Alle Artikel von kein Autor

Online-EBM für das dritte Quartal aktualisiert

Der aktuelle Online-EBM enthält bereits die umfassenden Änderungen im Bereich Delegation, Pflegeheimversorgung und Humangenetik. Ärzte und Psychotherapeuten finden die angepasste Fassung für das dritte Quartal ab sofort auf der Website der KBV und in Kürze auch in der App „KBV2GO!“.

Weiterführende Informationen
Online-Version des EBM
Arztgruppen-EBM: Chirurgie

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de, 14.07.2016

BDC|Bayern: Jahrestagung 2016

Im Rahmen der 93. Tagung der Vereinigung der Bayerischen Chirurgen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

auch dieses Jahr werden wir die Jahrestagung der Vereinigung der Bayerischen Chirurgen nutzen, um von Seiten des Regionalverbandes Bayern des BDC wieder eine gesundheitspolitische Stunde und die Mitgliederversammlung auszurichten.

In Absprache mit dem Tagungsvorsitzenden, Prof. Dr. Jens Werner, haben wir eine Sitzung zu aktuellen Themen konzipiert. Im Einzelnen geht es dabei um die Nachwuchsförderung in der Chirurgie, Auswirkungen des Krankenhausstruktur- und neuen Antikorruptionsgesetzes, die Entwicklung von Qualitätsindikatoren und schließlich auch einen Beitrag zur Vergütung von Leistungen in der Viszeralchirurgie über das DRG-System.

Wir hoffen, dass wir für Sie ein attraktives Programm zusammengestellt haben und würden uns freuen Sie zahlreich begrüßen zu dürfen.
Hinweisen möchten wir auch ausdrücklich auf die BDC-Mitgliederversammlung, die im Anschluss an die gesundheitspolitische Stunde stattfinden wird.
Wir laden Sie herzlich nach München ein.

Jahrestagung 2016
im Rahmen der 93. Tagung der Vereinigung der Bayerischen Chirurgen
am 22. Juli 2016 von 09:00 bis 11:00 Uhr
Klinikum Großhadern,
Marchioninistr. 15, 81377 München

Mit besten kollegialen Grüßen

Prof. Dr. Matthias Anthuber
Vorsitzender des BDC LV Bayern

Dr. Hubert Mayer
stellv. Vorsitzender

Weiterführende Informationen
Programm Jahrestagung 2016

Medizinstudium: ambulante Versorgung wird gestärkt

Im Praktischen Jahr soll es künftig einen verpflichtenden Ausbildungsabschnitt in der ambulanten Versorgung geben. Außerdem soll die Allgemeinmedizin festes Prüfungsfach im dritten Staatsexamen werden. Dafür hat sich die Gesundheitsministerkonferenz der Länder ausgesprochen.

KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann sieht darin ein überaus positives Signal und appelliert an alle Beteiligten, dem Votum der Gesundheitsministerkonferenz zu folgen. „Das Medizinstudium darf sich nicht länger auf die ärztliche Tätigkeit im Krankenhaus konzentrieren“, sagte sie den PraxisNachrichten und fügte hinzu. „Die meisten Patienten werden heute ambulant behandelt. Dafür benötigen wir gut ausgebildete Ärzte.“

Kenntnisse der Allgemeinmedizin für Arztberuf unerlässlich

Feldmann lobte, dass die Politik diesen Bedarf erkannt habe und mit dem Masterplan Medizinstudium 2020 notwendige Veränderungen vornehmen wolle. „Wir brauchen in der Zukunft junge Ärzte, die zumindest wissen, wie es in der Hausarztpraxis oder überhaupt in der Niederlassung aussieht. Das gehört zum Arztberuf elementar dazu“, betonte sie. Die Einführung eines verpflichtenden Quartals in der vertragsärztlichen Versorgung biete dafür eine gute Möglichkeit.

Eine Aufwertung der Allgemeinmediziner im Studium erhofft sich Feldmann von dem Vorhaben, dass das Fach verpflichtendes mündliches Prüfungsfach im 3. Staatsexamen werden soll. „Ich bin mir sicher, dass sich mehr junge Leute für die Tätigkeit als Hausarzt entscheiden werden, wenn sie frühzeitig einen umfassenden Einblick in die Allgemeinmedizin bekommen und erkennen, wie vielseitig das Fach ist.“ Die verpflichtende Prüfung kann dabei allerdings nur ein Schritt sein.

Fördermaßnahmen der KVen

Feldmann wies darauf hin, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen bereits eine Fülle von Fördermaßnahmen anbieten, um Medizinstudierende und junge Ärzte für die Niederlassung zu gewinnen. So erhalten Studierende in den meisten Regionen eine finanzielle Förderung, wenn sie ihre Famulatur in einer Praxis absolvieren. Unterstützung gebe es auch bei der Niederlassung.

Ein Durchbruch war erst kürzlich bei der Förderung der ambulanten Weiterbildung gelungen. Seit Monatsbeginn erhalten Weiterzubildende in der Praxis eine annähernd gleiche Vergütung wie im Krankenhaus. Der Förderbetrag wurde auf 4.800 Euro im Monat angehoben. Zudem gibt es mehr Förderstellen in der Allgemeinmedizin und erstmals auch Förderstellen in anderen Fachrichtungen.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de, 07.07.2016

Jetzt online: Halbjahresprogramm 2016 der BDC|Akademie

Auch im zweiten Halbjahr 2016 bieten wir ein breit gefächertes Weiter- und Fortbildungsangebot für klinisch tätige und niedergelassene Chirurginnen und Chirurgen. Das aktualisierte Halbjahresprogramm 2016 der BDC|Akademie mit allen Seminarterminen finden Sie hier.

Unser Anspruch ist es, dem Lernenden fachliche Expertise für alle Kompetenzlevel der chirurgischen Karriere qualitativ hochwertig zu vermitteln. Daher bieten wir Ihnen BDC-Seminare zu allen Karrierestufen sowie für alle chirurgischen Fachrichtungen – überzeugen Sie sich selbst!

BDC-Mitglieder erhalten selbstverständlich Sonderpreise.

Wir würden uns freuen, Sie bei einem unserer Seminare begrüßen zu dürfen. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Weiterführende Informationen
über die BDC|Akadmie
Veranstaltungen und Anmeldung

Führungswechsel bei der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie

Professor Tim Pohlemann will Chirurgen-Patienten-Beziehung in den Fokus rücken

Professor Dr. med. Tim Pohlemann ist ab sofort neuer Präsident der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) 2016/2017. Der Direktor der Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie am Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) in Homburg löst turnusgemäß Professor Dr. med. Gabriele Schackert aus Dresden ab. Das neue zusammengesetzte Präsidium der DGCH nimmt zum 1. Juli 2016 seine Arbeit auf.

Mit seiner Position als DGCH-Präsident übernimmt Professor Tim Pohlemann auch die Präsidentschaft des 134. DGCH-Kongresses, der vom 21. bis zum 24. März 2017 in München stattfinden wird. Er wird diesen unter dem Motto „Verantwortung, Vertrauen, Sicherheit – Chirurgie 2017“ ausrichten. Damit will er verstärkt auf die persönliche Beziehung zwischen Patienten und Chirurgen aufmerksam machen. „Ganz gleich, ob wir Patienten beraten und aufklären oder Operationen durchführen, ein gutes Vertrauensverhältnis zum Chirurgen ist in jeder Hinsicht eine besonders wichtige Basis für die bestmögliche Behandlung“, sagt Pohlemann. Die Rahmenbedingungen der chirurgischen Arbeit änderten sich jedoch ständig, beispielsweise durch ökonomische Zwänge und zunehmende Arbeitsteilung. „Damit das Vertrauen des Patienten nicht darunter leidet, ist es wichtig, dass Chirurgen selbst aktiv die Stimme erheben – darüber soll unter anderem auf dem Kongress diskutiert werden“, so Pohlemann. Der Unfallchirurg vertritt in seiner neuen Funktion die Interessen von mehr als 20.000 Chirurginnen und Chirurgen unterschiedlicher chirurgischer Fächer.

Tim Pohlemann ist seit 2001 Professor und Direktor der Klinik für Unfall-, Hand-, und Wiederherstellungschirurgie an der Universität des Saarlandes in Homburg (Saar). Er studierte von 1977 bis 1983 Humanmedizin in Heidelberg. Dem Studium schloss er ein amerikanisches Examen und im Jahr 1983 die Approbation an. Nach einer Tätigkeit am Departement Chirurgie der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) und dem Klinikum Braunschweig erhielt er 1989 die Gebietsbezeichnung Arzt für Chirurgie. Im Jahr 1992 wurde Pohlemann Oberarzt an der Unfallchirurgischen Klinik der MHH. Im selben Jahr erlangte er die Schwerpunktbezeichnung Unfallchirurgie und habilitierte sich in diesem Fach.

Professor Dr. med. Gabriele Schackert ist weiterhin als erste Vizepräsidentin im geschäftsführenden Vorstand der DGCH vertreten. Professor Dr. med. Jörg Fuchs aus Tübingen rückt auf die Position des zweiten Vizepräsidenten nach. Dem Vorstand gehört außerdem Professor Dr. med. Matthias Anthuber aus Augsburg als neu gewählter dritter Vizepräsident an. Generalsekretär ist unverändert Professor Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer aus Hannover, der auch Präsident des Berufsverbands der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) ist. Schatzmeister bleibt Professor Dr. med. Thomas Schiedeck aus Ludwigsburg. Weitere Mitglieder sind Repräsentanten der zehn chirurgischen Fachgesellschaften, die in der DGCH vereint sind. Eine vollständige Übersicht über Vorstand und Präsidium der DGCH ist auf der DGCH-Homepage zu finden.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V., Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin, http://www.dgch.de/, 30.06.2016

KVen müssen bei ambulanten Krankenhausleistungen genau hinsehen!

Im Rahmen einer Strategie-Tagung vom 17. bis 18. Juni 2016 in Fulda verabschiedeten Vertreter des Berufsverbandes Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Berufsverbandes Deutscher Chirurgen (BDC) eine gemeinsame Resolution, mit der sie die Kassenärztlichen Vereinigungen zur genauen Prüfung aller im Krankenhaus erbrachten ambulanten Leistungen auffordern, deren Umfang seit Inkrafttreten des neuen Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) erheblich ausgeweitet werden kann. Die Resolution im Wortlaut:

Resolution der niedergelassenen Chirurgen
In Anbetracht der gesetzlichen Vorgaben im Krankenhausstrukturgesetz fordern die niedergelassenen Chirurgen die Kassenärztlichen Vereinigungen auf, die im Krankenhaus erbrachten ambulanten Leistungen konsequent kritisch auf Plausibilität und Wirtschaftlichkeit zu überprüfen. Im Einzelnen:

  • Die ambulanten Notfallleistungen im Krankenhaus
  • Die im Rahmen der persönlichen Ermächtigungen erbrachten Leistungen

Bevor zusätzliche Finanzmittel aus der Gesamtvergütung ins Krankenhaus transferiert werden, muss zunächst eine Überprüfung der bisherigen Honorarflüsse erfolgen.

Dem BNC-Vorsitzenden Dr. Christoph Schüürmann sind insbesondere die jüngsten Entwicklungen bei der ambulanten Notfallversorgung im Krankenhaus ein Dorn im Auge: „Die Krankenhäuser drängen mit Vehemenz in die ambulante Notfallversorgung – und zwar nicht mehr nur außerhalb der normalen Sprechzeiten der vertragsärztlichen Praxen, sondern auch dann, wenn diese geöffnet haben und für die ambulante auch akute Behandlung von Patienten zuständig sind.“

Hintergrund ist die anstehende Differenzierung der Vergütungssätze für die Notfallbehandlung nach dem KHSG, die zu einer Erhöhung der Vergütung von vormals rund 40 Euro pro Fall auf bis zu 130 Euro führen kann. „Ein ambulanter Notfall ist für ein Krankenhaus mittlerweile ein sehr einträgliches Geschäft, zumal daraus teilweise bis zu 40 % der stationären Fälle rekrutiert werden“, sagte BNC-Vorsitzender Dr. Christoph Schüürmann, „doch ambulante Behandlungsfälle im Krankenhaus werden aus dem Honorartopf von uns Vertragsärzten bezahlt, die eigentlich für die meisten ambulanten Fälle zuständig sind – auch die akuten, ausgenommen Rettungs- und Notarztdienst. Wir befürchten eine Kostenlawine im vertragsärztlichen Sektor, die überhaupt nicht steuerbar ist.“ Anders als beinahe überall in der ärztlichen Versorgung seien Honorarbegrenzungen oder Budgetierungen der Leistungen in diesem Bereich ausgeschlossen. „Vielmehr sollen wir unter Budgetdruck diese Mehrkosten auch noch für andere übernehmen“.

Mit seinen Kollegen vom BDC ist Schüürmann sich einig, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen die Entwicklung sehr wachsam beobachten müssen: „Die KVen sollten Arbeitsgruppen bilden, in denen die Abrechnungen von ambulanten Notfallleistungen im Krankenhaus genau unter die Lupe genommen werden – denn ein Patient, der während der normalen Sprechzeiten sogar mit einer Bagatellerkrankung eine Notfallambulanz im Krankenhaus aufsucht, darf dort überhaupt nicht behandelt werden, sondern muss in eine vertragsärztliche Praxis geschickt werden.“

Endoprothesenregister erspart Tausenden eine Wechsel-OP bei Gelenkersatz

Pro Jahr bliebe schätzungsweise 10 000 Menschen mit künstlichem Knie- oder Hüftgelenk eine Wechsel-Operation erspart, wenn es in Deutschland ein verpflichtendes Endoprothesenregister gäbe. Auch die Krankenkassen würden etwa 100 Millionen Euro einsparen, wie aus einer aktuellen Studie hervorgeht. Die Deutsche Gesellschaft für Endoprothetik e. V. (AE) setzt sich bereits seit Langem für die verpflichtende Teilnahme aller betroffenen Krankenhäuser am Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) ein, um die hohe Versorgungsqualität in Deutschland zu erhalten und noch weiter zu verbessern.

„Die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, welchen immensen Einfluss solche Register auf die Qualität der Versorgung haben“, sagt Professor Dr. med. Carsten Perka, Präsident der AE und Leiter des Centrums für Muskulosketale Chirurgie der Charité-Universitätsmedizin in Berlin. In Schweden beispielsweise gibt es ein Endoprothesenregister bereits seit Ende der 1970er Jahre, in England seit dem Jahr 2002. Mit derzeit knapp zwei Millionen Operationen stellt Letzteres das bislang größte Register dieser Art dar. Die Rate der Wechsel-Operationen in England und Wales konnte von 13 auf 10 Prozent gesenkt werden.

In Deutschland werden pro Jahr rund 400 000 künstliche Hüft- und Kniegelenke eingesetzt. Die sogenannte kumulierte Revisionsrate liegt – wie in England – bei 13 Prozent. Gelänge es, sie mithilfe eines Endoprothesenregisters auf zehn Prozent zu senken, entspräche dies pro Jahr rund 10 000 Wechsel-OPs weniger. Da die Kosten für einen solchen Eingriff bei rund 10 000 Euro liegen, sparten die Krankenkassen 100 Millionen Euro, so zeigt die Studie Einfluss von Endoprothesenregistern auf die Versorgungsrealität. „Dabei sind die Kosten, die durch Arbeitsunfähigkeit entstehen, und die für Anschlussbehandlungen wie eine Reha noch nicht mit eingerechnet“, betont Professor Perka. Ungleich höher sei zudem der Gewinn für die Patienten, denen eine Wechsel-Operation erspart bliebe.

Bislang beteiligt sich nur etwa die Hälfte der infrage kommenden Kliniken am EPRD; die Teilnahme ist freiwillig. In einem solchen Register werden zum einen Daten der Patienten wie Alter, Begleiterkrankungen, Voroperationen und operierende Klinik erhoben. Zum anderen werden Informationen zu den eingesetzten Prothesen sowie zur Implantationstechnik eingespeist. Die Kliniken erhalten ein jährliches Feedback, erfahren also auch, wie viele ihrer früheren Patienten sich einer Wechsel-Operation unterziehen mussten und ob die Rate in anderen Krankenhäusern, die womöglich andere Implantate oder Techniken verwenden, besser beziehungsweise schlechter ist.

„In Schweden wurden vor Einführung des Registers 140 verschiedene Implantate bei Hüft-OPs benutzt“, berichtet Professor Dr. med. Karl-Dieter Heller, Generalsekretär der AE. „Heute greifen die meisten Ärzte zu einem von nur fünf Modellen. Viele Orthopäden verzichten offenbar nun auf Produkte, die ein größeres Risiko für eine vorzeitige Wechsel-Operation bergen. Die Auswertungen durch das Register führten zu einer Hinwendung zur Prothese, die sich im Register als besonders langlebig bewährt hat. Daraus resultieren geringere Versagensraten“, so Heller. Das Endoprothesenregister erlaube zudem Rückschlüsse auf Produkte, die sich in der Praxis nicht bewähren, und es liefert der Medizintechnik-Industrie wertvolle Informationen, die zur Verbesserung der Implantate beitragen. „Die AE plädiert eindringlich für ein verpflichtendes Endoprothesenregister – im Sinne einer optimalen Patientenversorgung“, so der Generalsekretär.

Verpflichtendes Endoprothesenregister erspart Tausenden eine Wechsel-OP bei Gelenkersatz

Quellen:

Liebs, T.R., Hassenpflug, J.: Einfluss von Endoprothesenregistern auf die Versorgungsrealität, Gesundh ökon Qual manag 2016; 21: 91–95, Georg Thieme Verlag KG Stuttgart, http://dx.doi.org/10.1055/s-0042-104259http://www.eprd.de/fileadmin/Dateien/Medien/Publikationen_verschieden/eprd_hasse…

Die AE-Deutsche Gesellschaft für Endoprothetik verfolgt als unabhängiger Verein seit 1996 das Ziel, die Lebensqualität von Patienten mit Gelenkerkrankungen und -verletzungen nachhaltig zu verbessern und deren Mobilität wieder herzustellen. Mit ihren Expertenteams aus führenden Orthopäden und Unfallchirurgen organisiert sie die Fortbildung von Ärzten und OP-Personal, entwickelt Patienteninformation und fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs. Die AE ist eine Sektion der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Endoprothetik, Oltmannsstraße 5 , 79100 Freiburg, Tel. 0761 / 45 64 76 66, Fax 0761 / 45 64 76 60 , www.ae-germany.com, 29.06.2016

Praxis-Test: Notfalldatensatz auf elektronischer Gesundheitskarte

Die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. (DGU) sieht im geplanten Ausbau der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einen erheblichen Nutzen für die künftige Patientenversorgung. Laut Gesetzgeber soll im Zuge eines bundesweiten Notfalldaten-Managements (NFDM) unter der Verantwortung der Bundesärztekammer (BÄK) zum 1. Januar 2018 auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) der sogenannte Notfalldatensatz (NFD) eingeführt werden. Derzeit befindet sich der Notfalldatensatz im Praxistest. Er enthält alle notfallrelevanten medizinischen Informationen zur Patientengeschichte: Diagnosen, Medikation, Allergien und Unverträglichkeiten. „Der schnelle Zugriff auf Notfalldaten ist wichtig für die Behandlung eines Schwerverletzten“, betont DGU-Generalsekretär Professor Reinhard Hoffmann.

Das gilt beispielsweise für die Einnahme von Medikamenten, die die Blutgerinnung beeinflussen. Für die zügige Notfallversorgung und medizinische Vernetzung im Sinne einer modernen elektronischen Kommunikation habe der geplante Notfalldatensatz daher eine immense Bedeutung. „Die Möglichkeit zu Teleradiologie und Telekonsultation ist schon jetzt eine Anforderung an jedes zertifizierte Traumazentrum. Den telemedizinischen Zugriff auf Notfalldaten erachten wir als sinnvolle Ergänzung“, sagt Hoffmann.

Noch bis November durchläuft der NFD einen ersten halbjährigen Praxis-Test, bei dem die Anlage des NFD untersucht wird. „Wir hoffen auf einen erfolgreichen Verlauf dieser Forschungsphase, so dass der Notfalldatensatz bundesweit schnell zur Anwendung kommen kann“, erläutert Hoffmann. Denn häufig liegen den Unfallchirurgen im Notfall wichtige Informationen über Vorerkrankungen und Medikationen nicht vor. Auch angesichts der stetigen Zunahme von älteren Sturzpatienten hat die Einführung des NFD einen hohen Wert: Ältere Menschen leiden oftmals an unterschiedlichen Vorerkrankungen und nehmen zahlreiche Medikamente ein. „Die notfallrelevanten Daten helfen uns, schnell die richtige Entscheidung zu treffen und einen ungünstigen Krankheitsverlauf infolge gefährlicher Wechselwirkung von Medikamenten abzuwenden“, erklärt Professor Michael Johannes Raschke, Direktor der Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie am Universitätsklinikum Münster (UKM), die von der DGU als Überregionales Traumazentrum zertifiziert ist.

Mit der ab 2018 gesetzlich vorgeschriebenen Einführung des Notfalldaten-Managements (NFDM) kann der Hausarzt künftig auf Wunsch des Versicherten den Notfalldatensatz sowie den Datensatz „Persönliche Erklärungen“ (Angaben zu einer vorhandenen Patientenverfügung, Organspende-Ausweis, Vorsorgevollmacht) auf der elektronischen Gesundheitskarte speichern. Der Patient entscheidet auf freiwilliger Basis, ob er einen NFD für sich anlegen lässt. Im Notfall können Ärzte oder Notfallsanitäter somit die lebensrettenden Informationen einlesen.

Derzeit wird der Notfalldatensatz (NFD) im Rahmen des Forschungsprojekts „NFDM-Sprint“ unter realen Bedingungen des Gesundheitswesens am Universitätsklinikum Münster erprobt. Seit Mai 2016 legen Ärzte aus der Region Münster für rund 4.000 Patienten Notfalldatensätze und auf Wunsch der Patienten auch den Datensatz „Persönliche Erklärungen“ an. „Ziel des Pilotprojekts ist es, den Prozess der Anlage von Notfalldaten zu analysieren und dabei für den zukünftigen Einsatz zu optimieren“, erläutert Dr. Christian Juhra, DGU-Mitglied und Chirurg am UKM sowie verantwortlich für das NFDM-Sprint-Forschungsprojekt am UKM. Auftraggeber und Leiter des Projekts NFDM-Sprint ist die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) in Berlin zusammen mit der Bundesärztekammer (BÄK).

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V., Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin, http://www.dgou.de/, 22.06.2016

Erste Portalpraxis Berlins entsteht im UKB

Kassenärztliche Vereinigung Berlin und ukb unterzeichnen Vereinbarung zum Einsatz von Vertragsärzten im Krankenhaus zur Notfallbehandlung

Rettungsstellen in Krankenhäusern geraten zunehmend an die Grenze ihrer Kapazität. Immer mehr Menschen kommen in die Notaufnahmen, bei vielen Patienten ist allerdings gar keine sofortige, dringende Notfall-Behandlung erforderlich. Sie könnten ebenso von einem niedergelassenen Arzt ambulant behandelt werden. Der Andrang auf die Rettungsstellen führt dazu, dass Krankenhauspersonal durch die Versorgung leichter Fälle gebunden ist und Patienten ohne Behandlungsdringlichkeit oft sehr lange warten, vor allem wenn akute Notfälle vorrangig versorgt werden müssen.

Das Unfallkrankenhaus Berlin und die Kassenärztliche Vereinigung Berlin wollen hier gemeinsam Abhilfe schaffen – durch eine sogenannte Portalpraxis. Dabei arbeiten KV-Ärzte in Räumlichkeiten des Krankenhauses und versorgen in sprechstundenfreien Zeiten wie an Wochenenden oder Feiertagen die Patienten, die keine akute Notfall-Behandlung durch Klinik-Ärzte benötigen.

Im ukb entsteht die erste Portalpraxis dieser Art in Berlin. Ein entsprechender Kooperationsvertrag wird am Freitag, 1. Juli, vom ukb und der KV Berlin unterzeichnet. Diese Zusammenarbeit zwischen KV und ukb bringt für alle Patienten Vorteile: Die akuten Notfälle werden weiter von den Spezialisten des Krankenhauses betreut, nicht so schwer betroffene Patienten werden von erfahrenen Fachärzten der Kassenärztlichen Vereinigung behandelt.

Weiterführende Information
Beitrag RBB Abendschau, 01.07.2016

Quelle: Unfallkrankenhaus Berlin, Warener Str. 7, 12683 Berlin, 030/5681-0, service­(at)ukb.de, www.ukb.de, 28.06.2016

Chronisch überlastet – Notfallmediziner im Dauerstress

ZDF – 37°: Sendung am 28.6.2016

Unfälle, Herzinfarkt, Husten – immer mehr Patienten überlasten die Notfallambulanzen. Die Folge: Dauerstress, das Personal am Limit. 37° zeigt die Not der Retter im Klinikum Ingolstadt. 72000 Notfallpatienten werden jährlich in der Notfallklinik Ingolstadt behandelt. Rund um die Uhr im Einsatz: Arzt Stefan E. und Schwester Julia N. kommen im Schichtdienst an ihre Grenzen, fühlen sich selbst oft als Notfälle. Wie lange halten sie den Stress noch aus?

Assistenzarzt Dr. Stephan E. (36) hetzt seit zehn Stunden durch die Notaufnahme im Klinikum Ingolstadt. Keine Pause, kein Kaffee und kein schnelles Brötchen. 51 Patienten warten. Schwester Julia N. (31) behandelt zeitgleich eine Frau mit einem Abszess. Seit acht Jahren arbeitet die erfahrene Krankenpflegerin hier, doch nie war sie so am Limit wie jetzt. “Mich ärgert, dass wir viele Notfälle nicht so behandeln können, wie wir möchten, weil die Notaufnahmen mit Patienten verstopft sind, die alle zum Hausarzt könnten”, klagt sie. Tatsächlich sind 30-40% der Patienten ein Fall für die Sprechstunde oder den Facharzt. Wieder ein Einsatz.

Der Rettungsdienst bringt einen intubierten Mann nach einem schweren Verkehrsunfall. Auf den Gängen stauen sich die Patienten. In Behandlungszimmer 11 liegt eine Frau mit aufgeplatztem Kinn. Fahrradsturz Stephan liebt eigentlich diesen Stress. Doch dieser Ansturm ist zeitlich, körperlich und seelisch schwer handlebar. “Und dann kannst du irgendwann nicht mehr garantieren, dass du alles merkst, siehst und pufferst. Irgendwann ist die Grenze erreicht”, sagt der junge Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie. Ein älterer Herr verlässt fluchend die Klinik. Die Behandlungszeit dauert ihm zu lang. “Sechs Stunden Notaufnahme sind richtig Mist, das verstehe ich”, Schwester Julia tun die Patienten oft Leid, doch am Ende einer langen Schicht müssen Patientenakten ausgefüllt werden, danach ist das Personal oft selbst am Limit.

Rund 18 Millionen Menschen werden in Deutschland jährlich in den Notaufnahmen behandelt. Ihre Zahl hat sich in den letzten Jahren verdoppelt. Die Gründe sind unterschiedlich: viele Unfälle, immer mehr alte Menschen, Krankheitssymptome jeglicher Art und vor allem Bagatellbeschwerden – die Patienten kommen, weil Hausärzte fehlen und es Wochen dauert, einen Termin beim Facharzt zu bekommen. Sie kommen aber auch, weil die Notfallklinik binnen Stunden eine weitreichende Rundum-Diagnostik garantiert. Die Folge sind lange Wartezeiten, Überlastung der Ärzte und Pflegekräfte und Versorgungsengpässe. Dazu kommt das finanzielle Verlustgeschäft. 32 Euro bekommen die Kliniken im Durchschnitt für einen Notfall. Die tatsächlichen Kosten liegen bei 120 Euro. Bundesweit gehen den Notaufnahmen nach Schätzungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft jährlich eine Milliarde Euro verloren.

Ingolstadt ist ein riesiges kommunales Klinikzentrum mit 3300 Mitarbeitern, 380 Ärzten und 1150 Betten. 1500 Schwerverletzte kommen jährlich mit dem Hubschrauber, 5300 Einsätze fährt der Notarztwagen. Der 37° Film zeigt den Alltag in der Notfallambulanz Ingolstadt. Er begleitet u.a. einen jungen Unfallchirurgen und einer erfahrene Krankenpflegerin. Wie werden sie mit den zunehmenden Herausforderungen fertig?

Weiterführende Informationen
Sendung in der Mediathek

Quelle: Zweites Deutsches Fernsehen, Anstalt des öffentlichen Rechts, ZDF-Straße 1, 55127 Mainz, www.zdf.de, 23.06.2016