Alle Artikel von kein Autor

TI-Probleme behindern Einführung der eAU massiv

Das größte Hindernis für die Anwendung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) sind laut einer jetzt veröffentlichten KBV-Umfrage von Ende April Probleme mit der Telematikinfrastruktur. 60 Prozent der etwa 6.000 Praxen, die teilgenommen haben, bezeichnen dies als einen der Hauptgründe, weiterhin das alte Verfahren zu nutzen.

Von den Praxen, die schon Erfahrungen mit der eAU sammeln konnten, berichten nur 30 Prozent, dass das Ausstellen und der Versand der eAU bis auf kleinere Probleme gut laufe. Beklagt wurden dagegen die Erreichbarkeit von IT-Dienstleistern (67 Prozent), zeitweise Versandprobleme (über 60 Prozent), häufige Fehlermeldungen der Krankenkassen (34 Prozent) und ein hoher Arbeitsaufwand.

Beim eRezept sieht’s nicht besser aus

Das elektronische Rezept (eRezept) befindet sich derzeit noch in einer bundesweiten Testphase. Bislang konnten nur sieben Prozent der Befragten Erfahrungen damit sammeln. Davon gab nur knapp jeder Zehnte an, das Ausstellen der eRezepte habe bis auf kleinere Probleme funktioniert.

Die Hauptprobleme beim eRezept liegen auch hier in der schlechten Erreichbarkeit von IT-Dienstleistern (67 Prozent), in Problemen mit der TI und zeitweisen Problemen beim digitalen Versand (je 59 Prozent) sowie in Schwierigkeiten beim Einlösen in der Apotheke (51 Prozent).

Zudem verwiesen 62 Prozent auf Akzeptanzprobleme bei den Patienten: Gerade ältere Patienten als Hauptnutzer besäßen oftmals kein Smartphone und könnten das eRezept deshalb nicht digital nutzen.

Hier geht’s zur Umfrage der KBV.

Neues Logo 2022

Ergebnisse der BDC-Mitgliederversammlung 2022

HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH ALLEN ALTEN UND NEUEN MANDATSTRÄGERN!

Im Rahmen der Mitgliederversammlung am 8. April 2022 wurden alle Amtsinhaber im Vorstand und im erweiterten Vorstand in ihren Ämtern bestätigt. Die Mitglieder des Ehrenrates und die Leiter der Fachreferate wurden entweder in ihren Ämtern bestätigt oder neu gewählt. Wir gratulieren allen wieder- oder neugewählten Mandatsträgern ganz herzlich und wünschen Ihnen auch weiterhin viel Erfolg in der Verbandsarbeit!

Der BDC hat anlässlich der Wahlen zu dieser Mitgliederversammlung am 8.4.2022 die folgende Pressemitteilung herausgegeben:

Kontinuität beim BDC: Mitglieder bestätigen kompletten Vorstand

„Die Mitglieder des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) haben bei den Wahlen heute eindrucksvoll gezeigt, wie zufrieden sie mit der Arbeit von Vorstand und erweitertem Vorstand in der nun fast vergangenen Amtsperiode sind. Sie haben alle Repräsentanten in ihren Ämtern bestätigt und damit den kontinuierlichen berufspolitischen Einsatz für Chirurginnen und Chirurgen im niedergelassenen Bereich und im Krankenhaus gewürdigt“, so Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, wiedergewählter BDC-Präsident, im Anschluss an die Wahlen auf dem Deutschen Chirurgenkongress (DCK) am Freitag (08.04.2022) in Leipzig. Die neuen Amtszeiten starten zum 1.7.2022.

Neben H.-J. Meyer bestätigten die Mitglieder auch die beiden Vizepräsidenten, Dr. Jörg-A. Rüggeberg und Dr. Peter Kalbe. Präsident und Vizepräsidenten bilden den Vorstand des BDC.

Dass sich kontinuierliche Arbeit bezahlt macht, zeigt sich aber nicht nur beim Führungstrio: Auch alle Repräsentanten des erweiterten Vorstandes behalten ihre Funktion für weitere vier Jahre: So wählten die Mitglieder Dr. Hubert Mayer erneut zum Schatzmeister, Prof. Dr. Wolfgang Schröder wieder zum Leiter der BDC-Akademie sowie Prof. Dr. Carsten Krones und Prof. Dr. Michael Betzler zu Beisitzern. In ihren Funktionen bleiben auch Dr. Ralf Schmitz als Referatsleiter Niedergelassene und Prof. Dr. Julia Seifert als ständiger Gast.

Neben Vorstand und erweitertem Vorstand wurden auf der Mitgliederversammlung auch die Mitglieder des Ehrenrates und die Leiter der Fachreferate in ihren Ämtern bestätigt oder neu gewählt.

„Wir freuen uns sehr darauf, mit allen Mandatsträgern die begonnenen Arbeiten kompetent und erfolgreich fortzusetzen. Gleichzeitig möchten wir unsere Mitglieder ermuntern, bei Interesse für ein bestimmtes Mandat in einem BDC-Gremium sich am besten vor Ort bei erfahrenen Kolleginnen und Kollegen zu informieren. Die gemeinsame Arbeit macht sehr viel Spaß und bietet eine effektive Möglichkeit, auf die Gestaltung der Berufs- und Arbeitsbedingungen in der Chirurgie aktiv Einfluss zu nehmen“, sagt H.-J. Meyer.

Namensänderung des Verbandes

Daneben plant der BDC im Hinblick auf die steigende Anzahl an weiblichen Mitgliedern eine Namensänderung des Verbandes in „Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V.“ Die Mitgliederversammlung hat die dazu erforderliche Satzungsänderung beschlossen. Weitere Informationen zum Zeitpunkt, ab dem diese Änderung wirksam wird, werden noch folgen.

Personalia im Mai 2022

Klaus Christian Diederich, seit 2016 am St. Johannisstift in Paderborn und dort zuvor Oberarzt, ist nun Chefarzt der Klinik für Chi­rurgie. Diederich ist Facharzt für Chirurgie mit Schwerpunkt Viszeralchirurgie und erfahren in der laparoskopischen Tumorchirurgie mit minimalinvasiven Operationstechniken.

Prof. Dr. med. Jens Jakob, zuvor als Oberarzt der Klinik und Poliklinik für Allgemein-, Viszeral- und Kinderchirurgie der Universitätsmedizin Göttingen tätig, hat zum Beginn des Jahres 2022 die Leitung der Sarkomchirurgie an der Chirurgischen Klinik Universitätsmedizin Mannheim übernommen.

PD Dr. med. Michael Knoop ist neuer Chefarzt der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Thoraxchirurgie am Klinikum Frankfurt (Oder). Der Spezialist für kolorektale Chirurgie, onkologische Viszeralchirurgie und die Chirurgie der Peritonitis wechselte von der Charité Universitätsmedizin Berlin Campus Charité Mitte, wo er stellvertretender Klinikdirektor der Chirurgischen Klinik war.

Dr. med. Matthias Krüger MA, Leiter des Themen-Referats Chirurgie, Ökonomie & Zukunftsfragen im BDC, ist seit März 2022 neuer Chefarzt der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie am AMEOS Klinikum Schönebeck.

Dr. med. Christoph Riepl übernahm bereits im Januar 2022 die Leitung der Orthopädie, Unfall- und Wiederherstellungschirurgie der Kreisspitalstiftung Weißenhorn. Der ehemalige Chefarzt der Unfallchirurgie und Orthopädie des Rems-Murr-Klinikum Winnenden wechselte damit nach seiner Tätigkeit in der Praxis für Orthopädie/Traumatologie (Fried­richsau) in Ulm wieder in die Klinik.

Prof. Dr. med. Hans Udo Zieren wechselte als Chefarzt zum 1. April 2022 vom St. Agatha-Krankenhaus in Köln an das SANA-Krankenhaus Hürth. Er leitet dort nun die Klinik für Schilddrüsen- und Nebenschilddrüsenchirurgie.

Wie sehen KBV und DKG die geplante Neuordnung an der Sektorengrenze ambulant/stationär?

In ihrem Koalitionsvertrag von Anfang Dezember 2021 haben SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP einen Abschnitt auch der Thematik „Ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung“ gewidmet. Darin geht es um die sogenannte sektorenübergreifende Patientenversorgung. Dort ist unter anderem von der „Ambulantisierung bislang unnötig stationär erbrachter Leistungen“ die Rede, die zügig über eine sektorengleiche Vergütung durch „Hybrid-DRGs“ gefördert werden soll. Außerdem sind integrierte Gesundheits- und Notfallzentren erwähnt. Und auch, dass man die ambulante Bedarfs- und stationäre Krankenhausplanung mit den Ländern zu einer sektorenübergreifenden Versorgungsplanung weiterentwickeln möchte.

Wir haben dazu den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß, und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, acht Fragen gestellt. So haben sie geantwortet:

Passion Chirurgie: Was verstehen Sie unter Hybrid-DRGs und wie stehen Sie zu ihrer geplanten Einführung zur sektorengleichen Vergütung?

Gerald Gaß: Hybrid-DRGs sind pauschale, fallbezogene Vergütungen für originäre Krankenhausleistungen, die einheitlich zur Anwendung kommen, unabhängig davon, ob die Behandlung des Patienten mehr oder weniger als 24 Stunden bzw. einen Kalendertag benötigt („ambulante Leistungen“ und „stationäre Leistungen“ = sektorenübergreifend).

Die für eine Hybrid-DRG geeigneten ambulant-klinischen Leistungen sind in Abhängigkeit von der patientenindividuellen Situation grundsätzlich ambulant durchführbar. Sie benötigen aber die Ausstattung und den multiprofessionellen Hintergrund eines Krankenhauses. Das kann durch die Komplexität des Eingriffs, durch risikoerhöhende Begleitumstände und/oder erhöhten prä- oder postoperativen Versorgungs- bzw. Überwachungsbedarf bedingt sein. Die für diese Vergütungsform geeigneten Leistungen sind zudem möglichst überschneidungsfrei festzulegen. Die Vergütung orientiert sich wie bei den bisherigen DRGs an Merkmalen, die den ökonomischen Schweregrad abbilden. Wegen der Aufhebung der spezifischen Vergütung für Kurzlieger für diese Leistungen resultiert für die entsprechenden Hybrid-DRGs grundsätzlich eine Mischfinanzierung.

Zur Einführung dieses neuen Vergütungssystems ist ein stufenweises Vorgehen vorzusehen, damit den Krankenhäusern die Gelegenheit gegeben wird, sich auf die neuen Rahmenbedingungen einzustellen. In der ersten Umsetzungsphase sollten auch finanzielle Anreize gesetzt werden. Die Hybrid-DRGs sollten sich daher zu Beginn eng an den Vergütungen für stationäre DRGs orientieren. Außerdem müssen und können dann die Prüfungen des MD für diesen neu geregelten Leistungsbereich vollständig entfallen. Damit ließe sich der extrem hohe Bürokratie-Aufwand im DRG-System verringern.

Andreas Gassen: Die sogenannten Hybrid-DRGs sind bislang ein eher politischer Begriff, der nicht genau definiert ist. Es gibt verschiedene Projekte und Modelle, die versucht haben, ambulante und stationäre Vergütungssysteme miteinander zu vereinbaren. Der Vergleich mit anderen Ländern zeigt, dass es sinnvoller ist, sich zunächst auf bestimmte Leistungen zu konzentrieren und diese für die ambulante Leistungserbringung über neue Preismodelle attraktiv zu machen. Dass dieser Weg auch hierzulande funktioniert, zeigt sich im ophthalmochirurgischen Bereich am Beispiel der Kataraktoperation. Hier haben wir eine bundeseinheitliche Vergütungssystematik; das Ambulantisierungspotenzial bei Kataraktoperationen von 80 Prozent der Fälle wird seit Jahren ausgeschöpft.

Grundvoraussetzung solcher Preismodelle ist, dass die Vergütung den Aufwand widerspiegelt und den instrumentellen und personellen Erfordernissen entspricht. Ziel kann nicht sein, Versorgung nur einfach billiger zu machen, nach dem Motto „halber Aufwand, halbe Kosten“ – beides trifft nicht zu. Den Hybrid-DRGs ist eine Kostenkalkulation auf der Basis ambulanter Strukturen entgegenzusetzen, die zu einer angemessenen Vergütung für die Ambulantisierung führt. Leistungskatalog und -bewertungen müssen gemeinsam definiert und vertraglich vereinbart werden.

DRG-Elemente wie die Schweregradeinteilung und auch der Ein­bezug konservativer Leistungen werden durch die derzeitige Reform des §115b SGB V (ambulantes Operieren) adressiert, deren Umsetzung von der Entwicklung von Hybrid-DRGs differenziert zu betrachten ist. Daher sollte der Prozess der Umsetzung durch KBV, DKG und GKV-Spitzenverband abgewartet werden.

PC: Können Vertragsarztpraxen unter den aktuell geltenden Rahmenbedingungen an der sektorenübergreifenden Versorgung gleichermaßen wie Krankenhäuser partizipieren? Welche Schwierigkeiten sehen Sie?

GG: Es ist grundsätzlich nicht sinnvoll, Doppelvorhaltungen zu fördern und neue Strukturen aufzubauen. Für ambulante Operationen und Interventionen mit geringem Komplexitätsgrad und Risikoprofil eignet sich das Konzept des AOP-Katalogs. Sowohl Krankenhäuser als auch Vertragsärzte können diese Leistungen erbringen, indem sie auf bestehende Ressourcen zurückgreifen. Für diese Leistungen eignet sich auch eine grundsätzlich gleiche Vergütung, auch wenn diese einen erlösrelevanten Differenzierungsgrad aufweisen muss, wenn beide Sektoren gleichermaßen als Leistungserbringer in Frage kommen.

Bei ambulant-klinischen Leistungen hingegen ist es aus versorgungspolitischen und -ökonomischen Gründen sinnvoll, diese in den Krankenhäusern zu versorgen. Hier sind die notwendigen Ressourcen vorhanden und können für diese Leistungen genutzt werden, ohne zusätzliche Kosten im Gesundheitssystem zu verursachen. Doppelvorhaltungen werden sowohl im personellen als auch im investiven Bereich vermieden. Da die personellen Ressourcen aktuell und zukünftig noch stärker im Gesundheitsbereich äußerst limitiert sind, ist es aber sinnvoll, dass die Vertragsärzte in die Versorgung der ambulant-klinischen Leistungen auf kooperativer Basis eingebunden werden. Auf diese Weise können knappe ärztliche Ressourcen intelligent genutzt werden. Für die Vertragsärzte besteht dadurch ein grundsätzlicher Zugang zur ambulant-klinischen Versorgung.

AG: Tatsächlich führen die aktuell geltenden Rahmenbedingungen dazu, dass Vertragsärzte und -ärztinnen sowie Krankenhäuser unterschiedlich an der sektorenübergreifenden Versorgung partizipieren. Hierzu gehören der Erlaubnis- versus Verbotsvorbehalt, die lückenhafte bzw. unterschiedliche Kostenerstattung – etwa bei ambulanten Operationen – sowie die Budgetierung.

Im Bereich des ambulanten Operierens ist eine „Hybrid-Zone“ schon etabliert. Die meisten ambulanten Operationen werden durch Vertragsärzte erbracht. Durch die Erweiterung des Katalogs um konservative Leistungen können mehr Vertragsärzte und -ärztinnen an einer sektorenübergreifenden Versorgung teilnehmen. Hinsichtlich der Qualität der Leistungserbringung sind Vertragsärzte und -ärztinnen vollauf konkurrenzfähig und könnten noch mehr machen. Generell werden zu viele Fälle noch kurzstationär und nicht ambulant versorgt, da die Vergütungsanreize für eine Verlagerung in die ambulante Versorgung nicht ausreichend sind. Sektorenübergreifend kann auch bedeuten, längere Nachbeobachtungszeiten zuzulassen. Hierfür braucht es keine vollstationären Einheiten, sondern es reichen auch sog. Low-care oder Observation-care-Einheiten aus – Leistungen, die auch von Vertragsärzten erbracht werden können.

PC: Welche Herausforderungen kommen speziell auf die Kliniken zu? Sind die Hybrid-DRGs am Ende ein Mittel zur Strukturbereinigung?

GG: Die Hybrid-DRGs sollen dazu beitragen, die Behandlungsformen am Krankenhaus weiterzuentwickeln. Sie sollten daher einen Anreiz setzen, die Anzahl vollstationärer Behandlungen entsprechend der medizinischen Möglichkeiten sukzessive zu reduzieren, ohne Brüche in den zur Verfügung stehenden Budgets zu verursachen und ohne eine ungezielte bzw. ungesteuerte Veränderung der Krankhausstrukturen bzw. eine Gefährdung der Versorgungsicherheit nach sich zu ziehen. Die Krankenhäuser können bei geeigneten Rahmenbedingungen sukzessiv Prozesse und Strukturen aufbauen, sodass im ambulant-klinischen Bereich zunehmend Patientinnen und Patienten versorgt werden können. Grundsätzlich führt aber die Reduktion vollstationärer Behandlungen tendenziell auch zu einem Abbau entsprechender Kapazitäten.

AG: Ich würde nicht das Wort Bereinigung, sondern Anpassung verwenden. Sektorenübergreifende Versorgung ist als politisches Vorhaben ein Dauerbrenner, jetzt aber haben wir eine echte Chance, etwas zu bewegen. Grundsätzlich ist allen Beteiligten klar, dass der Prozess der Ambulantisierung nicht aufzuhalten und sowohl im Hinblick auf Ressourcenallokation als auch auf die Patientenversorgung sinnvoll ist. Ziel des Gesetzgebers sollte sein, stationäre Behandlungen zugunsten ambulanter Leistungen zu reduzieren, zum Beispiel Kurzlieger-Eingriffe.

PC: Welches Leistungsspektrum sollte ein künftiger Katalog sektorengleich anzuwendender Hybrid-DRGs nach Ihrer Auffassung beinhalten und was bedeutet dies mit Blick auf mögliche Budgetplanungen?

GG: Die entsprechenden Leistungen müssten noch nach den dargestellten Prinzipien definiert werden. Wichtig wäre, mit einem kleinem Leistungsspektrum zu beginnen und diesen dann im weiteren Verlauf zu erweitern. Das gibt den Krankenhäusern die Möglichkeit, sich auf die neuen Bedingungen einzustellen. Da auch niedergelassene Ärzte an dem neuen Versorgungsmodell teilnehmen können, sind hier Kooperationen mit Rahmenbedingungen und Abläufen zu klären und zu vereinbaren.

AG: Wie gesagt: Das Potenzial ambulant zu erbringender Leistungen ist in Deutschland noch nicht annähernd ausgeschöpft. Wenn man das täte, wäre die logische Folge die Bereinigung ambulanter Leistungen aus den Krankenhausbudgets. Wir sind gerade dabei, uns mit der DKG auf einen entsprechenden Katalog zu verständigen, den wir als KBV auch eher breit definieren würden. Wenn die Klinikkollegen dann aber mit gleicher Qualifikation und Qualität ambulante Leistungen erbringen, dann müssen sie das natürlich auch abrechnen können. Dafür brauchen wir keinen dritten Sektor. Es müssen nur die gleichen Spielregeln gelten. Das erkennen die Kliniken mittlerweile an.

PC: Was halten Sie von dem Ansatz einer sektorenübergreifenden Versorgungsplanung?

GG: Das befürworten wir ausdrücklich. Das Land benötigt dazu zusätzliche Kompetenzen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgungsplanung, die über die Ansätze des Koalitionsvertrags, wie der Bestätigung der Beschlüsse des Zulassungsausschusses, hinausgehen sollten.

AG: Der Vorschlag als solcher ist nicht neu. Das Problem ist die fehlende Transparenz der vorhandenen nicht vertragsärztlichen Versorgungsstrukturen. Wir bräuchten zunächst einen bundesweiten Rahmen für die Meldung planungsrelevanter Daten. Der Gemeinsame Bundesausschuss könnte sektorenübergreifende Planungsgrundsätze etablieren. Was wir als KBV jedoch ablehnen, ist eine Verschiebung der Planungsebene auf die Länder und die damit einhergehende Schwächung der Selbstverwaltung.

PC: Wie interpretieren Sie die Aussage im Koalitionsvertrag, dass Versorgung an der Sektorengrenze zukünftig in integrierten Gesundheitszentren stattfinden soll?

GG: Wir interpretieren das so, dass Krankenhäusern in Kooperation mit vertragsärztlichen Leistungserbringern die Möglichkeit eingeräumt wird, Gesundheitszentren im Sinne angedockter „Satelliten“ aufzubauen. Diese sind eigenständig oder in Zusammenarbeit mit vertragsärztlichen Leistungserbringern in Regionen vorzusehen, in denen keine wohnortnahe Krankenhausversorgung mit ambulantem Leistungsspektrum gewährleistet ist. Sie würden dadurch bestehende Versorgungslücken auffangen oder vermeiden. Dazu bedarf es der Vorhaltung verschiedener Fachbereiche und entsprechender Nachbetreuungsmöglichkeiten. Wichtig ist, dass die Länder nach Rahmenkriterien mögliche Standorte für Gesundheitszentren ausweisen.

AG: Es ist grundsätzlich erfreulich, dass der Koalitionsvertrag das Konzept der Integrierten Gesundheitszentren (IGZ) der KBV aufgreift. Dieses sollte allerdings vom ambulanten System und nicht vom Krankenhaus aus gedacht werden und nicht als reiner „Rettungsanker“ für kleinere Häuser, indem diese weiter für die ambulante Versorgung geöffnet werden. Das Ansinnen, auch kurzstationäre Versorgung hier zu integrieren, ist sinnvoll.

PC: Was bedeutet der Aufbau integrierter Gesundheitszentren für die aktuellen Versorgungsstrukturen der Praxen und Krankenhäuser? Wird es zu einer verstärkten Umwandlung aktuell vorherrschender Strukturen kommen?

GG: Integrierte Gesundheitszentren könnten ein Weg sein, um eine flächendeckende Versorgung mit medizinischen Leistungen zu unterstützen. Allerdings ist noch zu klären, wie die Integrierten Gesundheitszentren konkret auszugestalten sind. Außerdem sollten diese nicht für mehr oder weniger zufällig entstehende Lücken in der stationären Versorgung vorgesehen werden, sondern die sektorenübergreifende Krankenhausplanung als zusätzliches Instrument ergänzen.

AG: Eine Umwandlung flächendeckend im großen Stil sehe ich bislang nicht, aber das Potenzial ist vorhanden. Ziel ist nicht, jemandem etwas wegzunehmen und z. B. Krankenhäuser „auf Teufel komm raus“ zu schließen. Vielmehr sollte es darum gehen, Synergien zu schaffen, Personal und Ausstattung sinnvoll einzusetzen und Standorte als solche zu erhalten – und damit auch die Versorgung vor Ort.

PC: Sehen Sie die neuen Pläne der Ampelkoalitionäre als Bedrohung? Wo liegen die Chancen?

GG: Als Chancen sehen wir die Absicht der Koalitionsparteien, moderne und zukunftsweisende Versorgungsformen zu entwickeln und zu implementieren. Risiken sehen wir, falls die Umsetzung keine ausreichenden Spielräume für die Krankenhäuser vorsieht, sich auf die neuen Bedingungen inhaltlich und strukturell einzustellen, oder finanzielle Anreize vermissen lässt, damit die neuen Möglichkeiten auch in der ersten Umsetzungsphase wirtschaftlich tragfähig sind. Die Innovationsbereitschaft der Krankenhäuser darf keine finanziellen Risiken nach sich ziehen, die bedarfsnotwendige Standorte wirtschaftlich gefährdet. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der weiterhin sehr belastenden Situation der Corona-Pandemie und der äußerst angespannten finanziellen Lage vieler Krankenhäuser.

AG: Die Ambulantisierung schreitet voran, allein schon durch den medizinisch-technischen Fortschritt. Bisher war diese Entwicklung häufig eine Einbahnstraße im Sinne einer Öffnung der Krankenhäuser. Mit der Reform des Paragrafen 115b SGB V haben wir derzeit die erste Chance auf tatsächlich „gleich lange Spieße“. Wünschenswert wäre – und die Zeichen hierfür sind positiv –, dass die Gestaltung der sektorenübergreifenden Versorgung mit- und nicht in Konkurrenz zueinander geschieht. Das gilt es bei der Entwicklung von Hybrid-DRGs aufzunehmen. Auch deshalb verwahren wir uns gegen Tendenzen im Koalitionsvertrag, die Selbstverwaltung bei der Umsetzung an die Kandare zu legen.

Gaß G, Gassen A: Wie sehen KBV und DKG die geplante Neuordnung an der Sektorengrenze ambulant/stationär? Passion Chirurgie. 2022 April; 12(04): Artikel 03_01.

Qualitätsstandards bei Oberschenkelhalsbruch – Ausnahmeregelung für Kliniken ohne Innere Medizin verlängert

Kliniken, die Patientinnen und Patienten mit Oberschenkelhalsbrüchen (hüftgelenknaher Femurfraktur) behandeln, müssen die seit dem Jahr 2021 geltenden Qualitätsvorgaben weiterhin noch nicht vollständig erfüllen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit einem Beschluss vom 18. März 2022 eine wichtige Übergangsvorschrift in seiner Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur erneut verlängert: Krankenhäuser ohne eigene Fachabteilung für Innere Medizin dürfen weiterhin Oberschenkelhalsbrüche behandeln, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen

  • bereits im Jahr 2018 Eingriffe dieser Art durchgeführt haben,
  • über eine Fachabteilung für Chirurgie und Unfallchirurgie verfügen und
  • das Gebiet der Inneren Medizin zumindest durch eine tägliche
    24-stündige Arztpräsenz im Krankenhaus (Bereitschaftsdienst möglich) abdecken. Hat die präsente Ärztin oder der präsente Arzt diese Fachqualifikation nicht, muss die internistische Expertise zumindest über eine zusätzliche Rufbereitschaft sichergestellt werden

Bis spätestens zum 31. Dezember 2023 wird der G-BA die qualitativen Auswirkungen dieser Ausnahmen prüfen und zeitnah entscheiden, ob sie weiter Bestand haben sollen oder Ende 2024 auslaufen. Die Entscheidung wird davon abhängen, ob die Qualitätsziele der Richtlinie auch in Krankenhäusern ohne eigene Fachabteilung Innere Medizin erreicht werden. Um dies fachlich fundiert prüfen zu können, hat der G-BA einvernehmlich den § 10 und die Anlage 3 der Richtlinie angepasst. Der Beschluss wird derzeit vom Bundesministerium für Gesundheit rechtlich geprüft und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die neuen Strukturqualitätsvorgaben des G-BA sollen sicherstellen, dass Oberschenkelhalsbrüche in Deutschland flächendeckend innerhalb von 24 Stunden operiert werden und alle wichtigen Abläufe dabei zuverlässig eingehalten werden.

Jahrestagung BDC|Rheinland-Pfalz und ANC Rheinland-Pfalz

BDC|Rheinland-Pfalz und ANC Rheinland-Pfalz veranstalten am 11. Mai 2022 in Mainz ihre Jahrestagung und laden dazu ganz herzlich ein.
Das Programm deckt die Themen Hygiene, Honorar und Haftpflicht ab. Im Rahmen des Verbandstreffens stehen sowohl Wahlen des BDC|Landesverbandes als auch der ANC Rheinland-Pfalz an. Auch vor dem Hintergrund der Wahlen der Kassenärztlichen Vereinigung im Herbst besteht insbesondere das Ziel, weitere berufspolitisch interessierte Mitglieder für die Verbandsarbeit zu gewinnen.

Wann?
11.05.2022, von 18.00 bis 21.30 Uhr

Wo?
KV Rheinland-Pfalz, Hauptverwaltung, Isaac-Fulda-Allee 14, 55124 Mainz

Anmeldung
bis zum 02.05.2022 per Mail unter [email protected] oder per Fax an 06324/3032.

Hier geht’s zum Veranstaltungsprogramm: BDC-Jahresversammlung_Rheinland-Pfalz_2022_Flyer

Honorarberichte der KBV 2020

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat die Berichte aller vier Quartale 2020 zur Honorarentwicklung im Vergleich zu den entsprechenden Vorjahreszeiträumen veröffentlicht.

Die einzelnen Berichte zum Download gibt es hier:

Alle Honorarberichte der KBV – auch für die Vorjahre –, Kennzahlen der Abrechnungsgruppen, Fragen und Antworten zum Honorarbericht sowie grafische Darstellungen dazu finden Sie hier.

(Quelle: http://www.kbv.de/html/honorarbericht.php).

Der Honorarbericht und die Kennzahlen erscheinen quartalsweise. Das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (VStG) überträgt der KBV die Aufgabe, einen Bericht über die Ergebnisse der Honorarverteilung, über die Gesamtvergütungen, über die Bereinigungssummen und über den Honorarumsatz je Arzt und je Arztgruppe zu veröffentlichen.

Personalia im April 2022

PD Dr. med. Marc Bludau ist neuer Chefarzt der Chirurgie am Marien-Hospital in Wesel. Der Facharzt für Chirurgie und Viszeralchirurgie mit Weiterbildung Spezielle Viszeralchirurgie und Proktologie war zuvor Oberarzt am Klinikum der Universität zu Köln.

Dr. med. Hans-Peter Buthut ist neuer Chefarzt der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Thoraxchirurgie im St. Johannes-Hospital in Varel. Buthut bleibt zudem weiterhin Chefarzt der Allgemein-, Viszeral- u. Thoraxchirurgie am Nordwest-Krankenhaus Sanderbusch in Sande.

Dr. med. Robert Hofmann wechselte bereits zum Dezember 2021 von Heiden in der Schweiz an das Städtische Klinikum Görlitz gGmbH. Er ist dort neuer Chefarzt der Unfallchirurgie.

Dr. med. Hartmut Roth, Facharzt für Allgemein- und Viszeralchirurgie sowie minimalinvasive Chirurgie und seit 2017 Chefarzt am KMG Klinikum Sömmerda, leitet nun auch die allgemein- und viszeralchirurgische Abteilung am KMG Manniske Klinik Bad Frankenhausen.

Dr. med. Gudrun Schlewitz, Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie, Plastische und Ästhetische Chirurgie, Handchirurgie und Notfallmedizin ist bereits seit Dezember 2021 neue Chefärztin der Abteilung für Handchirurgie, Plastische- und Mikrochirurgie in den Dr. Erler Kliniken in Nürnberg.

PD Dr. med. Silke Schüle ist seit dem 1. Fe­bruar 2022 neue Chefärztin der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie im Erlanger Waldkrankenhaus. Die Fachärztin für Allgemeine Chirurgie und Viszeralchirurgie mit Zusatzbezeichnung Spezielle Viszeralchirurgie war zuvor Oberärztin am Universitätsklinikum Jena.

Daniel Spachtholz, Facharzt für Chirurgie und Viszeralchirugie und zuvor Oberarzt am Sana Klinikum Hof, ist seit Januar 2022 Chefarzt der Chirurgischen Klinik Sternbach-Schleiz.

Dr. med. Max Thiemann, Facharzt für Chirurgie und Gefäßchirurgie und zuvor seit 2015 als Oberarzt in der Gefäßchirurgie am Helios Klinikum in Berlin-Buch tätig, ist seit Anfang des Jahres 2022 chefärztlicher Leiter der Gefäßchirurgie im neuen Sana Klinikum Landkreis Biberach.

Jahrestagung BDC|Westfalen-Lippe

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im BDC-Landesverband Westfalen-Lippe,

zum diesjährigen Jahrestreffen des BDC-Landesverbands Westfalen-Lippe, wieder eingebettet in die Viszeralmedizin NRW-Tagung, laden wir Sie sehr herzlich für den 3. Juni 2022 in das Kongresszentrum Dortmund ein. Diese Veranstaltung ist als Präsenzzusammenkunft vorgesehen und wir hoffen, dass keine Corona-Mutante uns einen Strich durch diese Rechnung macht.

Chirurgie und Gender, Personalakquise, Niederlassung, Recht und Hot Topic „Mindestmengen für komplexe Ösophagus- und Pankreaseingriffe“

Freitag, 3. Juni 2022, 11:00 – 12:30 Uhr; Kongresszentrum Dortmund

Programm:

  • Was macht das Chirurg*in-Sein attraktiv?
    Dr. med. Frauke Fritze-Büttner, BDC-Fachreferat Familie und Beruf, Berlin
  • Wie steht es mit einer Niederlassung in einer chirurgischen Praxis/MVZ – Kooperation mit der Klinik?
    Dr. med. Peter Kalbe, BDC Vizepräsident, Berlin/Rinteln
  • „Juristerei“ bei Patientenklagen und Vertragsangelegenheiten
    RA Prof. Dr. jur. Peter Hüttl, Kanzlei Dr. Heberer & Kollegen, Justitiar des BDC, München/Berlin
  • Hot Topic: G-BA-Beschlüsse zu Mindestmengen für komplexe Ösophagus- und Pankreaseingriffe – was fordern wir?
  • Komplexe Ösophaguseingriffe, Status quo und S3-Leitlinie
    Prof. Dr. med. Florian Gebauer, Köln
  • Komplexe Pankreaseingriffe, Status quo und S3-Leitlinie
    Prof. Dr. med. Orlin Belyaev, Bochum

Hier finden Sie den Flyer zur Veranstaltung: BDC-Jahrestagung_WL_2022_final

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Kongress-Homepage.

Dort können Sie sich für die weiteren interessanten Sitzungen der Viszeralmedizin NRW-Tagung vom 2. – 3. Juni 2022 mit den entsprechenden Tagungsgebühren anmelden.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie diesen Tag fest in Ihrem Terminkalender eintragen, damit wir Sie herzlich willkommen heißen können und freuen uns auf eine rege Vor-Ort-Diskussion mit Ihnen.

Ihr
Vorstand des BDC-Landesgruppe Westfalen-Lippe

Prof. Dr. med. Waldemar Uhl
Dr. med. Björn Schmitz
Jerzy Wielowiejsk
Prof. Dr. med. Michael Aufmkolk

Auch schwerverletzte Ukrainer in Deutschland gut versorgt

Der BDC hat heute (14.03.2022) gegenüber der Presse zur medizinischen Versorgung der aus der Ukraine nach Deutschland geflüchteten und verletzten Menschen erklärt:

„Die aus der Ukraine nach Deutschland geflüchteten und verletzten Menschen können sich darauf verlassen, dass die Chirurginnen und Chirurgen sowohl in den niedergelassenen Praxen und als auch in den Krankenhäusern sie umfassend und unbürokratisch medizinisch versorgen werden. Für die Versorgung polytraumatisierter, also mehrfach, unter Umständen lebensbedrohlich verletzter Patienten – in Kriegsgebieten keine Seltenheit – hält der BDC die derzeitigen sogenannten Polytrauma-Netzstrukturen mit Universitätsklinika und Krankenhäusern der Maximalversorgung für angemessen. Das heißt, auch schwerer verletzte Flüchtlinge können darauf vertrauen, dass sie in Deutschland eine zu ihrem Gesundheitszustand passende ärztliche Betreuung erhalten. Die Ärzteschaft, so auch im BDC, steht in allen medizinischen Belangen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Damit wollen wir dazu beitragen, das unermessliche Leid der geflüchteten Menschen zu lindern und ihre Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen.“