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Nutzen und Schaden von Arzneimitteln langfristig prüfen

Das Wissen zu Nutzen- und Schadenspotential bei neuen Arzneimitteln ist kurz nach Markteintritt noch recht vorläufig. Gerade Neben- oder negative Wechselwirkungen mit anderen Präparaten werden vollumfänglich oft erst bekannt, wenn das Arzneimittel bei vielen Patienten im Versorgungsalltag eingesetzt wird.

Ärzte und Apotheker erhalten solche wichtigen Informationen zu bisher unbekannten Wirkungen in der Regel über die sogenannten Rote-Hand-Briefe der Pharmaindustrie. Insgesamt 27 Rote-Hand- oder Informationsbriefe gab es seit 2012 zu neuen Arzneimitteln, deren Zusatznutzen der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) gemäß § 35a Sozialgesetzbuch V bewertet hatte.

17 dieser 27 verschickten Hinweise warnten vor bisher unbekannten durchaus schwerwiegenden, da lebensgefährlichen Nebenwirkungen. Davon betraf der überwiegende Teil, nämlich 15, Arzneimittel mit einem attestierten Zusatznutzen. Die meisten Wirkstoffe, zu denen Rote-Hand-Briefe verschickt wurden, stammen aus den Bereichen Hepatitis C, gefolgt von Multiple Sklerose und Krebs.

“Die Meldungen zu bisher unbekannten Nebenwirkungen bei neuen Arzneimitteln stimmen sehr nachdenklich. Neu ist nicht zwingend innovativ, sondern trotz Zulassungsstudien noch relativ unerprobt, eventuell durch Nebenwirkungen oder ungewollte Wechselwirkungen sogar gefährlich”, gibt Johann-Magnus v. Stackelberg, stv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, zu bedenken.

“Das grundsätzlich begrüßenswerte Bemühen, Patienten möglichst früh einen Zugang zu neuen Arzneimitteln zu eröffnen, birgt leider auch Risiken. Deshalb braucht es ein Gegengewicht.” Das könnten z. B. regelmäßige Nutzenbewertungen sein, die den jeweils aktuellen Stand der allgemein anerkannten medizinischen Erkenntnisse abbilden.

V. Stackelberg fordert: “Statt den Nutzen eines neuen Arzneimittels nur einmal zu prüfen, sollten regelhaft erneute Bewertungen auf Basis realer Versorgungsdaten als verpflichtender Standard beim Gemeinsamen Bundesausschuss verankert werden. So können Erkenntnisse über schwere Nebenwirkungen, die erst nach langer Behandlung auftreten, in eine erneute Bewertung einfließen.”

Aktuelle Beispiele für Rote Handbriefe aus den letzten zwei Jahren

Die meisten Rote-Hand-Briefe betrafen in kurzer Zeitfolge von Dezember 2014 bis August 2015 die Wirkstoffe aus dem Hepatitis C Bereich. Sie warnten vor schwerwiegenden Wechselwirkungen zwischen fixen wie freien Hepatitis C-Kombinationstherapien und Amiodaron, einem der wichtigsten Medikamente zur Behandlung von Herzrhythmusstörungen.

Seit Markteinführung im Jahr 2014 gab es acht Fälle von schwerem verlangsamten Herzschlag oder Herzblock bei Patienten, die Amiodaron entweder zusammen mit der fixen Wirkstoffkombination Ledipasvir / Sofosbuvir oder mit Sofosbuvir in Kombination mit Daclatasvir erhielten. Der Mechanismus, der diesen Befunden zu Grunde liegt, ist bisher nicht bekannt und wird derzeit erst näher untersucht.

Besonders bewegt hatten die Fachöffentlichkeit die Meldungen mit Warnhinweisen für Multiple-Sklerose-Behandlung. Im Dezember 2014 bzw. im Februar 2015 informierten Rote-Hand-Briefe darüber, dass es nach der Einnahme von zwei dimethylfumerathaltigen Arzneimitteln zu einer schweren viralen Erkrankung des zentralen Nervensystems (progressiven multifokalen Leukenzephalopathie = PML) kommen kann. Das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte informierte im April 2015 schließlich über elf PML-Fälle im Zusammenhang mit der Anwendung von diesen Arzneimitteln in Deutschland.

Eine PML kann sich anfangs als epileptischer Anfall, Sprachprobleme, Gleichgewichtsstörungen, Gesichtsfeldausfälle und ähnlichen Beschwerden bemerkbar machen. Dauerhaft kann PML Lähmung und Demenz auslösen sowie sogar tödlich sein, wie bei einem im Oktober 2014 gemeldeten Fall.

PML scheint eine erst nach langjähriger Therapie zu Tage tretende Nebenwirkung zu sein. Sie wird nun als “potentiell schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis” in einer Langzeitstudien bei Patienten in der Routineversorgung untersucht. Endergebnisse werden erst für Ende des Jahres 2020 erwartet.

“Diese Beispiele zeigen in bedrückender Weise, dass bei Arzneimitteln nach der Zulassung eine neue Stufe des Erkenntnisgewinns beginnt. Diese Dynamik müssen wir in den Nutzenbewertungen abbilden”, fordert v. Stackelberg.

Erneute Bewertung mit Versorgungsdaten nötig

Der pharmazeutische Unternehmer kann derzeit eine Neubewertung von Arzneimitteln initiieren, hat daran bei neuen negativen Erkenntnissen aber kaum ein Interesse. Der G-BA hat ebenfalls die Möglichkeit, bei Vorliegen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse eine Neubewertung zu beantragen.

Dies würde aber eine regelmäßige und aufwändige Analyse von Studien und Publikationen bedeuten, was dem G-BA aufgrund der vielen Erstverfahren zur Bewertung von neuen Arzneimitteln kaum möglich ist. Ohne gesetzlichen Auftrag muss der G-BA die vorhandenen Ressourcen prioritär und ggf. ausschließlich für die obligatorischen Erstnutzenbewertungen einsetzen und nicht für optionale Zweitbewertungen.

Hintergrund: Rote-Hand-Briefe

Mit den Rote-Hand-Briefen informieren pharmazeutische Unternehmen heilberufliche Fachkreise wie z. B. Ärzte und Apotheker über wichtige, erst nach der Zulassung erkannte und daher neue Arzneimittelrisiken. Auch Rückrufe fehlerhafter Produktchargen oder sonstige relevante Therapiehinweise werden so verbreitet. Diese seit Ende der 60er Jahre gängigen Informationsschreiben sind einheitlich und werbefrei.

In Deutschland sind pharmazeutische Unternehmer gesetzlich verpflichtet, Veränderungen bei den für eine Therapie relevanten Informationen den Fachkreisen zugänglich zu machen (Arzneimittelgesetz, § 11a, Absatz 2). Rote-Hand-Briefe werden durch die deutschen Bundesoberbehörden, dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) oder Paul-Ehrlich-Institut (PEI), als auch durch die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AKdÄ) verbreitet. Früher kamen die Briefe tatsächlich per Post, seit einigen Jahren auch elektronisch.

Rote-Hand-Briefe bei den jeweils zuständigen Bundesbehörden im Internet:
www.bfarm.de
www.pei.de
www.akdae.de

Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, http://www.krankenkassen-direkt.de

KBV unterstützt digitale Vernetzung

Nach der Verabschiedung des eHealth-Gesetzes durch den Bundestag will die KBV die digitale Vernetzung im Gesundheitswesen weiter vorantreiben. „Wir brauchen endlich mehr sinnvolle Anwendungen, die Ärzten und Patienten nützen“, sagte der Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen.

Das vor einer Woche beschlossene Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (eHealth-Gesetz) zielt darauf ab, Praxen, Krankenhäuser, Apotheken und weitere Akteure in der Gesundheitsversorgung besser miteinander zu vernetzen und Patientendaten schneller digital überprüfbar zu machen. Es enthält ein Bündel von Vorgaben, Fristen, Anreizen und Sanktionen.

Medikationsplan und eArztbrief

Ab Oktober 2016 zum Beispiel haben Patienten, die mindestens drei Medikamente einnehmen, Anspruch auf einen Medikationsplan in Papierform, ab 2018 elektronisch. Die Übersendung elektronischer Arztbriefe, die jetzt schon via KV-Connect erfolgt, wird ab Januar 2017 für ein Jahr finanziell gefördert. Ab 2018 soll es technisch möglich sein, dass auf Wunsch des Patienten wichtige Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden, zum Beispiel zu Allergien oder Arzneimittelunverträglichkeiten.

Kritik am Versichertenstammdaten-Management

„Dass der Gesetzgeber die elektronische Vernetzung fördert und Fristen setzt, ist grundsätzlich gut und richtig. Nur völlig unverständlich ist, warum unbeliebte bürokratische Anwendungen, die noch nicht lauffähig sind, durchgedrückt, sinnvolle und gewünschte medizinische Anwendungen verschoben oder gar gestrichen werden“, sagte Gassen.

Hintergrund für seine Kritik ist, dass das Versichertenstammdaten-Management als erste Online-Anwendung auf der eGK zum 1. Juli 2016 starten soll, obwohl die Industrie die Technik noch nicht liefern kann. Der fertige elektronische Arztbrief hingegen wird jetzt erst ab 2017 und dann auch nur für ein Jahr gefördert. Ursprünglich sollten die Krankenkassen bereits ab Januar 2016 für zwei Jahre zusätzliche Mittel bereitstellen. Die Förderung des eEntlassbriefes wurde komplett gestrichen.

„Dieser Zickzackkurs des Bundesgesundheitsministeriums ist mehr als unverständlich, zumal die Technik für den elektronischen Versand von Briefen fertig und gewünscht ist“, sagte Gassen. Er wies darauf hin, dass Ärzte und Psychotherapeuten bereits jetzt über das Sichere Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen eArztbriefe verschicken und empfangen könnten. Auch andere Anwendungen könnten darüber genutzt werden.

Vertreterversammlung kritisiert Sanktionen

Die Vertreterversammlung der KBV hatte in ihrer öffentlichen Sitzung am vergangenen Freitag die Vorgaben des Gesetzgebers zur Einführung des Versichertenstammdaten-Managements scharf kritisiert. In einem mit großer Mehrheit angenommenen Beschlussantrag monierten die Delegierten vor allem die finanziellen Sanktionen im Verzögerungsfall, die gelten sollen, „ohne dass zuvor die verbindlichen und offiziell ausgeschriebenen Tests in 1.000 Praxen plus Kliniken erfolgreich durchgeführt und wissenschaftlich evaluiert werden können“.

Das eHealth-Gesetz in Kürze

Die folgende Übersicht listet wesentliche Punkte des eHealth-Gesetzes auf.

Elektronischer Arztbrief

1. Januar bis 31. Dezember 2017: Förderung des eArztbriefes

Ärzte und Psychotherapeuten können bereits jetzt schon elektronische Arztbriefe im Sicheren Netz via KV-Connect versenden, empfangen und abrechnen. Ab 1. Januar 2017 erhalten sie für den Versand und Empfang eine Pauschale von insgesamt 55 Cent für jeden elektronisch übermittelten Brief, wenn dessen Übertragung sicher erfolgt und der Papierversand entfällt. Voraussetzung ist hierbei auch, dass die Briefe mit dem elektronischen Heilberufsausweis signiert sind. Der Ausweis wird über die Landesärztekammern ausgegeben.

Die Förderung läuft bis 31. Dezember 2017. Die Vergütung erfolgt dabei nicht wie bisher aus der begrenzten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV), sondern extrabudgetär. Die Kosten, die für den Papierversand entfallen, sind bei der jährlichen Anpassung der MGV zu berücksichtigen. Details zur Abrechnung und zur Aufteilung der Pauschale zwischen Sender und Empfänger legt die KBV in einer Richtlinie fest.

Medikationsplan

Ab 1. Oktober 2016: Medikationsplan in Papierform

Ab 1. Januar 2018: Medikationsplan in elektronischer Form

Patienten, denen mindestens drei Medikamente gleichzeitig verordnet werden, haben ab 1. Oktober 2016 Anspruch auf die Erstellung sowie Aktualisierung eines Medikationsplans in Papierform durch die behandelnden Ärzte. Die Ärzte erhalten dafür eine Vergütung. Auch Apotheker sind verpflichtet, auf Wunsch der Versicherten den Medikationsplan zu aktualisieren. Der Medikationsplan soll ab 2018 auch elektronisch verfügbar sein.

Notfalldatenmanagement

Ab 1. Januar 2018: Anlage und Pflege des Notfalldatensatzes wird vergütet

Für schnelles Handeln bei einem Notfall sollen Ärzte ab 2018 wichtige notfallrelevante medizinische Informationen zu Allergien, Vorerkrankungen oder zu Implantaten direkt von der eGK abrufen können. Die Anlage und Pflege dieser Datensätze werden den Ärzten ab dem 1. Januar 2018 vergütet. Der Patient muss der Speicherung der Daten zustimmen.

Elektronische Patientenakte

Start ab 2019

Die gematik soll die notwendigen Voraussetzungen dafür schaffen, dass ab 2019 Patientendaten aus bereits vorhandenen Dokumentationen in einer sektorübergreifenden elektronischen Patientenakte bereitgestellt werden können. Dazu zählen beispielsweise Befunde, Arztbriefe, Medikationsplan sowie medizinische Dokumente wie Impfpass oder Mutterpass, die durch den Patienten den jeweiligen Behandelnden zur Verfügung gestellt werden können.

Elektronisches Patientenfach

Start ab 2019

Das elektronische Patientenfach ist eine Anwendung auf der eGK, die es dem Patienten ermöglichen soll, selbst Daten in einem Onlinefach zu speichern und auch außerhalb der Arztpraxis eigenständig einzusehen, beispielsweise selbstgemessene Blutzucker- oder Blutdruckwerte. Die Daten aus der elektronischen Patientenakte sollen auf Wunsch des Patienten auch in sein Patientenfach aufgenommen werden können. Jeder Patient kann individuell entscheiden, ob er das Patientenfach nutzen möchte.

Telemedizinische Anwendungen

Ab 1. April 2017: Vergütung von telemedizinischen Röntgenkonsilen

Ab 1. Juli 2017: Finanzielle Förderung von Videosprechstunden

Ab 1. April 2017 werden Telekonsile bei der Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen vergütet. Darüber hinaus werden ab 1. Juli 2017 auch Online-Videosprechstunden finanziell gefördert: Hierbei geht es um eine telemedizinisch gestützte Betreuung von Patienten, mit der die ansonsten wiederholte persönliche Vorstellung in der Arztpraxis ersetzt werden kann, beispielsweise bei Verlaufskontrollen.

Versichertenstammdaten-Management

Ab 1. Juli 2018: Ärzte sind zur Prüfung der Versichertenstammdaten verpflichtet

Laut Gesetz soll die Telematikinfrastruktur bis Mitte 2016 soweit zur Verfügung stehen, dass die erste Online-Anwendung der Gesundheitskarte – das Versichertenstammdaten-Management – bundesweit möglich ist. Ärzte sind dann nach einer Übergangsfrist spätestens ab dem 1. Juli 2018 zur Onlineprüfung und -aktualisierung der Versichertenstammdaten gesetzlich verpflichtet. Praxen, die diese Aufgabe nicht erledigen, drohen Honorarkürzungen von einem Prozent.

Praxisverwaltungssystem

Ärzte und Psychotherapeuten sollen künftig den Anbieter ihres Praxisverwaltungssystems (PVS) leichter wechseln können. Die KBV wurde beauftragt, die Schnittstellen zur systemneutralen Archivierung sowie zur Übertragung von Patientendaten bei einem Systemwechsel zu definieren. Der Gesetzgeber verbindet damit das Ziel, dass PVS-Systeme austauschbar werden und Ärzte damit leichter von PVS „A“ zu PVS „B“ wechseln können.

eHealth-Gesetz

Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (eHealth-Gesetz) soll die Einführung einer digitalen Informations- und Kommunikationsstruktur im Gesundheitswesen vorantreiben.

Ziel ist es, Informations- und Kommunikationstechnologie in der sektorenübergreifenden Gesundheitsversorgung zu etablieren und dadurch die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Versorgung weiter zu verbessern: Zukünftig sollen alle Akteure des Gesundheitssystems durch eine Telematikinfrastruktur (TI) miteinander vernetzt sein. Anwendungsmöglichkeiten der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) oder der Telemedizin sollen weiter ausgebaut werden.

Die Einführung und Weiterentwicklung der TI und der eGK ist Aufgabe der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH, kurz gematik. Gesellschafter der gematik sind mit jeweils 50 Prozent die Verbände von Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern und Apotheken sowie die Krankenkassen.

Das Sichere Netz für Ärzte und Psychotherapeuten, das KBV und KVen bereitstellen, steht bereits jetzt mit vielen Diensten zur Online-Kommunikation bereit. Es soll später an die TI angeschlossen werden. Damit werden alle Dienste weiterhin nutzbar sein.

Weiterführende Informationen
Regierungsentwurf eHealth-Gesetz und Änderungsanträge
Beschlüsse der Vertreterversammlung (Stand: 04.12.2015, PDF, 177 KB)
PraxisNachrichten: Online-Anwendungen nicht ohne Tests einführen (Stand: 29.10.2015)
KBV-Themenseite zum Sicheren Netz und seinen Anwendungen

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de

Krankenkassen reduzieren Defizit auf knapp 400 Millionen Euro

Durch einen leichten Überschuss im 3. Quartal 2015 konnte die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ihr Defizit aus dem ersten Halbjahr bis Ende September auf 396 Millionen Euro reduzieren. Die Finanzreserven der Kassen betrugen Ende September 15,3 Milliarden Euro.

Die gesetzlichen Krankenkassen bleiben für das laufende Jahr weiterhin im Minus. Zwar erzielten die Kassen im dritten Quartal 2015 einen Überschuss von 96 Millionen Euro, von Januar bis September standen den Einnahmen in Höhe von insgesamt rund 159,06 Milliarden Euro jedoch Ausgaben von rund 159,45 Milliarden Euro gegenüber. Dies hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) am Freitag (04.12.2015) mitgeteilt.

Den Fehlbetrag von knapp 396 Millionen Euro führt das Ministerium auf die Beitragspolitik der Krankenkassen zurück. Diese hätten bisher einen niedrigeren Zusatzbeitrag von durchschnittlich 0,83 Prozent (statt dem bisherigen Sonderbeitrag von 0,9 Prozent) erhoben und die entstandene Finanzierungslücke aus bestehenden Finanz-Reserven gedeckt. Ein Rückschluss auf die Wirtschaftlichkeit einzelner Kassen oder Kassenarten ist damit kaum möglich. So liegen Kassen mit hohen Rücklagen und niedrigeren Zusatzbeiträgen rein rechnerisch eher im Minus als bereits angeschlagene Kassen mit hohen Zusatzbeiträgen.

Finanzentwicklung nach Kassenarten unterschiedlich

Bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen (Rücklagen Ende 2014: rund 6,5 Milliarden Euro) überstiegen die Ausgabe die Einnahmen bis Ende September 2015 um rund 16 Millionen Euro. Die Ersatzkassen (Rücklagen Ende 2014: rund 4,9 Milliarden Euro) schlossen mit einem Minus von rund 97 Millionen Euro, die Betriebskrankenkassen (Rücklagen Ende 2014: 2,4 Milliarden Euro) mit eine Minus von 151 Millionen Euro und die Innungskrankenkassen (Rücklagen Ende 2014: 1,4 Milliarden Euro) mit einem Defizit von rund 212 Millionen Euro. Die Knappschaft-Bahn-See (KBS) und die Landwirtschaftliche Krankenversicherung erzielten dagegen Überschüsse von rund 54 bzw. 26 Millionen Euro, wobei die KBS laut BMG für das Gesamtjahr 2015 nicht mehr von einem Überschuss ausgeht.

Knapp 5 Milliarden Euro Defizit im Gesundheitsfonds

Der Gesundheitsfonds verbuchte vom 1. bis 3. Quartal 2015 ein Minus von rund 4,95 Milliarden Euro. Das BMG weist jedoch auf die saisonalen Schwankungen im Fonds hin. Demnach fließen die Einnahmen aus der Verbeitragung von Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeldzahlungen sowie der Rentenanpassung ab Juli dem Gesundheitsfonds insbesondere im 4. Quartal zu. Außerdem sei zu berücksichtigen, dass die vorübergehende Absenkung des Bundeszuschusses zum Fonds um 2,5 Milliarden Euro aus dessen Liquiditätsreserve gedeckt wird. Nach der Berechnung des Schätzerkreises sei davon auszugehen, dass die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zum Jahresende 2015 gut 10 Milliarden Euro beträgt.

Ausgaben steigen weniger stark als im Vorjahr

Der Ausgabenzuwachs von Januar bis September 2015 hat sich auf 3,7 Prozent verlangsamt. Im Gesamtjahr 2014 betrug er noch etwa 5,0 Prozent und im 1. Halbjahr 2015 rund 3,9 Prozent. Die Leistungsausgaben je Versicherten stiegen dabei um 3,8 Prozent, die Verwaltungskosten um 2,1 Prozent. Deutlich steigende Versichertenzahlen haben auch dazu beigetragen, dass die absoluten Ausgabenzuwächse insgesamt und in den einzelnen Leistungsbereichen um rund 0,6 Prozentpunkte höher ausgefallen sind als bei den Pro-Kopf-Ausgaben. Insgesamt bewegen sich damit laut BMG die aktuellen Ausgabenzuwächse leicht unterhalb der Erwartungen des Schätzerkreises für das Gesamtjahr 2015.

Entwicklungen in einzelnen Leistungsbereichen

Alle Zuwächse beziehen sich – wenn nicht anders ausgewiesen – auf die Entwicklung “je Versicherten” und bilden nicht die absolute Steigerung ab.

Arzneimittel

Nach einem Zuwachs von 9,4 Prozent im Jahr 2014 sind die Arzneimittelausgaben im 1. bis 3. Quartal 2015 um 4,4 Prozent (absolut: 5 Prozent) gestiegen. Als auffällig hoch bewertet das BMG die Ausgaben für neu zugelassene Arzneimittel zur Behandlung von Hepatitis C, die in den ersten neun Monaten 2015 eine Größenordnung von gut 1 Milliarde Euro ausmachten und somit einen erheblichen Teil des aktuellen Ausgabenanstiegs für Arzneimittel erklären könnten. Andererseits seien die Krankenkassen weiterhin durch Rabattvereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmern entlastet worden. Die Rabatterlöse stiegen im 1. bis 3. Quartal 2015 um rund 13 Prozent (rund 2,54 Milliarden Euro zum Vorjahreszeitraum).

Ambulante Versorgung

Im Bereich der vertragsärztlichen Vergütung stiegen die Ausgaben um rund 4 Prozent an. Bei den Ausgaben für zahnärztliche Behandlung und Zahnersatz betrug der Anstieg 2,9 bzw. 1,5 Prozent. Da bei den Krankenkassen für das 1. bis 3. Quartal in diesen Leistungsbereichen in der Regel nur Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen für das 1. Quartal vorliegen, haben die ausgewiesenen Veränderungsraten laut BMG noch erheblichen Schätzcharakter.

Stationäre Versorgung

Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung stiegen im 1. bis 3. Quartal 2015 um 3,1 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Insgesamt erhielten die Krankenhäuser hierdurch allein von den gesetzlichen Krankenkassen in den Monaten Januar bis September um rund 1,9 Milliarden Euro höhere Finanzmittel, als im 1. bis 3. Quartal 2014.

Krankengeld

Beim Krankengeld hat sich nach mehreren Jahren mit hohen, zum Teil zweistelligen Zuwächsen, der dynamische Anstieg mit einem Plus von 5 Prozent im 1. bis 3. Quartal 2015 abgeflacht. In den letzten zehn Jahren hatten sich die Krankengeldausgaben der GKV bei einem Volumen von zuletzt 10,6 Milliarden Euro in 2014 fast verdoppelt.

Prävention

Bei den Ausgaben für Präventionsleistungen nach §§ 20 ff. SGB V verzeichneten die Krankenkassen im 1. bis 3. Quartal 2015 gegenüber dem Vorjahreszeitraum einen Zuwachs von 6,1 Prozent. Die Ausgaben für Leistungen zur primären Prävention nach dem Individualansatz stiegen um 2,4 Prozent, für betriebliche Gesundheitsförderung um 13,3 Prozent und für Prävention in nichtbetrieblichen Lebenswelten um 13,0 Prozent.

Verwaltungskosten

Die Netto-Verwaltungskosten der Krankenkassen sind im 1. bis 3. Quartal 2015 mit 2,1 Prozent insgesamt moderat gestiegen.

Anhebung des Zusatzbeitrages für 2016

Auf Basis der Mitte Oktober 2015 vom GKV-Schätzerkreis erfolgten Prognosen zur Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der GKV ergibt sich für das Jahr 2016 eine Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um 0,2 Punkte auf 1,1 Prozent. Wie hoch der individuelle Zusatzbeitragssatz der einzelnen Krankenkassen im kommenden Jahr sein wird, entscheiden die Krankenkassen mit Genehmigung der Aufsichtsbehörden selbst. Er richtet sich unter anderem danach, wie wirtschaftlich eine Krankenkasse arbeitet, welche Zusatzleistungen sie anbietet und ob sie ihre Finanzreserven einsetzt.

Weiterführende Informationen
GKV-Schätzerkreis: Beiträge der Kassen steigen 2016 auf 1,1 Prozent
1. Halbjahr 2015: Defizit der Kassen steigt auf 0,5 Mrd. Euro
Bundeshaushalt: Gesundheitsetat soll 2016 auf 15 Mrd. Euro steigen
Krankenkassen auch im ersten Quartal 2015 weiter im Minus

Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, http://www.krankenkassen-direkt.de

Bundestag beschließt E-Health-Gesetz

Der Bundestag hat am Freitag (04.12.2015) das “Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen” (E-Health-Gesetz) in 2. und 3. Lesung beschlossen. Das Gesetz soll Anfang 2016 in Kraft treten. Die Zustimmung des Bundesrates ist nicht notwendig.

Mit dem E-Health-Gesetz wird auf Basis der Zeitpläne der gematik und der Industrie ein Zeitfenster für die bundesweite Einführung der Telematik-Infrastruktur festgeschrieben, das Mitte 2016 beginnt. Bis Mitte 2018 sollen dann Arztpraxen und Krankenhäuser flächendeckend an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sein. Aus Sicht des Bundesgesundheitministeriums (BMG) hätten die Fristen bereits im Vorfeld positiv auf alle Beteiligten gewirkt. So seien die Bemühungen zur Einhaltung des Zeitrahmens verstärkt worden – auch wenn die Industrie laut der Betreibergesellschaft gematik große Probleme habe, die notwendige Technik bereitzustellen. Nach den aktuellen Zeitplänen der gematik könne die flächendeckende Einführung (Roll-out) jedoch weiterhin im Jahr 2016 beginnen, so dass die im E-Health-Gesetz für den Fall der Terminüberschreitung vorgesehenen Sanktionen nicht greifen müssten.

Anwendungen zum Nutzen der Patienten

Aus Sicht des BMG müsse den bereits aufgewendeten immensen Kosten der elektronischen Gesundheitskarte (eGk) baldmöglichst ein entsprechender Nutzen für die Patienten gegenüberstehen. So könnten auf der Karte gespeicherte Notfalldaten Leben retten, ein Medikationsplan könne lebensgefährliche Wechselwirkungen verhindern und die Telemedizin mobil eingeschränkte Menschen unterstützen. Mit der elektronischen Patientenakte und dem Patientenfach seien die Patienten zudem besser über ihre Diagnosen und Therapien informiert. Sie bekämen erstmals die Möglichkeit, auch selbst Daten – z. B. aus Fitnesstrackern oder sogenannten “Wearables” – dem Arzt zu übermitteln. Das E-Health-Gesetz schreibe hierfür einen konkreten Fahrplan vor.

Schwerpunkte des Gesetzes

  • Ein Stammdatenmanagement (Online Prüfung und Aktualisierung von Versichertenstammdaten) soll für aktuelle Daten in der Arztpraxis sorgen und vor Leistungsmissbrauch zu Lasten der Beitragszahler schützen. Als erste Online-Anwendung der eGk soll sie bis Mitte 2018 flächendeckend eingeführt werden. Ab 01.07.2018 sind pauschale Kürzungen der Vergütung der Ärzte und Zahnärzte vorgesehen, die nicht an der Online-Prüfung der Versichertenstammdaten teilnehmen.
  • Medizinische Notfalldaten sollen ab 2018 auf Wunsch des Versicherten auf der eGk gespeichert werden. Wichtige Informationen über bestehende Allergien oder Vorerkrankungen stünden damit im Ernstfall schnell zur Verfügung. Weil in Deutschland laut BMG immer noch zu viele Menschen an Arzneimittelwechselwirkungen sterben, erhalten Menschen, die mindestens drei Arzneimittel anwenden ab Oktober 2016 einen Anspruch auf einen Medikationsplan. Hierüber muss der Arzt informieren. Apotheker sind von Anfang an einbezogen und bei Änderungen der Medikation auf Wunsch des Versicherten zur Aktualisierung verpflichtet. Ab 2018 soll der Medikationsplan auch elektronisch von der eGk abrufbar sein.
  • Um die Ausgabe der Heilberufsausweise zu unterstützen, mit denen Ärzte auf die sensiblen Daten der eGk zugreifen können, werden elektronische Arztbriefe bereits vor Einführung der Telematik-Infrastruktur gefördert, wenn hierfür ein elektronischer Heilberufsausweis mit elektronischer Signatur verwendet wird. Diese Anschubfinanzierung, mit der ein höheres Datenschutz- und Sicherheitsniveau in der elektronischen Kommunikation erreicht werden soll, gilt für das Jahr 2017.
  • Mit dem E-Health-Gesetz wird der Einstieg in die elektronische Patientenakte gefördert. Die gematik muss bis Ende 2018 die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Daten der Patienten (z.B. Arztbriefe, Notfalldaten, Daten über die Medikation) in einer elektronischen Patientenakte für die Patienten bereitgestellt werden können. Patienten sind dann in der Lage, ihre Behandler über ihre wichtigsten Gesundheitsdaten zu informieren.
  • Patientennutzen und -selbstbestimmung stehen laut Gesetz im Mittelpunkt. Der Patient soll nicht nur darüber entscheiden können, welche medizinischen Daten mit der eGk gespeichert werden und wer darauf zugreifen darf. Patienten erhalten zudem einen Anspruch darauf, dass ihre mittels eGk gespeicherten Daten in ihr Patientenfach aufgenommen werden. Im Patientenfach können auch eigene Daten – z. B. ein Patiententagebuch über Blutzuckermessungen oder Daten von Wearables und Fitnessarmbändern – abgelegt werden. Die gematik muss bis Ende 2018 die Voraussetzungen für die Nutzung des Patientenfachs mit der eGk schaffen, so dass Patienten ihre Daten auch außerhalb der Arztpraxis eigenständig einsehen können.
  • Zur Förderung der Telemedizin, wird die telekonsiliarische Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen ab April 2017 und die Online-Videosprechstunde ab Juli 2017 in die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen. Das soll Patienten die Kontaktaufnahme mit dem Arzt deutlich erleichtern, insbesondere bei Nachsorge- und Kontrollterminen.
  • Um Anwendungen wie die Telemedizin in die Fläche zu bringen, müssen die hierfür eingesetzten verschiedenen IT-Systeme miteinander kommunizieren können. Die gematik wird verpflichtet, bis zum 30.06.2017 ein Interoperabilitätsverzeichnis zu erstellen, das die von den verschiedenen IT-Systemen im Gesundheitswesen verwendeten Standards transparent macht. Neue Anwendungen sollen nur noch dann aus den Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert werden, wenn die im Gesetz vorgesehenen Festlegungen und Empfehlungen der gematik aus dem Interoperabilitätsverzeichnis berücksichtigt werden.
  • Weil immer mehr Menschen Smartphones und andere mobile Endgeräte für Gesundheitsanwendungen nutzen, soll die gematik bis Ende 2016 prüfen, ob die Versicherten solche Geräte etwa zur Wahrnehmung ihrer Zugriffsrechte und für die Kommunikation im Gesundheitswesen einsetzen können.

Kassen fürchten ungerechte Sanktionen

Vor dem Hintergrund aktueller Lieferprobleme der Industrie hat der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes am 02.12.2015 die im E-Health-Gesetz vorgesehenen

Sanktionen von Säumigkeiten als nicht gerechtfertigt abgelehnt. Die Strafen müssten verursachergerecht und entsprechend der Verfügbarkeit notwendiger Komponenten ausgestaltet werden. Hintergrund ist, dass sich für die Verfügbarkeit z. B. von Konnektoren, die seitens der Industrie für den Start der Online-Anwendungen der eGk notwendig sind, schon jetzt ein Verzug abzeichne.

Ähnlich äußerten sich auch die Ersatz- und Innungskrankenkassen (vgl. Box). Sie fordern eine verursachergerechte Sanktionierung von Terminüberschreitungen sowie einen Masterplan der Industrie zur Einhaltung der Zielmarken.

Weiterführende Informationen
Aktion "Stoppt die e-Card": Bundestag will gläserne Patienten
Deutscher Bundestag: Ausschuss billigt E-Health-Gesetz
Vernetzte Gesundheitsdaten: Kabinett beschließt E-Health-Gesetzentwurf

Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, http://www.krankenkassen-direkt.de

KBV fordert Investitionen des Bundes in ambulante Versorgung

Die KBV fordert eine stärkere Unterstützung des Bundes bei der Förderung der ambulanten Versorgung. „Der drohende Ärztemangel ist eine Herausforderung für die gesamte Gesellschaft“, sagte Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen heute in Berlin.

In den nächsten Jahren werden tausende Mediziner altersbedingt aus der Versorgung der Patienten ausscheiden. „Die Kassenärztlichen Vereinigungen unternehmen sehr viel, um junge Ärzte als Nachfolger zu gewinnen“, betonte KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann. Trotzdem könnten viele freiwerdende Praxissitze in der haus- und fachärztlichen Versorgung vor allem außerhalb der Ballungsräume nicht wiederbesetzt werden.

Programm zur Förderung von Arztpraxen

Um eine flächendeckende ambulante Versorgung auch in Zukunft sicherzustellen, ist nach Ansicht des KBV-Vorstandes auch ein gezieltes, vom Bund ausgehendes Förderprogramm zur Weiterentwicklung der vertragsärztlichen Versorgung notwendig. Vorbild könnte der Investitionsförderungsfonds für Kommunen sein, den die Bundesregierung im Sommer mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz beschlossen hat.

3,5 Milliarden Euro für Kommunen

Der Förderungsfonds in Höhe von 3,5 Milliarden Euro soll erforderliche Investitionen in finanzschwachen Gemeinden unterstützen, damit sich Strukturunterschiede zwischen Regionen nicht verfestigen. Allerdings sind ambulante medizinische Versorgungsstrukturen durch diesen Fonds derzeit nicht förderfähig. Nur die Krankenhäuser profitieren von einer Förderung

„Öffentliche Mittel sollten nicht ausschließlich in Krankenhäuser investiert werden“, forderte Gassen. Dann würden sich noch weniger Ärzte für eine Niederlassung entscheiden. Er wies darauf hin, dass die Medizin immer ambulanter werde. Zudem werde durch eine zunehmende Anzahl von Forschungsarbeiten belegt, dass in den Regionen mit höherer Arztdichte Wartezeiten auf Arzttermine sowie potenziell vermeidbare Krankenhausfälle am niedrigsten ausfallen.

Strukturfonds der KVen mit Bundesmitteln auffüllen

Dieser Entwicklung müsse die öffentliche Hand bei der Vergabe ihrer Fördermittel folgen, sagte der KBV-Chef. Nach festgelegten Kriterien könnte die Bundesregierung beispielsweise Finanzmittel den jeweiligen Strukturfonds der Kassenärztlichen Vereinigungen zur Verfügung stellen. Die KBV werde der Politik dazu noch einen Vorschlag vorlegen.

Bevölkerung spürt Ärztemangel

Laut KBV-Versichertenbefragung klagt jeder fünfte Bundesbürger über einen Mangel an Hausärzten. Rund 40 Prozent der Befragten gaben an, dass es in ihrer Wohnortnähe zu wenige Fachärzte gebe. Dass dies nicht Folge einer falschen Verteilung, sondern eines zunehmenden Ärztemangels ist, zeigt eine aktuelle Analyse des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi). Danach gibt es zwar regionale Unterschiede. Diese sind aber deutlich geringer ausgeprägt als in anderen Bereichen, zum Beispiel bei den Krankenhausbetten.

Strukturfonds der Kassenärztlichen Vereinigungen

Im Versorgungsstrukturgesetz hat der Gesetzgeber 2012 festgelegt, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen für unterversorgte Regionen Strukturfonds bilden können. Mit dem Geld sollen Maßnahmen gegen den Ärztemangel finanziert werden. Möglich sind beispielsweise Zuschüsse zu den Investitionskosten bei Neuniederlassungen oder der Gründung von Zweigpraxen sowie zur Vergütung ärztlicher Leistungen.

Mit den Geldern kann auch die Ausbildung von Medizinern gefördert werden, zum Beispiel über Stipendien für Studenten. In einen solchen Fonds kann die KV bis zu 0,1 Prozent der morbiditätsbedingen Gesamtvergütung einzahlen. In diesem Fall müssen die Krankenkassen zusätzlich einen Betrag in gleicher Höhe in den Strukturfonds entrichten.

Weiterführende Informationen

PraxisNachrichten: Vermeidbare Krankenhausfälle bergen Einsparpotenzial in Milliardenhöhe (Stand: 29.10.2015)
Faktenblatt des Zi: Sind niedergelassene Ärzte zu ungleich verteilt? (PDF, 200 KB) (Stand: 03.12.2015)
Versichertenbefragung der Forschungsgruppe Wahlen im Auftrag der KBV

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de/

Entlastung für Ärzte – Regressgefahr sinkt

Die Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei ärztlichen Verordnungen wie Arzneimitteln werden ab 2017 neu aufgesetzt. Hierzu haben sich KBV und GKV-Spitzenverband auf entsprechende Rahmenvorgaben verständigt.

„Die neuen Regelungen schaffen mehr Sicherheit für die niedergelassenen Kollegen. Das gilt auch für den medizinischen Nachwuchs, der vor der Entscheidung steht, sich niederzulassen“, erklärte KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann heute in Berlin.

Bei Auffälligkeit erst Beratung

Die Rahmenvorgaben sehen unter anderem vor, dass der Grundsatz „Beratung vor weiteren Maßnahmen“ auch dann gilt, wenn ein Arzt bereits auffällig war. Dies ist immer dann der Fall, wenn eine festgesetzte Maßnahme mehr als fünf Jahre zurückliegt.

Zudem konnte die KBV durchsetzen, dass die im Versorgungsstärkungsgesetz nicht mehr enthaltene Regelung, Auffälligkeitsprüfungen bei maximal fünf Prozent der Ärzte einer Fachgruppe durchzuführen, weiterhin gilt. Damit verhinderte sie, dass stets alle Ärzte, die einen bestimmten Zielwert überschreiten, geprüft werden.

Besonderer Schutz für neu Niedergelassene

Besonders entlastet werden zudem neu niedergelassene Ärzte. „Sie brauchen erst ab dem dritten Prüfzeitraum mit einer Beratung als Maßnahme der Wirtschaftlichkeitsprüfung zu rechnen“, erläuterte Feldmann. „Sie bekommen damit mehr Zeit, sich mit den Regeln für ein wirtschaftliches Verordnungsverhalten im vertragsärztlichen Bereich vertraut zu machen.“ Damit werde eine entscheidende Hürde bei der Niederlassung abgebaut.

Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz haben KBV und GKV-Spitzenverband den Auftrag erhalten, die Wirtschaftlichkeitsprüfungen neu zu strukturieren. Dazu gehört die Entwicklung eines Verfahrens, mit dem sichergestellt werden soll, dass Ärzte, die in ihrem Verordnungsverhalten statistisch erstmalig auffallen, zunächst auf jeden Fall eine Beratung erhalten. Sie sollen nicht von vornherein mit finanziellen Nachforderungen konfrontiert werden.

Versorgungsziele statt Richtgrößenprüfungen

Auf Basis der Rahmenvorgaben werden Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) und Krankenkassenverbände im nächsten Schritt geeignete Vereinbarungen zur Prüfung ärztlich verordneter Leistungen treffen. Mit den regionalen Vereinbarungen können zum 1. Januar 2017 die bisherigen Richtgrößenprüfungen als Regelprüfart abgelöst werden.

In der Wahl der Prüfungsart und -methode sind KVen und Krankenkassen grundsätzlich frei. Dies gilt auch für den Prüfgegenstand. Statt Richtgrößen sind Wirtschaftlichkeits- und Versorgungsziele, zum Beispiel auf Basis des Medikationskataloges der KBV, denkbar. Es besteht auch die Möglichkeit, Ärzte mit geringem Verordnungsumfang gänzlich von der Prüfung auszunehmen und Geringfügigkeitsgrenzen zu vereinbaren.

Umstellung der Wirtschaftlichkeitsprüfungen

Mit dem im Sommer 2015 in Kraft getretenen GKV-Versorgungsstärkungsgesetz hat der Gesetzgeber eine Neustrukturierung der Wirtschaftlichkeitsprüfungen auf den Weg gebracht. Die bislang bundesweit vorgegebenen Richtgrößenprüfungen im Arznei- und Heilmittelbereich können zum 1. Januar 2017 durch regionale Vereinbarungen ersetzt werden.

Künftig legen die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen auf regionaler Ebene fest, wie die Prüfungen erfolgen sollen und welche Maßnahmen bei einer Auffälligkeit ergriffen werden. Dabei gilt: Bei statistischen Prüfungen sind zunächst fachlich qualifizierte Beratungen vor weiteren Maßnahmen festzusetzen. Weitere Maßnahmen können auch Nachforderungen oder Kürzungen sein. Basis für die regionalen Vereinbarungen sind die Rahmenvorgaben, die die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband festlegen.

Weiterführende Informationen

Rahmenvorgaben Wirtschaftlichkeitsprüfung (Stand: 31.10.2015, PDF, 4.5 MB)
KBV-Themenseite zu Verordnungen
Neue Regelung zur Wirtschaftlichkeitsprüfung im SGB V

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de/

Wolfgang-Müller-Osten-Medaille für besonderes Engagement

Im November wurden Frau Dr. med. Gunda Leschber und Herr Dr. med. Jörg Ansorg mit der Wolfgang-Müller-Osten-Medaille ausgezeichnet. Der BDC ehrt und dankt mit dieser Medaille Personen, die sich besonders für den Verband im Ganzen wie auch für einzelne Mitglieder des BDC eingesetzt haben. Die Auszeichnung ist eine Anerkennung für den persönlichen Einsatz der Geehrten außerhalb ihrer Tätigkeit als Mandatsträger.

GOEBPS/images/09_02_A_12_2015_WMOM_image_01_Leschber.pngunda Leschber erhält die Medaille, weil sie sich frühzeitig für die Belange der Frauen in der Chirurgie eingesetzt hat, was später zur Einrichtung eines speziellen Referates geführt hat. Umso bedeutender ist es, dass sie als erste Frau mit der Müller-Osten-Medaille ausgezeichnet wird. Leschber war ebenfalls maßgeblich beteiligt am Aufbau einer Kinderbetreuung während chirurgischer Kongressveranstaltungen. Unabhängig davon war sie stets eine kritische Ratgeberin für den Vorstand im Besonderen in Bezug auf Zukunftsfragen unseres Berufs. Ihre Berufung in die Führung europäischer und internationaler Gremien und Dachorganisationen hat mittelbar auch dem BDC eine erhöhte Aufmerksamkeit beschert.

FOEBPS/images/09_02_A_12_2015_WMOM_image_02_Ansorg.pngür sein langjähriges Engagement beim BDC erhält Jörg Ansorg die Wolfgang-Müller-Osten-Medaille. Er hat die positive Entwicklung des BDC seit 2002 maßgeblich geprägt. Durch seinen persönlichen Einsatz hat Ansorg den Berufsverband besonders im Bereich der Nachwuchsförderung und der flächendeckenden Aus-, Weiter- und Fortbildung stark gemacht. Die mittlerweile seit Jahren erfolgreich etablierte BDC|Akademie wurde entscheidend durch seine Arbeit gestaltet. Als ehemaliger Geschäftsführer des BDC hat Jörg Ansorg in den vergangenen Jahren viele Projekte initiiert und umgesetzt, die den BDC insgesamt gestärkt haben.

BDC. Wolfgang-Müller-Osten-Medaille für besonderes Engagement. 2015 Dezember, 5(12): Artikel 09_02.

Ambulantes Operieren im Spannungsfeld

Das ambulante Operieren eignet sich für neue indikationsbezogene sektorenübergreifende Versorgungsformen. Das war das Fazit des „Forums Ambulantes Operieren“ vom 26. September, auf dem Experten mit 100 teilnehmenden Ärzten die gesundheitspolitischen und -ökonomischen Hintergründe und Chancen an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung diskutierten. „Eine Operation muss indikationsgerecht und patientenorientiert sein“, beschrieb Dr. Stephan Dittrich aus Plauen die Qualitätskriterien – egal ob eine Operation im Krankenhaus oder ambulant stattfindet. Schon seit langem fordern Experten einheitliche Vergütungsmodelle für das ambulante Operieren. „Derzeit werden der ambulante und der stationäre Sektor immer noch durch rechtliche Rahmenbedingungen und inkompatible Vergütungsformen getrennt, wodurch Anreize zu Leistungsverlagerungen bzw. Über- aber auch Unterversorgungen entstehen“, sagte Dr. Stephan Dittrich. Indikationsbezogene sektorenübergreifende Ansätze mit einer einheitlichen fallbezogenen Honorierung zielten auf eine Verbesserung der Versorgungsqualität ohne Kostenexplosion ab.

Die Referenten stellten Versorgungsformen vor, die Sektorengrenzen überwinden und sektorale Anreize auflösen. Darunter war ein Modellprojekt mit einer indikationsbezogenen Hybrid-DRG, wie es in Thüringen erprobt wird. Darin werden die unterschiedlichen Honorierungssysteme des ambulanten und stationären Sektors in einer Gesamtbudgetverantwortung zusammengefasst.

Bereits heute können bundesweit Verträge der Integrierten Versorgung (IV) durch ambulant operierende Ärzte geschlossen werden, die eine Honorierung außerhalb der Regelversorgung ermöglichen. Praxiskliniken mit ihren IV-Verträgen sehen sich als Qualitätsanbieter bei stationsersetzenden Eingriffen. Als ein weiteres vielversprechendes Modell wurde der Gesundheitspark Sauerland vorgestellt, in dem sich stationäre und ambulante Anbieter vernetzt haben. Ziel des Gesundheitsparkes ist, die Patienten in der Region im Netzwerk effizient und qualitativ hochwertig zu versorgen.

Alle Referenten sehen für den Sektor des ambulanten Operierens positive Entwicklungschancen. Mit der Änderung des Paragrafen 140 a SGB V „Besondere Versorgungsformen“ im GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes werden sich an der Schnittstelle Krankenhaus und ambulanter Vertragsarzt neue ökonomische Chancen und Möglichkeiten außerhalb der EBM und DRG-Systeme eröffnen, meinte Dr. Thomas Drabinski, Leiter des Instituts für Mikrodaten-Analyse (IfMDA) in Kiel. „Dazu gehört das Zweitmeinungsverfahren, mit dem der Patient über die für ihn am besten geeignete Behandlungsform beraten wird“, bestätigte Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes.

Ambulante Operationen werden seit 2009 extrabudgetär vergütet. „Beim vertragsärztlichen ambulanten Operieren gibt es seit Jahren keine wesentliche Steigerung mehr – weder honorar- noch zahlenmäßig. Rein finanziell ist das nicht sehr attraktiv“, erklärte Dr. Axel Neumann, Präsident des Bundesverbandes für Ambulantes Operieren. Bei größeren Operationen sieht Neumann sogar eine rückläufige Tendenz. Neumann bemängelte, dass diese Honorierung nicht den Qualitätsansprüchen gerecht werde.

Für die Patientenorientierung ist die Zusammenarbeit der am Patientenpfad beteiligten Ärzte unerlässlich. Dr. Andreas Köhler, früherer Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und jetziger Ehrenvorsitzende des Spitzenverbands der Fachärzte, forderte den Zugang für Ärzte zu der elektronischen Patientenakte, dem elektronischen OP-Bericht und dem elektronischen Arztbrief. Viele Patienten, die sich einem operativen Eingriff unterziehen müssen, bevorzugten eine ambulante Operation und wünschen sich eine reibungsfreie und gut koordinierte Zusammenarbeit von Hausarzt, Operateur und nachbehandelnden Facharzt.

Nützliche Hinweise zur Überwindung rechtlicher Fallstricke sowie praktische Tipps zum perioperativen Management und zur Abrechnung ambulanter Operationen rundeten den Informationsgehalt der ganztägigen Fortbildungsveranstaltung ab.

Ambulantes Operieren im Spannungsfeld. Passion Chirurgie. 2015 Dezember, 5(12): Artikel 07_03.

 

Qualitätsreport 2014 – Ergebnisse der gesetzlichen Qualitätssicherung im Krankenhaus

Das AQUA-Institut veröffentlichte kürzlich den Qualitätsreport 2014, in dem die Ergebnisse der Qualitätssicherung im Krankenhausbereich vorgestellt und deren Bedeutung kommentiert werden. „Der Report ist die umfassendste Darstellung zum Stand der Qualität in deutschen Krankenhäusern“, sagt Prof. Joachim Szecsenyi, Geschäftsführer des AQUA-Instituts.

Im Erfassungsjahr 2014 lieferten bundesweit 1557 Krankenhäuser insgesamt rund 3,2 Mio. Datensätze, die sich auf 30 Leistungsbereiche mit 416 Qualitätsindikatoren verteilen. Von den 416 Indikatoren haben sich die Ergebnisse im Vergleich zum Vorjahr bei 65 verbessert, so konnte z. B. im Bereich der „Ambulant erworbene Pneumonie“ bei 12 der 17 Indikatoren eine positive Entwicklung verzeichnet werden. Bei lediglich 14 Indikatoren wurde eine Verschlechterung der Ergebnisse festgestellt. 330 Indikatoren blieben unverändert und zu 7 konnte keine Aussage getroffen werden, da sie z. B. zum ersten Mal erhoben wurden. „Insgesamt betrachtet, wird in den Krankenhäusern sehr gute Arbeit geleistet und dies sollte anerkannt werden“, ergänzt Szecsenyi.

Allerdings zeigen die Auswertungen auch, dass es vereinzelt Behandlungen und Eingriffe gibt, bei denen aus Sicht der Bundesfachgruppen Verbesserungen nötig 01sind. Die Bundesfachgruppen setzen sich aus Experten zusammen, die das AQUA-Institut bei der externen stationären Qualitätssicherung beratend begleiten. Bei sechs Indikatoren erkannten die Bundesfachgruppen einen sog. besonderen Handlungsbedarf, weil die Ergebnisse z. B. nicht den geltenden medizinischen Leitlinien entsprechen. Anlass hierfür können beispielsweise Fehlanreize in der Vergütung sein oder Schwächen bei den Strukturen bzw. Prozessen in den Krankenhäusern. Vier dieser sechs Indikatoren beziehen sich auf die Indikationsstellung im Zusammenhang von Herzschrittmachern und Defibrillatoren sowie bei der Aortenklappenchirurgie.

Der Qualitätsreport bildet die Ergebnisse aller Krankenhäuser ab, ohne Nennung einzelner Häuser. Der Report wurde im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erstellt.

vollständiger Qualitätsreport

Qualitätsreport 2014 – Ergebnisse der gesetzlichen Qualitätssicherung im Krankenhaus. Passion Chirurgie. 2015 Dezember, 5(12): Artikel 07_02.

Die Akademieleitung stellt sich vor!

Seit einigen Ausgaben der PASSION CHIRURGIE informieren wir Sie in dieser neuen Rubrik über aktuelle Themen rund um die BDC|Akademie. Aber wer steckt eigentlich hinter den Seminaren und wer sorgt dafür, dass Sie sich als Teilnehmer rundum wohlfühlen?

2015 war das Jahr der strukturellen und personellen Veränderungen beim BDC. Das Ziel, den BDC unter den aktuellen Rahmenbedingungen eng an den Bedürfnissen seiner Mitglieder auszurichten, stand dabei immer im Fokus – auch für die seit vielen Jahren etablierte BDC|Akademie.

3400 Teilnehmer in 2015

Allein in 2015 kamen ca. 3400 Teilnehmer zu fast 100 Seminaren. Daran soll auch in 2016 angeknüpft werden: die Fort- und Weiterbildung mit dem Anspruch, die großen Themen der breiten Versorgung abzubilden. Hierbei versteht sich die BDC|Akademie als Partner aller in Deutschland operativ tätigen Kolleginnen und Kollegen.

Grund genug, Ihnen das neue Team der BDC|Akademie und Ihre Ansprechpartner rund um das Thema Fort- und Weiterbildung vorzustellen.

Prof. Dr. med. Wolfgang Schröder ist Leitender Oberarzt an der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Tumorchirurgie der Universitätsklinik Köln. Sein klinischer und wissenschaftlicher Schwerpunkt ist hier die Chirurgie des oberen Gastrointestinaltrakts. Seit über zehn Jahren ist er Mitglied im Präsidium des BDC, hat hier zunächst den chirurgischen Nachwuchs, dann die Oberärzte vertreten. Seit über vier Jahren ist er bereits intensiv in die inhaltliche Arbeit der Fort-und Weiterbildungsakademie eingebunden, bevor er im Mai 2015 die Leitung der BDC|Akademie übernommen hat.

Unterstützt wird er in seiner Arbeit durch ein umsichtiges und kreatives Management in der Berliner Geschäftsstelle der BDC|Akademie. Sylvia Joachimi studierte an der Friedrich-Schiller Universität in Jena Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Marketing und Wirtschaftskommunikation. Über sechs Jahre arbeitete sie beim Berufsverband Deutscher Internisten (BDI e.V.) und war schon hier für das gesamte Kongress- und Fortbildungsprogramm verantwortlich. Im Juli 2014 wechselte sie zum BDC, organisierte zunächst erfolgreich das Nachwuchsprogramm und hat im Mai 2015 das Management der BDC|Akademie übernommen. Ihre Vertreterin Jennifer Dreusch ist mit ihrer langjährigen Erfahrung in der BDC|Akademie für das Team und die tägliche Arbeit vor Ort unverzichtbar.

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Prof. Dr. med. Wolfgang Schröder, Leiter der BDC|Akademie

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Dipl.-Kauffr. Sylvia Joachimi, Chief Management BDC|Akademie

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Jennifer Dreusch, Management BDC|Akademie

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Dr. rer. pol. Ronny Dittmar, Geschäftsführer BDC

 

Ohne die Hilfe eines IT-Spezialisten geht heute gar nichts mehr. Im jungen Team der BDC|Akademie übernimmt diese Rolle der Geschäftsführer des BDC Dr. rer. pol. Ronny Dittmar, der nach seinem Studium der Gesundheitsökonomie an der Universität Bayreuth für mehr als sechs Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich eHealth & Health Communication und als freier Berater tätig war. Abschluss war seine Promotionsarbeit mit dem Thema „Informationstechnologische Innovationen im Gesundheitswesen“. Seit 2012 ist Dr. Dittmar beim BDC, ist hier verantwortlich für die gesamte EDV, vernetzt den BDC mit den ‚Neuen Medien‘, pflegt die aufwendigen E-Learning-Programme und entwickelt die neue Website des BDC.

Dieses Team hat sich zum Ziel gesetzt, neben den etablierten Strukturen auch neue Akzente im Programm der BDC|Akademie zu setzen, die insbesondere an der klinischen Versorgung und den gegenwärtigen Arbeitsbedingungen der tätigen Chirurginnen und Chirurgen ausgerichtet sind. Die großen Themen sind der Ausbau von curricularen Strukturen und die Integration multimedialer Elemente in die Fort- und Weiterbildungsprogramme, nicht zuletzt aber auch eine intensivere Kooperation mit den Fachgesellschaften.

Wir laden Sie alle herzlich ein, mit Ihren Ideen aktiv an der Gestaltung unserer gemeinsamen BDC|Akademie teilzunehmen.

Ihr Team der BDC|Akademie

Hier finden Sie das neue Programm der BDC|Akademie für 2016.