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Hohe Qualitätsstandards bewahren

Normung von Gesundheitsdienstleistungen verhindern

Die Konferenz der Fachberufe im Gesundheitswesen hat sich bei ihrer Jahrestagung in der Bundesärztekammer am 2. März 2016 gegen Bestrebungen auf europäischer und nationaler Ebene gewandt, die Tätigkeit von Ärzten und Angehörigen anderer Berufe im Gesundheitswesen zu normieren. Nach Auffassung der mehr als 40 Mitgliedsverbände der Fachberufekonferenz werden damit Instrumente, die bei Medizinprodukten, medizinisch-technischen Geräten oder beim Qualitätsmanagement sinnvoll sind, auf Tätigkeiten bei der medizinischen Behandlung und Pflege von Patienten übertragen. Das sensible Feld der Gesundheit sei aber für Normungsbestrebungen völlig ungeeignet, warnten die Verbände.

„Eine weitere Regulierung der Patientenversorgung durch europäische Normen ist völlig überflüssig und unterläuft die deutschen Qualitätsstandards für Gesundheitsdienstleistungen. Sie wird der individuellen Beziehung zum Patienten nicht gerecht”, sagte Dr. Max Kaplan, Vorsitzender der Fachberufekonferenz und Vizepräsident der Bundesärztekammer, auf der Tagung in Berlin.

Nach Überzeugung der Mitgliedsverbände und der anwesenden Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums gebe es in Deutschland umfassende gesetzliche und berufsrechtliche Regelungen für die Ausübung der Gesundheitsberufe sowie transparente und evidenzbasierte wissenschaftliche Leitlinien. Diese bildeten die Grundlage für die stets situationsabhängige und selbstbestimmte Berufsausübung.

Die Teilnehmer beschäftigten sich auch mit den Vorgaben der Berufsanerkennungs-Richtlinie zur Fortbildung und zur Sprachkompetenz sowie mit dem europäischen Referenzrahmen für Sprachen und seiner Anwendung bei den Gesundheitsberufen.

Zudem nutzten die Angehörigen der Gesundheitsfachberufe die Tagung für einen Erfahrungsaustausch über die gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen. Die Teilnehmer betonten, dass nicht zuletzt die funktionierende interprofessionelle Kooperation und das große – häufig ehrenamtliche – Engagement der Beschäftigten im Gesundheitswesen dazu beitragen, die großen Herausforderungen zu bewältigen.

Vor dem Hintergrund des neuen Entlassungsmanagements nach § 39 SGB V sowie den aktuellen Entwicklungen im E-Health-Bereich bekannten sich die Konferenzteilnehmer deutlich zur „Prozessverbesserung in der Patientenversorgung durch Kooperation und Koordination zwischen Gesundheitsberufen“, wie sie in der gleichnamigen Broschüre der Konferenz beschrieben ist (www.baek.de/Broschüre/Prozessverbesserung).

Die vom Vorstand der Bundesärztekammer initiierte Konferenz der Fachberufe im Gesundheitswesen besteht nunmehr seit 27 Jahren. Ziel dieser ständigen Einrichtung ist es, den Dialog und die interprofessionelle sowie sektorübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsfachberufen zu fördern und aktuelle gesundheitspolitische Entwicklungen und deren Auswirkungen auf die Berufsausübung zu beraten.

Quelle: 03.03.2016, Bundesärztekammer,  Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin

Zielorientierte Anpassung des EBM besser als “Orientierungswert-Basar”

Eine regelmäßige Aktualisierung des EBM und ein Ausgleich für steigende Betriebskosten im Orientierungswert sind nach Ansicht von Experten unerlässlich, um Arztpraxen wirtschaftlich führen zu können. Bei einer Zi-Tagung kritisierten Sachverständige die bisherige Entscheidungspraxis des Bewertungsausschusses bezüglich der ärztlichen Wirtschaftlichkeitsreserven.

Im Mittelpunkt der Tagung stand ein Gutachten zur Definition und Messung der Wirtschaftlichkeit von Arztpraxen, mit dem das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) den Hamburger Gesundheitsökonom Prof. Dr. Jonas Schreyögg beauftragt hatte. Hintergrund ist, dass es bislang an einer von Krankenkassen und Ärzteschaft akzeptierten methodischen Grundlage fehlt – derzeit dominiert die Sichtweise der Krankenkassen.
Gassen: falsche Methode kann Honorarkürzungen nach sich ziehen

Würde man dieser bisherigen Definition von „Wirtschaftlichkeitsreserven“ in Arztpraxen folgen, könnte dies Honorarkürzungen von bis zu zwei Milliarden Euro pro Jahr nach sich ziehen, gab der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen zu bedenken. „Aus vertragsärztlicher Perspektive können weder die hierfür herangezogene Methode noch das Ergebnis als sachgerecht angesehen werden.“

Mit seinem Gutachten stellt Prof. Schreyögg in Frage, dass die Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsreserven im Rahmen der jährlichen Anpassung des Orientierungswerts überhaupt sachgerecht möglich ist. Vielmehr müssten Produktivitätsunterschiede nach Fachgruppen und Leistungsschwerpunkten differenziert ermittelt werden. Er empfiehlt dem Bewertungsausschuss, in Abständen die Bewertung einzelner Gebührenordnungspositionen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) zu überprüfen.

Bei der Anpassung des Orientierungswerts wären dann vorrangig Preissteigerungen bei Personal, Mieten und Betriebsmitteln zu berücksichtigen. In diesem Fazit wird Schreyögg von Rechtsanwalt Dr. Rainer Hess unterstützt. Hess leitet aus rechtssystematischer Sicht eine besondere Sorgfaltspflicht des Bewertungsausschuss ab. Die gesetzlich geforderte Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsreserven müsse daher vorrangig im EBM erfolgen. Zudem dürfe – wie bei der Entwicklung der Betriebskosten – auch nur die jährliche Veränderung der Wirtschaftlichkeit in die Bewertung einfließen.
Stillfried: Substanz erhalten, ambulante Versorgung fördern

Zi-Geschäftsführer Dr. Dominik von Stillfried forderte den Bewertungsausschuss auf, klar zu begründen, wem die ermittelten jährlichen Produktivitätsgewinne gehören sollen – den Ärzten oder den Versicherten. Die Krankenkassen dürften aus seiner Sicht nicht mehr entnehmen als erforderlich – schließlich müsse die Substanz der ambulanten Versorgung erhalten und gefördert werden.

„Kassen dürfen Produktivitätsgewinne nicht auf Kosten der Qualität einfordern“, so von Stillfried. Dafür sollte den Vertragsärzten über den EBM eine Reserve zugestanden werden. Darüber hinaus hob Stillfried hervor, dass es auch nichtbeeinflussbare Faktoren wie die Patientenstruktur oder die Mieten gebe. Davon betroffene Praxen dürften nicht benachteiligt werden.
Studie liefert wichtigen methodischen Beitrag

Der Vorsitzende des Erweiterten Bewertungsausschusses, Prof. Jürgen Wasem, kündigte an, dass sich das Gremium eingehend mit der Argumentation der Sachverständigen beschäftigen werde.

Für die Analyse nutzte Schreyögg das Zi-Praxis-Panel mit Daten von 5.000 Ärzten aus den Jahren 2008 bis 2010. Seine etwa 100 Seiten starke Studie stellt die methodischen Grundlagen sowie erste empirische Ergebnisse vor.

Schreyögg steht dem vom Bundesforschungsministerium geförderten Hamburg Center for Health Economics der Universität Hamburg vor und ist in den Sachverständigenrat Gesundheit berufen worden.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de

Locky und Co: So können sich Praxen vor Computerviren schützen

Aktuell verbreiten sich sogenannte Verschlüsselungstrojaner wie Locky oder TeslaCrypt mit rasanter Geschwindigkeit im Internet und machen auch vor Krankenhäusern und Arztpraxen nicht Halt. Cyberkriminelle verschlüsseln die Dateien ihrer Opfer und fordern Lösegeld für die Entschlüsselung. Praxen können Vorkehrungen treffen, um sich vor solchen Angriffen zu schützen.

Die aktuell grassierenden Verschlüsselungstrojaner sind so gut programmiert, dass die einmal verschlüsselten Daten verloren scheinen. Trotzdem empfiehlt zum Beispiel das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), das geforderte Lösegeld nicht zu zahlen. Die Erfahrungen der letzten Wochen zeigen, dass die von den Cyberkriminellen versprochene Entschlüsselung oftmals trotz einer Lösegeldzahlung ausbleibt.

Es ist daher sehr empfehlenswert, einige wichtige Grundsätze beim Surfen im Internet und beim Öffnen von E-Mails zu beachten und alle Praxismitarbeiter für dieses Thema zu sensibilisieren.
Updates installieren und aktuelle Antiviren-Software nutzen

Auch bei Computern ist der beste Schutz die Vorsorge: Schadsoftware sollte erst gar nicht auf den Praxisrechner gelangen können. Dabei hilft ein regelmäßiges Update des Betriebssystems, des Browsers und sämtlicher genutzter Software – in Kombination mit einer aktuellen Antiviren-Software. Ein Virus kann ansonsten schon allein durch den Besuch einer entsprechend präparierten Webseite den Praxisrechner infizieren.
Auf den E-Mail-Absender achten

Cyberkriminelle versuchen auch, ihre Schadsoftware per E-Mail mit Dateianhang oder über Verlinkungen zu verteilen. Derzeit fügen sie ihren E-Mails zum Beispiel eine Word-Datei bei, die dann durch eine sogenannte Makro-Funktion für die eigentliche Infektion sorgt. Daher gilt es, beim Öffnen von E-Mails und insbesondere den Dateianhängen und mitgeschickten Links größte Vorsicht walten zu lassen.

Der E-Mail-Empfänger sollte stets die Identität des Absenders prüfen – E-Mail-Adressen lassen sich durch Cyberkriminelle leicht fälschen. Handelt es sich wirklich um die bekannte E-Mail-Adresse oder wird beispielsweise nur der Name des Absenders angezeigt und es ist eine unbekannte Adresse hinterlegt? Im Zweifelsfall sollten Dateianhänge beziehungsweise Links nicht geöffnet werden.
Backup für den Ernstfall: Daten regelmäßig sichern

Eine wirkungsvolle Absicherung für den Ernstfall bieten Datensicherungen – sogenannte Backups. Sollte ein Praxisrechner von einem Virus betroffen sein, können die verlorenen Daten darüber wiederhergestellt werden. Moderne Verschlüsselungstrojaner sind allerdings mittlerweile in der Lage, auch die Daten in angeschlossenen Netzlaufwerken und auf externen Festplatten mit zu verschlüsseln.

Ein Backup, das zum Beispiel auf einer externen, aber weiterhin angeschlossenen Festplatte abgelegt wird, wäre dadurch ebenfalls verloren und somit wertlos. Daher ist es wichtig, Backups auf Speichermedien abzulegen, die nicht dauerhaft mit dem potentiell betroffenen Praxisrechner verbunden sind.

Weiterführende Informationen
Tipps und Informationen des BSI zu Backups
KBV Praxis-IT
Broschüre "Sicheres Surfen im Internet - So schützen Sie sich!"

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de

Gesundheitsversorgung: Vorhandene ambulante fachärztliche Strukturen einfach mal nutzen!

„Es ist generell richtig, dass wir eine grundlegende Neuausrichtung für die fachärztliche ambulante Versorgung brauchen“, so der Hauptgeschäftsführer des Spitzenverbandes Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa), Lars F. Lindemann. Allerdings müssten dafür keine neuen Versorgungsstrukturen entwickelt werden, denn diese Strukturen wurde beispielsweise mit der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV), insbesondere für die sektorenübergreifende Versorgung, bereits geschaffen. Sie müsse lediglich endlich entbürokratisiert und angemessen genutzt werden. „Und – das Geld muss der Leistung folgen“, so Lindemann weiter. Erste Erfahrungen in der ASV zeigen deutlich, dass sowohl Ärzte in Klinik als auch in Praxis sehr wohl hervorragende Patientenversorgung über die Sektorengrenzen hinweg leisten. Dies gilt z.B. im Belegarztsystem. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Hürden sind hierbei aber zu hinterfragen.

„Wer Patchwork in der Versorgung beseitigen will, muss den Mut haben, über Patientensteuerung und dabei insbesondere über den Einweisungsvorgang ins Krankenhaus zu sprechen. Wenn von 18 Millionen im Krankenhaus behandelten Patienten, 3,7 Millionen Einweisungen vermieden werden können, dann zeigt dies das Potenzial zur Verbesserung der Versorgung.“

„Die Sektorengrenzen müssen abgesenkt werden, nur darf dies nicht durch die schlichte Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung erfolgen. Dem behandelnden Facharzt muss ohne bürokratische Hemmnisse die Möglichkeit offen stehen, mit seinen Patienten gemeinsam die Sektorengrenzen zu überschreiten, um für ihn optimale Behandlungserfolge zu erreichen. Für das Handeln des Facharztes steht dabei die Freiberuflichkeit seiner ärztlichen Tätigkeit im Vordergrund. Es kommt zur Verbesserung der Versorgung gerade nicht darauf an, das Leitbild des angestellten Klinikarztes in die ambulante Welt zu übertragen, sondern Vorteile des selbstständig wirtschaftlich tätigen Arztes für beide Sektoren zu nutzen und sinnvoll zu verknüpfen. So zeigen einzelne Beispiele bereits heute, dass ambulant tätige Ärzte sehr wohl auch in der Lage sind, die Trägerschaft eines Krankenhauses zu übernehmen, was am Ende viel schneller zur Überwindung der Sektorengrenze führt als neue Vorschriften.“

Quelle: Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa), Straße des 17. Juni 106 -108, 10623 Berlin, https://www.spifa.de/

Ambulante Leistungen im Krankenhaus: Experten kritisieren “Wildwuchs”

Krankenhaus-Report 2016

Berlin, 29.02.2016: In deutschen Krankenhäusern wird immer häufiger ambulant behandelt, also ohne dass die Patienten über Nacht bleiben. So sind in den letzten drei Jahrzehnten rund 20 verschiedene ambulante Versorgungsformen entstanden, die im Krankenhaus durchgeführt werden: von Hochschul- und Notfallambulanzen über Ambulantes Operieren im Krankenhaus bis hin zur Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV). Anlässlich der Veröffentlichung des neuen Krankenhaus-Reports des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) bemängeln Experten nun den “Wildwuchs” in diesem Versorgungsbereich und fordern einen einheitlichen Ordnungsrahmen. Notwendig sei “mehr Miteinander statt dieses andauernden Jeder-gegen-Jeden mit Sonderinteressen und Systemegoismen”.

Mitherausgeber Prof. Jürgen Wasem stellt angesichts der Fülle von Versorgungsmöglichkeiten fest: “Hinter dieser Vielfalt steckt kein rationales Ordnungsprinzip. De facto werden hier identische Leistungen in verschiedene Rechtsformen verpackt und dann auch noch unterschiedlich vergütet.” Ähnliche Unterschiede gebe es auch bei der Bedarfsplanung, bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen oder den Zugangsregeln zu Innovationen. “Und in puncto Qualitätssicherung sind ambulante Krankenhausleistungen ohnehin Wüsten”, so Wasem weiter. Deshalb müsse die Politik an der Schnittstelle zwischen ambulanten und stationären Leistungen endlich einheitliche Spielregeln für alle und einen neuen Ordnungsrahmen vorgeben. Die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen könne der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) übernehmen.

Auch Prof. Ferdinand Gerlach, Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin der Goethe-Universität Frankfurt am Main und Vorsitzender des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, kritisiert die Strukturprobleme zwischen den Sektoren: “Das deutsche Gesundheitswesen ist wie ein geteiltes Land. Zwischen Kliniken und Praxen verläuft eine kaum überwindbare Mauer, die für Patienten gefährlich und für alle viel zu teuer ist.”

Das Fehlen von einheitlichen Spielregeln führe vielfach zu konträren Interessen. Echte Zusammenarbeit, etwa zwischen niedergelassenen und stationär tätigen Kardiologen, sei weder vorgesehen noch möglich. Mit der Folge, dass es zu Informationsbrüchen, Missverständnissen, Behandlungsfehlern, Mehrfachdiagnostik, vermeidbaren hohen Arztkontakten und Mengenausweitungen komme. Gerlach weiter: “Kaum einer übernimmt für Patienten mit mehreren Krankheiten, die gleichzeitig von verschiedenen Ärzten und Kliniken behandelt werden, die Gesamtverantwortung und schützt sie vor zu viel oder falscher Medizin.” Hausärzte seien für diese Lotsenfunktion zwar prädestiniert, befänden sich aber innerhalb des Gesundheitssystems in einer geschwächten Position. Gerlach fordert eine regional vernetzte, sektorübergreifende Versorgung, in der die Honorare für stationäre Kurzzeitfälle und vergleichbare ambulante Behandlungen angeglichen werden.
Litsch: Mehr Miteinander anstelle von Sonderinteressen und Systemegoismen

Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, ruft die Beteiligten zur Kooperationsbereitschaft auf: “Auf Schnittstellenprobleme wurde bislang von der Politik mit zahlreichen Einzellösungen reagiert. Die bisherigen Modelle inklusive der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung sind sicher gut gemeint, aber nicht gut gemacht. Das kann so nicht bleiben, da muss der Gesetzgeber noch mal neu ansetzen.” Der Status quo führe seit Jahren nur zu Patchwork und den altbekannten rituellen Verteilungskämpfen zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern. “Was ich mir wünsche, ist mehr Miteinander statt dieses andauernden Jeder-gegen-Jeden mit Sonderinteressen und Systemegoismen. Die Leistungserbringer müssen sich darauf einlassen, gemeinsame Qualitäts-, Verwaltungs- und Finanzierungsstandards zu entwickeln, sonst kommen wir nicht weiter.”

Voraussetzung für eine Neuausrichtung der fachärztlich-ambulanten Versorgung sei mehr Transparenz. Dazu brauche es eine einheitliche Dokumentation von ambulanten und fachärztlich-ambulanten Leistungen. So könne man Doppelstrukturen und Qualitätseinbußen sichtbar machen und damit Vergleichbarkeit schaffen. In einem zweiten Schritt müsse sektorübergreifend festgelegt werden, welche Kapazitäten und Strukturen für den Bedarf wirklich notwendig seien. “Wenn wir so weit sind, kann ein neuer ordnungspolitischer Rahmen abgesteckt werden.”

Quelle: AOK-Bundesverband GbR, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin, http://www.aok-bv.de

Weiterführende Informationen
WIdO Wissenschaftliches Institut der AOK

BGH konkretisiert Pflichten des Betreibers eines Ärztebewertungsportals

VI ZR 34/15 – Urteil vom 1. März 2016

Der Kläger ist Zahnarzt. Die Beklagte betreibt unter der Internetadresse www.jameda.de ein Portal zur Arztsuche und -bewertung. Dort können Interessierte Informationen über Ärzte aufrufen. Registrierten Nutzern bietet das Portal zudem die Möglichkeit, die Tätigkeit von Ärzten zu bewerten. Die Bewertung, die der jeweilige Nutzer ohne Angabe seines Klarnamens abgeben kann, erfolgt dabei anhand einer sich an Schulnoten orientierenden Skala für insgesamt fünf vorformulierte Kategorien, namentlich “Behandlung”, “Aufklärung”, “Vertrauensverhältnis”, “genommene Zeit” und “Freundlichkeit”. Ferner besteht die Möglichkeit zu Kommentaren in einem Freitextfeld.

Gegenstand der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist die Bewertung des Klägers durch einen anonymen Nutzer, er könne den Kläger nicht empfehlen. Als Gesamtnote war 4,8 genannt. Sie setzte sich aus den in den genannten Kategorien vergebenen Einzelnoten zusammen, darunter jeweils der Note “6” für “Behandlung”, “Aufklärung” und “Vertrauensverhältnis”. Der Kläger bestreitet, dass er den Bewertenden behandelt hat.

Der Kläger forderte die Beklagte vorprozessual zur Entfernung der Bewertung auf. Diese sandte die Beanstandung dem Nutzer zu. Die Antwort des Nutzers hierauf leitete sie dem Kläger unter Hinweis auf datenschutzrechtliche Bedenken nicht weiter. Die Bewertung beließ sie im Portal.

Mit seiner Klage verlangt der Kläger von der Beklagten, es zu unterlassen, die dargestellte Bewertung zu verbreiten oder verbreiten zu lassen. Das Landgericht hat der Klage stattgeben; das Oberlandesgericht hat sie auf die Berufung der Beklagten abgewiesen. Der für das Allgemeine Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat diese Entscheidung aufgehoben und den Rechtsstreit an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Die beanstandete Bewertung ist keine eigene “Behauptung” der Beklagten, weil diese sie sich inhaltlich nicht zu eigen gemacht hat. Die Beklagte haftet für die vom Nutzer ihres Portals abgegebene Bewertung deshalb nur dann, wenn sie zumutbare Prüfungspflichten verletzt hat. Deren Umfang richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles. Maßgebliche Bedeutung kommt dabei dem Gewicht der beanstandeten Rechtsverletzung, den Erkenntnismöglichkeiten des Providers sowie der Funktion des vom Provider betriebenen Dienstes zu. Hierbei darf einem Diensteanbieter keine Prüfungspflicht auferlegt werden, die sein Geschäftsmodell wirtschaftlich gefährdet oder seine Tätigkeit unverhältnismäßig erschwert.

Auf der Grundlage der Feststellungen des Berufungsgerichts hat die Beklagte ihr obliegende Prüfpflichten verletzt. Der Betrieb eines Bewertungsportals trägt im Vergleich zu anderen Portalen von vornherein ein gesteigertes Risiko von Persönlichkeitsrechtsverletzungen in sich. Diese Gefahr wird durch die Möglichkeit, Bewertungen anonym oder pseudonym abzugeben, verstärkt. Zudem erschweren es derart verdeckt abgegebene Bewertungen dem betroffenen Arzt, gegen den Bewertenden direkt vorzugehen. Vor diesem Hintergrund hätte die beklagte Portalbetreiberin die Beanstandung des betroffenen Arztes dem Bewertenden übersenden und ihn dazu anhalten müssen, ihr den angeblichen Behandlungskontakt möglichst genau zu beschreiben. Darüber hinaus hätte sie den Bewertenden auffordern müssen, ihr den Behandlungskontakt belegende Unterlagen, wie etwa Bonushefte, Rezepte oder sonstige Indizien, möglichst umfassend vorzulegen. Diejenigen Informationen und Unterlagen, zu deren Weiterleitung sie ohne Verstoß gegen § 12 Abs. 1 TMG in der Lage gewesen wäre, hätte sie an den Kläger weiterleiten müssen. Im weiteren Verfahren werden die Parteien Gelegenheit haben, zu von der Beklagten ggf. ergriffenen weiteren Prüfungsmaßnahmen ergänzend vorzutragen.

Quelle: Bundesgerichtshof, Herrenstraße 45 a, 76133 Karlsruhe, http://www.bundesgerichtshof.de/

Arbeiten in der Chirurgie: Ein Traumberuf mit abschreckenden Rahmenbedingungen

Nürnberg, 29. März 2016: Glücklicherweise gibt es sie noch: junge Ärzte und angehende Mediziner, die Interesse an einer Weiterbildung zum Chirurgen haben. Bei der Sitzung „Students for Students“ im Rahmen des Bundeskongress Chirurgie, der vom 26. bis 28. Februar 2016 in Nürnberg stattgefunden hat, beschrieb Naomi Lämmlin, Präsidentin der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e. V. (bvmd), die Faszination des Faches Chirurgie: „Der OP ist eine eigene Welt, in der nur der Patient zählt und in der alles andere zurückstehen muss. Ein Chirurg muss schnelle Entscheidungen treffen und sieht sofort das Ergebnis seines Handelns – das gefällt mir.“ Als gestandener Chirurg warb Dr. Matthias Krüger, Beauftragter für Nachwuchsförderung des Berufsverbands Deutscher Chirurgen (BDC), mit weiteren Vorzügen für sein Fach: „Chirurgie ist multiprofessionell und interdisziplinär. Wer sich für das Herz-Kreislauf-System interessiert, wählt die Kardiochirurgie. Wer gern mit Kindern arbeitet, geht in die Kinderchirurgie. Wen die inneren Organe faszinieren, der wird Viszeralchirurg.“ Außerdem seien die Karrierechancen von Chirurgen an deutschen Kliniken ausgesprochen gut.

Eine erfolgreiche chirurgische Karriere kann aber auch in die Niederlassung führen, wie Dr. Manfred Weisweiler betonte. Der niedergelassene Chirurg aus Geilenkirchen sagte: „Ich habe noch keinen Tag meiner Niederlassung bereut, denn ich gestalte meine Arbeit selbst, ohne dass mir ein Verwaltungsdirektor reinredet.“ Doch es gibt auch skeptische Stimmen, wie etwa die von Lauritz Blome, Bundeskoordinator der AG Gesundheitspolitik im bvmd, der für sich persönlich den Weg in die Chirurgie mittlerweile ausschließt. „In der Chirurgie herrscht ein immenser Druck, und in keinem anderen Fach sind die Arbeitszeiten so schwer mit einem Familienleben vereinbar“, fasste er seine Kritik an den Arbeitsbedingungen zusammen.

Da das Studium die erste große Hürde auf dem Weg zur Chirurgie darstellt, unterstützen die Berufsverbände bereits dort: Beim Nachwuchs-Kongress „Staatsexamen & Karriere“, der parallel am 26. bis 27. Februar gemeinsam vom BDC und dem Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) veranstaltet wurde, stand die Vorbereitung der Medizinstudenten auf den praktisch-mündliche Prüfungsteil der Pflichtfächer Chirurgie und Innere Medizin im Zentrum. „Reaktionszeiten verbessern und das Verhalten bei einer Bruchlandung trainieren – wie im Flugsimulator können wir Studenten auf den Ernstfall vorbereiten“, eröffnete PD Dr. Carsten J. Krones als einer der wissenschaftlichen Leiter den Kongress.

Mit den Rahmenbedingungen der chirurgischen Tätigkeit sind auch die fertig ausgebildeten Chirurgen zunehmend unzufrieden, wie die politischen Sitzungen des Kongresses verdeutlichten. „Mit einer Fülle von Gesetzen, die nicht zu Ende gedacht sind und in immer schnellerem Takt verabschiedet werden, greift die Politik immer stärker in unsere ärztliche Selbstverwaltung ein. Außerdem werden so keine der kommenden Herausforderungen im Gesundheitswesen – Stichwort demographischer Wandel – gelöst“, kritisierte der Vorsitzende des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC), Dr. Christoph Schüürmann. Zudem sind etliche Gesetzesinhalte widersprüchlich: So passt die neu eingeführte Regelung, nach der Arztpraxen in rechnerisch „überversorgten“ Gebieten aufgekauft werden und damit vom Markt verschwinden sollen, nicht zu den parallel installierten Terminservicestellen, die Patienten bei dringlichen Überweisungen einen Facharzttermin binnen vier Wochen vermitteln müssen. BDC-Vizepräsident Dr. Jörg-Andreas Rüggeberg fasste die Kritik der Chirurgen an der Bundespolitik so zusammen: „Die Politik scheint zu glauben, dass durch dirigistische Planung machbar ist, was personell aufgrund des demographischen Wandels und des zunehmenden Ärztemangels schlicht nicht mehr zu leisten ist.“

Über die Frage, wie viele Chirurgen das Land für die gute flächendeckende Versorgung der Bevölkerung braucht, wurden sich die Referenten aus den Berufsverbänden, der Selbstverwaltung, vom GKV-Spitzenverband und aus der Politik nicht einig. Der zweite Vorsitzende der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Dieter Haack, gab zu bedenken, dass die bisherige Bedarfsplanung von Vollzeitstellen in Einzelpraxen ausgeht. „Im Übrigen basiert die derzeitige Bedarfsplanung noch immer auf den Ist-Zahlen Anfang der 1990er Jahre. Seither haben sich die Versorgungsbedarfe der Bevölkerung ebenso verändert wie die Möglichkeiten der modernen Medizin. Zudem arbeiten mittlerweile etwa 12.000 angestellte Ärzte im niedergelassenen Bereich, viele davon in Teilzeit.“

Hans-Werner Pfeifer, Referent für Grundsatzfragen beim GKV-Spitzenverband bestand dennoch darauf, dass es Überkapazitäten in etlichen Bereichen der vertragsärztlichen Versorgung gebe: „Diese Überkapazitäten binden ärztliche Zeit und kosten Geld, beides fehlt dann an anderer Stelle.“ Die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml, die als Vertreterin der Politik auf dem Podium saß, gab hingegen zu bedenken: „Es ist richtig, dass die Zahl der Ärzte in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen ist. Doch gleichzeitig ist die Zeit, die ein Arzt direkt im Kontakt mit dem Patienten verbringen kann, immer weniger geworden. Das ist ein Problem.“

Woran der Zeitmangel bei Ärzten liegt, ist hinreichend bekannt: Verschärfte Hygiene- und Qualitätsrichtlinien und überbordende Dokumentationspflichten machen insbesondere ambulant operierenden Ärzten im Alltag das Leben schwer. Doch Hygiene und Dokumentation kosten nicht nur viel Zeit, sondern auch Geld, ohne dass dieser Umstand sich in der Vergütung ambulanter Operationen niederschlägt. Für dieses Problem und viele weitere Baustellen will der Bundesverband Ambulantes Operieren (BAO) gemeinsam mit dem BNC, dem BDC und dem Anästhesienetz Deutschland (AND) die Bevölkerung und nicht zuletzt die Politik in einer neuen politischen Kampagne sensibilisieren. BAO-Präsident Dr. Axel Neumann erklärte dazu: „In der Vergangenheit demonstrierten Ärzte zu Tausenden vor dem Brandenburger Tor, wenn sie gegen die Berliner Politik protestieren wollten. Heute gehen wir einen neuen Weg über eine Social-Media-Kampagne.“ Die Kampagne trägt den Titel „Autsch! Wenn Politik weh tut“. Unter www.ihre-ambulante-op-praxis.de können interessierte Ärzte und Patienten sich über die Positionen der beteiligten Verbände informieren und Materialien wie Wartezimmerplakate oder Shortfacts zur Weiterverbreitung über das Wartezimmer-TV, Twitter und Facebook herunterladen.

Über den Bundeskongress Chirurgie:
Der Bundeskongress Chirurgie wird seit 2011 durch den Berufsverband der Niedergelassenen Chirurgen (BNC), den Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) und den Bundesverband Ambulantes Operieren (BOA) gemeinsam mit weiteren chirurgischen Fachgesellschaften und Berufsverbänden veranstaltet. Der Kongress ist hervorgegangen aus dem erfolgreichen Bundeskongress der niedergelassenen Chirurgen des BNC und fand 2016 bereits zum 18. Mal statt. In diesem Jahr nutzten ihn rund 1.300 Chirurgen, Praxisangestellte und Medizinstudierende für die persönliche fachliche und berufspolitische Weiterbildung. Das fachliche Spektrum umfasste die Themengebiete Unfallchirurgie, Viszeralchirurgie (Proktologie, Hernienchirurgie), Neuro-, Gefäß-, Varizen- und Fußchirurgie, diverse Workshops auch zum Thema Patientensicherheit, ein Gutachter-Seminar, Auffrischungskurse zum Strahlenschutz für Ärzte und ihre Angestellten sowie verschiedene Fortbildungskurse für das Praxispersonal.

Journalistenpreis der Deutschen Chirurgen für „Diagnose am Küchentisch“

Berlin/Nürnberg, Februar 2016: Dr. med. Lucia Schmidt erhielt für ihren Artikel „Diagnose am Küchentisch“ den Journalistenpreis der Deutschen Chirurgen. Im Rahmen des Bundeskongress Chirurgie verlieh der Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen e.V (BDC), Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, den mit 1500 Euro dotierten Preis.

Am 13. September 2015 erschien der Artikel „Diagnose am Küchentisch“ in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Es wird ein Thema behandelt, das wohl jeder Chirurgin und jedem Chirurgen einmal im Berufsleben begegnet: das Operieren von Angehörigen oder Nahestehenden. Einige Operateure lehnen die Behandlung von Nahestehenden grundsätzlich ab, andere hingegen sehen dabei keinerlei Probleme. Diesen unterschiedlichen Meinungen ist die Journalistin in ihrem Artikel auf den Grund gegangen.
Das Dilemma, in das Ärzte bei der Behandlung von Angehörigen möglicherweise geraten, steht im Vordergrund. Bringt man die nötige Balance zwischen Mitgefühl und Distanz auch bei Verwandten oder Freunden mit? Oder behandelt man eher noch gewissenhafter? In dem Artikel kommen Operateure konträrer Meinungen zu Wort, die unterstreichen, dass es in Deutschland Ärzten selbst überlassen ist, zu entscheiden, Angehörige zu behandeln oder nicht – anders ist es beispielsweise in den USA.

30 Prozent der Befragten der BDC-Umfrage „Operieren von Angehörigen“, auf die sich der Artikel beruft, wünschen sich eine Richtlinie oder Empfehlung für Operateure. An der Umfrage nahmen knapp 1700 Chirurgen teil – 77,6 Prozent der Befragten haben bereits Nahestehende operiert.
Einige der Befragten gaben an, sie gingen konzentrierter und mühevoller vor als bei anderen Patienten. Ein Aspekt, den Schmidt als Kritik am deutschen Gesundheitssystem sieht, da Ärzte oft unter ökonomischem Druck stehen und an mancher Stelle so die Bedürfnisse der Patienten auf der Strecke bleiben.

„Es ist eine gelungene Darstellung, geschrieben für die breite Öffentlichkeit. Der Artikel beschränkt sich nicht nur auf ein Randthema der Chirurgie, sondern es werden einige grundsätzliche Themen des Gesundheitssystems betrachtet“, so Meyer. „Daher haben wir diesen Beitrag für den diesjährigen Journalistenpreis der Deutschen Chirurgen ausgewählt.“

Mit dem Journalistenpreis der Deutschen Chirurgen zeichnet der BDC jährlich journalistische Arbeiten aus, in denen chirurgische Themen aus Ärzte- und/oder Patientensicht differenziert und faktenbasierend dargestellt werden. Der BDC fördert mit dem Preis die anspruchsvolle Aufbereitung chirurgischer und gesundheitspolitischer Themen.

Bayerns Gesundheitsministerin zum Bundeskongress Chirurgie in Nürnberg

Huml für besseres Zusammenspiel von Krankenhäusern und Ärzten – Anstieg der ambulanten Operationen ist erfreulich

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml fordert ein besseres Zusammenspiel von Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten. Huml betonte am Samstag anlässlich des Bundeskongresses Chirurgie in Nürnberg: “Nicht die Egoismen der historisch gewachsenen Strukturen, sondern die Bedürfnisse der Patienten müssen im Vordergrund stehen. Wir brauchen eine offene Debatte darüber, welche Behandlungen wo am besten aufgehoben sind. Denn je besser ambulante und stationäre Lösungen ineinandergreifen, desto besser ist die medizinische Versorgung für die Zukunft aufgestellt.”

Die Ministerin begrüßte zugleich, dass die moderne Medizin es erlaubt, immer mehr Operationen ambulant vorzunehmen. Huml erläuterte: “Die Bayerische Krankenhausstatistik zeigt, dass die Zahl der ambulanten Operationen in Bayerns Kliniken sprunghaft angestiegen ist – von knapp 62.000 im Jahr 2002 auf mehr als 243.300 (243.342) im Jahr 2014. Hinter diesen Zahlen stehen Menschen, die lieber schnell zu Hause als lange in der Klinik sind.”

Eine Absage erteilte die Ministerin Forderungen nach einer bundesweiten pauschalen Angleichung der Arzthonorare im ambulanten Sektor. Sie erläuterte: “Grund des höheren Fallwerts in Bayern ist der höhere Anteil spezialisierter ambulanter Behandlungen – wie zum Beispiel ambulante Operationen. Den Grundsatz ‘ambulant vor stationär’ mit Leben zu füllen, ist nicht nur wirtschaftlich effizient, sondern deckt sich auch mit den Wünschen der allermeisten Patienten.”

Huml fügte hinzu: “Ich sage deshalb ganz klar ‘Nein’ zu einer pauschalen Gleichmacherei. Es muss darauf geachtet werden, welche Leistungen von Ärzten erbracht werden. Dabei gilt: Bayerische Besonderheiten müssen auch bei den Honoraren berücksichtigt werden!”

Seit 1999 richtet der Bundesverband Niedergelassener Chirurgen e.V. jährlich den Bundeskongress in Nürnberg aus. Mittlerweile verzeichnet die Veranstaltung regelmäßig rund 1.100 bis 1.300 Teilnehmer. Sie ist damit der größte Kongress für niedergelassene Chirurgen und Operateure in Deutschland.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, Haidenauplatz 1, 81667 München,  https://www.stmgp.bayern.de

Umfrage: Wirtschaftlichkeit und Kodierung in Krankenhaus und Praxis

Wer ist in deutschen Krankenhäusern und Praxen für die Ökonomie verantwortlich? Diese Frage beeinträchtigt unseren chirurgischen Alltag flächendeckend.

Wir als Berufsverband benötigen belastbare Fakten, um Sie auch bezüglich wirtschaftlicher Themen unterstützen zu können. Helfen Sie uns mit Ihren Erfahrungen weiter.

Hier geht es zur Umfrage.

Die Beantwortung des Fragebogens erfordert in gebotener chirurgischer Kürze maximal drei Minuten. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.

Mit kollegialen Grüßen

Prof. Dr. Carolin Tonus
Leiterin Arbeitskreis Gesundheitswirtschaft