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Für Berufseinsteiger: Curriculum Basischirurgie

Für junge Chirurginnen und Chirurgen sind externe Seminare eine gute Ergäzung zur strukturierten Weiterbildung. Daher bietet die BDC|Akadmie Veranstaltungen speziell für den chirurgischen Nachwuchs an. Die Seminare des Curriculum Basischirurgie vermitteln Berufseinsteigern das nötige Grundwissen und die chirurgischen Basisfertigkeiten in einer ausgewogenen Mischung aus Frontalvorlesungen und praktischen Übungen.

Vorbereitung auf den Berufsalltag

Die Teilnehmer, die das Seminar idealerweise schon zu Beginn ihrer chirurgischen Tätigkeit besuchen, werden für den Berufsalltag auf der Station, im Nachtdienst und in der Notaufnahme vorbereitet. In weiterführenden praktischen Seminaren werden Grundlagen der offenen und laparoskopischen Naht- und Knotentechnik sowie Anastomosen und Gefäßnähte Schritt für Schritt erklärt und ausgiebig geübt.

BDC-Zertifikat Basischirurgie

Eine wertvolle Ergänzung sind auch die Seminare „Was tun, bis der Spezialist kommt?“, die auf den interdisziplinären Dienst in der Notaufnahme vorbereiten. Nach der Teilnahme an einem Seminar zur Basischirurgie sowie an einem weiterführenden Seminar, verleiht die BDC|Akademie das „BDC-Zertifikat Basischirurgie“.

Aktuelle Termine Curriculum Basischirurgie Termin Anmeldung
Praktisches Seminar Orthopädie & Unfallchirurgie 26.-27.05.2016 Berlin
Common Trunk 06.-09.06.2016 Tuttlingen
Common Trunk 31.08.-03.09.2016 Braunschweig
Common Trunk 26.-29.09.2016 Duisburg
Praktisches Seminar Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie 15.-17.09.2016 Krefeld
Was tun, bis der Spezialist kommt? 21.-22.10.2016 Leipzig
Praktisches Seminar Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie 27.-29.10.2016 Berlin
Common Trunk 28.11.-02.12.2016 Berlin

MDK-Gutachten

Zahl der bestätigten Behandlungsfehler erneut gestiegen

14.828 Behandlungsfehlervorwürfe haben die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) 2015 begutachtet. In 4.046 Fällen und damit in jedem vierten Fall bestätigten die Gutachter den Verdacht der Patienten. Das geht aus der Jahresstatistik der Behandlungsfehler-Begutachtung hervor, die am Donnerstag (12.05.2016) in Berlin vorgestellt wurde. Der Medizinische Dienst kritisiert die unzureichende und intransparente Datenlage.

“Seit Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes vor drei Jahren gibt es einen anhaltenden Aufwärtstrend. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der Vorwürfe und damit die Nachfrage nach Sachverständigengutachten des MDK wieder leicht gestiegen”, sagt Dr. Stefan Gronemeyer, Leitender Arzt und stellvertretender Geschäftsführer des MDS. Im Jahr 2015 gingen die MDK-Gutachter in 14.828 Fällen einem Behandlungsfehlervorwurf nach; im Vorjahr waren es noch 14.663 Fälle. Auch bei den bestätigten Fehlern hat sich die Zahl erhöht von 3.796 auf 4.046.

MDS fordert gezielte Strategie zur Fehlervermeidung

“Die Sicherheitskultur ist in Deutschland noch unterentwickelt. Im Vergleich zu Ländern, in denen Behandlungsfehler verpflichtend gemeldet werden müssen, kann in Deutschland aufgrund der intransparenten Datenlage noch zu wenig aus den Fehlern systematisch gelernt werden”, erläutert Gronemeyer. Nötig seien ein offenerer Umgang mit Fehlern und eine gezielte Strategie zur Fehlervermeidung. Dazu müsse auch über die Einführung einer Meldepflicht für Behandlungsfehler diskutiert werden.

In der aktuellen Statistik der MDK-Gemeinschaft standen 7.693 Vorwürfe in direktem Zusammenhang mit der Behandlung im Operationssaal. Bestätigt wurden diese Vorwürfe in knapp jedem vierten Fall. Wenn man sich die Vorwürfe verteilt auf die Fachgebiete anschaut, ergibt sich folgendes Bild: 32 Prozent aller Vorwürfe bezogen sich auf Orthopädie und Unfallchirurgie, 11 Prozent auf die Innere Medizin und Allgemeinmedizin, weitere 11 Prozent auf die Allgemeinchirurgie, 9 Prozent auf die Zahnmedizin und 7 Prozent auf die Frauenheilkunde sowie 5 Prozent auf die Pflege.

“Eine hohe Zahl an Vorwürfen lässt jedoch nicht auf eine hohe Zahl an tatsächlichen Behandlungsfehlern schließen. Die Zahl spiegelt vielmehr wider, ob der Patient selbst erkennen kann, ob das Behandlungsergebnis seinen Erwartungen entspricht oder nicht”, erklärt Prof. Dr. Astrid Zobel, Leitende Ärztin des MDK Bayern. Wenn man sich die Fehler danach ansieht, wo sie auftreten, so steht ebenfalls die operative Therapie mit 31 Prozent an vorderster Stelle, gefolgt von der Befunderhebung mit 25 Prozent und der Pflege mit 9 Prozent. “Die Statistik zeigt trotz der beschriebenen Häufungen ein breites Spektrum: Die festgestellten Fehler betreffen hunderte verschiedene Erkrankungen und Behandlungsmaßnahmen”, erläutert Zobel.

Fehlerarten und -vermeidung

Der Medizinische Dienst weist auf vielfältige Möglichkeiten der Fehlervermeidung hin. Voraussetzung dafür ist eine Auseinandersetzung mit den Schäden und den verursachenden Fehlern. “Fehler können im Unterlassen oder im Handeln liegen. 51 Prozent der Fehler wurden verursacht, indem eine notwendige medizinische Maßnahme entweder gar nicht oder zu spät durchgeführt wurde. In 49 Prozent der Fehler wurde eine Behandlung mangelhaft umgesetzt oder es wurde eine wenig sinnvolle, zum Teil sogar eine kontraindizierte Maßnahme vorgenommen”, sagt PD Dr. Max Skorning, Leiter Patientensicherheit beim MDS. Sehr aufschlussreich für die Fehlervermeidung ist die Analyse von so genannten Never Events. Dabei handelt es sich um besonders folgenschwere Ereignisse, die zwar selten sind, gleichzeitig aber einfach zu vermeiden. So können nach Operationen versehentlich Fremdkörper verbleiben, weil die Zählkontrolle nicht funktioniert hat. Oder es kommt bei Operationen aufgrund nicht genutzter Checklisten zu Verwechslungen oder zum Übersehen von Allergien und anderen Gefahren. “Es handelt sich bei diesen Ereignissen nicht um besonders unverständliche Fehler. Solche Fehler deuten vielmehr auf einen insgesamt unsicheren Versorgungsprozess hin. Seltenes, aber erwartbares, menschliches Versagen wurde in diesen Fällen nicht ausreichend abgesichert. Gerade hier wäre es wichtig, Anzahl, Art und zeitliche Entwicklung genau zu kennen, um auf dieser Basis gezielter gegensteuern zu können”, erläutert Skorning.

Hintergrund

Spezielle Gutachterteams prüfen in den MDK Vorwürfe von Behandlungsfehlern im Auftrag der Krankenkassen. Die Gutachter sollen dabei unvoreingenommen der Frage nachgehen, ob die Behandlung nach dem anerkannten medizinischen Standard abgelaufen ist. Liegt ein Behandlungsfehler vor, wird außerdem geprüft, ob der Schaden, den der Patient erlitten hat, durch den Fehler verursacht worden ist. Nur dann sind Schadensersatzforderungen aussichtsreich. Auf der Basis des MDK-Gutachtens kann der Patient entscheiden, welche weiteren Schritte er unternimmt. Die MDK-Begutachtung umfasst neben der Beurteilung von Fehlern in der Medizin auch Fehler in der Zahnmedizin und Pflege. Gesetzlich Versicherten entstehen durch die Begutachtung keine zusätzlichen Kosten.
Weiterführende Informationen
Behandlungsfehler 2014: Höchste Bestätigungsquote bei Pflege
SBK: Behandlungsfehlervorwürfe erneut angestiegen
AOK Bayern: Knapp 500 Behandlungsfehler im Jahr 2015
Ärzte-Statistik: Zahl der Behandlungsfehler rückläufig
OLG zum Schadenersatz nach Behandlungsfehlern
MdK stellt Behandlungsfehlerstatistik für 2013 vor

Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, http://www.krankenkassen-direkt.de, 17.05.2016

E-Health-Gesetz: Sanktionen treffen die Falschen

Die KBV hält den vom Gesetzgeber vorgesehenen engen Zeitplan für den Aufbau der Telematikinfrastruktur für nicht mehr realistisch. Die Testregionen stehen für die Erprobung in den Startlöchern, die Industrie hat jedoch Probleme, die benötigte Technik innerhalb der festgesetzten Frist zur Verfügung zu stellen.

„Derzeit macht die Entwicklung der Technik Probleme, nicht aber der Gestaltungswille der Körperschaften“, betonte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen am Mittwoch bei einem Pressegespräch in Berlin. Die Einführung des Versichertenstammdaten-Managements (VSDM) über die elektronische Gesundheitskarte sei ein Beispiel dafür.

Budgetkürzungen bei der Selbstverwaltung vorzunehmen, falls das VSDM nicht zum vorgegebenen Termin eingeführt werde, sei mehr als kontraproduktiv, kritisierte Gassen. „Das schwächt genau die Beteiligten, die an einer konstruktiven Lösung arbeiten – die Körperschaften müssen dann die Schwierigkeiten ausbaden, mit der die Industrie zu kämpfen hat.“
Zertifizierte Kartenterminals und Konnektoren bislang nicht verfügbar

Laut E-Health-Gesetz soll die Telematikinfrastruktur (TI) bis 30. Juni 2016 soweit zur Verfügung stehen, dass die erste Online-Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) – das VSDM – bundesweit möglich ist. Vorab ist eine Erprobung in Testregionen vorgesehen. Diese Testphase ist bislang nicht gestartet, da die Industrie die benötigten zertifizierten technischen Komponenten noch nicht liefern konnte.

Dabei handelt es sich um sogenannte Konnektoren und E-Health-Kartenterminals, die für eine sichere Verbindung in die TI sorgen sollen. Für sie gelten höchste Sicherheits- und Datenschutzanforderungen, zertifiziert werden sie nach den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) von unabhängigen Prüfstellen.

Verstreicht die Frist, wird der Haushalt der öffentlich-rechtlichen Gesellschafter der für die Umsetzung verantwortlichen Betriebsgesellschaft gematik – KBV, GKV-Spitzenverband und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung – ab 2017 auf das Niveau des Jahres 2014 eingefroren und zusätzlich um ein Prozent gekürzt.
Ein Muss: Datensicherheit

Grundsätzlich begrüßte Gassen die Mehrwerte, die die technische Entwicklung dem Patienten bringe. Er stellte jedoch klar: Technische Neuerungen dürften nicht auf Kosten der Datensicherheit gehen. Deshalb müssten bei der Einführung der eGK-Anwendungen nicht die Schnelligkeit, sondern Sicherheit und Qualität im Vordergrund stehen. Ohne eine hinreichende Erprobung der Telematikinfrastruktur und deren Online-Anwendungen seien die Sicherheit und die Praxistauglichkeit des Systems nicht geklärt.

„Der Gesetzgeber gerät in das Dilemma, dass die Absicherung der Digitalisierung mit technischen Hürden einhergeht. Dieser Hürdenlauf kostet Zeit und führt zu Verzögerungen“, sagte Gassen. Fristen könnten dies jedoch nicht lösen, und die Sanktionen träfen diejenigen, die die Verzögerungen nicht zu verantworten hätten. Die KBV befinde sich deshalb in Gesprächen mit dem Bundesministerium für Gesundheit, um eine Lösung zu finden, die den besonderen Umständen gerecht werde.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de, 12.05.2016

GOÄ Institut ist eine Stärkung ärztlicher Selbstverwaltung

Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa), begrüßt ausdrücklich die Gründung eines GOÄ-Instituts durch die Privatärztlichen Verrechnungsstellen im Verband (PVS).

Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa e.V.: “Die Gründung des GOÄ-Instituts durch die Privatärztlichen Verrechnungsstellen im Verband (PVS) ist ein außerordentlich konstruktiver Beitrag ärztlicher Selbsthilfeorganisationen zur Neuentwicklung einer GOÄ. Wir müssen endlich zu einer durch die Ärzteschaft, auf ärztlicher Expertise basierenden, selbst entwickelten, aktualisierten Gebührenordnung kommen.” So können belastbare Daten aus der Versorgung als Grundlage und Kontrolle in die Erarbeitung von realistischen Leistungsbewertungen einfließen.

Mit Blick auf das heutige Verbändetreffen erklärt Dr. Dirk Heinrich: “Prof. Dr. Montgomery signalisiert bisher leider nicht, dass die Bundesärztekammer ernsthaft bereit ist, auf die Verbände mit der notwendigen Transparenz zum bisherigen Verhandlungsgeschehen zuzugehen. Ein “weiter so” wie bisher werden wir jedoch nicht akzeptieren und der dahingehende Versuch, beispielsweise die Änderungen des Paragraphenteils durchzudrücken, wird es mit uns nicht geben.”

Zum weiteren Ablauf, wie sich die Ärzteverbände die Erarbeitung einer GOÄ-Novelle vorstellen, hat der SpiFa e.V. bereits im Rahmen seiner Beteiligung in der Allianz Deutscher Ärzteverbände konkrete Vorschläge unterbreitet, diese sind der Maßstab.

Quelle: Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa), Straße des 17. Juni 106 -108, 10623 Berlin, http:// www.spifa.de, 11.05.2016

BDC|Berlin und Brandenburg: Gemeinsame Frühjahrstagung 2016

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir laden Sie bereits jetzt sehr herzlich zu unserer gemeinsamen Frühjahrstagung der Berufsverbände ANC und BDC in Berlin und Brandenburg nach Potsdam ein. Bitte merken Sie sich bereits jetzt den Samstag, den 21. Mai 2016 in Ihrem Kalender vor.
Das endgültige detaillierte Programm geht Ihnen demnächst gesondert zu.
Eines der Hauptthemen wird die Einheit der Chirurgen sein, denn „nur wer mit gemeinsamer Stimme spricht findet Gehör!“. Diese Aussage wollen wir mit Ihnen gerne kontrovers diskutieren und erkunden, wo Sie persönlich die Zukunft der Chirurgen sehen? Wir haben dazu kompetente Gesprächspartner eingeladen.

Im zweiten Teil der Veranstaltung wollen wir einige der brennenden aktuellen berufspolitischen Themen gemeinsam erörtern.

Abgerundet wird die Veranstaltung mit einem Fachthema als Weiterbildungsaspekt.
Weiterbildungspunkte wurden bei der Ärztekammer Brandenburg beantragt.

Für einen Imbiss während der Veranstaltung wird gesorgt.

Save the date:
Gemeinsame Frühjahrstagung 2016
BDC Brandenburg und Berlin, ANC Brandenburg und Berlin
Samstag, der 21. Mai 10 bis 14 Uhr KV Brandenburg
Pappelallee 5, 14469 Potsdam

Wir würden uns sehr auf ein Wiedersehen mit Ihnen in Potsdam freuen!

Dr. med. Ralph Lorenz
Ira Klink
Dr.  med. Thomas Stoffels

Ihr Vorstand des Landesverbands BDC|Berlin

Prof. Dr. med. habil. F. Marusch
PD Dr. med. Roland H. Wagner
Dr. med. Christian Federlein

Ihr Vorstand des Landesverbands BDC|Brandenburg

Weiterführende Informationen
Programm Gemeinsame Frühjahrstagung

Geringe Nachfrage bei Terminservicestellen

Die Nachfrage bei den Terminservicestellen ist verhalten. Seit dem Start Ende Januar wurden etwa 31.000 Facharzttermine bundesweit vermittelt, wie die KBV auf einer Pressekonferenz bilanzierte. Die Servicestellen sollen Patienten mit einer dringlichen Überweisung einen Facharzttermin spätestens in vier Wochen anbieten.

„Im Vergleich zu den jährlich mehr als 550 Millionen Behandlungsfällen im ambulanten Bereich ist die Zahl der vermittelten Termine sehr gering“, konstatierte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen vor Journalisten. Dies beweise erneut, dass kein Bedarf bestehe. Insgesamt könne Deutschland – auch international betrachtet – kurze Wartezeiten bei Facharztterminen vorweisen.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de, 04.05.2016

Schaufenster Mai 2016

 

Endoskopische Geräte: Diebstahlwelle geht weiter

Endoskopiegeräte sind weiter im Visier professioneller Diebe. Seit Februar 2014 konnte die Ecclesia Gruppe in Zusammenarbeit mit Polizei und Kripo 42 Fälle aufarbeiten.

Nutzen Sie die neuen Erkenntnisse der Ermittlungen zur Prävention – Den kompletten Beitrag finden Sie auf BDC|Online.

Cyber-Attacken auf Krankenhäuser: Trojaner bedrohen IT-Systeme

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Die Medienberichte über kriminelle Angriffe auf die IT-Systeme von Krankenhäusern häufen sich. Schwerpunkt ist Nordrhein-Westfalen, gefährdet sind alle Krankenhäuser in Deutschland. Die Täter versuchen, mit breit gestreuter Schadsoftware in die IT-Systeme einzudringen. Die schädliche Software wird über E-Mail-Anhänge oder verwundbare Internet-Browser verteilt und nistet sich auf den PC-Systemen ein. Der falsche Klick auf den verseuchten Anhang kann fatale Folgen haben: Einzelne Schadprogramme sind in der Lage, die Computerdaten komplett zu verschlüsseln. Ganze Wissensbestände und EDV-Infrastrukturen stehen auf dem Spiel.

Den vollständigen Beitrag der Ecclesia Gruppe finden Sie auf BDC|Online.

OEBPS/images/01_02_A_05_2016_Schaufenster_image_03_Video-Sprechstunde.jpgHausbesuch mal anders: Die DAK-Gesundheit hat ein neues Online-Angebot und bietet jetzt eine virtuelle Sprechstunde an. Versicherte der Krankenkasse können sich kostenlos und bequem von zu Hause aus von Fachärzten in einem speziellen Videochat beraten lassen. Wichtig: Die Ärzte können im Videochat nicht behandeln und keine Diagnose stellen. Versicherte bekommen aber eine ausführliche und kompetente Beratung.

Bei dem neuen Online-Angebot nehmen Ärzte aller Fachrichtungen teil. Dabei bietet das Medium Video große Vorteile: Ärzte können zum Beispiel aus der Ferne beim Anlegen von Verbänden beraten oder Hautveränderungen einschätzen.

Das kostenfreie Angebot der DAK-Gesundheit ist unter www.dak.de/aerzte videochat erreichbar.

Quelle: DAK-Gesundheit

BDC-Umfrage: Wirtschaftlichkeit und Kodierung in Krankenhaus und Praxis

OEBPS/images/01-Passion_Chirurgie_Schaufenster-1.jpgWer ist in deutschen Krankenhäusern und Praxen für die Ökonomie verantwortlich? Diese Frage beeinträchtigt unseren chirurgischen Alltag flächendeckend.

Wir als Berufsverband benötigen belastbare Fakten, um Sie auch bezüglich wirtschaftlicher Themen unterstützen zu können. Helfen Sie uns mit Ihren Erfahrungen weiter.

Zur Umfrage gelangen Sie über folgenden Link: https://de.surveymonkey.com/r/oekonomie

Schau Dich schlau: Minimalinvasive Versorgung der distalen Radiusfraktur

Jetzt neu: Exklusiv für BDC-Mitglieder erscheinen im eMagazin der Passion Chirurgie kostenfrei Beiträge aus der Mediathek der Deutschen und Österreichischen Gesellschaft für Chirurgie. Alle Filme der Mediathek finden Sie unter www.mediathek-dgch.de.

Falls Sie unsere BDC|Mobile App noch nicht installiert haben, finden Sie auf BDC|Online eine detaillierte Anleitung, um das eMagazin bequem unterwegs zu lesen und auf die Filme zugreifen zu können.

„Wie macht der/die das eigentlich?“ – Kennen Sie die Frage?

Es dürfte wohl die am häufigsten gedachte Fragestellung in einer chirurgischen Ausbildung sein – oft in Zusammenhang mit den ganz einfachen Dingen oder den Details eines größeren Eingriffes, die man sich nicht traute zu fragen oder die der Weiterbilder nach 20 Jahren Tätigkeit einfach müde war, zu erklären.

Wir fordern Sie herzlich dazu auf, mit eigenen Beiträgen, Themenvorschlägen und Fragen diese Rubrik zu beleben.

Aktuell in der ‚Schau Dich schlau‘-Reihe: Minimalinvasive Versorgung der distalen Radiusfraktur

OEBPS/images/03_02_A_05_2016_SDs_Ortho_image_video.pngDas Video zeigt die minimalinvasive Versorgung der distalen Radiusfraktur durch eine eingeschobene winkelstabile Plattenosteosynthese

Laden Sie hier das eMagazin 05/2016 der Passion Chirurgie herunter und schauen Sie sich das Video der  DGCH Mediathek kostenfrei an.

Weiterführende Informationen
mehr Videos der Mediathek der Deutschen und Österreichischen Gesellschaft für Chirurgie

Katalog für Investitionspauschalen in Krankenhäusern für 2016 festgelegt

Im dritten Jahr in Folge haben sich der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) auf einen Katalog von Investitionsbewertungsrelationen geeinigt. Sie zeigen den leistungsbezogenen Investitionsbedarf für die unterschiedlichen Fallpauschalen.

Dazu erklärt Johann-Magnus v. Stackelberg, stv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: “Während die gesetzlichen Krankenkassen allein im letzten Jahr rund 70 Mrd. Euro für die Betriebskosten der Kliniken ausgaben, kommen die Bundesländer ihrer gesetzlichen Zahlungsverpflichtung bei den Investitionskosten nicht nach. Es ist kein Geheimnis, dass immer mehr Kliniken Betriebsmittel – und damit Gelder finanziert durch die Krankenkassen – nutzen, um Quersubventionen für Investitionen zu finanzieren. Wir reden hier bereits über ca. drei Milliarden Euro, die aus den Betriebsmitteln zweckentfremdet für Investitionen verwendet werden.”

Weiterführende Informationen
Gemeinsame Pressemitteilung: Selbstverwaltung einigt sich auf Katalog für Investitionspauschalen in Krankenhäusern für 2016 (PDF, 53 KB)

Quelle: GKV-Spitzenverband, Reinhardtstraße 28, 10117 Berlin, http: ://www.gkv-spitzenverband.de, 19.04.2016

Studie “Chancen und Risiken von Gesundheits-Apps” veröffentlicht

Umgang mit Self-Tracking-Daten

Derzeit werden rund 100.000 Gesundheits-Apps für Smartphones, Wearables und Fitness-Tracker angeboten. Ob und wie die hierüber generierten Daten in die Gesundheitsversorgung eingehen können, ist bisher umstritten. Eine vom Bundesgesundheitsministerium geförderte Studie bietet nun eine Bestandsaufnahme und leitet Handlungsmöglichkeiten ab.

Das Institut für medizinische Informatik (PLRI) hat eine vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) geförderte Studie zur Bedeutung von Gesundheits-Apps in der Gesundheitsversorgung vorgestellt. Neben einer Bestandsaufnahme der aktuellen Apps geht die Studie mit dem Namen “CHARISMHA” auf qualitative und datenschutzrechtliche Aspekte ein, die einem Dialog zwischen App-Herstellern, Medizinern, Datenschützern und Krankenkassen dienen sollen. Ziel ist es, hieraus konkrete Maßnahmen und Selbstverpflichtungen abzuleiten.

Gröhe will Apps in Versorgung einbeziehen

“Für viele sind Apps heute schon ein Ansporn, sich mehr zu bewegen, sich gesünder zu ernähren – und sie unterstützen z. B. auch bei der regelmäßigen Einnahme von Medikamenten … Doch bei mehr als 100.000 Gesundheits-Apps ist es für Bürger, aber auch für Ärzte nicht einfach, zwischen guten und schlechten Angeboten zu unterscheiden”, sagte Gesundheitsminister Herman Gröhe im Rahmen der Veröffentlichung der Studie. Nötig seien klare Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Patienten, medizinisches Personal und App-Hersteller. Apps mit einem “wirklichen Nutzen” für Patienten, so Gröhe, sollten dann Teil der Versorgung werden.

Wichtige Ergebnisse der Studie:

  • Eine Marktanalyse hat ergeben, dass bei den gegenwärtig angebotenen Apps in den Kategorien “Medizin” und “Gesundheit und Wellness” Produkte mit diagnostischem oder therapeutischem Anspruch eher selten sind.
  • Medizinische Apps bieten zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten, z. B. für Selbstmanagement und Therapietreue sowie Prävention und Gesundheitsförderung. Umfassende Belege für den Nutzen fehlten jedoch bisher. Allerdings gebe es einzelne Hinweise darauf, dass Apps eine positive Auswirkung auf die Zunahme der körperlichen Aktivität, die Anpassung der Ernährung und die Gewichtskontrolle haben könnten. Die Studie empfiehlt, die weitergehende wissenschaftliche Evaluation von Präventions-Apps sowie Apps zur Diagnostik und Therapie zu fördern, um mehr Evidenz zu schaffen.
  • Die ethische Diskussion zu den Folgen der neuen technologischen Möglichkeiten im Gesundheitsbereich, z.B. zur Abwägung von Privatheit und Transparenz, Autonomie und Kontrolle, müsse vertieft werden. Hier könnten ethische Richtlinien für die Entwicklung, Empfehlung und Nutzung von Gesundheits-Apps sowie Vorgaben, damit Nicht-Nutzern keine Nachteile entstehen, entwickelt werden.
  • Gesundheits-Apps halten die datenschutzrechtlichen Anforderungen häufig nicht ein. Bei der Datenschutzerklärung und der Einholung von Einwilligungen durch die Nutzer fehlt es oft an Transparenz. Soweit Daten im Ausland gespeichert würden, sei die Nutzung nicht dem deutschen Datenschutzrecht unterworfen. Daher empfehlen die Forscher, Datenschutzstandards weiterzuentwickeln und die Aufklärungspflichten zu erweitern.
  • Die bisher existierenden Orientierungshilfen zum Nachweis von Qualität und Vertrauenswürdigkeit konnten sich nicht durchsetzen. Die Studie empfiehlt, Qualitätskriterien zu entwickeln, auf deren Basis Orientierungshilfen für Nutzer erarbeitet werden können.
  • Auch professionelle Nutzer benötigen Orientierung. Leitlinien oder Empfehlungen sowie die Förderung von Strukturen, die es Ärzten, Krankenkassen und weiteren professionellen Nutzern ermöglichen, geeignete Apps auszuwählen, einzusetzen und zu empfehlen, könnten hier helfen.
  • Die bisher vorhandenen Orientierungshilfen für Hersteller sollten im Sinne des Medizinproduktebereichs weitere Informationen zur qualitätsgesicherten Entwicklung und zum Zulassungsverfahren bereitstellen.
  • Die Abgrenzung, welche Apps dem Medizinprodukterecht unterliegen und welche nicht, erweist sich in der Praxis noch als schwierig. Hier weitere Abgrenzungskriterien und eine Verpflichtung der Hersteller zur deutlichen Herausstellung der Zweckbestimmung einer App erarbeitet werden.
  • Es müsse überprüft werden, ob und ggf. wie Apps in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen werden sollen. Hierzu sollte auch geklärt werden, ob die Wirksamkeit von Apps in den heute üblichen klinischen Studien evaluiert werden kann oder spezielle Anforderungen formuliert werden müssten.

Zur Studie

Die Studie “Chancen und Risiken von Gesundheits-Apps – CHARISMHA” wurde vom Peter L. Reichertz Institut für medizinische Informatik (PLRI) durchgeführt, einem regionalen Exzellenz-Cluster der Technischen Universität Braunschweig und der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH), an dem multidisziplinär zum Thema Gesundheits-Apps geforscht und publiziert wird. Insgesamt 18 Autoren waren beteiligt. Studienleiter war Dr. med. Urs-Vito Albrecht, stellvertretender Direktor des hannoverschen Standorts des PLRI und geschäftsführender Arzt der Ethikkommission der MHH. Er leitet die multidisziplinäre Forschergruppe PLRI MedAppLab, die sich mit den ethisch-rechtlichen Rahmenbedingungen des medizinischen Einsatzes von Gesundheits-Apps auseinandersetzt. Die Einrichtungen im Gesundheitswesen wurden im Rahmen einer Kommentierung einbezogen. Die Kommentare werden ebenso wie die Studie auf der Studien-Website im Internet (vgl. “Links zum Thema”) veröffentlicht.

Regeln zur Aufnahme in GKV-Regelversorgung

Mit dem E-Health-Gesetz wurde geregelt, dass digitale Anwendungen, die die Versorgung verbessern, auch besser von den Kassen erstattet werden sollen. Zudem werden laut BMG über einen Innovationsfonds Projekte und Forschung mit jährlich 300 Millionen Euro gefördert, die neue Wege in der Versorgung einschlagen. Um zu klaren Regeln für Nutzennachweise und Kostenerstattung für Versorgungsangebote rund um Gesundheits-Apps zu kommen, müsse der Dialog zwischen Herstellern und Krankenkassen nach Vorstellungen des BMG verstärkt werden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte habe bereits für App-Entwickler eine Orientierungshilfe für die Zulassung von “Medical Apps” entwickelt. Es soll zu einer zentralen Anlaufstelle für Gründer und App-Entwickler in Deutschland weiterentwickelt werden.

Datenschutz und Solidarität bewahren

Laut BMG ist gerade beim Schutz persönlicher Patientendaten die internationale Zusammenarbeit wichtig, denn der Markt der Gesundheits- und Medizin-Apps sei international aufgestellt. Auf EU-Ebene werde hierzu an einem “Code of Conduct” gearbeitet, der sich zu einer Selbstverpflichtung der Hersteller von Gesundheits-Apps in Bezug auf Qualität und Datenschutz entwickeln soll. Zudem müsse sichergestellt werden, dass durch neue Technologien nicht die Solidarität zwischen gesunden und kranken, jungen und alten Menschen in Frage gestellt wird. Das BMG werde hierzu eine Forschungsförderung im Bereich Ethik und Digitalisierung im Gesundheitswesen ausschreiben.

Weiterführende Informationen
Studienbericht: Chancen und Risiken von Gesundheits-Apps (PDF, BMG)
Website zur Studie CHARISMHA
Selbstauskunft per Armband und App: Kassen wollen Daten verwalten
Wearables & Gesundheits-Apps: BMJV + Bitkom warnen vor Datentransfer
Zweifel an Daten aus Fitness-Apps: Kassenaufsicht kritisiert Bonusleistungen
YouGov Studie zum Self-Tracking und zur Datenweitergabe

Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, http://www.krankenkassen-direkt.de, 27.04.2016