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Zugunglück in Bayern: TraumaNetzwerk ermöglicht optimale Versorgung der Unfallopfer

Wie wichtig ein funktionierendes Notfallsystem ist, hat das schwere Zugunglück mit 10 Toten und mehr als 80 Verletzten, 17 davon schwer (1), bei Bad Aibling in Oberbayern deutlich gemacht. Damit auch in ländlichen Gebieten die optimale Versorgung bei einem Großschadensereignis beim Massenanfall von Verletzten (MANV) gewährleistet ist, haben Unfallchirurgen vor zehn Jahren die Initiative TraumaNetzwerk DGU® ins Leben gerufen.

„Die Zusammenarbeit der Traumazentren in den regionalen Traumanetzwerken, eng abgestimmt mit den Rettungsdiensten, hat sich bereits in der Vergangenheit wiederholt bewährt. Insbesondere bei Massenunfällen wie jetzt dem Zugunglück in Bayern, für den das TraumaNetzwerk München-Oberbayern-Süd zuständig war, können viele Patienten schnell und effizient versorgt werden“, sagt Professor Reinhard Hoffmann, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie e. V. (DGU).

Das TraumaNetzwerk München-Oberbayern-Süd besteht aus 4 überregionalen Traumazentren sowie aus 7 regionalen und 15 lokalen Traumazentren. Bei diesem Unglück waren das lokale Traumazentrum Bad Aibling, das regionale Traumazentrum Rosenheim und viele weitere umliegende Traumazentren beteiligt. Die meisten Leicht- und Schwerverletzten wurden nach Angaben des TraumaNetzwerks München-Oberbayern-Süd in die zum Unfallort nächstgelegenen Kliniken gebracht.

In allen Kliniken Südostbayerns sowie München wurde der MANV-Fall (Massenanfall von Verletzten) ausgelöst. „Geplante OPs wurden überall abgesagt und damit mehrere Operationssäle, allein in Rosenheim vier, vorgehalten. Ebenso wurden die Patienten auf den Intensivstationen verlegt, um freie Intensivbetten zu schaffen.

Zu betonen ist die gute Zusammenarbeit mit den Häusern der Maximalversorgung im Umkreis“, erklärt Professor Gerd Regel, Chefarzt der Klinik für Unfall-, Hand- und Wirbelsäulenchirurgie am RoMed Klinikum Rosenheim. „Insgesamt war die Rettung und die Betreuung der Patienten vorbildlich, so war zum Beispiel die Zentrale Notaufnahme im Regionalen Traumazentrum RoMed Klinikum Rosenheim innerhalb von 15 Minuten für den Einsatz leergeräumt.“

Professor Regel fügt hinzu: „Auch die Angehörigen wurden durch Kriseninterventionsteams in den Kliniken bestens betreut. Zusätzlich wurde eine Telefon-Hotline eingerichtet“, erklärt er weiter.

„Das Zugunglück verdeutlicht, dass die teilnehmenden Kliniken des TraumaNetzwerks München-Oberbayern-Süd adäquat vorbereitet waren“, sagt Professor Wolfgang Böcker, Sprecher des TraumaNetzwerks München-Oberbayern-Süd und Leiter der Klinik für Allgemeine, Unfall- und Wiederherstellungschirurgie am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU).

„Durch die vernetzte Versorgungsstruktur konnten die Verletzten schnell auf die Krankenhäuser verteilt und unverzögert versorgt werden. Es verlief lokal und regional alles reibungslos. Verlegungen von Schwerverletzten in überregionale Traumazentren waren zunächst nicht notwendig. Nach der Leitstellenalarmierung hatten wir uns am Klinikum Großhadern auf das Schlimmste vorbereitet und neun Behandlungsteams mit entsprechenden OP- und Intensivkapazitäten zusammengestellt“, berichtet er.

Im Fall eines MANV gibt es in einem TraumaNetzwerk klar definierte Ablaufpläne. Dabei gelten so lange wie möglich die Qualitätsansprüche der individualmedizinischen Versorgung von Schwerverletzten.

Hintergrund:

Jährlich erleiden in Deutschland ca. 35.000 Menschen schwere Verletzungen bei Verkehrs-, Arbeits- oder Freizeitunfällen. Ihre Rettung und Behandlung ist ein Wettlauf gegen die Zeit, bei dem jeder Handgriff stimmen muss. 2006 schrieben Unfallchirurgen im Weißbuch Schwerverletztenversorgung die optimalen Bedingungen für die Versorgung von Schwerverletzten fest und gründeten die Initiative TraumaNetzwerk DGU®.

Heute, zehn Jahre später, erfüllen bundesweit rund 600 Traumazentren die Qualitätsvorgaben der DGU und sind in 51 zertifizierten TraumaNetzwerken (TNW) zusammengeschlossen. (2)

In den TraumaNetzwerken gibt es drei unterschiedliche Versorgungsstufen:

  • Überregionale Traumazentren verfügen über die Kompetenz zur Behandlung besonders schwerer, komplexer oder seltener Verletzungen wie zum Beispiel Verletzungen der Hauptschlagader oder zur Replantation abgetrennter Gliedmaßen.
  • Die regionalen Traumazentren bieten eine umfassende Notfallversorgung in einem breiten Leistungsspektrum, beispielsweise die Behandlung schwerer Schädel-Hirn-Verletzungen.
  • Die lokalen Traumazentren hingegen sichern die unfallchirurgische Grund-und Regelversorgung.

Um regional eine bestmögliche Versorgung zu sichern, kooperieren Traumazentren verschiedener Versorgungsstufen innerhalb eines TraumaNetzwerks. Durchschnittlich besteht ein TNW aus 14 Kliniken mit 8 lokalen, 4 regionalen und 2 überregionalen Traumazentren. Das Notfallnetz gewährleistet, dass der Rettungsdienst einen Notfall-Behandlungsraum eines Traumazentrums innerhalb von 30 Minuten erreichen kann – nicht nur in Ballungszentren, sondern auch in dünn besiedelten Gebieten.

Darüber hinaus verfügt jede Klinik über den gesetzlich vorgeschriebenen Krankenhaus-Alarm- und Einsatzplan. Darin ist die Umstellung vom Regelbetrieb auf einen Notfallbetrieb beschrieben. Er umfasst Lage- und Ablaufpläne, Wege der Mitarbeiteralarmierung sowie ein situationsangepasstes Ressourcenmanagement.

Referenzen:

  1. zdf, heute, 10.02.2016: www.heute.de/schweres-zugunglueck-in-bad-aibling-oberbayern-mehrere-tote-42184010.html
  2. DGU-Pressemitteilung vom 29.10.2015: Unfallchirurgen spannen Notfallnetz über ganz Deutschland
  3. Frink M, Kühne C, Debus F et al. (2013) Das Projekt TraumaNetzwerk DGU®. Zielsetzung, Konzeption und bisher Erreichtes. Unfallchirurg 116:61–73
  4. www.springermedizin.de/das-projekt-traumanetzwerkdgu/3734778.html
    Zusendung der Publikation auf Anfrage möglich (Erlaubnis des Verlages liegt vor)
Weiterführende Informationen
www.dgu-online.de
www.dgu-traumanetzwerk.de

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. (DGU), Straße des 17. Juni 106-108 (Eingang Bachstraße), 10623 Berlin, http://www.dgu-online.de

Preisstopp für Arzneimittel bleibt bestehen

Die Pharmaindustrie darf ihre Preise für Medikamente in Deutschland weiterhin nicht anheben. Das hat das Bundesgesundheitsministerium nach seiner jährlichen Überprüfung entschieden und dies mit gestiegenen Arzneimittelausgaben begründet.

Nach der Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) bleiben die Preise für Medikamente auf dem Stand vom 1. August 2009 eingefroren. Diese Regelung gilt vorerst bis Ende 2017. Unverändert hoch sind in diesem Jahr auch die Rabatte, die die pharmazeutischen Unternehmen den Krankenkassen für jede verordnete und abgegebene Arzneimittelpackung gewähren müssen.

BMG will weiteren Ausgabenanstieg verhindern

Das BMG begründet seine Entscheidung damit, dass ein frühzeitiges Aufheben des Preismoratoriums und Absenken des Herstellerrabatts „deutliche Mehrausgaben und eine weitere Erhöhung des Zusatzbeitrages“ zur Folge hätten. Dass Hersteller nicht überproportional belastet werden, gehe aus der geringen Zahl an Ausnahmeanträgen hervor, die jährlich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle genehmigt würden. Pharmaverbände hatten indes gefordert, das Preismoratorium vorzeitig zu beenden.

Preise seit 2010 eingefroren

Das Preismoratorium, also das Verbot für Pharmaunternehmen, ihre Preise zu erhöhen, gilt seit dem 1. August 2010 und war zunächst bis Ende 2013 befristet. Seitdem wurde es zweimal verlängert und gilt nach aktueller Gesetzeslage bis Ende 2017. Das BMG ist gesetzlich verpflichtet, das Preismoratorium und die Höhe der gesetzlichen Herstellerabschläge für Arzneimittel jährlich zu überprüfen.

Arzneimittelausgaben um fünf Prozent gestiegen

Die Ausgaben für Arzneimittel sind im vergangenen Jahr bundesweit um rund fünf Prozent gestiegen. Sie betrugen insgesamt 32,9 Milliarden Euro, wie die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) mitteilte. Dieser Anstieg entspricht den Erfahrungen aus den Vorjahren und bestätigt Schätzungen der KBV und des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung.

Als wichtigster Grund für die Kostensteigerung gelten hochpreisige innovative Arzneimittel zur Behandlung von Infektionen mit dem Hepatitis-C-Virus. Dafür haben die Krankenkassen nach Angaben der ABDA 2015 im Vergleich zum Vorjahr rund 700 Millionen Euro mehr ausgegeben, was nahezu die Hälfte des Ausgabenanstiegs ausmacht.

Weiterführende Informationen
Pressemitteilung der ABDA: Arzneimittelausgaben 2015 wie erwartet um fünf Prozent gestiegen (Stand: 29.01.2016)
KBV-Themenseite: Maßnahmen zur Verordnungssteuerung

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de

Gassen: Patienten im komplexen Gesundheitsmarkt begleiten

Für eine Steuerung der Patienten hat erneut der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen plädiert. Im immer komplexer werdenden Gesundheitsmarkt sollten die Patienten „inhaltlich begleitet“ werden, sagte Gassen in einem KV-on-Interview.

Für die Patientensteuerung sollte es mehrere Modelle geben, um auch unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht werden zu können. Dabei müsse der Patient weiterhin die freie Wahl haben, zu welchem Arzt er gehe. „Wir wollen niemanden bevormunden, wir wollen Optionen anbieten“, betonte der KBV-Chef. Es gehe vor allem um eine patientennahe Versorgung und die Vermeidung von Doppeluntersuchungen.

Kein Instrument der Kostendämpfung

Allerdings stellte Gassen in diesem Zusammenhang klar, dass er in der Patientensteuerung kein Instrument der Kostendämpfung sehe. Vielmehr gehe es um die Verbesserung der Versorgungsqualität.

Über dieses Thema werde unter anderem auf der Ende Februar stattfindenden Strategie-Klausur der Vertreterversammlung der KBV beraten, kündigte Gassen an. Generell werde es um Themen gehen, die die Ausrichtung der Körperschaft in der Zukunft betreffen. Ergebnis werde das Zukunfts-Konzept 2020 sein.

Weiterführende Informationen
Video "Patientensteuerung: Qualitätsverbesserung im Sinne der Patientinnen und Patienten"
KV on - Das WEB-TV der Kassenärztlichen Vereinigungen: www.kv-on.de

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de

BMJV und Bitkom warnen vor ungeregelter Sammlung von Daten aus “Wearables” und Gesundheits-Apps

Anhand zweier Studien zur Verwendung von Fitness-Trackern und Gesundheits-Apps in Deutschland stellen das Verbraucherschutzministerium (BMJV) und der IT-Branchenverband Bitkom die Bedeutung der Datenmündigkeit und des Datenschutzes heraus. Auswirkungen entsprechender Gesundheitsdaten auf den individuellen Krankenversicherungsschutz gelte es dabei zu verhindern.

Die Zahl der Fitnessarmbänder, der Smartwatches und der auf dem Smartphone verwendeten Gesundheits-Apps steigt in Deutschland kontinuierlich. Nach Angaben der Bundesregierung gehörten die sogenannten “Wearables” zu den beliebtesten Weihnachtsgeschenken 2015. Welche Chancen und Risiken mit der Nutzung dieser Geräte für Verbrauche verbunden sind, wurde am Dienstag (09.02.2016) auf dem “Safer Internet Day” diskutiert. Die Veranstaltung zum Safer Internet Day wird seit 2008 gemeinsam vom BMJV und der Bitkom durchgeführt.

Verbraucher sehen Risiken bei der Nutzung

Eine am im Rahmen der Veranstaltung vorgestellte Verbraucherbefragung des Markt- und Meinungsforschungsunternehmens YouGov im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz hat ergeben, dass viele Verbraucher Risiken bei der Nutzung von Wearables sehen. 32 Prozent der Befragten befürchteten demnach falsche Messwerte, 31 Prozent falsche Gesundheitsratschläge und 39 Prozent sahen die Verwendung der Daten durch Dritte als Problem. Nur 28 Prozent der Befragten sahen keine Probleme.

Besonders sensibel reagierten die Verbraucher beim Datenschutz: 32 Prozent stimmten der Aussage zu, dass die persönlichen Gesundheitsdaten niemanden etwas angingen, weitere 49 Prozent wollten selber bestimmen, wer die Gesundheitsdaten erhält, nur 5 Prozent der Befragten war es egal, wer auf die persönlichen Gesundheitsdaten Zugriff hat.

Maas gegen indirekt Nachteile für Nicht-Nutzer

Dazu Verbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD): “Die Studie zeigt: Fitness- und Gesundheitsdaten sind Teil der Privatsphäre. Dies müssen Unternehmen respektieren. Niemand sollte gezwungen sein, seine Fitness überwachen zu lassen. Das bedeutet zum Beispiel, dass man bei Krankenversicherungen keine Nachteile haben darf, weil man seine Gesundheitsdaten nicht zur Verfügung stellt.

Sensible Gesundheitsdaten bedürfen eines besonderen Schutzes. Es darf nicht sein, dass Informationen über individuelle körperliche oder seelische Schwächen auf dem Datenmarkt die Runde machen. Wir werden deshalb prüfen, die Verwendung bestimmter Gesundheitsdaten auf Grundlage der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung einzuschränken.”

Umfrage: Lifestyle-Geräte der Jüngeren und Gesunden

Die wachsende Bedeutung von Wearables, das sind am Körper getragene Kleincomputer wie etwa Fitnessarmbänder und Gesundheits-Apps belegen Untersuchungen des Digitalverbands Bitkom.

Nach einer repräsentativen Umfrage unter 1.236 Personen von Bitkom Research nutzen derzeit 31 Prozent der Bundesbürger ab 14 Jahren so genannte Fitness-Tracker zur Aufzeichnung von Gesundheitswerten: 18 Prozent nutzen Fitness-Armbänder, 13 Prozent Smartphones mit Fitness-Apps und 6 Prozent Smartwatches.

Die häufigsten gemessenen Werte, die von den Nutzern von Fitness-Trackern erhoben werden, sind Körpertemperatur (99 Prozent der Nutzer), Körpergewicht (75 Prozent), Anzahl der gegangenen Schritte (62 Prozent) sowie die zurückgelegte Strecke (57 Prozent). “Fitness-Tracker sind Lifestyle-Geräte, die gerne von den Jüngeren und Gesunden genutzt werden”, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. “Das größte Potenzial von Wearables liegt künftig in der Prävention von Krankheiten und in der medizinischen Versorgung von Patienten.” So würden 75 Prozent aller Befragten im Krankheitsfall ihre mit einem Fitness-Tracker gemessenen Vitalwerte an ihren Arzt übermitteln. Unter chronisch Kranken sind es sogar 93 Prozent.

Zweidrittel wollen generell ihre Gesundheit verbessern

Nach den Ergebnissen der Umfrage setzen 30 Prozent der Smartphone-Nutzer Gesundheits-Apps ein, die neben der Messung und Auswertung von Vitalwerten bei der Suche nach Ärzten oder Apotheken helfen, beim Abnehmen oder der Raucherentwöhnung unterstützen oder einen gesunden Schlaf fördern.

“Wearables helfen den Menschen dabei, etwas für ihre Gesundheit zu tun”, sagte Rohleder. Fast zwei Drittel (65 Prozent) der Nutzer von Fitness-Trackern oder Gesundheits-Apps wollen damit generell ihre Gesundheit verbessern, 36 Prozent wollen sich mehr bewegen, 26 Prozent mehr über ihren Gesundheitszustand wissen und 15 Prozent ihr Training optimieren. Aber nur 3 Prozent fördern ihre Genesung bei einer Krankheit.

Bei Auswahl auf Datensicherheit und -schutz achten

Rohleder: “Bei der Verarbeitung der besonders sensiblen Gesundheitsdaten müssen die höchsten Standards für Datenschutz und technische Sicherheit der Geräte eingehalten werden.” So sollte zum Beispiel die Speicherung und Auswertung der Daten für den Nutzer so transparent wie möglich erfolgen und Daten nur nach Einwilligung an Dritte weitergegeben werden. “Die Weitergabe von Daten kann zum Beispiel für individuelle Gesundheitshinweise sinnvoll oder sogar notwendig sein”, sagte Rohleder.

Bei der technischen Sicherheit sollte insbesondere die drahtlose Übertragung von Daten, zum Beispiel zwischen Fitness-Armband und einem Smartphone, verschlüsselt erfolgen. Zudem sollten sich die Geräte untereinander eindeutig identifizieren und authentifizieren, um zu verhindern, dass Daten einfach abgegriffen werden können. “Verbraucher sollten bei der Auswahl von Fitness-Trackern auf die technischen Sicherheitsmerkmale achten und die Datenschutzerklärung sehr sorgfältig lesen”, betonte Rohleder.

Weiterführende Informationen
YouGov Studie zum Self-Tracking und zur Datenweitergabe
Peter Schaar: Wearables + Gesundheits-Apps: Gesünder ohne Datenschutz?
Peter Schaar: Datenschutz? Ist mir doch egal!
Sozialdaten: Kein echter Schutz ohne mündige Patienten

Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, http://www.krankenkassen-direkt.de

Letzte Chance zur Anmeldung: 26. bis 27. Februar in Nürnberg

In Nürnberg ist nicht nur gut Würstel essen – Ende Februar findet dort der nächste Nachwuchs-Kongress „Staatsexamen und Karriere“ statt.

Tipp für Ihre Studenten: jetzt anmelden und gut vorbereitet in die Prüfung starten09_01_A_12_2015_Nachwuchskongress_image_02

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) und der Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) bieten ein eigens entwickeltes Seminar- und Kongressformat für Medizinstudenten an, das auf die 3. Ärztliche Prüfung vorbereitet.

Im Zentrum stehen dabei der praktisch-mündliche Prüfungsteil der beiden Pflichtfächer Chirurgie und Innere Medizin sowie Tipps und Tricks aus dem Klinikalltag und viele wertvolle Kontakte.

Hier finden Sie alle Details zum Seminarprogramm.

Terminservicestellen: Aufbau gelungen – Nachfrage verhalten

Die vor knapp zwei Wochen gestarteten Terminservicestellen werden bislang eher verhalten in Anspruch genommen. Das ergab eine Umfrage unter den Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Servicestellen sollen Patienten mit einer Überweisung innerhalb von vier Wochen einen Termin beim Facharzt vermitteln.

„Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben die Terminservicestellen in kurzer Zeit aufgebaut“, betonte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen. Diese hätten planmäßig ihre Arbeit aufgenommen und funktionierten reibungslos, fügte Gassen hinzu. Allerdings sei bislang die Zahl der Anfragen eher niedrig.

„Fehlanrufe“ in der Mehrzahl

Insgesamt wurden in der ersten Woche rund 1.300 Termine vermittelt. Am stärksten nachgefragt waren den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zufolge Termine bei Neurologen, Kardiologen, Radiologen und Rheumatologen. Generell konnte Anrufern, die die Bedingungen der Dringlichkeit erfüllten, ein Arzttermin in kurzer Zeit vermittelt werden. Nur wenige Anrufer sagten den Termin wieder ab. Gründe für eine Absage waren zumeist ein zu weiter Anfahrtsweg zum vermittelten Mediziner sowie der Wunsch nach einer anderen Arztpraxis.

Insgesamt handelte es sich jedoch bei der Mehrzahl der Anrufe um „Fehlanrufe“: Entweder waren die Bedingungen für eine Termin-Vermittlung nicht erfüllt oder die Anrufer hatten bereits einen zeitnahen Facharzttermin. Viele Anrufer hatten allgemeine Fragen.

Die KBV wird Anfang Mai, nachdem die Terminservicestellen 100 Tage existieren, eine Bilanz ziehen.

Wartezeit höchstens vier Wochen

Die Bundesregierung hatte die KVen mit dem Versorgungsstärkungsgesetz verpflichtet, bis zum 23. Januar sogenannte Terminservicestellen einzurichten. Ihre Aufgabe ist es, gesetzlich Krankenversicherten innerhalb einer Woche einen Termin beim Facharzt zu vermitteln – wenn eine entsprechend gekennzeichnete Überweisung vorliegt. Wartezeit auf den Termin: höchstens vier Wochen. Nur für Termine bei Augen- und Frauenärzten benötigen Patienten keine Überweisung, um den Terminservice in Anspruch zu nehmen.

Wenn die Terminservicestelle binnen einer Woche keinen Termin bei einem niedergelassenen Facharzt mitteilen kann, muss sie dem Patienten einen ambulanten Behandlungstermin in einem Krankenhaus anbieten. Ein gesetzlicher Anspruch auf einen Termin innerhalb von vier Wochen beim „Wunscharzt“ besteht nicht. Die Terminvermittlung erfolgt regional durch die KVen.

Weiterführende Informationen
KV-on-Video mit Dr. Andreas Gassen zum Thema Terminservicestellen
Übersicht für Patienten: Was die Terminservicestellen leisten und was nicht
Regelungen zu den Terminservicestellen: Versorgungsstärkungsgesetz (§ 75 Abs. 1a SGB V)
Anlage 28 - Terminservicestellen (Stand: 16.12.2015, PDF, 41 KB)

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de

Jetzt auch Medikationsfehler melden – Berichtsbogen im Internet

Seit Jahresbeginn erfasst die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft gezielt Medikationsfehler. Ärzte werden gebeten, entsprechende Fallberichte an die Kommission zu senden. Dafür steht ein spezifischer Berichtsbogen zur Verfügung.

Geänderte europäische Richtlinien sehen vor, dass auch diejenigen Nebenwirkungen dokumentiert werden, die durch Medikationsfehler verursacht wurden. Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) führt daher ein Pilotprojekt zur Erfassung und Bewertung von Medikationsfehlern durch, das vom Bundesgesundheitsministerium gefördert wird.

Ziel ist zu untersuchen, ob Medikationsfehler innerhalb der Strukturen des Spontanmeldesystems der AkdÄ erfasst und analysiert werden können. Zudem soll geprüft werden, ob sich durch die systematische Analyse von Medikationsfehlern Aussagen zu Risikofaktoren (wie beispielsweise missverständliche Beschriftungen von Arzneimitteln) und Interventionen ableiten lassen, die zu einer verbesserten Patientensicherheit beitragen können.

Was ist ein Medikationsfehler?

Ein Medikationsfehler kann entstehen, wenn vom optimalen Medikationsprozess abgewichen wird, und der Patient dadurch zu Schaden kommt oder kommen könnte. Medikationsfehler können jeden Schritt des Medikationsprozesses betreffen und von jedem am Medikationsprozess Beteiligten verursacht werden. Dazu gehören neben den Ärzten, Apothekern und Pflegepersonal auch Patienten und deren Angehörige.

Im Fokus: Schaden bei Patienten

Erfasst werden primär ärztliche Spontanmeldungen zu Medikationsfehlern, die zu einem Schaden beim Patienten geführt haben. Von besonderem Interesse sind Fehler, die zu einem schwerwiegenden Schaden beim Patienten geführt haben oder hätten führen können. Es sollen aber auch Medikationsfehler gemeldet werden, die nach Einschätzung der Ärzte aus anderen Gründen relevant sind.

Fallberichte werden vertraulich behandelt

Ein Berichtsbogen für die Dokumentation von Medikationsfehlern steht auf der Homepage der AkdÄ zur Verfügung. Die Fallberichte werden innerhalb der AkdÄ vertraulich behandelt und bewertet, bevor sie pseudonymisiert an das nationale Pharmakovigilanzsystem weitergeleitet werden. Eine anonyme Meldung ist möglich.

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) ist ein wissenschaftlicher Fachausschuss der Bundesärztekammer. Als Anfang des 20. Jahrhunderts die pharmazeutische Industrie entstand und begann, für ihre Produkte zu werben, wurde 1911 auf dem Kongress für Innere Medizin der Grundstein für die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft gelegt. Die Aufgabe der Kommission ist es, die Ärzteschaft durch Mediziner unabhängig und objektiv zu informieren.

Wie Medikationsfehler vermieden werden können – Broschüre zum Bestellen

Wie lassen sich Fehler bei der Verordnung und Einnahme von Medikamenten vermeiden – darum geht es in der Broschüre „Mehr Sicherheit bei der Arzneimitteltherapie“, die die KBV in der Reihe PraxisWissen herausgegeben hat. Darin wird unter anderem der gesamte Medikationsprozess beleuchtet – von der Therapieentscheidung über das Ausstellen des Rezeptes bis hin zur Therapieüberwachung. Fallbeispiele und viele praktische Tipps ergänzen die Informationen. Die Broschüre kann kostenfrei bei der KBV bestellt ([email protected]) oder als PDF-Dokument heruntergeladen werden:
PraxisWissen: Mehr Sicherheit bei der Arzneimitteltherapie (PDF, 1,6 MB)

Weiterführende Informationen
Erfassung und Bewertung von Medikationsfehlern
Berichtsbogen zur Meldung von Medikationsfehlern (PDF, 340 KB)
PraxisWissen Mehr Sicherheit bei der Arzneimitteltherapie (Stand: 03.09.2014, PDF, 1.6 MB)

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de

Apotheken meldeten 2015 mehr als 8400 Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken

Apotheken meldeten der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) im Jahr 2015 mehr als 8400 Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken. “Apotheken leisten durch die Meldungen an die AMK einen bedeutsamen Beitrag für eine erhöhte Arzneimittelsicherheit”, sagte Prof. Dr. Martin Schulz, Vorsitzender der AMK. Apotheken können Qualitätsmängel und unerwünschte Wirkungen an die AMK melden. Dabei reicht es aus, wenn die Apotheke einen Verdacht hat, denn alle Meldungen stellen zunächst Signale dar, denen die AMK gemeinsam mit den Behörden und pharmazeutischen Herstellern nachgeht. Bei Qualitätsmängeln, die vermutlich durch einen Hersteller verursacht wurden, ist die Apotheke verpflichtet, ihre zuständige Behörde zu benachrichtigen.

Die meisten Meldungen betrafen verschreibungspflichtige Arzneimittel (5831 Meldungen). Es folgten Meldungen zu rezeptfreien Medikamenten (1783 Meldungen). Etwa ein Drittel der AMK-Meldungen (32%) entfiel in 2015 auf unerwünschte Wirkungen von Arzneimitteln, Medizinprodukten und anderen Produktgruppen, wie zum Beispiel Nahrungsergänzungsmitteln. Zu diesen Meldungen zählen auch Medikationsfehler, wie zum Beispiel vermeidbare Anwendungs- oder Dosierungsfehler. Die anderen zwei Drittel der AMK-Meldungen (68 %) bezogen sich auf Qualitätsmängel. Dazu gehören u.a. Verpackungsfehler, Mängel der Produkteigenschaften sowie fehlerhafte Kennzeichnungen oder Deklarationen. Die Meldungen aus Apotheken zu Verdachtsfällen von Arzneimittel-Manipulationen und -Fälschungen waren im Jahr 2015 rückläufig.

Die komplette Melde- und Anfragen-Statistik 2015 ist verfügbar unter www.arzneimittelkommission.de

Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, http://www.krankenkassen-direkt.de

Transplantationsregister BÄK begrüßt Referentenentwurf des BMG

Die Bundesärztekammer hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Transplantationsregisters uneingeschränkt begrüßt. Mit dem Gesetz würden nunmehr die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb eines bundesweiten Transplantationsregisters geschaffen werden, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme zu dem Entwurf, den die BÄK an die Bundesregierung übermittelt hat.

Mitte Dezember 2015 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Referentenentwurf vorgelegt. Ziel des Gesetzes ist die Errichtung eines bundesweiten Transplantationsregisters, in dem die transplantationsmedizinischen Daten zusammengeführt werden. Mit dem Register sollen wesentliche Erkenntnisse gewonnen werden, die zu einer Verbesserung und Weiterentwicklung der transplantationsmedizinischen Versorgung und zur Erhöhung der Transparenz führen.

Die Bundesärztekammer erwartet, dass das Transplantationsregister eine Verbesserung des Dokumentations- und Datenflusssystems für alle Bereiche des Transplantationswesens bewirkt. Dabei begrüßt sie insbesondere, dass mit dem Referentenentwurf an die mit dem Transplantationsgesetz geschaffene Selbstverwaltungslösung angeknüpft wird.

Die BÄK betont in ihrer Stellungnahme, sie werde sich als Vertreterin der im Transplantationswesen tätigen Ärztinnen und Ärzte dafür einsetzen, dass sich der Dokumentationsaufwand für die Transplantationszentren in einem vertretbaren Rahmen bewegt.

Weiterführende Informationen
Stellungnahme der Bundesärztekammer zu dem Referentenentwurf zur Errichtung eines nationalen Transplantationsregisters (Transplantationsregistergesetz - TxRegG)

Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, http://www.bundesaerztekammer.de

Kinderbetreuung „KidsClub Chirurgie“

Auf dem 133. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie

Auch in diesem Jahr wird es unter Federführung des BDC die Möglichkeit der Kinderbetreuung auf dem Chirurgenkongress geben. Wie schon in den letzten sechs Jahren hat die Agentur Pünktchen ein abwechslungsreiches Programm für alle Kinder zwischen zwölf Monaten und zwölf Jahren zusammengestellt.

In diesem Jahr ist etwas ganz Besonderes geplant

Für Kinder ab dem sechsten Lebensjahr gibt es altersentsprechende Ausflüge. Ein Besuch des Deutschen Technikmuseum mit Führung und vorherigem Sparziergang durch den Park am Gleisdreieck, der Besuch eines Puppentheaters und zwei weitere Ausflüge stehen in Planung.

Die Buchung der Ausflüge sollte zeitgleich mit der Anmeldung des Kindes geschehen. Bitte geben Sie also schon bei der Anmeldung an, ob Sie wünschen, dass Ihr Kind an den Ausflügen teilnimmt und bedenken Sie, dass die Eintrittsgelder und die Fahrtkosten von Ihnen getragen werden müssen.

Für die kleineren Kinder und die Kinder, die nicht an den Ausflügen teilnehmen, wird es aber keinesfalls langweilig: Es werden Lese- Spiel-und Bastelaktionen rund um das Thema Frühling für die Kinder geben.

Zudem sind kurze Ausflüge in die unmittelbare Umgebung geplant. Da sich der Halen- und der Listzensee in näherer Umgebung befinden – die perfekte Umgebung für kleine Picknicks. Auch ein kleiner Ausflug zum Panorama Berlin ist möglich, sollten viele der älteren Kinder nicht an den regulären Ausflügen teilnehmen.

Auch in diesem Jahr werden die Kinder im KidsClub bestens versorgt: Frühstück, Mittagessen und vitaminreiches Snacks füllen samt gesunden Säften und Wasser den Speiseplan. Gegessen wird vor Ort im City Cube, gemeinsam mit den Betreuern.

Einen genauen Übersichtsplan erhalten Sie Anfang April auf BDC|Online.

Weiterführende Informationen
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