Alle Artikel von kein Autor

Seminar: Kindertraumatologie für D-Ärzte

Noch Plätze frei! 

27. bis 28. November 2020 in Dresden

Das zweitägige Kompaktseminar für Durchgangsärzte vermittelt besondere Kenntnisse für die Behandlung von Kindern. In Vorträgen werden spezifische Verletzungen im Kindesalter aller Regionen des Körpers hinsichtlich Diagnostik, Therapie und Prognose dargestellt und im Anschluss anhand von Fallbeispielen illustriert und interaktiv bearbeitet.

Das Seminar ist als bundesweite Fortbildung nach §34 SGB VII Ziffer 5.12 konzipiert und von der DGUV anerkannt.

HIER KLICKEN für mehr Informationen und zur Anmeldung…

BDC-Webinar am 29. Oktober 2020: S3-Leitlinie „Kinderschutz“

S3-Leitlinie „Kinderschutz“
29.10. 2020, 18:00 Uhr
Frauke Schwier

Fokus des Webinars ist das Erkennen einer körperlichen Misshandlung anhand von Verletzungen bei Säuglingen, Kindern und Jugendlichen und der Umgang mit diesen Hinweiszeichen in Bezug auf Diagnostik, Befundbeurteilung, Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung und die interdisziplinäre Zusammenarbeit. www.bdc-webinare.de

Seit September 2017 gibt es die BDC|Webinare (www.bdc-webinare.de). Bisher wurden auf der Plattform insgesamt 30 Leitlinien von Experten erfolgreich vorgestellt und besprochen. Jeden Monat wird von einem 45-minütigen Webinar eine chirurgisch relevante Leitlinie in ihren Grundzügen vorgestellt. Anschließend kann mit dem Referenten und anderen Teilnehmern via Chat diskutiert werden, selbstverständlich kostenfrei für alle BDC-Mitglieder. Und jede Teilnahme wird in der Regel mit zwei CME-Punkten zertifiziert.

Webinaraufzeichnungen flexibel on demand

Auch wenn einmal ein Termin verpasst wird, ist das kein Problem, denn der aufgezeichnete Vortrag mit Diskussion kann jederzeit aus dem Webinar-Archiv abgerufen werden. Detaillierte Informationen finden Sie auf  www.bdc-webinare.de.

Die nächsten geplanten Webinar-Termine

  • „COVID-Leitlinie“ Do, 19. Novem­ber, 2020, 18:00 Uhr
  • „Operative Therapie der Nebennierenturmoren“ Do, 10. Dezember, 2020, 18:00 Uhr

Weitere spannende Webinare für 2020 und 2021 sind in der Vorbereitung

Bundesgesundheitsminister Spahn plant drittes Digitalisierungsgesetz

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hält das Tempo bei der Digitalisierung aufrecht. Im Ministerium wird an einem dritten Digitalisierungsgesetz gearbeitet. Geplant ist, die Zulassung für die sogenannten Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) zu vereinfachen. Aktuell sind zwei DiGAs vom Bundesinstitut für Arzneimittelsicherheit und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen: eine App bei chronischem Tinnitus sowie eine App gegen Angststörungen.

Künftig soll es eine Frist für die Festlegung von gruppenbezogenen Höchstbeträgen für die Hersteller geben. Diese sollen auch verpflichtet werden, Änderungen an der App zu dokumentieren – diese Festlegung gab es bisher nicht. Ein Teil der Daten aus den Apps soll auch in die elektronische Patientenakte (ePA) übernommen werden können. Weiteren Regelungsbedarf sieht das BMG bei der Weiterentwicklung des eRezepts – die Daten des eRezepts sollen mit der ePA kompatibel weren. Bislang handelte es sich um zwei getrennte digitale Anwendungen. Für den Pflegesektor ist die Einführung sogenannter DiPAs vorgesehen. Darüber hinaus sollen Privatversicherten an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden, um eRezept und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) nutzen zu können.

Quelle: Deutsches Ärzteblatt

Erste Apps auf Rezept

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat die ersten „Apps auf Rezept“ in das neue Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA aufgenommen.

Im DiGA-Verzeichnis werden digitale Gesundheitsanwendungen gelistet, also zum Beispiel Apps oder browserbasierte Anwendungen, die als Medizinprodukt mit niedrigem Risiko CE-zertifiziert sind, zusätzlich vom BfArM im Fast-Track-Verfahren geprüft wurden und damit vom Arzt verschrieben oder bei entsprechender Diagnose direkt von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden können. Die „App auf Rezept“ wurde mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) in die Gesundheitsversorgung eingeführt.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: “Dieses Verzeichnis soll für Ärztinnen und Ärzte zum Digital-Lexikon werden. Hier finden sie, welche Apps und digitalen Anwendungen verordnet werden können. Die Wirkung dieser digitalen Hilfsmittel wird genau überprüft. Deswegen wächst diese Liste nur langsam auf. Trotzdem ist das DiGA-Verzeichnis eine Weltneuheit: Deutschland ist das erste Land, in dem es Apps auf Rezept gibt.”

BfArM-Präsident Prof. Dr. Karl Broich: “Mit der erstmalig systematischen und zügigen Prüfung digitaler Gesundheitsanwendungen im neuen Fast-Track-Verfahren leistet das BfArM einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung der Gesundheitsversorgung. Das kommt den Patientinnen und Patienten sowie dem Innovationsstandort Deutschland gleichermaßen zugute – und macht das BfArM auch in diesem Bereich zum Vorreiter in Europa.“

Als erste Anwendungen hat das BfArM die App kalmeda und die Webanwendung velibra ins DiGA-Verzeichnis aufgenommen. Die App kalmeda des Herstellers mynoise GmbH bietet Patienten mit chronischer Tinnitusbelastung eine leitlinienbasierte, verhaltenstherapeutische Therapie. Die Webanwendung velibra des Herstellers GAIA AG dient der Unterstützung von Patienten mit Symptomen von bestimmten Angststörungen.

Die Bewertungszeit für das BfArM beträgt im Fast-Track-Verfahren drei Monate nach Eingang des vollständigen Antrags. Dabei prüft das BfArM, ob eine DiGA die in der Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV) definierten Anforderungen an Sicherheit und Funktionstauglichkeit, Datenschutz und Informationssicherheit sowie Qualität und insbesondere Interoperabilität erfüllt – sowie den durch den Hersteller beizubringenden Nachweis für die mit der DiGA realisierbaren positiven Versorgungseffekte. Falls für die DiGA noch keine ausreichenden Nachweise für positive Versorgungseffekte vorliegen, es dazu aber bereits vielversprechende Daten gibt und die weiteren Anforderungen erfüllt sind, kann der Hersteller auch einen Antrag auf vorläufige Aufnahme in das Verzeichnis stellen und die notwendige vergleichende Studie innerhalb einer Erprobungsphase von bis zu einem Jahr, in Ausnahmefällen mit Option einer Verlängerung durchführen.

Digitale Anwendungen werden nach erfolgreicher Prüfung vom BfArM ins DiGA-Verzeichnis aufgenommen. Aktuell befinden sich 21 Anwendungen beim BfArM in der Prüfung. Für weitere rund 75 Anwendungen hat das Innovationsbüro des BfArM bereits Beratungsgespräche mit den Herstellern geführt, sodass kurzfristig weitere Anwendungen in die Prüfung und ins Verzeichnis kommen werden

Damit ein Hersteller beim BfArM einen Antrag auf Aufnahme seiner digitalen Anwendung ins DiGA-Verzeichnis stellen kann, muss die Anwendung bereits zuvor als Medizinprodukt CE-zertifiziert worden sein und damit die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen als Medizinprodukt erfüllt haben. In diese, dem Fast-Track-Verfahren beim BfArM vorgelagerte, Überprüfung der Marktzugangsvoraussetzungen hinsichtlich Sicherheit und Leistungsfähigkeit, klinischer Bewertung, Qualitätssicherung und Risikobewertung ist das BfArM jedoch nicht eingebunden.

Auch in den Verschreibungs- und Erstattungsprozess, der sich an die Aufnahme einer digitalen Anwendung ins DiGA-Verzeichnis anschließt, sind in erster Linie andere Akteure eingebunden, wie die ärztliche Selbstverwaltung und die gesetzlichen Krankenkassen.

Quelle: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

Schaufenster Oktober 2020

Mehrheit der Deutschen zufrieden mit Gesundheitssystem

Einer kürzlich veröffentlichten Studie zufolge sind 78 Prozent der gesetzlich Krankenversicherten derzeit mit den Leistungen des deutschen Gesundheitssystems zufrieden oder sehr zufrieden. Eine vergleichbar hohe Zufriedenheit wurde bisher nur in 2018 erreicht, stellt die Studie des Continentale Versicherungsverbundes heraus. Die neue Ausgabe der Studie aus 2020 gibt an, dass die Zufriedenheit deutschlandweit gegenüber dem Vorjahr um 7 Prozent gestiegen ist. Besonders deutlich war die Veränderung in Ostdeutschland: Hier sind 90 Prozent der gesetzlich Versicherten zufrieden oder sehr zufrieden, 15 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Bei den privat Versicherten sind laut der Studie 85 Prozent mit den Leistungen zufrieden.

„Bei aller Kritik aus Politik, Medien und auch aus Teilen der Bevölkerung zu einzelnen Maßnahmen in Zusammenhang mit Corona zeigt unsere Untersuchung: Die Bürger sind ausgesprochen zufrieden. Insgesamt mit unserem Gesundheitswesen, aber offenbar auch damit, wie wir in Deutschland durch die Coronakrise kommen, gerade im Vergleich mit anderen Ländern. Anders ist der deutliche Anstieg der Zufriedenheit nicht zu erklären“, sagte Helmut Hof­meier, Vorstand der Continentale Kran­ken­ver­siche­rung. Darauf deutet auch der überdurchschnittliche Anstieg in Ostdeutschland hin, wo es die wenigsten Coronafälle gab.

Teilzeitbeschäftigung in Krankenhäusern und medizinischen Praxen gestiegen

Das Statistische Bundesamte hat in seiner jüngsten Statistik zur Entwicklung des Personals in Kliniken und medizinischen Praxen dargestellt, dass sich das Verhältnis von Vollzeitbeschäftigung gegenüber Teilzeitbeschäftigung in den letzten fünf Jahren verändert hat. Dabei stieg der Anteil der Teilzeitbeschäftigten in den Jahren 2014 bis 2019 von 39 Prozent auf 42 Prozent an. Zeitgleich sank in diesem Zeitraum der Anteil der Vollzeitbeschäftigten von 54 Prozent auf 50 Prozent. Fast unverändert blieb der Anteil des Personals mit einer geringfügigen Beschäftigung, der 2019 bei 8 Prozent lag.

Die Erhebung zeigte einen weiteren Trend auf: Männer waren 2019 öfter in Teilzeit beschäftigt als noch fünf Jahre zuvor. Insgesamt stieg der Anteil der männlichen Teilzeitbeschäftigten in Krankenhäusern und medizinischen Praxen von 8 Prozent auf 11 Prozent, während der Anteil weiblicher Teilzeitkräfte von 85 Prozent im Jahr 2014 auf 82 Prozent im Jahr 2019 sank.

Details lesen…

(c) iStock/valentinrussanov

Praxen: 25 Stunden pro Woche für Pandemiebekämpfung

Welcher Kosten- und Zeitaufwand entsteht für niedergelassene ÄrztInnen infolge des Pandemiemanagements in der Woche? Das herauszufinden war Ziel der Online-Umfrage des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) und der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin unter Berliner Arztpraxen. Das Ergebnis:

Durchschnittlich werden 25 Stunden pro Woche für pandemiebezogene Aufgaben aufgewendet. Dabei haben die befragten Praxen im Mittel 41 PatientInnen betreut sowie 26 Personen beraten, die anschließend nicht in der Praxis getestet oder behandelt wurden. Insgesamt entfielen 7,85 Stunden auf die Beantwortung telefonischer Anfragen zu COVID-19 und entsprechende Testungen sowie 10,2 Stunden auf Tests und Dateneingaben. Bei den positiv getesteten PatientInnen haben die Praxen durchschnittlich 2,85 Stunden pro Woche für die Kommunikation mit Gesundheitsämtern, zur Patientenberatung und zum Monitoring gebraucht.

An der Erhebung vom 28. August bis 9. September 2020 haben 78 Haus- und Facharztpraxen teilgenommen.

Mehr Informationen lesen…

 

 

 

 

Personalia Oktober 2020

Dr. med. Giuseppe Broccoli leitet seit dem 01. September 2020 das Zentrum für Hand- und Rekonstruktive Chirurgie der Roland-Klinik in Bremen. Er war zuvor Leitender Arzt am Kantonspital Winterthur in der Schweiz.

Dr. med. Michael Fiedler ist neuer Chefarzt der Allgemein- und Viszeralchirurgie der Thüringen-Klinik Pößneck. Der Facharzt für Viszeralchirurgie und für Proktologie war zuvor viele Jahre leitender Oberarzt in Eisenberg und kurzzeitig in Schleiz tätig, bevor er nun die Leitung in Pößneck antrat.

Prof. Dr. med. Andreas Kirschniak, Leiter des Themen-Referates Nachwuchsförderung im BDC und zuvor Leitender Oberarzt der Klinik für Allgemeine, Viszeral- und Transplantationschirurgie der Universitätsklinik Tübingen, ist seit dem 01. August 2020 Chefarzt der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie der Kliniken Maria Hilf in Mönchengladbach.

Prof. Dr. med. Christian Klink übernahm zum 01. August 2020 die Leitung der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie des Diakonissen-Stiftungskrankenhauses in Speyer. Der Facharzt für Chirurgie und Viszeralchirurgie mit Zusatzbezeichnung Spezielle Viszeralchirurgie war zuvor langjähriger Leitender Oberarzt der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie an der Uniklinik der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen.

Dr. med. Bernd Linsmeier wechselte zum 01. September 2020 als Chefarzt der Klinik für Thoraxchirurgie an das Klinikum Bamberg. Er war zuvor Leitender Oberarzt und Sektionsleiter im Bereich Thoraxchirurgie in der Klinik für Herz- und Thoraxchirurgie am Klinikum Bayreuth.

Dr. med. Martin Pronadl, Experte auf dem Gebiet der minimalinvasiven Chirurgie und zuvor Leitender Oberarzt an der HELIOS St. Elisabeth-Klinik Oberhausen, leitet nun als Chefarzt die Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie des Städtischen Krankenhauses Maria-Hilf in Brilon.

Stephan Trainer ist bereits seit dem 1. April 2020 neuer Chefarzt der Klinik für Thoraxchirurgie am Agaplesion Markus Krankenhaus in Frankfurt am Main. Der bisherige Leitende Oberarzt der Klinik trat die Nachfolge von Prof. Dr. med. Joachim Schirren an, der sich in den Ruhestand verabschiedete.

Dr. med. Fabian Wolfrum ist zum Chefarzt der neuen Klinik für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie am St. Joseph-Stift Bremen berufen worden. Diese geht aus dem Zentrum hervor, das Wolfrum im Rahmen der Kooperationstätigkeit 2018 etabliert hatte.

Orientierungswert für Krankenhauskosten 2020 beträgt 2,60 %

Das Statistische Bundesamt veröffentlicht gemäß den Vorgaben des Krankenhausentgeltgesetzes den sogenannten Orientierungswert für Krankenhäuser. Dieser ist eine wichtige Kenngröße für die Selbstverwaltungspartner im deutschen Gesundheitswesen, den gesetzliche Krankenkassen und Krankenhäusern.

Der Orientierungswert gibt die durchschnittliche jährliche prozentuale Veränderung der Krankenhauskosten wieder, die ausschließlich auf Preis- oder Verdienständerungen zurückzuführen ist. Damit ist er eine wichtige Basis für Budgetverhandlungen im stationären Bereich. Für den Zeitraum des 2. Halbjahres 2019 und des 1. Halbjahres 2020 beträgt der Orientierungswert im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum (2. Halbjahr 2018/1. Halbjahr 2019) 2,60 %. Der Teilorientierungswert für Personalkosten liegt bei 3,40 % und für Sachkosten bei 1,30 %.

Bei der Ermittlung des Teilorientierungswertes für Personalkosten sind die Veränderungen der Verdienste des Pflegepersonals der Krankenhäuser wie in den Vorjahren enthalten.

Methodische Vorgehensweise

In die Berechnung des Orientierungswertes fließen ausschließlich Ergebnisse bereits vorhandener Statistiken ein. Dazu zählen insbesondere die Vierteljährliche Verdiensterhebung, ausgewählte Preisstatistiken und der Kostennachweis der Krankenhäuser. Informationen über die Datengrundlagen und die Berechnungsweise des Orientierungswertes für Krankenhäuser können der Kurzfassung des Konzepts zur Wertermittlung entnommen werden. Eine ausführliche Darstellung der methodischen Grundlagen ist in der Zeitschrift “Wirtschaft und Statistik”, Ausgabe September 2012, erschienen.

Quelle: Statistisches Bundesamt Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden, [email protected]

PASSION CHIRURGIE im September: Orthopädie/Unfallchirurgie

Reichen Forderungen nach Maßnahmen an die politischen Entscheidungsträger, um dem immensen Nachwuchsmangel in der Medizin entgegenzuwirken? Oder gibt es bereits jetzt Möglichkeiten für jeden Einzelnen zur Mitbestimmung der Rahmenbedingungen im Gesundheitssystem? BDC-Nachwuchsbeauftragter Dr. Braun und BDC-Vizepräident Dr. Rüggeberg fassen in ihrem Appell ab S. 24 Lösungsmöglichkeiten zusammen.

Nutzen Sie in dieser Ausgabe auch wieder unseren Service der kostenlosen, zertifizierten Fortbildung zum Fokusthema Orthopädie und Unfallchirurgie. Durch Ablegen einer zugehörigen Leistungskontrolle zum CME-Artikel in unserer BDC|Mobile-App oder im BDC-Fortbildungsportal können Sie 2 CME-Punkte erhalten.

September-Ausgabe PASSION CHIRURGIE
Alle Ausgaben PASSION CHIRURGIE

Zufriedenheit mit Gesundheitswesen erreicht Rekordwert

Continentale-Studie 2020

Die Zufriedenheit der Bevölkerung mit dem deutschen Gesundheitswesen liegt in der Corona-Krise auf einem Rekordniveau. 78 Prozent der gesetzlich Krankenversicherten sind mit den Leistungen des Gesundheitssystems zufrieden oder sehr zufrieden. Der Continentale Versicherungsverbund erhebt diesen Wert im Rahmen seiner Studie jährlich seit dem Jahr 2001. Lediglich im Jahr 2018 wurde ein vergleichbarer Wert ermittelt.

Deutlicher Anstieg gegenüber dem Vorjahr

Gegenüber dem Vorjahr, also der Zeit vor Corona, ist die Zufriedenheit um 7 Prozentpunkte gestiegen. Besonders deutlich war die Veränderung in Ostdeutschland: Hier sind 90 Prozent der gesetzlich Versicherten zufrieden oder sogar sehr zufrieden, 15 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Die Zufriedenheit mit dem Preis blieb hingegen bundesweit mit 70 Prozent unverändert.

Noch einmal deutlich positiver ist die Einstellung der privat Krankenversicherten. Bei ihnen sind 85 Prozent mit den Leistungen zufrieden und 83 Prozent mit dem Preis. Für die Studie wurden insgesamt bundesweit repräsentativ 1.300 Personen ab 25 Jahren befragt.

Bevölkerung honoriert Umgang mit Corona

„Bei aller Kritik aus Politik, Medien und auch aus Teilen der Bevölkerung zu einzelnen Maßnahmen in Zusammenhang mit Corona zeigt unsere Untersuchung: Die Bürger sind ausgesprochen zufrieden. Insgesamt mit unserem Gesundheitswesen, aber offenbar auch damit, wie wir in Deutschland durch die Corona-Krise kommen, gerade im Vergleich mit anderen Ländern. Anders ist der deutliche Anstieg der Zufriedenheit nicht zu erklären“, so Dr. Helmut Hofmeier, Vorstand der Continentale Krankenversicherung. Darauf deutet auch der überdurchschnittliche Anstieg in Ostdeutschland hin, wo es die wenigsten Corona-Fälle gab.

Im Trend steigt die Zufriedenheit der gesetzlich Krankenversicherten mit den Leistungen bereits seit rund 15 Jahren. Sie erreichte im Zuge der Einführung der Praxisgebühr und von Gesundheitsreformen mit 46 Prozent ihren Tiefpunkt im Jahr 2005.

Weiterhin besorgter Blick in die Zukunft

Nahezu unverändert skeptisch sehen die gesetzlich Versicherten der Zukunft entgegen. 81 Prozent glauben, dass eine gute medizinische Versorgung über den GKV-Beitrag hinaus viel Geld kostet oder kosten wird. Um dem entgegenzuwirken, halten sich viele an die private Vorsorge: 73 Prozent sehen sie schon heute oder für die Zukunft als dringend erforderlich an. Ähnlich pessimistisch waren die Zukunftserwartungen bereits in den vergangenen Jahren.

Zur Studie

Die Continentale-Studie erscheint seit dem Jahr 2000 jährlich. Sie ist eine Untersuchung des Continentale Versicherungsverbundes in Zusammenarbeit mit dem Marktforschungsinstitut Kantar. Seit 2001 ermittelt sie die Zufriedenheit der Bevölkerung mit dem Gesundheitswesen. Die Fragen sind jedes Jahr identisch.

Quelle: Continentale Versicherungsverbund, Ruhrallee 92, 44139 Dortmund, [email protected]

Patientensicherheit und Mitarbeitersicherheit gehören zusammen

„Eine gute Patientenversorgung setzt einen wirksamen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten in Kliniken und Praxen voraus. Das gilt für die tagtägliche Patientenversorgung und das gilt ganz besonders für Pandemiezeiten, wenn Ärzte und andere Gesundheitsberufe über ihre Belastungsgrenzen hinaus gehen müssen und einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind.“ Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt anlässlich des Welttages der Patientensicherheit am 17.09.2020. Der Tag steht unter dem Motto „Safe Health Workers, Safe Patients“. Reinhardt erinnerte daran, dass sich in Deutschland nach Schätzungen mehr als 15.500 Ärzte und andere Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit dem Corona-Virus infiziert haben. „Das ist für die Betroffenen belastend und für die Patienten hochriskant. Schutzmaßnahmen und flächendeckende Testmöglichkeiten für die Beschäftigten aus dem Gesundheitswesen müssen deshalb dringend Bestandteil einer Gesamtstrategie für die weitere Pandemieprävention sein“, forderte Reinhardt.

Der BÄK-Präsident betonte, dass auch für den Normalbetrieb den Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden müsse. Studien belegten, dass Personalnot, Arbeitsverdichtung und Wettbewerbsdruck zu körperlicher und auch emotionaler Überlastung von Ärztinnen und Ärzten führen können. Komme es zu krankheitsbedingten Arbeitsausfällen, steige der Arbeitsdruck für das Personal zusätzlich. Häufig fehle dann die Zeit für Patientengespräche und für den interdisziplinären und interprofessionellen Austausch mit den Kollegen. Gerade dies sei aber integraler Bestandteil einer guten Sicherheitskultur in Kliniken und Praxen.

Notwendig sei eine viel stärker patientenorientierte Ausrichtung des Gesundheitswesens. „Für die Kliniken brauchen wir ein Vergütungssystem, das den tatsächlichen Versorgungsbedarf berücksichtigt und nicht wie heute fast ausschließlich auf wirtschaftliche Effizienz setzt. Im ambulanten Bereich müssen Zeit und Zuwendung viel stärker gewichtet werden. Dies käme Patienten und Ärzten gleichermaßen zu Gute“, sagte Reinhardt. Die Förderung von Patientenorientierung und Patientensicherheit sei eine Gemeinschaftsaufgabe, der sich Politik, Kliniken und Kostenträger endlich stellen müssten.

Quelle: Bundesärztekammer, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, http://www.bundesaerztekammer.de, 16.09.2020