Alle Artikel von kein Autor

Krebsprävention: Vernachlässigter Bereich unseres Gesundheitswesens?

Leben ohne Krebs. Angesichts steigender Neuerkrankungszahlen müsse in Deutschland jedoch deutlich mehr als bislang in diesen Bereichen getan werden, so das Experten-Fazit auf einer Pressekonferenz anlässlich des Deutschen Krebskongresses 2016. Auf der Veranstaltung wurden
aktuelle Erkenntnisse aus der Präventionsforschung vorgestellt und Maßnahmen aus dem Bereich der Primärprävention, der Früherkennung und der Prähabilitation diskutiert.

„Wir haben mittlerweile Belege dafür, dass eine nachhaltige Änderung des Lebensstils tatsächlich etwas bringt. Wer zum Beispiel mit dem Rauchen aufhört oder bei einem Body-Mass-Index von mehr als 30 sein Gewicht reduziert, der kann auch tatsächlich sein Krebsrisiko senken“, erklärte Prof. Dr. Olaf Ortmann, Mitglied des Vorstands der Deutschen Krebsgesellschaft auf der Veranstaltung. Jetzt gehe es vor allem darum, die entsprechenden Umsetzungsmaßnahmen zu formulieren, sowohl für die Aufklärung der Bevölkerung als auch zur Risikovermeidung. „Leider wissen wir zu wenig darüber, wie wir große Bevölkerungsgruppen nachhaltig zur Vermeidung von Risiken motivieren und dabei unterstützen können. Hier ist deutlich mehr wissenschaftliche Forschung notwendig“, so Ortmann.

Für strukturierte und qualitätskontrollierte Konzepte zur risikoadaptierten Prävention bei erblich bedingten Krebserkrankungen plädierte Prof. Dr. Rita Schmutzler, Direktorin des Zentrums Familiärer Brust- und Eierstockkrebs in Köln. Schätzungsweise bei einem Drittel aller Brust-, Darm- und Prostatakrebserkrankungen sind genetische Risikofaktoren im Spiel. Bis vor kurzem waren nur einige Hochrisikogene wie BRCA1 und BRCA2 bekannt, die jedoch nur einen Teil dieser erblich bedingten Fälle erklären. Mit den neuen technischen Möglichkeiten der genomweiten Analyse werden
gegenwärtig eine Reihe weiterer Risikogene identifiziert, die in Zukunft eine präzisere und individuelle Risikoberechnung ermöglichen werden. Dies betrifft nicht nur das Erkrankungsrisiko, sondern auch Informationen über den spezifischen Tumorsubtyp. Prinzipiell kann dadurch die Effektivität von
Früherkennungsprogrammen, wie z. B. das Mammographiescreening deutlich verbessert werden. Doch bei welchem Risiko oder Tumorsubtyp sind welche klinischen Maßnahmen nötig? Für welche Patientin kommt wann welche Früherkennung infrage? Schmutzler: „Angesichts dieser komplexen Fragen brauchen wir eine qualitätsgesicherte Gendiagnostik, die den Bogen vom Labor bis in die Klinik spannt und sich auf aussagekräftige Studien stützt. Die Grundvoraussetzung dafür sind neu zu errichtende Register zu familiären Tumorerkrankungen, um die Effektivität unserer Präventionsmaßnahmen bei erblichen Krebserkrankungen zu erfassen und kontinuierlich zu messen.“

Wie wichtig es ist, Früherkennungsmaßnahmen durch Forschung zu begleiten, zeigen die Studien von Prof. Dr. Hermann Brenner vom Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg. Brenner, der Preisträger des Darmkrebs-Präventionspreises 2015, untersucht die Wirksamkeit der Darmkrebsfrüherkennung seit mehr als zehn Jahren. Durch seine Untersuchungen konnte er z. B. zeigen, dass bis zu 90 Prozent der Darmkrebsfälle durch eine Vorsorge-Koloskopie verhütet werden
könnten und das Darmkrebsrisiko nach einer Vorsorgekoloskopie ohne auffälligen Befund über mehr als zehn Jahre sehr niedrig ist. Dieses Ergebnis unterstützt die derzeitige Praxis eines Zehn-Jahres-Intervalls bei der Vorsorge-Koloskopie. Trotz dieser Bestätigung ist die Akzeptanz für die Vorsorge-Koloskopie in der Bevölkerung nach wie vor niedrig. Deshalb gehe es vor allem darum, organisierte Einladungsverfahren zu implementieren, in denen die berechtigten Versicherungsnehmer individuell angesprochen und über die verfügbaren Screeningverfahren aufgeklärt werden. „Außerdem müssen neue Methoden evaluiert werden, die die Akzeptanz des Screenings in der Bevölkerung erhöhen“, so Brenner.

Anders als beim Darmkrebs gibt es beim Lungenkrebs bislang noch kein geeignetes Screeningverfahren. Einer amerikanischen Studie zufolge kann zwar eine jährliche Mehrschicht-
Computertomographie (MSCT) die Lungenkrebs-Sterblichkeit bei starken Rauchern um 20 Prozent senken. Doch die Rate falsch positiver Ergebnisse ist hoch, d. h. manche Teilnehmer müssen wieder einbestellt werden, um verdächtige Befunde zu überprüfen, die sich dann gar nicht als Lungenkrebs herausstellen. Die Ergebnisse der LUSI-Studie, einer randomisierten kontrollierten Studie mit mehr als 4.000 Teilnehmern, zeigen, dass der falsche Alarm ab der zweiten Screening-Runde unter bestimmten Bedingungen abnehmen kann. „Verdächtige Befunde im ersten CT, die sich in der darauffolgenden Untersuchung nicht verändert haben, sind offensichtlich keine Krebsherde. Eine erneute Abklärung ist deshalb nicht mehr notwendig“, erklärt LUSI-Studienleiter Prof. Dr. Nikolaus Becker vom DKFZ Heidelberg. Allerdings gehen die „falschen Alarme“ nur zurück, wenn die Vorbefunde früherer Screeningrunden für diese Beurteilung vorliegen, ein Lungenkrebs-Screening also als „organisiertes Screening“ durchgeführt würde. Die Endauswertung von LUSI und anderen europäischen Studien zur Lungenkrebsfrüherkennung ist für die nächsten ein bis zwei Jahre geplant.

Vorbeugen hilft möglicherweise auch dann noch, wenn der Krebs schon diagnostiziert ist, so PD Dr. Freerk Baumann von der Sporthochschule Köln. Dieses junge Forschungsfeld wird unter dem Begriff Prähabilitation zusammengefasst und steht für das Verbinden von Prävention und Rehabilitation. Das Konzept: Eine rechtzeitige bewegungstherapeutische Intervention unmittelbar nach der Krebsdiagnose soll die Patienten körperlich auf die Therapiephase vorbereiten. Nach dem Motto „Fit für die Krebsbehandlung“ wollen die Wissenschaftler so möglichen Komplikation und Nebenwirkungen vorbeugen. „Erste Daten zeigen, dass die Prähabilitation nicht nur die Nebenwirkungen der Krebsmedikamente verhindert, sondern auch die Therapiedosierung während der Behandlung beibehalten werden kann. Außerdem lassen sich Krankenhaustage reduzieren“, betonte Baumann.

Quelle: 32. Deutscher Krebskongress 2016, http://www.dkk2016.de/

Darauf können sich Patienten verlassen: Hochwertige Qualität der ambulanten Versorgung

Qualitätssicherung – Die KBV legt ein Positionspapier vor, das die gemeinsamen Standpunkte der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zur ambulanten Qualitätssicherung und
-förderung zusammenfasst.

„Die ambulante Gesundheitsversorgung in Deutschland ist in jeglicher Hinsicht hochwertig. Dafür bilden Facharztstatus, Genehmigungsvorbehalt und Fortbildungsverpflichtung die Garanten“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) anlässlich der heutigen Vorstellung der „Positionen zur ambulanten Versorgungsqualität“.

„Das Gesundheitswesen in Deutschland ist ein Mehrklassensystem – zugunsten der Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung. An keiner Stelle gibt es eine höhere Sicherheit sowie tatsächlich eine hohe Leistungsqualität und -transparenz als in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung“, erläuterte Dr. Wolfgang-Axel Dryden, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe.

Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten haben hohe Qualitätsansprüche an sich selbst – was man an der großen Anzahl und Vielfalt von freiwilligen Qualitätsinitiativen erkenne. „Diese intrinsische Motivation darf nicht durch falsche Konzepte oder ein Übermaß an Kontrolle ,wegreguliert‘ werden“, so Gassen. Schließlich sei Qualitätssicherung kein Selbstzweck.

„Der entstehende Aufwand ist Zeit, die beim Patienten fehlt. Kosten und Nutzen müssen daher in einem vertretbaren Verhältnis zueinander stehen“, führte Dryden aus. Dies sagte er auch vor dem Hintergrund, dass die Praxen mit jährlichen Bürokratiekosten von rund vier Milliarden Euro belastet werden. „Außerdem muss der Mehraufwand adäquat refinanziert werden – und zwar von allen Kostenträgern“, ergänzte KBV-Chef Gassen.

In Bezug auf den Vergleich mit der Qualitätssicherung an Kliniken, den die Niedergelassenen „nicht zu scheuen brauchen“, meinte Gassen: „Wir müssen uns bewusst sein, dass man Äpfel nicht mit Birnen vergleichen kann.“ Die Besonderheiten der ambulanten Versorgung mit vielen chronischen Erkrankungen, Multimorbidität und langen Behandlungsverläufen, machten es unmöglich, Versorgungsqualität primär am Ergebnis zu messen.

„Ob eine Operation erfolgreich war, lässt sich relativ leicht sagen. Über den Verlauf einer komplexen Behandlung zu urteilen, ist da schon schwieriger. Der Zollstock von Krankenhäusern passt für Praxen oft nicht.“ Im ambulanten Praxisalltag sei vielmehr wichtig, „dass wir die Potentiale von Prozess- und Strukturqualität weiter ausschöpfen“.

Gerade hier liegen nach Ansicht von Dr. Wolfgang-Axel Dryden auch die Stärken der ambulanten Patientenversorgung: „Unsere bewährten KV-Strukturen mit ihren individuellen ärztlichen Aktivitäten, kollegialen Peer Reviews, Vor-Ort-Besuchen, Feedbackberichten und freiwilligen Qualitätsinitiativen, belegen, dass Instrumente der Qualitätsförderung dann nachhaltig wirken, wenn  sie unmittelbar am Patienten ansetzen und von den Beteiligten selbst gestaltet und verantwortet werden.“

KBV-Chef Gassen betonte, dass sich Qualitätssicherung an der Situation vor Ort orientiere. Daher müssten die zahlreichen regionalen Maßnahmen, die die KVen zur Qualitätsförderung entwickelt haben, weiterhin unterstützt und gestärkt werden.

Weiterführende Informationen

Positionen zur ambulanten Versorgungsqualität

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de

Gesamtzahl der herzchirurgischen Eingriffe auf stabilem Niveau

Fachgesellschaft der deutschen Herzchirurgen veröffentlicht DGTHG-Leistungsstatistik 2015: trotz höherem Durchschnittsalter der Patienten bessere Überlebensraten

Die Fachgesellschaft der deutschen Herzchirurgen, die Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie (DGTHG), hat Mitte Februar 2016 im Rahmen der diesjährigen Jahrestagung in Leipzig die Leistungszahlen und Überlebensraten nach herzchirurgischen Eingriffen für das Jahr 2015 veröffentlicht. Danach ist die Gesamtzahl der Operationen an den 78 Fachabteilungen für Herzchirurgie in Deutschland vom Jahr 2014 auf 2015 nahezu unverändert und liegt bei rund 100.000, wobei sich die Zahlen nach Eingriffsgruppen differenziert unter-schiedlich entwickelten.

Genau 128.175 Operationen am Herzen haben die rund 930 in Deutschland tätigen Herzchirurgen im Jahr 2015 durchgeführt. Im Jahr 2014 waren es 128.546 herzchirurgische Eingriffe.

Trotz des von Jahr zu Jahr steigenden Alters der Patienten in den herzchirurgischen Fachabteilungen – 14,8 Prozent der Patienten waren im vergangenen Jahr 80 Jahre und älter – und der damit einhergehenden Zunahme von Patienten mit Begleiterkrankungen, blieben die Krankenhausüberlebensraten in den jeweiligen Eingriffskategorien durchweg stabil.

Herzchirurgische Standorte flächendeckend verteilt

Die Anzahl der Zahl der herzchirurgischen Fachabteilungen bleibt konstant. „Die 78 Fachabteilungen verteilen sich in Abhängigkeit der regionalen Bevölkerungsdichte über die gesamte Bundesrepublik. Angesichts der nachgewiesenen flächendeckenden Versorgung und der aktuellen Behandlungszahlen ist keinerlei Notwendigkeit für die Einrichtung weiterer Fachabteilungen für Herzchirurgie erkennbar“, erklärte Professor Armin Welz, Präsident der DGTHG bei der Präsentation der herzchirurgischen Leistungszahlen.

Zahl der Bypass-Operationen kaum verändert

Ein leichter Rückgang war gegenüber dem Vorjahr (2014) in der Kategorie der isolierten koronaren Bypass-Operation und der Bypass-Operationen mit gleichzeitiger Durchführung eines weiteren herzchirurgischen Eingriffs zu verzeichnen. So veränderte sich die Zahl gegenüber dem Vorjahr marginal von 53.805 (2014) auf 51.941 (2015). Hintergrund dieser Entwicklung ist, dass die `Koronare Herzkrankheit´ (KHK) in steigendem Maße durch eine Katheterintervention mit Einsetzen eines Stents behandelt wird. Unter der Koronaren Herzerkrankung versteht man die Verengung der Herzkranzgefäße, die den Herzmuskel mit Blut versorgen. Die Ergebnisse diverser medizinischer Studien und die aktuellen Empfehlungen medizinischer Leitlinien zeigen: die koronare Bypass-Operation ist bei Befall mehrerer Herzkranzgefäße sowie bei komplexeren Verengungen der Herzkranzgefäße die bessere Wahl für den Patienten sowohl in Hinblick auf die Überlebensrate als auch auf die Lebensqualität.

„Die Entwicklung der Eingriffszahlen der koronaren Bypass-Operation muss jeden Mediziner nachdenklich stimmen. Vergleicht man die bundesdeutschen Eingriffszahlen mit denen anderer Industrienationen wie den USA, zeigt sich proportional zur Bevölkerung eine deutlich andere Verhältnismäßigkeit der koronaren Bypass-Operationen zu den Stentimplantationen. Daher sehen wir die Notwendigkeit eines interdisziplinären Herz-Teams als unabdingbar, so dass Patienten über die Vor- und Nachteile beider Verfahren individuell aufklärt werden“, erläuterte Professor Anno Diegeler, Sekretär der DGTHG.

Zahl der Herzklappenoperationen steigt um rund drei Prozent an

Im Gegensatz zu den koronaren Bypass-Operationen steigt die Zahl der Eingriffe bei Patienten mit erworbenen Defekten der Herzklappen seit Jahren spürbar an. Wurden 2014 noch 31.359 Operationen dieser Art gezählt, sind es im vergangenen Jahr bereits 32.346 gewesen – eine Steigerung von ca. drei Prozent.

Der überwiegende Teil der Operationen von Herzklappen betrifft die Aortenklappe. Allein 11.183 konventionelle Aortenklappenersatz-Operationen wurden im Jahr 2015 in Deutschland vorgenommen. Die In-Hospital-Überlebensrate bleibt mit ca. 97 Prozent seit mehreren Jahren auf diesem Niveau konstant. In weiteren 1.372 Fällen wurde in Kombinationseingriffen die Aortenklappe ersetzt und die Mitralklappe rekonstruiert oder ebenfalls ersetzt.

Die Zahl kathetergestützter Aortenklappenimplantationen im Jahr 2015 beträgt laut DGTHG-Leistungsstatistik 9.831 (2014: 8.631). Allerdings erfasst die DGTHG-Leistungsstatistik nur diejenigen dieser Eingriffe, die aus den herzchirurgischen Fachabteilungen übermittelt wurden.

Der Vorstand der DGTHG begrüßt in diesem Zusammenhang die am 25. Juli 2015 in Kraft getretene „Richtlinie minimalinvasive Herzklappeninternventionen“ des Gemeinsamen Bundes-sausschusses, die für die Patientensicherheit im Zusammenhang mit diesen Verfahren, Struktur-, Prozess- und Personalvoraus-setzungen verbindlich festlegt und deren Übergangsfrist Ende Juni 2016 endet.

Bei den 6.027 isolierten Operationen an der Mitralklappe setzte sich die Trends der letzten Jahre fort: Bei rund zwei Drittel der Operationen kann die patienteneigene Herzklappe rekonstruiert werden. In den übrigen Fällen wird die Mitralklappe durch eine Prothese ersetzt, dies auch vor dem Hintergrund, dass nicht jeder Herzklappenfehler für eine Rekonstruktion zugänglich ist. Auch die In-Hospital-Überlebensraten zeigen seit Jahren ein konstant hohes Niveau von ca. 98 Prozent für die Rekonstruktionen.

Herzunterstützungssysteme als alternative Therapie / Historischer Rückgang der Anzahl von Spenderherzen

Ein neues Rekordtief hat zum Bedauern der herzchirurgischen Fachgesellschaft die Zahl der Herztransplantationen erreicht. So konnten 2015 nur noch 283 Herztransplantationen durchgeführt werden, nachdem im vorvergangenen Jahr nur 294 Herz-Transplantationen zu verzeichnen waren. Gegenüber dem Jahr 1998, in dem der vorläufige Höchststand mit 526 Herztransplantationen erreicht worden war, ist dies ein Rückgang um mehr 40 Prozent. Ein wesentlicher Grund für diese Entwicklung ist die zurückgehende Bereitschaft der Bevölkerung zur Organspende.

Um die Patienten am Leben zu halten bis ein geeignetes Spenderorgan zur Verfügung steht, aber aufgrund der fehlenden Spenderherzen immer häufiger auch als permanente Therapie, wird von den Herzchirurgen zunehmend auf Herzunterstützungssysteme zurückgegriffen: Die Zahl der implantierten Herzunterstützungssysteme ist deutlich von 350 im Jahr 2005 auf 989 im vergangenen Jahr angestiegen, wobei die Systeme, die entweder die linke oder die rechte Herzkammer unterstützen, bei mehr als 90% der Patienten zum Einsatz kommen.

„Die Systeme werden immer kleiner, leistungsfähiger und einfacher in der Handhabung. Allerdings wird es nach heutigem Stand noch eine längere Zeit dauern, bis technische Systeme in ihrer Funktion einem transplantierten menschlichen Herz annähernd gleichwertig sind. Dies zeigt sich auch daran, dass die Zahl der sogenannten Kunstherzen, die das menschliche Herz gänzlich ersetzen, bisher nur sehr selten implantiert werden“, so Professor Welz.

Weiterführende Informationen

Leistungsstatistik der DGTHG

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie e.V. (DGTHG), Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin, www.dgthg.de

Unfallchirurgen entwickeln Trauma Care Bundle für den Rettungsdienst

Sechs Maßnahmen verbessern Überlebenschancen von Schwerverletzten:
Unfallchirurgen entwickeln Trauma Care Bundle für den Rettungsdienst

Die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. (DGU) führt für die präklinische Versorgung von Schwerverletzten ein Maßnahmenbündel ein: das Trauma Care Bundle. Es umfasst sechs evidenzbasierte Maßnahmen, die bei jedem Schwerverletzten durchgeführt werden sollen. Die auf einem Schaubild dargestellten Elemente sind leicht erfassbar: Sie erhöhen die Handlungssicherheit von Rettungsdienstmitarbeitern und Notärzten und ermöglichen, dass sie in zeitkritischen Situationen schnell und sicher die richtige Behandlung durchführen. Damit sollen die Überlebenschancen von schwer verunfallten Patienten für die Zeitspanne zwischen deren Rettung und dem Eintreffen in einem Traumazentrum weiter verbessert werden. DGU-Experten stellen das Trauma Care Bundle erstmalig am 4. März 2016 auf dem Deutschen Interdisziplinären Notfallmedizin Kongress (DINK) in Koblenz vor. Das Schaubild ist auch als Aufkleber für den Rettungswagen erhältlich und kann kostenlos bei der DGU bestellt werden.

2016_Schaubild_Aufkleber_Trauma_Care_Bundle_DGU

Das Trauma Care Bundle besteht aus folgenden Bündelelementen:
• Freien Atemweg sicherstellen
• Thorax klinisch untersuchen und Atemfunktion sicherstellen
• Blutungen kontrollieren und geeignete Gefäßzugänge anlegen
• Bewusstseinslage, Motorik und Sensibilität erfassen
• Wirbelsäule und verletzte Extremitäten ruhigstellen sowie Wunden versorgen
• Wärmeerhalt sicherstellen.

Das Maßnahmenbündel basiert auf der S3-Leitlinie Polytrauma/Schwerverletzten-Behandlung der DGU. Professor Gerrit Matthes, Mitglied der DGU-Sektion Notfallmedizin, Intensivmedizin und Schwerverletztenversorgung (NIS), hat die Maßnahmen mitentwickelt und sagt: „Im Klinikalltag haben sich diese einfachen und klar formulierten Maßnahmen bewährt. Dieses Wissen wollen wir nun in den Rettungswagen bringen.“

Die sogenannten Care Bundle stellen einen neuen Ansatz bei der Behandlung von bestimmten Risikogruppen dar. Die Idee stammt aus den USA und zielt darauf ab, wissenschaftlich erwiesene Best-Practice-Elemente schnell verfügbar zu machen. Ein Care Bundle ist eine strukturierte Methode, um Behandlungsprozesse und -ergebnisse zu verbessern. Ein gutes Beispiel ist das Sepsis Care Bundle der amerikanischen Surviving Sepsis Campaign (SSC), dessen Einführung mit einer signifikanten Reduktion der Sterblichkeit verbunden ist.

Referenzen

[1] Matthes G, Trentzsch H, Wölfl C, Paffrath S, Flohé S., Schweigkofler U, Ekkernkamp A, Schulz-Drost S für die Sektion Notfallmedizin, Intensivmedizin und Schwerverletztenversorgung (NIS) der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. Wesentliche Maßnahmen zur prähospitalen Versorgung schwerverletzter Patienten – Das Trauma Care Bundle Unfallchirurg 2015 – 118:652-656
http://link.springer.com/article/10.1007%2Fs00113-015-0042-7
Zusendung der Publikation auf Anfrage möglich (Erlaubnis des Verlages liegt vor)

Terminhinweis

Vortrag auf dem Deutschen Interdisziplinären Notfallmedizin Kongress (DINK)
Termin: 4. März 2016, 14.00 – 16.00 Uhr, Großer Saal
Toppaper Notfallmedizin
Referent: Professor Dr. Gerrit Matthes, Sektion NIS der DGU, Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie am Unfallkrankenhaus Berlin

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. (DGU)

Lokalisation des Gelenkimplantats wird jetzt in Kodes berücksichtigt

Bei der Verschlüsselung von Diagnosen, die als Praxisbesonderheiten im Heilmittelbereich anerkannt sind, gibt es eine Neuerung. Bei orthopädischen Gelenkimplantaten mit dem Kode Z96.6- kann jetzt auch kodiert werden, wo sich das Implantat befindet.

Hintergrund ist die Revision der bundesweit geltenden Klassifikation ICD-10-GM für das Jahr 2016. Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben daraufhin die Diagnosen, die als Praxisbesonderheiten gelten, rückwirkend zum 1. Januar 2016 diesbezüglich angepasst.

Diagnosekode wird um eine fünfte Stelle ergänzt

Der bis zum 31. Dezember 2015 gültige Diagnosekode Z96.6 „Vorhandensein von orthopädischen Gelenkimplantaten“ wurde im ICD-10-GM für das Jahr 2016 um eine fünfte Stelle ergänzt: Z96.60 bis Z96.68.

Damit kann nunmehr die konkrete Lokalisation von orthopädischen Gelenkimplantaten verschlüsselt werden – zum Beispiel das Vorhandensein einer Hüftgelenksprothese mit dem Kode Z96.64.

Verordnungen, die auf Grundlage der neuen Kodes ausgestellt werden, gelten wie bisher im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach Paragraf 106 SGB V für sechs Monate nach dem Akutereignis als Praxisbesonderheit.

Kode Z96.88 gilt weiterhin als Praxisbesonderheit

Im Rahmen der Vorgängerversion ICD-10-GM-2015, die die Möglichkeit der Konkretisierung nicht vorsah, haben Ärzte den Kode Z96.88 „Vorhandensein von sonstigen näher bezeichneten funktionellen Implantaten“ verwendet. Dies können sie auch weiterhin tun.

Denn Verordnungen, die auf Grundlage von Kodierungen nach der Version 2015 der ICD-10-GM gestellt werden, gelten im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach Paragraf 106 SGB V weiterhin als Praxisbesonderheit.

Änderung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2016

Durch die Revision der ICD-10-GM wurde eine Anpassung der Diagnosen der Vereinbarung über bundesweite Praxisbesonderheiten nach Paragraf 84 Absatz 8 SGB V notwendig. Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben diese Anpassung im Februar beschlossen. Die Änderung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2016.

Einbindung in die Praxisverwaltungssoftware

Die getroffenen Änderungen können zum zweiten Quartal 2016 von den Herstellern der Praxisverwaltungssysteme in die Verordnungssoftware eingebunden werden. Die hierfür erforderlichen Anpassungen der Stammdateien sind fristgerecht erfolgt. Damit erhält der Arzt bereits beim Verordnungsvorgang einen Hinweis, ob es sich bei der Verordnung um eine Praxisbesonderheit handelt.

Heilmittel: Bundesweite Praxisbesonderheiten

Patienten mit schweren Erkrankungen benötigen oftmals mehr Heilmittel. Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben deshalb eine Liste mit Diagnosen erstellt, die seit Januar 2013 bundesweit als Praxisbesonderheit anerkannt werden. Dazu gehören zum Beispiel bestimmte Skeletterkrankungen, rheumatische Erkrankungen und Multiple Sklerose.

Die Kosten für diese Verordnungen sind bei den Wirtschaftlichkeitsprüfungen (nach Paragraf 106 SGB V) zugunsten des Arztes zu berücksichtigen. Damit Verordnungen als Praxisbesonderheiten identifiziert werden können, ist es erforderlich, dass Vertragsärzte auf dem Rezept neben dem Indikationsschlüssel auch den ICD-10-Kode angeben.

Weiterführende Informationen
Schreiben der KBV und des GKV-Spitzenverbands vom 10.02.2016 zur Einführung der ICD-10-GM-2016 als Ergänzung der Vereinbarung über Praxisbesonderheiten für Heilmittel vom 12.11.2012 (Stand: 10.02.2016, PDF, 161 KB)
Informationen zur Verordnung von Heilmitteln
Themenseite Kodieren mit ICD-10-Browser

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de

Nachwuchsförderung: Welche Perspektive hat die Chirurgie?

Einladung zum Bundeskongress Chirurgie vom 26.–28. Februar 2016 in Nürnberg

Sehr geehrte Damen und Herren,

Chirurgen sind unverzichtbar für die Erstversorgung und spezialisierte Weiterbehandlung bei Schmerzen, akuten Verletzungen und Unfällen sowie bei chronischen Erkrankungen der Knochen, Weichteile und Gelenke. Doch in Kliniken und Praxen ist es gleichermaßen schwer geworden, junge Ärzte für die Chirurgie zu begeistern: Chirurgische Klinikabteilungen suchen verzweifelt Nachwuchs, chirurgischen Praxen droht mit dem Ruhestand des Inhabers die Schließung. Die flächendeckende chirurgische Versorgung und somit auch die Sicherheit der Patienten sind in Gefahr. Beim Bundeskongress Chirurgie, der vom 26. bis 28. Februar 2016 im Congress Centrum Nürnberg (CCN) Ost stattfindet, wollen die beteiligten Berufsverbände aktiv um Nachwuchs werben. In eigenen Sitzungen („Lounge & Lunch – Perspektive Ambulante Chirurgie“ , Workshop „Familie und Niederlassung – geht das?“, „Students for students – work life balance Chirurgie in Klinik und Praxis“ ) bieten der Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC), der Berufsverband Deutscher Chirurgen (BDC) und der Bundesverband Ambulantes Operieren (BAO) Medizinstudierenden und jungen Ärzten die Möglichkeit, mit erfahrenen Experten über neue Perspektiven für die chirurgische Tätigkeit zu diskutieren. Beim Nachwuchs-Kongress „Staatsexamen & Karriere“, der parallel am 26. bis 27. gemeinsam vom BDC und dem Berufsverband Deutscher Internisten veranstaltet wird, stehen Tipps aus dem Klinikalltag und der praktisch-mündliche Prüfungsteil der beiden Pflichtfächer Chirurgie und Innere Medizin im Mittelpunkt.
Nachhaltig erfolgreiche chirurgische Tätigkeit erfordert allerdings verlässliche politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen, wie Chirurgen sie im deutschen Gesundheitswesen längst nicht mehr vorfinden. Daher gehört zum Werben um den chirurgischen Nachwuchs auch das Ringen um weniger Bürokratie, den Erhalt der ärztlichen Therapiefreiheit, die Umsetzung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen, den Verzicht auf existenzgefährdende Regresse und den Schutz vor pauschalen Anfeindungen und Verunglimpfungen der Ärzteschaft. Vertreter des BNC, BDC und BAO werden daher im Rahmen des Bundeskongresses auch intensiv über die Auswirkungen aktueller Gesetzesänderungen (Stichworte: Krankenhausstrukturgesetz, Versorgungsstärkungsgesetz, Antikorruptionsgesetz) diskutieren und ihre politischen Kampagnen für die anstehende Bundestagswahl 2017 vorstellen. Am Politischen Samstagvormittag treten sie hierzu in den Dialog mit der bayerischen Gesundheitsministerin Melanie Huml und Hans-Werner Pfeifer, Referent für Grundsatzfragen beim GKV-Spitzenverband.

Das Tagungsprogramm mit diversen Workshops auch zum Thema Patientensicherheit, einem Gutachter-Seminar, Auffrischungskursen zum Strahlenschutz für Ärzte und ihre Angestellten sowie verschiedene Fortbildungskurse für das Praxispersonalfinden Sie online unter www.bundeskongress-chirurgie.de.

Interessierte Journalisten sind herzlich eingeladen, am gesamten Kongress teilzunehmen. Gern vermitteln wir Ihnen kompetente Interviewpartner und versorgen Sie mit Hintergrundinformationen. Melden Sie sich gern bei Antje Thiel (0179 2050813) oder Julia Weilbach (0160 3621563), die Ihnen gern vor Ort bei der Organisation behilflich sind.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. Michael Bartsch, Kongressleiter
Dr. med. Christoph Schüürmann, BNC-Vorsitzender
Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, BDC-Präsident
Dr. med. Axel Neumann, BAO-Präsident

Der Bundeskongress Chirurgie wird seit 2011 durch den Berufsverband der Niedergelassenen Chirurgen (BNC), den Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) und den Bundesverband Ambulantes Operieren (BOA) gemeinsam mit weiteren chirurgischen Fachgesellschaften und Berufsverbänden veranstaltet. Der Kongress ist hervorgegangen aus dem erfolgreichen Bundeskongress der niedergelassenen Chirurgen des BNC, der 2016 bereits zum 18. Mal stattfindet.

Klares Bekenntnis zur Zusammenarbeit, aber: keine Benachteiligung im Wettbewerb

Onkologie – Die KBV und der BNHO haben die Studie „Wettbewerb in der ambulanten onkologischen Versorgung – Analyse und Reformansätze“ vorgestellt.

Erhebliche Wettbewerbsnachteile zu Lasten der ambulant tätigen Fachärzte im Vergleich zu den Krankenhäusern konstatiert die von der Unternehmung DICE Consult erstellte Studie „Wettbewerb in der ambulanten onkologischen Versorgung – Analyse und Reformansätze“. In Auftrag gegeben vom Berufsverband der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen (BNHO), wurde sie heute in Berlin gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) präsentiert.

Dabei rief Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, zu einer verstärkten Zusammenarbeit der Krankenhäuser mit den Praxen auf. „Den Nutzen davon haben vor allem die Patienten. Denn das große Wissen der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen kommt den Krankenhäusern zugute – und somit dem Patienten, der umfassend betreut wird“, warb der KBV-Chef. Gleichzeitig wies er darauf hin, „dass wir Niedergelassene den Wettbewerb nicht scheuen, aber man muss uns seitens der Politik die gleichen Möglichkeiten einräumen wie den Kliniken.“

„Die Niedergelassenen sind der Garant dafür, dass Betroffene in ihrer gewohnten Umgebung bleiben und ihren Arzt behalten können“, sagte Prof. Dr. Stephan Schmitz, Vorstandsvorsitzender des BNHO.  „Gerade für Krebspatienten ist es wichtig, während der schwierigen Zeit der Behandlung so viele vertraute Alltagsroutinen wie möglich zu behalten. Ohne niedergelassene Onkologen wäre dies unmöglich.“

Die Experten rund um Prof. Dr. Justus Haucap von DICE Consult empfehlen unter anderem einen deutlichen Ausbau der Kooperationsmöglichkeiten von niedergelassenen Fachärzten und Krankenhäusern. Sie sprechen sich ebenso für den „Erhalt mittelständischer Strukturen mit selbstständigen niedergelassenen Ärzten in der ambulanten Versorgung aus“. „Hierdurch wird Wettbewerb gestärkt, dem insbesondere im Hinblick auf Fortschritte bei der Organisation und den Prozessen von Versorgung Bedeutung zukommt“, schreiben die Gutachter.

Weiterführende Informationen
Studie: Wettbewerb in der ambulanten onkologischen Versorgung – Analyse und Reformansätze (Stand: 15.02.2016, PDF, 1.4 MB)
Präsentation zur Studie (Stand: 15.02.2016, PDF, 1.2 MB)
Statement des KBV-Vorstandsvorsitzenden Dr. Andreas Gassen (Stand: 15.02.2016, PDF, 48 KB)
Politische Wertung des BNHO (Stand: 15.02.2016, PDF, 64 KB)

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de

Schaufenster Februar 2016

Wer trinkt am meisten Kaffee?

Orthopäden!? Im Kantonspital St. Gallen sind es jedenfalls die Orthopäden, die am häufigstens zur Kaffeetasse greifen. Aber ob diese Erhebung unter den Ärzten des Spitals tatsächlich für alle Krankenhäuser gilt, bleibt fraglich.

bdc_logo_bearbeitet-2Zahl des Monats: 17.336

Der BDC hat Zuwachs bekommen: Wir freuen uns über mittlerweile 17.336 Mitglieder im Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) – Stand Dezember 2015.

Dr. med. Kalbe zur neuen Facharzttermin-Regelung im NDR

NDR KalbeEine neue Terminservicestelle soll dafür sorgen, dass Kassenpatienten schneller einen Facharzttermin bekommen. Doch Ärzte und Patienten sind skeptisch, ob das Modell Sinn macht. In einem Beitrag des NDR wird Dr. Kalbe, Leiter des Referats Niedergelassene Chirurgen im BDC, in seiner Praxis begleitet.
Quelle

Neu im eMagazin: Finden Sie den BDC-Chirurgen

Auch in diesem Jahr gibt es wieder ein Gewinnspiel in der Passion Chirurgie, bei dem kurz vor Weihnachten der Gewinner eines Tablet-PCs ausgelost wird.

OEBPS/images/01_02_A_01_2016_Schaufenster_image_03.png

Die Besonderheit in diesem Jahr: Zusätzlich zu dem Bilderrätsel „Ein Wort – Ein Bild“ ist in jeder EPUB der BDC-Chirurg in einem der Artikel versteckt. Finden Sie ihn, erhöhen Sie Ihre Gewinnchancen mit jeder Ausgabe und schicken Sie eine E-Mail mit dem Titel des Artikels an [email protected] mit dem Betreff Passion Chirurgie EPUB 02/2016.

Viel Glück!

Falls Sie die App noch nicht installiert haben, finden Sie HIER eine Anleitung.

Multimediales Qualitätssicherungssystem vereinfacht OP-Dokumentation

Stehende und bewegte Bilder spielen in der medizinischen Diagnose, Behandlung und Dokumentation eine wichtige Rolle. Herkömmliche Kameras oder Handy-Cams können weder die nötige Qualität liefern, noch sind sie für einen hygienisch sicheren Einsatz geeignet. Die deutsche XotonicsMED GmbH hat jetzt das weltweit erste, speziell auf den medizinischen Bereich ausgelegte Kamerasystem entwickelt, das eine besonders hohe Auflösung im medical 4k-Standard und zusätzliche Daten mit DICOM-Konformität bietet. Das Gerät mit einem 32 GB-SSD-Speicher ist vollständig desinfizierbar. Die XotoCAM 1.0 nimmt zusätzlich zum Bild per Tastatur oder Spracherkennung Notizen auf und übergibt alle Informationen direkt in die Akte des Patienten. Das vermeidet Fehler und spart Zeit bei der Dokumentation. Durch Verschlüsselung wird der Datenschutz gewährleistet. Die Weltneuheit wird auf der Medica in Düsseldorf erstmals vorgestellt.

Für Anwendungen im medizinischen Bereich hat das Unternehmen XotonicsMED GmbH ein Kamerasystem entwickelt, das den Anforderungen im klinischen Bereich hinsichtlich Bildqualität, Hygiene und Kompatibilität mit Schnittstellen entspricht. Herzstück der Kamera ist ein 18 Megapixel-CMOS-Fotosensor. Durch den integrierten Fix-Fokus stellt die Kamera das Objekt sofort scharf, eine umständliche manuelle Justierung entfällt ebenso wie das Warten auf die korrekte Einstellung mit Auto-Fokus. Das Objektiv wird durch einen LED-Lichtring ergänzt, der für die optimale Ausleuchtung des Zielbereichs und eine spektralgetreue Wiedergabe sorgt. Dank teilautomatisierter Hilfsmittel muss der Benutzer die XotoCAM 1.0 nur auf die Wunde beziehungsweise den Patienten richten und bekommt auf Knopfdruck ein sauberes, verwertbares Bild. Auf dem 7“-großen Touch-Display mit maximaler Helligkeit von 1.000 cd/m² lassen sich die Aufnahmen sofort in hoher Qualität begutachten.

Dokumentation 2.0: Den Patienten wählen und Bilder erstellen

Die kompakte Kamera mit einem 32 GB-SSD-Speicher verfügt über eine direkte Anbindung per WLAN oder Ethernet an klinikspezifische Informationssysteme wie KIS oder PACS über die Datenaustauschstandards HL7, BDT und DICOM. Der Patient wird aus einer Arbeitsliste (Worklist) im Vorfeld der Aufnahme via Barcode oder über die Eingabe des Namens auf dem Touchdisplay ausgewählt. Alle folgenden Fotos werden so dem richtigen Patienten und seiner Akte direkt zugeordnet. Ergänzend dazu lassen sich Audiokommentare einsprechen oder Notizen eingeben.

OEBPS/images/ICON_link_2.png

Weitere Informationen

Kontakt: XotonicsMED GmbH, Gewerbestrasse 19, 08115 Lichtentanne, 0375/541 350, [email protected]

Diese Beiträge sind von den genannten Firmen gestaltet und Passion Chirurgie als Herausgeber und Redaktion ist nicht verantwortlich für die Inhalte.

BDC-Sitzungen auf dem 133. Chirurgenkongress 2016

Dienstag, 26. April 2016

09:00 – 10:30

Cleverness, Taktik, Charme oder Quote- Erfolgskonzepte von Chirurginnen in Führungspositionen

Prof. Dr. med. Katja Schlosser

11:00 – 12:30

ChirurgSein 2030 – Sind wir für die Zukunft gerüstet?

Dr. med. Matthias Krüger

Prof. Dr. med. habil. Frank Marusch

12:30 – 15:00

Workshop: Vorbereitung auf die Niederlassung

Dr. med. Jörg-Andreas Rüggeberg

14:00 – 15:30

Struktur und Angebot der chirurgischen Fort- und Weiterbildung in Deutschland – Notwendiges und Redundantes

Prof. Dr. med. Wolfgang Schröder, Prof. Dr. med. Albrecht Stier

15:00 – 16:00

Workshop: Vertragsgestaltung und Organisationsverantwortung in der Klinik (AT- und Chefarztverträge

Dr. jur. Jörg Heberer

18:00

Eröffnungsveranstaltung der DGCH

Mittwoch, 27. April 2016

13:00 – 14:00

Hygiene im OP

Prof. Dr. med. Julia Seifert, Prof. med. Dr. Axel Kramer

15:00 – 16:00

Sektorübergreifende Versorgung: Zukünftige Versorgungsstrukturen in dünn besiedelten Gebieten

Dr. med. Jörg-Andreas Rüggeberg

17:00 – 18:30

Zertifizierungen – Fluch oder Segen?

Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, Dr. Peter Kalbe

18:30 – 19:30

BDC-Mitgliederversammlung

Donnerstag, 28. April 2016

09:00 – 10:30

Hernienchirurgie 2020 -im Spannungsfeld zwischen Qualität und Ökonomie

Prof. Dr. med. Carolin Tonus

Anton J. Schmidt

14:00 – 15:30

Medienkompetenz für Ärzte und Geschäftsführer

Prof. Dr. med. Michael Betzler

Weiterführende Informationen
Einladung zur Mitgliederversammlung*
* Bitte melden Sie sich auf der Startseite im Mitgliederbereich myBDC an, um die Einladung zur Mitgliederversammlung zu lesen.
133. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie