Alle Artikel von kein Autor

Chirurgie zum Mitmachen macht Schule

BDC-Vize leitet Workshop am Gymnasium

Drei Workshops hat BDC-Vizepräsident Dr. med. Rüggeberg jetzt schon in Ottersberg am Gymnasium durchgeführt. Die ARD war beim letzten Mal dabei und hat berichtet. Wenn Sie SchülerInnen in Ihrer Nähe auch von der Chirurgie überzeugen wollen, melden Sie sich gern bei uns, wir helfen bei der Organisation und mit Materialien.

Zum TV-Beitrag

Webinar-Termin im Januar 2020: S2k-Leitlinie „Typ B Aortendissektion“

Webinar S2k-Leitlinie
„Typ B Aortendissektion“
30.01.2020, 18:00 Uhr
www.bdc-webinare.de

Seit September 2017 gibt es die BDC|Webinare (www.bdc-webinare.de). Bisher wurden auf der Plattform insgesamt 24 Leitlinien von Experten erfolgreich vorgestellt und besprochen. Jeden Monat wird von einem 45-minütigem Webinar eine chirurgisch relevante Leitlinie in ihren Grundzügen vorgestellt. Anschließend kann mit dem Referenten und anderen Teilnehmern via Chat diskutiert werden, selbstverständlich kostenfrei für alle BDC-Mitglieder. Und jede Teilnahme wird in der Regel mit zwei CME-Punkten zertifiziert.

Webinare im Archiv abrufen

Auch wenn einmal ein Termin verpasst wird, ist das kein Problem, denn der aufgezeichnete Vortrag mit Diskussion kann jederzeit aus dem Webinar-Archiv abgerufen werden.

Detaillierte Informationen und Termine zu diesem Lernangebot und allen Webinaren sind unter www.bdc-webinare.de zu finden.

Wolfgang Müller-Osten-Medaille für besonderes Engagement

Im Rahmen der BDC-Präsidiumssitzung wurden im November 2019 zwei Wolfgang Müller-Osten-Medaillen verliehen. Der Berufsverband ehrt damit herausragende Persönlichkeiten, die sich in ihrer langjährigen Tätigkeit für die Interessen von Chirurginnen und Chirurgen in Deutschland mit großem Engagement eingesetzt haben.

Besondere Anerkennung gebührt Herrn Prof. Dr. med. Ferdinand Köckerling (links im Bild) für seinen persönlichen Einsatz in der Konzeption, dem modularen Aufbau und der Durchführung der Seminarreihe Hernienschule innerhalb der Deutschen Akademie für chirurgische Fort- und Weiterbildung. Neben der ausgewiesenen fachlichen Expertise ist es vor allem auch seiner Empathie gegenüber den Teilnehmern zu verdanken, dass die Hernienschule fester Bestandteil des BDC-Seminarprogramms geworden ist.

Ebenso ehrt der BDC Herrn Rainer Kübke für seinen persönlichen Einsatz im Sinne der chirurgischen Gemeinschaft. Viele Jahre engagierte er sich im Rahmen der vom BDC eingerichteten Gemeinsame BG-Kommission der unfallchirurgischen und orthopädischen Berufsverbände u. a. zusammen mit der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Daneben hat sich Rainer Kübke als langjähriger Vorsitzender des BDC-Landesverbands Berlin mit großem Engagement für die Interessen der Berliner Kollegenschaft eingesetzt.

Sicherheit ist kein Projekt, das man mal vier Wochen macht

Technik ist gut und schön – solange sie funktioniert. Das gilt für die Informationstechnologie (IT) in Betrieben besonders, denn ohne IT laufen viele betriebliche Prozesse gar nicht mehr. Einen kleinen oder größeren Schaden hat fast jedes Unternehmen schon erlebt – mit unangenehmen Folgen. Wie man sich vor IT-Schäden schützt und was man ganz praktisch tun kann, erläutert Frank Rustemeyer von HiSolutions, Partner der Ecclesia Gruppe, im Interview.

Sie kümmern sich um die IT-Sicherheit von Unternehmen und Organisationen. Wie lange dauert es, einen Schaden im IT-System zu beseitigen?

Frank Rustemeyer: Das kommt auf den Schaden an. Und auf den Kunden. Manche Fälle, zum Beispiel einfache Virusattacken, können wir sehr schnell in den Griff bekommen, wenn alle Präventionsmaßnahmen stimmen. Ein gut vorbereitetes Unternehmen kann dann eine Datensicherung zurückspielen, das befallene Gerät neu aufsetzen und relativ schnell wieder im Normalbetrieb arbeiten.

Wir begleiten aber auch komplexe Schadenfälle, angefangen bei solchen, wo entweder Präventionsmaßnahmen nicht da waren oder nicht funktioniert haben, bis hin zu hochkomplexen Angriffen, die in den Bereich Industriespionage gehen, wo ganze Konzerne monatelang unterwandert werden. Da dauert es dann auch Monate, bis man solch ein Netz wieder unter der eigenen Kontrolle hat.

Das klingt teuer.

Frank Rustemeyer: Der Ausfall ist meistens das größte finanzielle Problem: Wenn beispielsweise 100 Leute nicht arbeiten können, gibt es keine Erträge, aber die Kosten laufen weiter. Dazu die Kosten, die durch den Schaden verursacht werden: Dinge, die neu installiert werden müssen, Rechtsanwaltskosten, Kommunikationskosten und Kosten für Dienstleister wie uns. Die Schadenssumme geht bei einem ernsteren Angriff sehr schnell in fünf-, sechsstellige Bereiche.

Welches sind die Hauptrisiken, denen IT-Systeme und damit die Unternehmen ausgesetzt sind?

Frank Rustemeyer: Es gibt „technisches Versagen“: Ausfälle, kaputte Datenträger, die Schäden verursachen können. Solche Risiken kann man im Betrieb recht gut einplanen und beherrschen. Schwieriger wird es in dem Bereich, wo menschliche Fehlhandlungen Schäden verursachen, im schlimmsten Fall wirklich bösartiges Handeln. Die Bandbreite reicht von ungerichteten Angriffen von außen, bei denen Hacker versuchen, in Netze einzudringen, bis hin zu eigenen Mitarbeitenden, die sich bereichern oder dem Unternehmen schaden wollen – etwa aus Rache. In diesen Fällen sind die Schäden meist schlimmer und schwerer zu beherrschen als beim Angriff von außen, denn ein Innentäter kennt die internen Strukturen.

Wie kann man sich schützen?

Frank Rustemeyer: Man kann ganz viele Schutzmaßnahmen ergreifen, die alle ihre Wirkung entfalten: zunächst im technischen Bereich, dann durch Prozesse, also beispielsweise, dass Aufgaben nur im „Vier-Augen-Prinzip“ erledigt werden, ferner durch Vorgaben, durch Kontrollen, durch Schulungen … Nicht für jedes Unternehmen ist es angemessen und wirtschaftlich leistbar, hier auf die allerhöchste Stufe zu zielen. Es ist letzten Endes ein Abwägen zwischen Aufwand und Risiko: Welche Prozesse sind überhaupt IT-abhängig und in welcher Ausfall-Zeit führt das zu welcher Problemklasse? Welche präventiven Maßnahmen kann man ergreifen, die mit überschaubarem Einsatz eine große Schutzwirkung erzielen? Und welches sind Risiken, die man auch sehend in Kauf nehmen kann?

Zur Person

Frank Rustemeyer
Chief Operations Officer (COO)
Geschäftsbereich Security Consulting
HiSolutions AG
Bouchéstraße 12, 12435 Berlin

Das Gespräch führte Antje Borchers, Unternehmenskommunikation der GRB Gesellschaft für Risiko-Beratung mbH.

Ecclesia med GmbH
BDC-Versicherungsservice
Ecclesiastraße 1 – 4, 32758 Detmold
[email protected]

Frank Rustemeyer: Als Chief Operations Officer (COO) ist er bei HiSolutions verantwortlich für die Ausgestaltung der operativen Prozesse im Beratungsgeschäft. Außerdem betreut er die Partnerschaft mit der Ecclesia Gruppe und das gemeinsame CyRis-Programm.

HiSolutions ist ein Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen, das sich auf die „Sicherheit von Computersystemen“ spezialisiert hat. Es unterstützt Kunden nahezu aller Branchen sowie der öffentlichen Verwaltung dabei, Systeme sicherer zu machen. Bei Schadenfällen oder Cyberangriffen begleitet es Organisationen bei den drei Kernaufgaben: aufklären, was vor sich geht; Schaden begrenzen; wieder in den normalen Betrieb kommen. Bei HiSolutions arbeiten knapp 200 Mitarbeitende an fünf Standorten, die meisten am Hauptsitz Berlin.

Gemeinsam mit der Ecclesia Gruppe haben Sie das CyRis-Programm entwickelt, das genau so etwas macht: Risiken im IT-Bereich systematisch analysieren, priorisieren, Maßnahmen zur Cybersicherheit festlegen. Was genau bietet das CyRis-Programm für Unternehmen des Gesundheitswesens und der Sozialwirtschaft?

Frank Rustemeyer: Das Thema Cybersicherheit ist komplex. Die Fragen „Wo stehen wir bei unserer Cybersicherheit und was kann schiefgehen?“, sind bei einer Geschäftsleitung oft wenig im Fokus, nicht mal bei den IT-Leuten. Denn die kümmern sich ja vor allem darum, dass der Betrieb läuft. Deswegen haben wir als Einstieg in das CyRis-Programm den CyRis-Basis-Check zur allerersten Standortbestimmung aufgenommen. Das ist ein kleines Projekt, wo ein Fachmann von uns mit viel Erfahrung einen Tag in der Institution verbringt, Gespräche mit verschiedenen Ansprechpartnern führt, sich anguckt: Wie sind die Schutzmaßnahmen aufgestellt? Er vergleicht die Ergebnisse mit seiner Erfahrung und gibt am Ende eine erste Einordnung: „Hier seid ihr gut und da müsst ihr noch was tun.“

Können Schutzmaßnahmen vorbeugend mit den kriminellen Tätern mithalten oder immer nur im Nachhinein Schäden beseitigen?

Frank Rustemeyer: Man kann durchaus mithalten. Allerdings das Ziel „Ich bin immun gegen Angriffe“, das werden wir nicht erreichen. Dazu ist das Themenfeld zu komplex und die Entwicklung viel zu schnell. Aber es ist auch kein Hinterherhechten. Es gibt gute Empfehlungen für Standardschutzmaßnahmen oder wie man ein Sicherheitsmanagement aufsetzt. Natürlich werden sich neue Angriffe entwickeln, auf die man dann nur reagieren kann. Doch so etwas entsteht ja nicht plötzlich, sondern das sind Entwicklungen über Zeiträume, die man beobachten kann.

Empfehlungen für Standardschutzmaßnahmen

Praxistaugliche Checkliste zur Cybersicherheit: www.ecclesia-gruppe.de/Checkliste_Cyber. Darin gibt die Ecclesia zusammen mit HiSolutions einen Überblick über die wichtigsten Handlungsfelder, die auch kleine und mittlere Unternehmen bearbeiten können. Außerdem verweist sie per Links auf die entsprechenden Handlungsempfehlungen zum Beispiel vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Wie kann ein Unternehmen, das keine IT-Fachleute hat, sein IT-System sicher aufstellen?

Frank Rustemeyer: Die Technik ist nur eines der Elemente eines Schutzkonzeptes. Es gehören auch Prozesse dazu, die die sicherheitskritischen Aufgaben im Unternehmen regeln. Man muss sich als Geschäftsführung darum kümmern, dass diese Prozesse funktionieren: Es muss Leute geben, die sich verantwortlich fühlen; andere Leute, die schauen, wie sich die Technologie weiterentwickelt, auch die Technik im eigenen Hause. Diese Leute planen auch: Was sind die Sicherheitsmaßnahmen, die ich brauche? Und man muss überprüfen, ob die Umsetzung funktioniert. Für die ausführenden Tätigkeiten kann man dann Spezialisten heranziehen – aus dem eigenen Haus oder Dienstleister wie uns. Natürlich, dafür sind wir da. Aber die Geschäftsleitung muss sicherstellen, dass etwas erfolgt, und muss eben auch am Ball bleiben. Sicherheit ist kein Projekt, das man mal vier Wochen macht und dann als erledigt abheftet.

Wie gut nehmen denn Unternehmen diese Daueraufgabe Sicherheit wahr?

Frank Rustemeyer: Die muss verankert werden in den Organisationen, aber das finden wir sehr wenig. Darum haben wir ein Modul für die Institutionalisierung von Sicherheit geschaffen, die CyRis-Leitlinie. Auch da arbeiten wir in einem Workshop mit dem Unternehmen: Wie könnte ein systematisches Herangehen Ihrer Organisation richtig aufgesetzt werden? Das verschriftlichen wir in einem Papier, der sogenannten Leitlinie.

Stichwort „Sicherheitskultur im Unternehmen“. Welchen Anteil hat die am Erfolg eines Schutzkonzeptes?

Frank Rustemeyer: In der Schadenfallsituation macht es einen entscheidenden Unterschied, wie die eigenen Mitarbeitenden reagieren. Darum gehört Training aller Mitarbeitenden dazu, damit sie Risiken erkennen und damit umgehen können. Wenn neue Angriffsvarianten auftauchen, dann kann ein technisches System die nicht erkennen, weil es darauf nicht trainiert ist. Ein Mensch kann, wenn er ein Bewusstsein für die Problematik hat, misstrauisch werden und reagieren.

E-Mail ist immer noch eins der Haupteinfallstore, durch die Schadsoftware in ein Unternehmen gelangt. Woran erkenne ich eine falsche E-Mail? Gibt es fünf Kriterien, die ich anwenden kann?

Frank Rustemeyer: Das gab’s früher (lacht): unpersönliche Ansprache, keine Umlaute, schlechtes Deutsch. Das ist viel professioneller geworden. Die E-Mails heute sind meistens in korrekter Sprache und sehr gezielt entworfen, um Schadsoftware zu verbreiten: mit der richtigen Anrede, auch mit einem richtigen Absender, der mit dem Adressaten sowieso in Korrespondenz steht – oft führen die Täter dafür erbeutete Datenbestände zusammen. Wirklich erkennen kann man eine falsche E-Mail meistens nur aus dem Kontext. Wenn man eine E-Mail bekommt mit irgendeinem Anhang, die man nicht erwartet, dann sollte man misstrauisch werden.

Und als Mitarbeiterin soll ich mir nie zu blöd vorkommen, bei der Chefin oder dem Chef oder der IT-Abteilung anzurufen und zu sagen: Hier kommt mir etwas spanisch vor.

Frank Rustemeyer: Genau, Aufmerksamkeit und im Zweifel Nachfragen sind entscheidend. Wenn eine Sicherheitskultur vorherrscht, wo ein Vorfall als persönliches Versagen der Beteiligten geahndet wird, führt das tatsächlich dazu, dass Leute nicht fragen und im Zweifel auch Dinge vertuschen: „Da könnte ich was falsch gemacht haben, da sage ich lieber keinem Bescheid.“ Das ist fatal für die Sicherheit. Deswegen ermuntern wir, eine Kultur zu etablieren, wo lieber eine Rückfrage zu viel als eine zu wenig gern gesehen wird.

Sie haben Einblick in verschiedenste Unternehmen in unterschiedlichsten Branchen. Erleben Sie da immer wieder dieselben Lücken?

Frank Rustemeyer: Ein Problem, das wir oft sehen, ist die Behandlung von Vorfällen. Selbst wenn man sich mit dem Thema beschäftigt, denkt man vor allem in der Prävention. Es ist aber ganz wichtig, auch zu gucken, was trotz aller Prävention passiert, und daraus zu lernen, Stichwort Incident-Management. Oft treten nur kleine Sicherheitsvorfälle ein, die nicht gleich zu einem Schaden führen. Die soll man nicht irgendwie „wegarbeiten“, zum Beispiel einfach den PC neu aufsetzen, weil das Tagesgeschäft drängt, sondern wirklich prüfen: Was sind die Ursachen für dieses Vorkommnis? Und sei es nur ein merkwürdiger Eintrag in einem Logfile oder eine harmlose Virusinfektion auf irgendeinem PC. Welche Lücken habe ich in meiner Sicherheitskonzeption, die ich schließen muss?

Als Unternehmen sollte ich mich auf einiges vorbereiten, Szenarien durchspielen, damit ich im Schadenfall weiß: Aha, das ist passiert, jetzt muss ich aus der Schublade diesen Plan rausholen und diese Schritte gehen?

Frank Rustemeyer: Unbedingt! Das ist eine Konsequenz aus der Erkenntnis, dass Prävention allein nicht reicht, um das Thema zu erschlagen. Man bewältigt einen eingetretenen Vorfall besser, wenn man vorbereitet ist. Auch dieses Thema ist eines unserer CyRis-Module: Krisenvorsorge, Krisenplanung. Die Fragen dabei lauten: Wer im Unternehmen ist eigentlich dafür zuständig, einen Vorfall zu behandeln? Habe ich so etwas wie einen Krisenstab, wer muss darin vertreten sein? Wo finde ich im Notfall schnell Ansprechpartner für Themen wie rechtliche Beratung, für IT-Forensik, also die technische Unterstützung, für Krisenkommunikation? Wenn ich das alles in Ruhe einmal vorbereite und in einem Plan zusammenschreibe, den ich aus der Schublade ziehen kann, dann spart das enorm Zeit und Stress im Notfall.

Kann man sagen: Unternehmen, die vorbereitet waren und die ihre Aufmerksamkeit erhöht haben, bewältigen Schäden schneller und glimpflicher als andere Unternehmen?

Frank Rustemeyer: Ja, das sehen wir sehr deutlich. Das eine ist die Prävention. Sie soll ja das Eintreten des Schadens unwahrscheinlicher machen. Aber Prävention heißt auch, die Folgen eines eingetretenen Schadens abzumildern. Das klassische Beispiel ist Datensicherung. Die sollte heute selbstverständlich sein, aber auch da erleben wir immer noch interessante Dinge. Wenn also Datenverluste auftreten, dann ist es gut, wenn man eine möglichst frische Sicherung der Datenbestände irgendwo auf einem System hat, das nicht am firmeneigenen Netz hängt, da es sonst vom Angreifer möglicherweise gleich mit manipuliert wird. Es ist auch gut, wenn man mal getestet hat, ob die Datensicherung tatsächlich funktioniert und man Daten zurückspielen kann ins System.

Das andere ist die Art der Krisenreaktion. Geraten Unternehmen in den Panikmodus? Das heißt bei einem Cyberangriff oft: erst einmal alles abschalten! Das allerdings bedeutet Stillstand im Unternehmen. Oder gibt es Prozesse, in denen man zielgerichtet analysiert: Was ist überhaupt gefährdet, wie weit ist der Angreifer gekommen, wen kann ich um Hilfe bitten, wen kann ich einbeziehen in kurzer Zeit? Auch wir von HiSolutions stehen im Rahmen des CyRis-Programms als Krisenhelfer zur Verfügung.

Als Service wäre an dieser Stelle ein kleiner Infokasten mit fünf Tipps gut.

Frank Rustemeyer: Solche Tipps gebe ich ganz bewusst nicht. Denn Cybersicherheit ist zum einen komplex, ist eine Herausforderung, die sich nicht auf fünf Maßnahmen reduzieren lässt. Das andere ist die Gefahr, dass man glaubt, wenn man die fünf Tipps erledigt hat, kann man sich anderen Dingen zuwenden. Das ist genau der falsche Ansatz. Man muss sich mit dem Thema auseinandersetzen. Es gibt Standards in dem Bereich, zum Beispiel vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Das sind aber nicht fünf Tipps, sondern umfassende Hilfen.

Aber natürlich gibt es wichtige Maßnahmen:

  • das Patchen von Systemen, also das Aktuell-Halten der eigenen Software
  • das Einsetzen von Basis-Schutzsystemen wie Antivirus-Firewall
  • das Trennen des eigenen Netzes
  • das Verschlüsseln von Datenverbindungen und von kritischen/sensiblen E-Mails
  • das Sensibilisieren von Mitarbeitenden
  • das Behandeln von Vorfällen, also das Incident-Management
  • das ständige Anpassen der eigenen Verteidigungsstrategie.

Aber ich glaube, man kann nicht sagen: Mach das so! Es kann für jede Organisation andere Wege geben.

Rustemeyer F: „Sicherheit ist kein Projekt, das man mal vier Wochen macht.“ Passion Chirurgie. 2020 Januar, 10(01): Artikel 04_04.

60 Jahre BDC: Jubiläumsartikel

Der BDC feiert in diesem Jahr sein 60-jähriges Jubiläum! In unserer Jubiläumsartikelserie stellen wir Ihnen das ganze Jahr über Vorstandsmitglieder, Mitglieder aus Landesverbänden und Themenreferaten in ausgewählten Texten und Interviews vor. Lassen Sie sich überraschen! Sie finden die Texte auch auf Instagram und Facebook.

60 Jahre BDC: Nachwuchschirurgen mit klaren Zukunftsvorstellungen, Artikel von Dr. med. Benedikt Braun
Meist sind es nicht die heroischen Taten, Artikel von Prof. Dr. med. Michael Schäffer
Mit Arroganz und Ignoranz kann kein Nachwuchs akquiriert werden, Interview mit Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer
Work-Life-Balance hält Einzug auch in der Chirurgie, Interview mit Frau Dr. med. Frauke Fritze-Büttner
Chirurg aus Leidenschaft, Artikel von Prof. Dr. med. Carsten Krones

KBV-Qualitätsbericht 2019

Der neue Qualitätsbericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) dokumentiert auf rund 160 Seiten das hohe Niveau der vertragsärztlichen Versorgung – Von A wie Abklärungskolposkopie bis Z wie Zervix-Zytologie.

Die Qualitätssicherung ist und bleibt eine der Kernaufgaben der KBV und der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Wir sorgen für eine kontinuierliche Förderung der Qualität in der ambulanten Versorgung und halten das Niveau in allen Bereichen sehr hoch“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel heute in Berlin.

Im Berichtsjahr 2018 haben die KVen die Behandlungsqualität bei mehr als 13.000 Ärztinnen und Ärzten stichprobenartig überprüft. Dazu wurden 125.000 Patientendokumentationen zufällig ausgewählt. Bundesweit fanden über 11.000 Geräteprüfungen und mehr als 4.000 Hygieneprüfungen in den Praxen statt. Zum Ende des Jahres lag die Gesamtzahl an Genehmigungen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte bei mehr als 288.000.

Seit mittlerweile 15 Jahren trägt auch das Qualitätszirkel-Konzept zur sicheren Versorgung bei. „Wir begrüßen und unterstützen Qualitätszirkel von der ersten Stunde an, weil sie eine tolle Möglichkeit des kollegialen, vertraulichen Austausches sind. Die Ergebnisse der Zirkelarbeit fließen direkt in den Praxisalltag ein und helfen dabei, die Versorgungsqualität und die Patientensicherheit weiterzuentwickeln“, erklärt Kriedel. In Qualitätszirkeln können Ärztinnen und Ärzte Erfahrungen und Erlebnisse mit Kollegen auszutauschen, eigenes Handeln reflektieren und dadurch neues Wissen generieren.

Im Jahr 2018 engagierten sich bundesweit über 67.000 Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in mehr als 8.400 Qualitätszirkeln. Nicht nur für die Teilnehmenden ist die Zirkelarbeit mit ihrer großen Themenvielfalt ein Gewinn – vor allem die Behandlung der Patientinnen und Patienten wird durch die ärztliche Zusammenarbeit positiv beeinflusst. „Die Diagnostik und die Therapie profitieren davon, aber auch die Arzt-Patienten-Kommunikation wird durch diese Art der Fortbildung weiterentwickelt“, so Kriedel.

Zum Qualitätsbericht 2019 der KB

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, Praxisnachrichten 19.12.2019

Investitionsstau in deutschen Krankenhäusern: Bund und Länder müssen endlich handeln

Die Bundesländer vernachlässigen weiterhin ihre Pflicht zur Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser und gefährden damit langfristig die Gesundheitsversorgung. Allein in den letzten zehn Jahren hat sich ein Investitionsstau von mindestens 30 Milliarden Euro aufgetürmt. Das ist einmal mehr das Ergebnis der von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) erstellten Bestandsaufnahme zur Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung.

Damit vergrößert sich der Investitionsstau weiter. Dringend notwendige Investitionen, zum Beispiel in Gebäude, Medizintechnik und die Digitalisierung, können nicht vorgenommen werden. „Die Länder stellen weiterhin nicht die dringend notwendigen Finanzmittel bereit. Sie kommen ihrer gesetzlichen Verpflichtung und Verantwortung für die Investitionen nicht nach. Deutschland droht den Anschluss an internationale Standards zu verlieren und bleibt beim Thema Digitalisierung im Gesundheitswesen weit hinter anderen Staaten zurück“, betont DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß. Auch für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege und ein insgesamt attraktives Arbeitsumfeld sind dringend Investitionen erforderlich.

Die fortgeschriebene Bestandsaufnahme zeigt neben den bundeslandspezifischen Verfahren und Methoden der Krankenhausplanung die Entwicklung der Investitionsförderung seit Anfang der 90er Jahre bis zum Jahr 2018. Dabei ist das Gesamtvolumen der KHG-Mittel nur leicht gestiegen, von knapp 2,8 Milliarden Euro 2017 auf 3,04 Milliarden 2018. Maßgeblich für diesen Anstieg ist dabei das Bundesland Bayern, das seine Fördermittel um rund 140 Millionen Euro aufgestockt hat. Dieser leichte Aufwärtstrend in einigen wenigen Bundesländern wird die gewaltige Investitionslücke von fast vier Milliarden Euro pro Jahr allerdings nicht schließen können. Auffällig ist auch die große Diskrepanz bei den Fördersummen in den einzelnen Ländern. Während einige die Mittel sogar erhöht haben, schrumpft in anderen Ländern die Förderungshöhe auf ein noch niedrigeres Niveau. Wie schon im vergangenen Jahr ist Sachsen-Anhalt das Schlusslicht, sowohl bei der Förderung pro Bett als auch pro Fall, und hat die Summe im Vergleich zum Vorjahr sogar noch einmal reduziert.

Der Bericht belegt weiterhin den tiefgreifenden Wandel der Krankenhauslandschaft. Seit 1991 (2411 Krankenhäuser) hat sich die Anzahl der Krankenhäuser um mehr als 20 Prozent verringert. Gleichzeitig lag die Zahl der Krankenhausfälle mit knapp 19,4 Millionen auf einem gleichbleibend hohen Niveau. „Diese Zahlen machen deutlich, dass wir einen fortschreitenden Rückgang von Krankenhäusern haben. Aber dieser Prozess ist nicht strukturiert und durch eine aktive Krankenhausplanung erzeugt, sondern vielmehr das Ergebnis einer ungesteuerten Strukturbereinigung auf kaltem Weg“, sagt Gaß.

Die aktuelle Debatte um ein groß angelegtes Investitionsprogramm über die nächsten zehn Jahre, wie vom Deutschen Gewerkschaftsbund und dem Bundesverband der deutschen Industrie gefordert, bietet nach Auffassung des Präsidenten der DKG die Chance auch die Krankenhausinvestitionsförderung neu zu ordnen. „Die Krankenhäuser sind ein zentraler Bestandteil unserer sozialen Infrastruktur und Basis unseres Sozialstaats. Es muss die gemeinsame und vordringliche Aufgabe des Bundes und der Länder sein, diese Infrastruktur zu sichern und weiterzuentwickeln.“

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V., 10623 Berlin, www.dkgev.de, 19.12.2019

Zi-Praxis-Panel zur wirtschaftlichen Lage der Arztpraxen 2014 – 2017

Jahresüberschüsse der Vertragsarztpraxen 2017 real um 0,7 Prozent gesunken – Betriebskosten zwischen 2014 und 2017 um 10,4 Prozent je Praxisinhaber gestiegen

Die in den letzten Jahren positive Entwicklung der wirtschaftlichen Lage in den Vertragsarztpraxen hat sich 2017 merklich abgeschwächt. Unter Berücksichtigung der Verbraucherpreisentwicklung sind die Jahresüberschüsse der Praxen gegenüber 2016 um 0,7 Prozent zurückgegangen – im Mittelwert über alle Fachgebiete hinweg auf 168.800 Euro je Praxisinhaber. In den Jahren 2015 und 2016 hatte die Entwicklung der Jahresüberschüsse im Vergleich zu den jeweiligen Vorjahren noch bei 3,1 bzw. 5,5 Prozent gelegen. Die Betriebskosten sind zwischen 2014 und 2017 um insgesamt 10,4 Prozent gestiegen. Die größten Kostensprünge gab es bei Aufwendungen für Personal (+18,6 Prozent) sowie für Material und Labor (+8,7 Prozent). Der Kostenanstieg hat damit die Entwicklung der Verbraucherpreise, die im gleichen Zeitraum im Bundesdurchschnitt um 2,5 Prozent wuchsen, deutlich überschritten.

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat in ihrer Bedeutung für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte weiter zugenommen. So ist der Anteil der GKV-Einnahmen an den Gesamteinnahmen von 75,1 Prozent im Jahr 2014 auf 76,5 Prozent im Jahr 2017 gestiegen. Die GKV-Einnahmen der Arztpraxen sind in diesem Zeitraum um durchschnittlich 4 Prozent pro Jahr angewachsen. Ein anderes Bild ergibt sich bei den privatärztlich abgerechneten Leistungen: Hier gehen die Einnahmen zurück, von einem Anteil von 20 Prozent im Jahr 2014 auf nur noch 18,7 Prozent 2017. Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten arbeiteten im Jahr 2017 im Durchschnitt 48 Wochenstunden, wobei angestellte Ärztinnen und Ärzte in der Regel deutlich weniger arbeiteten als die niedergelassenen – im Schnitt sind es rund 23 Arbeitsstunden pro Woche. Etwa 50 Prozent der Angestellten hatten Arbeitsverträge im Umfang von über 5 bis zu 20 Wochenstunden.

Das sind die zentralen Ergebnisse des Zi-Praxis-Panels (ZiPP), mit dem das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) die wirtschaftliche Lage der Arztpraxen zwischen 2014 und 2017 analysiert hat. Ein weiteres Ergebnis der Erhebung: Der ZiPP-Klimaindex, ein Indikator zur subjektiven Wahrnehmung der wirtschaftlichen Lage von Vertragsärztinnen und -ärzten, ist erstmals seit 2014 gefallen. „Die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung gelingt nur, wenn die Niederlassung für junge Ärztinnen und Ärzte wieder attraktiver wird“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried heute anlässlich der Veröffentlichung des ZiPP-Jahresberichts 2018 in Berlin.

„Es kann nicht sein, dass die Politik regelhaft zusätzliche Mittel in die Krankenhäuser lenkt, während die Praxen inflationsbereinigt ein Minus machen. Altersbedingt werden in den nächsten Jahren viele Niedergelassene ihre Praxen aufgeben. Immer weniger junge Ärztinnen und Ärzte sind bereit, sich selbständig niederzulassen. Je mehr Teilzeitbeschäftigung zur Regel wird, umso stärker nimmt die verfügbare ärztliche Arbeitszeit in der ambulanten Versorgung ab. Diesen Trend sehen wir mit großer Sorge“, so von Stillfried weiter. Der Zi-Chef forderte die Politik zu einem klaren Bekenntnis pro ambulante Versorgung auf: „Die Sicherstellung gibt es nicht zum Nulltarif. Wirtschaftliches Risiko, überdurchschnittliche Arbeitsbelastung und hohe Verantwortung müssen substanziell anerkannt werden, die Verdienstmöglichkeiten mindestens ebenso attraktiv sein, wie in anderen Bereichen der medizinischen Versorgung. Nur dann wird es uns gelingen, den ärztlichen Nachwuchs wieder mehr für die Niederlassung zu begeistern.“

Das Zi-Praxis-Panel

Das Zi führt das Praxis-Panel jährlich im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen durch. Mit dem Praxis-Panel erfasst das Zi seit 2010 jährlich die Wirtschaftslage und die Versorgungsstrukturen von niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten. Berücksichtigt werden sowohl die Einnahmen aus kassenärztlicher als auch aus privatärztlicher Tätigkeit. Die Basis bildet die steuerliche Überschussrechnung der Praxen. Die vorliegenden Ergebnisse beruhen auf der Befragung des Jahres 2018 und beziehen sich auf die Berichtsjahre 2014 bis 2017. An der Erhebung nahmen insgesamt 5.630 Praxen teil. Dies entspricht einem Anteil von etwa 5,7 Prozent der Grundgesamtheit (99.521 Praxen). Damit stehen wichtige Daten für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage von Arztpraxen bereit. Für die hohe Validität der erhobenen Daten spricht, dass die Angaben der Ärzte und Psychotherapeuten von einem Steuerberater testiert werden müssen. Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, die Entwicklung der Betriebs- und Investitionskosten bei der jährlichen Anpassung des Orientierungswertes und damit der Preise ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen zu berücksichtigen.

Tabellenband zum Jahresbericht 2018 des Zi-Praxis-Panel

Quelle: Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland, Salzufer 8, 10587 Berlin,  www.zi.de, 12.12.2019

Gesetzesänderungen gefährden zielgenaue und adäquate Behandlung von Patienten

Die Allianz Deutscher Ärzteverbände und die AOK warnen davor, dass zahlreiche Verträge zur besseren Versorgung von Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen durch geplante Änderungen der gesetzlichen Vorgaben gefährdet sind. Mit dem “Gesetz für einen fairen GKV-Kassenwettbewerb” (GKV-FKG) sollen Verträge zwischen Ärzten und Kassen, in denen bestimmte Krankheits-Diagnosen als Voraussetzung für Vergütungen genannt werden, künftig generell für unzulässig erklärt werden. “Trotz aller Warnungen und Proteste sind die problematischen Regelungen auch in der jüngsten Fassung des Gesetzentwurfes enthalten. Sie greifen drastisch in die Gestaltung bestehender, aber auch künftiger Versorgungsverträge ein”, sagt Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI GENO Deutschland und Vertreter der Allianz Deutscher Ärzteverbände in einem gemeinsamen Pressegespräch mit der AOK. “Es besteht die Gefahr, dass besonders innovative Versorgungskonzepte künftig schlicht unmöglich gemacht werden.”

Die Ärzteverbände teilten das Anliegen des Gesetzgebers, dass es für Ärzte keine gesonderte Vergütung für die Dokumentation spezifischer Diagnosen ohne entsprechenden Leistungsbezug geben dürfe. Mit den geplanten Änderungen schieße der Gesetzgeber aber deutlich über das Ziel hinaus: “Hier wird das Kind mit dem Bade ausgeschüttet”, so Baumgärtner. “Wenn ein Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen eine zielgenaue und adäquate Behandlung der Patienten erreichen soll, brauchen wir auch weiterhin die Möglichkeit, dass in diesen Verträgen die Diagnosen möglichst genau beschrieben werden.”

Die AOK schließt sich der Forderung der Ärzte an: “Vergütungen für Leistungen, die aus medizinischen Gründen nur für Patientengruppen mit bestimmten Krankheiten vereinbart werden, sollten weiter zulässig sein”, sagt der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch. Wenn der Text des GKV-FKG an dieser Stelle nicht geändert werde, seien zahlreiche regionale Versorgungsverträge gefährdet, die die AOK in den letzten Jahren mit ihren ärztlichen Vertragspartnern entwickelt und erfolgreich umgesetzt habe. Als Beispiele nennt er ein Versorgungsprogramm der AOK Sachsen-Anhalt für Patienten mit chronischen Nierenerkrankungen oder das Facharzt-Programm der AOK Baden-Württemberg. Auch regionale Verträge für Patienten mit Lungenkrebs, Diabetischem Fußsyndrom oder mit psychischen Erkrankungen seien betroffen.

“Die genaue Definition der Diagnosen und der erforderlichen medizinischen Maßnahmen sorgt dafür, dass eine faire und aufwandsgerechte Vergütung der Ärztinnen und Ärzte vereinbart werden kann”, betont Litsch. Er verwahre sich gegen die Behauptung, dass Ärzte und Kassen diese Verträge nutzten, um gemeinsam systematisch Patienten-Diagnosen zu manipulieren. “Diese Behauptung ist bis heute nie belegt oder gerichtlich dingfest gemacht worden. Und ich kann mir absolut nicht vorstellen, dass Ärzte für ein paar Euro bewusst Diagnosen manipulieren und ihre Patienten auf dem Papier kränker machen, als sie sind”, so Litsch. Auch die Bundesländer hätten in ihrer Stellungnahme zum GKV-FKG Nachbesserungen bei den geplanten Regelungen gefordert. “Sie sind in der Gegenäußerung der Bundesregierung in Bausch und Bogen abgelehnt worden – mit der Begründung, dass die Angabe von Diagnose in den Verträgen weiter möglich sei. Das muss im Gesetzestext klargestellt werden”, fordert Litsch.

Baumgärtner weist darauf hin, dass laut der Begründung zum Gesetzestext weiter Vergütungen für bestimmte Krankheiten möglich sein sollen, sofern sie an die Kapitel oder Obergruppengliederungen des internationalen Systems zur Klassifizierung von Krankheiten (ICD) oder an einen “allgemeinen Krankheitsbegriff” anknüpfen. “Diese scheinbare Entschärfung ist aber bei näherer Betrachtung gar keine, weil sie nicht greift”, kritisiert er und verdeutlicht dies an einem Beispiel: “Wenn man in einen Vertrag zur Versorgung von Diabetikern nur die ICD-Obergruppe Diabetes mellitus hineinschreiben darf, dann bleibt völlig unklar, welche Form des Diabetes gemeint ist. Denn unter diese Obergruppe fallen sowohl Diabetes mellitus Typ 1 als auch Diabetes mellitus Typ 2. Das sind zwei völlig unterschiedliche Krankheiten, die verschiedene Ursachen haben und unterschiedliche Patientengruppen betreffen”, so Baumgärtner. Er warnt vor einem “versorgungspolitischen Rückschritt” durch die geplanten Änderungen: “Wir appellieren an den Gesetzgeber, die notwendigen Innovationspotenziale und Gestaltungsspielräume für eine evidenzbasierte Versorgungs- und Vertragsgestaltung zum Wohle der Patienten zu erhalten und weiter zu stärken.”

In einer Resolution hat sich die Allianz Deutscher Ärzteverbände schon Anfang September gegen ein Verbot von spezifischen Behandlungsdiagnosen als Voraussetzung für Leistungsvergütungen ausgesprochen. Initiatoren der Resolution sind der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI), die Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände (GFB), der Hartmannbund, MEDI GENO Deutschland, der NAV-Virchow-Bund sowie der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa). Unterstützt wird sie zudem vom Bundesverband Niedergelassener Kardiologen (BNK), vom Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) sowie vom Deutschen Hausärzteverband.

Quelle: Allianz Deutscher Ärzteverbände und AOK-Bundesverband, 11.12.2019

Chirurgen kritisieren EBM-Reform: Änderungen nicht langfristig gedacht

Berlin, 17. Dezember 2019 – Die zum 1. April 2020 vorgesehene Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) weist für den Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) in wichtigen Bereichen erhebliche Defizite auf. Zwar gibt es eine Aufwertung der sogenannten „sprechenden Medizin“, jedoch fehlt in der Einigung eine dringend notwendige Kompensation der Hygienekosten beim Ambulanten Operieren. Diese sind durch gesetzliche Vorgaben stark gestiegen.

„Für unser Fach stellt das Ambulante Operieren einen wesentlichen Umsatzanteil dar, erst recht für die nach §115b SGB V ambulant operativ tätigen Kliniken. Die durch externe Vorgaben zusätzlich verursachten Kosten liegen pro Eingriff bei ca. 55 Euro, die in keiner Form zu einer entsprechenden Anhebung der Honorare geführt haben“, erklärt der Vizepräsident des BDC Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg. Für den nicht-operativen Teil der Praxis könne man die Abwertung der technischen Leistungen, im Wesentlichen des Röntgens, zu Gunsten einer Verbesserung der Zuwendung zu den Patienten mittragen. „Chirurgie ist aber das Fach mit den meisten Operationen“, so Rüggeberg. Gerade angesichts der von der Politik gewünschten Verlagerung von stationär nach ambulant, sei die fehlende Anerkennung der verursachten Zusatzkosten ein fatales Signal.

Pressemitteilung der KBV und des GKV-Spitzenverbandes zur EBM-Reform