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Chronische Wunden – Die neue Ausgabe Passion Chirurgie ist da

Während die Behandlung akuter bzw. verletzungsbedingter Wunden eindeutig und primär zum Berufsfeld der Chirurgie gehört, erstreckt sich die Therapie chronischer Wunden inzwischen über viele Fachgebiete, denn sie sind die Folge sehr unterschiedlicher Erkrankungen und bedürfen einer interdisziplinären Behandlung. Mit der Ausgabe „Chronische Wunden“ geben Ihnen unsere Autoren einen umfangreichen Überblick über den aktuellen Stand von Theorie und Praxis rund um das Thema Wunde.

Ein optimiertes „Wundmanagement“ erfordert gute interprofessionelle Kooperation: Die Rolle der Chirurgie bei der sektorenübergreifenden und interdisziplinären Versorgung chronischer Wunden wird in den Beiträgen an konkreten Beispielen wie der Therapie des Diabetischen Fußsyndroms oder des Dekubitus beschrieben.

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ZiPP: Bundesweite Befragung zu Praxiskosten startet

Mehrere tausend niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten sind aufgefordert, Auskunft zur wirtschaftlichen Situation ihrer Praxis zu geben. Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung schreibt dazu etwa jede zweite Praxis an. Die Befragung liefert wichtige Daten für die Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen.

Im Rahmen der siebten Erhebungsrunde erhalten ab der nächsten Woche rund 47.200 Praxen von Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten ein erstes Schreiben des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) mit allen wichtigen Informationen und der Bitte um Teilnahme am Zi-Praxis-Panel (ZiPP).

Gassen ruft zur Teilnahme auf

„Vergangenen Herbst konnten wir erreichen, dass das Institut des Bewertungsausschusses ausgewählte ZiPP-Daten für die Weiterentwicklung des EBM verwendet“, betont KBV-Chef Dr. Andreas Gassen die Relevanz der Erhebung. Dazu wurde ein Vertrag zwischen dem Zi und dem Institut geschlossen.

Auch für die jährlichen Honorarverhandlungen stellen die Ergebnisse eine wichtige Datengrundlage dar: In den letzten Jahren konnte das ZiPP stets auf Nachholbedarf bei der Vergütung verweisen. Gassen ruft daher alle angeschriebenen Ärzte und Psychotherapeuten auf, sich auch in diesem Jahr wieder an der Umfrage zu beteiligen. Um eine Entwicklung abbilden zu können, sei es besonders wichtig, dass sich möglichst über mehrere Jahre hinweg dieselben Praxen beteiligten.

Mit dem Praxis-Panel untersucht das Zi die Wirtschaftslage und die Versorgungsstrukturen in den Praxen niedergelassener Ärzte und Psychotherapeuten. Die Erhebung erfolgt seit 2010 jährlich im Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen und der KBV.

An den vergangenen sechs Erhebungen haben sich bereits knapp 15.000 Ärzte und Psychotherapeuten aus rund 11.800 Praxen beteiligt. Alle diese Ärzte und Psychotherapeuten wurden jetzt wieder angeschrieben. Weitere Praxen wurden per Zufallsprinzip ausgewählt.
Wirtschaftsjahre 2012 bis 2015 im Fokus

Bei der aktuellen Befragung geht es um Daten aus dem Zeitraum 2012 bis 2015, zum Beispiel zu Aufwendungen und Erlösen der Praxis aus kassen- und privatärztlicher Tätigkeit. Auch Informationen zur Personalausstattung, zur Versorgungsstruktur sowie zur Arbeitszeit der Praxisinhaber und Praxismitarbeiter werden benötigt.

Teilnahme bis Ende September möglich

Ab dem 17. Juni erhalten die ausgewählten Praxen die Erhebungsunterlagen mit einem mehrseitigen Fragebogen, den sie bis Ende September ausfüllen sollen. Die Finanzangaben zur Praxis müssen vom Steuerberater testiert werden. Für den Aufwand bei Arzt und Steuerberater zahlt das Zi eine Aufwandspauschale von 200 Euro für Einzelpraxen und 350 Euro für Gemeinschaftspraxen.

Praxen, die anstelle der papiergebundenen Erhebungsunterlagen einen Online-Fragebogen ausfüllen, erhalten unmittelbar nach der Dateneingabe einen persönlichen Finanzbericht mit Planungsoption. Diese sogenannte Chefübersicht gibt dem Praxisinhaber einen Überblick zu den Praxisfinanzen und unterstützt ihn bei der Planung des kommenden Jahres. Weitere Informationen sowie Link und Passwort für die Online-Teilnahme erhalten die Praxen mit dem Schreiben des Zi ab dem 17. Juni.
Individueller Praxisbericht für die Teilnehmer

Nach Abschluss der Datenauswertung bekommen alle Teilnehmer einen individuellen Praxisbericht mit Vergleichskennzahlen. Anhand der Kennzahlen können sie einschätzen, wo ihre Praxis im Vergleich zur Fachgruppe wirtschaftlich steht.

Weiterführende Informationen
Informationen zum Zi-Praxis-Panel
ZiPP-Video
ZiPP-Jahresberichte

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de, 02.06.2016

Mangel an Spenderherzen weiterhin alarmierend

Die Organspende-Bereitschaft in Deutschland zeigt sich wie in den Vorjahren weiter im Abwärtstrend. Dabei ist die Transplantation lebenswichtiger Organe oft die einzige Überlebenschance für schwerkranke Patienten. Aktuell warten ca. 10.000 Menschen auf ein geeignetes Spenderorgan. Davon brauchen allein 784 Menschen bundesweit ein passendes Spenderherz (April 2016; Eurotransplant).

Die Vorstände der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie und der Deutschen Herzstiftung appellieren dringend an die Bevölkerung, sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen. „Eine Transplantation bedeutet für einen schwerkranken Patienten häufig die einzige Chance für das Langzeitüberleben mit guten Chancen für mehr Lebensqualität sowie gleichzeitig das Ende eines langen Leidensweges, auch wenn eine begleitende medikamentöse Therapie initiiert ist, damit das Spenderorgan nicht abgestoßen wird. Die Überlebensrate bei einer Herztransplantation liegt nach zehn Jahren – oft auch deutlich über diesen Zeitraum hinaus – bei rund 50 bis 60 Prozent“, erklärt Prof. Dr. Armin Welz, Präsident der DGTHG.

Die Deutsche Herzstiftung beobachtet den Mangel an Spenderherzen mit großer Sorge und bietet wichtige

Informationen für Betroffene, denen zur Überbrückung der Wartezeit auf ein Spenderherz die Implantation eines Kunstherzens oder Herzunterstützungssystems bevorsteht. „Diese Wartezeit ist für die Betroffenen und ihre Familien von Unsicherheit, Ängsten und vielen offenen Fragen zu Mobilität und möglichen Komplikationen durch den Eingriff geprägt“, betont Prof. Dr. Jan Gummert, Vorstandsmitglied der Deutschen Herzstiftung. Der Herzchirurg warnt: „Die Wartezeit für eine Herztransplantation ist viel zu lang und beträgt schon bei hoch dringlichen Patienten im Schnitt mehr als drei Monate. In dieser Zeit verschlechtert sich der Zustand vieler dieser schwerkranken Patienten erheblich. Zumal wir ca. 90 Prozent aller Herztransplantationen bei Patienten durchführen, die bereits auf der Intensivstation liegen. Der Mangel an Spenderherzen ist daher alarmierend. Insbesondere bei Kindern sind Spenderherzen kaum verfügbar.“

Herztransplantation oft einzige langfristige Überlebenschance
Rund 62 Prozent der betroffenen Patienten leiden an einer Erkrankung der Herz-Muskulatur, bei der das Herz die Pumpfunktion nicht mehr ausreichend leisten kann. Bei 25 Prozent der Patienten ist das Herz durch chronische Durchblutungsstörungen beeinträchtigt. Angeborene Fehlbildungen des Herzens und des Kreislaufsystems betreffen ca. 13 Prozent der Patienten. Männer erkranken öfter als Frauen. Am häufigsten ist die Altersgruppe der 16- bis 55-Jährigen betroffen.

Künstliche Herzunterstützungssysteme wegen fehlender Spenderherzen
Im Jahr 2015 wurde seit langem ein neuer Tiefpunkt erreicht, so konnten nur noch 283 Herztransplantationen durchgeführt werden. Seit 1994 ist dies die niedrigste Transplantationsrate der letzten 22 Jahre. Der extreme Rückgang der Spendebereitschaft, respektive der Spenderherzen, bedeutet gleichzeitig, dass Herzchirurgen immer häufiger auf künstliche Herzunterstützungssysteme als permanente Therapie zurückgreifen müssen. Entsprechend stieg die Zahl der implantierten Herzunterstützungssysteme deutlich von 350 im Jahr 2005 auf 989 im vergangenen Jahr, wobei die Systeme, die entweder die linke oder die rechte Herzkammer unterstützen, bei mehr als 90% der Patienten zum Einsatz kommen. DGTHG und Deutsche Herzstiftung betonen, dass die Organtransplantation weiterhin für schwer kranke Patienten die beste Therapie sei. Letztlich soll die häufig mehrmonatige Wartezeit auf ein geeignetes Spenderherz mit Hilfe der künstlichen Herz-Kreislauf-Unterstützungssysteme nur überbrückt werden.

4. Juni 2016 – Tag der Organspende

Um dem Trend entgegen zu wirken und für das Thema Organspende zu sensibilisieren, informieren Organspende-Verbände jeweils am ersten Juni-Samstag über die Situation der Menschen, die auf ein Spenderorgan angewiesen sind und rufen die Öffentlichkeit dazu auf, sich mit dem Thema auseinander zu setzen. Erstmals 1982 initiiert, ist der Tag der Organspende heute ein wichtiges Instrument im Aufklärungskampf gegen Vorurteile und Misstrauen und für mehr Bereitschaft, dem Mitmenschen zu helfen.

Infos für Betroffene und Angehörige: Der Ratgeber „Das schwache Herz – Diagnose und Therapie der Herzinsuffizienz heute“ informiert u. a. über die Herztransplantation und künstliche Herzen. Der Band (160 S.) mit wichtigen Infos zur Diagnose- und Therapie der Herzschwäche mit Erfahrungsberichten von Betroffenen ist für 3 Euro in Briefmarken (Versand) erhältlich bei: Deutsche Herzstiftung e. V., Bockenheimer Landstr. 94-96, 60323 Frankfurt/M., Tel. 069 955128-400, oder unter www.herzstiftung.de/herzschwaeche-therapie

Tipp: Der kostenfreie Aufklärungsfilm (DVD) „Das schwache Herz“ für Patienten mit Experten-Interviews und Erfahrungsberichten von Betroffenen (z. B. nach Herztransplantation und Erhalt eines Herzunterstützungssystems) erhältlich bei: Deutschen Herzstiftung e. V., Bockenheimer Landstr. 94-96, 60323 Frankfurt/M., E-Mail: [email protected], Tel. 069 955128-400.

Transplantationsregister soll Transparenz und Vertrauen schaffen
Die Spende, Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, die zu Lebzeiten oder nach dem Tod gespendet werden, regelt das seit dem 1. Dezember 1997 in Kraft getretene deutsche Transplantationsgesetz (TPG). Die im TPG etablierten Kontrollmechanismen sollen vor Missbrauch schützen, Transparenz und Chancengleichheit gewähren sowie die bundesweite Verteilung regeln.

2016 wird das TGP durch ein Transplantationsregister ergänzt, welches eine verlässliche Datengrundlage für die medizinische

Behandlung bildet und gleichzeitig der Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse dienen soll. Alle relevanten Daten zu Organspenden in Deutschland soll das Register erfassen, zusammenführen und dokumentieren.

Die Gesetzeserweiterung dient zudem der Vertrauensgewinnung in die deutsche Transplantationsmedizin und ist Garant für kontinuierlich hohe Qualitätsstandards.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie, Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin, http://www.dgthg.de/

119. Deutscher Ärztetag beendet – Zusammenfassung

Nach Ansicht der Ärzteschaft ist die Einwilligung nach Aufklärung eine der wesentlichen Bedingungen der ethischen Zulässigkeit jeder medizinischen Behandlung und Forschung. Nicht jeder sei gleichermaßen in der Lage, dieses Recht für sich wahrzunehmen, beispielsweise Kinder und Jugendliche, psychisch Kranke oder Menschen mit geistigen Behinderungen. Der 119. Deutsche Ärztetag forderte die politischen Entscheidungsträger auf, diesen Anspruch der Patienten strukturell und finanziell zu unterstützen. Richtungsweisend sollte die im Deutschen Ärzteblatt vom 15.04.2016 bekannt gemachte Stellungnahme “Entscheidungsfähigkeit und Entscheidungsassistenz in der Medizin” der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer sein. Die Delegierten befassten sich auch mit der medizinischen Indikation von medizin-fremden Erwägungen und Einflüssen. Sie sprachen sich dafür aus, diese davon freizuhalten und ihre Bedeutung als Kernelement der ärztlichen Tätigkeit und Identität sowie als normatives Korrektiv zu stärken. Die medizinische Indikation als wesentliches Instrument für eine evidenzbasierte, sichere und effiziente Patientenversorgung sei unabdingbare Voraussetzung für ärztliches Handeln und Kernelement der ärztlichen Tätigkeit. Neben der Einwilligung des Patienten stelle sie eine zentrale Voraussetzung ärztlicher Maßnahmen dar.

In einer weiteren Entschließung wurde die Bundesregierung aufgefordert, Sorge zu tragen, dass operative Eingriffe bei Neugeborenen, Säuglingen und Kindern grundsätzlich nur unter effektiver Sedierung und Schmerzausschaltung durch einen Arzt durchgeführt werden dürfen.

Zudem sprach sich das Ärzteparlament für bessere Bedingungen für Hausärzte bei der allgemeinen ambulanten palliativen Versorgung aus. Im Mittelpunkt aller Bemühungen zur Verbesserung der Palliativversorgung müsse der Patient stehen, der selbstbestimmt entscheide, wo er die letzte Lebensphase verbringen möchte. “In der Regel werden Patienten den Wunsch haben, in der häuslichen bzw. vertrauten Umgebung zu sterben”, stellten die Delegierten fest. Aus diesem Grund sei es notwendig, die Versorgungsmöglichkeiten im ambulanten Bereich insbesondere durch Hausärzte auszubauen.

Verbesserungsbedarf konstatierte die Ärzteschaft auch bei der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV). Hier müssten die Hausärzte neben den Palliativmedizinern und spezialisierten Pflegediensten obligatorisch als Netzwerkpartner eingebunden werden. Um den Patienten möglichst wenig Versorgerwechsel zuzumuten, müsse der Hausarzt auch in der stationären oder teilstationären palliativen Versorgung weiterhin Ansprechpartner bleiben können.

Außerdem forderten die Abgeordneten bessere strukturelle Rahmenbedingungen für die Versorgung von Menschen mit Varianten/Störungen der Geschlechtsentwicklung (DSD). Besonderer Bedarf bestehe bei der Etablierung und Finanzierung von Kompetenzzentren für DSD. Solche Zentren könnten eine somatische und psychische Beratung, Diagnostik und Behandlung in einem speziell dafür qualifizierten, interdisziplinären Team sicherstellen. Der Ärztetag begrüßte ausdrücklich die Initiative der Bundesregierung, in einer interministeriellen Arbeitsgruppe regulatorische und strukturelle Maßnahmen für eine bessere Versorgung von Menschen mit DSD auf den Weg zu bringen.

Und schließlich hat das Ärzteparlament Erfurt als Austragungsort für den 121. Deutschen Ärztetag vom 8. Bis 11. Mai 2018 bestimmt.

Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, http://www.bundesaerztekammer.de, 27.05.2016.

„Balance zwischen ethisch-medizinisch Notwendigem und finanziell Möglichem anstreben“

Aktuelles Interview mit Prof. Dr. H.-J. Meyer, BDC-Präsident und Generalsekretär der DGCH

Kongresszeitung: Eine Chefarztposition galt früher als Krönung des Arztberufs: Der Chefarzt war einflussreich, weitgehend unabhängig in seinen Entscheidungen und hatte in der Regel eine lebenslange Perspektive im Krankenhaus. Dieser komfortable Zustand hat sich bekanntermaßen bereits seit einigen Jahren grundlegend verändert: Chefärzte müssen sich heute zunehmend mit ökonomischen Zwängen und Finanzierungsproblemen auseinandersetzen. Welche Faktoren betrachten Sie als besonders belastend für chirurgische Chefärzte?

Prof. Meyer: Das sogenannte „klassische“ Selbstverständnis eines leitenden Krankenhausarztes mit vorrangigen Zielen einer optimalen Patientenbetreuung und -versorgung, exzellenter Weiterbildung der nachgeordneten Mitarbeiter sowie mangelnde Kenntnisse der aktuellen Kostenentwicklungen haben sich besonders in letzterem Punkt in den letzten Jahren ganz entscheidend verändert. Der Chefarzt besitzt zwar als direkter Leistungserbringer weiterhin hohe fachliche Autonomie, sieht sich allerdings in zunehmendem Maße ökonomischen Einflüssen ausgesetzt. Durch die Vorgaben der Klinikleitung wird auch von dem leitenden Arzt ein verantwortungsvoller Umgang mit den knapper werdenden finanziellen Ressourcen gefordert.

„Der leitende Arzt ist mittlerweile zu einem normalen Mitarbeiter geworden.“

Dies ist verständlich, denn mehr als die Hälfte aller Krankenhäuser weisen heute keine positiven wirtschaftlichen Entwicklungen auf – im Gegenteil ist eher davon auszugehen, dass die Zahl der von einer Insolvenz bedrohten Krankenhäuser in den nächsten Jahren nicht abnehmen wird. Es muss somit von allen Beteiligten, sowohl vom oberen wie auch mittleren Management die Balance zwischen ethisch-medizinisch Notwendigem und finanziell Möglichem angestrebt werden, ohne dass im Zeitalter des DRG-Vergütungssystems ökonomische Zwänge direkt das medizinische Denken entscheidend beeinflussen.

Kongresszeitung: Wie frei ist ein Chefarzt bei seiner Arbeit heute eigentlich noch?

OEBPS/images/Meyer_H-J_2015l.jpgProf. Meyer: Zweifelsfrei kann und muss der Chefarzt weiterhin die fachlichen Schwerpunkte seiner Klinik mitbestimmen und medizinische Entscheidungen bzw. Indikationsstellungen frei entsprechend des aktuellen Wissensstandes treffen können, ohne allein eine positive finanzielle Bilanz anzustreben. Das Hauptproblem stellt sich allerdings darin, dass der leitende Arzt mittlerweile zu einem normalen Mitarbeiter geworden ist, der in aller Regel nicht dem Vorstand des Klinikums angehört. Er ist lediglich ein weiterer Entscheidungsträger, der die Rentabilität eines Krankenhauses mitverantworten muss. In seiner Stellung gehört er somit inzwischen zum sogenannten mittleren Management und findet sich im Organigramm auf einer Stufe mit der Leitung des Personal- oder Rechnungswesens bzw. der Pflegebereiche. In dieser Position nimmt er zudem eine gewisse Pufferfunktion ein, in welcher die Vorgaben der Klinikleitung zu realisieren sind und von den nachgeschalteten Ebenen getragen und toleriert werden müssen.

Kongresszeitung: Immer häufiger werden von Seiten der leitenden Ärzte Konflikte mit der Geschäftsführung beschrieben, die von einer nicht dialogbereiten Kommunikationskultur, ja sogar Respektlosigkeit im persönlichen Umgang geprägt sind. Woher kommt das und was könnte man Ihrer Meinung nach konkret tun, um das Klima zwischen Ärzten und Geschäftsführung zu verbessern?

Prof. Meyer: Die Dissonanzen zwischen Klinikdirektoren oder Geschäftsführung und klinisch aktiven Chefärzten bestehen vor allem wegen der fachlich begründeten unterschiedlichen Denk- und Handlungsweisen ihrer Tätigkeitsgebiete, obwohl mittlerweile viele Mediziner eine betriebswirtschaftliche Zusatzausbildung durchlaufen haben. Durch streng kalkulierte Finanzierungsvorgaben kann entsprechender Druck auf die leitenden Ärzte hinsichtlich Personalkosten, Anstieg des CMI-Wertes, bessere Auslastung etc. ausgeübt werden, was dazu führt, dass sich die Chefärzte diszipliniert oder als Marionetten vorkommen müssen. Im Gegensatz zur Industrie können bekanntermaßen Patientenströme oder Notfalleingriffe nicht exakt geplant oder kalkuliert werden. Einforderungen von permanenten Leistungssteigerungen müssen dann zwangsläufig zu einer Mengen- oder Indikationsausweitung führen. Nach einer Umfrage des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen zum Spannungsverhältnis zwischen Chefarzt und Geschäftsleitung wurden bei einem Drittel der Befragten diese Konflikte und der mangelnde Respekt seitens der Verwaltung gegenüber den ärztlichen Leistungen als besonders belastend angesehen. Die eigenen Erfahrungen haben aber zeigen können, dass eine vernünftige Kommunikationskultur mit fairen Umgangsformen und sachbezogener Arbeit auf allen Ebenen eine solche Problematik gar nicht erst aufkommen lassen muss.

„Kämpfe um Machtstrukturen zwischen Geschäftsführung und Chefarzt lassen sich auch heute weitgehend vermeiden.“

Kongresszeitung: Auf welche Weise kann ein Chefarzt seine Eigenständigkeit zumindest in bestimmten Bereichen erhalten?

Prof. Meyer: Wie bereits angeführt, erscheint es auch heute noch ohne weiteres möglich, Kämpfe um Machtstrukturen zwischen Geschäftsführung und Chefarzt weitgehend zu vermeiden. Dazu ist allerdings das entsprechende Vertrauen auf beiden Seiten notwendig, genauso wie eine miteinander abgestimmte Strategieplanung in der jeweiligen Klinik.

„Der Chefarzt mus eine gewisse Unterordnung unter gemeinsame Ziele des Klinikums akzeptieren.“

Fachliche Schwerpunktbildungen, wie beispielsweise oberer Gastrointestinaltrakt in der Viszeralchirurgie, mit interdisziplinären Kooperationen und hoher Ergebnisqualität bei gleichzeitiger Berücksichtigung von allgemeinen Qualitätsvorstellungen der Patienten selbst stellen einen möglichen Weg dar, wobei allerdings der Chefarzt auch bereit sein muss, eine gewisse Unterordnung unter gemeinsame Ziele des Klinikums zu akzeptieren. Nur dann können Medizin und Ökonomie auf Augenhöhe zusammenkommen.

Kongresszeitung: Chefärzte stehen mittlerweile häufig unter massivem Druck, bestimmte Belegungszahlen an ihren Kliniken zu erreichen. Wer sein Soll nicht erfüllt, läuft Gefahr, dass sein Vertrag nicht verlängert oder vorzeitig aufgelöst wird – das zeigen zahlreiche Beispiele in der jüngsten Vergangenheit. Auf welche Weise kann der Berufsverband der Deutschen Chirurgen seine Mitglieder bei diesen berufsrechtlichen Problemen unterstützen?

Prof. Meyer: Die Freistellung aus Chefarztpositionen hat es bereits früher gegeben und wird auch zukünftig in allen Versorgungsstufen, bis hin zu universitären Einrichtungen zu beobachten sein. Die Argumente und Vorgehensweisen solcher Vertragsauflösungen durch den Klinikträger sind dabei oftmals nur schwerlich nachzuvollziehen. Durch seinen Justitiar bietet der Berufsverband der Deutschen Chirurgen natürlich berufsrechtliche Unterstützung an, die oftmals aber bereits lokal geregelt worden ist. Direkte Interventionen durch den Berufsverband oder gar wissenschaftlicher Fachgesellschaften gestalten sich in der Regel als schwierig; Gespräche mit Geschäftsführungen sind im Einzelfall zwar möglich, werden aber in den meisten Fällen mit Verweis auf einen laufenden Prozess oder interner Zuständigkeit des Konzerns abgelehnt.

Das Gespräch führte Carola Marx, Dr. Reinhard Kaden Verlag GmbH & Co. KG, beim 133. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie in Berlin.

Marx C. „Balance zwischen ethisch-medizinisch Notwendigem und finanziell Möglichem anstreben“. Passion Chirurgie. 2016 Juni, 6(06): Artikel 07_01.

Neuer Vorstand der Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände

Der bisherige Vizepräsident der Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände (GFB), Dr. med. Jörg-Andreas Rüggeberg, ist neuer Präsident der Vereinigung. Das Amt des Vizepräsidenten übernimmt Dr. med. Gundolf Berg. Bei der Mitgliederversammlung wurden beide einstimmig in ihre neuen Ämter gewählt.

Als niedergelassener Chirurg und Unfallchirurg ist Rüggeberg seit 2006 als Vizepräsident des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen e.V. tätig und in verschiedenen Gremien ärztlicher Standespolitik aktiv.
Neben seiner Tätigkeit als Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie amtiert Berg als Vorsitzender des Berufsverbandes für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland e. V. sowie als Vizepräsident des Spitzenverbandes ZNS.

„Mit diesen Neuwahlen sind wir auf dem besten Weg, unser Ziel und unsere Kernaufgabe, die politischen Interessen der deutschen Fachärzte als Einheit zu vertreten, in die Tat umzusetzen und Einzelinteressen endlich hinter uns zu lassen“, erklärt Rüggeberg.

Die Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände e.V. (GFB) ist die offizielle Vertretung der Fachärzte Deutschlands in allen Versorgungsbereichen (ambulant, stationär, Rehabilitation).
Sie vertritt fachärztliche Verbände gegenüber der Politik in Deutschland und Europa und setzt sich für die Weiterentwicklung der fachärztlichen Versorgung aller Patienten auf hohem Niveau ein.

Quelle: Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände e.V. (GFB), Luisenstr. 58/59, 10117 Berlin, http://www.gfb-facharztverband.de/

BÄK: Arbeiten an neuer (Muster-) Weiterbildungsordnung auf gutem Weg

Die Novelle der (Muster-)Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte ist auf einem guten Weg. Darauf hat Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender der Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer, auf dem 119. Deutschen Ärztetag in Hamburg hingewiesen. Bartmann betonte, dass eine Novelle der ärztlichen Weiterbildungsordnung wegen der rasanten Weiterentwicklung in der Medizin und wegen sich ändernden Rahmenbedingungen der ärztlichen Berufsausübung dringend erforderlich ist. Weiterbildung rein zeitlich zu definieren, wird bei der veränderten Lebensplanung der jungen Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung immer schwieriger. Bartmann wies darauf hin, dass sich Kompetenz nur inhaltlich abbilden lässt. Weil diese Inhalte nicht immer an ein und derselben Weiterbildungsstätte angeboten werden könnten, müsse die Weiterbildung flexibler werden.

Der einstimmig gefasste Beschluss des Ärztetages zu diesem Thema sieht vor, dass die Version 2 der Novelle nach dem Ärztetag auf der elektronischen Plattform WIKI-BÄK veröffentlicht und zur Kommentierung durch die beteiligten Fachgesellschaften und Berufsverbände sowie die Landesärztekammern freigeschaltet wird. Gegenstand der Version 2 sind der Abschnitt B der Novelle, Allgemeine Inhalte und das Glossar.

Der Kommentierungsprozess wird durch mehrere Workshops sowie durch individuelle Gespräche mit den beteiligten ärztlichen Organisationen begleitet. Vorab wird die Bundesärztekammer mit den Landesärztekammern am 6. Juni 2016 in einer Veranstaltung den Einstieg zur Vorbereitung der nächsten, eventuell endgültigen, Version 3 der Novelle beraten sowie die weiteren Schritte abstimmen.

Der Sachstandsbericht von Dr. Bartmann zur Novelle der (Muster-)Weiterbildungsordnung kann hier abgerufen werden. Weitere Beschlüsse zur Novelle können dem Beschlussprotokoll des 119. Deutschen Ärztetages entnommen werden, das auf die Internetseite der Bundesärztekammer eingestellt wird.
Der 119. Deutsche Ärztetag tagt vom 24. bis 27. Mai 2016 in Hamburg. Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, http://www.bundesaerztekammer.de, 26.05.2016.

Zweitmeinungsverfahren „analog und nicht digital“

Gesetzlich versicherte Patienten haben nach Inkrafttreten des Versorgungsstärkungsgesetzes (§27b SGB V) seit dem 23. Juli 2015 einen Rechtsanspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung (ZM). Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) unterstützt diesen Rechtsanspruch, weist aber auf die derzeit noch unzureichenden Rahmenbedingungen zu einer Umsetzung hin. Zudem handelt es sich primär und ausdrücklich um mengenanfällige Indikationen für operative Eingriffe.

Es geht dabei – neben vordergründigen Qualitätsargumenten – auch um eine Markt- und Mengensteuerung, um Gesundheitsökonomie und damit um das Einsparen von Geld der Krankenkassen. Man erhofft sich durch die ZM-Verfahren einen Rückgang an Operationszahlen. Aspekte, die auch gegenüber den Patienten klar benannt werden müssen. Jedenfalls wird zumindest indirekt unterstellt, dass Ärzte regelmäßig persönliche oder institutionelle ökonomische Interessen vor Patienteninteressen stellen. Regionale und Fächer übergreifende Unterschiede in der Häufigkeit durchgeführter Operationen, wie sie sich in den Routinedaten der Krankenkassen und sogenannten Versorgungsatlanten bundesweit abbilden, werden für diese Argumentation herangezogen.

„Vor diesen Hintergründen unterstützen die DGCH und die ihr angeschlossenen Fachgesellschaften ausdrücklich eine Einführung von strukturierten, objektiven und objektivierbaren Zweitmeinungsverfahren vor definierten Wahloperationen“, betont die Präsidentin der DGCH, Professor Dr. med. Gabriele Schackert.

Der Generalssekretär der DGCH, Professor Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer fordert, dass diese Zweitmeinungen durch ausgewiesene, renommierte Experten zu erbringen seien, die von den zuständigen wissenschaftlichen Fachgesellschaften als neutrale Gutachter benannt werden. Diese Experten sollten – neben einer breiten fachlichen Allgemeinbildung und persönlichen Erfahrung – für die jeweiligen Fragestellungen eine fachspezifische Spezialisierung aufweisen. „So kämen beispielsweise in der Wirbelsäulenchirurgie je nach Fragestellung Experten sowohl aus der Neurochirurgie als auch der Orthopädie oder der Unfallchirurgie in Betracht“, erklären der Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie und Orthopädie (DGOU), Professor Dr. med. Dr. med. habil. Reinhard Hoffmann, und der Präsident der Deutschen Wirbelsäulengesellschaft (DWG), Professor Dr. med. Michael Winking.

Die DGCH und ihre Fachgesellschaften legen Wert darauf, dass diese ZM-Verfahren nicht nur eine persönliche Beurteilung von Röntgenbildern und Befunden umfassen, sondern auch ein Befragung des Patienten über seine Beschwerden und seine Erwartungshaltung sowie eine körperliche Befunderhebung durch den Zweitmeinungsgutachter. „Zweitmeinungsverfahren sind im Kern analog und nicht digital zu halten“, so Meyer. „Das persönliche Arzt-Patienten-Verhältnis steht auch an dieser Schnittstelle für die DGCH nicht zur Diskussion.“ Die Ergebnisse der ZM sind dem erstbehandelnden Arzt mitzuteilen. Um Interessenskonflikte auszuschließen, sollten Ärzte, die ZM erstellen – und deren unmittelbare Einrichtungen, in denen sie tätig sind – von der weiteren Behandlung des Patienten jedenfalls ausgenommen werden. Eine rein internetbasierte, „preiswerte“ ZM-Erstellung ohne persönlichen Kontakt zum Patienten lehnt die DGCH derzeit nachdrücklich ab.

Derartige Modellvorhaben sind bisher nicht ausreichend wissenschaftlich evaluiert und medizinisch-ethisch nur schwer vorstellbar. „Wir Chirurginnen und Chirurgen behandeln auch in Zukunft keine Röntgenbilder, Laborbefunde oder ‚big data‘, sondern weiterhin unsere Patientinnen und Patienten“, so die DGCH-Präsidentin Schackert.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V., Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin, www.dgch.de, 25.05.2016.

Der Ethicon Zukunfts-Award: Die Entscheidung ist gefallen

Mit dem Ethicon Zukunfts-Award (EZA) werden herausragende Projekte prämiert, die das Miteinander von Leistungsträgern und Gesundheitswirtschaft fördern und den Fokus auf Patientensicherheit, Fortschritt und Wirtschaftlichkeit setzen. Denn „Gemeinsam die Zukunft der Chirurgie gestalten“ heißt für Ethicon zusammen mit unseren Kunden praxistaugliche Lösungen für das Wohl der Patienten zu entwickeln und Konzepte zu entwerfen, die die Wettbewerbsfähigkeit von Kliniken verbessern.

Der Award

Insgesamt ist der EZA mit 20.000 € dotiert und teilt sich in drei Gremiums-Preise und einen Publikums-Preis auf. Eingereichte Projekte wurden von einer hochkarätigen Jury bestehend aus Dr. Josef Düllings (Präsident des VKD), Prof. Claus-Dieter Heidecke (Präsident DGAV 2014-2015) und Prof. Hans-Joachim Meyer (Präsident BDC, Generalsekretär DGCH) in einer ersten Runde für die drei Gremiums-Preise bewertet. Die Abstimmung für den Publikums-Preis fand vom 15. bis 31. März online statt (nähere Informationen).

Die Bewerbungen

2016 wurden elf Projekte aus ganz Deutschland und aus allen Hierarchie-Ebenen der Institutionen (vom Studenten bis zum Institutsleiter) eingereicht. Beworben haben sich

  • Dr. Johanna Buhr & Dr. Erik Allemeyer (Raphaelsklinik Münster GmbH),
  • Dr. Bernadett Erdmann (Klinikum Wolfsburg),
  • Dr. Panagiotis Fikatas (Charité, Universitätsmedizin Berlin, Campus Virchow Klinikum),
  • Prof. Jörg Glatzle (Klinikum Konstanz),
  • Patrick Haas (Universitätsklinikum Tübingen),
  • Saskia Huckels-Baumgart (Evangelisches Krankenhaus Mettmann),
  • Dr. Tilman Laubert (UKSH Campus Lübeck),
  • Prof. Tanja Manser (Universitätsklinikum Bonn),
  • Prof. Johannes Schmidt (Krankenhaus Landshut-Achsdorf),
  • Dr. Stefanie Veit (Sana Kliniken Düsseldorf) und
  • Prof. Brigitte Vollmar (Universitätsmedizin Rostock).

Das Besondere

Der Fokus des Ethicon Zukunft-Awards lag von Beginn an auf den sozialen Medien, vor allem auf Facebook und Twitter. Über 30.000 clicks, likes und shares belegten eindrucksvoll das enorme Interesse, das der Preis so auf sich ziehen konnte (siehe ausführlich auf https://www.facebook.com/eza2016/). Allein bei der Abstimmung zum Publikumspreis wurden in zwei Wochen über 9.000 Stimmen online abgegeben!

Die Preisverleihung

Die Preisverleihung fand auf dem DGCH Kongress in Berlin statt. In der wissenschaftlichen Session präsentierten die Preisträger ihre Projekte. Erst dann wurde die Reihenfolge der ersten Plätze des Gremiums-Preises auf Grundlage dieser Präsentationen durch die Jury festgelegt. Es blieb also bis zum Schluss spannend!

Die Preisträger und Juroren auf dem Ethicon Stand beim DGCH-Kongress (v. l.): Khaled Bajaeifer, Prof. Jörg Glatzle, Dr. Tilman Laubert, Prof. Claus-Dieter Heidecke, Prof. Brigitte Vollmar, Dr. Panagiotis Fikatas, Prof. Hans-Joachim Meyer, Prof. Johannes Schmidt

Die Gewinner

Der Publikumspreisträger, Prof. Jörg Glatzle (Klinikum Konstanz), erhielt mit seinem Projekt „Heimtrainer Laparoskopie“ 3.863 (!) Stimmen und siegte damit eindrucksvoll (dotiert mit € 5.000). Bei der Ermittlung der Gremiums-Preisträger gab es die Besonderheit, dass die Jury mittels objektiv standardisiertem Bewertungsverfahren im Vorfeld vier (anstatt der geplanten drei) Finalisten festgelegte, die somit alle in Berlin ihre Projekte präsentierten. Nach einem hochspannenden Finale legte die Jury die Reihenfolge der Gremiums-Preisträger fest (mit zwei 3. Plätzen). Wir freuen uns, Ihnen folgende Gewinner bekannt geben zu dürfen und gratulieren recht herzlich:

1. Platz (7.000 €): Prof. Brigitte Vollmar (Universitätsmedizin Rostock)
„Baltic Medical Solution Center“

2. Platz (5.000 €): Dr. Panagiotis Fikatas (Charité, Universitätsmedizin Berlin)
„Chirurgische Knotenvorrichtung mit Selbstverschlussfunktion“

3. Platz (1.500 €): Dr. Tilman Laubert (UKSH Campus Lübeck)
„Lübecker Toolbox“

4. Platz (1.500 €): Prof. Johannes Schmidt (Krankenhaus Landshut-Achsdorf)
„Standardisierung des Nahtmaterial-Portfolios zur Reduktion der Lagerhaltung“

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Die Preisträger und Juroren auf dem Ethicon Stand beim DGCH-Kongress (v. l.): Khaled Bajaeifer, Prof. Jörg Glatzle, Dr. Tilman Laubert, Prof. Claus-Dieter Heidecke, Prof. Brigitte Vollmar, Dr. Panagiotis Fikatas, Prof. Hans-Joachim Meyer, Prof. Johannes Schmidt

 

Wir bedanken uns bei allen Teilnehmern, gratulieren allen Bewerbern recht herzlich für die hervorragenden Bewerbungsprojekte und freuen uns auch weiterhin gemeinsam mit unseren Kunden die Zukunft der Chirurgie gestalten zu dürfen.

Weiterführenden Informationen
Ethicon Zukunfts-Award
Der Award bei Facebook

Chirurgische Woche: Ausbildungsplätze für Studenten

Nachwuchsförderung für Studenten: 26.-30. September in Tübingen

Nun schon zum vierten Mal findet dieses Jahr die Chirurgische Woche des Universitätsklinikum Tübingen statt – initiiert durch die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie und den Berufsverband der Deutschen Chirurgen.

Der einzigartige und sehr praktisch orientierte Kurs soll Studenten im klinischen Abschnitt oder im Praktischen Jahr für das Fach Chirurgie begeistert und als die Operateure von Morgen gewinnen. Gleichermaßen werden aber auch die Perspektiven im Fach Chirurgie aufgezeigt und ein Mentoringprogramm für Studierende mit dem Ziel: »Die Besten für die Chirurgie« als längerfristige Begleitung auf dem Weg zum Chirurgen etabliert.

Die Schwerpunkte werden von Experten dargestellt und beinhalten:

  • die chirurgische Anatomie
  • die Pathologie
  • Prinzipien beim offenen- und laparoskopischen Operieren
  • diagnostische Verfahren: Was muss der Chirurg wissen?
  • berufspolitische Aspekte
  • Karrieremöglichkeiten und -planung in der Chirurgie

Jetzt bewerben – verbindliche Rückmeldung zur Bewerbung bis 15. Juli 2016

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