Alle Artikel von kein Autor

AWMF begrüßt Finanzierung von medizinischen Leitlinien

AWMF begrüßt öffentliche Finanzierung von wissenschaftlich begründeten medizinischen Leitlinien

Durch das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) bestehen jetzt Möglichkeiten, medizinische Leitlinien und damit die Leitlinienarbeit der Fachgesellschaften in der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e.V. unabhängig zu finanzieren. Es wird zwei Unterstützungsbereiche geben: Die Förderung der Erstellung oder Aktualisierung kompletter Leitlinien über Mittel des Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sowie die Förderung von Evidenzrecherchen zu einzelnen Fragestellungen in Leitlinien über das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Medizin (IQWiG) nach Beauftragung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).

Medizinische Leitlinien sind für Ärztinnen und Ärzte in Klinik und Praxis eine wesentliche Wissensgrundlage und dienen der Verbesserung der medizinischen Versorgung. Die Erstellung und kontinuierliche Aktualisierung von Leitlinien sind wichtig, damit aktuelle, wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse in Diagnose und Therapie einfließen können. Die wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften in der AWMF und ihre Leitlinienautoren leisten hier seit vielen Jahren einen weitestgehend ehrenamtlichen Beitrag. Sie publizieren ihre Leitlinien über das Leitlinienregister der AWMF und akzeptieren die damit verbundene Qualitätssicherung. Das qualitätsgesicherte Leitlinienregister der AWMF umfasst aktuell mehr als 750 Publikationen. „Das DVG bietet jetzt die Chance, Leitlinienvorhaben der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften unabhängig zu finanzieren. Dafür hat sich die AWMF seit Langem eingesetzt“, erklärt Professor Dr. med. Ina B. Kopp, Leiterin des AWMF-Instituts für Medizinisches Wissensmanagement (AWMF-IMWi).

Um die Unabhängigkeit zu gewährleisten und zugleich die wissenschaftlich-medizinische Expertise aller beteiligten Fachgesellschaften einzubeziehen, hat der Gesetzgeber die AWMF beauftragt, als Mittlerin für begründete Förderanträge der Fachgesellschaften zu fungieren. Die AWMF wird dazu mittels bewährter Verfahren den Konsens mit ihren Mitgliedsfachgesellschaften suchen. „Bei der Begründung des Förderbedarfs kann auf bewährte Kriterien zurückgegriffen werden“, betont Professor Dr. med. Rolf Kreienberg, Präsident der AWMF und ergänzt: „Als Vertreterin von 179 Mitgliedsfachgesellschaften ist die AWMF dafür prädestiniert, die zwei im DVG vorgesehenen Wege zur Unterstützung der Leitlinienerstellung jetzt mit Inhalten und Themen zu füllen.“

Über den ersten Weg sollen vollständige Leitlinienprojekte über den G-BA-Innovationsfonds finanziert werden. Die Themenschwerpunkte legt das BMG fest, die AWMF kann hierzu beraten. Für das Jahr 2020 hat das Ministerium bereits vier Themenschwerpunkte angedacht: Seltene Erkrankungen, psychische Erkrankungen, Infektionskrankheiten und komplexe Versorgung. In den folgenden Bewilligungsjahren 2021–2024 soll die AWMF Themenschwerpunkte vorschlagen. „Die AWMF wird dazu zeitnah mit den Fachgesellschaften einen Konsens als Grundlage für die Beratung für künftige Themen suchen. Dabei werden bewährte Priorisierungskriterien wie Verbesserungsbedarf der Versorgung oder individuelle Krankheitslast zugrunde gelegt. Die AWMF fordert das BMG jedoch darüber hinaus nachdrücklich auf, auch eine themenoffene Förderung zu ermöglichen, da weder das BMG noch die AWMF in der Lage seien, aufgrund rein formaler Kriterien wirklich die für Patientinnen und Patienten relevanten Bedarfe für hochwertige Leitlinien zu identifizieren“, konstatiert Kreienberg. Diese Expertise liege allein bei den Fachgesellschaften und Patientenorganisationen, die Leitlinien gemeinsam erstellen. „Zusätzlich zu den Themenschwerpunkten müssen mindestens 20 Prozent themenoffene Anträge zugelassen werden, wie es bei den Forschungsanträgen des Innovationsfonds auch der Fall ist. Dafür werden wir uns als AWMF einsetzen“, ergänzt Kreienberg.

Über den zweiten Weg soll den Fachgesellschaften die Kompetenz des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Medizin (IQWiG) als Dienstleistung für die Entwicklung, Aktualisierung oder Weiterentwicklung hochwertiger Leitlinien durch systematische Literaturrecherchen zur Verfügung gestellt werden. Die Beauftragung des IQWiG legt das BMG fest. Die AWMF kann jedoch dem BMG Themenvorschläge und konkrete Fragestellungen für Literaturrecherchen mit entsprechender Begründung unterbreiten. Die AWMF wird dazu ihre Mitgliedsgesellschaften befragen und deren begründete Vorschläge an das BMG weiterleiten. „Literaturrecherchen für Leitlinien sind besonders arbeitsaufwendig. Daher ist eine Unterstützung durch das IQWiG sehr zu begrüßen. Natürlich gehen wir dabei davon aus, dass eine international für Leitlinien anerkannte Methodik verfolgt wird – nämlich GRADE“, betont Kopp. Für diesen Weg sei Eile geboten: Bis Ende März 2020 erwartet das BMG die ersten Vorschläge bezüglich der Evidenzrecherchen. Die AWMF wird die Fachgesellschaften dazu noch im Januar befragen.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V., Birkenstr. 67, 10559 Berlin, www.awmf.org, 30.01.2020

BDC bewertet Vorschläge der KOMV positiv

Die Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem, kurz KOMV, hat ihren Bericht mit Vorschlägen für ein modernes Vergütungssystem vorgelegt. Kernfrage war, ob das deutsche Gesundheitssystem in der Vergütung ambulant-ärztlicher Leistungen zwei unterschiedliche Systeme für vergleichbare, wenn nicht sogar größtenteils identische medizinische Leistungen benötigt. Zusammenfassend schlägt die KOMV jetzt eine Harmonisierung der Definition der ärztlichen Leistungen – die sogenannte Leistungslegendierung – vor. Die Preise hingegen sollen weiterhin getrennt für die GKV und die PKV vereinbart werden. Damit ist eine einheitliche Gebührenordnung vom Tisch. Dies bewertet der BDC positiv.

Der KOMV-Bericht wurde mit Spannung erwartet insbesondere vor dem Hintergrund der Verhandlungen um die GOÄ. Der BDC hat sich in die Abstimmungen der Verbände intensiv eingebracht. Positiv bewertet der BDC, dass das duale Krankenvollversicherungssystem grundsätzlich nicht in Frage gestellt wird. Unklar ist, ob und vor allem wann die vorgeschlagene “partielle Harmonisierung” in Angriff genommen werden soll. Dies könnte zu jahrelangen Verzögerungen in der Umsetzung der GOÄ führen. Denn der sogenannte Gemeinsame Leistungsausschuss wäre mit Aufgaben überfrachtet. Ob der Gesetzgeber bereit ist, zunächst die nahezu fertiggestellte GOÄ nach derzeitigen Maßgaben auf den Weg zu bringen, ist ebenfalls ungewiss. Der BDC wird sich hierfür aktiv einsetzen.

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

Januarausgabe: Hernienchirurgie in Passion Chirurgie

Zum Jahresstart bekommen Sie die frische Ausgabe der PASSION CHIRURGIE auf den Tisch. Im Fokus steht das Thema „Behandlung von Leistenhernie“ – wie immer ergänzt durch Neuigkeiten aus der chirurgischen Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie aus den Bereichen Recht und Patientensicherheit.

Dieses Jahr feiert der BDC sein 60-jähriges Jubiläum. Der passende Anlass – nicht nur, um Vergangenes zu würdigen, sondern auch, um den Blick in die Zukunft zu richten! Deswegen unsere herzliche Bitte an Sie: Nehmen Sie sich einen kurzen Moment Zeit für unsere Mitgliederbefragung. Ihr Feedback hilft uns, unsere Dienstleistungen für Sie weiter zu entwickeln und noch attraktiver zu gestalten. Wie stehen Sie zum Image, zur Bekanntheit und zur Relevanz der Dienstleistungen des BDC? HIER geht es zur Umfrage… Herzlichen Dank!

Januarausgabe PASSION CHIRURGIE
Alle Ausgaben PASSION CHIRURGIE

BDC|Akademie Update Robotische Chirurgie

Das Seminar Update Robotische Chirurgie der BDC|Akademie findet vom 19. bis 20. März 2020 in Berlin statt.

In vielen Bereichen der Chirurgie ist der Zuwachs an praktischen Wissen und chirurgisch-technischen Innovationen kontinuierlich und oft ist es für praktisch tätige Chirurginnen und Chirurgen mühsam, sich hier in kompakter Form einen Überblick zu verschaffen und sich das notwendige Wissen für den chirurgischen Alltag anzueignen. Hier sind Seminare hilfreich, die im jährlichen Rhythmus den aktuellen Wissenstand zusammenfassend präsentieren.

Neu im Programm der BDC|Akademie ist das Update zur robotisch-assistierten Chirurgie, die zunehmend für verschiedene Indikationen praktiziert wird, deren Stellenwert aber noch nicht abschließend bewertet werden kann.

Dieses Seminar wendet sich insbesondere an Fachärzte für Allgemein- und Viszeralchirurgie vor dem Einstieg in die roboterassistierte Chirurgie und behandelt die relevanten Fragen und technischen Aspekte vor dem Einstieg in die Robotik. Der Fokus liegt hier auf strukturierten Trainingsprozessen und Proctoring, Aufbau eines Roboterzentrums sowie technischen Aspekten verschiedener Hersteller.

Programm
Zur Anmeldung

Organspende wird reformiert – Bundestag beschließt Zustimmungslösung

Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende

Die Bereitschaft, Organe nach dem eigenen Tod zu spenden, soll in Zukunft regelmäßiger erfragt werden. Das hat der Deutsche Bundestag am 16.01.2020 beschlossen. Künftig soll eine Erklärung zur Organspende auch in Ausweisstellen möglich sein. Außerdem sollen Hausärzte die Patienten ermuntern, eine Entscheidung zu dokumentieren.

Was ändert sich?

Die derzeit geltende Rechtslage (sog. Entscheidungslösung) bleibt in ihrem Kern unverändert, d.h. eine Organspende ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn der mögliche Organspender zu Lebzeiten eingewilligt hat oder sein nächster Angehöriger zugestimmt hat.

Ziel ist es, die persönliche Entscheidung zu registrieren, verbindliche Information und bessere Aufklärung zu gewährleisten und die regelmäßige Auseinandersetzung mit der Thematik zu fördern.

Das Gesetz sieht unter anderem vor:

  • Die Einrichtung eines bundesweiten Online-Registers beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
  • Die Ausweisstellen von Bund und Ländern müssen den Bürgerinnen und Bürgern zukünftig Aufklärungsmaterial und Organspendeausweise aushändigen bzw. bei elektronischer Antragsstellung elektronisch übermitteln. Dabei wird auf weitere Informations- und Beratungsmöglichkeiten sowie die Möglichkeit, sich vor Ort oder später in das Online-Register einzutragen, hingewiesen.
  • Hausärztinnen und Hausärzte können künftig bei Bedarf ihre Patientinnen und Patienten alle zwei Jahre über die Organ- und Gewebespende ergebnisoffen beraten. Das Gesetz sieht außerdem vor, die Organ- und Gewebespende verstärkt in der ärztlichen Ausbildung zu verankern.
  • Grundwissen zur Organspende soll zudem in den Erste-Hilfe-Kursen im Vorfeld des Erwerbs der Fahrerlaubnis vermittelt werden.
Mehr Informationen beim Bundesministerium für Gesundheit

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Rochusstr. 1, 53123 Bonn, www.bundesgesundheitsministerium.de, 16.01.2020

Zahl der Organspender in 2019 nahezu unverändert

Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) unterstützt Umsetzung der Strukturreformen in den Kliniken – erste Signale einer positiven Entwicklung spürbar

​Im vergangenen Jahr haben in Deutschland 932 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe für eine Transplantation gespendet. Damit hat sich die Zahl der Organspender annähernd auf dem Niveau von 2018 (955 Organspender) gehalten. Der deutliche Anstieg im vorletzten Jahr hat sich demnach nach vielen Jahren des Rückgangs der Organspende konsolidiert. Allerdings bildet Deutschland mit einer bundesdurchschnittlichen Spenderrate von 11,2 Spendern pro eine Million Einwohner nach wie vor eines der Schlusslichter im internationalen Vergleich.

Zusammenarbeit mit Kliniken gestaltet sich weiter positiv

Eine erfreuliche Entwicklung verzeichnet die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) seit einigen Monaten bei den organspendebezogenen Kontaktaufnahmen der Krankenhäuser. Diese sind um über 7 Prozent auf 3.020 Meldungen (2018: 2.811) gestiegen. Die DSO geht davon aus, dass die öffentlichen Diskussionen um die Organspende dazu beitragen, das Bewusstsein für Organspende in den Kliniken zu verbessern. Gleichzeitig beginnen die strukturellen Maßnahmen, die mit der Zweiten Änderung des Transplantationsgesetzes zum 1. April 2019 verabschiedet und im Laufe des Jahres schrittweise umgesetzt wurden, erste Wirkungen zu zeigen.

„Die Herausforderung liegt nun in der weiteren Übertragung der Maßnahmen in den Klinikalltag der 1.300 Entnahmekrankenhäuser. Wir hoffen, dass mit den zunehmenden Kontaktaufnahmen mittelfristig auch die Zahl der Organspenden steigt“, erklärt der Medizinische DSO-Vorstand Dr. med. Axel Rahmel.

Jedes Organ zählt

Im vergangenen Jahr konnte die DSO 2.995 gespendete Organe erfolgreich an die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant (ET) übermitteln: Das waren insgesamt 1.524 Nieren, 726 Lebern, 329 Lungen, 324 Herzen, 87 Bauchspeicheldrüsen sowie 5 Dünndärme. Jeder der 932 Spender hat im Durchschnitt mehr als drei schwerkranken Patienten eine neue Lebenschance geschenkt. „Jedes einzelne Organ zählt und kann über Leben und Tod eines schwerkranken Menschen entscheiden. Wir setzen deshalb alles daran, das gespendete Organ in höchster Qualität sicher und schnell für die Transplantation zur Verfügung zu stellen“, betont Rahmel. Die Aufgabe der Organverteilung innerhalb der acht beteiligten Länder liegt bei ET. Die Vergabe an die Patienten in Deutschland erfolgt nach einheitlich vorgegebenen Richtlinien über medizinische Kriterien der Dringlichkeit und Erfolgsaussicht. Durch diesen Zusammenschluss haben die Patienten eine größere Chance, ein möglichst immunologisch passendes Organ zu erhalten. Deutschland erhielt auch in 2019 mehr Organe aus dem ET-Verbund, als es eingebracht hat. Von daher liegt die Summe der transplantierten Organe in Deutschland jährlich etwas höher als die Zahl der hier entnommenen Organe.

Bundesweit wurden im letzten Jahr in den 46 Transplantationszentren 3.192 erfolgreiche Organübertragungen durchgeführt. Dadurch wurde 3.023 schwerkranken Patienten durch ein oder mehrere Organe ein Weiterleben ermöglicht bzw. eine bessere Lebensqualität geschenkt. Im Jahr zuvor gab es in Deutschland 3.264 Organtransplantationen.

Gleichzeitig waren zum Jahresende jedoch mehr als 9.000 Menschen für eine Transplantation registriert. Sie hoffen täglich auf die Zuteilung eines für sie passenden Organs. Der tatsächliche Umfang der Patienten, die von einer Organtransplantation profitieren könnten, ist jedoch weitaus größer. Betrachtet man die jährlich mehr als 1.000 Patienten, deren Gesundheitszustand sich seit ihrer Anmeldung auf die Warteliste so verschlechtert hat, dass eine Transplantation nicht mehr möglich war oder die sogar auf der Warteliste verstorben sind, ergibt sich ein noch dramatischeres Bild. Dabei sind all die Patienten nicht berücksichtigt, die von einer Transplantation profitieren könnten, aber erst gar nicht auf die Wartelisten zur Transplantation aufgenommen wurden. So sind in Deutschland beispielsweise mehr als 90.000 Patienten aufgrund eines Nierenversagens dialysepflichtig. Nach Expertenschätzungen könnte etwa der Hälfte dieser Patienten mit einer Nierentransplantation geholfen werden, vorausgesetzt die Wartezeiten auf eine Niere, die derzeit in Deutschland im Mittel über 8 Jahre betragen, wären deutlich kürzer. Dieser erweiterte Blick auf die Statistiken verdeutlicht, wie dringend der Bedarf an Organspenden ist.

Widerspruchslösung als Chance begreifen

Am 16. Januar 2020 will der Bundestag über mögliche gesetzliche Änderungen bei der Entscheidung über Organspende abstimmen. Die DSO begrüßt, dass sowohl der Gesetzesvorschlag zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft als auch der zur doppelten Widerspruchslösung die Autonomie der Bürger auf Basis einer breiten Aufklärung in den Mittelpunkt stellt. Beide Vorschläge sehen zudem die Schaffung eines zentralen Registers vor, in dem der Wille zur Organspende einfach und direkt dokumentiert werden kann.

Potenzial für eine positive Entwicklung sieht die DSO vor allem in der Einführung einer doppelten Widerspruchslösung, die die Angehörigen gezielt mit einbindet, um den Patientenwillen des Verstorbenen sicher festzustellen. Bei der derzeit gültigen Entscheidungslösung sind es mehrheitlich die Angehörigen, auf denen oft die Bürde einer Entscheidung lastet. Eine schriftliche Willensbekundung liegt derzeit nur bei 15 Prozent der möglichen Organspender vor. In rund 40 Prozent der Fälle entscheiden die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen und in rund 19 Prozent nach ihren eigenen Wertvorstellungen. Der Anteil der Ablehnung einer Organspende ist im letztgenannten Fall besonders hoch: In 2019 beruhten 41 Prozent der Ablehnungen auf einer alleinigen Entscheidung der Angehörigen.

Insbesondere die Einführung einer doppelten Widerspruchslösung würde die Auseinandersetzung mit der Organspende und damit die Dokumentation des Patientenwillens fördern. Darüber hinaus würde die Berücksichtigung der Möglichkeit einer Organspende am Lebensende in den Kliniken zur Selbstverständlichkeit. Auf diese Weise würden die strukturellen Veränderungen in den Kliniken zusätzlich gefördert, so Rahmel. Vor dem Hintergrund der breiten gesellschaftlichen Befürwortung der Organspende und Transplantation sieht der Medizinische DSO-Vorstand die Widerspruchslösung als Ausdruck einer Art gesellschaftlich getragenen Zustimmungslösung. Gleichzeitig bleibe jeder Bürger frei in seiner Entscheidung und könne einer Organspende ohne Begründung jederzeit widersprechen.

„Unabhängig von jeglicher Reform oder Regelung liegt die Entscheidung für oder gegen eine Organspende bei jedem von uns selbst. Aber jetzt haben wir die Chance, mit einer verbindlicheren Gesetzgebung, die uns aktiv in die Verantwortung setzt, positive Veränderungen zu bewirken. Gemeinsam können wir eine Kultur der Organspende in Deutschland fördern, die das Denken an die Organspende in den Kliniken zur Selbstverständlichkeit macht, Organspender stärker wertschätzt, ihre Angehörigen entlastet und die unser gesellschaftliches Prinzip der Solidarität auch in der Organspende widerspiegelt“, erklärt DSO-Vorstand Rahmel. Die persönliche Entscheidung zu Lebzeiten sei zu wichtig, um sie immer wieder zu verdrängen und aufzuschieben, bekräftigt der Mediziner mit Hinweis auf die Wartelistenpatienten, denen die Zeit regelrecht davonlaufe.

Quelle: Deutsche Stiftung Organtransplantation, Deutschherrnufer 52, Frankfurt am Main, www.dso.de, 13.01.2020

Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung liegt vor

Der Gesundheitsminister Jens Spahn legte am 09.01.2020 einen Entwurf zur Notfallgesetzgebung vor.

Ziel soll es sein, die ambulante, stationäre und rettungsdienstliche Notfallversorgung zu einem System der integrierten Notfallversorgung auszubauen. Im Moment kämen viele Patienten in die Notfallambulanz ins Krankenhaus, obwohl deren Beschwerden keine stationäre Versorgung erforderten und die auch ambulant versorgt werden könnten.

Laut Bundesministerium für Gesundheit soll an bestimmten Krankenhäusern Integrierte Notfallzentren eingerichtet werden. Hier soll eine qualifizierte Ersteinschätzung bzlg. des Behandlungsbedarfs der Patienten erfolgen.  Auch ein Gemeinsames Notfallleitsystem soll helfen, damit die Patienten bereits telefonisch in die entsprechende Versorgungsschiene geleitet werden können.

Laut dem Gesetzentwurf wird in Zukunft der Rettungsdienst als eigener Leistungsbereich angesehen. Damit können auch Rettungsdienste Einsätze vergütet bekommen, bei denen der Patient nur vor Ort behandelt wird und keine Fahrt ins Krankenhaus notwendig ist.

Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung

„Viele richtige Schritte hin zu einer zukunftsfähigen Notfallversorgung“

„Die Fakten sprechen für die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen): Sie bauen konsequent den Patientenservice rund um die bundesweite Nummer 116117 aus. Vor diesem Hintergrund ist es folgerichtig, dass der aktuelle Referentenentwurf zur Notfallgesetzgebung auf diese Strukturen unter der Federführung der KVen aufsetzt“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, heute in Berlin.

Gemeinsam mit seinen Vorstandskollegen Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Thomas Kriedel attestierte er dem Referentenentwurf „viele Schritte in die richtige Richtung“. Positiv wertete der KBV-Vorstand, dass dem Gesetzgeber offenbar die wichtige Rolle des ärztlichen Bereitschaftsdienstes bewusst sei. Die KVen hätten gut funktionierende Strukturen aufgebaut.

Unter der Nummer 116117 ist derzeit der ärztliche Bereitschaftsdienst erreichbar. Seit Beginn dieses Jahres können Patienten zusätzlich den Terminservice der KVen in Anspruch nehmen (Vermittlung von Terminen bei niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten). Zudem werden sie im Rahmen eines Ersteinschätzungsverfahrens unterstützt, um die richtige Anlaufstelle für ihre Behandlung zu finden.

Der KBV-Vorstand begrüßte, dass der Entwurf „das Prinzip ambulant vor stationär“ aufgreife. „Damit wird die Versorgung der Patienten verbessert“, konstatierte Gassen. Folgerichtig sei es auch, dass die Idee eines „dritten eigenständigen Sektors“ bei der Notfallversorgung nicht mehr verfolgt werde.

Einige Details sind noch zu klären. „Das KV-System ist gut aufgestellt“, führte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV aus. „Die KVen haben zahlreiche regional passende Angebote und Strukturen auch an Krankenhäusern bereits eingerichtet. Es muss immer darauf geachtet werden, dass bei der Notfallreform auf diese bestehenden Strukturen aufgebaut wird.“

Die KBV setzt auf eine gute Kooperation mit den Krankenhäusern. „Insbesondere die kollegiale Zusammenarbeit mit den Ärztinnen und Ärzten an den Krankenhäusern ist uns wichtig“, sagte Gassen.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, Praxisnachrichten 09.01.2020

DKG zu ihren Erwartungen an die politische Agenda 2020

„Im Jahr 2020 muss die Krankenhauspolitik auf die Tagesordnung der Bundes- als auch der Landesebene gehoben werden. Dabei muss es vor allen Dingen darum gehen, dass wieder mit den Krankenhäusern gesprochen wird und nicht über sie“, fordert Dr. Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zum Jahresstart. Mit einem Krankenhausgipfel in diesem Jahr muss endlich der Weg zu einem konstruktiven Miteinander beschritten werden. Angesichts massiv gestiegener Defizite in den Kliniken und einer dramatisch erhöhten Insolvenzgefahr kann die Politik nicht weiterhin tatenlos zuschauen. „Die Misstrauenskultur und der kalte Strukturwandel haben die stationäre Versorgung in Deutschland bis aufs Mark erschüttert. Wir benötigen aktive Krankenhausplanung und eine offene Debatte über die bedarfsnotwendigen Versorgungsstrukturen, und das sektorenübergreifend. Die Krankenhäuser sind zu dieser Diskussion bereit. Es ist an der Zeit, dass sowohl politische Entscheidungsträger als auch die Kostenträger aufhören, über den Missbrauch von Qualitätssicherungsmaßnahmen und Rechnungsprüfungen Krankenhäuser in die Insolvenz zu treiben. Diese planlose Strukturpolitik wirkt zerstörerisch und führt zur Lücken in der Versorgung der Patientinnen und Patienten“, so Gaß.

Nach Ansicht des Präsidenten der DKG darf ein möglicher Krankenhausgipfel nicht als Beruhigungspille mit aufschiebender Wirkung genutzt werden. „Wir brauchen sofort ein Zeichen der Politik, dass sie sich ernsthaft bemüht, Vertrauen zu stiften und die Lage zu deeskalieren. Ein erster wichtiger Schritt wäre es, die 300 Euro Strafzahlungen für Rechnungsanpassungen zu streichen. Krankenhäuser sind keine Betrüger, die man betrafen muss. Damit würde die Politik den Beschäftigten in den Kliniken signalisieren, dass sie ihre Arbeit wertschätzt“, so Gaß.

Nach Ansicht der DKG müssen 2020 wesentliche Weichenstellungen getroffen werden. Der Personalmangel in der Pflege muss ganz vorne auf der Agenda stehen. Statt der starren und bürokratischen Personaluntergrenzen muss die Politik einen Weg finden, Pflegepersonal bedarfsgerecht zuzuordnen. Die Personaluntergrenzen bilden den tatsächlichen Pflegebedarf nicht ab. Gleichzeitig belasten sie aber die Pflegekräfte mit noch mehr Bürokratie und gefährden die Versorgung in den Krankenhäusern. „Wir stellen in den kommenden Wochen gemeinsam mit Ver.di und dem Deutschen Pflegerat unser Personalbedarfsbemessungsinstrument vor, das die Pflegepersonaluntergrenzen ersetzen soll. Wir erwarten, dass die Politik die Weiterentwicklung und Umsetzung dieses Vorschlag mit Energie vorantreiben wird“, erklärt DKG-Präsident Gaß.

Gleichzeitig ist eine offene Debatte um die Strukturen der ambulanten und stationären Versorgung notwendig. Noch immer fehlt ein nachhaltiges Konzept für die Notfallversorgung. Hier droht möglicherweise erneut eine scharfe Auseinandersetzung um die Sicherstellung flächendeckender und wohnortnaher Versorgungsangebote.

Immer drängender wird auch die Frage, wie man dauerhaft aus der Investitionsfalle herauskommen kann. „Die DKG wird mit einem Vorschlag versuchen, die Debatte im Frühjahr voranzutreiben. Es ist nicht weiter hinnehmbar, dass die Länder Jahr für Jahr den Krankenhäusern die Hälfte der Investitionsmittel schuldig bleiben. Auch dieses Thema gehört auf den Krankenhausgipfel. Wir fordern eine echte, offene und ernst gemeinte Strukturdebatte, die in von allen getragene Entscheidungen münden muss. Der Krankenhausgipfel muss glaubwürdige Antworten auf diese drängenden Fragen finden.

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V., 10623 Berlin, www.dkgev.de, 01.01.2020

 

Personalia Januar 2020

Prof. Dr. med. Alexander Albert, Experte in minimal-invasiven Operationen und Kunstherztherapie und zuvor Oberarzt der Thorax- und Kardiovaskularchirurgie am Universitätsklinikum Düsseldorf, leitet seit Mitte Oktober 2019 die Herzchirurgie am Klinikum Dortmund.

Dr. med. Franz Stefan Biber wechselte aus der Position des Oberarztes der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie der Elbe Kliniken Stade-Buxtehude, Klinikum Stade an das AMEOS Klinikum Mitte Bremerhaven. Dort ist er Chefarzt der Klinik für Plastische, Hand- und Wiederherstellungschirurgie.

Dr. med. Faez Georg Chahoud und PD Dr. med. S. Müller bilden die neue Doppelspitze der Chirurgie der Hunsrück Klinik Kreuznacher Diakonie in Simmern. Die Chirurgie gliedert sich nun in zwei Bereiche. Herr Dr. Chahoud leitet den Bereich Orthopädie und Unfallchirurgie, während PD Dr. med. Stefan A. Müller für die Allgemein- und Viszeralchirurgie verantwortlich ist.

Prof. Dr. med. Axel Ekkernkamp, Ärztlicher Direktor und Geschäftsführer des BG Klinikums Unfallkrankenhaus Berlin (ukb), ist im November 2019 zum Unternehmens-/Klinikführer
des Jahres gewählt worden. Damit würdigt die Digital-Health-Plattform „Entscheiderfabrik“ die Patenschaft von Professor Ekkernkamp für eines von fünf Projekten, die 2019  beispielhaft die digitale Transformation von Prozessen in der Medizin voranbringen sollen.

Dr. med. Stephan Elenz ist neuer Chefarzt der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie Sana Kliniken Duisburg. Er kam aus dem St. Marien-Hospital in Mühlheim, wo er langjährig
als Oberarzt und seit 2002 als Chefarzt die Unfall-, Wiederherstellungs- und orthopädische Chirurgie leitete.

PD Dr. med. Antonio B. Ernstberger wechselte von der Klinik und Poliklinik für Unfallchirurgie am Universitätsklinikum Regensburg an das Klinikum Osnabrück. Dort ist er der neue Chefarzt im Bereich Unfall- und Handchirurgie.

Prof. Dr. med. Philipp Geisbüsch, zuvor Oberarzt am Universitätsklinikum Heidelberg, trat am 1. November die Nachfolge von Prof. Dr. med. Thomas Hupp als Chefarzt der Gefäßchirurgie am Klinikum Stuttgart an. Prof. Dr. med. Thomas Hupp verabschiedete sich in den Ruhestand.

Dr. med. Matthias Jacob, zuvor Oberarzt der Unfallchirurgie, Orthopädie und Wiederherstellungschirurgie der München Klinik Neuperlach, ist seit dem 01. Oktober 2019 Chefarzt der Abteilung.

PD Dr. med. Daniel Kauff, MHBA, FACS, FEBS ist neuer Chefarzt der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie mit Unfallchirurgie der Kliniken Nagold. Er war zuletzt Funktionsoberarzt an der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, wo er auch das Viszeralonkologische Zentrum koordinierte.

Prof. Dr. med. Werner Kneist, vormals Oberarzt der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität
Mainz, ist nun Chefarzt der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie der St. Georg-Klinikum gGmbH in Eisenach.

Dr. med. Thorsten Kohlstock wechselte als Chefarzt der Gefäßchirurgie des Klinikums in den Pfeifferschen Stiftungen GmbH Magdeburg an die Klinik für Gefäßchirurgie des
AMEOS Klinikum Schönebeck.