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KBV: Digitale Prozesse sektorenübergreifend angleichen

Mit Blick auf den Entwurf des Krankenhauszukunftsgesetzes hat der KBV-Vorstand die Ungleichbehandlung ambulanter Praxen im Vergleich zu den Kliniken kritisiert. Das geplante Milliardenpaket drohe, „die Ungleichheit bei der Unterstützung von stationärem und ambulantem Sektor zu verschärfen“.

Mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens seien wesentliche Chancen, zugleich aber auch erhebliche zeitliche, finanzielle und strukturelle Ressourcenaufwände verbunden, heißt es in einer jetzt veröffentlichten Stellungnahme der KBV. Deshalb sollten jegliche Digitalisierungsmaßnahmen für die an der ambulanten Versorgung beteiligten Gesundheitsberufe und Einrichtungen mit gleicher Geschwindigkeit, Intensität und Förderung analog zum stationären Bereich erfolgen.

„Grundsätzlich begrüßen wir die geplanten Fördermöglichkeiten der Krankenhäuser, die Investitionen in die Digitalisierung müssen aber gleichermaßen auch in die ambulante Versorgung fließen“, forderte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen und fügte hinzu: „Die digitalen Strukturen und Prozesse müssen sektorenübergreifend angeglichen werden.“

Ärzte und Praxispersonal nicht im Stich lassen

„Es kann nicht sein, dass ‚stationär vor ambulant‘ kommt – gerade während der Corona-Krise hat der ambulante Sektor entscheidend dafür gesorgt, das Ansteckungsrisiko der Pandemie zu mindern und Infektionsketten zu vermeiden“, betonte KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister. Nun sei die Politik in der Pflicht, Ärzte und Praxispersonal nicht im Stich zu lassen. „Auf den Kosten für die Digitalisierung dürfen die Niedergelassenen nicht komplett allein sitzen bleiben.“

Gefälle der Digitalisierung

„Um ein größer werdendes Gefälle der Digitalisierung zwischen Krankenhäusern und Niedergelassenen zu verhindern, sind die Fristen und Förderungen des ambulanten Sektors dem stationären anzugleichen“, appellierte Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel an Bund und Länder.

Konsequenterweise seien deshalb Regelungen in das Gesetzesvorhaben aufzunehmen, mit denen die aus der Digitalisierung entstehenden Aufwände für die ambulante Versorgung ausgeglichen werden können. „Es sind keine nachvollziehbaren Argumente erkennbar, warum Arztpraxen nicht an dem mehr als vier Milliarden Euro schweren Investitionsprogramm teilhaben dürfen.“

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, www.bundesgesundheitsministerium.de, 11.09.2020

BÄK: Mehr Zeit für Patientinnen und Patienten statt ausufernder Kontrollbürokratie

BÄK-Memorandum zu Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement

Die Bundesärztekammer sieht die Entwicklung der gesetzlichen Vorgaben zu Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement kritisch. Der bürokratische Aufwand stehe in keinem Verhältnis mehr zum potenziellen Nutzen für die Patientenversorgung. Die immensen (Dokumentations-)Anforderungen hätten sich zu einem Selbstzweck entwickelt, bei dem der Fokus nicht auf dem eigentlichen Ziel der Qualitätsverbesserung liege, sondern vor allem auf der externen Kontrolle, heißt es in dem aktuellen Memorandum der BÄK „Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement 2020 aus ärztlicher Sicht – Mehrwert für die Patientenversorgung“.

Die externe Qualitätssicherung habe einen Weg eingeschlagen, der dem Grundgedanken der Qualitätsförderung zuwiderlaufe. Sie verfehle damit ihr Ziel, zur Gewährleistung von Qualität und Sicherheit der Versorgung von Patientinnen und Patienten beizutragen. Die ohnehin knappen personellen Ressourcen in den Arztpraxen und Krankenhäusern würden mit ausufernden bürokratisch-formalistischen Anforderungen gebunden – Zeit und Ressourcen, die in der Konsequenz in der direkten Versorgung fehlen. Qualitätsmanagement richtig gedacht und gut gemacht unterstützt Ärztinnen und Ärzte in der Patientenversorgung, anstatt sie mit aufwändigen Dokumentationstätigkeiten zu überfrachten, deren Nutzen sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für die Ärzteschaft kaum mehr nachvollziehbar ist, betonten die beiden Vorsitzenden der Qualitätssicherungsgremien der Bundesärztekammer, Dr. Susanne Johna und Dr. Günther Jonitz.

Die BÄK fordert eine Rückbesinnung auf den eigentlichen Kern von Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement – der Verbesserung der Patientenversorgung. Notwendig sei eine Verschlankung der gesetzlich formulierten Anforderungen. Diese müssten sich daran messen lassen können, inwiefern ein tatsächlicher Mehrwert für die Qualität der Patientenversorgung geschaffen wird.

Memorandum „Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement 2020 aus ärztlicher Sicht – Mehrwert für die Patientenversorgung“

Quelle: Bundesärztekammer, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, http://www.bundesaerztekammer.de, 04.09.2020

Kabinett beschließt Investitionsprogramm für Krankenhäuser

Bundesgesundheitsminister Spahn: „Krankenhäuser und Kliniken brauchen einen Investitionsschub.“

Das Bundeskabinett hat am 02. September 2020 dem von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgelegten Entwurf des „Krankenhauszukunftsgesetzes“ (KHZG) zugestimmt. Der Bund wird 3 Milliarden Euro bereitstellen, damit Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung  und ihre IT-Sicherheit investieren können. Die Länder sollen weitere Investitionsmittel von 1,3 Milliarden Euro aufbringen. Mit dem Gesetz wird das durch die Koalition am 3. Juni 2020 beschlossene „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ umgesetzt.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Die deutschen Krankenhäuser und Kliniken brauchen einen Investitionsschub. Bund und Länder investieren deshalb über 4 Milliarden Euro in moderne Notfalleinrichtungen, digitale Lösungen und ein Höchstmaß an IT-Sicherheit. So verbessern wir die Versorgung von Patientinnen und Patienten und sorgen für mehr Sicherheit.“

Das KHZG bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll voraussichtlich im Oktober dieses Jahres in Kraft treten.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

Über 4 Milliarden Euro für die Modernisierung von Krankenhäusern

  • Beim Bundesamt für Soziale Sicherung wird ein Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) eingerichtet. Ab dem 1. Januar 2021 werden dem KHZF durch den Bund 3 Milliarden Euro über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt.
  • Die Länder und/oder die Krankenhausträger übernehmen 30 Prozent der jeweiligen Investitionskosten.
  • Insgesamt steht für den KHZF somit ein Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung.
  • Die Länder können bereits ab heute, dem 2. September 2020, bis zum 31. Dezember 2021 Förderanträge an das Bundesamt für Soziale Sicherung stellen. Bis dahin nicht beantragte Bundesmittel werden bis Ende 2023 an den Bund zurückgeführt.
  • Auch länderübergreifende Vorhaben können über den KHZF gefördert werden.
  • Vorhaben an Hochschulkliniken können mit bis zu 10% des Fördervolumens des jeweiligen Landes gefördert werden.

Förderung von Notfallkapazitäten und digitaler Infrastruktur

  • Gefördert werden Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, z.B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. Auch erforderliche personelle Maßnahmen können durch den KHZF finanziert werden.
  • Der Stand der Digitalisierung der Krankenhäuser wird zum 30. Juni 2021 und 30. Juni 2023 evaluiert.

Weitere Regelungen

  • Der bereits bestehende Krankenhausstrukturfonds (II) wird um zwei Jahre bis 2024 verlängert.
  • Erlösrückgänge, die Krankenhäusern in diesem Jahr gegenüber dem Vorjahr wegen der Corona-Pandemie entstanden sind, werden auf Verlangen des Krankenhauses in Verhandlungen mit den Kostenträgern krankenhausindividuell ermittelt und ausgeglichen.
  • Für nicht anderweitig finanzierte Mehrkosten von Krankenhäusern aufgrund der Corona-Pandemie, z. B. bei persönlichen Schutzausrüstungen, können für den Zeitraum 1. Oktober bis Ende 2021 krankenhausindividuelle Zuschläge vereinbart werden.Der Leistungszeitraum des Kinderkrankengeldes wird zeitlich auf das Jahr 2020 begrenzt ausgedehnt.Im Bereich der Pflege werden wesentliche bisher befristete Regelungen zur finanziellen Entlastung und Unterstützung verlängert

In Deutschland werden Krankenhäuser in einem “dualen Finanzierungssystem” finanziert. Die Länder übernehmen die Investitionskosten der Krankenhäuser (zum Beispiel Errichtung von Gebäuden, Geräteausstattung), die in den Krankenhausplan aufgenommen wurden. Die Krankenkassen und selbstzahlende Patientinnen und Patienten finanzieren mit den für Krankenhausbehandlungen zu entrichtenden Entgelten die Betriebskosten (Personal, Gebäudeerhaltung, Verbrauchsgüter).

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, www.bundesgesundheitsministerium.de, 02.09.2020

Personalia September 2020

Dr. med. Jakob Dobroschke leitet seit dem 01.07.2020 als Chefarzt die Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Thoraxchirurgie sowie Proktologie des Helios Klinikums Pirna. Er wechselte vom Universitätsklinikum Carl Gustav Carus, wo er als Oberarzt in der Klinik und Poliklinik für Viszeral-, Thorax- und Gefäßchirurgie tätig war.

PD Dr. med. Kia Homayounfar leitet seit 01.06.2020 die Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie des Klinikum Kassel. Er war zuvor Chefarzt der Klinik für Allgemein-, ­Viszeral- und Endokrine Chirurgie an die DRK Kliniken Nordhessen.

Dr. Jens Heinze ist neuer Chefarzt der Unfall- und Wiederherstellungschirurgie im Sana Klinikum Oldenburg in Holstein. Der Chirurg und Unfallchirurg war zuvor Leitender Oberarzt in der Orthopädie, Sport- und Unfallchirurgie in der Diakonissenanstalt zu Flensburg. Ein besonderes Anliegen ist dem gebürtigen Hamburger die Ausbildung der jungen KollegInnen.

Dr. med. Svend Hofmann, Facharzt für Chirurgie, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Facharzt für spezielle Unfallchirurgie, hat zum 01.04.2020 die Chefarztposition der Unfallchirurgie und Orthopädie an der Klinik Bogen übernommen. Er wechselte von den Kliniken Nordoberpfalz AG – Krankenhaus Tirschenreuth, wo er als Oberarzt der Klinik für Traumatologie, spezielle Chirurgie und Endoprothetik tätig war.

Prof. Dr. Axel Kleespies ist seit 01.07.2020 neuer Chefarzt der Allgemein-, Viszeral- und Thoraxchirurgie am Helios-Klinikum München Perlach. Kleespies übernimmt die Position zusätzlich zu seinen Funktionen als Leiter des DKG-zertifizierten Cancer Center Dachau und als Chefarzt der Klinik für Allgemein-, Viszeral-, Thorax-, und Onkologischen Chirurgie am Helios-Amper Klinikum Dachau. Es soll ein standortübergreifendes viszeral-medizinisches Zentrum entstehen.

Dr. med. Jürgen Ludwig bildet zusammen mit Dr. med. Andreas Müller von Postel seit dem 01.07.2020 die chefärztliche Doppelspitze des Fachbereichs Unfall- und Orthopädische Chirurgie am Krankenhaus Eichhof in Lauterbach.

Dr. med. Cornelia Morgner, Fachärztin für Allgemein- und Viszeralchirurgie mit Spezialisierung auf Eingriffe am Darm und den Bauchorganen und zuvor als Oberärztin im KMG-Klinikum Sömmerda tätig, ist seit Anfang Juli Chefärztin der Allgemein- und Viszeralchirurgie der HELIOS Klinik Blankenhain.

Prof. Dr. med. Pawel Mroczkowski, vormals Chefarzt der Allgemein- und Viszeralchirurgie am Elisabeth-Krankenhaus in Kassel, leitet nun ebenfalls in Kassel als Chefarzt die Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Onkologische Chirurgie der DRK Kliniken Nordhessen.

Dr. med. Jörg Schmidt, langjähriger Chefarzt am Helios-Klinikum Berlin Buch und seit vier Jahren Chefarzt des ärztlichen Dienstes der Reha assist Deutschland GmbH, ist seit Januar 2020 Ärztlicher Direktor des Institutes für Rehabilitationsforschung und Personenschaden-Management, An-Institut an der Medizinischen Hochschule Brandenburg Theodor Fontane. Ziel des Institutes ist wissenschaftliche Aufarbeitung von Notwendigkeit und Möglichkeit der Rehabilitation nach Unfällen oder schwerwiegenden Erkrankungen sowohl des Bewegungsapparates, aber auch der inneren Organe.

Prof. Dr. med. Maren Schulze ist seit Juli 2020 Chefärztin der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie des St. Marien-Hospital Mülheim. Zuvor war sie sieben Jahre Oberärztin für den Bereich Hepatobiliäre Chirurgie, Lebertransplantation und Kinderchirurgie am Universitätsklinikum in Essen.

Prof. Dr. med. Benno Stinner, Chefarzt der Klinik für Visceral-, Thorax- und Gefäßchirurgie am Elbe Klinikum Stade, übernahm nun zusätzlich auch die Leitung der Allgemein- und Visceralchirurgie der OsteMed Klinik in Bremervörde.

Dr. med. Patrick van Bergen leitet seit Juni 2020 die Unfall- und Orthopädische Chirurgie der Medius Klinik Nürtingen. Er war zuvor als Oberarzt der Orthopädischen Klinik Markgröningen in der Abteilung Endoprothetik, Allgemeine- und Rheumaorthopädie tätig.

Dr. med. Alexander Wierlemann, 16 Jahre lang an der Klinik und Poliklinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie, Gefäß- und Kinderchirurgie der Uniklinik Würzburg tätig, zuletzt sechs Jahre als Oberarzt, ist seit Juli 2020 neuer Chefarzt der der Abteilung für Viszeralchirurgie an der Ochsenfurter Main-Klinik. Er löst Dr. med. Christoph Zander ab, der sich Ende September in den Ruhestand verabschiedet.

Prof. Dr. med. Christian Zeckey ist neuer Chefarzt der Unfallchirurgie und Orthopädie am RoMed Klinikum Rosenheim. Er wechselte vom Klinikum der LMU München-Großhadern wo er Geschäftsführender Oberarzt der Allgemeinen, Unfall- und Wiederherstellungschirurgie war.

Anlassloses Testen auf SARS-Cov-2

Für Personen, bei denen kein begründeter Verdacht auf eine Infektion vorliegt, ist die Aussagekraft eines einzelnen positiven Testergebnisses verschwindend gering.

Dagmar Lühmann im Auftrag des Netzwerks für Evidenzbasierte Medizin (www.ebm-netzwerk.de)

„Our key message is: Test, test, test. [i]” Diese Empfehlung für alle Länder sprach Tedros Adhanom Ghebreyesus, Director-General der WHO, am 16. März 2020 zum Umgang mit der Corona-Pandemie aus. International wurde ihr in unterschiedlichem Ausmaß nachgekommen, bedingt durch (nicht) verfügbare Testkapazitäten, infrastrukturelle Rahmenbedingungen, unklare Zuständigkeiten oder unterschiedliche Vorstellungen zum bestmöglichen Umgang mit der Pandemie. In den 235 beim Robert-Koch-Institut (RKI) registrierten Testlaboren erhöhte sich die Zahl der wöchentlich durchgeführten Tests von 127.457 in KW 12 auf 573.802 in KW 31 [ii], insgesamt sollen Kapazitäten für über eine Million Tests pro Woche verfügbar sein [iii]. Die nationale Teststrategie des Robert-Koch-Instituts, zuletzt ergänzt um die Möglichkeit (1.8.2020) bzw. die Verpflichtung (6.8.2020) sich als Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet (> 50 Neuinfizierte/ 100.000 Einwohner in 7 Tagen und/oder entsprechende qualitative Berichte aus der Region) testen zu lassen. Noch weiter ging das Bundesland Bayern, wo sich seit dem 1. Juli 2020 jeder Einwohner testen lassen kann „Testungen, um für Gewissheit bei jedem Einzelnen zu sorgen“ – wie die Webseite [iv] verspricht.

Spätestens hier wird es problematisch. Nicht nur aus Gründen von Zuständigkeit, Organisation und Finanzierung – die hier gar nicht angesprochen werden sollen – sondern aus Gründen der Interpretierbarkeit der Ergebnisse. Kein Test ist unfehlbar, auch der zum Nachweis einer SARS COV-2 durchgeführte PCR-Test nicht. Im Ringversuch wies der in deutschen Laboren durchgeführte Test eine analytische Sensitivität von 97,7 bis 98,8 Prozent auf, die analytische Spezifität betrug 98,6 Prozent [v]. Das hört sich zunächst mal gut an – von 100 Infizierten würden etwa 98 richtig als infiziert erkannt und adäquate Maßnahmen könnten ergriffen werden (Sensitivität). Und von 100 Gesunden erhielten 98 oder sogar 99 ein richtig negatives Testergebnis (Spezifität), 1-2 Personen würden allerdings entweder fälschlich als infiziert bezeichnet oder ihr Testergebnis wäre nicht interpretierbar. Diese Zahlen beziehen sich zunächst einmal auf die Richtigkeit der Analytik. Hinzu kommen eventuelle Fehler, z. B. bei der Probenentnahme, Probentransport oder auch Verwechselungen oder die Problematik des richtigen Zeitfensters für den Virusnachweis. Angesichts all dieser Probleme halten britische Autoren es in einer im BMJ veröffentlichten Arbeit für realistisch, für Tests außerhalb von Kliniken und in der Allgemeinbevölkerung eine effektive Sensitivität von 70 Prozent und eine Spezifität von 95 Prozent anzunehmen [vi].

Angesichts möglicher falsch-negativer und falsch-positiver Testergebnisse stellt sich die Frage nach der Aussagekraft eines positiv oder negativ ausgefallenen Tests. Hierzu werden die so genannten prädiktiven Werte herangezogen, die aussagen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, bei positivem Testergebnis tatsächlich unter der gesuchten Erkrankung – hier Infektion – zu leiden (positiv-prädiktiver Wert) bzw. bei negativem Testergebnis tatsächlich nicht infiziert zu sein (negativ-prädiktiver Wert). Diese Werte sind stark abhängig davon, wie häufig die Erkrankung bzw. hier Infektion in der Population ist, aus der die getestete Person stammt. Generell gilt, je höher die Prävalenz – auch Vortestwahrscheinlichkeit genannt – desto höher ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass ein positiver Test auch tatsächlich eine Erkrankung anzeigt. Im Fall von COVID-19 erhöht sich die Vortestwahrscheinlichkeit in Abhängigkeit von Symptomen, Kontakten mit Erkrankten oder (Wohn)umgebung. Schlenger 2020 [vii] berechnete unter Annahme einer Sensitivität von 70 Prozent und einer Spezifität von 95% die positiv-prädiktiven Werte eines anlasslosen positiven Tests für unterschiedliche Ausgangswahrscheinlichkeiten:

Prävalenz positiv-prädiktiver Wert
3 Prozent z. B. Hausarztpraxis 30 Prozent
20 Prozent z. B. Altenpflegeeinrichtung 78 Prozent
80 Prozent z. B. Isolierabteilung 98 Prozent

Wie stellt es sich nun dar, wenn die Prävalenz noch niedriger ist? Z.B. für eine symptomlose Person ohne COVID-19 Kontakte, die einfach für sich „Gewissheit“ möchte? Da es keine Prävalenzdaten für SARS COV 2 Infektionen in Deutschland gibt, wird zur Annäherung an eine Prävalenzzahl in der Bevölkerung die vom RKI festgelegte Risikoschwelle von 50 Neuinfektionen/ 100.000 Einwohner/ Woche verwendet und zur hypothetischen Prävalenz erklärt. Dann ergibt sich das folgende Szenario (Abb. 1).

Die Aussagekraft eines einzelnen positiven Testergebnisses ist hier also verschwindend gering. Ohne Test beträgt die Wahrscheinlichkeit, infiziert zu sein 50/100.000 bzw. 0,05% und in Kenntnis des positiven Testergebnisses 0,7%. Dies ist sehr weit von der versprochenen Gewissheit entfernt. Rechnet man das Ganze unter Annahme der sehr viel günstigeren Sensitivitäts- und Spezifitätswerte von 98% und 99% aus den Laborversuchen, ändert sich nicht viel an der Aussage (Abb.2).

In Kenntnis des positiven Testergebnisses beträgt die Wahrscheinlichkeit, infiziert zu sein, nun 4,6% – auch dieses Ergebnis ist noch sehr weit von Gewissheit entfernt. Es würden allerdings nur etwa 1000 und nicht 5000 Menschen umsonst in Quarantäne geschickt.

Und noch eines wird aus diesem Szenario klar – selbst wenn keine infizierten Personen unter den 100.000 sind, wird es beim anlasslosen Testen auch unter optimierten Bedingungen immer noch etwa 1000 falsch positive Testergebnisse auf 100.000 Tests geben. Corona bleibt uns erhalten.

Vielleicht hätten einige Entscheidungsträger Tedros Adhanom Ghebreyesus weiter zuhören sollen – der Satz ging weiter „Test, test, test. Test every suspected case …..“

Literatur

[i] https://www.bbc.com/news/av/world-51916707/who-head-our-key-message-is-test-test-test (accessed 08.08.2020)

[ii] Täglicher Lagebericht des RKIzur Coronavirus-Krankheit-2019(COVID-19) 05.08.2020 – AKTUALISIERTER STAND FÜR DEUTSCHLAND (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Link_2020-08-05-de.html; accessed 08.08.2020)

[iii] https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Teststrategie/Nat-Teststrat.html

[iv] https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/bayerische-teststrategie/

[v] AG LABORKAPAZITÄT BEIM RKI (7.7.2020) Bericht zur Optimierung der Laborkapazitäten zum direkten und indirekten Nachweis von SARS-CoV-2 im Rahmen der Steuerung von Maßnahmen (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Laborkapazitaeten.pdf?__blob=publicationFile)

[vi] Watson J, Whiting PF, Brush JE. Interpreting a covid-19 test result. BMJ. 2020;369:m1808. Published 2020 May 12. doi:10.1136/bmj.m1808

[vii] Schlenger RL: PCR-Test auf SARS-CoV-2 – Ergebnisse richtig interpretieren. Dtsch. Ärzteblatt 117(24): A1194-A1195

Quelle: Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin e.V., Schumannstraße 9, 10117 Berlin, www.ebm-netzwerk.de

Finanzentwicklung der GKV im 1. Halbjahr 2020

Überschüsse bei den Krankenkassen und Defizit beim Gesundheitsfonds

Die 105 gesetzlichen Krankenkassen haben im 1. Halbjahr 2020 einen Einnahmenüberschuss von rund 1,3 Mrd. Euro erzielt. Im 1. Quartal hatten sie noch ein Defizit von 1,3 Mrd. Euro ausgewiesen. Der Gesundheitsfonds verbuchte in den Monaten Januar bis Juni ein Defizit von 7,2 Mrd.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Weil Patienten in der ersten Jahreshälfte weniger zum Arzt und ins Krankenhaus gegangen sind, sind die Ausgaben der Krankenkassen vor allem in den Monaten April bis Juni gesunken. Aber das ist nur eine Momentaufnahme. Wie sich das weitere Jahr entwickelt, welche Auswirkungen die Pandemie auf die Krankenkassen und den Gesundheitsfonds haben wird, werden wir erst im Herbst einschätzen können.“

Einnahmen der Krankenkassen in Höhe von 129,9 Mrd. Euro standen im 1. Halbjahr Ausgaben von rund 128,6 Mrd. Euro gegenüber. Damit sind die Einnahmen der Krankenkassen, die sie in erster Linie durch vorab festgelegte Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds erhalten, um 4,2 Prozent gestiegen. Die Finanzreserven der Krankenkassen konnten durch den Überschuss bis Ende Juni auf rund 20,8 Mrd. Euro steigen.

Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten verzeichneten bei einem Anstieg der Versichertenzahlen von 0,3 Prozent einen Zuwachs von 2,3 Prozent. Im 1. Quartal hatte der Ausgabenzuwachs noch bei 5,6 Prozent gelegen. Das bedeutet: Die Ausgaben der Krankenkassen sind in den Monaten April bis Juni im Vergleich zum Vorjahresquartal um 0,9 Prozent zurückgegangen. Der durchschnittlich von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitragssatz liegt weiterhin stabil bei 1,0 Prozent.

Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten

Bis auf die Knappschaft Bahn See (KBS), die ein Defizit von rund 50 Mio. Euro erzielte, verbuchten alle Krankenkassenarten Überschüsse: die Ersatzkassen erzielten ein Plus von 908 Mio. Euro, die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) von 320 Mio. Euro, die Betriebskrankenkassen (BKK) von 50 Mio. Euro, die Innungskrankenkassen (IKK) von 46 Mio. Euro und die landwirtschaftliche Krankenversicherung (LKV) von 21 Mio. Euro.

Ergebnis des Gesundheitsfonds

Der Gesundheitsfonds, der zum Stichtag 15. Januar 2020 über eine Liquiditätsreserve in einer Größenordnung von rund 10,2 Mrd. Euro verfügte, verzeichnete im 1. Halbjahr 2020 ein Defizit von rund 7,2 Mrd. Euro. Dieses Defizit ist neben saisonalen Effekten maßgeblich auf konjunkturbedingte Mindereinnahmen sowie auf Ausgleichszahlungen an Leistungserbringer zurück zu führen.

Für die Ausgleichszahlungen für freigehaltene Krankenhausbetten sowie zum Ausgleich von Belegungsrückgängen von Vorsorge – und Rehabilitationseinrichtungen, den Ausbau von Intensivbetten, sowie zum Ausgleich von Einkommenseinbußen für Heilmittelerbringer und die Zuschüsse für Sozialdienstleister wurden aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds bis Ende Juni insgesamt 7,25 Mrd. Euro ausgezahlt. Davon hat der Bund als Kompensation für die Ausgleichszahlungen aufgrund von Belegungsrückgängen in Krankenhäusern für das 1. Halbjahr rund 5,73 Mrd. Euro an den Gesundheitsfonds zurück überwiesen.

Der Zuwachs der Beitragseinahmen blieb mit lediglich 1,8 Prozent – trotz der Stabilisierung der Sozialversicherungseinnahmen durch die Regelungen beim Kurzarbeitergeld – erheblich hinter den Veränderungsraten der Vorjahre von durchschnittlich deutlich über vier Prozent zurück

Entwicklungen bei den Ausgaben

Bei den Krankenkassen gab es im 1. Halbjahr 2020 einen absoluten Ausgabenzuwachs für Leistungen und Verwaltungskosten von 2,3 Prozent, nachdem der Zuwachs im 1. Quartal noch bei 5,6 Prozent lag.

Die Leistungsausgaben stiegen um 2,2 Prozent, die Verwaltungskosten um 5,8 Prozent. Bei der Interpretation der Daten des 1. Halbjahrs ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Ausgaben in vielen Leistungsbereichen von Schätzungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten häufig noch nicht oder nur teilweise vorliegen.

Der Rückgang des Ausgabenanstiegs im 1. Halbjahr ist vor allem auf eine verringerte Inanspruchnahme von Leistungen in verschiedenen Leistungsbereichen im zweiten Quartal zurückzuführen. Er stellt zudem nur eine Momentaufnahme dar, auf dessen Basis keine Rückschlüsse auf den weiteren Verlauf der Ausgaben gezogen werden sollten.

Ausgabenrückgänge bei Krankenhaus- und Rehabehandlung,  Zahnärzten/Zahnersatz und Heilmitteln – hohe Zuwachsraten bei Krankengeld und Arzneimitteln

Als Folge der Corona-Pandemie ist es in einer Reihe von Leistungsbereichen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zu  Ausgabenrückgängen bei den Krankenkassen gekommen. Der Rückgang bei planbaren Leistungen hat bei den Krankenhausausgaben im 1. Halbjahr zu einem Minus von 2,4 Prozent geführt. Bei Vorsorge- und Reha-Maßnahmen gab es einen Rückgang 15,2 Prozent, bei zahnärztlicher  Behandlung von 3,6 Prozent, beim Zahnersatz von 9,0 Prozent und bei Heilmitteln von 1,8 Prozent.

Hohe zweistellige Zuwachsraten gab es hingegen bei den Krankengeldausgaben, die einen zweistelligen Anstieg von 14,2 Prozent verzeichneten. Der Ausgabenzuwachs für Arzneimittel, der im 1. Quartal aufgrund von Mengenentwicklungen und Vorzieheffekte durch Verordnung von Großpackungen noch bei 11,5 Prozent lag, hat sich zwar im 1. Halbjahr auf 7,4 Prozent abgeflacht, ist aber im Vergleich zu den übrigen Leistungsbereichen immer noch deutlich überproportional.

Bei den Ausgabenzuwächsen für ärztliche Behandlung von 4,5 Prozent ist zu berücksichtigen, dass den Krankenkassen für das 1. Halbjahr noch keinerlei Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen vorliegen. Der überproportionale Zuwachs bei Verwaltungskosten der Krankenkassen von 5,8 Prozent ist zum Teil auf eine erhöhte Bildung von Altersrückstellungen bei einigen größeren Krankenkassen zurückzuführen.

Weitere Entwicklung

Mit dem am 17. Juni vom Bundeskabinett beschlossenen Nachtragshaushalt wurde der gesetzlichen Krankenversicherung ein zusätzlicher Bundeszuschuss von 3,5 Mrd. Euro für 2020 zur Verfügung gestellt, der zum 15. Juli dem Gesundheitsfonds zufloss. Damit wird die Einnahmeentwicklung der GKV und die Liquiditätssituation des Gesundheitsfonds in der 2. Jahreshälfte verbessert. Ferner tragen die zusätzlichen Mittel zum Erhalt der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve des Gesundheitsfonds im Jahr 2020 bei.

Die Bundesregierung hat sich in Ihrem Konjunkturprogramm ferner darauf verständigt, dass zur Vermeidung einer Belastung von Arbeitnehmern und Betrieben die Sozialversicherungsabgaben in den Jahren 2020 und 2021 eine Grenze von 40 Prozent der Löhne und Gehälter nicht überschreiten sollen.

In welchem Umfang dafür im Jahr 2021 zusätzliche Bundesmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung bereitgestellt werden müssen, wird im Herbst zu entscheiden sein.

Zunächst werden BMG und GKV-SV mit den Krankenkassen die aktuelle Entwicklung analysieren und die weiteren Perspektiven zur Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der Krankenkassen und des Gesundheitsfonds für dieses und das kommende Jahr erörtern.

Diagramme zur finanziellen Entwicklung in der Gesetzlichen Krankenversicherung im 1. Halbjahr 2020

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, www.bundesgesundheitsministerium.de, 19.08.2020

Webinar-Termin im September 2020: S1-Leitlinie „Verletzungen der oberen Halswirbelsäule“

S1-Leitlinie „Verletzungen der oberen Halswirbelsäule”
03.09.2020, 18:00 Uhr
Dr. med. Matti Scholz

Vorstellung der neuen DGU S1-Leitlinie „Verletzungen der oberen Halswirbelsäule“ um die Zuschauer über die Diagnostik, die Klassifikation und die Behandlungsoptionen von Verletzungen der oberen Halswirbelsäule (C0-C2) zu Informieren.

www.bdc-webinare.de

Seit September 2017 gibt es die BDC|Webinare (www.bdc-webinare.de). Bisher wurden auf der Plattform insgesamt 28 Leitlinien von Experten erfolgreich vorgestellt und besprochen. Jeden Monat wird von einem 45-minütigen Webinar eine chirurgisch relevante Leitlinie in ihren Grundzügen vorgestellt. Anschließend kann mit dem Referenten und anderen Teilnehmern via Chat diskutiert werden, selbstverständlich kostenfrei für alle BDC-Mitglieder. Und jede Teilnahme wird in der Regel mit zwei CME-Punkten zertifiziert.

Webinare im Archiv abrufen

Auch wenn einmal ein Termin verpasst wird, ist das kein Problem, denn der aufgezeichnete Vortrag mit Diskussion kann jederzeit aus dem Webinar-Archiv abgerufen werden. Detaillierte Informationen und Termine zu diesem Lernangebot und allen Webinaren sind unter www.bdc-webinare.de zu finden.

Geplante Webinar-Termine

  • S2k-Leitlinie „Koxarthrose“ Do, 24. September, 2020, 18:00 Uhr PD Dr. med. Oliver Pieske , Dr. med. Michael Breul

Weitere spannende Webinare für 2020 sind in der Vorbereitung

Juli/August-Ausgabe: PASSION CHIRURGIE

Seit Februar 2020 gilt die Ausweitung des Zweitmeinungsverfahrens auf die elektive Schulterarthroskopie – was sollten der indikationsstellende Facharzt und der hinzugezogene „Zweitmeiner“ dabei beachten? Eine ausführliche Betrachtung der unterschiedlichen Positionen gibt BDC-Vorstandsmitglied Dr. Peter Kalbe in der frisch veröffentlichten Passion Chirurgie.

Sie erfahren auch in dieser Sommerausgabe, welche Ziele und Wünsche der neue DGCH-Präsident Professor Michael Ehrenfeld für seine Amtszeit, den kommenden DCK und die Chirurgie hat.

Juli/August-Ausgabe PASSION CHIRURGIE
Alle Ausgaben PASSION CHIRURGIE

Neue Status-Abfrage im DIVI-Intensivregister

Achtung an alle meldenden Kliniken! Die Fragen im Meldebereich „Meldung erfassen“ des DIVI-Intensivregisters ändern sich ab dem heutigen späten Abend und damit für alle Meldenden ab MORGEN, Dienstag, den 4. August. Es wurde gekürzt und präzisiert, und der Abfragemodus zur Differenzierung zwischen Low-Care- und High-Care-Betten neu aufgesetzt mit einer Veränderung des Fokus auf Behandlungskapazitäten. „Wir reagieren damit auf die Fragen und Rückmeldungen zahlreicher Kollegen, die uns seit dem Start des DIVI-Intensivregisters erreicht haben“, so Prof. Steffen Weber-Carstens und PD Dr. Mario Menk, beide von der Charité Berlin, die gemeinsam mit Prof. Christian Karagiannidis die wissenschaftliche Leitung des DIVI-Intensivregisters verantworten. „Die neue Erfassung im DIVI-Intensivregister wird eine präzisere Einschätzung über die realen Kapazitäten standortbezogen sowie überregional erlauben und kann damit die Behandlungsmöglichkeiten für die Pandemiesteuerung in Deutschland differenzierter aufzeigen.“

Wurden bisher Bettenzahlen getrennt nach Low-Care und High-Care erfasst, wird ab sofort nach der Gesamtanzahl von Betten und nach intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten gefragt. Die bisher differenzierten Low- und High-Care Bettenzahlen werden daraus errechnet und weiter berichtet. Zusätzlich wird eine Frage nach den in 7 Tagen aktivierbaren Intensivbehandlungsplätzen für die Notfallsituation eingeführt.

Neue Status-Abfrage im DIVI-Intensivregister

Quelle: Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI)  e.V., Luisenstraße 45, 10117 Berlin,  www.divi.de,  03.08.2020

KBV: Ärztemangel ist größte Herausforderung für Gesundheitssystem

Die Versichertenbefragung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zeigt auch 2020: Die Zufriedenheit der Bevölkerung mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten ist nach wie vor immens. Sie vertrauen ihnen in allen Fragen der medizinischen Versorgung, auch was die Nutzung sinnvoller Gesundheitsapps angeht. Doch die Sorge um die knappe „Ressource Arzt“ ist enorm: Sie wird als drastischtes Problem unseres Gesundheitssystems deklariert.

„Die Befragung verdeutlicht die hohe Wertschätzung für die Arbeit der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte“, resümierte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV. „Das Vertrauensverhältnis ist – wie auch in den Vorjahren – sehr hoch. 91 Prozent der Befragten bezeichnen es als gut oder sehr gut.“

Die Erhebung zeigt zudem sehr eindeutig, dass auch das Ergebnis bei der Frage nach zu langen Wartezeiten auf einen Arzttermin den guten Eindruck nicht schmälern kann. „Zusammengenommen 49 Prozent der Befragten – und damit etwas mehr als in den letzten Jahren – sagten, dass sie überhaupt keine Wartezeit in Kauf nehmen mussten, wenn es ganz allgemein um einen Termin ging“, konstatierte Gassen. Acht von zehn Befragten (80 Prozent) hat es demnach nicht zu lange gedauert, bis sie einen Termin bekamen (Vorjahr: 79 Prozent). Bei der Frage nach den größten Herausforderungen der Zukunft im Bereich Gesundheit und Gesundheitssystem spielt das Thema Wartezeiten/verfügbare Termine mit lediglich 3 Prozent fast keine Rolle.

„Zudem ist feststellbar, dass sich die Wartezeiten von gesetzlich und privat Versicherten – entgegen manchen Behauptungen – immer mehr angleichen“, so der KBV-Chef. Der Anteil der gesetzlich Versicherten, die ohne Wartezeit einen Termin bekamen, ist mit 31 Prozent (plus 2 Prozent) nahezu identisch mit dem Anteil der privat Versicherten mit 30 Prozent (± 0 Prozent).

„Sehr wohl als Problem erkannt wird hingegen der Ärztemangel“, verdeutlichte Gassen. Die knapper werdende „Ressource Arzt“ wird von den Befragten als eine der größten Herausforderungen für unser Gesundheitssystem in den nächsten Jahren genannt.

Von der Digitalisierung im Gesundheitswesen verspricht sich mehr als die Hälfte der Versicherten (51 Prozent) zwar grundsätzlich künftig Vorteile. Dennoch sehen viele der Befragten die Digitalisierung skeptisch: 39 Prozent befürchten, dass sich das Verhältnis von Ärzten und Patienten eher verschlechtert. „Der persönliche Kontakt sowie das persönliche Gespräch mit dem Arzt bleibt deshalb der Goldstandard und wird von Patienten auch so gewünscht“, sagte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV. Die Empfehlung von Gesundheits-Apps möchten 58 Prozent der Smartphone-Nutzer unter den Patienten am liebsten von ihrem Arzt. KBV-Vize Hofmeister: „Auch das ist ein hoher Vertrauensbeweis für die Ärzte.“

Gefragt wurden die Versicherten auch zum Thema Impfen: Demnach gaben 67 Prozent aller Befragten an, dass ihr Impfschutz auf aktuellem Stand sei – im Detail 66 Prozent der Männer und 70 Prozent der Frauen. „Die Mehrheit der Befragten befürwortet einen umfassenden Impfschutz. Das ist ein wohltuendes Gegenbild zum lautstarken Erscheinungsbild sogenannter Impfgegner“, erklärte Hofmeister.

Für die Versichertenbefragung der KBV hat die Forschungsgruppe Wahlen Telefonfeld GmbH im Zeitraum vom 16. bis 25. März 2020 in Deutschland insgesamt 2.036 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger telefonisch befragt. Die Befragung findet seit 2006 regelmäßig statt.

Versichertenbefragung 2020

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, Praxisnachrichten 29.07.2020