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Ärztemonitor 2016: infas befragt 10.000 Ärzte und Psychotherapeuten

Mit dem Ärztemonitor 2016 startet Anfang Februar eine der größten Befragungen ambulant tätiger Ärzte und Psychotherapeuten. In den nächsten Wochen werden im Auftrag der KBV über 10.000 Niedergelassene telefonisch zu ihrer Arbeitssituation befragt.

Ziel ist es, ein aktuelles Bild über die reale Lage der Niedergelassenen in Deutschland zu erhalten. Das Institut für angewandte Sozialwissenschaft (infas) führt dafür Telefoninterviews mit Tausenden per Zufallsverfahren ausgewählten Ärzten und Psychotherapeuten. Es ist bereits die dritte Befragung dieser Art, die die KBV in Kooperation mit dem NAV-Virchow-Bund durchführt.

„Die Antworten sind für uns von enormer Bedeutung“, betonte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen. „Nur wenn wir die Meinung und die Probleme der Ärzte und Psychotherapeuten genau kennen, können wir unsere berufspolitische Arbeit noch besser an ihren Bedürfnissen ausrichten.“ Gassen fügte hinzu: „Die Ergebnisse dieser Befragung sind für mich Fundament und Auftrag, zu handeln und Lösungen gegenüber Politik und Krankenkassen einzufordern.“

Im Fokus: Arbeitssituation und Telemedizin

Zentrale Themen der Befragung sind unter anderem die Einstellung zum Beruf, die Arbeitssituation, die Bürokratie im Praxisalltag und die Zufriedenheit mit dem Einkommen. Neu sind in diesem Jahr Fragen zum Thema Telemedizin und zu den Terminservicestellen. Die Ergebnisse des Ärztemonitors der KBV werden veröffentlicht. Sämtliche Angaben werden aber anonymisiert.

Ärztemonitor 2012 und 2014

Die ersten beiden Befragungen fanden 2012 und 2014 statt. Der Vergleich der Ergebnisse ermöglicht es, sowohl stabile Muster zu erkennen als auch Entwicklungen aufzuzeigen. Die vergangenen Erhebungen hatten beispielweise ergeben, dass über 90 Prozent der Vertragsärzte und -psychotherapeuten mit ihrem Beruf als solchem zufrieden sind. Allerdings sagen etwa 40 Prozent der Befragten, dass sie zu wenig Zeit für ihre Patienten haben.

Weiterführende Informationen
Themenseite der KBV zum Ärztemonitor

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de

Sechs Millionen Anrufe bei der 116117 – Infomaterial für Praxen

Immer mehr Menschen nutzen die bundesweite Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Im vergangenen Jahr gingen knapp sechs Millionen Anrufe bei der 116117 ein, über eine Million mehr als im Jahr zuvor.

„Unser Vermittlungsdienst läuft reibungslos“, betont Dr. Branko Trebar von der KBV. Die Anrufer würden in der Regel innerhalb weniger Sekunden an den Bereitschaftsdienst in ihrer Nähe weitergeleitet. Die meisten Anrufe gingen über die Weihnachtsfeiertage und zum Jahreswechsel ein. Spitzenreiter mit fast 50.000 Anrufen war der 31. Dezember 2015.

Die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen hatten die einheitliche Bereitschaftsdienstnummer vor drei Jahren eingeführt. Zuvor gab es über 1.000 regionale Bereitschaftsdienstnummern in Deutschland, die teilweise täglich wechselten. Heute brauchen sich Patienten, die nachts oder am Wochenende dringend ärztliche Hilfe benötigen, nur noch die 116117 merken. Die Rufnummer funktioniert ohne Vorwahl und ist für die Anrufer kostenfrei.

Wer die 116117 wählt, wird automatisch an den ärztlichen Bereitschaftsdienst in seiner Region weitergeleitet – ganz egal, von wo aus jemand anruft. Den Bereitschaftsdienst vor Ort organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen.

Infomaterialien zur 116117 für das Wartezimmer

Um die Bereitschaftsdienstnummer noch bekannter zu machen, stellen KBV und KVen kostenfrei verschiedene Informationsmaterialien bereit. Ärzte und Psychotherapeuten können diese unter der E-Mail-Adresse [email protected] oder direkt bei ihrer KV bestellen.

Weiterführende Informationen
Informationsseite zu 116117
Informationsmaterialien zur 116117 für Praxen

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de

Ende 2014 rund 5,2 Millionen Beschäftigte im Gesundheitswesen

Zum 31. Dezember 2014 waren rund 5,2 Millionen Menschen in Deutschland im Gesundheitswesen tätig. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das rund 102.000 oder 2,0 % mehr als Ende 2013.

Der positive Beschäftigungstrend der letzten fünf Jahre setzte sich damit auch 2014 weiter fort. Zwischen 2009 und 2014 wuchs die Zahl der Beschäftigten im Gesundheitswesen um insgesamt 476.000 Personen oder 10,0 %.

Zusätzliche Arbeitsplätze gab es 2014 besonders in medizinischen Gesundheitsberufen (+58.000 oder +2,1 %): Hier ist die Beschäftigtenzahl vor allem in den Berufen der Gesundheits- und Krankenpflege, des Rettungsdienstes und der Geburtshilfe (+21.000 oder +2,0 %), der Arzt- und Praxishilfe (+13.000 oder +2,0 %), der nichtärztlichen Therapie und Heilkunde (+9.000 oder +2,5 %) sowie der Human- und Zahnmedizin (+9.000 oder +2,1 %) gewachsen.

Darüber hinaus ist im Vergleich zum Vorjahr die Zahl der Beschäftigten in Berufen der Altenpflege (+21.000 oder +4,0 %) und in anderen Berufen des Gesundheitswesens (+19.000 und +1,2 %) gestiegen.

Am Jahresende 2014 arbeiteten gut drei Viertel der Beschäftigten (77,0 %) in ambulanten und (teil-)stationären Einrichtungen des Gesundheitswesens. Im Jahr 2014 erhöhte sich das Personal in ambulanten Einrichtungen überdurchschnittlich stark in der ambulanten Pflege (+16.000 oder +5,1 %), in den Praxen sonstiger medizinischer Berufe (+17.000 oder +3,7 %); hier arbeiten beispielsweise Physio- sowie Ergotherapeutinnen und -therapeuten) und im Einzelhandel mit Gesundheitsprodukten (+4.000 oder +3,5 %).

Ein unterdurchschnittliches Beschäftigungswachstum gab es in allen (teil-)stationären Einrichtungen: In Krankenhäusern stieg die Zahl der Beschäftigten um 14.000 oder 1,2 % und in der (teil-)stationären Pflege um 8.000 oder 1,3 %. In Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sank das Personal leicht (-1.000 oder -0,5 %).

Von den rund 5,2 Millionen Beschäftigten im Gesundheitswesen war die Hälfte (50,2 %) teilzeit- oder geringfügig beschäftigt. Die Zahl der auf die volle tarifliche Arbeitszeit umgerechneten Beschäftigten, die so genannten Vollkräfte, lag im Jahr 2014 bei rund 3,8 Millionen. Sie erhöhte sich gegenüber 2013 um 62.000, das entspricht einem Anstieg von 1,7 %.

Daten zur Gesundheitspersonalrechnung sind über die Tabelle zur Gesundheitspersonalrechnung (23621) in der Datenbank GENESIS-Online abrufbar. Detaillierte Tabellen zur Gesundheitspersonalrechnung finden sich auch im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes unter der Adresse www.gbe-bund.de.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden, http://www.destatis.de

KidsClub auf dem Chirurgenkongress 2016

Anmeldung zur Kinderbetreuung auf dem 133. Chirurgenkongress vom 26. bis 29. April 2016, CityCube Berlin

Wir freuen uns, Ihnen im Rahmen des Chirurgenkongresses 2016 eine Kinderbetreuung anbieten zu können. An allen Kongresstagen haben Sie die Möglichkeit, Ihre Kinder von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr kostenlos betreuen zu lassen.

Wie schon in den letzten sechs Jahren hat die Agentur Pünktchen ein abwechslungsreiches Programm für alle Kinder zwischen zwölf Monaten und zwölf Jahren zusammengestellt.

In diesem Jahr ist etwas ganz Besonderes geplant

Für Kinder ab dem sechsten Lebensjahr gibt es altersentsprechende Ausflüge. Ein Besuch des Deutschen Technikmuseum mit Führung und vorherigem Sparziergang durch den Park am Gleisdreieck, der Besuch eines Puppentheaters und zwei weitere Ausflüge stehen in Planung.

Die Buchung der Ausflüge sollte zeitgleich mit der Anmeldung des Kindes geschehen. Bitte geben Sie also schon bei der Anmeldung an, ob Sie wünschen, dass Ihr Kind an den Ausflügen teilnimmt und bedenken Sie, dass die Eintrittsgelder und die Fahrtkosten von Ihnen getragen werden müssen.

Für die kleineren Kinder und die Kinder, die nicht an den Ausflügen teilnehmen, wird es aber keinesfalls langweilig: Es werden Lese- Spiel-und Bastelaktionen rund um das Thema Frühling für die Kinder geben.

Zudem sind kurze Ausflüge in die unmittelbare Umgebung geplant. Da sich der Halen- und der Listzensee in näherer Umgebung befinden – die perfekte Umgebung für kleine Picknicks. Auch ein kleiner Ausflug zum Panorama Berlin ist möglich, sollten viele der älteren Kinder nicht an den regulären Ausflügen teilnehmen.

Auch in diesem Jahr werden die Kinder im KidsClub bestens versorgt: Frühstück, Mittagessen und vitaminreiches Snacks füllen samt gesunden Säften und Wasser den Speiseplan. Gegessen wird vor Ort im City Cube, gemeinsam mit den Betreuern.

Einen genauen Übersichtsplan erhalten Sie Anfang April auf BDC|Online.

Bitte bis zum 11. April 2016 an den BDC senden, per E-Mail an [email protected] oder per Fax an 030/28004-159.

Der KidsClub Chirurgie ist eine Initiative von
Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC)
Frauen in der Thoraxchirurgie (FIT)
Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie e.V. (DGAV)
Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH)
Weiterführende Informationen
Anmeldeformular KidsClub 2016
133. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie

Terminservicestellen

Vermittlung von Facharzt-Terminen

Am 25 Januar starten die Kassenärztlichen Vereinigungen regional sogenannte Terminservicestellen. Sie sollen Patienten mit einer Überweisung innerhalb von vier Wochen einen Termin beim Facharzt vermitteln. Dies hat die Bundesregierung mit dem Versorgungsstärkungsgesetz so festgelegt.

Das macht die Terminservicestelle:

Die Terminservicestelle der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung vor Ort unterstützt Patienten auf Wunsch dabei, so schnell wie möglich einen Termin beim Facharzt zu vereinbaren. Voraussetzung:

  • Sie sind gesetzlich krankenversichert.
  • Sie haben eine Überweisung zu einem Facharzt erhalten. Ausnahme: Für Termine beim Augenarzt oder beim Frauenarzt benötigen Sie keine Überweisung, um den Terminservice in Anspruch zu nehmen.

So funktioniert die Terminvermittlung:

  • Sie erfahren die Telefonnummer und die Sprechzeiten der Terminservicestelle von der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung.
  • Nach Ihrem Anruf bietet Ihnen der Terminservice innerhalb einer Woche einen Behandlungstermin bei einem Facharzt an. Die Wartezeit zwischen Ihrem Anruf und Ihrem Termin beträgt maximal vier Wochen. Ausgenommen davon sind Bagatellerkrankungen und Routineuntersuchungen.
  • Sie müssen den Termin absagen? Dann geben Sie den Termin bitte rechtzeitig wieder frei: Sagen Sie bei der betroffenen Praxis ab und teilen Sie dies auch der Terminservicestelle mit. Wenn Sie den Termin absagen, ist die Terminservicestelle nicht verpflichtet, Ihnen einen neuen Termin anzubieten. Ausnahme: Sie sagen den Termin, den Sie gerade erhalten haben, noch am gleichen Tag wieder ab. Dann kann Ihnen die Terminservicestelle einen zweiten Termin anbieten.
  • Sollte die Terminservicestelle keinen Termin bei einem niedergelassenen Facharzt anbieten können, vermittelt sie Ihnen einen ambulanten Behandlungstermin in einem Krankenhaus.

Bitte beachten Sie:

  • Über die Terminservicestelle erfolgt keine Vermittlung eines Wunschtermins bei einem bestimmten Arzt („Wunscharzt“). Sie erhalten einen Termin bei einem Arzt, der in dem jeweiligen Zeitraum freie Termine hat.
  • Es ist deshalb möglich, dass mit dem vermittelten Termin auch eine weitere Anfahrt für Sie von Ihrem Wohnort zum Facharzt verbunden ist.
    Es empfiehlt sich daher, dass Sie zuerst bei Ihrem Wunscharzt anfragen und versuchen, dort einen Termin zu vereinbaren, bevor Sie sich an den Terminservice wenden.
  • Welche Fachärzte in Ihrer Nähe praktizieren, erfahren Sie über die Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigung. Mit der kostenlosen BundesArztsuche-App können Sie die Informationen auch einfach mobil mit dem Smartphone abrufen.
  • Der Terminservice vermittelt nur Facharzt-Termine, keine Termine beim Psychotherapeuten, bei Zahnärzten oder bei Kieferorthopäden. Auch Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte sind ausgenommen.
Weiterführende Informationen
eTerminservice der KVen für die elektronische Verwaltung und Vermittlung von Facharztterminen (Stand: 21.01.2016)
Anlage 28 zum Bundesmantelvertrag
Video: So setzt das KV-System die Terminservicestellen um

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de

GOÄ: Ärztetag stellt Signale auf Grün

„Der Deutsche Ärztetag hat der Bundesärztekammer auf beeindruckende Weise den Rücken gestärkt. Das war ein klarer Vertrauensbeweis für den Vorstand der Bundesärztekammer und die Verhandlungsführer der BÄK, die sich seit Jahren für eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) einsetzen.“ So kommentierte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery den Ausgang des heutigen außerordentlichen Deutschen Ärztetages in Berlin.

Die Delegierten hatten den Leitantrag des Bundesärztekammer-Vorstandes mit großer Mehrheit angenommen. Gleichzeitig überwiesen sie Anträge, deren Umsetzung eine Unterbrechung der laufenden Verhandlungen mit PKV und Beihilfe für eine neue GOÄ zur Folge gehabt hätten, an den zuständigen Ausschuss der BÄK.

Die Delegierten forderten die Bundesregierung auf, die GOÄ entsprechend dem zwischen BÄK, Verband der Privaten Krankenversicherung und Beihilfe ausgehandelten Kompromissvorschlag zum nächstmöglichen Zeitpunkt innerhalb der noch laufenden Legislaturperiode in Kraft zu setzen.

Der Vorstand der Bundesärztekammer wurde damit beauftragt, unter Beratung durch den Ausschuss “Gebührenordnung” der Bundesärztekammer die Gesetzesinitiative zur Anpassung der Bundesärzteordnung und den Entwurf der neuen GOÄ abschließend zu prüfen und gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit freizugeben. In einer Entschließung formulierte der Ärztetag die Voraussetzungen für die Novelle.

Abschließend stellten die Delegierten klar: „Die Ärzteschaft erwartet jetzt, dass die Politik ihre Zusagen einhält. Die dringend notwendige GOÄ-Novelle darf nicht dem beginnenden Bundestagswahlkampf geopfert werden.“

Entschließung des außerordentlichen Deutschen Ärztetages:

GOÄ-Novelle jetzt umsetzen: Moderne Medizin zu rechtssicheren und fairen Bedingungen für Patienten und Ärzte!

Der Deutsche Ärztetag fordert die Bundesregierung dringend auf, die nach der Maßgabe der unten aufgeführten Voraussetzungen gestaltete Novelle der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) entsprechend dem zwischen der Bundesärztekammer und dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV-Verband) sowie den für das Beihilferecht zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden (Beihilfe) ausgehandelten Kompromissvorschlag zum nächstmöglichen Zeitpunkt innerhalb der noch laufenden Legislaturperiode in Kraft zu setzen.

Der Vorstand der Bundesärztekammer wird damit beauftragt, unter Beratung durch den Ausschuss “Gebührenordnung” der Bundesärztekammer die Gesetzesinitiative zur Anpassung der Bundesärzteordnung (BÄO) und den Entwurf der neuen GOÄ abschließend zu prüfen und gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) freizugeben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Die neue GOÄ erfüllt weiterhin eine doppelte Schutzfunktion für Patienten und Ärzte: Durch das Festlegen ausgewogener Preise werden die Patienten vor finanzieller Überforderung geschützt und die ärztlichen Leistungen angemessen vergütet.
  2. Durch das Festlegen nicht unterschreitbarer Gebührensätze unter Berücksichtigung gerechtfertigter Ausnahmefälle werden die notwendigen Voraussetzungen einer menschlichen und qualitativ hochwertigen Patientenversorgung gewährleistet.
  3. Das Gebührenverzeichnis der neuen GOÄ entspricht dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft. Darin noch nicht abgebildete innovative Leistungen können wie bisher ohne Verzögerung durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte erbracht und analog mittels gleichwertiger vorhandener Gebührenpositionen abgerechnet werden.
  4. Abweichende Honorarvereinbarungen sind weiterhin möglich.
  5. Gehalts- und Kostenentwicklungen einschließlich des Inflationsausgleichs sind bei der Festlegung der Euro-Preise der Gebührenpositionen der neuen GOÄ undderen künftig fortlaufenden Überprüfung und Anpassung in einem fairen Interessenausgleich mit den nach § 11 BÄO “zur Zahlung der Entgelte Verpflichteten” zu berücksichtigen. Die Festlegung und Weiterentwicklung der Euro-Preise der neuen GOÄ soll unter Erhalt ihrer Doppelschutzfunktion auch im Vergleich mit der Anpassungshöhe und den Anpassungsintervallen anderer Gebührenordnungen freier Berufe angemessen sein.
  6. Die Bundesärztekammer verständigt sich mit dem BMG, dem PKV-Verband und der Beihilfe darauf, während der geplanten 36-monatigen Monitoringphase im Anschluss an die Inkraftsetzung der neuen GOÄ eventuelle Inkongruenzen hinsichtlich der Abrechnungsbestimmungen, der Legenden und Bewertungen der Gebührenpositionen unter Anhörung der ärztlichen Verbände und Fachgesellschaften zu identifizieren und zu beheben. Die Praktikabilität und die Angemessenheit der neuen Steigerungssystematik werden überprüft und dabei festgestellte Mängel behoben. Die Ergebnisse der Prüfungen und die daraufhin ergriffenen Maßnahmen werden durch die Bundesärztekammer fortlaufend veröffentlicht.

Die Ärzteschaft erwartet jetzt, dass die Politik ihre Zusagen einhält. Die dringend notwendige GOÄ-Novelle darf nicht dem beginnenden Bundestagswahlkampf geopfert werden!

Weiterführende Informationen
Erste druckfähige Fotos von der Veranstaltung können unter www.aerzteblatt.de/bildservice heruntergeladen werden. Bildquelle: axentis
Video: Außerordentlicher Deutscher Ärztetag bestätigt Kurs der BÄK

Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, http://www.bundesaerztekammer.de

„Es gibt viele kleine Baustellen beim RSA“

Franz Knieps, Vorstand des BKK-Dachverbands, zum Finanzausgleich

Interventionen am Risikostrukturausgleich (RSA) gehören zu einem funktionierenden Krankenkassenwettbewerb. Voraussetzung für die Einführung der freien Krankenkassenwahl im Jahr 1994 war der RSA. Seitdem werden kleinere und größere Veränderungen vorgenommen, damit die Lasten gerecht verteilt werden. Um nur einige Modifikationen zu nennen: 2002 kam der Risikopool, 2003 DMP, ab 2007 der Morbi-RSA mit seinen 80 Krankheiten.

Die Umverteilung von rund 16 Milliarden Euro wird von den Krankenkassen aber nicht einfach so hingenommen. Gegen RSA-Bescheide ziehen einzelne Kassen immer wieder vor Gericht. Ressourcenallokation kommt einem „Kampf“ gleich, meint Franz Knieps. Wir trafen den Vorstandsvorsitzenden des BKK-Dachverbandes in seinem Büro nahe des Checkpoints Charly. Behutsame Veränderungen am RSA seien noch vor der Wahl möglich, meint er: Beispielsweise, wenn die Rücklage des Fonds angefasst wird, um den allgemeinen Beitragssatz zu stützen.

Zur Person – Franz Knieps

17 Jahre ist es her, dass man in der Mauerstraße 85 Angela Merkel antraf. Die damalige Generalsekretärin der CDU arbeitete im Zuge des Regierungsumzugs in der Belle Etage. Zur selben Zeit führte Franz Knieps die politischen Geschäfte des AOK-Bundesverbandes. Abgeworben und zu etwas Höherem berufen hat ihn Ulla Schmidt im Jahr 2003. Knieps, der Krankenkassenexperte und Systemkenner, wirkte im Bundesgesundheitsministerium im Rang eines Abteilungsleiters. Der sozialdemokratisch verwurzelte Politstratege nahm „Reißaus“, als zur Überraschung aller im Winter 2009 der liberale, fachlich völlig unvorbelastete Philipp Rösler das Haus erhielt. Der studierte Jurist räumte seinen Schreibtisch. Der Rat von Knieps war gefragt wie nie. Nach vier Jahren Unternehmensberatung geht‘s wieder back to the roots: Kassenseite. Zu einem neu gegründeten Krankenkassenverband, der Unternehmen besonders nahe steht: den Betriebskrankenkassen. Seit fast drei Jahren lenkt Knieps als Vorstandsvorsitzender des BKK-Dachverbandes die Geschicke dieser Kassenart.

opg: Martin Litsch, der frisch gekürte Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, sagt zu Forderungen anderer Kassenarten nach Morbi-Änderungen: „Dieser Alarmismus ist nicht nachzuvollziehen. Experten bestätigen, dass der Finanzausgleich noch nie so zielgenau und verteilungsgerecht gearbeitet hat wie heute. Die Aussage, der Morbi-RSA sei schuld an finanziellen Schieflagen und drohenden höheren Zusatzbeiträgen, wird durch wiederholen nicht richtiger.“ Was entgegnen Sie dieser Aussage, Herr Knieps?

Knieps: Die Aussage von Martin Litsch klingt so, als würde hier der Schiedsrichter sprechen. Es handelt sich aber um die Aussage eines Mitspielers, der zur Zeit durch das Regelwerk bevorteilt ist. Und dass er dieses Regelwerk gern beibehalten möchte – auch wenn es Unwuchten zeigt – kann ich nachvollziehen. Das macht aber seine Position nicht glaubwürdiger.

opg: Inwieweit hängt das Verteilungsergebnis davon ab, wie gut die einzelnen Kassenarten lobbyieren? Oder anders gefragt: Haben die AOKs mehr Einfluss auf die Politik als andere Kassenarten?

Knieps: Da muss man differenzieren. Ich würde nicht sagen, dass die AOK insgesamt auf die Politik mehr Einfluss hat als andere Akteure. Aber sicher haben die AOKen als regionale Krankenversicherung mehr Einfluss auf Landesregierungen als andere Kassenarten. Noch zu meiner Zeit beim AOK Bundesverband habe ich das mal in dem Spruch zusammengefasst: In manchen Ländern gehört die AOK der Landesregierung, in anderen ist es umgekehrt.

opg: Unabhängig von objektiven Kriterien des Finanzausgleichs spielt auch Misswirtschaft eine Rolle bei der unterschiedlichen Finanzkraft der Kassen. Welchen Anteil hat denn das Versagen im Management?

Knieps: Das ist schwer zu beziffern, weil es keine objektiven Kriterien für Missmanagement gibt. Es ist keine Frage, dass Effizienz und Kostenmanagement von den Qualitäten eines jeweiligen Managements einer Kasse abhängig ist. Aber der Satz, dass der Zusatzbeitrag ein Indikator für schlechtes Management ist, den halte ich persönlich für falsch.

opg: Unabhängig vom Allokationskrieg stellt sich immer wieder die Frage, ob auf Dauer noch alles finanzierbar ist. Mir scheint, die Politik drückt sich vor dieser Frage. Die Finanzierung hoher Medikationskosten am Lebensende thematisierte DIE ZEIT vor kurzem. Wie lange kann die Politik bei den Grenzen der Finanzierbarkeit noch herumeiern?

Knieps: Die Frage ist, ob es eine objektive Grenze gibt. Wir wissen von Befragungen der Bürgerinnen und Bürger, dass sie bereit sind, lieber mehr zu bezahlen als Leistungen einzuschränken. Wenn Sie gerade das Thema Versorgung am Ende des Lebens thematisieren: Ich habe eher den Eindruck, dass unter den geltenden Rahmenbedingungen vieles gemacht wird, was das Leben nicht unbedingt verlängert und die Lebensqualität vor dem Tod deutlich einschränkt. Ob das alles sinnvoll ist, das sollte man in der Tat diskutieren.

opg: Was ist das richtige Gremium dafür?

Knieps: Ich glaube nicht, dass wir ein neues Gremium brauchen. Hier trägt jeder Verantwortung: Die Regierung mit der Rahmengesetzgebung des SGB V, der Gemeinsame Bundesausschuss bei der Fortentwicklung des Leistungskataloges und bei der Entwicklung der Rahmenbedingungen für wirtschaftliches und qualitatives Handeln der Akteure im System und hier haben auch die Akteure selbst eine Verantwortung. Wenn ich mir die Debatte in der Ärzteschaft anschaue, dann frage ich mich immer noch, ob diese Profession begriffen hat, dass jede Entscheidung über eine medizinische Maßnahme auch eine Ressourcenentscheidung ist. Das kann man nicht an Politik oder andere Gremien delegieren.

opg: Was passiert, wenn der RSA in dieser Legislatur nicht mehr reformiert wird?

Knieps: Dann verschärfen sich die Unterschiede zwischen Kassen, die mehr Geld bekommen als sie brauchen und anderen Kassen, die weniger Geld aus dem RSA bekommen als sie zur Finanzierung ihrer Leistungen benötigen. Das gilt insbesondere für Kassen, die sehr stark in Ballungsgebieten aktiv sind.

Quelle: BKK-Darchverband, Präsentationsfolie vom 17.12.2015: GKV-Finanzergebnisse für Januar bis September

opg: Kann Politik diese Lage auch wollen?

Knieps: Also, den Zynismus würde ich der Politik nicht unterstellen. Jedenfalls habe ich im Moment keine Anhaltspunkte dafür. Dass Politik zögerlich ist, wenn die Kassen sich streiten, kann ich aufgrund eigener Erfahrungen nachvollziehen.

opg: Welche Ungerechtigkeiten adressieren Sie im Morbi-RSA oder anders gefragt: Wie muss Ihrer Meinung nach eine Reform der Risikostrukturausgleichsverordnung aussehen?

Knieps: Da gibt es eine Menge eher kleinerer Baustellen. Die großen Dinge sind meiner Ansicht nach ausdiskutiert. Ich habe schon das Thema Regionalität angesprochen. Wer Versicherte in teuren Regionen – besonders in Ballungsgebieten – zu versorgen hat, bekommt aus dem RSA die gleiche Summe wie eine Kasse, die ihre Versicherten überwiegend im ländlichen Raum hat oder in strukturschwachen Gebieten der neuen Bundesländer, wo Versorgung einfach nicht stattfindet. Das ist eine erste Fehlallokation beim RSA.

Der zweite Punkt betrifft die Krankheitsauswahl. Abgesehen davon, dass ich die Begrenzung auf 50 bis 80 Krankheiten immer für verfehlt gehalten habe, sehe ich auch ein Problem darin, dass die jetzige Krankheitsauswahl auch Krankheiten beinhaltet, bei denen der Arzt Ermessensspielräume dahingehend hat, wie er kodiert und damit diese Erkrankung einstuft.

Prototypisch ist der Diabetes. Ob der Diabetes therapiebedürftig ist oder ob die Behandlung durch Abnehmen und Bewegung primär beim Versicherten selber ansetzt, damit der HbA 1 c-Wert gesenkt wird – all das bildet das Klassifikationssystem nicht ausreichend ab.

Dritter Punkt: Vor allem kleine Kassen haben ein Problem mit sehr teuren Fällen. Dafür gab es mal einen Hochrisikopool. Den gibt es heute nicht mehr. Hier müsste man entweder eine verpflichtende Vorsorge innerhalb der Kassenart schaffen – diese Solidarität ist heute freiwillig. Oder man müsste den Hochrisikopool wieder einführen.

Last but not least haben wir einige Punkte, die aus der Frühzeit des RSA stammen, als es noch keine Morbiditätsorientierung gab. Damals wurden Hilfsparameter entwickelt, die bestimmte kostenintensive Versicherte identifizieren sollten. Das waren insbesondere solche Versicherte, die mit Erwerbsminderungsrenten vor Ablauf der Regelalterszeit in Rente gingen. Das ist nach meiner Auffassung heute überholt, weil diejenigen Erkrankungen, die zur Verrentung führen, in aller Regel in dem Krankheitsspektrum sind, wofür ein Morbi-Ausgleich erfolgt.

opg: Der Vorgänger im Amt des AOK-Vorstands, Jürgen Graalmann, forderte im Mai: Der Morbi-RSA müsse auf eine aktuelle Grundlage gestellt werden und für alle Krankheiten geöffnet, nicht nur für 80. Gehen Sie da mit?

Knieps: Ja, da gehe ich bei beidem mit. Allerdings habe ich bei der AOK das Gefühl, dass sie auf Zeit spielt. Ich habe auch gegenüber Jürgen Graalmann immer deutlich gemacht: Ich halte eine grundlegende Bestandsaufnahme mit den Daten aus 2009 für erforderlich. Das hindert mich aber nicht daran, Reformbedarf zu artikulieren, der auch schon vor einer solchen Bestandsaufnahme gegeben ist.

opg: Wettbewerb sollte das Gesundheitswesen effizienter machen und sogar mehr Qualität ins System bringen. Der RSA ist dazu da, einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Was bedeutet das für den Wettbewerb, wenn der RSA versagt?

Knieps: Dann sind die Rahmenbedingungen nicht fair und Krankenkassen versuchen, andere Wettbewerbsfelder zu erschließen. Sie begeben sich in Wettbewerbsformen, die wir gerade nicht wünschen. Krankenkassen konkurrieren negativ um Risiken, versuchen Risikoselektion zu betreiben. Sie machen nichts, was schlechte Risiken anziehen kann. Wobei ich die generelle Bedeutung als übertrieben ansehe. Kranke wechseln in der Regel nicht ihre Kassen.

Aber, kein Zweifel: Bei den Ressourcenentscheidungen, die Krankenkassen fällen, bei den Entscheidungen darüber, ob man 0,1 oder 0,2 Prozentpunkte mehr Zusatzbeitrag erheben muss oder erheben kann, spielt es natürlich eine Rolle, ob der RSA funktioniert. Wenn ich nebenan einen Mitbewerber habe, der 0,5 Beitragssatzpunkte günstiger ist, weil er erheblich mehr Geld aus dem RSA bekommt, dann muss ich mit dieser Kasse mithalten können. Das hat zur Folge, dass ich Dinge im Wettbewerb mache, die mit Sicherheit nicht einem Qualitätswettbewerb entsprechen.

opg: Wie lautete noch mal das berühmte Zitat von Horst Seehofer und der Anzahl von Leuten, die den RSA verstehen?

Knieps: Herr Seehofer hat mich in einem Gespräch über die Reform der ärztlichen Vergütung gefragt, wie viele Leute das System überhaupt noch verstehen. Ich habe gesagt drei, dann hat er verkürzt geantwortet: Na gut, das ist einer mehr als beim RSA, da waren es nur zwei. Also können wir das machen. Folglich hat er damals offensichtlich nur zwei Personen zugetraut, den RSA wirklich zu verstehen.

opg: Mittlerweile ist der RSA wesentlich komplexer und eine ganze Armada von Krankenkassenleuten und wissenschaftlichen Experten beschäftigt sich damit. Ist das dem eigentlichen Anliegen, einen Finanzausgleich zu schaffen, eher dienlich oder würden Sie sagen „viele Köche verderben den Brei“?

Knieps: Das ist schwer zu sagen. Ich halte es für positiv, dass es heute viel mehr Leute gibt, die die Logik des RSA verstehen. Ich glaube auch, dass wir mittlerweile 30 bis 40 Leute haben, die man als RSA-Experten bezeichnen könnte. Es gibt kaum noch eine große Kasse oder einen Verband ohne RSA-Expertin oder Experten. Das heißt als Steuerungsinstrument, als Benchmarking-Instrument, als Verteilungsinstrument des Geldes funktioniert der RSA und wird auch verstanden.

Auf der anderen Seite führt das Expertentum dazu, dass man in immer kleineren Feldern arbeitet und an immer kleineren Stellschrauben dreht. Da geht manchmal das Ziel des Ganzen – zum einen Risikoselektion zu verhindern und zum anderen faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen –verloren, weil zu sehr auf der Detailebene gekämpft wird.

opg: Gibt es Signale, dass es noch eine Reform in dieser Legislatur geben wird?

Knieps: Offiziell hält sich die Politik bedeckt. Insbesondere aus dem BMG kommt immer nur Abwehrhaltung, aber auch das ist nichts Neues. Das kenne ich schon aus anderer Funktion. Die Bereitschaft der Akteure in der Administration etwas zu verändern, ist relativ gering. Aber die Politik sieht, dass die Schere zwischen Überkompensation bei einigen AOKs und Unterdeckung bei Betriebskrankenkassen, die gut wirtschaften, auseinander geht. Niemand stellt beispielsweise in Frage, dass das Management der Siemens BKK (SBK) exzellent ist, dass sie in den Verwaltungskosten gut sind. Oder ein anderes Beispiel: Die BAHN-BKK hat fast die niedrigsten Verwaltungskosten und eine Morbiditätsklientel wie bei der AOK – und trotzdem führt es dazu, dass die einen wesentlich mehr Geld haben als sie brauchen und die anderen unterdeckt sind.

opg: Dennoch wird das nicht aufgegriffen…

Knieps: Diese Botschaft ist in der Politik angekommen. RSA-Reformen kann man auch nicht jahrelang debattieren, sondern da geht‘s um die Verteilung von Geld, und das ist ein Kampf. Da muss Politik, wenn sie die Gelegenheit hat, ein bis zwei Schritte machen. Das hat sie in der Vergangenheit auch immer wieder getan. Es gibt eine kontinuierliche Veränderungsgeschichte beim RSA.

Ich bin davon überzeugt, dass die Probleme in der GKV-Finanzierung noch vor der nächsten Bundestagswahl einen gesetzgeberischen Eingriff bringen werden. Beispielsweise dergestalt, dass man Geld aus der Rücklage des Fonds nimmt, um den allgemeinen Beitragssatz zu stützen. Bei einer solchen Operation hätte man eine gewisse Chance, begrenzte Änderungen beim RSA vorzunehmen, beispielsweise die gesonderte Berücksichtigung von Erwerbsminderungsrentnern abzuschaffen. Eine grundsätzliche Reform wird es vor der nächsten Bundestagswahl nicht geben.

opg: Wir danken für das Gespräch.

Quelle: Presseagentur Gesundheit, Albrechtstraße 11, 10117 Berlin, www.pa-gesundheit.de

Arzneimittelpreise: Transparenz oder Geheimhaltung?

Sollen die hiesigen Erstattungspreise neuer Arzneimittel transparent bleiben oder wäre eine Geheimhaltung sinnvoller? Diese Debatte mit déjà-vu-Charakter ist neu entflammt. Auf einer Tagung der Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen (GRPG) am 15. Januar diskutieren Experten über diese Frage ziemlich kontrovers.

Der Rechtswissenschaftler Prof. Stefan Huster, Ruhr-Universität Bochum, argumentiert wie folgt: Die im Selbstverwaltungssystem beteiligten Akteure seien letzten Endes durch die Sozialwahlen legitimiert. Wahlen machten nur Sinn, wenn man wisse, was die bisher Tätigen und sich wieder zur Wahl Stellenden getan haben. Wenn ein Hersteller ein Medikament als Folge der Preisverhandlungen vom Markt nimmt, „dann möchte ich als Versicherter, der seine Stimme abgibt (…), wissen, was da angeboten worden ist“.

Huster prophezeit, dass die Zahl der Marktaustritte zunehmen wird. Umso problematischer sei es, wenn es eine „Black Box“ gebe, mit dem Gedanken der Selbstverwaltung und der Legitimation sei das am Ende nicht vereinbar.

„Teurer Sonderweg“

Allerdings setzen öffentliche Preise den Hersteller bei den Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband besonders unter Druck, da Deutschland als Referenzpreisland gilt. Geheime Erstattungsbeträge könnten diesen Druck reduzieren und Spielraum für höhere Rabatte schaffen, weil die Industrie damit nicht mehr automatisch Abschläge in anderen Märkten hinnehmen müsste. Für Dr. Markus Frick vom Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa) ist die momentane Regelung daher ein „Sonderweg, der Deutschland teuer zu stehen kommt“.

Ähnlich argumentiert der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Hennrich. Er sieht zwar einen moralischen Anspruch auf höchst mögliche Transparenz. „Aber wenn das Versorgungssystem diese höchst mögliche Transparenz zwei Milliarden Euro mehr im Jahr kostet, dann weiß ich nicht, ob ich bereit bin diesen Preis zu bezahlen.“

Prof. Wolf-Dieter Ludwig, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, betont hingegen, wie wichtig es gerade bei hochpreisigen Therapien sei, dass auch die Ärzte mehr Transparenz haben – „gerade im Krankenhaus, wo sowieso alles intransparent ist, was wir ausgeben“. Da Medikamente nicht immer eindeutig bezüglich ihres Innovationsgrades seien, sei es für Ärzte wichtig abzuwägen.

Im Kassenlager scheint es zu dieser Frage noch keine einheitliche Linie zu geben. So ist Dr. Sabine Richard vom AOK-Bundesverband auf der GRPG-Veranstaltung einer Meinung mit Prof. Ludwig. Die Techniker Krankenkasse hat sich dagegen im vergangenen Jahr anlässlich der Vorstellung des TK-Innovationsreports dafür ausgesprochen, dass der verhandelte Erstattungsbetrag „zumindest in Teilen“ geheim ist.

Quelle: Presseagentur Gesundheit, Albrechtstraße 11, 10117 Berlin, www.pa-gesundheit.de

GFB unterstützt die Weiterführung der GOÄ-Novellierung

Die Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände e.V. (GFB) spricht sich ausdrücklich für die Weiterführung der GOÄ-Novellierung und eine möglichst rasche Verabschiedung aus. Ein Scheitern mit Rückfall auf die geltende völlig veraltete Gebührenordnung käme einem Offenbarungseid der Ärzteschaft gleich, unabhängig von der Tatsache, dass diese GOÄ schon lange nicht mehr den Stand der heutigen Medizin abbildet. In der Detailausarbeitung ist allerdings das Mitspracherecht der Berufsverbände zwingend notwendig.

„Dieses eindeutige Votum für eine neue GOÄ bedeutet keinesfalls, dass die Mitglieder der GFB alle geplanten Änderungen der Novellierung für optimal erachten, vielmehr möchten wir uns aktiv an der Gestaltung beteiligen“, fordert der amtierende Präsident der GFB, Dr. med. Jörg-Andreas Rüggeberg. „Die Ideen aus den eigenen Reihen sind es, die die Novelle vervollständigen werden.“

Die GFB betrachtet insbesondere die Änderungen im Paragraphenteil mit Skepsis und Unbehagen, wie auch die Tatsache, dass abgesehen von grundsätzlichen Kalkulationsmodellen bisher keine konkreten Honorarvorstellungen zu den einzelnen Leistungen bekannt sind. „Hier besteht vor allem Aufklärungsbedarf“, so Rüggeberg. „Aber diese Dinge müssen lösbar sein und dürfen den Weg in eine bedarfsgerechte und der modernen Medizin angepassten GOÄ nicht versperren.“

Bei dem außerordentlichen Deutschen Ärztetag am 23. Januar 2016, der auf Antrag einiger Landesärztekammern durch die Bundesärztekammer einberufen wurde, wird die geplante Novelle der Gebührenordnung erneut beraten.

Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände e.V. (GFB)

Die Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände e.V. (GFB) ist die offizielle Vertretung der Fachärzte Deutschlands in allen Versorgungsbereichen (ambulant, stationär, Rehabilitation).

Sie vertritt fachärztliche Verbände gegenüber der Politik in Deutschland und Europa und setzt sich für die Weiterentwicklung der fachärztlichen Versorgung aller Patienten auf hohem Niveau ein.

Quelle: Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände e.V. (GFB), www.gfb-facharztverband.de

BDC|Bremen und BDC|Niedersachsen: Landesverbandstagung 2016

Gemeinsame Fortbildungsveranstaltung und Mitgliederversammlung 2016
am 13. Februar 2016, 09.00 – 14.00 Uhr

Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,

für das Jahr 2016 wünschen wir Ihnen viel Glück und Erfolg. Wir verbinden dies mit einer herzlichen Einladung zu unserer diesjährigen gemeinsamen Fortbildungsveranstaltung des BDC Bremen und Niedersachsen sowie des ANC Niedersachen, die turnusmäßig in der Hansestadt Bremen stattfindet. Wie bereits im letzten Jahr in Hannover praktiziert wollen wir zu Beginn und am Ende der Veranstaltung die Mitgliederversammlungen des BDC und des ANC stattfinden lassen. Somit finden diese wieder am selben Tag und am selben Ort statt, ohne dass für Sie die Notwendigkeit besteht zu einem weiteren Termin zu erscheinen. Gemeinsam haben wir ein Programm aus Fortbildungsthemen und Berufspolitik für Sie zusammengestellt. Wir hoffen damit Themen zu treffen, die Ihr geschätztes Interesse finden. Wie in den Jahren zuvor wird die Veranstaltung für Fortbildungspunkte akkreditiert. Bitte melden Sie sich daher zahlreich mittels Antwortfax auf der Rückseite bis zum 05.02.16 an.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Prof. Dr. M. P. Hahn
Vorsitzender BDC, LV Bremen

Prof. Dr. G. Schumacher
Vorsitzender BDC, LV Niedersachsen

Dr. G.-D. von Koschitzky
1. Vorsitzender ANC Niedersachsen

Weiterführende Informationen
Programm Landesverbandstagung 2016