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Auszeichnungen und Ernennungen von BDC-Mitgliedern – 4. Quartal 2011

Aus Passion Chirurgie 12/2011

Priv.-Doz. Dr. Peter Baier ist seit Oktober 2011 neuer Chefarzt der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie am Caritas-Krankenhaus in Bad Mergentheim.

Prof. Dr. med. Rudolf Beisse ist seit Mai 2011 Chefarzt der Wirbelsäulenchirurgie am Krankenhaus Rummelsberg in Schwarzenbruck.

Dr. med. Spiridon Botsios ist neuer Chefarzt der Abteilung für Allgemein- und Viszeralchirurgie, Proktologie, Gefäß- und Thoraxchirurgie am Kreiskrankenhaus in Waldbröl.

Dr. med. Ralf-Georg Chlebusch ist seit April 2011 Chefarzt der Allgemein-, Viszeral-, Unfallchirurgie und Orthopädie am Diakoniezentrum Paulinenstift des Stiftungsklinikums Mittelrhein.

Dr. Detlef Drüppel, langjähriger Chefarzt der Abteilung für Unfallchirurgie, ist neuer Ärztlicher Direktor des St. Walburga-Krankenhauses.

PD Dr. med. Bernd Füchtmeier ist seit Juli 2011 neuer Chefarzt der Unfallchirurgie und Orthopädie im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Regensburg.

Dr. med. Florian Hilsenbeck ist neuer leitender Oberarzt der Abteilung für Unfallchirurgie und Orthopädie am Klinikum Main-Spessart.

Prof. Dr. Christoph Josten, Direktor der Klinik für für Unfall- und Wiederherstellungschirurgie im Zentrum für Chirurgie der Universität Leipzig, ist ab Januar 2012 neuer Präsident der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) sowie Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU).

Dr. med. Reinhold Lang ist der neue Chefarzt der Allgemein- und Viszeralchirurgie an der Ottobeurer Kreisklinik.

Dr. med. Matthias Lenk ist neuer kommissarischer Leiter der Gefäß- und Thoraxchirurgie an den Sana Kliniken Lübeck.

Prof. Dr. med. Ulrich C. Liener, Ärztlicher Direktor der Klinik für Orthopädie, Unfallchirurgie und Wiederherstellungschirurgie, Zentrum für Schwerbrandverletzte des Marienhospitals Stuttgart der Vinzenz von Paul Kliniken gGmbH, wurde von der Medizinischen Fakultät der Universität Ulm zum außerplanmäßigen Professor ernannt.

PD Dr. med. Christian Müller-Mai ist seit kurzem Chefarzt der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie am St.-Marien Hospital in Lünen.

Dr. med. Dara Orangi ist seit Mai der Chefarzt des Notfallzentrums der Klinik für Unfallchirurgie des Klinikum Erfurts.

Prof. Dr. med. Bernward Passlick, Ärztlicher Direktor der thoraxchirurgischen Abteilung des Freiburger Klinikums, wurde anlässlich der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Thoraxchirurgie (DGT) im September 2011 für zwei Jahre zum Präsidenten der Gesellschaft gewählt.

Prof. Dr. med. Marcus Remo Raum ist seit Juni Chefarzt der Abteilung für Orthopädie und Traumalogie des Helios Klinikums Siegburg.

Prof. Dr. med. Martinus Richter ist seit Oktober 2011 neuer Chefarzt der Fuß- und Sprunggelenkchirurgie am Krankenhaus Rummelsberg.

Dr. Rupertus Schnabel ist neuer Chefarzt der Orthopädie, Unfall- und Handchirurgie am St.-Clemens-Hospital.

Prof. Dr. med. Emre Yekebas ist neuer Direktor der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Thoraxchirurgie am Klinikum Darmstadt.

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen gratuliert seinen Mitgliedern zu den Auszeichnungen, Ernennungen und neuen Funktionen.
Bitte geben Sie uns Bescheid, wenn sich für Sie beruflich etwas ändert. Senden Sie uns einfach eine kurze Nachricht mit Ihrer neuen Funktion und wir veröffentlichen die Neuigkeiten an dieser Stelle, gerne auch mit Ihrem Foto. Bitte schreiben Sie an [email protected].

Ambulante Chirurgie am Limit? BDC legt aktuelle Kostenstrukturanalyse für chirurgische Praxen vor

Podcast und Pressemappe sowie weiteres Informationsmaterial zum Download

Die in chirurgischen Praxen anfallenden Kosten sind deutlich höher als bisher von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) kalkuliert.
Dies zeigt eine aktuelle Umfrage des Berufsverbandes Deutscher Chirurgen e.V. (BDC). Sie erfasst rund 15 Prozent aller chirurgischen Praxen in Deutschland. Darin zeigt sich unter anderem, dass niedergelassene Chirurgen für ihren Praxisbetrieb pro Jahr etwa 20.000 Euro mehr aufbringen müssen als von der KBV beziehungsweise dem statistischen Bundesamt veranschlagt.

Die Kostenstrukturerhebungen des BDC in chirurgischen Praxen liefern aussagekräftige, repräsentative Zahlen. Die zentralen Ergebnisse des Gutachtens stellt der BDC im Rahmen einer Pressekonferenz vor.

Podcast zur Pressekonferenz
Pressemappe
Präsentation Dr. Rüggeberg vom 12.11.2010
Präsentation Dr. Popp vom 12.11.2010

App.in.den.OP®: BDC und Ärzte-Verlag kooperieren beim Stellenmarkt

Berlin, November 2011:  Ab sofort bietet der Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) seinen Mitgliedern mit App.in.den.OP® einen online Stellenmarkt. Die Stellenanzeigen sind sowohl auf der BDC-Website (www.bdc.de), als auch über eine kostenfreie App (App.in.den.OP®) für iPhone und iPad abrufbar. Der Stellenmarkt enthält die vorselektierten chirurgischen Stellenanzeigen des Stellenmarktes im Deutschen Ärzteblatt und der Website www.aerztestellen.de. Ab Oktober 2011 werden auch die E-Learning-Plattform (www.ecme-center.org), das Chirurgen-Netzwerk (www.cnetz.org) und die Webseite der BDC-Nachwuchskampagne (www.chirurg-werden.de) mit „App.in.den.OP“ verknüpft sein.

Die Gesamtübersicht der Stellenanzeigen können BDC-Mitglieder in der Rubrik „Markt“ auf www.bdc.de aufrufen. Die Anzeigen werden zusätzlich mit Bannern auf den Websiten des Verbandes beworben. Die Banner blenden ihre Inhalte dynamisch ein, verfügbare Stellenanzeigen werden kontinuierlich nachgeladen und für jeweils fünf Sekunden angezeigt. Dabei werden die wichtigsten Informationen der Stellenausschreibung wie Dienststellung, chirurgische Disziplin, Klinik und Bundesland im Banner eingeblendet. Klickt der Nutzer auf dieses Banner, werden Details der Ausschreibung sowie die Originalanzeige aus dem Ärzteblatt in einem neuen Fenster sichtbar.

Am Fuß der Detailansicht kann man mit dem Inserenten per E-Mail Kontakt aufnehmen oder die Anzeige an Kolleginnen und Kollegen per E-Mail weiterleiten. Eine Filterfunktion, die sich mit einem Klick auf die rechte untere Ecke des Banners öffnet, ermöglicht dem Nutzer eine auf seine Bedürfnisse angepasste Konfiguration: Er kann sich beispielsweise nur die Oberarztstellen in der Allgemeinchirurgie in Berlin anzeigen lassen.

„Wir verstehen App.in.den.OP® als einen innovativen Service für unsere Mitglieder und als perfekte Ergänzung zur regulären Stellenanzeige für Kliniken und Praxen. Denn wir bieten mit App.in.den.OP® sowohl den suchenden Kliniken, als auch interessierten Chirurginnen und Chirurgen, die den nächsten Karriereschritt gehen wollen, damit einen interessanten und leicht zu bedienenden Service“, beschreibt Dr. med. Jörg Ansorg, Geschäftsführer des BDC, den Mehrwert des BDC-Stellenmarktes.

Als Teil der engen Kooperation von BDC und Ärzte-Verlag erhalten alle Anzeigenkunden des Deutschen Ärzteblattes, die eine chirurgische Stelle ausschreiben, eine kostenfreie 30-tägige Repräsentanz ihrer Anzeige im BDC-Stellenmarkt. „Mit mehr als 100.000 Seitenabrufen und ca. 400.000 Bannereinblendungen monatlich ist der BDC ein starker und attraktiver Partner für alle, die Verstärkung für Ihre Klinik oder Praxis suchen“, sagt Ansorg.

Ausführliche Informationen zu den Funktionen des Stellenmarktes und den Schaltmöglichkeiten erhalten Interessierte im BDC|Shop (www.bdc-shop.de). Dort können Stellenanzeigen neu gebucht oder deren Platzierung auf den BDC-Webseiten verlängert werden können.

Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC)
Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen ist mit über 16.000 Mitgliedern die größte europäische Chirurgenvereinigung. Er vertritt die berufspolitischen Interessen deutscher Chirurginnen und Chirurgen in Klinik und Praxis.

Stellenmarkt Deutsches Ärzteblatt
Deutschlands Print- und Online-Stellenmarkt für Ärzte gibt es im Deutschen Ärzteblatt und auf www.aerztestellen.de. Die wöchentlich erscheinenden Stellenagebote erreichen Woche für Woche rund 400.000 Ärzte: Im Printbereich sind das, aufgeschlüsselt nach Zielgruppen 85,4 Prozent [1] aller Chef- und Oberärzte und 79,2 Prozent [1] aller Assistenz- und Stationsärzte. Online erzielt der Stellenmarkt monatlich 3.423.574 Seitenzugriffe [2] und rund 847.774 Besucher [2] . Damit zählt der Print- und Online-Stellenmarkt des Deutschen Ärzteblattes zu den führenden Stellenmärkten bei Ärzten.

Literatur
[1] lt. LA-MED 2010, Klinikerstudie, LpA Leser pro Ausgabe. Stand Juni 2010

[2] August 2011

Spezialärztliche Versorgung sinnvoll strukturieren

Gemeinsame Presseerklärung BDC und BDI

Berlin, Oktober 2011: Chirurgen und Internisten begrüßen den Ansatz des Gesetzgebers, im Versorgungsgesetz die strikte Trennung der stationären und ambulanten Versorgung durch die Einführung einer spezial(fach)ärztlichen Ebene aufzulockern. In einer gemeinsamen Erklärung betonen die beiden größten europäischen ärztlichen Berufsverbände gleichwohl, dass der richtige Weg nicht durch falsche Instrumente behindert werden darf.

„Es ist richtig, dass komplexe Behandlungen und die dazugehörige Diagnostik dort erbracht werden soll, wo dem Patienten die höchste Kompetenz geboten wird“, so Dr. Wolfgang Wesiack, Präsident des Berufsverbands der Deutschen Internisten (BDI). „Das kann sowohl eine Klinik wie auch eine speziell ausgerichtet ambulante Praxis sein“, ergänzt Prof. Dr. Hans Peter Bruch, Präsident des Berufsverbands der Deutschen Chirurgen (BDC). Beide Verbände fordern aber mit Nachdruck für diese neue Versorgungsebene den so genannten Facharztstatus, der garantiert, dass nur ein Facharzt mit abgeschlossener Weiterbildung in der spezialfach-ärztlichen Versorgung tätig werden darf. Der bisher vorgesehene Facharzt-standard reiche dafür nicht aus, weil es dann auch genügen würde, die eigentliche Facharztkompetenz nur im Hintergrund vorzuhalten. „Damit riskiert man eine Absenkung der Behandlungsqualität zum Nachteil der Patienten“, so die beiden Präsidenten.

Ein weiteres Hindernis auf dem Weg zum Erfolg liegt in der Absicht, die Ausgestaltung der Details dem Gemeinsamen Bundesausschuss zu übertragen. Die Verbände raten dringend dazu, dieses in dreiseitigen Verhandlungen der Beteiligten (Krankenhausgesellschaft, Kassenärztliche Bundesvereinigung und Krankenkassen) unmittelbar zu regeln. „Wir haben für den Bereich des Ambulanten Operierens im Rahmen des §115b SGB V über dreiseitige Verträge sehr schnell und pragmatisch die notwendigen Details regeln können.“ erläutert der Vizepräsident des BDC, Dr. Jörg-A. Rüggeberg, ehemals auch Vorsitzender des Bundesverbandes für Ambu-lantes Operieren (BAO). „ Im Grunde ist das Ambulante Operieren der Vorläufer der jetzigen Neufassung zum §116, insofern sehe ich keinen Grund, ein bewährtes Verfahren leichtfertig zu verlassen“ Nach Ansicht der beiden Verbände ist das Verfahren im GBA schwerfällig und intransparent. In dreiseitigen Verträgen, ggf. auch mit Beteiligung der Länder und der Patientenverbände, lassen sich die konkreten Regelungsbedarfe leichter und zielorientierter abschließen.

Beide Verbände fordern für die neue Versorgungsebene eine für beide Seiten gleiche Vergütungssystematik. Da es sich im Wesentlichen um bisher stationär behandelte Patienten handelt, bietet es sich an, hierfür das

DRG-System um „ambulante sektorübergreifende DRG“ zu ergänzen. Nur so wird sich auch die von den Kassen geforderte Bereinigung umsetzen lassen, ohne diese ausschließlich zu Lasten der bisherigen ambulanten Versorgung abzuwickeln.

Es muss auch eindeutig geregelt sein, dass immer ein einheitlicher Preis für die gleiche Leistung fällig wird. „Wenn das in eine Beliebigkeit zwischen Krankenkassen einerseits und Kliniken und Ärzten andererseits gegeben wird, droht ein Einkaufsmodell mit schweren Nachteilen für unsere Patienten.“ so Dr. Hans Friedrich Spies, Vizepräsident des BDI. „Es ist zu befürchten, dass Kassen ihre Patienten zum günstigsten Anbieter schicken und so die freie Arztwahl ihrer Versicherten einschränken. Es geht aber in diesem Bereich vor allem um Qualität und nicht um das Prinzip des billigen Jakobs.“

Chirurgen und Internisten sind das Fundament der Krankenhausversorgung und ebenso ein Garant für die ambulante Versorgung der Bevölkerung. Aus dieser Verantwortung heraus handeln sie gemeinsam, um die notwendige Überwindung der Grenze zwischen stationärer und ambulanter Versorgung durch zielführende Formulierungen im Gesetz zu erleichtern.

Informationslogistik erhöht Effizienz, Produktivität und Qualität der Versorgung in operativen Abteilungen

Zusammenfassung des folgenden englischen Artikels von T.R. Hansen and T.H. Bank „How Clinical Logistics Can Increase Efficiency, Productivity And Quality Of Care In ORs.” durch Dr. K. Busch, MBE

Im klinischen Alltag wird viel Zeit auf die Beschaffung von Informationen verwendet:

  • dem Verbleib von Mitarbeitern, womit sie gerade befasst und wie lange sie wohl noch gebunden sind,
  • Veränderungen in der OP Planung und
  • ob das richtige Personal und der richtige Patient im richtigen Saal anwesend sind.

Üblicherweise werden diese Informationen in Operationsabteilungen über Whiteboards, Telefonanrufe und elektronische Buchungssystem ausgetauscht.

Dabei zeigen die Systeme Nachteile wie:

  • Nur an einer Stelle einsehbar und nicht stets aktualisiert (Whiteboard),
  • Störung/Unterbrechung bei anderen Tätigkeiten, sobald schneller Zugriff auf Informationen und Wissen notwendig ist bzw. Wartezeiten bei unbeantworteten Anrufen (Telefone) oder
  • der Handlungsbedarf für die Aktualisierung bei Änderungen im Ablauf von Operationen. (elektronisches Buchungssystem).

Die Folge solcher nicht miteinander vernetzter Kommunikationsplattformen sind Unterbrechungen des Arbeitsablaufs von Mitarbeitern für den Informationsgewinn anderer, zeit- und nervenraubende Informationsbeschaffung für die eigene Arbeit, ein hohes Risiko der Fehlinformation und nicht selten ein aufreibendes Arbeitsklima.

Studien zeigten, dass alte Informations- und Kommunikationswerkzeuge wie Whiteboards oder Ausdruck von OP-Plänen in den OP-Abteilungen weder einen ausreichend aktuellen und validen Überblick, noch eine ergonomische Koordination ermöglichen.

Hansen beschreibt eine dänische Lösung zur Informationslogistik, die die Vorteile von Real-Time-Informationen nutzt, um allen am Prozess beteiligten Mitarbeitern einen umfassenden und aktuellen Überblick über die OP-Abteilung mit ihren personellen und weiteren Ressourcen zu verschaffen. Es gelingt dabei, die Koordination und Adjustierung des Patienten-Work-Flows so optimal wie möglich zu gestalten.

Die vorgestellte Lösung integriert folgende Systeme, die modifiziert und erweitert werden können:

  • große Touchdisplays verteilt im OP, sowie den angeschlossenen Abteilungen (Stationen, Sterilisation etc.),
  • automatisches Trackingsystem (z.B. Ultraschall),
  • mobile Endgeräte (DECT, Smartphones etc.), um von überall im Krankenhaus, im Bereitschaftsdienst, aber auch von jedem anderen Ort aus Informationen im System sehen und editieren zu können,
  • asynchrone Kommunikationstechniken (Chat, Messangers etc.) um die Kommunikation mit einem Minimum an Unterbrechungen für die Mitarbeiter zu gewährleisten, sowie
  • Videobilder von Orten, bei denen eine visuelle Kommunikation wichtig ist (Fenster in den OP-Saal).

Anwenderbeobachtungen nach Einführung der dänischen Softwarelösung CETREA SURGICAL im Regionalkrankenhaus Horsens (Dänemark) zeigten, dass die Produktivität der OP-Abteilung jährlich um 4 % angehoben, die Ausnutzung der OP-Säle um 15 % gesteigert und das die Anzahl der abgesetzten Operationen um 64 % gesenkt wurde.

Das Personal berichtete von einem besseren Überblick über die Aufgaben und den Work-Flow, was die Koordination der Arbeit erleichtere. Zudem sei die Anzahl der Unterbrechungen bei der Arbeit und das Hinein- und Hinauslaufen aus dem OP-Saal während der Operation stark reduziert worden.

Somit scheint sich durch diese Lösung eine Verbesserung der ökonomischen Leistungserbringung mit der Realisierung eines stressfreieren Arbeitsumfeldes realisieren zu lassen.

Rezension: Was gibt es Neues in der Chirurgie?

Was gibt es Neues in Chirurgie?, Jahresband 2011
ecomed MEDIZIN, Verlagsgruppe Hüthig Hehle Rehm GmbH
Hardcover, 602 Seiten
EUR 119,95
ISBN 978-3-809-76987-5

Auch der elfte Jahresband des Berichtes zur chirurgischen Fort- und Weiterbildung „Was gibt es Neues in der Chirurgie?“ liegt in der Tradition seiner Vorgänger und vermittelt der interessierten Leserschaft einen ausführlichen, fundierten Überblick über „das Neue“ bzw. das inzwischen etablierte „Neue“.

Ergebnisse, Studien, Standards und praktische Hinweise finden Eingang in die Zusammenfassung (Fazit) und erleichtern sowohl der wissenschaftlich-interessierten als auch der ergebnisorientierten Leserschaft den Umgang mit dem Buch, einschließlich des Zugangs zu den, zum Teil voluminösen, Literaturangaben (124 Zitate in der „Endokrinen Chirurgie!“).Beispielhaft für den Fortschritt seien die Kapitel der „Leberchirurgie“ einschließlich der „Transplantation“ (marginale Spender, Steatosegrad, ausgelöst durch das Missverhältnis zwischen Bedarf und Spender), die neuen immunsuppressiven Pharmazeutika und die technische Weiterentwicklung der ECMO in der Herz- und Lungentransplantation genannt.In der Unfallchirurgie ist die Verbesserung der Reha von Schwerstverletzten beeindruckend, das „Fazit“ für die Endoprothetik erleichtert der Leserschaft die Übersicht über den derzeitigen Stand der Verfahren.Lesenswert ist auch das erfreulich-kritische Fazit der Volumenersatztherapie. Neu hinzugekommen sind die „übergreifenden Themen“ in Kapitel 7, die den Band hervorragend ergänzen.In diesem Zusammenhang ist die Lektüre des Kapitels 7.8 über die Therapiebegrenzung von F. W. Schildberg dringend zu empfehlen. Neben klaren Definitionen medizinischer Aspekte wird auch auf ethische und juristische Gesichtspunkte eingegangen, nicht zuletzt auf die Ängste der Patienten bzw. ihrer Angehörigen und die Schwierigkeit der ärztlichen Entscheidung bei der Therapiebegrenzung zum Lebensende.

Beantworten die Herausgeber ihre Frage nach der Notwendigkeit der jährlichen Publikation eines neuen Bandes mit „Ja“, so kann sich der Rezensent dieser Zustimmung durchaus anschließen.Möchte sich die interessierte Leserschaft über „das Neue“ informieren, so wird sie sowohl Ergebnisse aus bzw. Hinweise auf Studien als auch derzeitige Standards für die tägliche Praxis finden.So ist der Band 2011 trotz der strukturell bedingten Mängel (s. o.) den fortschrittsbewussten Kolleginnen und Kollegen – und wer möchte nicht dazu gehören? – sehr zu empfehlen.

Bauch J. Rezension: Was gibt es Neues in der Chirurgie? Passion Chirurgie. 2011 September; 1(9): Artikel 03_07.

Teamstaffellauf im Berliner Tiergarten: Gemeinsam zum Ziel

Auch in diesem Jahr fand wieder der Berliner 5×5 km Team-Staffellauf statt. Diese Sportveranstaltung wird immer beliebter und ist jetzt schon der größte Staffellauf Deutschlands. Insgesamt gingen vom 22. bis 24. Juni 23.585 Läuferinnen und Läufer auf die 5-km-Runde, so viele wie noch nie. Unternehmen, Behörden und Vereine machen den größten Teil an Staffeln aus, aber auch private Teams gehen an den Start. Unter knapp 1.400 Staffeln war der BDC am dritten Lauftag mit sechs Teams am Start vertreten.

Die BDC-Teams setzten sich in diesem Jahr nicht nur aus den Teilnehmern aus Berlin und Umgebung zusammen – unter uns waren auch Läufer und Läuferinnen aus Magdeburg, Lausitz, Bad Freienwalde, Werneuchen, Cottbus, Düsseldorf, Voerde und sogar aus Paris. Einige Teilnehmer waren zum ersten Mal dabei, einige kannten sich schon länger.„Feuchtfröhliche Staffelparty“ – so haben die Veranstalter im Nachhinein den Lauf beschrieben und die Wetterbedingungen waren in der Tat durchwachsen. Am ersten Tag des Staffellaufs regnete es heftig, so dass die Strecke durch den Tiergarten sich schnell in einen matschigen Weg verwandelte.

Am nächsten Tag der Veranstaltung hatten die Teilnehmenden Glück mit dem Wetter – es hat nicht geregnet und die Sonne schien sogar immer wieder durch. An unserem, dem dritten Tag war es wieder etwas kühler und regnerischer geworden, so dass wir uns ernste Sorgen machten: Wird das Wetter halten? Werden die BDC-Teams trocken ins Ziel kommen?17:00 Uhr – wie im letzen Jahr ist der Treffpunkt neben dem Bundeskanzleramt. Nach und nach treffen die BDC-Läuferinnen und –Läufer ein.

Man erkennt sich leicht am BDC-Trikot „Running surgeons“. Während wir uns alle kennen lernen und auf noch fehlende Teamkollegen warten, fängt es an zu schütten. Gut, dass wir genug Regenjacken und Regenschirme dabei haben! Bei so viel Wasser von oben müssen wir erstmal enger zusammenrücken. Zum Glück heitert sich der Himmel relativ schnell auf und den Rest des Abends hält das Wetter.

BDC-Teams beim Staffellauf 2011

18:30 Uhr – Startschuss: Die ersten BDC-Läufer gehen auf die 5-km-Runde. Der Staffelstab unserer BDC-Teams ist in diesem Jahr ein Kunststoffknochen, der auf der Strecke bei den zahlreichen Zuschauern für viel Schmunzeln sorgt.

„Running Surgeons” Team 1
von links nach rechts: Leonid Sverdlov, Daniela Dilling, Peter Rieger, Wolfgang Philipp, Tilo Dahn
Running Surgeons unterwegs

Auch wenn wir nicht alle gleich schnell waren: Wir haben alle tapfer gekämpft und kamen mit guten Ergebnissen ins Ziel:

Platz Teamname Teilnehmer Laufzeit
110 Running Surgeons ukb 1 Moritz Morawski, Marc Winslow, Mitja Panzer, Nicolai Spranger, Konrad von Kottwitz 01:46:09
685 Running Surgeons ukb 2 Mario Tamborini, Philipp-Johannes Braun, Dennis Gümbel, Moritz Weigelt, Martin Hüning 01:59:30
848 Running Surgeons 1 Tilo Dahn, Peter Rieger, Leonid Sverdlov, Daniela Dilling, Wolfgang Philipp 02:01:26
1920 Running Surgeons Lausitz Mike Wilde, Rene Mettke, Christian Wuschech, Ulf Kuhlee, Mike Bereuter 02:11:07
2666 Running Surgeons International Carola Paech, Gary Fallon, Till Leber, Darren Gordon, Natalia Kandinskaja 02:17:06
3836 Running Surgeons 2 Wolfgang Zerbe, Nadine van Bösekom, Denise Steinert, Felix Zerbe, Florian Zerbe 02:31:22

Kurz nach 21:00 Uhr – Alle sind erfolgreich im Ziel. Nun kann man die Eindrücke vom Staffellauf mit den anderen Kollegen austauschen und beim Picknick auf der Wiese den Tag ausklingen lassen. Die erste Anmeldung für den Teamstaffellauf 2012 ging bereits am gleichen Abend ein. Vielleicht möchten Sie nächstes Jahr auch dabei sein? Schreiben Sie an [email protected]. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Kandinskaja N. Staffellauf im Berliner Tiergarten. Passion Chirurgie. 2011 September; 1(9): Artikel 09_03.

In 3 Schritten zur qualifizierten fachärztlichen Zweitmeinung

Berlin, August 2011: Gerade Patienten, die eine schwierige oder größere Therapie vor sich haben, sind oft verunsichert und fragen sich, ob dieser Eingriff wirklich nötig ist. „Für den Betroffenen ist die ärztliche Zweitmeinung ein wichtige Maßnahme zu einer transparenten und ausgewogenen Patienteninformation“, sagt Professor Dr. med. Hans-Peter Bruch, Präsident des BDC. „Außerdem unterstützt sie ihn dabei, die wichtigen Entscheidungen für oder gegen eine Therapie bestmöglich zu fällen. Nicht zuletzt hilft ein Zweitbefund Patienten, den richtigen Facharzt für ihre Erkrankung zu finden.“

Schritt 1:


Sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt. Bitten Sie ihn um alle Unterlagen und Untersuchungsergebnisse Ihres Erstbefundes.

Hintergrund
Das Einholen einer Zweitmeinung heißt in den meisten Fällen nicht, dass das ganze diagnostische Verfahren noch einmal von vorne beginnen muss: Der Patient hat Anspruch auf alle Unterlagen und Untersuchungsergebnisse des Erstbefundes. Jeder Arzt ist verpflichtet Patientenunterlagen herauszugeben. Die Kosten einer ärztlichen Zweitmeinung werden in Deutschland in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. „Bei einer Über-weisung zu einem Facharzt oder in das Krankenhaus ist es üblich, dem Patienten die Original-Befunde sowie eventuell vorhandene Arztbriefe mitzugeben. Deshalb wäre dies auch ein guter Zeitpunkt, eine Zweit-meinung einzuholen“, erklärt Professor Bruch, Direktor der Klinik für Chirurgie am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Lübeck. Patienten haben in Deutschland das Recht zur freien Arztwahl. „Dieses Recht kann und sollte genutzt werden, um einen zweiten niedergelassenen Facharzt oder eine andere Klinik aufzusuchen“, betont Bruch.

Soll ein Patient operiert werden, erhält er eine qualifizierte fachärztliche Meinung in der Klinik: „Anhand der mitgebrachten Befunde prüft der Operateur bei jedem Patienten und vor jedem Eingriff die so genannte OP-Indikation und liefert dem Patienten damit eine qualifizierte fachärztliche Zweitmeinung. Denn der Chirurg in der Klinik trägt letztlich die volle Verantwortung für die Durchführung der Operation“, sagt der BDC Präsident.

Schritt 2:


Lassen Sie sich von Ihrem Arzt einen Kollegen für die fachärztliche Zweitmeinung empfehlen. Können oder möchten Sie diesen nicht fragen, hilft Ihnen in vielen Fällen auch Ihre Krankenkasse. In der Regel stellt die Kasse, wenn nötig, für ihre Versicherten den Kontakt zu einem medizini-schen Experten für das jeweilige Krankheitsbild her. Die Wahl sollte auf einen unabhängigen und damit nicht am Behandlungsprozess beteiligten Arzt fallen. So sichern Sie sich die größtmögliche Objektivität und einen „frischen“ Blick auf Ihren Befund.

Hintergrund
„Sinnvoll ist eine Zweitmeinung nur dann, wenn Sie von einem erfahrenen unabhängigen Spezialisten, also dem qualifizierten Facharzt, durchgeführt wird. Da ein vertrauensvolles Arzt-Patienten-Verhältnis einen erheblichen Einfluss auf Krankheitsverläufe und Behandlungserfolge hat, sollte jeder Arzt Verständnis für den Wunsch seines Patienten haben, eine Zweitmeinung einzuholen“, erläutert Bruch.

Für viele Krankheiten gibt es evidenzbasierte Therapierichtlinien bzw. Leitlinien, die den aktuellen Stand in Medizin und Wissenschaft darstellen. Die Therapierichtlinien garantieren, dass der Therapienutzen in der Regel höher ist als die Therapierisiken. Für manche Erkrankungen gibt es jedoch keine evidenzbasierten Richtlinien. Ist dies der Fall, ist eine Zweitmeinung besonders sinnvoll. Denn in diesen Fällen gibt es häufig mehrere Möglichkeiten der Therapie und die Erfahrung des Facharztes für die Therapieentscheidung erlangt höheres Gewicht.

Schritt 3:


Gehen Sie vorbereitet in den Termin. Notieren Sie im Vorfeld alle Fragen die Sie an den Arzt haben, der die Zweitmeinung stellt. Sprechen Sie mit dem Arzt über Ihre Bedenken und Sorgen. Fühlen Sie sich nicht verpflich-tet, bei der Beschreibung ihrer Beschwerden und Sorgen medizinische Fachausdrücke zu verwenden. Geben Sie eine einfache und genaue Beschreibung in Ihrer gewohnten Sprache.

Hintergrund
Kommen Patienten mit einem unguten Gefühl von ihrem Arztbesuch nach Hause, liegt das oft daran, dass viele Fragen unbeantwortet geblieben sind, manches vielleicht auch nicht angesprochen wurde. „Um dies zu verhin-dern, sollten sich Patienten auf Ihren Termin beim Arzt gut vorbereiten“, rät Bruch. „Machen Sie eine Liste aller Punkte, die Sie ansprechen wollen und nehmen Sie diese Liste mit in die Sprechstunde. Formulieren Sie die Fragen so präzise wie möglich. Haben Sie einen großen Gesprächsbedarf mit Ihrem Arzt, weisen Sie gleich darauf hin, wenn Sie den Termin vereinbaren. So kann Ihnen mehr Zeit eingeräumt werden.“

In diesen Fällen ist das Einholen einer Zweitmeinung für Patienten sinnvoll:

  • bei einem auffälligen bzw. erklärungsbedürftigem Befund
  • bei Zweifeln/Unsicherheit, ob die angebotene Therapiemöglichkeit die „richtige“ ist
  • bei mehreren möglichen Behandlungsoptionen und Therapiestrategien
  • bei einem getrübten Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten
  • bei mangelnder Aufklärung und Information
  • bei neuen Therapiemöglichkeiten, mit denen der behandelnde Arzt nicht vertraut ist
  • wenn der Patient sich über neue Behandlungsansätze informieren möchte, die sich noch im Versuchsstadium befinden. Er sollte dann mit einem Arzt sprechen, der mit klinischen Studien Erfahrung hat.
  • wenn der behandelnde Arzt kein Spezialist / nicht der entsprechende Facharzt für die diagnostizierte Erkrankung ist
  • auch vor aufwändigen diagnostischen Prozeduren wie Magnetresonanztomografie, Computertomografie und Endoskopie kann das Einholen einer Zweitmeinung sowie die klinische Untersuchung durch einen Facharzt zielführend sein und helfen, aufwändige und riskante Diagnostik zu vermeiden.

Diese Rechte hat der Patient, wenn es um seine Unterlagen geht:

  • Der Einsichtsanspruch des Patienten beschränkt sich in der Regel auf die Herausgabe von Kopien (auch Bildkopien), deren Anfertigungskosten er selbst tragen muss. Denn die Krankenunterlagen einschließlich der dazugehörigen Bildaufnahmen stehen bei Kassenpatienten grundsätzlich im Eigentum des behandelnden Arztes. Bei einem niedergelassenen Arzt sind die Unterlagen Eigentum des Praxisinhabers, beim Krankenhausarzt stehen sie im Eigentum des Krankenhausträgers.
  • Der Arzt ist verpflichtet, einem vor-, nach- oder mitbehandelnden Arzt auf Verlangen (bei Überweisungen, Krankenhauseinweisungen und -entlassungen auch ohne ausdrückliches Verlangen) die erhobenen Befunde zu übermitteln und über die bisher vorgenommene Behandlung zu informieren.
  • Nur zu diesem Zweck kann auch der Patient die Herausgabe von Krankenunterlagen im Original an den anderen Arzt beanspruchen; sie dürfen ihm im Rahmen einer solchen Überweisung auch selbst mitgegeben werden.
  • Für die Erstellung von Kopien von Behandlungsunterlagen darf jeder Arzt dem Patienten Kosten berechnen, maximal pro Kopie einen halben Euro. Die Kosten für Kopien von Röntgen-, CT- oder MRT-Unterlagen hat der Patient voll zu tragen.

Das sollten Patienten ihren Arzt fragen, wenn sie eine Zweitmeinung einholen:

  • Kennt er meine persönliche Situation/mein soziales Umfeld?
  • Welche Auswirkungen hat die empfohlene Therapie/Operation auf meine Lebensqualität?
  • Gibt es neben einer operativen Therapie auch eine so genannte konservative Therapieoptionen?
  • Macht es Sinn, vor der Operation einen konservativen Therapieversuch zu unternehmen?
  • Wann sollte ein konservativer Therapieversuch abgebrochen werden?
  • Ist Eile und eine rasche Entscheidung zur Operation geboten?

“Vorsicht! Online-Zweitmeinung” – Chirurgen operieren Menschen und keine Röntgenbilder

Berlin, August 2011: Gerade Patienten, die eine schwierige oder größere Operation vor sich haben, sind oft verunsichert und fragen sich, ob dieser Eingriff wirklich nötig ist. Deshalb hat jeder Patient das Recht auf eine kostenfreie zweite Expertenmeinung. Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) fordert und fördert dies: „Für den Betroffenen ist die ärztliche Zweitmeinung eine wichtige Maßnahme zu einer transparenten und ausgewogenen Patienteninformation“, sagt Professor Dr. med. Hans-Peter Bruch, Präsident des BDC. In vielen Fällen kann diese auch dazu beitragen, eine unnötige Operation zu vermeiden.

Einige Krankenkassen bieten ihren Versicherten sogar bei bestimmten Indikationen ausgewählte Experten für eine kostenfreie ärztliche Zweitmeinung an. Versicherte, deren Krankenkassen keinen derartigen Service anbieten, können sich selbst eine Zweitmeinung einholen. Die Kosten dafür werden in der Regel von allen Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) bezahlt. Eine ärztliche Zweitmeinung ist dabei nicht nur für den Patienten eine wichtige Maßnahme. „Auch für den behandelnden Arzt ist eine zweite Meinung eines Kollegen wichtig“, betont Bruch weiter. Damit könne der Arzt seine Diagnose absichern, sich über die Weiterbehandlung des Patienten austauschen und den Therapieverlauf verbessern. Eine Entscheidung für oder gegen eine Operation ist zum einen abhängig von der richtigen Indikationsstellung und zum anderen auch von der persönlichen Situation des Patienten.

„Diagnostische Ergebnisse alleine reichen für eine fundierte Entscheidung zum Wohle des Patienten nicht aus. Wir müssen den Patienten und auch sein soziales Umfeld als Ganzes betrachten. Und das vor allem, wenn es um einen größeren operativen Eingriff geht. Denn wir operieren Menschen und keine Röntgenbilder“, sagt Bruch. „Eine kostenpflichtige Online-Zweitmeinung per Ferndiagnose, wie bei www.vorsicht-operation.de sehen wir deshalb kritisch.“ Und: „Eine fundierte kostenfreie Zweitmeinung ist bereits heute gelebte Praxis in der deutschen Chirurgie. Sie wird von den Kassen getragen und steht jedem Patienten offen. Wir möchten Patienten auffordern, ihr Recht auf eine Zweitmeinung gezielt einzufordern, wenn sie unsicher sind“, sagt der Präsident des BDC.

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Spezialisierte fachärztliche Versorgung – sinnvoller Ansatz im Versorgungsgesetz

Berlin, Juli 2011: Die im geplanten GKV-Versorgungsgesetz vorgesehene Neudefinition einer spezialisierten fachärztlichen Versorgung wird vom Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) grundsätzlich begrüßt. Anlässlich einer Tagung des Referates für Niedergelassene Chirurgen wurden für die konkrete Ausgestaltung dieses neuen Versorgungs­bereichs einige zusätzliche Forderungen benannt, die im weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden sollten, damit das Ziel einer Überwindung bisher bestehender Grenzen zwischen der stationären und ambulanten Patientenbehandlung auch erreicht wird.

Das Referat der Niedergelassenen Chirurgen im BDC begrüßt grundsätzlich die im neuen Versorgungsstrukturgesetz vorgesehene Einführung einer spezialisierten fachärztlichen Versorgung. „Das ist ein sinnvoller Ansatz, die bisherige Trennung zwischen stationärer und ambulanter Versorgung zu überwinden“, erklärte der Vizepräsident des BDC, Dr. Jörg-A. Rüggeberg. „Im Interesse einer Verbesserung der Versorgung sollen aber nicht neue Hürden aufgebaut werden.“

Daher sollen Rahmenbedingungen für ein integratives Versorgungsprojekt mit einer entsprechenden Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität auf Basis eines kalkulierten Dienstvertrages entwickelt werden.

Der BDC schlägt vor:

  • Bezeichnung des Versorgungsbereichs als spezialfachärztlich anstelle spezialärztlich.
  • Gleiche Bedingungen für niedergelassene Vertragsärzte und Krankenhäuser (Facharztstatus, Qualitätssicherung, Honorierung etc.).
  • Keine Implementierung einer neuen speziellen fachärztlichen Versorgungsebene. Spezialisierte Versorgung soll sich nicht auf den Arzt oder den Patienten in seinem gesamten Behandlungsbedarf beziehen, sondern nur auf Leistungen/Prozeduren, z.B. Operationen oder auch seltene Diagnosen.
  • Die nähere Definition der Rahmenbedingungen und Leistungen der spezialfachärztlichen Versorgung soll nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss, sondern entsprechend der bisherigen bewährten Praxis des §115b SGB V durch dreiseitige Verträge zwischen KV, DKG und Krankenkassen realisiert werden.
  • Die Honorierung soll in einer neuen Systematik ambulanter Leistungskomplexe in Orientierung an das DRG-System außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung der KV und der Budget­verhandlungen im stationären Bereich erfolgen. Eine Bereinigung darf nur diejenigen Leistungen umfassen, die zukünftig in neuen Komplexen definiert werden und in der alten Systematik innerhalb der MGV honoriert wurden.´
  • Es wird empfohlen ein einheitliches Management (Abrechnung, QS) zu implementieren, wobei als Dienstleister z.B. auch die KV aufgrund ihrer Kompetenz und Erfahrung fungieren kann.