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13 neue Intensivmedizin-Kurse

Schaufenster April 2016

500 Facebook-Likes

Wir freuen uns über mehr als 500 „gefällt-mir-Angaben“ auf unserem BDC-Facebook-Profil.

Seit 2012 halten wir Interessierte auf Facebook über Aktivitäten des BDC und Neuigkeiten aus der Chirurgie auf dem Laufenden.

 

ZDFzeit-Doku: Wie gut sind K.-D. Zatrow ZDFDeutschlands Krankenhäuser?

Bei der Dokumentation kam auch Prof. Dr. med. Klaus-Dieter Zastrow, Verfasser der Hygiene-Tipps der Mitgliederzeitschrift Passion Chirurgie, zu Wort. Am 01.März wurde die Doku gezeigt – Hier geht’s zur ZDF Mediathek.

BDC-Umfrage: Wirtschaftlichkeit und Kodierung in Krankenhaus und Praxis

BDC-UmfrageWer ist in deutschen Krankenhäusern und Praxen für die Ökonomie verantwortlich? Diese Frage beeinträchtigt unseren chirurgischen Alltag flächendeckend.

Wir als Berufsverband benötigen belastbare Fakten, um Sie auch bezüglich wirtschaftlicher Themen unterstützen zu können. Helfen Sie uns mit Ihren Erfahrungen weiter.

Die Umfrage finden Sie unter: https://de.surveymonkey.com/r/oekonomie

Running Surgeons: 17. Berliner 5×5 km Team-Staffel

Staffellauf

Laufen entspannt nicht nur, es macht auch noch Spaß – und das am meisten mit Gleichgesinnten. Sie können sich ab jetzt zur Teamstaffel anmelden: Am 03. Juni 2016 gehen die BDC-Staffeln wieder an den Start. Wir hoffen, viele Running Surgeons bei dem nun schon traditionellen Lauf im Berliner Tiergarten begrüßen zu können.

Bitte melden Sie sich bei Interesse mit einer E-Mail an [email protected] bis zum 15. April 2016 an. Der BDC wird nach Eingang der Anmeldungen die Teams zusammenstellen und Sie über den weiteren Verlauf informieren.

 

Auszeichnungen und Ernennungen von BDC-Mitgliedern – 2. Quartal 2016

Aus der Passion Chirurgie 04/2016

Bettina Best ist seit dem 01.01.2016 als niedergelassene Ärztin in Saarbrücken tätig.

Dr. med. Noorullah Darwish ist seit Anfang des Jahres in der chirurgischen Praxis Wolgast tätig.

Dr. med. Steffen Drewes ist neuer Chefarzt der Abteilung für Thorax- u. Gefäßchirurgie im Fachkrankenhaus Coswig GmbH in Coswig.

Dr. med. Royald Lenk ist seit dem 01. Januar 2016 in der chirurgischen Gemeinschaftspraxis in Borna tätig.

Dr. med. Hans-Ludwig Lenz ist seit Anfang März neuer Chefarzt für Orthopädie und Unfallchirurgie des Osterholzer Kreiskrankenhauses in Osterholz-Scharmbeck.

Dr. med. Alexander Lorenz ist als neuer Oberarzt als Verstärkung für das Team zum Krankenhaus St. Barbara in Schwandorf gewechselt.

Nora Rämisch übernahm im Januar 2016 die Praxis für Chirurgie und Phlebologie in München.

Olaf Reich begann im Januar 2016 seine Tätigkeit als niedergelassener Arzt in der chirurgischen Gemeinschaftspraxis für Unfallchirurgie und Orthopädie Wolfenbüttel.

Dr. med. Farhad Schahmirzadi hat sich seit dem 01. Januar 2016 in der Chirurgie am Waldweg in Göttingen niedergelassen.

Dipl.-Med. Mustafa Salameh übernahm ab 1. Januar 2016 die chirurgische Praxis in Geithain.

Dr. med. Alexander Vossough ist seit dem 1. Februar 2016 neuer leitender Oberarzt in der Abteilung für Allgemein- und Viszeralchirurgie im Sankt-Marien-Krankenhaus Ratingen.

Annika Walter ist seit Anfang des Jahres neue Oberärztin im Sankt-Marien-Krankenhaus Ratingen.

Aus der Passion Chirurgie 05/2016

Prof. Dr. med. Michael Bartels wechselt von der Uniklinik Leipzig ans HELIOS Park-Klinikum und übernimmt am 18. April die Chefarztposition.

Dr. med. (MU Budapest) Adam Balogh ist neuer Chefarzt der Klinik für Allgemein-, Viszeral und Gefäßchirurgie am Krankenhaus in Perleberg.

Dr. med. Martin Borger ist neuer ärztlicher Direktor des HELIOS Cäcilien-Hospital in Krefeld-Hüls. Seit 1. März übernimmt Dr. Martin Borger das Amt des Interessenvertreters für die über 30 Ärzte am Haus von Vorgänger Dr. Oliver Volk.

Dr. med. Carsten Czuprin ist seit Dezember 2015 neuer Chefarzt der Gefäß- und Endovascukarchirurgie im Krankenhaus Weilheim-Schongau.

Dr. med. Erik Hauffe leitet seit Januar 2016 die Klinik für Unfallchirurgie, Orthopädie und Wirbelsäulenchirurgie am Krankenhaus Mittweida.

Prof. Dr. med. Michael Heise ist seit Februar 2016 neuer Chefarzt der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie am Sana Klinikum Lichtenberg in Berlin.

Dr. med. Bernd Klinge seit Februar 2016 neuer Ärztlicher Direktor der Helios Klinik Sangerhausen. Er übernimmt die Position von Angelika Zschauer.

Prof. Dr. med. habil. Steffen Leinung ist ab Mai 2016 neuer Chefarzt der Muldentalkliniken.

Prof. Dr. med. Mark Lehnert leitet seit 01. Februar 2016 die Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie des Hanauer Klinikums.

Dr. med. Michael Rössler ist seit dem 01. April 2016 neuer Chefarzt der Allgemein- und Unfallchirurgie am St. Josefs-Hospital (JoHo) Rheingau. Er ist Nachfolger von Markus Brauckmann.

Aus der Passion Chirurgie 06/2016

Dr. med. Golo Brodik ist neuer Chefarzt der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie im Evangelischen Krankenhaus Unna.

Dr. med. Dirk R. Bulian bekam am 26.04.2016 von der DGCH im Rahmen des Chirurgenkongresses den Felicien Steichen Preis 2016 verliehen.

Dr. med. Ivor Dropco wird ab Juli 2016 neuer Chefarzt der Abteilung für Chirurgie im Städtedreieck.

Prof. Dr. Clemens Dumont leitet als neuer Chefarzt die chirurgische Abteilung an der Wolfhager Kreisklinik in Kassel.

PD Dr. med. Hinnerk Gebhardt hat als Chefarzt die Leitung der Klink für Allgemein- und Viszeralchirurgie des Südharz Klinikum Nordhausen übernommen.

Prof. Dr. Peter Helwig ist ab Juli der neue Chefarzt der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie im Klinikum Heidenheim.

Dr. med. Luigi Ladevaia ist der neue Chefarzt seit dem 01. April 2016 im Asklepios Harzkliniken in Goslar.

Prof. Dr. med. Matthias Pross ist seit Mai 2016 neuer Ärztlicher Leiter der DRK Kliniken Berlin Köpenick.

Dr. med. Björn Schmitz ist seit April 2016 neuer Chefarzt der Abteilung Allgemein- und Viszeralchirurgie im Ev. Krankenhaus Lütgendortmund in Dortmund.

Dr. med. Mascha Trojer hat im April 2016 den Chefarztposten der Chirurgischen Klinik in Mühlacker übernommen.

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen gratuliert seinen Mitgliedern zu den Auszeichnungen, Ernennungen und neuen Funktionen.
Bitte geben Sie uns Bescheid, wenn sich für Sie beruflich etwas ändert. Senden Sie uns einfach eine kurze Nachricht mit Ihrer neuen Funktion und wir veröffentlichen die Neuigkeiten an dieser Stelle, gerne auch mit Ihrem Foto. Bitte schreiben Sie an [email protected].

Reform des Mutterschutzgesetzes

Bundesfamilienministerium berücksichtigt DGOU-Initiative „Operieren in der Schwangerschaft“

Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) sieht die Forderungen aus ihrer Initiative „Operieren in der Schwangerschaft“ (OPidS) im Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Mutterschutzrechtes weitestgehend berücksichtigt. Mit der geplanten Reform geht eine Ära zu Ende: Chirurginnen soll zukünftig besser ermöglicht werden, in angemessener Weise auch mit Baby im Bauch ihrer gewohnten operativen Tätigkeit nachzugehen. Bislang war es ihnen verboten, schwanger den Operationssaal zu betreten. Zum vorliegenden Referentenentwurf haben OPidS-Gründerinnen Dr. Maya Niethard und Dr. Stefanie Donner in der heutigen Anhörung im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Stellung bezogen: „Wir unterstützen die Gesetzesnovelle. Sie trägt dem Wunsch vieler Frauen Rechnung, ihre bisherige Erwerbstätigkeit fortzuführen. Nun hoffen wir auf rasche Umsetzung“, sagt Niethard.

Mit dem Gesetzesentwurf will das BMFSFJ die Mutterschutzregelungen zeitgemäßer und verständlicher fassen und Rechtsunsicherheiten beseitigen. „Die unzeitgemäße Auslegung des Mutterschutzgesetzes von 1952 bremst Chirurginnen nach Bekanntgabe der Schwangerschaft in ihrer beruflichen Entwicklung aus“, sagt Donner.

Die erzwungene Pause führt zu einer längeren Weiterbildungszeit und somit zu einem späteren Erwerb des Facharzttitels. Das OP-Verbot entspricht oftmals nicht dem Wunsch vieler Betroffener – zumal sich die Arbeitsbedingungen im OP durch die Fortschritte in der Medizin stark verändert haben. Daher setzt sich die DGOU mit der Initiative OPidS dafür ein, dass werdende Mütter selbst entscheiden können, ob sie das Skalpell weiter in der Hand behalten wollen.

Das im Jahr 2015 veröffentlichte Positionspapier „Operieren in der Schwangerschaft“ der DGOU schafft dafür die Voraussetzungen: Es bündelt Informationen und Handlungsempfehlungen zu den Aspekten Recht, Röntgen, Strahlenschutz, Infektionsrisiko und Narkose. Das Positionspapier gibt zudem eine Anleitung zur Erstellung einer individuellen Gefährdungsbeurteilung und die Umgestaltung des Arbeitsplatzes.

Mit dieser Expertise hat die DGOU nicht nur junge Medizinerinnen beraten, sondern auch das BMFSFJ. „Der neue Gesetzesentwurf betont nun die Arbeitgeberpflichten zur Beurteilung und Gestaltung der Arbeitsbedingungen für schwangere und stillende Frauen. Damit sehen wir das Mitbestimmungsrecht der Schwangeren gestärkt, selbst entscheiden zu können, ob sie ihre operative Tätigkeit fortsetzen möchte“, so Niethard. Bisher bereits bestehende Rechte werden nun stärker betont“, sagt Donner. Denn obwohl das Mutterschutzgesetz (MuSchG) den Umgang mit schneidenden und stechenden Instrumenten und somit einen Einsatz im Operationssaal für Schwangere nicht explizit ausschließt, erhalten die Betroffenen bislang ein striktes OP-Verbot. „Grund ist die bisherige Rechtsunsicherheit für Arbeitgeber“, erklärt Donner. Daher werde das MuSchG sehr streng ausgelegt.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) e.V.
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin, www.dgou.de, 05.04.2016

Handlungsempfehlung zur Arthroskopie bei Gonarthrose

Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat infolge eines Antrages des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen am 27.11.2015 einen Beschluss zur Arthroskopie bei Gonarthrose gefasst (veröffentlicht: BAnz AT 15.02.2016 B2). Dieser Beschluss tritt am 01.04.2016 in Kraft und sieht vor, dass Arthroskopien bei Gonarthrose ab dem 01.04. nicht mehr Leistung der gesetzlichen Krankenkasse sind.

Da in bestimmten Situationen Arthroskopien bei vorliegender Gonarthrose trotzdem abgerechnet werden können, wurde eine gemeinsame Handlungsempfehlung von Verbänden und Fachgesellschaften formuliert. Die vollständige Handlungsempfehlung finden Sie im Download-Bereich.

Weiterführende Informationen
Handlungsempfehlung Arthroskopie bei Gonarthrose
Gonarthrose im MRT? Anmerkungen zur Begrifflichkeit

Rätsel um undichte Darmnähte gelöst

Bakterien verursachen gefürchtete Komplikation nach Bauch-OPs

Das medizinische Rätsel, warum zusammengefügte Darmenden nach einer Bauchoperation trotz sorgfältigster Nahttechnik wieder aufplatzen, scheint gelöst. Wie der US-Chirurg Professor John Alverdy am Tiermodell beweisen konnte, kann ein Eingriff die Zusammensetzung der Darmbakterien so verändern, dass sie giftige Substanzen freisetzen und die Wundheilung stören. Experten forschen jetzt an einem Gegenmittel, das anders als Antibiotika keine Resistenzen fördert. Für seine Entdeckung ernennt die Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie (DGAV) den amerikanischen Forscher zum Ehrenmitglied.

Nach der Entfernung eines erkrankten Darmabschnitts muss der Chirurg die Verbindung – die Anastomose – zwischen den Darmenden wieder herstellen. „Technisch ist dies kein Problem, Chirurgen wissen, worauf sie achten müssen“, erklärt Professor Dr. med. Dietmar Lorenz, Präsident der DGAV. Doch auch die perfekte Naht ist keine Garantie, dass zusammenwächst, was zusammengefügt wurde.

Im ungünstigsten Fall entsteht in der Nahtreihe der Darmwand ein Loch, eine Insuffizienz. Dann entweicht Stuhl in den Bauchraum und löst eine massive Infektion aus, die sich zur Lebensbedrohung entwickeln kann. „In jedem Fall werden aufwendige, teure Nachbehandlungen notwendig“, betont Lorenz.

Bislang wurden die Ursachen für diese Anastomosen-Insuffizienz auf Seiten der Chirurgen gesucht. „Eine hohe Spannung auf der Naht, Durchblutungsstörungen, fehlerhafte Nahttechniken, ungeeignetes Nahtmaterial und andere mechanische Faktoren galten als Auslöser“, erklärt Professor Lorenz, Direktor und Chefarzt der Klinik Allgemein- und Viszeralchirurgie am Sana Klinikum Offenbach.

Neuere Forschungsergebnisse rücken nun Bakterien, die natürlicherweise im Darm vorkommen, in den Fokus. „Alverdy und seine Forschergruppe haben als erste gezeigt, warum und auf welche Weise Bakterien chirurgische Komplikationen nach Operationen am Gastrointestinaltrakt verursachen“, erläutert der DGAV-Präsident.

Denn die Operation verändert die Zusammensetzung der Mikroorganismen im Darm, im sogenannten Mikrobiom. „Häufig verschwinden die guten Bakterien, die die Wundheilung nicht stören, und die schlechten nehmen dramatisch zu“, erläutert Lorenz: „Die schlechten Bakterien setzen dann Substanzen frei, die die Elemente zerstören, die unser Körper hergestellt hat, um den Heilungsprozess nach der chirurgischen Wiedervereinigung der Darmenden in Gang zu bringen“.

Zwar haben Studien gezeigt, dass die Anastomosen-Insuffizienz durch das Auftragen von Antibiotika im Darmtrakt erfolgreich verhindert werden kann. John Alverdy sieht darin jedoch nicht die endgültige Lösung – Ziel müsse sein, die guten Bakterien im Darm zu fördern und die schlechten zu verdrängen.

„Durch hochmoderne Forschungsansätze werden wir in Kürze noch viel mehr über diese Vorgänge erfahren“, erwartet Lorenz. Schließlich werde es möglich sein, das Mikrobiom so zu beeinflussen, dass pathogene Bakterien, die Anastomosen-Insuffizienzen verursachen können, unterdrückt werden. „Damit können wir auch den Einsatz von Antibiotika reduzieren und das Problem der multiresistenten Krankenhauskeime besser in den Griff bekommen“, betont DGAV-Präsident Lorenz.

Professor Dr. med. John C. Alverdy ist Inhaber des Sarah and Harold Lincoln Thompson Lehrstuhls für Chirurgie an der Universität von Chicago. Die Ehrenmitgliedschaft der DGAV wird ihm am 26. April 2016 verliehen.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie e.V., Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin, http://www.dgav.de/

Transplantationsregister auf den Weg gebracht

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Transplantationsregisters beschlossen. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Mit dem Transplantationsregister werden erstmals Daten von verstorbenen Organspendern, Organempfängern und Lebendspendern zentral zusammengefasst und miteinander verknüpft.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: “Mehr als 10.000 Menschen warten in Deutschland auf ein Spenderorgan. Doch die Zahl der gespendeten Organe reicht bei Weitem nicht aus, allen Betroffenen zu helfen. Gemeinsam müssen wir alles dafür tun, das verlorengegangene Vertrauen in die Organtransplantation wieder zu stärken, damit mehr Menschen ihre persönliche Entscheidung treffen und einen Organspendeausweis ausfüllen. Dafür ist es wichtig, dass alle Beteiligten die geltenden Regeln strikt einhalten und das Transplantationswesen in Deutschland anhand neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse fortwährend weiterentwickelt wird.

Mit dem Transplantationsregister schaffen wir daher eine verlässliche Datengrundlage, die alle bundesweit erhobenen Daten von der Organentnahme bis hin zur Nachbetreuung nach einer Transplantation bündelt. Damit sorgen wir dafür, dass die Transplantationsmedizin weiter verbessert werden kann und erhöhen die Patientensicherheit in Deutschland.”

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der strenge Schutz der sensiblen Patientendaten haben bei der Einrichtung des Registers oberste Priorität. Die Daten der Organempfänger und der lebenden Organspender werden nur mit ihrer ausdrücklichen Einwilligung an das Transplantationsregister übermittelt. Das Register wird unter der Aufsicht der Bundesbeauftragten für den Datenschutz (BfDI) stehen.

Es soll langfristig unter anderem dazu beitragen, die Wartelistenkriterien sowie die Verteilung der Spenderorgane weiterzuentwickeln. Denn es liefert fundierte Informationen darüber, zu welchem Organempfänger ein Spenderorgan am ehesten passt. Die Verknüpfung der Daten kann zudem Hinweise darauf geben, wie Transplantationszentren ihre Qualität noch weiter verbessern können. Es wird möglich sein, die Datennutzung zu wissenschaftlichen Forschungszwecken im Bereich der Transplantationsmedizin zu beantragen.

Der Gesetzentwurf legt fest, dass die Selbstverwaltungspartner (GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft und Bundesärztekammer) geeignete Stellen mit der Errichtung und dem Betrieb einer Transplantationsregisterstelle sowie einer unabhängigen Vertrauensstelle für die Pseudonymisierung personenbezogener Daten vertraglich beauftragen.

Die Übermittlung der transplantationsmedizinischen Daten an das Transplantationsregister wird auf der Grundlage eines bundesweit einheitlichen Datensatzes erfolgen. Dieser Datensatz wird parallel zum Gesetzgebungsverfahren erarbeitet. Im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit hat das Robert Koch-Institut (RKI) hierfür eine Arbeitsgruppe eingerichtet, in der Expertinnen und Experten aller maßgeblichen Institutionen vertreten sind.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Rochusstr. 1, 53123 Bonn, http://www.bundesgesundheitsministerium.de, 23.03.2016

Frist für Hygiene-Fachpersonal verlängert

Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Für ambulant operierende Einrichtungen und Dialysepraxen gilt eine neue Frist: Hygiene-Fachpersonal kann dort bis Ende 2019 qualifiziert bzw. eingestellt werden. Diese Änderungen teilte das Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der KVen und der KBV mit.

Da bisher nicht genügend Fachpersonal ausgebildet werden konnte, wurde die Übergangsfrist für die Gewinnung und Qualifizierung von Hygiene-Fachpersonal verlängert. Ursprünglich sollte die Umsetzung laut Infektionsschutzgesetz bis Ende 2016 erfolgen, jetzt gilt der 31.12. 2019 als neuer Stichtag. Für die Zusatzqualifikation zum Hygienebeauftragten Arzt gilt nun ebenfalls verpflichtend der 31.12.2016.

Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg, Pappelallee 5, 14469 Potsdam, https://www.kvbb.de/

Endoskopische Geräte: Diebstahlwelle geht weiter

Erkenntnisse für Prävention nutzten

Endoskopiegeräte sind weiter im Visier professioneller Diebe. Seit Februar 2014 konnte die Ecclesia Gruppe in Zusammenarbeit mit Polizei und Kripo 42 Fälle aufarbeiten.

Im Sommer 2015 hatte der Versicherungsmakler in einer Sonderinformation über acht Schäden berichtet, die gemeldet worden waren. Danach häuften sich die Straftaten zu einer Großserie. Womit sich die Einschätzung von damals bestätigt hat, dass es sich bei den Diebstählen um organisierte Kriminalität handelt.

Auch hier ist der Schwerpunkt Nordrhein-Westfalen mit zwölf Diebstählen. Eine weitere Häufung ist in Sachsen festzustellen. Es gibt weder ein Muster, wann und wo die Täter zuschlagen, noch werden Geräte bestimmter Hersteller bevorzugt. Auffällig ist, dass mehr als die Hälfte der Straftaten an Wochenenden erfolgten.

Wie die Ermittlungen zeigen, sind die Täter immer gut informiert und organisiert. Oft ziehen sie Erkundigungen ein, wann und wo sie ohne große Schwierigkeiten in die sensiblen Bereiche vordringen können.

Gespräche mit Herstellern über technische Aufrüstung für ein Auffinden der Geräte haben sich als erfolglos erwiesen. Aufgrund der Entwicklungszeit sind kurzfristige Lösungen nicht in Sicht. Insofern bleibt es bei dem Appell der Versicherungsexperten, die Fachabteilungen bestmöglich zu schützen. Wichtig ist, dass das Fachpersonal informiert und sensibilisiert wird. Fremde oder verdächtige Personen sollten angesprochen werden. Die Krankenhäuser können sich zudem durch den Einsatz von Videotechnik und ggf. Bewegungsmeldern absichern.

Effektiven Schutz bietet eine Einbruchmeldeanlage. Nur bei jedem zweiten Diebstahl konnten Einbruchspuren gesichert werden. Die Diebe dringen selten mit Gewalt in die Räumlichkeiten ein. Auch ist es nicht so, dass Sicherungen trickreich überwunden werden. Dadurch gelten diese Fälle versicherungstechnisch als „einfacher Diebstahl“, der vom Versicherungsschutz in der Regel ausgeschlossen ist. Aber auch für einfachen Diebstahl gibt es eine spezielle Versicherung. Die Experten der Ecclesia Gruppe geben Auskunft.

Quelle: Ecclesia Holding GmbH, Klingenbergstraße 4, 32758 Detmold, http://www.ecclesia-gruppe.de/ 

Cyber-Attacken auf Krankenhäuser: Trojaner bedrohen IT-Systeme

Die Medienberichte über kriminelle Angriffe auf die IT-Systeme von Krankenhäusern häufen sich. Die Ecclesia Gruppe hat in den vergangenen Wochen mehrere Schäden entgegengenommen. Schwerpunkt ist Nordrhein-Westfalen, gefährdet sind alle Krankenhäuser in Deutschland.

Nach den Erkenntnissen des Versicherungsmaklers handelt es sich nicht um gezielte Angriffe. Die Täter versuchen, mit breit gestreuter Schadsoftware in die IT-Systeme einzudringen. Die schädliche Software wird über E-Mail-Anhänge oder verwundbare Internet-Browser verteilt und nistet sich auf den PC-Systemen ein. Der falsche Klick auf den verseuchten Anhang kann fatale Folgen haben: Einzelne Schadprogramme sind in der Lage, die Computerdaten komplett zu verschlüsseln. Ganze Wissensbestände und EDV-Infrastrukturen stehen auf dem Spiel.

Mit Blick auf die Bedrohung auch anderer Branchen wird mitunter öffentlich beklagt, dass die Versicherungswirtschaft nur zögerlich reagiert. Für die Ecclesia Gruppe, den führenden Versicherungsmakler im Gesundheitswesen, trifft das nicht zu. Schon 2006 hat die Gruppe damit begonnen, spezielle Versicherungslösungen zu entwickeln. Seit 2007 hält man die SecurITy-Police bereit. Dieses Exklusivprodukt für die Gesundheits- und Sozialwirtschaft ist eine ITEigenschadenversicherung mit einem komfortablen Cyber-Grundschutz. Erlösausfälle durch Betriebsunterbrechung sind ebenso erfasst wie die Kosten durch die Wiederherstellung der Daten und mehr. Auf Basis dieser Versicherungslösung hat die Ecclesia Gruppe inzwischen mehr als 60 Schäden mit einem Aufwand von ca. 1,4 Mio. Euro abgewickelt.

Risikotransfer und Prävention

Versicherung ist wichtig, weil damit das Risiko nicht gekannter Kosten auf die Assekuranz transferiert wird. Ebenso wichtig ist Prävention. Nur durch ein systematisches Management der Cyber-Risiken können die zentralen IT-Schutzziele Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität realisiert werden. Zugleich ist der Blick auf die Anforderungen des neuen IT -Sicherheitsgesetzes zu richten.

In Kooperation mit einem Beratungsunternehmen für IT-Sicherheit bietet die Ecclesia Gruppe den Krankenhäusern systematisches Cyber Risk Management an. Der Aufbau des Exklusivkonzepts ist modular. Basis ist ein Sicherheits-Check. Aufsetzen können Cyber-Krisenmanagement, IT-Notfallübungen, Administratoren- Schulungen und mehr. Gemeinsam mit den Experten des Krankenhauses werden Maßnahmen / Instrumente zur Erhöhung der IT-Sicherheit entwickelt und an die bestehende Sicherheitsstruktur angepasst.

Veranstaltungshinweis:

Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit 2016
Do., 09.06.2016, 14.30 – 16.00 Uhr
Sicher durchs Netz: Management von Cyber-Risiken im Krankenhaus
Mit Referenten der Ecclesia Gruppe

Quelle: Ecclesia Holding GmbH, Klingenbergstraße 4, 32758 Detmold, http://www.ecclesia-gruppe.de/