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Finanzergebnisse der GKV im 1. Quartal 2016

Finanz-Reserven steigen auf rund 15 Milliarden Euro: Alle Kassenarten erzielen Überschüsse

Die gesetzlichen Krankenkassen haben im 1. Quartal 2016 einen Überschuss von 406 Millionen Euro erzielt. Dabei verzeichneten sämtliche Kassenarten ein positives Finanzergebnis. Die Finanz-Reserven der Krankenkassen stiegen bis Ende März 2016 damit auf 14,9 Milliarden Euro.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: “Mit 15 Milliarden Finanz-Reserven, stehen die gesetzlichen Krankenkassen auch im Jahr 2016 auf einer sehr soliden Grundlage. Durch Augenmaß bei notwendigen Leistungsverbesserungen sowie mehr Prävention und Strukturverbesserungen machen wir unser Gesundheitswesen zukunftsfest und stärken nachhaltig seine Finanzierbarkeit. Das dient allen Versicherten.”

Einnahmen in Höhe von rund 55,82 Milliarden Euro standen nach den vorläufigen Finanzergebnissen des 1. Quartals 2016 Ausgaben von rund 55,41 Milliarden Euro gegenüber. Damit sind die Einnahmen je Versicherten um 4,3 Prozent und die Ausgaben je Versicherten um 3,2 Prozent gestiegen.

Die aktuelle Überschussentwicklung bei den Krankenkassen und die beim Gesundheitsfonds vorhandenen Finanz-Reserven bilden eine solide Ausgangsbasis für die Finanzentwicklung der GKV in 2016 und in den Folgejahren. Es kann auch für das Gesamtjahr 2016 vor allem auf Grund der günstigen konjunkturellen Lage mit einer weiterhin positiven Einnahmeentwicklung gerechnet werden. Ausgabenseitig blieben die moderaten Veränderungsraten im 1. Quartal deutlich niedriger als in der Prognose des Schätzerkreises für das Gesamtjahr 2016.

Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten

Bei einer differenzierten Betrachtung nach Krankenkassenarten ergibt sich folgendes Bild: Die AOKen verzeichneten einen Überschuss von rund 72 Millionen Euro, die Ersatzkassen von 206 Millionen Euro, die BKKen von 38 Millionen Euro, die IKKen von 33 Millionen Euro und die Knappschaft-Bahn-See von 55 Millionen Euro.

Saisonüblicher Ausgabenüberhang beim Gesundheitsfonds

Zum Jahresende 2015 verfügte der Gesundheitsfonds über eine Liquiditätsreserve in einer Größenordnung von rund 10 Milliarden Euro. Der Gesundheitsfonds verzeichnete im 1. Quartal 2016 einen saisonüblichen Ausgabenüberhang von rund 2,5 Milliarden Euro. Im 1. Quartal 2015 betrug der Ausgabenüberhang noch rund 2,7 Milliarden Euro. Aus diesem saisonbedingten Überhang können keine Rückschlüsse auf eine ähnliche Entwicklung im weiteren Jahresverlauf gezogen werden.

Während die Ausgaben des Gesundheitsfonds als monatlich gleiche Zuweisungen an die Krankenkassen fließen, unterliegen die Einnahmen unterjährig erheblichen Schwankungen. Denn die Einnahmen aus der Verbeitragung von Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeldzahlungen fließen dem Gesundheitsfonds weitestgehend in der zweiten Jahreshälfte zu. Hinzu kommen erhebliche Zusatzeinnahmen, die aus den hohen Rentenanpassungen von 4,25 Prozent in den alten und 5,95 Prozent in den neuen Bundesländern zum 1. Juli resultieren. Durch die nach wie vor günstige Entwicklung der Beitragseinnahmen des Gesundheitsfonds profitiert die gesetzliche Krankenversicherung, wie die anderen Sozialversicherungszweige, auch weiterhin von der positiven Lohn- und Beschäftigungsentwicklung.

Moderate Ausgabenzuwächse

Je Versicherten gab es im 1. Quartal 2016 einen Ausgabenzuwachs von 3,2 Prozent, im 1. Quartal 2015 hatte der Zuwachs noch bei 4,2 Prozent, im Gesamtjahr 2015 bei 3,7 Prozent gelegen. Die Leistungsausgaben stiegen um 3,2 Prozent je Versicherten, die Verwaltungskosten um 3,3 Prozent. Deutlich steigende Versichertenzahlen haben dazu beigetragen, dass die Ausgabenzuwächse je Versicherten um rund 0,8 Prozentpunkte niedriger ausgefallen sind als die absoluten Ausgabenzuwächse. Dabei ist im 1. Quartal jedoch grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Ausgaben in vielen Leistungsbereichen in hohem Maße von Schätzungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten häufig noch nicht vorliegen.

Entwicklungen in den einzelnen Leistungsbereichen

Nach Zuwächsen von 9,4 Prozent je Versicherten in 2014 und rund 4 Prozent in 2015 sind die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen im 1. Quartal 2016 je Versicherten um 3,0 Prozent und absolut um 3,8 Prozent gestiegen. Bei den aktuellen Ausgabenzuwächsen ist zu berücksichtigen, dass die Ausgaben für innovative Arzneimittel zur Behandlung der Hepatitis C in den ersten drei Monaten 2015 insgesamt die höchsten Quartalsumsätze erzielten und im Vergleich dazu im 1. Quartal 2016 erheblich niedriger ausfielen. Durch Rabattvereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmern wurden die Krankenkassen weiterhin deutlich entlastet. Die Rabatterlöse sind im 1. Quartal 2016 um rund 8,4 Prozent gegenüber dem 1. Quartal 2015 auf rund 835 Millionen Euro gestiegen.

Im Bereich der vertragsärztlichen Vergütung stiegen die Ausgaben je Versicherten um rund 3,9 Prozent (absolut um rund 4,7 Prozent) an. Bei den Ausgaben für zahnärztliche Behandlung betrug der Anstieg je Versicherten 2,4 Prozent (absolut 3,2 Prozent), beim Zahnersatz 0,3 Prozent (absolut 1,1 Prozent). Da bei den Krankenkassen für das 1. Quartal in diesen Leistungsbereichen noch keine Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen vorliegen, haben die ausgewiesenen Veränderungsraten ausschließlich Schätzcharakter und lassen nur begrenzte Schlüsse auf die Ausgabenentwicklung im Gesamtjahr zu. Ein erheblicher Teil der Zuwächse bei der ärztlichen Vergütung dürfte auch auf Nachzahlungen im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung zurückzuführen sein.

Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung stiegen im 1. Quartal 2016 je Versicherten um 2,4 Prozent (absolut um 3,2 Prozent) gegenüber dem 1. Quartal 2015. Insgesamt erhielten die Krankenhäuser hierdurch allein von den gesetzlichen Krankenkassen in den Monaten Januar bis März um rund 0,6 Milliarden höhere Finanzmittel, als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Buchungsumstellungen bei einer großen Krankenkasse zu Jahresbeginn haben dazu beigetragen, dass die Zuwachsrate insbesondere bei den Krankenhausausgaben im 1. Quartal vergleichswiese niedrig ausgefallen ist und im weiteren Jahresverlauf noch höher ausfallen wird. Außerdem konnten die mit dem Krankenhausstrukturgesetz verbundenen Verbesserungen bei der Finanzierung der Krankenhäuser im 1. Quartal bisher nur zu einem Teil finanzwirksam werden.

Beim Krankengeld sind nach mehreren Jahren mit hohen zum Teil zweistelligen Zuwächsen die Ausgaben mit einer Veränderungsrate von minus 0,1 Prozent je Versicherten (plus 0,8 Prozent absolut) erstmals gegenüber dem Vorjahresquartal nahezu stabil geblieben. Dies setzt jedoch statistisch auf einer hohen Ausgabenbasis im 1. Quartal 2015 auf, in welchem noch eine Steigerungsrate von 8,2 Prozent zu verzeichnen war. Bereits ab dem 2. Quartal 2015 war eine deutliche Abflachung der Ausgabenentwicklung erkennbar.

Bei den Ausgaben für Präventionsleistungen nach §§ 20 ff. SGB V verzeichneten die Krankenkassen im 1. Quartal 2016 gegenüber dem 1. Quartal 2015 im Vorjahreszeitraum einen Zuwachs von rund 73 auf rund 106 Millionen Euro (rund 45 Prozent). Die Ausgaben für Leistungen zur primären Prävention nach dem Individualansatz stiegen von 45 auf 54 Millionen Euro (17,5 Prozent), für betriebliche Gesundheitsförderung von 18 auf 27 Millionen Euro (38 Prozent) und für die Prävention in nichtbetrieblichen Lebenswelten von 9 auf 27 Millionen Euro (196 Prozent). Diese erfreuliche Entwicklung gerade in den betrieblichen und nicht-betrieblichen Lebenswelten, also in den Bereichen, in denen wichtige Weichenstellungen für ein gesundheitsbewusstes Leben vorgenommen werden können (z.B. in Kitas, Schulen und Betrieben), ist auf das neue Präventionsgesetz zurückzuführen, mit dem die Krankenkassen verpflichtet wurden, ihr bisher sehr geringes Engagement in den Lebenswelten deutlich auszubauen.

Die Netto-Verwaltungskosten der Krankenkassen sind im 1. Quartal 2016 mit 3,3 Prozent je Versicherten (4,2 Prozent absolut) nach insgesamt niedrigen Veränderungen in den Vorjahren weiterhin moderat gestiegen. Der Anstieg bewegt sich in ähnlicher Größenordnung wie der Anstieg der Leistungsausgaben insgesamt.

Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, http://www.krankenkassen-direkt.de, 22.06.2016

Medikationsplan: KBV-Infopapier zu häufig gestellten Fragen

Die KBV hat als Serviceangebot für Ärzte auf ihrer Internetseite Fragen und Antworten zum bundeseinheitlichen Medikationsplan zusammengestellt. Neben allgemeinen Fragen zum Medikationsplan werden auch Fragen zum Barcode und zur Medikationstabelle thematisiert. Das Infopapier wird laufend erweitert.

Das E-Health-Gesetz sieht vor, dass Patienten, die mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, ab 1. Oktober 2016 von ihrem Arzt einen Medikationsplan bekommen können. Dieser Plan soll standardisiert sein und die aktuelle Medikation des Patienten abbilden.

KBV, Bundesärztekammer und der Deutsche Apothekerverband haben Inhalte, Struktur sowie Vorgaben zur Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans bereits in einer gemeinsamen Vereinbarung festgelegt. Derzeit verhandelt die KBV mit dem GKV-Spitzenverband Details zur Vergütung der Ärzte für die Erstellung und Aktualisierung des Plans. Auch im Bundesmantelvertrag müssen noch Einzelheiten zum Anspruch der Patienten angepasst werden.

Inhalte des Medikationsplans

Der Medikationsplan enthält eine Übersicht über die verschreibungspflichtigen und frei verkäuflichen Arzneimittel eines Patienten. Dazu werden unter anderem der Wirkstoff, die Dosierung, der Einnahmegrund sowie sonstige Hinweise zur Einnahme aufgeführt.

Zusätzlich ist ein optional nutzbarer Barcode auf dem Medikationsplan aufgebracht. Er enthält die Informationen des Plans in digitaler Form und ermöglicht, dass dieser unabhängig von der jeweiligen Praxis- oder Apothekensoftware per Scanner eingelesen und aktualisiert werden kann. Auf diesem Weg ist eine unkompliziertere Aktualisierung in Praxen, Apotheken und auch in Krankenhäusern möglich.

Der bundeseinheitliche Medikationsplan

Patienten, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Medikamente einnehmen beziehungsweise anwenden, sollen ab 1. Oktober 2016 von ihrem Arzt einen für sie verständlichen Medikationsplan erhalten. Ziel ist es, Patienten bei der richtigen Einnahme ihrer Medikamente zu unterstützen.

Die Ärzte erhalten für den Medikationsplan eine Vergütung. Der erstausstellende Arzt ist zur weiteren Aktualisierung verpflichtet, Apotheker aktualisieren auf Wunsch des Versicherten. Aktualisierungen durch andere Ärzte und Krankenhäuser sind ebenfalls möglich.

Zunächst liegt der Medikationsplan in Papierform vor. Das heißt, der Arzt speichert ihn in seiner Praxissoftware ab und druckt ihn für den Patienten aus. Ab 2018 soll er dann auch auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden. Ab dem 1. Januar 2019 müssen dann alle Vertragsärzte und Apotheker in der Lage sein, einen auf der eGK gespeicherten Medikationsplan zu aktualisieren.

Im Überblick:

Wer soll einen Medikationsplan erhalten?

  • Patienten, die mindestens drei verordnete Medikamente anwenden
  • Anspruch des Patienten auf einen Medikationsplan: ab 1. Oktober 2016
  • Ärzte müssen den Patienten über den Anspruch informieren

Was muss auf dem Medikationsplan dokumentiert werden?

  • Arzneimittel, die dem Patienten verordnet worden sind
  • Arzneimittel, die der Patient ohne Verschreibung anwendet
  • Hinweise zur Anwendung der Medikamente
  • Medizinprodukte (soweit relevant)
Weiterführende Informationen
Fragen und Antworten (FAQ) zum bundeseinheitlichen Medikationsplan ab 1. Oktober 2016 (Stand: 15.06.2016, PDF, 134 KB)
KBV-Themenseite zum Medikationsplan

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de, 16.06.2016

Die neue Printausgabe Passion Chirurgie

In diesen Tagen erhalten Sie unsere aktuelle Printausgabe des BDC-Mitgliedermagazins Passion Chirurgie – dem “Best Of” der eMagazine aus Februar bis April 2016 mit den Schwerpunkten:

Alle eMagazine und eine Anleitung, wie Sie Passion Chirurgie ganz einfach unterwegs lesen können, finden Sie hier.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre.

Autsch! Wenn Politik weh tut

Gegen die Abschaffung ambulanter OP-Praxen

Krankenkassen und Politik treiben seit Jahren die Abschaffung ambulanter OP-Praxen voran. Um auch Patienten auf diese Situation aufmerksam zu machen, hat der Bundesverband für Ambulantes Operieren unter Beteiligung des BDC die Kampagne “autsch! Wenn Politik weh tut” gegen die Abschaffung ambulanter OP-Praxen initiiert . Mit der Initiative sollen Patienten über die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für niedergelassene Operateure aufgeklärt werden.

Mit den Praxisplakaten (siehe Downloadbereich) können Patienten informiert und die Kampagne unterstützt werden.

Weiterführende Informationen
Praxisplakat zum Ausdrucken
Mehr über die Kampagne

Jobsharing-Praxen dürfen künftig mehr Leistungen anbieten

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Regelungen zum Jobsharing angepasst. Jobsharer mit unterdurchschnittlichem Praxisumfang können ihren Umsatz künftig stärker steigern als bisher.

Drei-Prozent-Begrenzung entfällt bei unterdurchschnittlichen Praxen

Vertragsärzte, die sich in einem überversorgten Planungsbereich einen Arztsitz teilen (Jobsharing), dürfen den Leistungsumfang ihrer Praxis bisher nur um maximal drei Prozent der bisherigen Leistungen erhöhen.

Diese Begrenzung soll es nach dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) künftig nicht mehr für Praxen geben, deren Praxisumfang unterdurchschnittlich ist. Stattdessen können Jobsharing-Praxen unterhalb des Fachgruppendurchschnitts ihren Umsatz künftig bis zum Fachgruppendurchschnitt steigern – also bis zur Höhe des durchschnittlichen Umsatzes, den ihre jeweilige Fachgruppe im letzten Jahr erreicht hat.

Die Regelungen gelten nicht nur für Jobsharer, sondern auch für Angestellte mit Leistungsbeschränkung.

G-BA setzt gesetzlichen Auftrag um

Der G-BA setzt mit dieser Neuregelung in der Bedarfsplanungs-Richtlinie einen gesetzlichen Auftrag aus dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz um (Paragraf 101 Abs. 1 Nr. 6 SGB V).

Hintergrund ist die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG). Demzufolge müssen Vertragsärzte mit unterdurchschnittlichem Leistungsumfang die Möglichkeit haben, ihren Praxisumfang auf den Durchschnitt ihrer Fachgruppe zu steigern. Dies muss deshalb auch Vertragsärzten im Jobsharing möglich sein.

Psychotherapeuten: Steigerung sogar über Fachgruppendurchschnitt

Für psychotherapeutische Praxen mit unterdurchschnittlichem Praxisumfang ist im Gesetz eine Ausnahmeregelung hinsichtlich der Steigerungsmöglichkeiten vorgesehen. Hier darf die Steigerung nicht auf den Durchschnitt der Fachgruppe begrenzt werden.

Der G-BA hat diese Vorgabe durch eine Konkretisierung in der Bedarfsplanungs-Richtlinie umgesetzt. Demnach dürfen psychotherapeutische Praxen mit unterdurchschnittlichem Praxisumfang ihren Umsatz durch Jobsharing auf den Fachgruppendurchschnitt zuzüglich 25 Prozent ausweiten.

Redaktionelle Änderungen

Zudem hat der G-BA im Zuge der Überarbeitung der Regelungen zum Jobsharing einige redaktionelle Änderungen vorgenommen. So wird beispielsweise festgelegt, dass Jobsharing-Verhältnisse künftig bundesweit einheitlich am Quartalsanfang beginnen. Dadurch kann die Ermittlung der Obergrenze, bis zu der eine Jobsharing-Praxis ihren Umsatz steigern kann, auf quartalsbezogenen Abrechnungsdaten beruhen.

Hinweise zum Inkrafttreten

Die Änderungen der Bedarfsplanungs-Richtlinie stehen unter dem Vorbehalt der Prüfung und Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium. Dies kann bis zu zwei Monate in Anspruch nehmen. Die neuen Regelungen treten erst nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Jobsharing und Anstellung mit Leistungsbeschränkung

Beim Jobsharing beziehungsweise bei der Anstellung mit Leistungsbeschränkung teilen sich zwei Ärzte derselben Fachrichtung einen Arztsitz. Dadurch besteht die Möglichkeit der gemeinsamen ärztlichen Berufsausübung in für Neuzulassungen gesperrten Planungsbereichen.

Es gibt zwei Varianten: Beim Jobsharing teilen sich die Ärzte als gleichberechtigte Partner einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) einen Arztsitz. Bei der Anstellung mit Leistungsbeschränkung stellt der Praxisinhaber einen Arzt an.

Variante 1 – Jobsharing

Bei dieser Variante erhält der hinzukommende Arzt eine Zulassung, die auf die Dauer der gemeinsamen vertragsärztlichen Tätigkeit beschränkt ist. Die Zulassung ist zeitlich unbefristet, aber an die Berufsausübungsgemeinschaft gebunden. Sie gilt nur, wenn der hinzukommende Arzt (Juniorpartner) und der aufnehmende Arzt (Seniorpartner) gemeinsam ärztlich tätig sind.

Der Juniorpartner wird als gleichberechtigter Partner in die Berufsausübungsgemeinschaft, die dafür neu gegründet oder erweitert wird, aufgenommen. Er ist nicht nur für seine ärztliche Tätigkeit gemäß dem Berufsrecht verantwortlich, sondern wie alle anderen BAG-Mitglieder auch für wirtschaftliche Fragen. Er wird namentlich auf dem Praxisschild und dem Abrechnungsstempel aufgeführt.

Der Juniorpartner erhält durch den Zulassungsausschuss eine Zulassung, die in ihrem Bestand an die des Seniors gebunden ist („vinkulierte Zulassung“). Sie ist auf die Dauer der gemeinsamen Tätigkeit begrenzt und endet, wenn die BAG aufgelöst wird.

Nach zehn Jahren der Zusammenarbeit oder bei Entsperrung des Planungsbereichs wandelt sich die beschränkte Zulassung in eine unbeschränkte Zulassung um. Bereits nach fünf Jahren wird der Juniorpartner bei einer Nachbesetzung bevorzugt behandelt, sollte der Praxispartner seine Zulassung zurückgeben.

Variante 2 – Anstellung mit Leistungsbeschränkung

Bei dieser Variante stellt der Praxisinhaber einen Arzt an. Der anzustellende Arzt erhält keine eigene Zulassung. Damit können auch Ärzte, die in einem Planungsbezirk niedergelassen sind, der für neue Zulassungen gesperrt ist, Kollegen anstellen.

Die Verantwortung für die Praxis obliegt ausschließlich dem Praxisinhaber. Dieser schließt mit dem angestellten Arzt einen schriftlichen Arbeitsvertrag ab, in dem die konkreten Arbeitszeiten festlegt werden.

Leistungsumfang und Leistungsausweitung

Der Leistungsumfang dieser Praxen ist festgeschrieben und zwar auf das, was die Praxis in der Vergangenheit abgerechnet hat. Eine Leistungsausweitung ist bisher um maximal drei Prozent erlaubt – durch die Änderung der Bedarfsplanungsrichtlinie ist eine Leistungsausweitung für unterdurchschnittlich tätige Praxen künftig bis zum Durchschnitt der jeweiligen Fachgruppe möglich. Bei Psychotherapeuten wird künftig eine Leistungssteigerung auf den Fachgruppendurchschnitt zuzüglich 25 Prozent ermöglicht.

Überversorgter Planungsbereich und Jobsharing

Ein Planungsbereich gilt als überversorgt, wenn der als bedarfsgerecht definierte Versorgungsgrad einer Fachgruppe einen Wert über 110 Prozent erreicht. Dann gilt ein Zulassungsstopp.

 

Ärzte und Psychotherapeuten können sich dort nur dann neu niederlassen oder anstellen lassen, wenn eine bestehende Zulassung nachbesetzt wird oder ein Jobsharing beziehungsweise eine Anstellung mit Leistungsbeschränkung gewählt wird.

 

Beim Jobsharing erhält der Juniorpartner eine vinkulierte Zulassung, sodass formal zwei Zulassungen bestehen, de facto teilen sich jedoch zwei Ärzte einen Vertragsarztsitz.

Weiterführende Informationen
Beschluss des G-BA und Bedarfsplanungs-Richtlinie
KBV-Themenseite Jobsharing
KBV-Themenseite Bedarfsplanung
PraxisWissen: Arbeiten im Team (Stand: 10.03.2015, PDF, 3.9 MB)

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de, 16.06.2016

Krankenhaus Rating Report 2016: Patient Krankenhaus

Die Insolvenzwahrscheinlichkeit deutscher Krankenhäuser ist im Jahr 2014 weitgehend unverändert geblieben, ihre Ertragslage hat sich hingegen verbessert. Nach wie vor ist die Kapitalausstattung der Krankenhäuser jedoch unzureichend, der jährliche Investitionsbedarf von mindestens 5,5 Milliarden Euro wird derzeit nicht erreicht. Die Alterung der Gesellschaft wird zudem zu einem steigenden Bedarf an medizinischen Fachkräften führen. Bei den Gesetzlichen Krankenkassen tut sich eine Kosten-Erlös-Schere auf. Zu diesen und vielen weiteren Ergebnissen kommt die zwölfte Ausgabe des „Krankenhaus Rating Report“, der heute im Rahmen des „Hauptstadtkongress 2016 – Medizin und Gesundheit“ in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Er wurde gemeinsam vom RWI, der Institute for Healthcare Business GmbH (hcb) und der Philips GmbH erstellt.

Die Insolvenzwahrscheinlichkeit deutscher Krankenhäuser ist im Jahr 2014 gegenüber dem Vorjahr weitgehend unverändert geblieben. 11 Prozent befanden sich im „roten Bereich“ mit erhöhter Insolvenzgefahr. Ihre Ertragslage hat sich indessen verbessert, die Umsatzrendite stieg von 1,3 auf 1,8 Prozent. Auf Konzernebene schrieben 23 Prozent der Krankenhäuser einen Jahresverlust, 2013 waren es noch 30 Prozent. Aufgrund der verbesserten Ertragslage waren 2014 zudem 54 Prozent der Kliniken voll investitionsfähig. Jedoch ist die Kapitalausstattung der Krankenhäuser noch immer unzureichend. Ihr jährlicher Investitionsbedarf (ohne Universitätskliniken) beträgt mindestens 5,5 Milliarden Euro. Die Länder steuern nach wie vor nur die Hälfte davon bei, die Krankenhäuser aus eigener Kraft ca. 1,9 Milliarden Euro. Dabei gibt es allerdings große länderspezifische Unterschiede. Der kumulierte Investitionsstau beträgt rund 28 Milliarden Euro. Bei Fortschreibung des Status quo aus 2014 würde der Anteil der Krankenhäuser mit erhöhter Insolvenzgefahr bis 2020 auf 23 Prozent steigen. Berücksichtigt man die Maßnahmen des Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) ab 2016, dürfte der Anteil mit Insolvenzgefahr (auf Konzernebene) bis 2020 dagegen nahezu konstant bei 12 Prozent bleiben.

Zu diesen Ergebnissen kommt der zwölfte „Krankenhaus Rating Report“, den das RWI, die Institute for Healthcare Business GmbH (hcb) und die Philips GmbH gemeinsam erstellt haben und dessen Ergebnisse im Rahmen des „Hauptstadtkongress 2016 – Medizin und Gesundheit“ in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt wurden. Der Report basiert auf einer Stichprobe von 517 Jahresabschlüssen aus dem Jahr 2013. Sie umfassen insgesamt 871 Krankenhäuser mit einem am Umsatz gemessenen Marktanteil von 69 Prozent. Zudem flossen 333 Jahresabschlüsse aus dem Jahr 2014 in die Auswertung ein.

Ostdeutschen Kliniken geht es nach wie vor wirtschaftlich am besten

In den ostdeutschen Bundesländern war die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser auch im Jahr 2014 wieder am besten. Am schwierigsten war sie in Niedersachsen/Bremen, Baden-Württemberg und Hessen. Auch wenn Verbesserungen zu beobachten sind, bleiben in vielen Regionen die Krankenhausstrukturen ungünstig, es gibt zu viele kleine Einrichtungen, eine zu hohe Krankenhausdichte und zu wenig Spezialisierung. Gerade ein hoher Spezialisierungsgrad ist jedoch in wirtschaftlicher und qualitativer Hinsicht vorteilhaft.

Bei einer Betrachtung nach Trägern lagen 21 Prozent der öffentlich-rechtlichen Häuser im Jahr 2014 im „roten Bereich“, 10 Prozent der freigemeinnützigen und 3 Prozent der privaten. Damit hat sich die Situation vor allem bei öffentlich-rechtlichen Häusern leicht verschlechtert.

Ländliche Grundversorger mit wirtschaftlichen Problemen

Die Zahl der Krankenhausfälle stieg 2014 um 1,9 Prozent, das gesamte Leistungsvolumen (Casemixvolumen) um 2,0 Prozent. Die Zahl der Betten blieb unverändert bei knapp über 500 000, während sich die Zahl der Krankenhäuser um 0,9 Prozent auf 1 980 verringerte. Auch die durchschnittliche Verweildauer der Patientinnen und Patienten sank weiter auf 7,4 Tage. Die Krankenhauskosten je Einwohner waren im Jahr 2014 mit rund 892 Euro in Baden-Württemberg am niedrigsten und mit 1 203 Euro im Saarland am höchsten.

In einer Sonderanalyse wurden zudem die ländlichen Grundversorger näher untersucht. Dazu zählen Krankenhäuser mit 50 bis 200 Betten, die nicht in kreisfreien Städten oder Stadtstaaten liegen und keine Fachkliniken sind. Im Jahr 2014 gab es insgesamt 231 solcher ländlicher Grundversorger mit rund 133 Betten je Einrichtung, vor allem in den Bereichen „Innere Medizin“ und „Chirurgie“. Ihre wirtschaftliche Lage war schlechter als der Durchschnitt. Insbesondere in schrumpfenden ländlichen Regionen sollten daher neue Gesundheitsangebote geschaffen werden. Diese sollten zum einen Kapazitäten zentral und sektorenübergreifend bündeln, zum anderen durch mobile Dienste und moderne Technik die Fläche abdecken und insbesondere die Notfallversorgung sicherstellen.

Alterung der Gesellschaft bringt erhöhten Bedarf an Pflegefachkräften

Hinsichtlich der Personalausstattung des Pflegedienstes im Krankenhaus sehen die Autoren keinen akuten Handlungsbedarf. Der Bedarf an Pflegefachkräften wird jedoch durch die zunehmende Alterung der Gesellschaft weiter wachsen. Rein demografisch bedingt dürfte die Zahl der Fälle im Krankenhaus bis zum Jahr 2020 um 3 Prozent, bis zum Jahr 2030 um 5 Prozent steigen. Berücksichtigt man zudem die Trends in der Häufigkeit bestimmter Krankheiten und das ambulante Potenzial, könnte die Zahl der Fälle bis 2020 um 7 Prozent, bis 2030 sogar um 18 Prozent zunehmen. Daher sollten bereits jetzt Maßnahmen ergriffen werden, die dem Arbeitsmarkt kurz-, mittel- und langfristig mehr Pflegefachkräfte zur Verfügung stellen.

Aufgrund des steigenden Bedarfs an Gesundheitsleistungen tut sich nunmehr eine „Kosten-Erlös-Schere“ auf Seiten der Gesetzlichen Krankenkassen auf. Es ist davon auszugehen, dass sich die beitragspflichtigen Einnahmen der Kassen in diesem Jahr um 4,3 Prozent erhöhen, ihre Ausgaben aber um 5,4 Prozent wachsen werden. Die Finanzierungslücke dürfte sich in den kommenden Jahren und besonders in den 2020er Jahren vergrößern. Schon nach der Bundestagswahl 2017 könnte es zu Kostendämpfungsgesetzen kommen, die die derzeit stabilen Aussichten für Krankenhäuser gefährden könnten.

Zur Abmilderung von künftigen Leistungsrationierungen und Beitragssatzerhöhungen sind ein solides Wirtschaftswachstum sowie Maßnahmen nötig, die die Nachfrage nach Gesundheitsleistungen dämpfen und die Produktivität der Leistungserbringung im Gesundheitswesen erhöhen. Die Autoren empfehlen einen bundesweiten „Investitionspakt“ sowie einen „Pakt für ländliche Versorgung“, um mit Hilfe von sektorenübergreifenden Angeboten die Menschen auf dem Land weiterhin adäquat versorgen zu können. Zudem empfehlen sie eine Weiterentwicklung des DRG-Systems, um bestehende Fehlanreize zu reduzieren, Prozess- und Systemoptimierung, um das knapper werdende Personal so effizient wie möglich einzusetzen, mehr Qualitätswettbewerb und mehr Marktdynamik, um weniger effiziente durch effizientere Angebote zügiger ersetzen zu können, Verbundbildung und Netzwerkmedizin, um Schwerpunkte zu bilden, Digitalisierung und eine breite Versorgungsforschung, um Qualität besser identifizieren zu können.

Quelle: WISO S. E. Consulting GmbH, Nymphenburger Str. 9,10825 Berlin, http://www.hauptstadtkongress.de/, 09.06.2016

Umfrage: Ärzte sehen informierte Patienten kritisch

Patienten informieren sich immer häufiger selbst über Krankheiten, Behandlungsmöglichkeiten oder Kassenleistungen. Bei niedergelassenen Ärzten ist dieses Verhalten umstritten, oft raten sie Patienten von einer eigenen Recherche ab. Gleichzeitig haben jedoch viele Ärzte selbst Probleme, seriöse Quellen im Internet als solche zu erkennen.

Mehr als die Hälfte der niedergelassenen Ärzte findet informierte Patienten mindestens problematisch. 45 Prozent der Ärzte stimmen außerdem der Aussage zu, die Selbstinformation der Patienten erzeuge vielfach unangemessene Erwartungen und Ansprüche, die die Arbeit der Ärzte belaste. Dies geht aus einer Online-Umfrage der Bertelsmann Stiftung und der Barmer GEK hervor. Fast ein Drittel (30 Prozent) der Ärzte ist der Ansicht, dass die Selbstinformation die Patienten meist verwirre und das Vertrauen zum Arzt beeinträchtige. Knapp ein Viertel der Ärzte rät Patienten sogar aktiv von der eigenständigen Suche nach Informationen ab.

Patienten recherchieren zunehmend im Internet

Der Trend ist allerdings ein anderer: “Es ist eine unumkehrbare Entwicklung, dass immer mehr Patienten ihre Krankheitssymptome und die dazugehörigen Therapiemöglichkeiten im Internet recherchieren”, sagt Dr. Brigitte Mohn, Vorstandsmitglied der Bertelsmann Stiftung. Daher sollten Ärzte die Selbstinformation ihrer Patienten als Chance betrachten und fördern. “Auch was das Thema Gesundheit angeht, sind die Menschen heutzutage viel anspruchsvoller und selbstbewusster. Ein gut informierter Patient, der auf Augenhöhe mit dem Arzt über Krankheit und Behandlungsoptionen diskutiert, sollte das Ziel aller an der Versorgung Beteiligten sein”, so Dr. med. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer GEK.

Ärzte wenig selbstkritisch

Fast alle niedergelassenen Ärzte (98 Prozent) geben der Umfrage zufolge an, dass sich der Trend zur Selbstrecherche medizinischer Fragen in den vergangenen fünf Jahren verstärkt hat. Das wachsende Interesse von Laien an gesundheitsbezogenen Themen ist in der Ärzteschaft jedoch umstritten. Gut 40 Prozent der Ärzte freuen sich über das Interesse der Patienten. Knapp zehn Prozent ärgern sich allerdings, dass der Patient sich mit seiner Frage nicht zuerst an sie gewandt hat. Die Frage, ob es auch an ihnen selbst liegen könne, dass Patienten sich auf eigene Faust informieren und nicht direkt auf sie zukommen, stellen sich lediglich elf Prozent der Ärzte. Nur etwa zehn Prozent von ihnen fragen sich, ob der Patient sich zuvor mehr Beratung gewünscht hätte.

Ärzte kennen seriöse Informationen im Internet nicht

Nur etwas mehr als die Hälfte der Ärzte (56 Prozent) hat nach eigenen Angaben vertrauenswürdige Informationsmaterialien in ihrer Praxis ausliegen und gibt diese ihren Patienten mit. Knapp 50 Prozent weisen ihre Patienten auf gute Informationsquellen hin und ebenfalls knapp 50 Prozent der Ärzte suchen selbst nach geeigneten Informationen für ihre Patienten. Nur 15 Prozent der Ärzte kennen sich nach eigenen Angaben eher nicht so gut oder überhaupt nicht gut mit den für Patienten verfügbaren Informationsangeboten aus. Trotzdem kennen gerade einmal 21 Prozent der Ärzte die Internetseite patienten-information.de des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ), das immerhin das gemeinsame Kompetenzzentrum von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung ist. Nur ein Drittel dieser Ärzte hält die Patienteninformationen dieser Internetseite für vertrauenswürdig, während das Vertrauen in Wikipedia mehr als doppelt so groß ist.

Zusatzinformationen

Die Online-Umfrage der Bertelsmann Stiftung und der Barmer GEK wurde im November und Dezember 2015 durchgeführt. Befragt wurden ambulant tätige niedergelassene Ärzte aus den Fachbereichen Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Anästhesie, Allgemeinchirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Kinder- und Jugendmedizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Neurologie und Orthopädie, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Urologie, Augenheilkunde und HNO. Für die Datenanalyse liegen 804 Online-Fragebögen von Ärztinnen und Ärzten vor.
Die Autorin der Studie ist Anja Bittner (Ärztin und Mitbegründerin der mehrfach ausgezeichneten Internetseite www.washabich.de)

Quelle: Bertelsmann Stiftung, Carl-Bertelsmann-Str. 256, 33311 Gütersloh,  https://www.bertelsmann-stiftung.de/, 13.06.2016

Erste Studie zur Interaktion von Kupferlegierungen und Desinfektionsmitteln

Als wichtigstes Ziel der Krankenhaushygiene gilt es, nosokomiale Infektionen zu vermeiden. Um dieses zu erreichen, wird eine sogenannte Bündel („Bundle“)-Strategie, bei der mehrere Präventionsmaßnahmen zusammen und zuverlässig durchgeführt werden, empfohlen. Dass die Nutzung antimikrobieller Kupferlegierungen unter dem Einfluss etablierter Desinfektionsmaßnahmen einen nutzbringenden Beitrag im Sinne des Patientenschutzes leisten kann, wurde jetzt erstmals in einem aktuellen Forschungsprojekt des Deutschen Kupferinstituts Berufsverband e.V. in Kooperation mit der Hochschule Ostwestfalen-Lippe und dem Desinfektionsmittel-Hersteller Schülke & Mayr GmbH untersucht.

Für die Vermeidung nosokomialer Infektionen sind wirksame Hygienekonzepte unerlässlich. Der verbreitete Wunsch nach dauerhafter und allumfänglicher Keimfreiheit für die unbelebte Krankenhaus-Umgebung ist vor diesem Hintergrund nachvollziehbar, das Erreichen eines solchen Zieles aber nahezu unmöglich. Dennoch sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die Keimzahl auf Berührungsoberflächen maximal zu reduzieren.

In den letzten 10 Jahren sind in umfangreichen internationalen Laborstudien massives Kupfer wie auch Kupferlegierungen in Bezug auf die antimikrobielle Wirksamkeit untersucht worden. Es hat sich gezeigt, dass massives Kupfer mit mindestens 65% Kupfergehalt als dauerhaft wirksamer antimikrobieller Werkstoff eine Inaktivierung von Krankheitserregern innerhalb weniger Stunden erzielt.

Werkstoffe als Beitrag zur Bundle-Strategie

Diese Ergebnisse dürfen allerdings nicht den Schluss nahe legen, dass die Ausstattung von Berührungsoberflächen aus antimikrobiell wirksamen Kupferbauteilen die Basis-Hygienemaßnahmen, wie die Flächendesinfektion, ersetzen kann. Vielmehr soll die Nutzung von entsprechenden Werkstoffen als zusätzliche Barriere gegen die Verbreitung von pathogenen Mikroorganismen über die Fläche dienen.

Doch wie steht es um die antimikrobielle Wirksamkeit von Kupfer unter dem Einfluss von ausgewählten Desinfektionsmitteln? Diese Frage nach der Kompatibilität von chemischen Inhaltsstoffen und Kupferlegierungen ist Gegenstand eines aktuellen Forschungsprojektes, welches vom Deutschen Kupferinstitut Berufsverband e.V. initiiert und in Kooperation mit der Hochschule Ostwestfalen-Lippe sowie dem Desinfektionsmittel-Hersteller Schülke & Mayr GmbH durchgeführt wurde.

Studie zum gegenseitigen Nutzen von Kupferflächen und Desinfektionsmitteln

In der Studie sollte gezeigt werden, ob die Keimzahl auf kupferhaltigen Prüfkörpern nach Einsatz von Desinfektionsmitteln in definierter Konzentration bei geringer Einwirkzeit (2 min.) im Vergleich zu Edelstahl oder Kachel signifikant unterschiedlich ist, so dass sich daraus ggf. Synergiedefekte ableiten lassen. Zum Einsatz kamen zwei Desinfektionsmittel: mikrozid AF liquid (alkoholische Lösung) und antifect extra (quaternäre Ammoniumverbindungen und Aldehyde).

Zusammenfassend wurden die Ergebnisse erstmals beim Workshop des Deutschen Kupferinstituts anlässlich des 13. Kongress für Krankenhaushygiene der DGKH in Berlin vorgestellt. Als Resümee lässt sich die Inaktivierung verschiedener Mikroorganismen (Escherichia coli, Pseudomonas aeruginosa, Staphylococcus. aureus, Candida albicans) bis zur Nachweisgrenze durch mikrozid AF liquid sowohl auf Messing als auch auf Edelstahl festhalten.

Bei Anwendung von antifect extra im sublethalen Konzentrationsbereich lässt sich die vollständige Inaktivierung aller Keimsuspensionen nach 2 min. Einwirkzeit auf Messing festhalten. Jedoch konnten E. coli und S. aureus auch auf Edelstahl vollständig inaktiviert werden. Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass P. aeruginosa wie auch C. albicans durch das Desinfektionsmittel antifect extra nach 2 min. Einwirkzeit auf Messing (3-6 log10) deutlich besser als auf Edelstahl (2-3 log10) inaktiviert wird. Die Experimente wurden mit sublethalen Konzentrationen des Desinfektionsmittels durchgeführt, um mögliche synergistische Effekte nachweisbar machen zu können.

Die Untersuchungen haben weiterhin gezeigt, dass die antimikrobielle Wirksamkeit der beiden getesteten Desinfektionsmittel (mikrozid AF liquid, antifect extra) nicht negativ durch die untersuchten Messingoberflächen beeinflusst wurde und somit eine Kompatibilität gegeben ist.

Kupfer ist Werkstoff und Wirkstoff zugleich

Dr. Klaus Ockenfeld, Referent für Umwelt und Gesundheit beim Deutschen Kupferinstitut schlussfolgerte zu potenziellen gegenseitigen Einflüssen auf die jeweilige antimikrobielle Kraft: „Aus dem Vergleich von Reaktionskinetik und Wirkmechanismus ist zu schließen, dass sich desinfizierende Wirkstoffe und antimikrobielle Werkstoffe hinsichtlich ihrer jeweiligen antimikrobiellen Kraft nicht negativ beeinträchtigen sondern – wahrscheinlich in Abhängigkeit vom Zielorganismus – mit einer kurzfristigen Verstärkung oder Beschleunigung der Wirkung gerechnet werden kann“.

Da dieses Phänomen noch nicht zur Gänze geklärt werden konnte, werden hierzu weitere Forschungsarbeiten nötig sein.

Das Deutsche Kupferinstitut

Eingebettet in das internationale Netzwerk der Copper Alliance verbindet das Deutsche Kupferinstitut Forschung und Anwendung mit dem Ziel, eine offene Wissensplattform zu schaffen. Das Kupferinstitut unterstützt als Innovationsmotor wissenschaftliche Studien, zahlreiche Marktentwicklungsprojekte, bietet Lösungen für spezifische Einsatzbereiche und fundierte Informationen für Fach- und Publikumskreise – kompetent, neutral und partnerschaftlich.

Weiterführende Informationen
Informationen zum Thema „Antimikrobielle Kupferlegierungen“ unter www.antimicrobialcopper.org/de

Quelle: Deutsches Kupferinstitut Berufsverband e.V., Am Bonneshof 5, 40474 Düsseldorf, https://www.kupferinstitut.de, 14.06.2016

Hauptstadtkongress: Die Zukunft der Gesundheit war in Berlin

Nach drei Tagen ist am Freitag der Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit zu Ende gegangen. Die jährliche Leitveranstaltung der Gesundheitsbranche, die bereits zum neunzehnten Mal stattfand, lockte deutlich mehr als 8.000 Teilnehmer in den Berliner CityCube. In rund 200 Einzelveranstaltungen diskutierten Spitzenpolitiker, Wissenschaftler und Vertreter aller Berufsgruppen der Gesundheitswirtschaft die Zukunft des Gesundheitswesens.

Das Leitthema hieß in diesem Jahr „Innovationen“. Bereits in der Eröffnungsveranstaltung hatte Annette Widmann-Mauz, MdB, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesgesundheitsminister, die Haltung der Bundesregierung deutlich gemacht, dass das Solidarsystem nur nützliche Innovationen finanzieren könne. Der Begriff Innovation sei „kein Gütesiegel an sich, sondern Nutzen müsse evidenzbasiert nachgewiesen werden“, so Widmann-Mauz. Die Innovationsstrategie der Bundesregierung sehe dafür drei Voraussetzungen: Erstens müssten „echte Innovationen einen wirklichen Fortschritt für Lebensqualität und Lebenschancen“ bringen. Zweitens müssten sich Innovationen am Versorgungsbedarf orientieren. Und drittens dürften wirkliche Innovationen „keine Eintagsfliegen“ sein.

Der frühere Berliner Gesundheitssenator und heutige Kongresspräsident des Hauptstadtkongresses, Ulf Fink, hob hervor, dass es essenziell für das deutsche Gesundheits-wesen sei, eine Innovationskultur zu entwickeln: „Dafür muss man bereit sein, etwas zu riskieren“, so Fink.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, MdB, sprach sich auf dem Hauptstadtkongress für intensiveres Engagement der Wirtschaft in der betrieblichen Gesundheitsförderung aus. Nur 20 Prozent der Betriebe seien in diesem Bereich aktiv, kritisierte die Ministerin. Zu „gesundem Arbeiten“ gehörten aber auch selbstbestimmtere Arbeitszeiten. Nahles beschrieb Software-Innovationen wie ein „Schicht-Doodle“, bei dem über Software die Arbeitszeitwünsche aller Mitarbeiter optimal berücksichtigt werden könnten. „Die Flexibilisierungsbedürfnisse der Arbeitnehmer können dadurch gut mit den Flexibilisierungsbedürfnissen der Wirtschaft in Einklang gebracht werden“, so die Ministerin.

Vor dem Hintergrund, dass mit zunehmender Digitalisierung auch die Anforderungen an die Qualifikation und Weiterbildung der Arbeitnehmer steigen, sprach sich Arbeitsministerin Nahles dafür aus, die Bundesagentur für Arbeit in eine „Bundesagentur für Arbeit und Qualifikation“ umzugestalten.

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, hob auf der Bühne des Hauptstadtkongresses die Wichtigkeit der vielfältigen Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur Stärkung der Pflege hervor: „Pflege hat in dieser Legislaturperiode einen ganz zentralen Stellenwert eingenommen.“

Der auf dem Kongress vorgestellte Krankenhaus Rating Report 2016 des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung zeigt eine gleichbleibende Insolvenzgefahr für deutsche Krankenhäuser. 11 Prozent der etwa 1.800 deutschen Kliniken befinden sich in erhöhter Gefahr eines Konkurses. Während durch die Modernisierungsprogramme in den neuen Bundesländern die Insolvenzgefahr dort deutlich niedriger liegt, erreicht sie in Baden-Württemberg mittlerweile fast 50 Prozent aller Krankenhäuser. Die kumulierte Investitionslücke deutscher Krankenhäuser beträgt nach Angaben der RWI-Forscher 28 Milliarden Euro.

Aufsehen erregte der Auftritt des US-amerikanischen Pioniers der regenerativen Medizin, Prof. Dr. Anthony Atala. Der Forscher und sein Team beschäftigen sich am Wakefield Forest Institute mit der künstlichen Erzeugung menschlichen Gewebes und menschlicher Organe aus körpereigenen Zellen. Patienten leben bereits mit Organen aus Atalas Labor, wie etwa mit einer Harnblase, einer Vagina und Knochensegmenten. Ziel der Wissenschaftler ist es, die Transplantationsmedizin von ihrem Engpass bei Spenderorganen zu befreien.

Auch die unter dem Dach des Hauptstadtkongresses stattfindenden drei Fachkongresse nahmen sich drängender Fragestellungen an:

Der Managementkongress Krankenhaus Klink Rehabilitation beschäftigte sich intensiv mit der Digitalisierung, bei der deutsche Kliniken – etwa im Vergleich zu skandinavischen Ländern – deutlich in Rückstand geraten sind. Aber auch Cyberangriffe auf Krankenhäuser waren Thema einer eigenen Veranstaltung.

Das Deutsche Ärzteforum blickte auf die herausragenden Innovationen in Diagnostik und Therapie, die mit Nanotechnologien und auf die genomisch auf den Patienten abgestimmten Behandlungsmethoden derzeit vor allem die Onkologie revolutionieren. Aber auch neue, wirkungsvollere Strategien gegen Krankenhausinfektionen mit resistenten Erregern wurden präsentiert.

Der Deutsche Pflegekongress brachte eine Vielzahl von Kontroversen zu Tage, wie dem Pfegenotstand beizukommen sei. Dass die Veranstaltung zu dem teilweise umstrittenen, schrittweise in Kraft tretende Pflegeberufegesetz aus allen Nähten platzte, zeigt, wie groß der Diskussionsbedarf zwischen Politik und Pflegeberufen ist.

Quelle: WISO S. E. Consulting GmbH, Nymphenburger Str. 9,10825 Berlin, http://www.hauptstadtkongress.de/, 10.06.2016

Gelenkersatz-Patienten in Deutschland gut versorgt

Rund 370.000 Menschen haben in Deutschland im Jahr 2014 ein neues Hüft- oder Kniegelenk erhalten. Die Mehrzahl der Patienten ist Befragungen zufolge mit dem Ergebnis des Eingriffs zufrieden. Doch die Anforderungen an den künstlichen Gelenkersatz werden unter anderem bedingt durch die demographischen Veränderungen steigen. Experten fordern daher patientenorientierte und zwischen den Akteuren des Systems besser vernetzte Behandlungskonzepte. Das ist ein Fazit aus dem Weißbuch Gelenkersatz des IGES Instituts.

„Wichtige dokumentierte Qualitätskennzahlen zeigen, dass derzeit bundesweit betrachtet Patienten im Bereich Gelenkersatz sehr gut versorgt werden“, sagt der Leiter des IGES Instituts, Prof. Bertram Häussler. Das in seiner Art erste Weißbuch zum Hüft- und Kniegelenkersatz in Deutschland liefert dazu wissenschaftliche Daten und begleitende Experteneinschätzungen.

Sinkende Komplikationsraten und zunehmend angemessene Indikation

Danach zeigt die vorgeschriebene externe Qualitätssicherung für Krankenhäuser für das Jahr 2014, dass chirurgische Komplikationen während des Klinikaufenthaltes bei Ersteingriffen seit Jahren abnehmen. Sie kommen beim Hüft- und Knieersatz bei 2,7 bzw. 1,9 Prozent der Operationen vor. Zudem steigt seit Jahren der Anteil der Patienten, bei denen eine angemessene Indikation – ein medizinischer Behandlungsanlass – dokumentiert ist. Dies war 2014 bei rund 96 Prozent der Hüft- und Knieersteingriffe der Fall.

Stabile OP-Häufigkeiten bei den Älteren seit 2007

Im Jahr 2014 wurden dem Statistischem Bundesamt zufolge rund 219.000 Patienten erstmalig mit einem Hüftgelenkersatz und rund 149.000 mit einem neuen Kniegelenk versorgt. Sowohl für die Hüfte als auch für das Knie haben die OP-Häufigkeiten bei den über 70-Jährigen seit 2007 nicht zugenommen. „Wir sehen eine stabile Inanspruchnahme beim Hüft- und Gelenkersatz in den vergangenen Jahren. Jährlich erhalten ein Prozent der über 70-Jährigen ein neues Hüftgelenk und rund 0,7 Prozent ein Kniegelenkersatz“, sagt Prof. Häussler.

Häufigste Gründe: Arthrose und gelenknahe Knochenbrüche

Gelenkersatzoperationen an Hüfte und Knie gehören zu den häufigen Operationen. Sie machen laut Statistischem Bundesamt 1,4 bzw. 0,9 Prozent aller vollstätionär erfolgten OPs aus. 80 Prozent der Ersteingriffe an der Hüfte und rund 96 Prozent am Knie gehen auf meist altersbedingten Gelenkverschleiß zurück, medizinisch Arthrose. Zweithäufigster Grund der Hüft-Operationen sind in 13 Prozent der Fälle Oberschenkelhalsbrüche, ebenfalls altersabhängige Vorfälle. Demzufolge sind rund 40 Prozent der Patienten bei einem Ersteingriff zwischen 70 und 79 Jahre alt.

Versorgung an immer ältere Patienten anpassen

„Immer mehr Menschen werden nicht nur immer länger, sondern auch immer aktiver mit einem Gelenkersatz leben. Hier bedarf es Anstrengungen, auch künftig die Versorgungsqualität zu sichern. Dazu gehört auch, Patienten gut aufzuklären und ihre Erwartungen mit den Möglichkeiten der jeweiligen Verfahren abzugleichen“, sagt Prof. Heiko Reichel, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU).

Auf die steigende Zahl mehrfacherkrankter Hochbetagter mit Schenkelhalsbrüchen, weist Prof. Florian Gebhard, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU), hin: „Wir werden künftig immer mehr ältere und multimorbide Patienten versorgen, die nach der Gelenkersatz-OP stark mobilitätseingeschränkt und pflegebedürftig sind. Für sie benötigen wir spezielle alterstraumatologische Zentren mit integrierten Behandlungskonzepten zwischen chirurgischen und geriatrischen Abteilungen sowie Rehabilitationseinrichtungen.“

Viele Faktoren beeinflussen die Lebensdauer von Endoprothesen

Ziele des Gelenkersatzes sind, Schmerzen zu lindern und Patienten wieder Mobilität und aktive Teilnahme am täglichen Leben zu ermöglichen. Eine möglichst lange Lebensdauer einer Endoprothese ist dabei erstrebenswert. Diese sogenannte Standzeit hängt von vielen Faktoren ab: vom Lebensalter der Patienten beim Eingriff, dem Krankheitsbild, Begleiterkrankungen wie etwa Osteoporose, von Operationstechniken, aber auch von der individuellen Beanspruchung oder den Materialien. Zu den häufigsten Gründen von Wechseleingriffen gehören Entzündungen, Verrenkungen oder Lockerungen der Kunstgelenke.

Genauere Daten dazu soll das 2011 initiierte Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) liefern. Es soll helfen, die Zahl der vorzeitigen Wechseleingriffe zu reduzieren und einen langfristigen Behandlungserfolg zu sichern.

Laut Statistischem Bundesamt wurden 2014 rund 27.000 implantierte Hüftgelenke und rund 21.000 künstliche Kniegelenke ausgewechselt. Die Anzahl der Wechseleingriffe eines Jahres steht nicht in Bezug zu den erstmalig implantierten Gelenken desselben Jahres. Vielmehr sind dies Wechsel von Endoprothesen, die vor Jahren oder auch Jahrzehnten eingesetzt wurden.

Das „Weißbuch Gelenkersatz“ haben IGES-Wissenschaftler unter Einbezug renommierter Endoprothetik-Experten verfasst. Es entstand im Auftrag des Bundesverbandes Medizintechnologie e.V. (BVMed) und erscheint im Springer Verlag.

Quelle: IGES Institut GmbH, Friedrichstraße 180, 10117 Berlin, http://www.iges.com/, 07.06.2016.