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Notaufnahmen sollten vordringlich modernisiert werden

Hohe Vorhaltekosten für Höchstleistungsmedizin 24/7

Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) begrüßt die geplante Neuorganisation der Notfallmedizin, wonach Kliniken mit Rund-um-die-Uhr-Versorgung künftig gestufte Zuschläge erhalten sollen. Zugleich gibt die DGU zu bedenken, dass in diesen Einrichtungen ein großer Investitionsstau besteht. Notfalleinheiten müssten auch bei der apparativen Modernisierung bevorzugt berücksichtigt werden, fordert die DGU. „Es wäre katastrophal, wenn die guten Ansätze am Ende nur einen Tropfen auf den heißen Stein darstellen“, betont auch Professor Dr. med. Gabriele Schackert, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH).

Unfallverletzte und Notfallpatienten können in Deutschland überall und an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr in Krankenhäusern versorgt werden. Die Initiative TraumaNetzwerk DGU®, welche die DGU in den vergangenen Jahren aufgebaut hat, garantiert eine stufengerechte Weiterverlegung von Patienten in geeignete Versorgungseinrichtungen.

An großen kommunalen Häusern und Universitätskliniken stehen zu diesem Zweck sogenannte Schockräume zur Verfügung. „Unfallchirurgen, Anästhesisten, Radiologen und Pflegekräfte kämpfen dort gemeinsam um das Leben von Schwerstverletzten“, sagt DGU-Präsident Professor Dr. med. Florian Gebhard, Direktor der Klinik und Poliklinik für Orthopädie am Universitätsklinikum Ulm. Neben dem hochqualifizierten Personal sind Diagnostikeinheiten wie Ultraschall, CT und MRT erforderlich, zudem die permanente Besetzung von Laboren und Operationssälen.

Dementsprechend hoch ist der finanzielle Aufwand für die Bereitstellung der Notfallmedizin. „Allein für das Personal fallen pro Minute 1,91 Euro oder etwas über eine Million Euro pro Jahr an“, berichtet Gebhard. Zugleich ist die Inanspruchnahme groß: Am Universitätsklinikum Ulm werden jedes Jahr über die Notaufnahmen – also nicht nur in den Schockräumen – 29.000 Patienten versorgt. „Das sind in der Inneren Medizin und der Chirurgie pro Stunde drei Notfallpatienten, die ambulant oder bei Bedarf stationär versorgt werden“, rechnet der DGU-Präsident vor.

Dieser Aufwand bildet sich in der Vergütung der Notfallmedizin bislang aber in keiner Weise ab. „Die Kliniken erhalten im Schnitt 30 Euro für jeden ambulanten Notfallpatienten vergütet, bei errechneten tatsächlichen Kosten von 120 Euro“, berichtet Gebhard. Damit ist die Notfallversorgung für viele Kliniken defizitär, ein klares Zuschussgeschäft. Hinzu kommt ein weiterer Aspekt, der die apparative Ausstattung betrifft. „Viele Kliniken verzeichnen in den Notaufnahmen einen Investitionsstau – neue Geräte können nicht angeschafft werden, weil das Geld fehlt“, so Gebhard.

Für den DGU-Präsidenten steht außer Frage: Diejenigen Krankenhäuser, die die größte Last der Notfallversorgung tragen, sollten auch über eine entsprechend leistungsfähige, moderne technische Infrastruktur verfügen. „Die Geräte haben das Ziel, in kurzer Zeit die richtige Diagnose bei schwerkranken Patienten zu stellen, um dann schnellstmöglich eine optimale Therapie durchführen zu können“, erläutert Gebhard. Die Unfallchirurgen plädieren daher dafür, bei der Finanzierung der Infrastruktur Prioritäten zugunsten der Notaufnahmen zu setzen.

Forderungen, wonach die Schockräume eine höhere Auslastung anstreben sollten, um Erträge zu erzielen, weist Gebhard hingegen zurück. Zum besseren Verständnis zieht der Unfallchirurg einen Vergleich zur Feuerwehr. „Es würde ja auch niemand fordern, dass die Feuerwehr möglichst viele Einsätze hat, um eine Kostendeckung zu erbringen“, so Gebhardt. Hinter jedem Schockraumpatienten stehe ein schwerverletzter Mensch mit einem Schicksal. „Niemand möchte anderen dieses Schicksal wünschen, nur um das vorgehaltene Personal zu beschäftigen“, betont er.

Die Unfallchirurgen hoffen, dass die Pläne der Bund-Länder-AG, die zusätzliches Geld zur Stärkung der Notfallversorgung bereitstellen will, auch umgesetzt werden. Aus Sicht der DGU ist das geplante gestufte System der Vergütung, die sich nach dem Niveau der vorgehaltenen Notfallstrukturen richten soll, ein Schritt in die richtige Richtung. „Das politische Signal ist gut“, betont auch DGCH-Präsidentin Schackert. Die Neurochirurgin ist am Universitätsklinikum Dresden an der Notfallversorgung von Patienten mit Schädel-Hirn-Verletzungen beteiligt.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V., Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin, www.dgch.de, 27.04.2016.

Krankenhausfinanzierung bleibt auf der Agenda

Große Koalition hat keine Lösung des Problems

Die Krankenhausfinanzierung muss nach Ansicht von Gesundheitsexperten
ungeachtet der jüngsten gesetzlichen Strukturreform weiterentwickelt werden. Bei einer öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages beklagen Fachleute vor allem ausbleibende Investitionen der Länder sowie fehlendes Pflegepersonal. Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag, der Anlass für die Anhörung ist, eine Krankenhausreform, die am Gemeinwohl orientiert ist und den Häusern eine bedarfsgerechte Finanzierung ermöglicht.

Der wichtigste Schritt zur Verbesserung der Strukturqualität sei mehr Personal. Eine verbindliche Personalbemessung müsse schnellstmöglich eingeführt werden. Die Unterscheidung zwischen ambulant, stationär und pflegerisch sollte zugunsten einer sektorenübergreifenden Bedarfsplanung überwunden werden. Das System der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) sei abzuschaffen. Außerdem müsse sich der Bund an Klinikinvestitionen beteiligen.

Keine Rückkehr zu Pferdefuhrwerken

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) spricht sich gegen eine Abkehr von den Fallpauschalen aus. Ein Verbandssprecher sagt, keiner käme auf die Idee, wieder auf Pferdefuhrwerke zu setzen, wenn es Probleme mit Dieselmotoren gebe. Das DRG-System weise hinsichtlich Transparenz und Wirtschaftlichkeit eine „hervorragende Bilanz“ aus. Der Kassenverband kritisiert  jedoch die „strukturkonservierende Kapazitätsplanung“ der Länder als überholungsbedürftig. Es sei nicht gelungen, den überfälligen Abbau von stationären Überkapazitäten einzuleiten.

VUD: Personalbedarf nicht pauschal festlegen

Nach Angaben des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) unterscheiden sich Krankenhäuser teilweise erheblich bezogen auf die fachliche Ausrichtung, Organisation, Arbeitsabläufe, in den baulichen Grundlagen und auch hinsichtlich der Patienten. Somit könne der  Personalbedarf krankenhausübergreifend nicht pauschal festgelegt werden. Der Verband plädiert für alternative Finanzierungsmodelle zur Überwindung des Investitionsstaus und für eine Weiterentwicklung des DRG-Systems. Auf diese Weise sollen eine angemessene Personalausstattung in den Häusern sichergestellt und die strukturellen Unterschiede der Kliniken besser berücksichtigt werden.

Krankenhaus ist ein soziales Unternehmen

Der Interessenverband kommunaler Krankenhäuser macht in der Anhörung den zunehmenden kommerziellen Wettbewerb verantwortlich für die „Misere des Krankenhauswesens“. Ein Krankenhaus sei zwar ein Unternehmen, jedoch kein kommerzielles, sondern ein soziales. Der Zweck ergebe sich aus dem Versorgungsauftrag. Dieser Auftrag müsse so sparsam wie möglich erfüllt werden. Bund und Länder seien in der Pflicht, Krankenhäuser durch die Bereitstellung der nötigen Mittel in die Lage zu versetzen, wirtschaftlich erfolgreich zu sein.

Weiterführende Informationen
Deutscher Bundestag, Berlin, Drucksache 18/6326 vom 13. Oktober 2015, Antrag der Abgeordneten Fraktion Die Linke: „Krankenhäuser gemeinwohlorientiert und bedarfsgerecht finanzieren“, PDF, 4 Seiten

Quelle: Presseagentur Gesundheit, Albrechtstraße 11, 10117 Berlin, www.pa-gesundheit.de, 25.04.2016

Chefärzte beklagen zunehmend Konflikte mit der Verwaltung

Ökonomisierung der Medizin

Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) beklagt zunehmende Spannungen zwischen Chefärzten und Klinikgeschäftsleitungen. Wie eine Umfrage des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC). ergab, empfindet fast ein Drittel der leitenden Krankenhausärzte Konflikte mit der Verwaltung als besonders belastend, die zudem häufig von Respektlosigkeit geprägt seien. „In vielen Fällen kann die geübte Kommunikationskultur kaum als akzeptabel bezeichnet werden“, kritisierte Professor Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, Generalsekretär der DGCH, auf der Vorab-Pressekonferenz zum 133. Chirurgenkongress. Disziplinierung und Austausch ärztlicher Führungskräfte nähmen zu.

Viele Krankenhäuser verstehen sich heute als Wirtschaftsunternehmen, die schwarze Zahlen schreiben und möglichst hohe Gewinne abwerfen wollen. „Nach anfänglich hoher Investition werden bereits nach einem Jahr in einem von einem Konzern aufgekauften Krankenhaus eine Erlössteigerung von zwei Prozent und nach sechs Jahren von zwölf bis fünfzehn Prozent erreicht“, berichtet Professor Dr. med. Gabriele Schackert, Präsidentin der DGCH, die den von ihr ausgerichteten 133. Chirurgenkongress unter das Motto „Chirurgie im Spannungsfeld von Technik, Ethik und Ökonomie“ stellt.

Bereits ein Drittel der heutigen Kliniken werden innerhalb einer privaten Trägerschaft geführt. „Medizinische Entscheidungen müssen oder sollen deshalb zunehmend auch nach ökonomischen und administrativen Gesichtspunkten getroffen werden“, kritisiert DGCH-Generalsekretär Meyer. Das sorgt aus verschiedenen Gründen zunehmend für Konflikte mit dem ärztlichen Leitungspersonal.

Zum einen sehen sich viele Chefärzte mit fertigen Lösungen – hierzu zählen insbesondere vorgegebene Mengenvorgaben für einzelne Eingriffe – durch die Geschäftsführung konfrontiert. „Wenn dabei die Auswirkungen dieser Vorgaben auf das Wohl und die Sicherheit der Patienten unklar oder gar schädlich erscheinen, ist der Konflikt programmiert“, so Meyer. „Denn es ist der Arzt, nicht der Kaufmann, der dafür die persönliche Verantwortung trägt.“

Um aber dem Wohl der Patienten gerecht zu werden, müsse der leitende Mediziner in seinen Entscheidungen frei bleiben und sich im Zweifel auch ökonomischen Erwägungen widersetzen. Die Administration regiere darauf häufig mit Unverständnis, zunehmend auch mit Sanktionen. „Die Disziplinierung der leitenden Ärzte durch die Geschäftsführung hat zweifelsfrei deutlich zugenommen“, erklärt Meyer. Missliebige ärztliche Führungskräfte werden immer häufiger nach Belieben ausgewechselt.

Zum anderen zeigt sich aus Sicht der Kliniker auch auf organisatorischer Ebene eine zunehmende Schieflage im Verhältnis zwischen leitenden Krankenhausärzten und Verwaltung. „Unabhängig von verschiedenen Trägerschaften der Krankenhäuser, werden nun die administrativen und betriebswirtschaftlichen Führungsetagen immer mehr aufgebläht und der eigentliche ärztliche Leistungserbringer, in der Regel Garant der Patientenrekrutierung, rutscht auch in der Chefarztposition in der Skalierung der Organigramme kontinuierlich ab“, kritisiert Meyer.

Eine Folge dieser Entwicklung sei eine verstärkte Delegation von nicht-ärztlichen Aufgaben an die medizinische Ebene. „Neben den eigentlichen fachlichen Tätigkeiten fallen neben dem Einhalten von ökonomischen Zielvorgaben immer mehr bürokratische und organisatorische Aufgaben in den Verantwortungsbereich der ärztlichen Führungskräfte“, bemängelt Meyer. „Unter diesen Umständen müssen wir aufpassen, dass ein wirklicher Traumjob, nämlich die Chirurgie, nicht sehr schnell auch einmal zum Alptraum wird.“

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V., Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin, www.dgch.de, 20.04.2016

BDC|Westfalen: Wahl des Landesverbandsvorsitzenden

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

hiermit möchte ich zur diesjährigen Mitgliederversammlung unseres Landesverbandes ganz herzlich nach Dortmund einladen:

am 06.05.2016 um 19:00 Uhr
Klinikum Dortmund , Bibliothek Vortragsraum der Frauenklinik
zur Wahl des Vorsitzenden des Landesverbandes Westfalen-Lippe im BDC.

Gleichzeitig muss ich Ihnen mitteilen, dass ich mich für eine neue Aufgabe am Kantonsspital Aarau, zum 01.07.2016 entschieden habe und daher mein Amt als Landesvorsitzender zur Verfügung stelle.

Es steht somit eine Neuwahl an, zu der ich um eine möglichst zahlreiche Teilnahme bitte.

Es haben sich zwei Kandidaten gemeldet:
Herr Prof. Waldemar Uhl, St. Josef-Hospital Bochum, Klinikum der Ruhr-Universität
und
Herr Prof. Heiner Wolters, St.-Josefs Hospital, Dortmund-Hörde,
die sich zur Wahl stellen und sich an der Mitgliederversammlung nochmals vorstellen.

Ich freue mich auf Ihr zahlreiches Erscheinen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. med. Mark Hartel
Vorsitzender des Landesverbandes Westfalen-Lippe im BDC

Wie § 137h künftig funktioniert

Medizinprodukte: Nutzenbewertung in den Startlöchern

Bald wird sie scharf gestellt: Die Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse. Details zum Ablauf des Verfahrens nach Paragraph 137h SGB V beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) sind am 5. April auf einer MedInform-Veranstaltung zu erfahren. Deutlich wird: Die Fristen haben es in sich.

In jüngster Zeit wurden entscheidende Weichen gestellt, um das neue Verfahren auf die Gleise zu setzen. Zur Erinnerung: 2015 hat der Gesetzgeber mit dem Versorgungsstärkungsgesetz dem System eine zweite Nutzenbewertung verordnet: Künftig werden nicht nur neue Arzneimittel nach der Zulassung auf Herz und Nieren geprüft, sondern auch neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, deren technische Anwendung maßgeblich auf dem Einsatz eines Medizinproduktes hoher Risikoklasse beruht. So heißt es im Gesetzestext.

Eine Anfang dieses Jahres in Kraft getretene Verordnung konkretisiert die Voraussetzungen für das Bewertungsverfahren. Sie firmiert unter dem gewöhnungsbedürftigen Namen „Medizinproduktemethodenbewertungsverordnung“, kurz MeMBV. Der nächste Schritt ist am 17. März erfolgt: Der G-BA hat die näheren Details zum Verfahren und auch zu einem Beratungsangebot für Krankenhäuser und Hersteller geregelt.

Momentan liegt dieser Beschluss dem Bundesministerium für Gesundheit vor. Wenn es keine Komplikationen gibt, dürfte die modifizierte Verfahrensordnung im Mai in Kraft treten. Dr. Henning Adam, Referent der Abteilung Methodenbewertung und Veranlasste Leistungen beim G-BA, rechnet im Herbst mit den ersten Informationsübermittlungen; damit startet das ganze Prozedere beim Ausschuss. „Das Verfahren ist mit sehr engen Fristen besetzt“, betont er und appelliert bei der MedInform-Veranstaltung an die anwesenden Industrievertreter: „Es ist wichtig, dass sich die Hersteller einbringen und beteiligen.“

„Benehmen mit dem Hersteller“

Das Verfahren soll künftig wie folgt ablaufen: Stellen Kliniken beim Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) eine NUB-Anfrage zu Methoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse, haben sie die Pflicht, den G-BA über ihre wissenschaftlichen Erkenntnisse zu informieren. Zuvor ist der Hersteller ins Benehmen zu setzen. Der G-BA wiederum überprüft die Informationen, ob sie plausibel und vollständig sind und ob die Voraussetzungen für ein Bewertungsverfahren vorliegen.

Geklärt werden muss unter anderem, ob es sich um eine erstmalige Anfrage beim InEK handelt. Konkret bedeutet es, dass es keine entsprechende NUB-Anfrage an das InEK bis zum 31.12 2015 gegeben hat und dass noch keine Prüfung nach Paragraph 137h durch den G-BA stattgefunden hat, erläutert Adam. So sollen unter anderem Mehrfachbewertungen vermieden werden.

Eine weitere Voraussetzung für das Verfahren ist, dass es sich um ein „neues theoretisch-wissenschaftliches Konzept“ und um ein Medizinprodukt hoher Risikoklasse handelt. Der G-BA hat dafür die Kriterien der MeMBV in die Verfahrensordnung übernommen. Allerdings gab es eine Konkretisierung zur Risikoklasse, um das Gefährdungspotenzial einer Methode zu erfassen.

Drei Bewertungskategorien

So geht es weiter: Die vom Krankenhaus übermittelten Informationen und das vorläufige Ergebnis des G-BA, ob eine Bewertung notwendig ist, werden auf der Webseite des Ausschusses veröffentlicht. Betroffene Kliniken und Hersteller erhalten damit die Möglichkeit, ergänzende Informationen einzureichen. Das Zeitfenster beträgt dafür „in der Regel“ einen Monat, heißt es in einer Presseerklärung des Ausschusses. Nach Auswertung aller vorgelegten Informationen entscheidet er endgültig, ob eine Nutzenbewertung der Methode durchzuführen ist. Für die eigentliche Bewertung sind drei Monate einkalkuliert. Folgende Kategorien gibt es:

  • der Nutzen ist als hinreichend belegt anzusehen;
  • der Nutzen gilt zwar noch nicht als hinreichend belegt, aber die Methode bietet das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative;
  • es gibt kein Potenzial für eine erforderliche Behandlungsalternative, insbesondere weil die neue Methode als schädlich oder unwirksam anzusehen ist.

Von Fristen und Fristhemmungen

Wie Adam in seinem Vortrag darstellt, schließen sich je nach Kategorie verschiedene Folgeverfahren an. Bei belegtem Nutzen haben die Krankenhäuser, die die Anfrage beim InEK gestellt haben, zwar innerhalb von drei Monaten einen Anspruch auf den Abschluss einer Entgeltvereinbarung. Allerdings prüft der G-BA, ob eine Qualitätssicherungsmaßnahme (Paragraph 136 SGB V) nötig ist. In der Potenzial-Kategorie steht eine Entscheidung über eine Erprobungsrichtlinie an.

Adam erläutert, dass die bestehenden Regelungen zur Erprobung (Paragraph 137e SGB V) auch im 137h-Verfahren gelten. Die Frist zur Erstellung der Richtlinie betrage sechs Monate. Die Verfahrensordnung sieht allerdings eine Fristhemmung vor – und zwar während die Bereitschaft zur Kostenübernahme abgefragt wird. Im dritten Fall (kein Potenzial) schließlich verlangt der Gesetzgeber eine „unverzügliche“ Entscheidung über den Ausschluss der Methode aus dem Leistungskatalog. Unverzüglich bedeutet in der Praxis, dass der Fall das Verfahren der Methodenbewertung nach 137c SGB V durchläuft.

Beratungsverfahren mit verbindlichen Entscheidungen

Ans Herz legt Adam Herstellern und Krankenhäusern das Beratungsangebot es G-BA im Vorfeld, das – im Unterschied zum AMNOG – übrigens kostenlos ist. Es bedeute für die Beteiligten mehr Planungssicherheit. Der G-BA-Vertreter spricht von einem „wichtigen Verfahrensschritt, der den Aufwand der Informationsübermittlung reduzieren kann“. Wer dieses Angebot nutzen will, sollte allerdings wissen, dass im Rahmen dessen eine, wie Adam herausstellt, „verbindliche Entscheidung“ darüber möglich ist, ob die Voraussetzungen für eine 137h-Bewertung vorliegen.

Zu erwähnen sei ferner, dass der G-BA auch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Nutzenbewertung beauftragen kann. IQWiG-Mitarbeiterin Konstanze Angelescu beschreibt in ihrem Vortrag das Vorgehen des Instituts und gibt den Herstellern einige Ratschläge mit auf den Weg. Zum Beispiel: „Es hilft, wenn Sie die Fragestellung möglichst präzise und einheitlich formulieren.“

Wichtig sei die Abgrenzung zu anderen Produkten und Methoden. Das Institut wisse außerdem eine gute, fokussierte Literaturrecherche zu schätzen. Ein weiterer Tipp lautet: Selbst wenn man davon ausgehe, mit den Unterlagen einen Nutzen zeigen zu können, solle man dennoch Daten zu Surrogatendpunkten miteinreichen: Falls es für eine Nutzenaussage nicht ganz reiche, könne das IQWiG damit möglicherweise noch etwas anfangen – Stichwort Potenzial. Angelescu fasst zusammen: „Wichtig ist uns eine gute Evidenz sowie präzise und stringente Unterlagen. Je klarer Ihre Darstellungen sind, umso besser können wir einen vorhandenen Nutzen oder ein Potenzial erkennen.“

BVMed: Nutzenbewertung auf Sprunginnovationen beschränken

Nachtrag: Wenige Tage später, am 12. April, hat der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) auf seiner Mitgliederversammlung in Berlin eine eigene Methodik für die Nutzenbewertung von Medizintechnologien gefordert. Eine neutrale Einrichtung solle dafür im Rahmen der Evidenzbasierten Medizin wissenschaftliche Leitlinien entwickeln. „Diese Leitlinien müssen die Besonderheiten der Medizinprodukte besser berücksichtigen“, verlangt der BVMed-Vorstandsvorsitzende Dr. Meinrad Lugan. Die MedTech-Unternehmen seien für eine sachgerechte Nutzenbewertung im Einklang mit höchster Patientensicherheit.

Ziel müsse aber bleiben, dass Patienten in Deutschland auch künftig schnell von modernen und sicheren Medizintechnologien profitieren können. Das neue Bewertungsverfahren beim G-BA müsse sich daher auf Sprunginnovationen beschränken. Es dürfe die für die MedTech-Branche so typischen Schrittinnovationen zur kontinuierlichen Verbesserung und Anpassung der Technologien nicht behindern, führt Lugan an.

Quelle: Presseagentur Gesundheit, Albrechtstraße 11, 10117 Berlin, www.pa-gesundheit.de, 14.04.2016

Medizinklimaindex Frühjahr 2016

Wirtschaftliche Situation: Ärzte wieder optimistischer

Die Ärzteschaft blickt zuversichtlich in ihre ökonomische Zukunft, das ergibt der Medizinklimaindex (MKI) der Stiftung Gesundheit. Erst zum dritten Mal seit Beginn der Erhebung im Jahr 2006 liegt der Gesamtwert mit +0,2 im positiven Bereich (Herbst 2015: -5,1).

Zahnärzte zuversichtlich

Die Zahnärzte beeinflussen das Gesamtergebnis stark: Mit +28,5 verzeichnen sie den besten Wert dieser Erhebung und sehen am zuversichtlichsten in die Zukunft. Im Herbst 2015 lag ihr Wert noch bei +/- 0.

Deutlich dahinter folgen die Hausärzte mit einem leicht positiven MKI von +0,3. Sie beurteilten ihre wirtschaftliche Lage im Herbst noch merklich pessimistischer (-4,4).

Fachärzte wieder optimistischer

Verbessert hat sich auch die Stimmung bei den Fachärzten: Diese liegen mit einem Wert von -4,0 zwar noch immer im negativen Bereich, sind aber dennoch deutlich optimistischer als noch im Herbst (-7,9).

Verschlechtert hat sich die ökonomische Stimmung lediglich bei den Psychologischen Psychotherapeuten: Ihr MKI sank von -3,4 auf aktuell -10,5.

Der MKI wird halbjährlich im Frühjahr und Herbst von der GGMA Gesellschaft für Gesundheitsmarktanalyse mbH im Auftrag der Stiftung Gesundheit erhoben.

Weiterführende Informationen
Medizinklimaindex Frühjahr 2016 (PDF, 296 KB)
Der Medizinklimaindex Frühjahr 2016, Druck-Auflösung (JPG, 2.9 MB)
Alle bisher erschienenen Erhebungen

Quelle: Stiftung Gesundheit, Gemeinnützige rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts, Behringstraße 28 a, 22765 Hamburg, http://www.stiftung-gesundheit.de, 13.04.2016

Mehr Sicherheit für Patienten mit Blutarmut bei Operationen

Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS) vergibt Deutschen Preis für Patientensicherheit 2016

Ein Programm zum Blutmanagement bei Operationen, mit dem Blut möglichst sparsam eingesetzt und gleichzeitig die Patientensicherheit erhöht wird, ist Preisträger des Deutschen Preises für Patientensicherheit 2016 des Aktionsbündnisses Patientensicherheit e. V. (APS).

Der mit 10 000 Euro dotierte Preis geht an das Projekt „Patient Blood Management“ einer Studiengruppe um Professor Dr. med. Dr. Kai Zacharowski vom Universitätsklinikum Frankfurt.

Mit dem zweiten Preis wurde das Königin Elisabeth Herzberge Krankenhaus (KEH) in Berlin für sein Konzept zur Vermeidung postoperativer Verwirrtheitszustände ausgezeichnet. Den dritten Preis sprach die Jury zwei Projekten zu, die sich jeweils der Optimierung der Notfallversorgung widmen. Die Preise werden im Rahmen der 11. Jahrestagung des APS verliehen, die am 14. und 15. April 2016 in Berlin stattfindet. Sie sind mit insgesamt 20 000 Euro dotiert.

Etwa 15 Millionen Patienten werden hierzulande jedes Jahr operiert. Rund ein Drittel dieser Patienten leidet unter einer Blutarmut – einer sogenannten Anämie – mit verminderter Konzentration an rotem Blutfarbstoff (Hämoglobin). Eine Anämie führt zu einem erhöhten Risiko für Komplikationen im Rahmen des Eingriffs und der Nachversorgung. „Die bisher in solchen Fällen übliche Gabe von Fremdblutkonserven kann zusätzliche Komplikationen wie etwa Nierenschädigungen verursachen“, erläutert Prof. Zacharowski, Direktor der Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie des Universitätsklinikums Frankfurt.

Bei dem verbesserten Blutmanagementsystem werden jene Patienten identifiziert, die ein erhöhtes Risiko einer Anämie haben. Ihre Hämoglobinwerte werden vor der Operation erhöht. „Dadurch lassen sich bis zu zehn Prozent der Bluttransfusionen verringern, das Risiko akuter Nierenschädigungen vermindern und Kosten senken“, ergänzt Prof. Dr. med. Patrick Meybohm, Leitender Oberarzt der Klinik. An der Studiengruppe um Professor Zacharowski und Professor Meybohm beteiligten sich Vertreter aus den Universitätskliniken Frankfurt, Bonn, Kiel und Münster. Die Gruppe hat ihre Studie mit fast 130 000 Patienten kürzlich beendet.

Das „Patient Blood Management“ überzeugte die Jury durch eine konsequente und erfolgreiche Umsetzung in über 100 Kliniken deutschlandweit: „Damit wird auch die Fehlerhäufigkeit bei einer Bluttransfusion erheblich gesenkt und lebensbedrohliche Zwischenfälle werden verhindert“, erläutert Professor Dr. med. Hartmut Siebert, stellvertretender APS-Vorsitzender, eines der mit diesem Projekt erreichten Ziele.

Eine deutliche Abnahme unerwünschter Ereignisse erreichte auch das zweitplatzierte Konzept „Demenz-Delir-Management am KEH“. Das Programm wurde für seine beispielgebende Konzeption, Umsetzung und Evaluation ausgezeichnet und zeige zudem, dass auch außerhalb universitärer Einrichtungen nachahmenswerte Projekte mit messbarem Erfolg umgesetzt werden können, so die Juryvorsitzende und Vorsitzende des APS, Hedwig François-Kettner.

Auf den dritten Platz wählte die Jury zwei Projekte, die sich das Preisgeld von 3500 Euro teilen. Mediziner der Dresdner Universitätsklinik und des Universitätsklinikum der RWTH Aachen hatten Konzepte eingereicht, die die Patientenversorgung in Notfällen sicherer macht.

„Wir freuen uns, in diesem Jahr wieder vier Initiativen auszeichnen zu können, die dem Vereinsgedanken, die Sicherheit in der Gesundheitsversorgung zu erhöhen, besonders erfolgreich Rechnung tragen“, fasst Siebert zusammen.

Eine Jury mit Vertretern aus Pflege, Ärzteschaft, Apotheken, Selbsthilfe, Forschung, Industrie und Kostenträgern hat aus 40 Bewerbungen die Preisträger ausgewählt. „Mit der Auslobung des Preises möchten wir zum einen die Idee, Umsetzung und Evaluation einzelner Projekte zur Förderung der Patientensicherheit würdigen, zum anderen aber auch zur Übernahme dieser praxisorientierten Konzepte anregen“, so Hedwig François-Kettner. Stifter des Preisgeldes sind die Aesculap Akademie, der Ecclesia Versicherungsdienst, das Gesundheitsunternehmen MSD Sharp & Dohme GmbH und der medizinische Fachverlag Thieme.

Über das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS)

Vertreter der Gesundheitsberufe, ihrer Verbände, der Patientenorganisationen, aus Industrie und Wirtschaft sowie weitere Interessierte haben sich im APS zusammengeschlossen, um eine gemeinsame Plattform zur Verbesserung der Patientensicherheit in Deutschland aufzubauen. Zusammen entscheiden und tragen sie die Projekte und Initiativen des Vereins.

Das APS wurde im April 2005 als gemeinnütziger Verein gegründet. Es setzt sich für eine sichere Gesundheitsversorgung ein und widmet sich der Erforschung, Entwicklung und Verbreitung dazu geeigneter Methoden.

Mehr Informationen finden Sie unter www.aps-ev.de

Quelle: Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS), Am Zirkus 2, 10117 Berlin, http://www.aps-ev.de, 13.04.2016

Patientenversorgung: ambulant vor stationär?

Die Zahlen sind eindeutig: In der ambulanten Versorgung gibt es über eine Milliarde Arzt-Patienten-Kontakte pro Jahr. Im Jahr 2014 hat es dort 552,7 Millionen Behandlungsfälle gegeben. Gekostet hat das 33,4 Milliarden Euro. Auf die Krankenhäuser hingegen entfällt mit 67,9 Milliarden Euro ein mehr als doppelt so hoher Kostenanteil, bei 19,1 Millionen Behandlungsfällen. „Der Grundsatz ambulant vor stationär gilt zwar ganz eindeutig für die Versorgung der Patienten, spiegelt sich aber leider nicht in der notwendigen Unterstützung durch die Politik wider“, betonte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). „Leider hat die Politik in der aktuellen Gesetzgebung eher zugunsten des stationären Sektors gehandelt, statt den Niedergelassenen den Rücken zu stärken.“

Um das Gesundheitswesen fit für die Zukunft zu machen, brauche es eine gute Zusammenarbeit von Niedergelassenen und Krankenhäusern. Der KBV-Chef betont: „Ideen dazu gibt es bereits. Die wollen wir mit unserem Programm KBV 2020 weiter vorantreiben.“

Weiterführende Informationen
Pressemitteilung KBV vom 12.04.2016

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de, 12.04.2016

Ärztestatistik 2015

Medizinischer Versorgungsbedarf steigt schneller als die Zahl der Ärzte

„Die Zahl der Ärzte steigt, aber der Bedarf steigt schneller.“ So fasste Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), die Ergebnisse der Ärztestatistik für das Jahr 2015 zusammen. Wie aus den Daten der BÄK hervorgeht, erhöhte sich die Zahl der bei den Landesärztekammern gemeldeten ärztlich tätigen Mediziner im vergangenen Jahr nur leicht um 1,7 Prozent. Das bedeutet einen Anstieg um 6.055 Ärzte auf nunmehr 371.302 bundesweit. Davon arbeiteten 189.622 im Krankenhaus (+ 1,8 Prozent).

Ambulant tätig waren 150.106 Ärzte (+ 1,5 Prozent). Gleichzeitig stieg die Zahl der Behandlungsfälle kontinuierlich an, und ein Ende dieses Trends ist nicht in Sicht. Zwischen 2004 und 2014 erhöhte sich die Zahl der ambulanten Behandlungen in Deutschland um 152 Millionen. Ähnlich sieht es in den Krankenhäusern aus. Die Unternehmensberatung Deloitte prognostiziert bis zum Jahr 2030 eine Zunahme der Fallzahlen im stationären Bereich um mehr als zwölf Prozent. Verantwortlich dafür ist vor allem der steigende Behandlungsbedarf einer alternden Gesellschaft. Im Jahr 2015 betrug der Anteil der über 60-Jährigen Patienten in den Krankenhäusern 51,5 Prozent. Bis zum Jahr 2030 erwarten die Experten von Deloitte einen Anstieg auf 60,8 Prozent.

„Wenn wir jetzt nicht entschieden gegensteuern, steht die medizinische Versorgung in Zukunft vor immensen Problemen“, warnte Montgomery. Daher müsse die Zahl der Studienplätze bundesweit um mindestens zehn Prozent erhöht werden. „Noch im Jahr 1990 gab es in den alten Bundesländern 12.000 Plätze im Studiengang Humanmedizin. Heute sind es gerade noch 10.000, obwohl durch die Wiedervereinigung acht medizinische Fakultäten hinzugekommen sind“, so der Ärztepräsident. Er forderte die Bundesregierung auf, im Zuge ihres Masterplans Medizinstudium 2020 auch die Auswahlverfahren an den Universitäten zu reformieren: „Wir müssen dafür sorgen, dass diejenigen ausgewählt werden, die hinterher auch in der Versorgung der Bevölkerung arbeiten wollen.“ Neben der Abiturnote müssten daher Faktoren wie psychosoziale Kompetenzen, soziales Engagement und einschlägige Berufserfahrung stärker berücksichtigt werden. Um den Ärztemangel im hausärztlichen Bereich zu mildern, sollten Medizinstudierende gleich zu Beginn des Studiums an die Allgemeinmedizin herangeführt werden. Montgomery sprach sich dafür aus, bis 2017 an allen medizinischen Fakultäten in Deutschland Lehrstühle für Allgemeinmedizin einzuführen.

Nicht nur die Gesellschaft insgesamt altert, sondern mit ihr auch die Ärzteschaft. Zwar stieg im Jahr 2015 der Anteil der unter 35-Jährigen Ärzte um 0,2 Prozentpunkte auf 18,5 Prozent. Dem steht aber bei den über 59-Jährigen ein Zuwachs auf 17,3 Prozent gegenüber (Vorjahr: 16,4 Prozent). Weiterhin ist der Anteil der 40- bis 49-Jährigen von 25,2 Prozent auf 24,1 Prozent zurückgegangen, während der Anteil der 50-bis 59-Jährigen von 28,5 Prozent auf 28,6 Prozent anstieg. Damit gibt es viel mehr 50- bis 59-Jährige als 40- bis 49-Jährige Ärzte.

Zudem verschieben sich bei den Jungmedizinern die persönlichen Prioritäten. „Es wächst eine sehr selbstbewusste Ärztegeneration nach. Sie ist verständlicherweise nicht mehr bereit, Versorgungslücken bedingungslos auf Kosten der eigenen Lebensplanung zu schließen“, so Montgomery. Wie Umfragen zeigen, räumen die angehenden Mediziner der Vereinbarkeit von Familie und Beruf die höchste Priorität ein. Knapp dahinter folgt der Wunsch nach geregelten und flexibel gestaltbaren Arbeitszeiten – noch vor guten Verdienstmöglichkeiten.

Dementsprechend entscheiden sich immer mehr Ärzte gegen eine Vollzeitstelle. Betrug der Anteil der Teilzeitärzte an allen niedergelassenen Ärzten im Jahr 2009 noch fünf Prozent, so waren es im Jahr 2013 bereits 13,6 Prozent. Einer Studie des Forschungsinstituts Prognos zufolge sank die tatsächlich geleistete Wochenarbeitszeit der Ärzte in den Praxen von durchschnittlich 42,6 Stunden im Jahr 2011 auf 40,2 Stunden im Jahr 2014. Bei den Krankenhausärzten ging die Zahl der geleisteten Wochenstunden zwischen den Jahren 1991 und 2013 von 37,6 auf 29,8 Stunden zurück.

„Gerade im Hinblick auf die Patientensicherheit müssen Bund und Länder daher in den Krankenhäusern für eine ausreichende Personalausstattung und Personalfinanzierung sorgen“, forderte Montgomery. Notwendig seien darüber hinaus Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsverhältnisse, zur Reduktion der Arbeitsverdichtung und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Gleichzeitig ging die Zahl der Ärzte mit eigener Praxis im vergangenen Jahr um 0,7 Prozent zurück. Dagegen stieg die Anzahl der im ambulanten Bereich angestellten Ärzte um 3.066 auf 29.373. Dies entspricht einem Plus von 11,7 Prozent. Begünstigt wird diese Entwicklung durch die exzellente Arbeitsmarktsituation. So liegt die Arbeitslosenquote in Bezug zu der Zahl der berufstätigen Ärzte bei 1,0 Prozent. „Auf dem Arbeitsmarkt für Ärzte herrscht Vollbeschäftigung. Das ist eine gute Nachricht für unsere Ärztinnen und Ärzte. Problematisch ist aber, dass schon jetzt viele offene Stellen nicht besetzt werden können“, erklärte der BÄK-Präsident.

Daran ändert auch die Zuwanderung von 3.560 Ärzten aus dem Ausland nur wenig (+7,4 Prozent), zumal im selben Zeitraum 2.143 Ärzte aus Deutschland abgewandert sind.

Insgesamt waren im Vorjahr 42.604 ausländische Ärztinnen und Ärzte in Deutschland gemeldet. In den Krankenhäusern stieg der Anteil der Ärzte aus dem Ausland um 9,2 Prozent (2014: 11,6 Prozent). Der Anteil der Ausländer an den Erstmeldungen bei den Ärztekammern betrug im vergangenen Jahr 31,1 Prozent.

Die stärksten Zuwächse verzeichneten mit 1.421 die Ärztinnen und Ärzte aus den europäischen Staaten und aus Asien mit 1.079. Der größte Zustrom konnte aus Syrien (+ 493) verbucht werden, es folgen Serbien (+ 206), Rumänien (+ 205), Russland (+ 159), Bulgarien (+ 127) und Ägypten (+ 125). Einen größeren Rückgang gab im Jahr 2015 lediglich bei Ärzten aus Österreich (- 122).

Die größte Zahl ausländischer Ärzte kommt aus Rumänien (4.062), Griechenland (3.017) und Österreich (2.573), gefolgt von Syrien (2.149).

Quelle: Bundesärztekammer Stabsbereich Politik und Kommunikation Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, www.baek.de , 12.04.2016

Ethikrat: Patientenwohl im Krankenhaus gerät unter die Räder

Im Krankenhaus ist das Patientenwohl nicht mehr das Maß aller Dinge, stellt der Deutsche Ethikrat in einer Stellungnahme fest. Ein Grund dafür sei der zunehmende ökonomische Druck in den Kliniken. Während sich die Krankenkassen vor allem auf eine Verringerung der Ausgaben fokussierten, hätten die Leistungserbringer ihre Ertragssteigerung zum Ziel.

„Wir besitzen in Deutschland eine Krankenhausversorgung auf hohem Niveau“, sagt die Vorsitzende des Ethikrates, Prof. Christiane Woopen. „Diese ist jedoch teilweise nicht ausbalanciert, weshalb durchaus Reformbedarf besteht.“ Die Entwicklungen der letzten Jahre würfen Fragen nach dem leitenden normativen Maßstab der Krankenhausversorgung auf. Die in der Klinik Tätigen stünden vor zunehmenden Schwierigkeiten, ihre berufsethischen Pflichten umzusetzen, ergänzt Ethikrat-Mitglied Prof. Thomas Heinemann. Das Geschehen in der Klinik müsse sich am Patientenwohl ausrichten, so das Gremium. Dies sei durch drei Kriterien gekennzeichnet: die „selbstbestimmungsermöglichende“ Sorge für den Patienten, die gute Behandlungsqualität sowie Zugangs- und Verteilungsgerechtigkeit.
Aktuell sei die Versorgung jedoch gekennzeichnet durch schwindende Möglichkeiten einer angemessenen Kommunikation in der Arzt-Patienten-, Pflegende-Patienten- und Therapeut-Patienten-Beziehung. Einige der 29 Empfehlungen des Ethikrates beziehen sich darauf, die Verständigung zwischen den Beteiligten zu verbessern. Dazu gehört, die kommunikativen und interkulturellen Kompetenzen aller im Krankenhaus Tätigen zu fördern und dafür entsprechende Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote zu entwickeln. Zudem soll der zeitliche und organisatorische Aufwand bei den Vorgaben für die Vergütung innerhalb des DRG-Systems berücksichtigt werden. Dies betrifft sowohl die Kommunikation mit Patienten als auch die zwischen den Professionen. Außerdem sollten Fehlanreizen im DRG-System, die das Patientenwohl beeinträchtigten, entgegengewirkt werden. Der Ethikrat schlägt unter anderem vor, die Abrechnung von zwei und mehr DRGs für einen Krankenhausaufenthalt bei multimorbiden Patienten einzuführen, um sogenannte Drehtüreffekte zu vermeiden.

Zudem mahnt das Gremium an, Patienten mit besonderen Bedarfen stärker zu berücksichtigen. Für Kinder und Jugendliche, Menschen in hohem Lebensalter, mit Demenz, mit Behinderung und mit Migrationshintergrund müsste sichergestellt werden, dass sie den gleichen Zugang zu Krankenhausleistungen erhalten. Die 26 Ratsmitglieder empfehlen unter anderem, kinderspezifische DRGs einzuführen oder die Kindermedizin vom DRG-Abrechnungssystem zu entkoppeln. Für Menschen mit Behinderung sollten die Krankenhäuser barrierefrei gestaltet und Bedingungen geschaffen werden, die ihren besonderen Belangen gerecht werden.

Quelle: Presseagentur Gesundheit, Albrechtstraße 11, 10117 Berlin, www.pa-gesundheit.de