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Orientierungswert für Kranken­häuser 2016

Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlicht gemäß den Vorgaben des Krankenhausentgeltgesetzes den sogenannten Orientierungswert für Krankenhäuser. Er gibt die durchschnittliche jährliche prozentuale Veränderung der Krankenhauskosten wieder, die ausschließlich auf Preis- oder Verdienständerungen zurückzuführen ist. Für den Zeitraum des zweiten Halbjahres 2015 und des ersten Halbjahres 2016 beträgt der Orientierungswert im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum (zweites Halbjahr 2014/erstes Halbjahr 2015) 1,54 Prozent. Der Teilorientierungswert für Personalkosten liegt bei 2,39 Prozent und für Sachkosten bei 0,19 Prozent.

In die Berechnung des Orientierungswertes fließen ausschließlich Ergebnisse bereits vorhandener Statistiken ein. Dazu zählen insbesondere die Vierteljährliche Verdiensterhebung, ausgewählte Preisstatistiken und der Kostennachweis der Krankenhäuser. Informationen über die Datengrundlagen und die Berechnungsweise des Orientierungswertes für Krankenhäuser können der Kurzfassung des Konzepts zur Wertermittlung entnommen werden. Eine ausführliche Darstellung der methodischen Grundlagen ist in der Zeitschrift „Wirtschaft und Statistik“, Ausgabe September 2012, erschienen.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden, http://www.destatis.de, 30.09.2016

Hygiene-Clips: Videos zur Händedesinfektion

Erfolgreiche bundesweite Kampagne des BDC in Kooperation mit DGKH und BDH zur Hygiene

Gute Chirurgie kann durch eine Infektion gefährdet werden. Es gibt vermeidbare und unvermeidbare Infektionen. Letztere sind schicksalhaft und kaum zu beeinflussen. Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen und die deutschen Hygieniker betreiben seit 2008 eine bundesweite Informationskampagne, die dazu beitragen soll, vermeidbare Infektionen in Klinik und Praxis zu reduzieren.

Wir wissen, dass Sie als Chirurg alles zur Infektprophylaxe und Hygiene wissen. Wir wissen aber auch, dass Hygiene häufig nicht im erforderlichen Umfang stattfindet oder sich durch die tägliche Routine nicht kontinuierlich im Fokus des chirurgischen Bewusstseins befindet.

Deshalb wollen wir mit dieser langfristigen Aktion Hygienefragen regelmäßig ins Bewusstsein von Ärzten und Pflegepersonal rücken. Besondere Aufmerksamkeit widmen wir dabei der Händedesinfektion. Lassen Sie sich von den Videos an die Bedeutung der Händedesinfektion vor und nach jedem Patientenkontakt erinnern. Klicken Sie auf die Abbildung oder den Link ganz unten, um alle Hygiene-Clips auf einen Blick zu haben.

Viel Spaß beim Anschauen!

 

Patientenschutz ist Ärztesache. Lassen Sie uns agieren, statt zu diskutieren. Die Thematik Händedesinfektion wurde von vielen weiteren guten Projekten, wie der „Aktion saubere Hände“ aufgegriffen. Auch wir produzieren ständig neue Videoclips und werden Ihnen diese in den kommenden Ausgaben vorstellen.

Patientenschutz durch Hygiene ist eine bundesweite konzertierte Aktion von:

  • Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC)
  • Berufsverband Deutscher Hygieniker (BDH)
  • Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH)
Hier finden Sie alle Hygiene-Clips der Kampagne. Viel Spaß beim Anschauen!
Hygiene Clips auf YouTube.com

Schau Dich schlau: Dunbar-Syndrom

Exklusiv für BDC-Mitglieder erscheinen im eMagazin der Passion Chirurgie kostenfrei Beiträge aus der Mediathek der Deutschen und Österreichischen Gesellschaft für Chirurgie. Alle Filme der Mediathek finden Sie unter www.mediathek-dgch.de.

Falls Sie unsere BDC|Mobile App noch nicht installiert haben, finden Sie auf hier eine detaillierte Anleitung, um das eMagazin bequem unterwegs zu lesen und auf die Filme zugreifen zu können.

„Wie macht der/die das eigentlich?“ – Kennen Sie die Frage?

Es dürfte wohl die am häufigsten gedachte Fragestellung in einer chirurgischen Ausbildung sein – oft in Zusammenhang mit den ganz einfachen Dingen oder den Details eines größeren Eingriffes, die man sich nicht traute zu fragen oder die der Weiterbilder nach 20 Jahren Tätigkeit einfach müde war, zu erklären.

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Video Dunbar-Syndrom: Laparoskopische Resektion des Ligamentum Arcuantum

Wir fordern Sie herzlich dazu auf, mit eigenen Beiträgen, Themenvorschlägen und Fragen diese Rubrik zu beleben.

Laden Sie hier das eMagazin 10/2016 der Passion Chirurgie herunter und schauen Sie sich das Video der  DGCH Mediathek kostenfrei an.

Weiterführende Informationen
mehr Videos der Mediathek der Deutschen und Österreichischen Gesellschaft für Chirurgie
alle "Schau Dich schlau"-Beiträge auf BDC|Online

Schaufenster Oktober 2016

 

Neue Arbeitsgruppe der Beleg- und Honorarärzte im BDC

Die Arbeit als Belegärzte und/oder Honorarärzte wird immer komplizierter, schwieriger und von starken äußeren Einflüssen geprägt. Die stationäre Behandlung hat ihre Besonderheiten, die durch das Referat der Niedergelassenen Chirurgen/Innen im BDC nicht mehr alleine abgebildet werden können. Daher wird eine neue Arbeitsgruppe für Beleg- und Honorarärzte ins Leben gerufen, um den besonderen Problemen mehr Gehör zu verschaffen. Wir halten Sie auf dem Laufenden, was bei dem Gründungstreffen Anfang Oktober 2016 erarbeiten worden ist.

Schon teilgenommen? Umfrage zum Operieren in der Schwangerschaft

OEBPS/images/01_02_A_10_2016_Schaufenster_image_02.jpgDas Thema „Operieren in der Schwangerschaft“ findet eine zunehmende berufspolitische Bedeutung. Aufgrund der derzeit föderalen Regelung durch die Gewerbeaufsichtsämter ist es Ziel, eine bundeseinheitliche Regelung zu schaffen. Jede schwangere Ärztin soll den Schutz erhalten, der für sie und das ungeborene Leben erforderlich ist. Es muss ihre freie Entscheidung bleiben, inwieweit sie weiter operativ/interventionell tätig sein möchte.

Ziel der Umfrage ist es, die aktuelle Situation und das Meinungsbild operativ tätiger Ärztinnen zu erfassen. Selbstverständlich wird die Befragung anonym durchgeführt.

BDC-Mitglied rockt die Bühne

OEBPS/images/01-Passion_Chirurgie_Schaufenster-1.jpgSchenkelhalsbruch, Arthrose im Knie, eine ausgekugelte Schulter – Dr. Michael Stachow gehört im HELIOS Klinikum Uelzen zum Ärzteteam der Abteilung Orthopädie, Unfall- und Wiederherstellungschirurgie. Sein Herz hängt aber auch an der Musik. Seit Jahren rockt Stachow die Bühnen, ist Leadsänger der Rolling Stones Coverband „Mick and Stones“.

Vor fünf Jahren beschritt Michael Stachow musikalisch einen zweiten Weg – er gab zusammen mit einem großen Sinfonieorchester und einem Chor sein erstes eigenes Konzert: „Ich suchte etwas Abwechslung und wollte auf der Bühne auch Lieder präsentieren, die ich neben den Stones auch gerne höre. Popsongs, auch Auszüge aus Musicals und Operetten“, beschreibt er den Anreiz für dieses Experiment. Für ihn wurde es ein Erfolg – rund 1200 Besucher in der Hamburger Laeiszhalle waren begeistert.

In diesem Jahr folgt nun das zweite eigene Konzert – wieder in der Laeiszhalle in Hamburg. In seiner neuen Show „Love in Sixties“ präsentiert der singende Mediziner Pop, Rock, Klassik und Filmmusik. Für Stachow ist es ein besonderes Konzert, denn als Stargast steht Sängerin Julia Neigel mit ihm auf der Bühne.

Die Wheelramp – eine klappbare mobile Rampe für Ihre Praxis

OEBPS/images/01_02_A_10_2016_Schaufenster_image_04.pngUngefähr die Hälfte der öffentlichen Gebäude in Deutschland sind nicht barrierefrei zugänglich. Oft ist es nur eine Stufe, die aufgrund baulicher Vorschriften oder hoher Umbaukosten den Zugang verwehrt. Die Wheelramp ist eine klappbare mobile Rampe, mit der ein bis zwei Stufen überbrückt werden können – ganz ohne bauliche Veränderungen. Die leichte Aluminiumrampe ist eine praktische und kostensparende Lösung für alle, die ihre Praxis für Rollstuhlfahrer, Menschen mit Rollatoren oder Eltern mit Kinderwagen zugänglich machen möchten.

 

Terrorgefahr: Chirurgen ergreifen Maßnahmen für den Ernstfall

Angesichts der steigenden Terrorgefahr in Deutschland bereitet sich die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) im engen Schulterschluss mit der Bundeswehr auf einen möglichen Terroranschlag vor: Mit Hilfe eines neuen 5-Punkte-Planes wollen DGU und Bundeswehr für die Zukunft Sorge tragen, dass Opfer von möglichen Terroranschlägen in Deutschland zu jeder Zeit und an jedem Ort schnell und situationsgerecht auf hohem Niveau versorgt werden können. So findet erstmals bundesweit und flächendeckend einheitlich die fachliche Schulung von Chirurgen zur medizinischen Versorgung von Terroropfern statt.

Die DGU vertieft somit ihre zivil-militärische Kooperation mit der Bundeswehr, die ihre medizinische und taktische Expertise zur Versorgung von Schuss- und Explosionsverletzungen und dem Einsatz auf gefährlichem Terrain schon jetzt in die Initiative TraumaNetzwerk DGU® maßgeblich einbringt. So hat die DGU bereits 2013 die Arbeitsgemeinschaft Einsatz-, Katastrophen- und Taktische Chirurgie (AG EKTC) gegründet, die von Sanitätsoffizieren der Bundeswehr geführt wird und interdisziplinär besetzt ist. „Die qualitative Versorgung von schwerverletzten Unfallopfern ist eine Kernaufgabe der DGU. Als erste medizinische Fachgesellschaft in Deutschland wollen wir nun sicherstellen, dass das qualitativ hohe Wissensniveau auch zur medizinischen Versorgung von Terroropfern strukturiert gebündelt und somit flächendeckend nutzbar gemacht wird“, betont DGU-Generalsekretär Prof. Dr. Reinhard Hoffmann.

Die Bedeutung der zivil-militärischen Zusammenarbeit zwischen DGU und Bundeswehr unterstreicht in diesem Zusammenhang der Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr Generaloberstabsarzt Dr. Michael Tempel: „Im Ernstfall sind sowohl das Militär als auch die zivile Medizin gleichermaßen auf die Nutzung des vollen Umfangs der vorliegenden Erfahrungen angewiesen. Nur unter Rückgriff auf die Expertise des anderen sind wir in der Lage, die Herausforderungen angesichts des Terrorismus zu bewältigen.“

DGU-Experten und Bundeswehrmediziner haben hierzu den 5-Punkte-Plan zur zivil-militärischen Zusammenarbeit entwickelt, der folgende taktische und strategisch angelegte Maßnahmen auf dem Gebiet der Katastrophenchirurgie beinhaltet:

  1. Notfallkonferenz zum Thema „Terroranschläge – eine neue traumatologische Herausforderung“ am 28.09.2016 in Berlin
  2. Bewusstsein schaffen und Kenntnisse transportieren: Über die Netzwerk-Struktur der Initiative TraumaNetzwerk DGU® etabliert die DGU künftig dringend nötige Erkenntnisse über die medizinische Versorgung von Terroropfern in allen Traumazentren.
  3. Weiterführende, spezielle Ausbildungsformate für Chirurgen zur Behandlung von Terroropfern mit Schuss- und Explosionsverletzungen
  4. Das TraumaRegister DGU® zur Erfassung von Schwerverletzten wird um ein Schuss- und Explosionsregister erweitert.
  5. Neben der Begründung einer strategischen Partnerschaft mit dem Sanitätsdienst der Bundeswehr wird auch die wissenschaftliche Kooperation über einen Vertrag mit der Deutschen Gesellschaft für Wehrmedizin und Wehrpharmazie (DGWMP) dauerhaft gefestigt.

Hintergrund

Die Bedrohung durch den globalen Terrorismus ist aktuell eine große Herausforderung für unsere Gesellschaft, denn die Wahrscheinlichkeit terroristischer Anschläge nimmt in Deutschland zu. Ziel der Attentate in Europa ist in der Regel die zivile Bevölkerung. Unkalkulierbare Gefahrensituationen am Ort des Geschehens und schwere Verletzungsmuster wie komplexe Schuss- und Explosionsverletzungen sowie die hohe Anzahl lebensgefährlich verletzter Menschen an möglicherweise mehreren Orten zu verschiedenen Zeitpunkten stellen Rettungskräfte, Notärzte und Kliniken im TraumaNetzwerk DGU® sowohl vor neue medizinische als auch taktisch-strategische Herausforderungen.

Die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) trägt mit ihrer Initiative TraumaNetzwerk DGU® bereits seit 2006 dafür Sorge, dass schwerverletzte Menschen an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr und flächendeckend in ganz Deutschland die bestmöglichen Überlebenschancen haben. Der Sanitätsdienst der Bundeswehr verfügt wiederum über medizinische Kompetenzen in besonderen Gefahrenlagen wie beispielsweise der „Rettung unter Beschuss“ und der Versorgung von Schuss- und Explosionsverletzungen. Gemeinsames Ziel von DGU und dem Sanitätsdienst der Bundeswehr ist es, die taktische und medizinische Kompetenz für die Versorgung von Terroropfern wissenschaftlich fundiert, bundesweit flächendeckend und nachhaltig weiter zu entwickeln. Die DGWMP ist ein zusätzlicher wichtiger Partner. Die Kooperationspartner sind sich ihrer Verantwortung für die Sicherheit und medizinische Versorgung der Bevölkerung bewusst und haben daher eine verbindliche zivil-militärische Zusammenarbeit auf diesem Gebiet der Katastrophenchirurgie vereinbart.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V., Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin, http://www.dgou.de/, 27.09.2016

Kostenstrukturerhebung startet in Kürze

Das Statistische Bundesamt führt auf der Grundlage des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik (KoStrukStatG) in vierjährlichem Turnus repräsentative Untersuchungen über Kostenstrukturen in Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Praxen von psychologischen Psychotherapeuten durch. Ende September beginnt die nächste Befragung, die sich auf das Berichtsjahr 2015 bezieht.

Was ist die Kostenstrukturerhebung?

Das Statistische Bundesamt (Destatis) führt im Herbst 2016 eine repräsentative Umfrage zur Kostenstruktur bei Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Praxen von psychologischen Psychotherapeuten durch. Die Erhebung bezieht sich auf das Jahr 2015. Ziel ist es, die in den Praxen erzielten Einnahmen und die dafür erforderlichen Aufwendungen sowie deren Zusammensetzung darzustellen.

Wie läuft die Befragung ab?

Um zuverlässige und aktuelle Ergebnisse zu gewinnen, sieht das Gesetz über Kostenstrukturstatistik für diese Erhebung Auskunftspflicht vor. Die auskunftspflichtigen Praxen werden mittels einer Zufallsstichprobe ausgewählt. Praxen, die an der Kostenstrukturerhebung aus dem Jahr 2011 teilgenommen haben, werden in der Regel nicht mehr einbezogen. Um die Belastung möglichst gering zu halten, werden bundesweit auch höchstens fünf Prozent der Praxen befragt; das Ergebnis wird auf die Gesamtheit aller Praxen hochgerechnet. Die Zugangsdaten zum Online-Fragebogen werden im September 2016 versandt. Die Online-Fragebogen sind dann innerhalb einer Frist von vier Wochen auszufüllen.

Welche Erkenntnisse lassen sich aus der Kostenstrukturerhebung ziehen?

Die Veröffentlichung der Ergebnisse ist für den Sommer 2017 geplant. Sie dienen unter anderem der Erstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen sowie der berufspolitischen Arbeit von Verbänden und Kammern. Die Praxen selbst haben die Möglichkeit, betriebswirtschaftliche Vergleiche durchzuführen und damit Ansatzpunkte zur Verbesserung von Arbeitsabläufen zu erkennen.

Haben Sie noch Fragen?

Ausführliche Informationen und Ergebnisse über die letzte Kostenstrukturerhebung im Jahr 2011 sind als Download unter www.destatis.de > Publikationen > Thematische Veröffentlichungen > Fachserie 2: Unternehmen und Arbeitsstätten, Reihe 1.6.1 erhältlich. Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Statistischen Bundesamtes (Servicenummer: 0228 / 99-643-8998, E-Mail-Adresse: [email protected]) gerne zur Verfügung.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden, http://www.destatis.de

Medikamente

Bundeseinheitlicher Medikationsplans ab 1. Oktober

KBV und Kassen einigen sich auf Vergütung

Kurz vor Start des bundeseinheitlichen Medikationsplans am 1. Oktober haben KBV und GKV-Spitzenverband entscheidende Punkte geklärt. Damit steht die Höhe der Vergütung fest. Außerdem legten beide Seiten fest, in welchen Fällen Patienten einen Medikationsplan erhalten sollen.

„Das Ausstellen der neuen Medikationspläne kann damit pünktlich beginnen“, sagte die stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dipl.-Med. Regina Feldmann nach den Verhandlungen am Mittwoch. Sie sei froh, dass quasi noch in letzter Minute eine Lösung gefunden wurde. Streitpunkt war bis zuletzt die Höhe des Honorars.

Extrabudgetäre Vergütung

Auf Basis der Vergütungsregelung geht der Bewertungsausschuss davon aus, dass sich die zusätzlichen Kosten der Krankenkassen für das Erstellen und Aktualisieren der Medikationspläne im kommenden Jahr auf rund 163 Millionen Euro belaufen werden.

Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte erhalten ab Oktober eine Einzelleistungsvergütung für Patienten, die nicht chronisch krank sind (neue GOP 01630). Für alle anderen gibt es pauschal einen Zuschlag auf die Chronikerpauschale, unabhängig davon, ob für den Patienten ein Medikationsplan zu erstellen beziehungsweise zu aktualisieren ist.

Fachärzte können für die Erstellung des Medikationsplans bei bestimmten Patienten auch die Einzelleistung (GOP 01630) abrechnen. Für alle anderen Patienten erhalten die meisten Fachgruppen einen Zuschlag auf die Grundpauschale, ebenfalls unabhängig davon, ob tatsächlich ein Medikationsplan zu erstellen beziehungsweise zu aktualisieren ist. Die Vergütung erfolgt stets extrabudgetär und somit zu festen Preisen.

Anspruch der Versicherten geregelt

Neben der Vergütung haben KBV und GKV-Spitzenverband im neuen Paragrafen 29a Bundesmantelvertrag-Ärzte Näheres zum Anspruch der Versicherten geregelt. Danach stellen Vertragsärzte einen Medikationsplan in Papierform aus, sofern der Versicherte mindestens drei verordnete systemisch wirkende Medikamente anwendet. Die Anwendung muss dauerhaft – über einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen – erfolgen.

Bei der Erstellung des Medikationsplanes hat der Vertragsarzt grundsätzlich die Medikamente einzubeziehen, die er selbst verordnet hat. Andere Arzneimittel führt er auf, sofern er davon ausreichend Kenntnis hat. Dies können auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente sein.

Hausärzte müssen Plan ausstellen

Klargestellt wurde ferner, dass Hausärzte zum Ausstellen von Medikationsplänen verpflichtet sind, Vertragsärzte der fachärztlichen Versorgung nur dann, wenn der Versicherte keinen Hausarzt hat. Der erstausstellende Arzt ist zur weiteren Aktualisierung verpflichtet. Aktualisierungen durch andere Ärzte sind ebenfalls möglich. Laut Gesetz können auch Apotheker den Plan auf Wunsch des Versicherten aktualisieren.

Die Einführung eines bundeseinheitlichen Medikationsplans hatte der Bundestag mit dem E-Health-Gesetz beschlossen. Ziel ist es, Patienten bei der richtigen Einnahme ihrer Medikamente zu unterstützen.

Medikationsplan: Details zur Vergütung

Die Vergütung erfolgt pauschal als Einzelleistung und über Zuschläge. Sie wird extrabudgetär und damit zu einem festen Preis gezahlt.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de, 22.09.2016

BDC|Berlin: Jahresversammlung 2016

Sehr geehrte Kolleginnen,
sehr geehrte Kollegen,

nachdem wir im letzten Jahr das Thema „Chirurgische Weiterbildung“ erörtert haben, möchten wir in diesem Jahr das Thema „Chirurgische Karriere und Familie“ mit Ihnen diskutieren.

In einer Gesellschaft in der sich das Bild der modernen Familie verändert, stellt die Vereinbarung einer erfolgreichen chirurgischen Tätigkeit mit den Bedürfnissen einer Familie für die/den Chirurgin/en eine große Herausforderung dar. Im Rahmen der Herbsttagung möchten wir mit Ihnen die im Arbeitsalltag auftauchenden Probleme einer Schwangerschaft, die Möglichkeiten von Elternzeit sowie die Weiterbildungs- und Beschäftigungschancen in Voll- und Teilzeit kontrovers diskutieren.

Es ist uns gelungen Referenten – welche die verschiedenen Sichtweisen einer Chirurgin und Mutter, eines Chirurgen und Vaters sowie einer/s Ober- und  Chefärztin/-arztes verkörpern – für die offene Podiumsdiskussion zu gewinnen.

Jahresversammlung 2016
am 09. November 2016
um 19.00 Uhr
im Langenbeck-Virchow-Haus Berlin
Raum August Bier

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Dr. Ralph Lorenz – Ira Klink – Dr. Thomas Stoffels
Vorstand des Landesverbandes BDC|Berlin

Weiterführende Informationen
Programm BDC|Berlin Jahresversammlung 2016

KBV: Einigung über Honorarerhöhung in 2017

Mit einem insgesamt guten Ergebnis sind am Mittwoch in Berlin die Honorarverhandlungen zwischen KBV und GKV-Spitzenverband zu Ende gegangen. Die Gesamtvergütung erhöht sich demnach im kommenden Jahr um rund eine Milliarde Euro.

Orientierungswert steigt auf 10,5300 Cent

Rund 315 Millionen entfallen auf den Orientierungswert für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen. Dieser steigt ab 1. Januar 2017 von jetzt 10,4361 Cent auf 10,5300 Cent. Dies entspricht einem Plus von 0,9 Prozent.
Mehr Honorar für steigenden Behandlungsbedarf

Weitere rund 170 Millionen Euro müssen die Krankenkassen mehr bereitstellen, um den steigenden Behandlungsbedarf aufgrund zunehmender Krankheiten und einer immer älterwerdenden Bevölkerung zu decken. Der Bewertungsausschuss beschloss dazu für jeden KV-Bereich zwei regionale Veränderungsraten – für die Morbidität und für die Demografie. Bei den Raten handelt es sich um Empfehlungen. Sie bilden die Grundlage für die sich anschließenden regionalen Verhandlungen.

163 Millionen für Medikationsplan

Bei den Ausgaben für extrabudgetäre Leistungen wie Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und ambulantes Operieren wird ausgehend vom Trend der vergangenen Jahre im nächsten Jahr mit einem Plus in Höhe von 330 Millionen Euro gerechnet. Für die Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans, auf die gesetzlich Krankenversicherte ab dem 1. Oktober 2016 unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch haben, werden im kommenden Jahr rund 163 Millionen Euro veranschlagt.

Gassen: Kein Jubel, aber zufrieden

Der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen zeigte sich mit dem Ergebnis insgesamt zufrieden. Es sei zwar kein Grund zum Jubeln, mache aber deutlich, dass der von der KBV wiederholt dargestellte Nachfinanzierungsbedarf unstrittig sei, sagte er in einem Video-Interview mit KV-on.

Die Krankenkassen wollten den Orientierungswert und damit die Preise für ärztliche Leistungen ursprünglich absenken. Die KBV hatte daraufhin den Erweiterten Bewertungsausschuss eingeschaltet, der jedoch nicht mehr eingreifen musste. Dass nun doch eine Lösung auf dem Verhandlungsweg möglich war, sei ein Erfolg der Selbstverwaltung, betonte Gassen.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de, 22.09.2016

Qualitätsmanagement

Neu für Klinik und Praxis: Qualitätsmanagement-Richtlinie

Zukünftig gelten für Praxen und Krankenhäuser einheitliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement: Der Gemeinsame Bundesausschuss hat hierfür eine neue Richtlinie beschlossen.

Die neue Richtlinie löst die drei bisherigen Qualitätsmanagement-Richtlinien für den vertragsärztlichen, den vertragszahnärztlichen sowie den stationären Bereich ab. Kern der neuen Richtlinie sind konkrete Methoden und Instrumente als Bestandteile des Qualitätsmanagements (QM), beispielsweise der Einsatz von Checklisten und Prozessbeschreibungen oder die Regelung von Verantwortlichkeiten. Diese waren nahezu alle bereits in der Richtlinie für die vertragsärztliche Versorgung (ÄQM-RL) enthalten.

Größtmögliche Patientensicherheit

Umfassender als in der alten Richtlinie wird Qualitätsmanagement als wichtiger Ansatz zur Förderung der Patientensicherheit dargestellt. Verschiedene Instrumente und Methoden konzentrieren sich besonders auf sicherheitsrelevante Prozesse.

Neue Anwendungsbereiche aufgenommen

In der Richtlinie werden verschiedene Anwendungsbereiche wie Notfallmanagement und Hygienemanagement aufgeführt. Neu aufgenommen wurden Arzneimitteltherapiesicherheit, Schmerzmanagement und die Vermeidung von Stürzen, da insbesondere in diesen Bereichen QM-Maßnahmen die Patientensicherheit verbessern können.

OP-Checklisten werden explizit genannt

Neu ist, dass jetzt bei operativen Eingriffen unter Beteiligung von zwei oder mehr Ärzten oder bei Eingriffen, die unter Sedierung erfolgen, OP-Checklisten eingesetzt werden müssen. Damit sollen Patienten-, Eingriffs- und Seitenverwechslungen sowie schwerwiegende Komplikationen vermieden werden.
Kooperationsformen: QM-Anforderungen beziehen sich auf Einrichtung

Zudem wird mit der neuen Richtlinie klargestellt, dass sich bei Kooperationsformen wie Berufsausübungsgemeinschaften oder medizinischen Versorgungszentren die QM-Anforderungen nicht auf den einzelnen Arzt oder Psychotherapeuten, sondern auf die Einrichtung als solche beziehen.

Inkrafttreten

Der Beschluss vom 15.09.2016 wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de, 15.09.2016