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BMG: Finanzentwicklung der GKV im 1. Quartal 2020

Die 105 gesetzlichen Krankenkassen haben in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres rund 1,3 Mrd. Euro mehr ausgegeben als eingenommen. Die Finanzreserven der Krankenkassen lagen trotzdem Ende März 2020 bei rund 18,3 Mrd. Euro und entsprechen damit im Durchschnitt 0,83 Monatsausgaben. Die gesetzlich vorgesehene Mindestreserve für die einzelnen Krankenkassen beträgt 0,2 Monatsausgaben.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: “Die Pandemie wirkt sich auch auf die Finanzen der Krankenkassen aus. Die aktuellen Zahlen sind allerdings wenig aussagekräftig. Belastbare Prognosen werden wir erst im Herbst treffen können. Nach vielen Jahren finanzieller Stabilität müssen wir uns aber darauf einstellen, dass die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben größer werden wird. Deshalb wird es bereits in diesem Jahr einen zusätzlichen Bundeszuschuss von 3,5 Mrd. Euro an die gesetzliche Krankenversicherung geben. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist das ein gutes und richtiges Signal an Beitragszahler und Arbeitgeber.”

Den Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von rund 65,1 Mrd. Euro standen Ausgaben von rund 66,4 Mrd. Euro im 1. Quartal 2020 gegenüber. Damit sind die Einnahmen der Krankenkassen, die sie durch Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds erhalten, um 4,0 Prozent gestiegen. Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten verzeichneten bei einem Anstieg der Versichertenzahlen von rund 0,2 Prozent einen Zuwachs von 5,6 Prozent. Der durchschnittlich von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitragssatz lag wie im Vorjahr stabil bei 1,0 Prozent und damit um 0,1 Prozentpunkte unterhalb des vom BMG zum 1. November 2019 bekannt gegebenen ausgabendeckenden Zusatzbeitragssatz von 1,1 Prozent für 2020.

Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten

Bis auf die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK), die ein ausgeglichenes Finanzergebnis erzielte, verzeichneten alle Krankenkassenarten Defizite: die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) ein Minus von 435 Mio. Euro, die Ersatzkassen von 542 Mio. Euro, die Betriebskrankenkassen (BKK) von 198 Mio. Euro, die Innungskrankenkassen (IKK) von 99 Mio. Euro und die knappschaftliche Krankenversicherung von 58 Mio. Euro. Bei der Entwicklung der Ersatzkassen (EK) ist zu berücksichtigen, dass sich ein erheblicher Teil dieses Defizits durch die Gründung eines Pensionsfonds einer großen Krankenkasse erklären lässt.

Ergebnis des Gesundheitsfonds

Der Gesundheitsfonds, der zum Stichtag 15. Januar 2020 über eine Liquiditätsreserve in einer Größenordnung von rund 10,2 Mrd. Euro verfügte, verzeichnete im 1. Quartal 2020 ein Defizit von rund 3,2 Mrd. Euro. Dieses ist zu erheblichen Teilen darauf zurückzuführen, dass Einnahmen aus der Verbeitragung von Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeldzahlungen sowie Zusatzeinnahmen aus den Rentensteigerungen zur Jahresmitte in der ersten Jahreshälfte noch nicht berücksichtigt sind. Gleichwohl blieb auch der Anstieg der beitragspflichtigen Einnahmen gegenüber dem Vorjahresquartal im 1. Quartal 2020 mit 3,4 Prozent deutlich hinter den Zuwächsen der Vorquartale zurück. Im gesamten Jahresverlauf sind jedoch – trotz der Stabilisierung der Sozialversicherungseinnahmen durch die Regelungen beim Kurzarbeitergeld – nach derzeitigem Erkenntnisstand konjunkturell bedingte Mindereinnahmen der GKV in einer Größenordnung von 4 bis 5 Mrd. Euro zu erwarten.

Entwicklungen bei den Ausgaben

Bei den Krankenkassen gab es im 1. Quartal 2020 einen absoluten Ausgabenzuwachs von 5,6 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen um 5,7 Prozent, die Verwaltungskosten um 4,0 Prozent. Bei der Interpretation der Daten des 1. Quartals ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Ausgaben in vielen Leistungsbereichen von Schätzungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten häufig noch nicht oder nur teilweise vorliegen.

Zweistellige Zuwachsraten bei Arzneimitteln, Krankengeld und Heilmitteln

Auffällig sind im 1. Quartal 2020 vor allem zweistellige Ausgabenzuwächse bei Arzneimitteln, Krankengeld und Heilmitteln, die die Veränderungsrate der Gesamtausgaben deutlich erhöht haben.

Der Ausgabenzuwachs für Arzneimittel von 11,5 Prozent ist zu wesentlichen Teilen auf Mengenentwicklungen und Vorzieheffekte in den letzten Wochen des 1. Quartals zurückzuführen. So registrierte die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) im März 2020 gegenüber dem Vorjahresmonat einen Anstieg der GKV-Umsätze von 25 Prozent, der offenkundig mit einem überproportionalen Zuwachs der Verordnungszahlen und einer verstärkten Verordnung von Großpackungen einherging. Im April verzeichnete die ABDA hingegen im Vorjahresvergleich wieder einen Ausgabenrückgang von rund 1 Prozent.

Die sich in der jüngeren Vergangenheit ohnehin dynamisch entwickelnden Ausgaben für Krankengeld sind im ersten Quartal mit 11,3 Prozent nochmals stark gestiegen.

Die Zuwachsraten bei Heilmitteln in Höhe von 10,3 Prozent dürften im Wesentlichen auf die bis Mitte 2019 schrittweise vom Gesetzgeber vorgegebenen Honorarsteigerungen zurückzuführen sein, die zu einer wesentlichen Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Heilmittelerbringer beitragen.

Der Ausgabenanstieg für Krankenhausbehandlung von 2,6 Prozent kann angesichts der sich ab Mitte März verstärkt auswirkenden COVID-19-Pandemie und der vielfältigen Einflussfaktoren ebenso wenig bewertet werden wie die Ausgabenzuwächse für ärztliche Behandlung von 4,3 Prozent, bei denen für das 1. Quartal noch keinerlei Abrechnungsdaten vorliegen.

Entwicklung im weiteren Jahresverlauf

Mit dem am 17. Juni vom Bundeskabinett beschlossenen Nachtragshaushalt wird der gesetzlichen Krankenversicherung ein zusätzlicher Bundeszuschuss von 3,5 Mrd. Euro für 2020 zur Verfügung gestellt. Damit soll die Liquiditätssituation des Gesundheitsfonds verbessert werden. Im Ergebnis wird auch die Liquidität und finanzielle Stabilität der Krankenkassen gestärkt. Ferner tragen die zusätzlichen Mittel zum Erhalt der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve des Gesundheitsfonds im Jahr 2020 bei.

Die Bundesregierung hat sich in Ihrem Konjunkturprogramm ferner darauf verständigt, dass zur Vermeidung einer Belastung von Arbeitnehmern und Betrieben die Sozialversicherungsabgaben in den Jahren 2020 und 2021 eine Grenze von 40 Prozent der Löhne und Gehälter nicht überschreiten sollen.

In welchem Umfang dafür im Jahr 2021 zusätzliche Bundesmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung bereitgestellt werden müssen, wird im Herbst zu entscheiden sein.

Finanzielle Entwicklung in der Gesetzlichen Krankenversicherung einschließlich der Landwirtschaftlichen Krankenkasse im 1. Quartal 2020

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, www.bundesgesundheitsministerium.de, 19.06.2020

Bündnis Junge Ärzte (BJÄ): „Gesundheitsberufe der Zukunft“

Die Mitglieder der Reformkommission der Stiftung Münch zu den „Gesundheitsberufe der Zukunft“ haben ihren Bericht am 05. Mai 2020 veröffentlicht. Um die digitale Transformation im Gesundheitswesen zu gewährleisten werden drei neue Berufsbilder mit unterschiedlichen Qualifikationen vorgeschlagen:

 

 

  1. Die Fachkraft für digitale Gesundheit, die sich patientennah engagiert und arztentlastend fungiert sowie sich durch Weiter- und Sekundärqualifikation aus bestehenden Gesundheits-fachberufen professionalisiert.
  2. Der Prozessmanager für digitale Gesundheit stellt das Bindeglied intersektoral und interprofessionell dar und ist Ansprechpartner für alle Berufe im Gesundheitswesen. Er ist zuständig für die Implementierung und Aufrechterhaltung der Versorgungsabläufe, die sektorenübergreifenden analogen wie digitalen Schnittstellen sowie die die Patienten(daten)sicherheit.
  3. Der Systemarchitekt für digitale Gesundheit überwacht die einzelnen Digitalisierungsprojekte im Gesundheitswesen und stellt diese in Einklang mit der Digitalisierungsstrategie.

Die Auswahl und Schwerpunkte der neuen Berufe sehen wir als junge Ärztinnen und Ärzte positiv. Allein aus bestehenden Berufsbildern ist die digitale Transformation im Gesundheitswesen nicht möglich. Die Gesamtbetrachtung der Stiftung Münch fokussiert jedoch die stationäre Versorgung sowie größere ambulante Versorgungsstrukturen wie z.B. Medizinische Versorgungszentren (MVZ). Ein Großteil der Patientenversorgung findet jedoch in Praxen statt. Die Prozess- und Strukturprobleme des deutschen Gesundheitswesens, wie die fehlende interprofessionelle Kommunikation und die sektorenübergreifende Versorgung von Patienten, werden von der Stiftung Münch nicht beachtet. Aus unserer Sicht kann auch die digitale Transformation die Prozess- und Strukturprobleme im kleinteiligen deutschen Gesundheitswesen nicht lösen. Diese Probleme wurden über Jahrzehnte nicht konsequent angegangen. Die Abläufe im Gesundheitswesen sind papiergebunden, fehleranfällig und umständlich, sodass der Wandel von Prozessen und Strukturen in der Versorgung von Patienten überfällig ist und dringend umgesetzt werden muss. Eine prozessverantwortliche Koordination durch die Ärztinnen und Ärzte, welche stets die Gesamtverantwortung für die Therapie der Patienten tragen, ist notwendig.

Gerade junge Ärztinnen und Ärzte sind im Umgang mit digitalen Anwendungen geübt. Im klinischen Alltag sind wir jungen Ärzte jedoch an antiquierte Technik gebunden, sodass Tools aus dem privaten Alltag zur verbesserten Patientenversorgung herhalten müssen. Mit Behelfstechniken (…ein Foto eines Medikamentenplanes ist besser, als überhaupt kein Medikamentenplan) werden die Defizite der Systemtransformation der vergangenen Jahre versucht zu kompensieren.

Der Darstellung, Ärzte seien Digitalisierungsverweigerer und würden unreflektiert digitale Tools einsetzen, verwehrt sich das Bündnis Junge Ärzte und forderte zuletzt mehrfach die Einbindung von Nachwuchsorganisationen bei der digitalen Transformation im Gesundheitswesen. Ärztinnen und Ärzte müssen als Digitalisierungspartner einbezogen werden. Eine Annahme des Papieres ist die Entlastung der Mitarbeiter im Gesundheitswesen durch die Digitalisierung der Prozesse: Es braucht eine intensive Zusammenarbeit mit den Anwendern in der Entwicklung von digitalen Tools, um eine sinnvolle Entlastung für die Mitarbeiter im Gesundheitswesen zu erreichen. Die hierdurch gewonnene Zeit wird allerdings durch die Autoren des Berichtes in den Kontext der Effizienzsteigerung gesetzt, was das Bündnis Junge Ärzte ablehnt. Freiwerdende Zeit muss zur Entlastung der Menschen im Gesundheitswesen und zur Verbesserung der Versorgung unserer Patienten eingesetzt werden. Das Hamsterrad, in dem sich das deutsche Gesundheitswesen bewegt, muss zu Gunsten der Patientenversorgung gebremst werden.

Überdies wird im Bericht der Stiftung der alleinige, digitale Kontakt zum behandelnden Arzt als wünschenswerter Zielzustand angestrebt. Dem widersprechen wir: Aus Sicht des Bündnis Junge Ärzte ist und bleibt die persönliche Arzt-Patienten-Beziehung das Rückgrat gegenseitigen Vertrauens und des Therapieerfolges. Digitale Verlaufsbeobachtungen hingegen sind überaus sinnvoll, um die ärztlichen Ressourcen im leistungsgetriebenen Gesundheitssystem zu schonen.

Die Entwicklung neuer Gesundheitsberufe ist in der Zukunft unverzichtbar. Eine Arbeitsteilung zwischen Ärzten, Gesundheitsfachberufen und Digitalexperten ist erforderlich. Ärztinnen und Ärzte müssen als therapieverantwortliche Digitalpartner einbezogen werden, da Ärzte im Mittelpunkt der Patientenversorgung stehen. Dies wird sich auch durch die digitale Transformation nicht ändern, denn digitale Entwicklungen können immer nur ein Hilfsmittel in der Patientenversorgung sein.

Daher benötigt es aus Sicht des Bündnis Junge Ärzte ein viertes Berufsbild: den Arzt für digitale Medizin: Dieser muss fundierte Kenntnisse über digitale Tools und digitale Gesundheitsanwendungen haben und diese, vergleichbar mit einem Stethoskop, anwenden können. Über das Angebot digitaler Tools muss der Arzt für digitale Medizin die Patienten informieren und bei Problemen – egal ob medizinisch oder digital – kompetent beraten können, da Ärzte weiterhin erster Ansprechpartner für Patientinnen und Patienten sein werden. Hierfür braucht es Schulungen für Ärztinnen und Ärzte, eine attraktive Vergütung dieser zusätzlichen Leistungen, die Implementation von Digitalkompetenzen in die Aus- und Weiterbildung sowie grundsätzliches Interesse an digitalen Anwendungen. Hier muss die Expertise von jungen Ärztinnen und Ärzten aus der unmittelbaren Patientenversorgung und gleichzeitig als digital natives genutzt  werden.

Quelle: BÜNDNIS Junge Ärzte, c/o Berufsverband Deutscher Dermatologen e.V., Robert-Koch-Platz 7, 10115 Berlin, www.buendnisjungeaerzte.org

Webinar: Europäische Leitlinie „Chronische Pankreatitis“

Europäische Leitlinie „Chronische Pankreatitis“
18.06.2020, 18:00 Uhr
PD. Dr. med. Bernhard Renz
www.bdc-webinare.de

Seit September 2017 gibt es die BDC|Webinare (www.bdc-webinare.de). Bisher wurden auf der Plattform insgesamt 27 Leitlinien von Experten erfolgreich vorgestellt und besprochen. Jeden Monat wird von einem 45-minütigem Webinar eine chirurgisch relevante Leitlinie in ihren Grundzügen vorgestellt. Anschließend kann mit dem Referenten und anderen Teilnehmern via Chat diskutiert werden, selbstverständlich kostenfrei für alle BDC-Mitglieder. Und jede Teilnahme wird in der Regel mit zwei CME-Punkten zertifiziert.

Webinare im Archiv abrufen

Auch wenn einmal ein Termin verpasst wird, ist das kein Problem, denn der aufgezeichnete Vortrag mit Diskussion kann jederzeit aus dem Webinar-Archiv abgerufen werden. Detaillierte Informationen und Termine zu diesem Lernangebot und allen Webinaren sind unter www.bdc-webinare.de zu finden.

Geplante Webinar-Termine

  • S3-Leitlinie „Sinus pilonidalis“, Dr. med. Andreas Ommer, am 02.07.2020, 18:00 Uhr
  • S1-Leitlinie „Verletzungen der oberen Halswirbelsäule“, Dr. med. Matti Scholz, am 03.09.2020, 18.00 Uhr

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DGTI: Blutspendenrückgang durch Corona-Krise verstärkt

Demografischer Wandel gefährdet Blutversorgung

Aktuelle Daten belegen, dass eine ausreichende regionale Versorgung mit Blutprodukten aufgrund des demografischen Wandels zu einer immer größeren Herausforderung wird. Dies zeigen Ergebnisse einer Studie, in der Forscher die Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Blutversorgung im Saarland untersuchten. Anlässlich des Weltblutspendentages am 14. Juni 2020 ruft die Deutsche Gesellschaft für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie e.V. (DGTI) zur regelmäßigen Blutspende auf. Zugleich fordert die Fachgesellschaft ein bundesweites Monitoring, um den Bedarf und die Verfügbarkeit von Blutprodukten zu koordinieren.

Die Zahl der möglichen Blutspender zwischen 18 und 65 Jahren nimmt konstant ab. Gleichzeitig gibt es immer mehr ältere Menschen, die einen höheren Bedarf an Blutprodukten haben. „Seit Jahren beobachten wir in den Kliniken eine Zunahme älterer Patienten, die deutlich mehr Blut brauchen als Jüngere“, erläutert Professor Dr. med. Hermann Eichler, 1. Vorsitzender der DGTI. Die Anzahl der über 65-Jährigen nimmt in der Bevölkerung stetig zu, während die Zahl der möglichen Blutspender zwischen 18 und 65 Jahren konstant abnimmt. „Diese Fakten der demografischen Entwicklung sind entscheidend für die weitere Blutversorgung Deutschlands“, sagt Eichler, der auch Direktor des Instituts für Klinische Hämostaseologie und Transfusionsmedizin am Universitätsklinikum des Saarlandes ist.

Um die Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Verfügbarkeit und den Verbrauch von Blutprodukten zu untersuchen, startete Eichler gemeinsam mit weiteren Forschern eine Studie. „Zur Durchführung bot sich das Saarland als Modellregion besonders an, da dort der demografische Wandel in Westdeutschland am schnellsten voranschreitet“, erläutert Eichler die Hintergründe. Eine vergleichbare Untersuchung wird bereits seit einigen Jahren in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt.

Die Autoren der Studie haben über 40.000 Bluttransfusionen und 43.000 Blutspenden aus dem Saarland im Jahr 2017 ausgewertet. Dabei untersuchten die Forscher die Altersstruktur von Transfusionsempfängern und Blutspendern und erstellten eine Hochrechnung für die Blutversorgung im Jahr 2030. So zeigt sich, dass der aktuelle Blutbedarf pro 1000 Einwohner von weniger als 20 Transfusionen bei den unter 50-jährigen auf 140 Transfusionen bei den über 80-jährigen Patienten ansteigt. „Das liegt am hohen medizinischen Versorgungsniveau auch bei älteren Patienten in Deutschland“, erläutert Eichler. Bei gleichbleibender Spendenbereitschaft wird dies im Jahr 2030 aber zu einer erheblichen Unterversorgung mit Blut führen. Dies liegt daran, dass die Baby-Boomer-Generation, also die geburtenstarken Jahrgänge in den 1950er und -60er Jahren, die momentan noch zu den Spendern zählt, in einigen Jahren aber selbst verstärkt auf Bluttransfusionen angewiesen sein wird“, erläutert Eichler. „Die Ergebnisse dieser und vergleichbarer Studien zeigen eindeutig, wie wichtig es ist, dass insbesondere jüngere Menschen regelmäßig zur Blutspende gehen, um den aktuellen und künftigen Blutbedarf decken zu können“, unterstreicht der Experte.

Aktuell habe auch die Corona-Pandemie Auswirkungen auf die Spendenbereitschaft und damit auf die Verfügbarkeit von Blutprodukten. „Viele gehen aus Sorge vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nicht zur Blutspende. Die Blutspendedienste haben ihre ohnehin schon strengen Hygienemaßnahmen jedoch nochmals verstärkt, sodass gesunde Spendenwillige ohne Sorgen zur Blutspende gehen können“, so Eichler.

Der DGTI-Experte erwartet für die nächsten Jahre erhebliche Engpässe in der regionalen Blutversorgung. „Wir benötigen dringend ein bundesweites Monitoring, um festzustellen, wo Blutkonserven benötigt werden und wo noch Einsparpotenziale bestehen“, sagt Eichler. Auch den Kliniken muss es möglich sein, den künftigen Bedarf besser als bisher abzuschätzen zu können. Dann werde auch in Zukunft jeder Patient die Bluttransfusion erhalten, die er dringend benötigt. „Parallel dazu ist es wichtig, vor allem bei jüngeren Menschen für das Blutspenden zu werben, wozu wir den Weltblutspendentag als Anlass nutzen“, so der Experte abschließend.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie (DGTI), Postfach 331120, 70451 Stuttgart, www.dgti.de

BÄK-Präsident Reinhardt appelliert: Persönliche Einstellung zur Organspende dokumentieren

 „Mehr geschenkte Lebensjahre für Organempfänger – die Organspende in Deutschland entwickelt sich in die richtige Richtung. Offensichtlich hat die intensive gesellschaftliche und politische Debatte Anfang des Jahres über die Neuregelung der Organspende dieses wichtige Thema etwas stärker in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt. Wir dürfen aber jetzt nicht nachlassen, das Interesse der Menschen an der Organspende weiter wachzuhalten. Nur so lässt sich diese Entwicklung verstärken.“ Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt vor dem Tag der Organspende am 6. Juni.

Reinhardt verwies darauf, dass viele Menschen der Organspende grundsätzlich positiv gegenüberstehen. „Alle sind aufgerufen, die vielfältigen Informationsangebote zur Organspende zu nutzen und dann auch den entscheidenden Schritt weiter zu gehen und die persönliche Einstellung zu dokumentieren. Der Tag der Organspende ist eine gute Gelegenheit, über dieses wichtige Thema nachzudenken und einen Organspendeausweis auszufüllen“, sagte Reinhardt.

Tag der Organspende

Quelle: Bundesärztekammer, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, http://www.bundesaerztekammer.de, 05.06.2020

Neues Konjunkturpaket: 9,5 Milliarden Euro für die Stärkung des Gesundheitswesens

Im Konjunkturpaket, das der Koalitionsausschuss der Regierungsparteien am 3. Juni beschlossen hat, sind 9,5 Milliarden Euro für die Stärkung des Gesundheitswesens und besseren Schutz vor zukünftigen Pandemien vorgesehen.

  • Vier Milliarden Euro sollen in einen „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ fließen. Die Gesundheitsämter erhalten damit mehr Personal und eine bessere technische Ausstattung.
  • Die Patientenversorgung in Krankenhäusern spielt für die Bewältigung der Corona-Pandemie eine große Rolle. Um für eine modernere und bessere Ausstattung der Kliniken zu sorgen, starten wir ein drei Milliarden Euro umfassendes „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“. Damit können die Krankenhäuser zum Beispiel die Notfallkapazitäten verbessern oder eine bessere digitale Infrastruktur schaffen.
  • Deutschland soll bei der Herstellung von Arzneimitteln und Schutzausrüstung unabhängiger werden. Mit einem neuen Programm, das eine Milliarde Euro umfasst, fördern wir die Produktion wichtiger Arzneimittel und Medizinprodukte.
  • Um schnell einen Impfstoff gegen das Coronavirus zur Verfügung zu haben, fördern wir mit 750 Millionen Euro die Impfstoffentwicklung in Deutschland und die internationale Impfstoff-Initiative CEPI.
  • Im Falle einer Epidemie steigt kurzfristig der Bedarf an medizinischer Schutzausrüstung. Darum investieren wir eine Milliarde Euro, um eine nationale Reserve an Schutzausrüstung zu schaffen.
  • Um Arbeiterinnen und Arbeiter nicht zu sehr zu belasten, stellen wir mit der „Sozialgarantie 2021“ sicher, dass die Sozialversicherungsbeiträge nicht 40 Prozent des Einkommens übersteigen.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, www.bundesgesundheitsministerium.de, 04.06.2020

DKG zur Blitzumfrage des Deutschen Krankenhausinstituts

Corona-Pandemie verschlechtert wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser

Die gesetzlich vorgesehenen Ausgleichszahlungen für die Krankenhäuser reichen nicht aus, um die Erlösausfälle und Zusatzkosten durch die COVID-19-Pandemie zu kompensieren. Dadurch hat sich die wirtschaftliche Situation der Häuser im Vergleich zum Vorjahr deutlich verschlechtert. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Krankenhausbefragung des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) für die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). „Rund drei Viertel der Kliniken geben an, dass die Ausgleichszahlungen nicht ausreichend sind, um die Ausfälle zu kompensieren. Gerade bei den größeren Häusern ab 600 Betten ist das Problem eklatant. Hier sind es 87 Prozent der Kliniken. Behauptungen auf Kostenträgerseite, die Kliniken würden generell Überzahlungen erhalten, erweisen sich damit als falsch. Vielmehr wird im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Schutzschirms differenzierter Nachbesserungsbedarf bei der Ausfallpauschale gesehen“, so der DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.

Auch ist die Pauschale von 50 Euro für persönliche Schutzausrüstungen für 90 Prozent der Krankenhäuser nicht kostendeckend. „Zum einen sind die Einkaufspreise stark gestiegen und zum anderen ist gerade bei infektiösen Patienten der Verbrauch von Schutzausrüstung sehr groß, so dass die Häuser mit 50 Euro in vielen Fällen nicht zurecht kommen können“, so Baum.

Zur Verbesserung der Liquidität der Krankenhäuser sind die Zahlungsfristen für die Abrechnung von Krankenhausleistungen bis zum Jahresende auf fünf Tage nach Rechnungseingang verkürzt worden. „Aktuell geben nur etwas mehr als 50 Prozent der Kliniken an, dass die Krankenkassen diese Zahlungsfrist einhalten. In 17 Prozent der Häuser ist dies nicht der Fall. Stattdessen haben die Kassen selbst in der Situation der Ungewissheit und auf dem Höhepunkt der Epidemie weiterhin in hoher Zahl MDK-Prüfungen veranlasst (110 Fälle pro Haus).

Ca. 70 Prozent der Kliniken geben an, Personal auf Intensivstationen verlagert zu haben, 59 Prozent haben Pflegekräfte verlagert. Das macht deutlich, dass es richtig war, die Pflegeuntergrenzen auszusetzen. Sie sollten angesichts der damit verbundenen Bürokratie und Flexibilitätsbeeinträchtigungen gar nicht wieder scharf gestellt werden. Vielmehr haben die Kliniken gezeigt, dass sie auch ohne Untergrenzenvorgaben die hausindividuell medizinisch erforderliche Personalbesetzung sicherstellen.

Umfrage: Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und des Krankenhausentlastungsgesetzes auf die Krankenhäuser

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V., 10623 Berlin, www.dkgev.de, 29.05.2020

Personalia Juni 2020

Dr. med. Clemens Ertner ist seit April neuer Chefarzt der Thoraxchirurgie des Christlichen Krankenhauses Quakenbrück. Er leitete zuvor die Thoraxchirurgie am Krankenhaus Ludmillenstift in Meppen.

Dr. med. Günay Kalender wechselte Anfang des Jahres als Chefarzt der DRK Kliniken Köpenick an das Vivantes Klinikum Neukölln, wo er nun die Abteilung Gefäßchirurgie -vaskuläre und endovaskuläre Chirurgie leitet.

PD Dr. med. M. Kapischke, seit 2016 Chefarzt der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Minimalinvasive Chirurgie, ist vom Aufsichtsrat zum neuen Ärztlichen Direktor des Klinikums Gütersloh gewählt worden.

Dr. med. Ralf Kirchner und Dr. med. ­Abdelrahman Qazzaz sind die neue chirurgische Doppelspitze des Krankenhauses „Maria Hilf“ in Warstein. Kirchner, Experte für Viszeralchirurgie und zuvor Chefarzt am Städtischen Krankenhaus Maria-Hilf in Brilon, begann seinen Dienst zum 01. Mai 2020, sein Kollege Quazzaz mit den Schwerpunkten der speziellen Unfallchirurgie, insbesondere der Hand- und Fußchirurgie, startete einen Monat zuvor.

Dr. med. Tobias Philipp ist neuer Chefarzt des Fachbereiches der Orthopädie und Unfallchirurgie an der HELIOS Frankenwaldklinik in Kronach.

PD Dr. med. Malte Weinrich ist seit 1. Januar 2020 Chefarzt der Klinik für Gefäßmedizin an den DRK Kliniken Köpenick und damit gleichzeitig Leiter des Gefäß-Kompetenzzentrums in Köpenick. Er war zuvor Oberarzt der Gefäßchirurgie an der Universitätsmedizin Rostock, wo er weiterhin lehrt.

Dr. med. Tobias Wetzel, Facharzt für Chirurgie, Viszeralchirurgie und Spezielle Viszeralchirurgie und zuvor Oberarzt der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie des Nürnberger Krankenhauses Martha-Maria, ist seit dem 01. April 2020 Chefarzt der Allgemein- und Bauchchirurgie der 310KLINIK GmbH in Nürnberg.

Medizinische Versorgung und patientennahe Forschung in einem adaptiven Gesundheitssystem

Die Coronavirus-Pandemie hat das deutsche Gesundheitssystem in den vergangenen Wochen vor außergewöhnliche Herausforderungen gestellt. Die Konfrontation mit einer neuen Viruserkrankung hat gezeigt, so die Stellungnahme, wie wichtig eine am Patientenwohl orientierte und zugleich forschungsnahe Krankenversorgung ist. Schutzvorkehrungen gegen eine Infektion mit SARS-CoV-2 sowie die Umstellung der medizinischen Versorgung auf die potenziell hohe Zahl von schwerstkranken COVID-19-Patientinnen und -Patienten hätten gleichzeitig dazu geführt, dass die ambulante und stationäre Versorgung von Menschen mit anderen Erkrankungen in den Hintergrund gerückt sei. Auch wichtige Präventionsmaßnahmen und Forschungsaktivitäten seien unterbrochen worden. Ziel sei es, die bedarfsgerechte Prävention, Diagnostik und Behandlung aller Patientinnen und Patienten zeitnah und vollumfänglich wiederaufzunehmen.

Damit die Versorgung aller Patientinnen und Patienten während der anhaltenden Pandemie erfolgen kann, halten die Autorinnen und Autoren kurz- und mittelfristig folgende Rahmenbedingungen für notwendig:

  • Vorhaltung ambulanter, stationärer und poststationärer Kapazitäten sowie personeller, räumlicher und technischer Reserven zur Versorgung von COVID-19-Erkrankten
  • Aufbau eines regionalen und krankenhausinternen Frühwarnsystems für SARS-CoV-2-Infektionen
  • Umsetzung wissenschaftlich unterlegter, zielgerichteter Teststrategien
  • Stärkung des Vertrauens der Öffentlichkeit in eine am Patientenwohl orientierte und sichere Behandlung
  • qualitativ hochwertige Versorgung aller Patientinnen und Patienten durch schnelle Integration von Forschungsergebnissen in die klinische Praxis

Die Krankenversorgung in Krisensituationen und eine qualitätsgesicherte sowie wissenschaftsorientierte medizinische Versorgung der Bevölkerung liegen in der Verantwortung des Staates. Für die langfristige Weiterentwicklung und Sicherung des Gesundheitssystems seien generell die folgenden Punkte zu berücksichtigen:

  • Gewährleistung der qualitativ hochwertigen, wissenschaftsorientierten und ethisch verantwortlichen Versorgung aller Patientinnen und Patienten
  • Aufbau und Verstetigung regionaler Versorgungs- und Forschungsnetzwerke mit festgelegten Aufgabenbereichen für die Einrichtungen des Gesundheitswesens und einer besonderen Funktion für die Universitätsmedizin
  • bedarfsgerechte Ausstattung mit qualifiziertem medizinischen und pflegerischen Personal
  • Digitalisierung und Vernetzung aller Krankhäuser und ambulanten Versorger
  • langfristige Sicherstellung der Versorgungsaufgaben, beispielsweise durch die Ergänzung der bisherigen Fallpauschalen um strukturelle Komponenten und unter Vermeidung von Fehlanreizen
  • gesellschaftliche Wertschätzung, eine angemessene Entlohnung, attraktive und bedarfsgerechte Ausbildungsstrukturen und gute Arbeitsbedingungen für medizinisches und pflegerisches Fachpersonal
Stellungnahme „Coronavirus-Pandemie: Medizinische Versorgung und patientennahe Forschung in einem adaktiven Gesundheitssystem"

Quelle: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. – Nationale Akademie der Wissenschaften -, Postfach 110543, 06019 , Halle (Saale), www.leopoldina.org, 27.05.2020 

Lohfert-Preis 2020: Projekt “Pharmakotherapie-Management Halle”

Das Projekt „Pharmakotherapie-Management Halle“ des Universitätsklinikums Halle (UKH) erhält den Lohfert-Preis 2020, der in diesem Jahr zum achten Mal vergeben wird. Der Preis ist mit 20.000 Euro dotiert, Schirmherrin ist erstmals Dr. Regina Klakow-Franck, stellvertretende Leiterin des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG). Die Preisverleihung und Vorstellung des Preisträgers findet am 22. September 2020 im Rahmen des Gesundheitswirtschaftskongresses in Hamburg statt.

Initiatorin des Projekts ist Dr. Ursula Wolf, die das Pharmakotherapie-Management am Uniklinikum in Halle leitet. Beteiligt an dem Projekt zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit sind Dr. Rüdiger Neef (Alterstraumatologie, Dept. für Orthopädie, Unfall- und Wiederherstellungschirurgie, UKH), Dr. Thomas Steinke, Dr. Marta Banach, Dr. Henning Baust, Dr. Michael Bomplitz und Dr. Annett Seiffart (Universitätsklinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin, UKH). Dr. Ursula Wolf, Fachärztin für Innere Medizin in Zusatzausbildung Klinische Pharmakologie, begann das Projekt 2011 in der Alterstraumatologie des Uniklinikums und weitete das digital basierte Pharmakotherapie-Management 2015 auf die interdisziplinären Intensivstationen aus.

Pharmakotherapie-Management leistet außergewöhnlich großen Beitrag zur Verbesserung der Patientensicherheit

Dr. Andreas Tecklenburg, Mitglied der Jury, begründet die Wahl des Preisträgers 2020: „Wir haben uns als Jury einstimmig für das Projekt „Pharmakotherapie-Management Halle“ entschieden. Es ist medizinisch besonders relevant und leistet einen außergewöhnlich großen Beitrag zur Verbesserung der Patientensicherheit – sowohl innerklinisch als auch außerklinisch. Dieses innovative Projekt zur Versorgungsoptimierung ist durch seine messbaren Ergebnisse für das Gesundheitssystem von weitreichender Bedeutung. Die lange Laufzeit und große Durchdringung an der Uniklinik Halle sprechen für die Funktionalität und Akzeptanz des Konzepts. Darüber hinaus lässt es sich auf andere, auch kleinere Kliniken übertragen.“

Carolina Lohfert Praetorius, stellv. Vorsitzende des Vorstands der Christoph Lohfert Stiftung, begrüßt die Entscheidung: „Die Jury hat 2020 ein Projekt gewählt, das zukunftsweisend im Bereich des digital basierten Pharmakotherapie-Managements ist und damit die Qualität und Sicherheit in der stationären Versorgung erheblich verbessert. Gerade vor dem Hintergrund der Zunahme älterer Patienten mit Mehrfacherkrankungen entspricht der ganzheitliche, auf Prävention ausgerichtete Ansatz dem Kerngedanken des diesjährigen Ausschreibungsthemas wie auch dem Anliegen der Christoph Lohfert Stiftung.“

Digital basierte Versorgungsstruktur garantiert optimierte, demografieorientierte Patientenversorgung

Auf den Intensivstationen im UKH werden multimorbide, zunehmend ältere Patienten mit komplexen zugrundeliegenden internistischen Erkrankungen behandelt. Die damit vielfach einhergehende Multimedikation führt ihrerseits zu hohen, z. T. lebensbedrohlichen Risiken für diese schwerkranken Patienten und stellt hohe Ansprüche an die Sicherheit der Arzneimitteltherapie. Hier setzt das prämierte Pharmakotherapie-Management an.

Im Sinne von “Prävention statt Ausbügeln“ wird die Medikation jedes Patienten täglich umfassend durch digital-basierte individuelle Patienten- und Medikationsreviews sowie in enger Zusammenarbeit mit den behandelnden Stationsärzten und Oberärzten optimiert. Damit können Medikamenten-assoziierte Risiken, insbesondere für Organfunktionseinbußen, Sturzereignisse und Gedächtnisstörungen vermieden werden.

Zum Lohfert-Preis

Seit acht Jahren fördert der Lohfert-Preis Projekte, die nachweislich die Kommunikations- und Organisationsstrukturen in Krankenhäusern verbessern. Das Thema des diesjährigen Lohfert-Preises lautete: Messbare Innovationen zur Verbesserung der Patientensicherheit. Der Preisträger 2020 wurde von einer unabhängigen Jury mit Vertretern aus dem Gesundheitswesen aus 63 eingegangenen Bewerbungen ausgewählt. Erstmals in der Jury mit dabei ist Prof. Dr. med. Gabriele Nöldge-Schomburg, Fachärztin für Anästhesiologie und im Jahr 2019 kommissarische Vorstandsvorsitzende der Universitätsmedizin Rostock.

Quelle: Christoph Lohfert Stiftung, Am Kaiserkai 19, 20457 Hamburg, www.christophlohfert-stiftung.de, 26.10.2020