Alle Artikel von Katrin Kammerer

Personalia im Juni 2024

Prof. Dr. med. Christian Heim ist neuer Direktor der Klinik für Herz- und Gefäßchirurgie am Klinikum Bayreuth. Der Herzspezialist war zuvor im Zentrum für Herzchirurgie am Universitätsklinikum Erlangen als geschäftsführender Oberarzt tätig.

Dr. med. Michael Hohaus ist seit März 2024 neuer Leiter der Allgemein- und Viszeralchirurgie der Elblandklinikum Radebeul. Der Facharzt für Allgemeinchirurgie und Facharzt für Viszeralchirurgie und spezielle Viszeralchirurgie und den Zusatzbezeichnungen Proktologie und Notfallmedizin war zuvor leitender Oberarzt der Abteilung.

Dr. med. David Koppe ist neuer Chefarzt der Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie am Klinikum Frankfurt (Oder). Seit 2018 war er Oberarzt der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie am Unfallkrankenhaus Berlin und dort operativer Leiter des Departments für Wirbelsäulen- und Beckenchirurgie.

Dr. med. Bernhard Limper ist seit April 2024 neuer Leiter der Chirurgie am Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke. Der Facharzt für Allgemeinchirurgie und Facharzt für Viszeralchirurgie, mit Schwerpunkt minimalinvasive und robotisch-assistierte Chirurgie, war zuvor leitender Oberarzt Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie am Knappschaftskrankenhaus Bottrop.

PD Dr. med. Thomas Pech, ehemals Chefarzt am Diakonie Klinikum Jung-Stilling in Siegen, ist seit April 2024 Chefarzt der Klinik für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie am Klinikum Siegen.

Dr. med. Peter Philipp Pohl ist seit 2011 Chefarzt der Allgemein- und Viszeralchirurgie am St. Josefskrankenhaus in Hilden. Durch einen Trägerwechsel zur GFO wurde ihm Anfang Januar 2024 auch die Leitung der Chirurgie am St. Martinus Krankenhaus Langenfeld zugewiesen. Beide Krankenhäuser wurden zusammengeführt und heißen jetzt Kliniken Mettmann-Süd.

Dr. med. Ralf Throm, Facharzt für Chirurgie und Orthopädie und Unfallchirurgie und langjähriger Oberarzt der Klinik, hat zum April 2024 mit Dr. med. Dirk Herold die gemeinsame Leitung der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie am Caritas-Krankenhaus in Bad Mergentheim übernommen. Sie folgen auf Chefarzt Prof. Dr. med. Christoph Eingartner, der in den Ruhestand gegangen ist.

Safety Clip: „Wenn der Roboter den Tupfer reicht“: Das Potenzial der Robotik im Gesundheitswesen

Gibt man folgende Suchanfrage: OPs wegen Personalmangel verschoben in eine beliebige Suchmaschine ein, erscheint eine Vielzahl von Beiträgen aus zahlreichen Kliniken, großen Universitätsklinika und auch kleinen Krankenhäusern in Deutschland und dem europäischen Ausland. Eine ebenso große Anzahl erhält die Leserin oder der Leser bei der Suchanfrage: Medizinische Abteilungen und Stationen wegen Personalmangel geschlossen.

Eine langfristige Möglichkeit dem Problem des Personalmangels in Krankenhäusern zu begegnen, ist der unterstützende Einsatz von Robotik. Insbesondere bei repetitiven Aufgaben kann auf diese technischen Hilfen zurückgegriffen werden. Alle Anwendungen, die einen niedrigen Autonomiegrad erfordern, können theoretisch von einem Roboter übernommen werden. Klar ist aber auch: Assistenzroboter können medizinisches Personal nicht vollständig ersetzen.

Vielmehr stellen diese eine Erweiterung der Fähigkeiten von Operateuren dar. Deshalb wird neben der Werkzeugentwicklung ein immer stärkerer Fokus auf die Verbesserung der Mensch-Maschine-Schnittstelle gesetzt [6].

Bei einem Einsatz im Operationssaal stehen die Robotik-Systeme unter der direkten Kontrolle eines Operateurs und unterstützen diesen, daher der korrekte Name „Roboterassistierte Chirurgie“. Der größte Teil der Operation wird nach wie vor manuell durchgeführt:

Einrichten der Technik – Platzieren/Kalibrieren/Registrieren der Geräte

Schaffung des Zugangs zum Operationsgebiet (Situs)

Überwachung des Ablaufs und Ausführung von Roboteraktionen

Abschließen der Operation (z. B. Zunähen des Patienten)

Einsatz der Technik

In den 1980er-Jahren kamen die ersten medizinischen Roboter auf den Markt, die im chirurgischen Bereich mithilfe von Roboterarmen assistieren konnten. Die Roboterarme dieser Systeme sind mit verschiedenen Instrumenten ausgestattet und werden vom Operateur über eine Schnittstelle gesteuert.

Mittlerweile werden Roboter nicht nur im Operationssaal eingesetzt, sondern auch vermehrt in klinischen Umgebungen, um das Personal im Krankenhaus zu unterstützen und zu entlasten. Einige Unternehmen bieten für die Entwicklung von medizinischen Robotern ein vielfältiges Technikportfolio, das chirurgische Assistenz-, modulare und autonome mobile Roboter umfasst.

Roboter können zum Beispiel im medizinischen Bereich die Versorgung und Desinfektion des Verbrauchmaterials optimieren und ermöglichen den medizinischen Fachkräften, sich vermehrt auf die Behandlung, Betreuung und Pflege der Patienten zu konzentrieren. Die Verbesserung der Arbeitsabläufe und die Risikominderung durch die medizinische Robotik bieten Vorteile in vielen klinischen Bereichen. So können Roboter beispielsweise Patientenzimmer eigenständig säubern und vorbereiten, sodass persönliche Kontakte auf Stationen für Infektionskrankheiten minimiert werden und dadurch wertvolle Zeit für andere Aufgaben gewonnen werden kann. Jeder Mitarbeitende auf einer Station für Infektionserkrankungen weiß schließlich, wie zeitaufwändig das An- und Ablegen der Schutzbekleidung ist.

Roboter mit KI-fähiger Arzneierkennungssoftware reduzieren die Zeit in den Krankenhausapotheken, die benötigt wird, um Medikamente zu identifizieren, zuzuordnen und an Patienten in Krankenhäusern zu verteilen. Das pharmazeutische Fachpersonal hat somit wieder mehr zeitliche Ressourcen für die therapeutische Beratung und Unterstützung des medizinischen Personals. Leider sind diese Unit-Dose-Systeme noch nicht flächendeckend in den Krankenhausapotheken im Einsatz, was möglicherweise durch die Nutzung der EPA (elektronische Patientenakte) ermöglicht und beschleunigt wird. Derzeit nutzen nur große Kliniken und Klinikverbünde die Unterstützung durch die Unit-Dose-Systeme.

Das Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum hat zum Beispiel ein solches Unit-Dose-System im Einsatz. Für die Patienten wird in einem Flyer alles Wissenswerte zusammengefasst und unter anderem die Handhabung der Dosierungsbeutel erläutert [3]:

Dank fortschreitender technologischer Entwicklung werden Roboter zunehmend autonomer agieren und bestimmte Aufgaben schließlich vollständig selbst ausführen können. So haben Ärzte, Pflegekräfte und anderes medizinisches Fachpersonal mehr Zeit für die direkte Patientenversorgung. Robotik und Künstliche Intelligenz bieten dabei ein enormes Potenzial.

Menschliche Kompetenzen wie Intuition, Kreativität, Empathie und Zuwendung können sie nicht ersetzen, aber als wichtige Erfolgsfaktoren in die Entwicklung sinnhafter Werkzeuge eingebunden werden. Ihr Einsatz kann überdies die Gesundheit der Patienten sowie der Gesundheitsfachkräfte verbessern, indem körperlich schwere Hebe- und Tragearbeiten übernommen werden oder KI-gesteuerte Pflegebetten bei Bedarf entlastende Liegepositionen für die gefährdeten Patienten vorschlagen und durchführen, um schmerzhafte Druckgeschwüre zu vermeiden. Zusätzlich kann der Personalmangel zum Beispiel durch Serviceroboter oder sprachgesteuerte Pflege- und medizinische Dokumentation abgemildert werden [1].

Ein Forschungsprojekt der Forschungsgruppe MITI (Minimal-invasive Interdisziplinäre Therapeutische Intervention), das sich mit dem Einsatz eines autonom fahrenden Serviceroboters im OP beschäftigt, wird gerade beendet. Der Name „Aurora“ steht dabei für autonavigierende robotische Operationsassistenz. Der Roboter übernimmt Tätigkeiten der unsterilen Assistenz, dem sogenannten „OP-Springer“. „Aurora“ erledigt das Holen von steril verpackten Bedarfsgütern aus dem Lager; Materialien, die benötigt werden, öffnet er und reicht sie dem Operateur an. Mit dieser technischen Unterstützung lassen sich fehlende personelle Ressourcen im OP optimieren.

Ein ähnliches Forschungsprojekt mit dem Namen Sasha-OR (Situation Aware Sterile Handling Arm for the OR) ist im Oktober 2021 gestartet und soll im September 2024 enden. Die Aufgabe des Roboters wird von Lars Wagner von der Forschungsgruppe MITI so beschrieben: „Aufgabe des Roboters ist es, im sicherheitskritischen, sterilen OP-Bereich Instrumente und Sterilgut zum richtigen Zeitpunkt anzureichen und wieder entgegenzunehmen.“ Auch dies stellt einen Beitrag zum besseren Einsatz von gut ausgebildeten OP-Pflegekräften und OTAs dar [5].

Die Unterstützung, die „Roboter Chirurgen“ leisten können, beginnt bei ganz einfachen Dingen. So können sie zum Beispiel während minimal-invasiver Eingriffe zum Einsatz kommen. Bei diesen Eingriffen muss immer ein zweiter Arzt das Endoskop halten. Das kann ein Assistenz-Roboter auch und sogar noch besser. Denn schließlich hält dieser das Endoskop ohne Zittern, wird dabei noch nicht einmal müde und muss nicht abgelöst werden. Die so gewonnene Personal- und Zeitressource kann ein hochqualifizierter Mensch im Krankenhaus für andere Aufgaben nutzen, beispielsweise bei einer weiteren Operation oder bei der Behandlung eines anderen Patienten auf der Intensivstation [2].

Damit ist das Entscheidende auch schon gesagt: OP-Roboter werden zu unverzichtbaren Assistenten. Es ist jedoch noch nicht denkbar, dass das medizinische Personal nur noch die OP-Diagnose stellt, den Patienten zum geplanten operativen Eingriff aufklärt, sein Einverständnis einholt und ihn auf die Operation (OP) vorbereitet, die Narkose vornimmt und ein Roboter den „Rest“ – also den operativen Eingriff – erledigt. Zu viele individuelle Entscheidungen müssen während einer OP getroffen werden. Zudem lässt sich jahrelange ärztliche und pflegerische Erfahrung nicht einfach in eine Programmiersprache übersetzen, um dann die „stählernen Kollegen“ damit zu füttern. Auf längere Sicht soll der Einsatz von Robotern in der Chirurgie die Qualität einer Operation ähnlich zur produktiven Industrie sichern. Der Ablauf einer Operation (häufig durch Bildgebung unterstützt) wird als Workflow bezeichnet. Dieser kann durchgehend protokolliert und dokumentiert werden, um einen Qualitätszyklus aufzubauen, der hin zur evidenzbasierten Chirurgie führt.

Weitere mögliche Einsatzfelder für Robotersysteme im Krankenhaus

Robotische Assistenzsysteme bieten das Potenzial, das Personal innerhalb und außerhalb des OPs sowohl zeitlich als auch körperlich zu entlasten und somit dem zunehmenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Der Robotereinsatz verbessert die Arbeitsbedingungen und schafft eine kontinuierliche, gute Versorgungsqualität. Roboter werden weder müde noch krank und unterliegen dadurch keinen Leistungsschwankungen. Sie können nur aus technischen Gründen ausfallen, beispielsweise wenn die Energiequelle fehlt.

Allerdings muss vor dem Einsatz eines Robotersystems die Haftungsfrage bei einer Verletzung eines Patienten geklärt werden. Ein Hinweis auf den Einsatz der OP-Roboter sowie die Einwilligung des Patienten muss im Rahmen des Aufklärungs- und Einwilligungsgesprächs vor dem operativen Eingriff, mit ausreichend Zeit zum Überlegen, erfolgen. Vor der Anschaffung des robotischen OP-Systems muss der technische Support und der Ersatz bei einem Ausfall vertraglich geregelt werden. Dazu sind verschiedene Ausfallszenarien durchzuplanen.

Mobile Roboter können auch fern von kranken oder pflegebedürftigen Personen Aufgaben im Warentransport und in der Reinigung übernehmen, sodass qualifiziertes Pflegepersonal von diesen Routinetätigkeiten entlastet wird. Ferner können Roboter das medizinische Personal bei der Rehabilitation sowie bei der täglichen Versorgung der Patienten auf der Station unterstützen, wie in der folgenden Darstellung aufgeführt ist.

Die smarten Helfer leisten somit einen erheblichen Beitrag, um dem Personalmangel in der Pflege und Medizin entgegenzuwirken. Sie sind in der Lage, die Folgen des demografischen Wandels abzuschwächen.

Vertrauen wir auf die Zukunft und sind gespannt, welche Potenziale die Technik haben wird!

Abb. 1: Einsatzfelder für Robotersysteme im Krankenhaus [4]

Literatur

[1]   Oswald, J., Neumeyer, H., Visarius, M. (2023). Rahmenbedingungen und Herausforderungen im Personalmanagement. In: Klauber, J., Wasem, J., Beivers, A., Mostert, C. (Hrsg.) Krankenhaus-Report 2023. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-66881-8_6. Quelle: https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-662-66881-8_6Krankenhausreport 2023

[2]   https://www.planet-wissen.de/technik/computer_und_roboter/roboter_mechanische_helfer/pwieroboterimoperationssaal100.html

[3]   https://www.kkbochum.de/de/Patienten_Besucher/Downloadbereich/_doc/FL_Apotheke_Unit-Dose.pdf „Wenn der Roboter die Medikamente stellt“ – Höhere Patientensicherheit durch automatisierte Medikamentenversorgung.

[4]   https://www.springermedizin.de/robotik-im-krankenhaus/25804928.

[5]   https://www.vdi-nachrichten.com/technik/gesundheit/wenn-der-roboter-dem-arzt-den-tupfer-reicht/ (25.08.2023)

[6]   https://www.zukunftstechnologien.info/life-sciences/roboter-im-op/ Fachzeitschrift Life Sciences: Zukunftstechnologie Medizintechnik: „Roboter im OP“.

Sabine Kraft

Risiko-Beraterin

GRB Gesellschaft für Risiko-Beratung mbH

[email protected]

Chirurgie+

Kraft S: Safety Clip: „Wenn der Roboter den Tupfer reicht“: Das Potenzial der Robotik im Gesundheitswesen. Passion Chirurgie.
2024 Juni; 14(06/II): Artikel 04_02.

Honorarberichte der KBV 2022

Die Kassenärztlichen Bundesvereinigung hat die Honorarberichte für die vertragsärztliche Versorgung nach § 87c SGB V für das 1. und 2. Quartal 2022 veröffentlicht. Sie informieren über die Honorarverteilung, die Gesamtvergütung, die Bereinigungssummen und das Honorar je Arzt und Abrechnungsgruppe im jeweiligen Quartal.

Erstes Quartal 2022

Zweites Quartal 2022

Drittes Quartal 2022

Viertes Quartal 2022

Alle bisher erschienenen Berichte sowie weitergehende Kennzahlen zur vertragsärztlichen Abrechnung sind ebenfalls auf der Webseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung veröffentlicht.

Der Honorarbericht und die Kennzahlen erscheinen quartalsweise. Das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (VStG) überträgt der KBV die Aufgabe, einen Bericht über die Ergebnisse der Honorarverteilung, über die Gesamtvergütungen, über die Bereinigungssummen und über den Honorarumsatz je Arzt und je Arztgruppe zu veröffentlichen.

Kassenärztliche Bundesvereinigung KdöR (KBV)

Herbert-Lewin-Platz 2

10623 Berlin

Chirurgie+

Weitere Artikel zum Thema Abrechnung finden Sie auf BDC|Online (www.bdc.de) in der Rubrik Wissen | Vergütung.

Adipositastherapie aktuell: Auf dem Weg zur wirklichen multimodalen Therapie?

Einleitung

Das krankhafte Übergewicht ist eine chronische Erkrankung mit einer komplexen, multifaktoriellen Genese. Diese wissenschaftlich klar belegte Tatsache wird nicht nur in der Gesellschaft, sondern leider auch in der Ärzteschaft weiterhin angezweifelt und missachtet. Die Stigmatisierung der betroffenen Menschen sowie inadäquate Therapieempfehlungen sind häufig die Folgen. Die Betroffenen stehen daher oft alleine da und suchen nach Hilfe.

Wie die Medizin insgesamt, unterliegt auch die Adipositastherapie einem stetigen Wandel. Wissenschaftlich fundierte und konsentierte Leitlinien sind grundsätzlich zu begrüßende Instrumente, können mit den aktuellen Entwicklungen häufig jedoch nicht Schritt halten. Eine Überarbeitung ist kostspielig und nimmt viel Zeit in Anspruch.

Wenn heutzutage in der Adipositastherapie von einer multimodalen Therapie gesprochen wird, ist im Allgemeinen das sogenannte multimodale Therapiekonzept (MMK) vor einer adipositaschirurgischen Operation gemeint. Dieses Konzept entspricht im besten Fall einer leitliniengerechten OP-Vorbereitung, bestehend aus engmaschiger Ernährungsberatung, psychologische Begleitung, gezielter Bewegungstherapie und endokrinologischer Abklärung. In der Realität handelt es sich zumeist jedoch eher um eine bürokratische Abarbeitung von Listen und einer Zusammenstellung von Befunden, um einer möglichen postoperativen Beanstandung des Vorgehens durch die Krankenkassen vorzubeugen. Ein wirklicher Nutzen dieser Vorbereitung konnte wissenschaftlich nie bewiesen werden. Vielmehr sind uns allen Fälle bekannt, bei denen die resultierende Therapieverzögerung schädlich bzw. die Hürden zu hoch für die Patientinnen und Patienten waren, sodass eine notwendige Operation nicht durchgeführt wurde. Von einer multimodalen Therapie im eigentlichen Sinne kann bei diesem Vorgehen nicht die Rede sein.

In der Therapie von onkologischen Erkrankungen ist eine interdisziplinäre, interprofessionelle wie auch intersektorale Vorgehensweise seit Jahre fest etabliert. Beispielsweise wird das Rektumkarzinom allgemeinmedizinisch vermutet, gastroenterologisch gesichert und abhängig vom Stadium der Erkrankung onkologisch, strahlentherapeutisch und/oder chirurgisch therapiert. Hierbei werden die vorhandenen Therapieoptionen nicht als ein Entweder-Oder angesehen, vielmehr werden Therapieformen zeitlich abgestimmt nacheinander und/oder kombiniert angewendet, um den besten Therapieerfolg erzielen zu können, sodass die Definition eines multimodalen therapeutischen Vorgehens als erfüllt gelten darf.

Aktuelle Therapieoptionen

Die vorhandene Studienlage zur konservativen Therapie zeigt, dass durch einen intensiven konservativen Therapieansatz (Lebensstiländerung, starke Kalorienreduktion und strukturierte Bewegungstherapie) ein Gewichtsverlust von durchschnittlich 10 % erzielt werden kann [2, 12] und sich dies auf die Gesundheit der Patientinnen und Patienten grundsätzlich positiv auswirkt. Längerfristige Nachuntersuchungen zeigten dann jedoch zumeist einen deutlichen erneuten Gewichtsanstieg. Ursächlich hierfür ist unter anderem eine lang anhaltende Reduktion des Grundumsatzes [5], eine vermehrte Ausschüttung von hungerfördernden Hormonen wie Ghrelin und eine Reduktion von Sättigungshormonen wie Leptin [10]. Diese Resultate, auch metabolische Adaptation genannt, stützten erneut die These der chronischen multifaktoriellen Erkrankung Adipositas, die keine Willensschwäche darstellt.

In den letzten Jahren ist es zu einer Renaissance der medikamentösen Adipositastherapie gekommen. Die Studien zur Therapie des krankhaften Übergewichts mit GLP-1-Rezeptoragonisten zeigen den größten Effekt für den Wirkstoff Semaglutid. Unter der Höchstdosis von 2,4 mg/Woche konnte bei über 50 % der Studienteilnehmenden eine Gewichtsreduktion von mehr als 15 % gezeigt werden [13]. Die Kombination eines GLP-1-Agonisten mit weiteren gastrointestinalen Hormonen wie beispielsweise GIP (dualer Agonist), hat anscheinend das Potenzial dafür, die Effektivität weiter zu steigern und so erstmals in Bereiche der chirurgischen Therapieergebnisse vorzudringen.

Die Adipositaschirurgie stellt aktuell weiterhin die effektivste Therapieoption für die Betroffenen dar. Langzeitergebnisse zeigen eine Gewichtsreduktion von deutlich über 20 %, eine deutliche Reduktion von kardiovaskulären Ereignissen, eine anhaltende Steigerung der Lebensqualität sowie eine Steigerung des Gesamtüberlebens [7, 8]. Kritische Aspekte wie Komplikationen, Mangelernährung und Suchtverlagerung sollten jedoch angemerkt werden.

Mit der Zulassung von effektiven Medikamenten sowie deren wachsender Verfügbarkeit und zukünftig mutmaßlich auch weiterer Medikamente wie dem dualen Agonisten (Tirzepatid) oder Triagonisten, steht nun erstmals ein breites Portfolio an Therapieoptionen zur Verfügung, um den betroffenen Patientinnen und Patienten eine individualisierte und interdisziplinär abgestimmte Therapie im Sinne einer wirklichen multimodalen Therapie anbieten zu können. Vor allem könnte durch die pharmakologische Therapie die klaffende Lücke zwischen einer rein konservativen Therapie und der etablierten Adipositaschirurgie geschlossen werden.

Grundsätzlich muss angemerkt werden, dass Studienbedingungen nicht mit der Realität zu vergleichen sind und somit auch nicht deren Ergebnisse eins zu eins übertragen werden können. Die „Real life“-Resultate bleiben abzuwarten. Weiterhin sind allen aktuell zur Verfügung stehenden Therapieoptionen die folgenden Probleme bzw. Fragestellungen gemein und verbleiben zunächst unbeantwortet:

Ungenügende Gewichtsreduktion, wobei keine einheitliche Definition dieser Problematik besteht.

Gewichtszunahme (Rezidivadipositas) nach initial adäquater Gewichtsreduktion. Auch hier ist die Definition unklar.

Multimodale Therapie

Sowohl allen beteiligten Professionen als auch den betroffenen Patientinnen und Patienten sollte immer wieder vermittelt werden, dass eine Heilung der chronischen Erkrankung Adipositas bis dato nicht möglich ist und eine lebenslange Therapie erfolgen muss. Weiterhin bestehende Eitelkeiten zwischen den beteiligten Berufsgruppen und Fachdisziplinen sowie Vorbehalte gegenüber den unterschiedlichen Therapieformen sollten im Sinne der Patientinnen und Patienten abgelegt werden. Um das Ziel der Etablierung einer wirklichen multimodalen Therapie zu erreichen, sollten die beschriebenen Therapieformen im Sinne einer additiven, adjuvanten oder neoadjuvanten Therapieoption begriffen und angewendet werden. Es stellt sich also nicht die Frage, ob Therapie A oder B durchgeführt werden sollte, sondern welche Option zu welchem Zeitpunkt und ggf. in welcher Kombination angewendet, respektive eingeleitet wird.

Die Datenlage zu einem derartigen wirklichen multimodalen Therapieansatz stellt sich jedoch deutlich dürftiger dar.

In den meisten zuletzt durchgeführten Studien zur medikamentösen Therapie der Adipositas wurde die Medikation mit einer moderaten Lebensstiländerung (500 kcal Kaloriendefizit) kombiniert. Bei potenten Medikamenten, wie beispielsweise Semaglutid 2,4 mg wöchentlich, scheint die Intensivierung der begleitenden konservativen Therapie keinen zusätzlichen Effekt auf den Gewichtsverlust zu haben, vielmehr kann eine zu starke Kalorienreduktion eine ausreichende Proteinaufnahme erschweren, was sich negativ auf die Muskelmasse auszuwirken scheint [6]. Eine zusätzliche intensivierte körperliche Aktivität wirkt sich jedoch positiv auf die Körperzusammensetzung und die kardiopulmonale Fitness aus [3].

Im Bereich der operativen Therapie gibt es mittlerweile kleine Studien und Fallserien, die einen positiven Effekt der Kombination einer adipositaschirurgischen Maßnahme mit einer medikamentösen Therapie zeigen konnten.

Beispielsweise konnten durch eine präoperativ eingeleitet Therapie mit einem GLP-1- Rezeptoragonist – im Sinne einer neoadjuvanten Therapie – bei stark Adipösen die Durchführbarkeit der Operation erhöht und die Komplikationsraten verringert werden [9].

Bei unzureichendem Gewichtsverlust ein Jahr nach adipositaschirurgischer Operation konnte gezeigt werden, dass durch den additiven Einsatz von Liraglutid 3,0 mg über 24 Wochen ein zusätzlicher Gewichtsverlust von durchschnittlich 9 kg erzielt werden konnte. In dieser placebokontrollierten randomisierten Studie war ein Gewichtsverlust von < 20 % als unzureichend definiert [4]. Ähnliche Daten für den Einsatz von Semaglutid werden aktuell noch generiert (BARI-STEP Trial).

Die Problematik einer erneuten Gewichtzunahme nach initial erfolgreicher Abnahme beschäftigt uns alle täglich in unseren Sprechstunden. In einer retrospektiven Kohortenstudie konnte gezeigt werden, dass Patientinnen und Patienten nach vorangegangener Schlauchmagenbildung und nun bestehender Gewichtszunahme erneut signifikant ihr Gewicht unter medikamentöser Therapie reduzieren konnten. Hierbei zeigte sich für Tirzepatid eine größere Reduktion als für Semaglutid (15,5 % vs. 10,3 % WL) [1].

Abschließend stellt sich die Frage, ob eine simultane Therapie (Operation mit anschließend begleitender medikamentöser Therapie) im Sinne eines adjuvanten Vorgehens nicht grundsätzlich das postoperative Ergebnis nachhaltig verbessert. In einer prospektiven Studie konnte gezeigt werden, dass durch den Beginn einer Liraglutidtherapie 6 Wochen nach Schlauchmagenbildung die Abnahme des Übergewichts (EWL) nach 24 Monaten signifikant im Vergleich zur Placebogruppe gesteigert werden konnte. Bezüglich der Gesamtgewichtsreduktion (TWL) waren die Ergebnisse nicht signifikant [11].

Seitens der Autorin/des Autors sei an dieser Stelle angemerkt, dass Umwandlungsoperationen bzw. „ReDo“-Operationen selbstverständlich zu diesem Portfolio dazugehören, jedoch ein eigenes Thema darstellen.

Offen gebliebene Fragen

Die beschriebenen Studien, die zunehmende Etablierung der Adipositaschirurgie sowie das Wissen darüber, dass bereits weitere Medikamente sich in Entwicklung befinden, können uns grundsätzlich zuversichtlich in die Zukunft blicken lassen. Nichtdestotrotz verbleibt eine Reihe von ungeklärten bzw. nicht abschließend geklärten Fragen, die zukünftig untersucht werden sollten, z. B.:

Welche Subgruppen profitieren von einer multimodalen Therapie? Welchen Einfluss haben hier der Ausgangs-BMI, bestehende Nebenerkrankungen oder Serumspiegel von gastrointestinalen Hormonen?

Wie sollte eine unzureichende Gewichtsabnahme bzw. eine erneute Gewichtszunahme allgemeingültig definiert werden, um Studienergebnisse besser vergleichen und interpretieren zu können?

Wann ist der richtige Zeitpunkt für ein Regimewechsel bzw. zur Addition einer weiteren Therapieoption?

Sollte vor einer „ReDo“-Operation immer ein medikamentöser Therapieversuch erfolgen?

Sind die Erwartungen an die Resultate der Therapie unsererseits wie auch von den Betroffenen grundsätzlich zu hoch?

Woran scheitert die flächendeckende Verbreitung eines multimodalen Vorgehens?

Die vorhandene Datenlage rechtfertigt aus Sicht der Autoren die Anwendung multimodaler Strategien in partizipativer Entscheidungsfindung mit den betroffenen Patientinnen und Patienten. Eine flächendeckende Verbreitung dieser Vorgehensweisen ist aus mannigfaltigen Gründen jedoch nicht zu beobachten. Als wichtigste Ursachen seien unter anderem das Fehlen von adäquaten Strukturen im deutschen Gesundheitssystem sowie die mangelnde Finanzierung angeführt.

Wer koordiniert ein multimodales Vorgehen?

Sicherlich gibt es in Deutschland einzelne „Insellösungen“ im Bereich von universitären Polikliniken/Spezialambulanzen bzw. im Rahmen von Modellprojekten deren Strukturen es ermöglichen, dass die Patientinnen und Patienten multimodal behandelt werden können. Die flächendeckende Durchführung eines Adipositasboards wäre wünschenswert, entspricht aber auch nicht der gelebten Praxis. Ernährungsmedizinische Schwerpunktpraxen stehen flächendeckend nicht zur Verfügung. Operativen Zentren ist eine derartige Koordination aufgrund der stationär ausgerichteten Strukturen nicht möglich. So verbleibt in den vorhandenen Strukturen sicherlich das größte Potential einer suffizienten Koordination im ambulanten allgemeinmedizinischen Sektor. Ob das weiterhin auf sich warten lassende DMP Adipositas einen Beitrag hierbei leisten kann, bleibt abzuwarten.

Wer rezeptiert und überwacht die medikamentöse Therapie?

Anschließend ist auch die Frage, wer die medikamentöse Therapie rezeptieren sollte, nicht geklärt. Aus ärztlichem Selbstverständnis sowie aus juristischen Gründen obliegt dem/der rezeptierenden Arzt/Ärztin die Pflicht der Therapieüberwachung. Einerseits weil eine medikamentöse Therapie nicht nebenwirkungsfrei ist und andererseits, weil eine schrittweise Erhöhung der Dosierung notwendig ist. Weiterhin ergibt aus Sicht der Autorin/des Autors eine alleinige medikamentöse Therapie ohne eine gleichzeitige ernährungsmedizinische Begleitung wenig Sinn, sodass diese eingeleitet werden sollte. Daher wird im eigenen Vorgehen eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen und auf ambulante Kooperationspartner verwiesen.

Wie ist eine multimodale Therapie zu finanzieren?

Die einzige aktuell klar finanzierte Therapieform des krankhaften Übergewichts ist die stationäre chirurgische Therapie, die durch eine DRG abgegolten wird. Die Finanzierung der geforderten präoperativen Vorbereitung sowie der Nachsorge entspricht weiterhin einer absoluten Grauzone. Eine Ernährungsberatung muss individuell beantragt werden und wird dann zumeist nur anteilig von den Krankenkassen übernommen. Die Kostenübernahme einer medikamentösen Therapie durch die Kostenträger stellt aktuell eine absolute Rarität dar. Eine Eigenfinanzierung ist den Patientinnen und Patienten meistens nicht möglich. Ob diesbezüglich ein juristisches Vorgehen erfolgsversprechend sein wird, werden die nächsten Monate und Jahre zeigen.

Zusammenfassend erschweren die angeführten Punkte und Argumente die Etablierung einer multimodalen Therapie deutlich, was unweigerlich zu einer unzureichenden Behandlung der Bevölkerung und einer Ausweitung der Adipositaspandemie führt.

Literatur

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Korrespondierender Autor:

Dr. med. Timm Franzke, MHBA
Oberarzt
ärztlicher Leiter Ernährungs-Team
Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie
Zentrum für endokrine, onkologische und metabolische Chirurgie
Zertifiziertes Darmkrebszentrum (DKG)
Kompetenzzentrum für Adipositaschirurgie (DGAV)
DIAKOVERE Henriettenstift
[email protected]

Nadine Schulze
Oberärztin
Koordinatorin Adipositaschirurgie, Fachärztin für Viszeralchirurgie, Schwerpunkt spezielle Viszeralchirurgie
Ernährungsmediziner DAEM/DGEM
DIAKOVERE Henriettenstift

Chirurgie

Franzke T, Schulze N: Adipositastherapie aktuell. Passion Chirurgie. 2024 Mai; 14(05): Artikel 03_01.

Leserbrief

Betrifft: Artikel von Dr. med. Ralf W. Schmitz aus Passion Chirurgie 01/02/2024 „Entlassmanagement – unverzichtbares Tool in der sektorenverbindenden Versorgung“.

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Sehr geehrter Herr Dr. Schmitz,

netter Artikel in Passion Chirurgie. Mir fehlt da aber noch so ein wenig, den Finger in die Wunde zu legen. De facto findet gar kein Entlassmanagement der Krankenhäuser statt! Weder im GKV noch BG- noch P-Bereich! So zumindest die Erfahrung hier in Berlin und bei vielen Kollegen Deutschland-weit und in allen Fachgruppen. Dafür werden aber die Kliniken jährlich mit Millionensummen bezahlt, wenn ich nicht irre.

Wir erleben eine zunehmend medicolegale und verwaltungsorientierte Ausbildung der jüngeren Kollegen, die in „Paste und Copy“ und die Übermittlung unsinnigster Befunde ausufern, während selbst in Weltkliniken unglaubliche Defizite in medizinisch-fachlichem Behandlungswissen und fachlicher Qualifikation bestehen. Eigentlich logisch, weil dafür ja immer weniger Zeit ist. Die blutige Krankenhausentlassung schlägt dann täglich in den Praxen auf und raubt wertvolle Ressourcen.

Eine wünschenswerte Kooperation mit Kliniken ist freiwillig schwer möglich – haben wir hier vor Jahren schon mal mit BDC/BNC versucht, scheiterte aber an der Einstellung der Chefs („was sollen wir noch tun und sowieso nur mit OK der Verwaltungen“). Und auf die TI sollte, glaube ich, niemand momentan setzen.

Meine Forderung geht daher eher dahin, zunächst den Kliniken ein gesetzeskonformes, Patientenwohl-orientiertes Entlassmanagement abzuverlangen!

Und gerade da sehe ich die BV, die auch mit den Kliniken verzahnt sind, absolut in der Pflicht!

Grüße aus dem sonnigen Berlin

Dr. Volker Lacher

Antwort des Autors

Sehr geehrter Herr Dr. Lacher,

vielen Dank für Ihren Kommentar. Genau das ist ja der Sinn einer solchen Veröffentlichung: Es soll nicht ausschließlich ein Wolkenkuckucksheim beschrieben werden, sondern es soll im Idealfall ein Aufschlag zu einer breit geführten Diskussion sein.

Durch Diskussionen in den Referaten kann das Problem nur angesprochen werden – dadurch ändert sich aber wenig.

Viele Grüße

Dr. Ralf W. Schmitz

Dr. Volker Lacher

BAG Dres. von Seebach, Lacher

Am Tegeler Hafen 2

13507 Berlin

[email protected]

Chirurgie+

Lacher V: Leserbrief. Passion Chirurgie. 2024 Mai; 14(05): Artikel 04_07.

Ambulante und stationsersetzende Eingriffe in der Gefäßchirurgie

Zweitdruck (mit Erlaubnis des Verlags) von Barth U, Lehmann M, Tautenhahn J, Meyer F, Halloul Z: Outpatient and „Admission-Substituting“ Interventions in Vascular Surgery – What is Feasible and Where are the Limits? Previous and New Legal Requirements and their Implementation in Practice. Zentralbl Chir 2023. Aug10 [EPUB ahead of Print].

Was ist machbar und wo liegen die Grenzen? Bisherige und neue gesetzliche Vorgaben sowie deren Umsetzung in der Praxis

Die aktuellen Bemühungen der Bundesregierung und des Gesundheitsministeriums, stationäre Krankenhausleistungen in den ambulanten Sektor zu verlagern, um Ressourcen freizuschaufeln und den aktuellen finanziellen und personellen Problemen zu entgegnen, wird durch zahlreiche Publikationen und Gutachten gestützt. Bei der Umsetzung dieser Bemühungen sind im gefäßchirurgischen Bereich spezifische Probleme zu beachten.

Gerade die Gefäßchirurgie ist auf Grund der besonderen Patientenklientel, die

nach wie vor in der Todesursachenstatistik mit an erster Stelle steht,

in den pAVK-Stadien der kritischen Ischämie mit einer deutlich verkürzten Lebenserwartung rechnen muss (und)

überproportional aus unteren sozialen Schichten kommt,

ein besonders sensibler Bereich. Die ambulante Versorgung von pAVK-Patient:innen ist in Deutschland verbesserungswürdig. Nur 11 % der Patienten wurden im Jahr 2018 von einem Gefäßchirurgen und nur 8 % von einem Angiologen behandelt. Zudem erhielt nur die Hälfte der Patient:innen die leitliniengerechte Thrombozytenaggregations- und Statinmedikation [1]. Dies stellt den klinisch tätigen Gefäßchirurg:innen vor ernsthafte Herausforderungen.

Ziel: Im Folgendem sollen die bisherigen und neuen gesetzlichen Vorgaben sowie deren Umsetzung in der Praxis erläutert und beurteilt werden. Insbesondere sollen hier die Chancen und Bedenken in der praktischen Umsetzung der Maßgaben, die adäquate Refinanzierung, die gesellschaftliche Akzeptanz und Personalplanung der Leistungserbringer Beachtung finden.

Material und Methoden

Berufspolitische Analyse aus ärztlich-gefäßchirurgischer Sicht unter Einbeziehung aktueller gesetzlicher Regelungen, Gesetzesvorlagen, Stellungnahmen und Empfehlungen der Regierungskommission, wissenschaftlicher Gutachten sowie einer narrativen Auswahl aktueller wissenschaftlicher Publikationen zu ambulanten gefäßchirurgischen Eingriffen. Die sozialpolitische Terminologie, die den Leser vor Herausforderungen stellt, kann in einer entsprechenden Faktenbox nachverfolgt werden (Tab. 1).

Tab. 1: Übersicht über die wichtigsten sozialpolitischen Termini

AOP-Vertrag

Vertrag nach § 115 b Absatz 1 SGB V – Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus

Enthält Regelungen der Zulassung zu ambulanten Operationen, deren Leistungsumfang und Vergütung

DRG

Diagnosis Related Groups

Fassen Vielzahl unterschiedlicher Diagnosen- und Prozedurenkombinationen zu Gruppen mit vergleichbarem ökonomischen Aufwand in möglichst auch medizinisch-klinisch homogene Gruppen zusammen

G-AEP

German-Appopriate Evaluation Protocol

GKV-Spitzenverband

zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland

Hybrid-DRG

spezielle sektorengleiche Vergütung, die unabhängig davon erfolgt, ob die vergütete Leistung ambulant oder stationär erbracht wird

ICD

International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems

IGES-Institut

Institut für Gesundheits- und Sozialforschung mit Sitz in Berlin

InEK

Institut für Entgeldsystem im Krankenhaus

Kontextfaktoren

Allgemeine Tatbestände, bei deren Vorliegen die stationäre Durchführung von Leistungen gemäß § 115 Absatz 1 Satz 3 SGB V erforderlich sein kann

MDK

Medizinischer Dienst der Krankenkassen

OPS

Operationen- und Prozedurenschlüssel

OPS-Katalog

Katalog der Operations- und Prozedurenschlüssel von ambulant durchführbaren Operationen als Anlage zum AOP-Vertrag

SGB V

Fünftes Sozialgesetzbuch

Enthält die Bestimmungen zur gesetzlichen Krankenversicherung

Ergebnisse (Eckpunkte)

Ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe (bisherige gesetzliche Vorgaben)

Die Krankenhausbehandlung ist vollstationär, teilstationär, vor- und nachstationär im § 115a SGB V (Fünftes Sozialgesetzbuch) und ambulant in § 115b SGB V geregelt. Der Anspruch auf eine vollstationäre Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus (§ 108 SGB V) besteht nach Prüfung durch das Krankenhaus, weil das Behandlungsziel durch eine teilstationäre, vor- und nachstationäre oder ambulante Behandlung einschließlich häuslicher Krankenpflege nicht erreicht werden kann [2]. Die Regelungen der Zulassung zu ambulanten Operationen, deren Leistungsumfang und Vergütung haben die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) -Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im AOP (Ambulantes Operieren) -Vertrag und einem OPS (Operationen- und Prozedurenschlüssel) -Katalog formuliert, der die ambulant durchführbaren Operationen und Eingriffe konkret bestimmt [3]. Bislang wurde unterschieden in:

1.Leistungen, die in der Regel ambulant zu erbringen sind (und)

2.Leistungen, die ambulant oder stationär durchgeführt werden können [3].

Bisher galten so genannte GAEP- („German appropriateness evaluation protocol“) Kriterien, die eine stationäre Leistung begründeten, auch wenn diese gemäß § 115b SGB V als ambulante Behandlung vorgesehen war.

Ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe (neue gesetzliche Vorgaben)

Mit dem MDK-Reformgesetz hat der Gesetzgeber festgelegt, dass der AOP-Katalog erweitert werden soll, um die Ambulantisierung voranzutreiben. Die drei Selbstverwaltungspartner haben den Auftrag eines Gutachtens an das „Institut für Gesundheits- und Sozialforschung“ mit Sitz in Berlin (IGES) übergeben, welches zusammen mit dem österreichischen Gesundheitsforschungsinstitut Gesundheit Österreich den neuen AOP-Katalog erstellte. Im vorgelegten Gutachten wurden 2.476 zusätzliche medizinische Leistungen (u. a. auch gefäßchirurgische), die in den Katalog für ambulantes Operieren (AOP-Katalog) aufgenommen werden sollen, eingefügt, so dass sich die Anzahl der derzeit möglichen ambulanten Leistungen (2.879 Leistungen) nahezu verdoppeln würde [4]. Der AOP-Katalog ab 01.01.2023 wurde um 208 zusätzliche OPS-Codes erweitert. Die stationäre Durchführung von Leistungen, die nach dem AOP-Vertrag regelhaft ambulant durchgeführt werden müssen, sollen nun anhand von Kontextfaktoren begründet werden. Diese Kontextfaktoren beinhalten bestimmte ICD-Codes, bestimmte OPS-Codes, Funktionseinschränkungen der Patient:innen, die Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 4 oder 5, eine Beatmungszeit von > 0, Patienten bis zum ersten vollendeten Lebensjahr und Übergangsregeln für bestimmte OPS-Codes [5].

Krankenhauspflege­entlastungsgesetz (KHPflEG) – Tagesstationäre Versorgungsformen

Mit der Einführung tagesstationärer Versorgungsformen will die Bundesregierung das Pflegepersonal in den Krankenhäusern entlasten und Geld einsparen. Dazu soll eine Umwandlung von vollstationären Fällen in Tagesbehandlungsfälle mit Abzug von 0,04 BWR pro Nacht (ca. 140 €) bis max. 30 % der DRG erfolgen. Um zu vermeiden, dass aus wirtschaftlichen Gründen Übernachtungen im Krankenhaus infrage gestellt werden, darf der Medizinische Dienst die Notwendigkeit der Umwandlung vollstationärer Behandlung in Tagesbehandlung nicht überprüfen. Die Anforderungen an die Dokumentation sollen der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bis 30 Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes festlegen [6]. Die Tagesbehandlung ist prinzipiell bei allen DRGs möglich, eine Unterbrechung für zwei Tage ist gestattet, sie beträgt mindestens sechs Stunden und schließt AOPs, Tagesklinik, Tagesfälle ohne Einweisung, Ermächtigungen, Institutsambulanzen, Hochschulambulanzen, vor- und nachstationäre Behandlung aus. Eventuelle Fahrtkosten werden durch die Krankenkasse nicht erstattet [7].

Tab. 2: Timeline der wichtigsten gesundheitspolitischen Marker von 2019-2023

MDK-Reformgesetz vom 14.12.2019

IGES-Gutachten vom 01.04.2022

Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) vom 20.12.2022

AOP-Vertrag / OPS-Katalog vom 01.01.2023

Vereinbarung über eine spezielle sektorengleiche Vergütung zum 31.03.2023

„Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen“

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) wird als eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts einheitlich unter der Bezeichnung „Medizinischer Dienst“ (MD) geführt.

Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) wird vom GKV-Spitzenverband organisatorisch gelöst und als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts unter der Bezeichnung „Medizinischer Dienst Bund“ (MD Bund) geführt.

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Kassenärztliche Bundesvereinigung geben bis zum 31. März 2020 ein gemeinsames Gutachten in Auftrag, in dem der Stand der medizinischen Erkenntnisse zu ambulant durchführbaren Operationen, stationsersetzenden Eingriffen und stationsersetzenden Behandlungen untersucht wird.

Gutachten des IGES Institut in Zusammenarbeit mit dem österreichischen Gesundheitsforschungsinstitut Gesundheit Österreich im Rahmen eines Gutachtens für die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), den GKV-Spitzenverband sowie die Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)

vorgestellt am 01.04.2022

Das Gutachten empfiehlt 2.476 zusätzliche Leistungen zum Katalog ambulantes Operieren

Gesetz zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung

Beinhaltete unter anderem die Einführung tagesstationärer Versorgungsformen

Verpflichtet den GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sowie Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bis zum 31. März 2023, eine spezielle sektorengleiche Vergütung zu vereinbaren

ab 01.01.2023 um 208 zusätzliche OPS-Kodes erweitert

Stationäre Durchführung von Leistungen, die nach dem AOP-Vertrag regelhaft ambulant durchgeführt werden müssen, sollen nun anhand von Kontextfaktoren begründet werden.

Kontextfaktoren beinhalten bestimmte ICD-Kodes, bestimmte OPS-Kodes, Funktionseinschränkungen des Patienten, die Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 4 oder 5, eine Beatmungszeit von >0, Patienten bis zum ersten vollendeten Lebensjahr und Übergangsregeln für bestimmte OPS-Kodes.

gescheitert

Spezielle sektorengleiche Vergütung

Der GKV-Spitzenverband, DKG sowie KBV soll(t)en bis zum 31. März 2023 eine spezielle sektorengleiche Vergütung vereinbaren, die unabhängig davon erfolgt, ob die vergütete Leistung ambulant oder stationär erbracht wird. Die Selbstverwaltungspartner sollen demnach auch festlegen, für welche der in dem nach § 115b vereinbarten AOP-Katalog genannten Leistungen die neue Vergütung Anwendung finden kann [7]. Die vereinbarte Vergütung ist individuell als Fallpauschale zu kalkulieren. Unterschiede nach dem Schweregrad der Fälle sind dabei durch die Bildung von Stufen zu berücksichtigen [7]. Diese DRGs (Diagnosis Related Groups) sind als so genannte Hybrid-DRGs bekannt.

Ambulante Operationen in der Gefäßchirurgie in Bezug auf die bisherigen gesetzlichen Vorgaben

Varizenchirurgie

Die Sanierung der primären Varicosis unter ambulanten Bedingungen ist zweifelsfrei der Standard und die Indikationsstellung zur stationären Versorgung muss besonders begründet werden [8]. Um die stationäre Versorgung im Einzelfall zu rechtfertigen, galt bisher die Anwendung des auf deutsche Verhältnisse adaptierten „Appropriateness Evaluation Protocol“ (G-AEP) als Checkliste für den MDK. Jedoch wurden durch den MDK in der Regel Beginn und Ende der stationären Versorgung kritisch hinterfragt [8]. Neben den allgemeinen Kriterien gibt es für die Varizenchirurgie spezifische Kriterien aufgrund des Lokalbefundes an der zu operierenden Extremität, die eher zu einer Operation unter stationären Bedingungen führen sollten (Tab. 3) [9]. Ein weiterer Aspekt umfasst die Bedingungen des sozialen Umfeldes der/s Patient:in und ihrer/seiner häuslichen Versorgung. Die Feststellung einer fehlenden solchen, d. h. mindestens 24-stündigen Überwachungssituation, war nach Auffassung einiger MDKs durch Organisation einer häuslichen Versorgung durch in der Nähe wohnende Angehörige auszugleichen [8]. Trotzdem wurde im Jahr 2020 in Deutschland noch 90.557-mal die Prozedur 5-385 (Unterbindung, Exzision und Stripping von Varizen) bei vollstationären Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern verschlüsselt [9]. Demgegenüber steht die Verschlüsselung derselben Prozedur ambulant am Krankenhaus mit einer Anzahl von 36.590 im Jahr 2019 [10]. In vertragsärztlichen Praxen wurde 2019 die Varizen-Prozedur 111.026-mal verschlüsselt. Die Erstattung der DRG F39B (Unterbindung und Stripping von Venen ohne beidseitigen Eingriff, ohne bestimmte Diagnose, ohne äußerst schwere oder schwere CC) unter stationären Bedingungen betrug 2022 ohne Pflegeerlös bei einem Normallieger (2-4 Tage [2,1] Tage), einer Bewertungsrelation von 0,562 einen Wert von 2.154,19 € [11]. Die OPS-Nummer 5-385.70 (Unterbindung, Exzision und Stripping von Varizen: Crosssektomie und Stripping: V. saphena magna) im EBM-Katalog 2017, welche als Eingriffe am Gefäßsystem der Kategorie 4 bezeichnet ist, wurde mit einem Punktwert von 3001 und einem Wert von 316,01 € vergütet. Im Anschluss an die Leistung nach der Nr. 31204 konnte für die postoperative Überwachung die Gebührenordnungsposition 31505 (1031 Punkte und 108,56 €), für die postoperative Behandlung die Gebührenordnungsposition 31634 (325 Punkte und 34,22 €) oder 31635 (267 Punkte und 28,12 €) berechnet werden [12].

Tab. 3: Risikobehafteter Lokalbefund als Indikation zu einer stationären Durchführung der Varizenchirurgie [15]

operative Sanierung von mehr als einer Crosse

Operation beider Beine oder beider Stammvenen an einem Bein

erhebliche Ausdehnung des sanierungsbedürftigen Befundes (z. B. mehr als 30 Inzisionen)

ausgedehnte Phlebektomien an beiden Beinen

Rezidiveingriffe in der Fossa poplitea oder inguinal

Operationsverfahren der extraluminalen Valvuloplastie

akute Oberflächenthrombose

Z. n. mehrfachen Oberflächenthrombosen

thrombembolische Ereignisse in der Vorgeschichte oder Thrombophilie

Lipohypertrophie der Beine

Vernarbungen und Bestrahlungsfolgen im Operationsgebiet

zu erwartender überdurchschnittlicher Blutverlust bei kritischem Lokalbefund:

Monstervarizen

Z. n. mehrfachen Verödungen/Phlebitiden

Dermatosklerose

Canyon-Varizen

heterotope Ossifikation

Antikoagulation und Bridging

florides Ulcus cruris oder schwere Stauungsdermatitis/Dermatosklerose

BMI > 30 kg/m2 bei Crossektomie

postoperative Komplikationen wie Hämatomausräumung, Wundinfektion

AV-Shuntchirurgie

Die Anzahl ambulant durchgeführter AV-Shunt-Anlagen (Prozedur 5-392) betrug laut Qualitätsberichten der Krankenhäuser gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V des Berichtsjahres 2020 n=2.048 [13]. Im Jahr 2021 wurde in Deutschland 18.870-mal die Prozedur 5-392 (Anlegen eines arteriovenösen Shunts) in Krankenhäusern verschlüsselt [9]. Die beispielhafte DRG L09E (Andere Eingriffe bei Erkrankungen der Harnorgane ohne Anlage eines Dialyseshunts bei akuter Niereninsuffizienz oder bei chronischer Niereninsuffizienz mit Dialyse, ohne Kalziphylaxie, ohne bestimmte Laparotomie, ohne bestimmten anderen Eingriff, Alter > 17 Jahre) erbrachte 2022 unter stationären Bedingungen ohne Pflegeerlös bei einem Normallieger (2-7 Tage [3,3] Tage), einer Bewertungsrelation von 0,771 einen Wert von 2.955,30 € [11]. Die OPS-Nummer 5-392.10 (Anlegen eines arteriovenösen Shunts: Innere AV-Fistel [Cimino-Fistel]: Ohne Vorverlagerung der Vena basilica) im EBM-Katalog 2017, Eingriffe am Gefäßsystem der Kategorie 2, wurde mit einem Punktwert von 1788 und einem Wert von 128,28 € vergütet. Im Anschluss an die Leistung nach der Nr. 31204 konnte für die postoperative Überwachung die Gebührenordnungsposition 31505 (1031 Punkte und 108,56 €), für die postoperative Behandlung die Gebührenordnungsposition 31632 (248 Punkte und 26,11 €) oder 31633 (187 Punkte und 19,69 €) berechnet werden [12].

Endovaskuläre Therapie

Eine einfache endovaskuläre Therapie mit einer DRG F59F (Mäßig komplexe Gefäßeingriffe ohne äußerst schwere CC, ohne aufwendige Gefäßintervention, ohne aufwendigen, bestimmten oder bestimmten anderen Eingriff, ohne Mehrfacheingriff, Alter > 15 Jahre oder ein Belegungstag) konnte im stationären Aufenthalt für Normallieger (2-6 [2,9] Tage) einer Bewertungsrelation von 0,71 mit 2.721,48 € abgerechnet werden [11]. 2017 erhielt man ambulant für eine Serienangiographie bei einem Punktwert von 1552 163,43 €. Neben der Gebührenordnungsposition [34283] waren in demselben Behandlungsfall nur die Gebührenordnungspositionen [01100], [01101], [01220 bis 01222], [01530], [01620 bis 01622], [34489], die Gebührenordnungspositionen der Kapitel [13], [24] und [32] sowie der Abschnitte [34.2], [34.3] berechnungsfähig. Bei Durchführung einer Intervention (PTA, Stent, Embolisation, Atherektomie, Rotationsablatio, Lyse) erhielt man für 2.217 Punkte einen Wert von 233,45 € zusätzlich. Die Zusatzpauschale für Beobachtung nach therapeutischer Angiografie wurde danach mit 1.667 Punkten und einem Wert von 175,54 € bezahlt [12]. Die Anzahl der Prozedur 8-836 ([Perkutan]-transluminale Gefäßintervention) der vollstationären Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern stieg von 151.066 im Jahr 2005 auf 303.437 im Jahr 2021 [9], quasi eine Verdoppelung. Die Anzahl dieses OPS-Codes ambulant betrug in den Qualitätsberichten des Berichtsjahres 2020 n=2.475 (0,8 % der Gesamtzahl) [13].

Andere Operationen

Der OPS-Code 5-865 (Amputation und Exartikulation Fuß) wurde 2021 in Deutschland stationär 48.961-mal verschlüsselt [9]. Die Amputation von Zehen oder Fingern ist bereits im OPS-Katalog enthalten und kann sicherlich im Sinne einer Grenzzonenamputation problemlos erfolgen. Hier konnte man 2017 mit der Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM-)Nummer 31131 (Eingriff an Knochen und Gelenken der Kategorie D1) einen Wert von 126,57 € erhalten. Im Anschluss an die Leistung nach der Nr. [31131] konnte für die postoperative Überwachung die Gebührenordnungsposition [31502] (27,17 €), für die postoperative Behandlung die Gebührenordnungsposition [31614] (17,48 €) oder [31615] (10,95 €) berechnet werden [12].

Da es sich aber in der Gefäßchirurgie meist um Patienten mit einem diabetischen Fußsyndrom oder Patienten mit pAVK im Stadium IV handelt, ist die Nachsorge und Verlaufskontrolle von entscheidender Bedeutung. Nicht zuletzt ist das Risiko einer Nachblutung bei Einnahme von Thrombozytenaggregationshemmern oder Antikoagulantien deutlich erhöht. Eine Einschränkung der Mobilität im Sinne einer Voll- oder Teilentlastung des operierten Fußes erfordert unmittelbar postoperativ ein zuverlässiges soziales Umfeld. Damit bleibt die Grenzzonenamputation als ambulante Leistung eine Individualentscheidung in Abhängigkeit von Compliance und Sozialstruktur der/des Patient:in. Die Vakuumversiegelungstherapie ist seit dem 01.10.2020 im EBM abgebildet, das heißt, dass der niedergelassene Arzt die Vakuumversieglungstherapie direkt mit der KV abrechnet. Die Kostenerstattung der Verbandswechsel der Unterdruck-Wundtherapie erfolgt dann budgetneutral über eine Zusatzpauschale [14]. Bei ambulanten Operationen im Krankenhaus ohne ermächtigten Arzt ist dies nicht möglich. Hier kann nur eine einmalige postoperative Pauschale, z. B. für eine Wundversorgung mit Anlage einer Vakuumversieglung, als ambulante Operation abgerechnet werden.

Ambulante Operationen in der Gefäßchirurgie in Bezug auf die neuen gesetzlichen Vorgaben

Varizenchirurgie

Die ambulante Varizenchirurgie ist ein gutes Beispiel für eine machbare Ambulantisierung operativer Leistungen inklusive der Vor- und Nachbetreuung. Die neu hinzugefügten Kontextfaktoren werden in Zukunft eine stationäre Varizenoperation erschweren, jedoch muss die Forderung nach einem strukturierten und evidenzbasierten Kriterienkatalog, der Transparenz, juristische Sicherheit und eine verlässliche stationäre Fallvergütung schafft [15], wiederholt unterstrichen werden. Neue OPS-Codes wurden dem AOP-Katalog 2023 nicht hinzugefügt.

AV-Shuntchirurgie

Im neuen AOP-Katalog 2023 sind auch für die AV-Shuntchirurgie keine neuen OPS-Nummern hinzugekommen. Bereits 2002 konnten Meyer et al. in einer Kosten-Nutzen-Analyse zeigen, dass die primäre AV-Shuntanlage hinsichtlich des Umfanges, ihrer Invasivität und Dauer der Operation sowie möglichen Lokalanästhesie für ein ambulantes Vorgehen geeignet ist. Trotz hoher Akzeptanz war die AV-Shuntanlage nicht kostendeckend durchführbar [16]. Auch Wenk beschrieb bereits 2004 die ambulante Dialyseshuntchirurgie am eigenen Hause im Sinne der typischen handgelenksnahen Cimino-Brescia-Fistel oder Tabatiere-Fistel in Lokalanästhesie. Revisionsoperationen, Eingriffe bei AV-Shuntkomplikationen oder die Implantation von Kunststoffmaterialien wurde unter stationären Bedingungen durchgeführt [17]. Ein Problem der AV-Shuntchirurgie ist die Multimorbidität, sodass vaskuläre, kardiale und weitere alterstypische Erkrankungen wie der Diabetes mellitus eine erfolgreiche AV-Shuntanlage schwieriger und Rezidiveingriffe komplexer und aufwendiger machen [18]. Bei einer Dokumentation von Nebenerkrankungen im Rahmen der QS-Dialyse 2010 zeigt sich, dass nur 18 % der Patienten ohne Begleiterkrankungen waren [18]. Eine Zusammenstellung von „Risikobehafteten Lokalbefunden“ neben sozialen Umfeldbedingungen der/s Patient:in bzw. zu erfüllenden Kriterien der häuslichen Versorgung als Indikationsmarker für eine anzustrebende eher stationäre Durchführung der AV-Shuntchirurgie scheint angezeigt, wie eben bei der Varizenchirurgie bereits etabliert [15]. Auch muss geklärt sein, in wie weit eine eventuelle Nachblutung in der Häuslichkeit in den Verantwortungsbereich des Behandelnden fällt. Bezüglich der AV-Shuntchirurgie kann einerseits, wie bereits erwähnt, schlecht kostendeckend gearbeitet werden [16], denn man muss sich in Zukunft auf eine sehr multimorbide Patientenklientel einstellen [18]. Um auch hier einer Ambulantisierung bei gleichbleibender Qualität gerecht zu werden, müssen Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität verbessert und optimiert werden [19]. Hierzu eignen sich besonders zertifizierte Gefäßzentren mit bestimmten strukturellen Vorgaben, um die prä- und postoperative Nachbetreuung zu sichern.

Endovaskuläre Therapie

Hierbei handelt es sich um das schwierigste Thema, da komplexe Voraussetzungen und Gegebenheiten zu beachten sind. Die französische Gesellschaft für vaskuläre und endovaskuläre Chirurgie veröffentlichte bereits 2019 Leitlinien, um die Entwicklung der ambulanten endovaskulären Behandlung zu erleichtern. Anhand der systematischen Überprüfung der verfügbaren Literatur wurden die Handlungsempfehlungen erarbeitet. Hervorgehoben wurde die Überprüfung einer Eignung zur ambulanten Behandlung durch Beurteilung der/s Patient:in, des Verfahrens und der Struktur. Die/der Patient:in muss mit umfassenden Informationen und einem Verfahrenspfad ausgestattet werden. Alter, kritische Ischämie, Einnahme von Thrombozytenaggregationshemmern und komplexe Läsionen wurden nicht als Kontraindikationen gewertet. Patienten, die entsprechend der Klassifikation der „American Society of Anesthesiologists“ (ASA) in Klasse I-III eingestuft werden, sind nach Ansicht der Autoren für eine ambulante Behandlung geeignet. Zudem wurden die ultraschallgestützte Punktion, manuelle Kompression oder Verwendung eines Verschlusssystems für die Verwendung von Schleusen bis zu 7 French, empfohlen. Ab einer Schleusengröße von 7 French wird die Verwendung eines Verschlusssystems empfohlen. Die Überwachung des Patienten sollte im Minimum 4 h erfolgen, jedoch auch der intraprozedural verabreichten Heparinmenge angepasst werden [20].

Die Empfehlungen im IGES-Gutachten umfassten 30 OPS-Codes zur (Perkutan-)transluminalen Implantation von nicht medikamentenfreisetzenden, medikamentenfreisetzenden, bioresorbierbaren und gecoverten Stents verschiedener Körperregionen, beschränkt auf einen Stent [21]. Die aktuellen Angioplastie-Leistungen sind im Abschnitt 2 (Leistungen gemäß § 115 b SGB V außerhalb Anhang 2 zu Kapitel 31 des EBM) mit 19 OPS-Codes hinterlegt und beinhalten die Ballon-, Blade- und Laserangioplastie sowie die Atherektomie und Thrombektomie verschiedener Gefäße und Regionen [5]. Die Empfehlungen des IGES-Gutachtens wurden also nicht in den AOP-Katalog 2023 übernommen.

Tagesstationäre Versorgungsformen

Auf Grund der schwierigen gefäßchirurgischen Patientenklientel mit hohem Altersdurchschnitt, multiplen Komorbiditäten und häufig eingeschränktem sozialen Umfeld sind tagesstationäre Behandlungen nur in geringem Umfang anwendbar. So kämen theoretisch nur konservative pAVK-Therapien wie Prostavasin-Infusionen, CT-gestützte Sympathikolyse oder Rückenmarksstimulation sowie operativ die Durchführung intermittierender Wunddebridements bei chronischen Wunden mit oder ohne Vakuumversiegelung infrage.

Spezielle sektorengleiche Vergütung

Das „Hamburg Center for Health Economics“ (HCHE) hat in Zusammenarbeit mit der TU Berlin, dem Zentralinstitut für kassenärztliche Versorgung (ZI), dem Deutschen Krankenhausinstitut (DKI) und dem BKK-Dachverband ein Konzept zur sektorenübergreifenden Vergütung erarbeitet, was der Frage nachgeht, wie für gleiche Leistungen, die in verschiedenen Sektoren erbracht werden, ein einheitliches und sektorengleiches Vergütungssystem gestaltet werden kann [22]. Vorgeschlagen werden in diesem Konzept zwei Phasen. In der ersten Phase sollen sektorengleiche Leistungsgruppen (SLG), ausgehend vom AOP-Katalog, auf Basis des bestehenden Kostenrahmens des Instituts für Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) abzüglich der ausschließlich stationär anfallenden Kosten berechnet und über sogenannte Sektorengleiche Pauschalen (SP) vergütet werden. Übergangsweise werden DRGs als Basis für die Vergütung herangezogen, für die die OPS-Codes des AOP-Katalogs in relevanter Anzahl gruppierungsrelevant sind und die keine Patienten mit äußerst schweren Komplikationen oder Komorbiditäten betreffen, wobei es sich in der Regel um Kurzlieger handelt [22]. In einer Übergangsphase von drei Jahren soll weiter eine sektorengleiche Datengrundlage geschaffen werden, in dem eine Stichprobe an Leistungserbringern dieses sektorengleichen Bereiches Kalkulationsdaten erbringt. Auf dieser Datengrundlage werden Leistungskomplexe kalkuliert und empirisch bewertet. Dabei wird nach den verschiedenen beteiligten ärztlichen und nichtärztlichen Professionen differenziert. Orientiert wird sich strukturell am Kostengerüst des InEK und am Standard-Bewertungssystem. Nach einem Baukastenprinzip werden aus den Leistungskomplexen flexibel zusammensetzbare SLG zusammengestellt und über SP vergütet [22]. In einem weiteren Gutachten wurde eine initiale Auswahl von Leistungsbereichen für eine sektorengleiche Vergütung identifiziert, wobei Leistungsbereiche ausgewählt wurden, die Teil des AOP-Katalogs sind, eine geringe Verweildauer aufweisen und durch ein hohes stationäres Fallzahlvolumen charakterisiert sind [21] (Tab. 4).

Tab. 4: Initiale Auswahl von Leistungsbereichen für eine sektorengleiche Vergütung [21]

Nr.

OPS (Viersteller)

Fallzahl¹

Top DRGs bei VWD1

VWD1²

VWD1-3³

Gesamt

DRG

1

%

DRG2

%

1

5-810/1/2/3/4

Arthroskopische Operation

193.023

467.214

558.439

I18B

41

I24B

10

2

1-275

Transarterielle Linksherz-Katheteruntersuchung

174.211

338.535

632.834

F49G

49

F58B

20

3

5-530/1/4/6

Verschluss der Hernie

109.205

171.935

195.615

G24C

78

G24B

30

4

1-650

Diagnostische Koloskopie

94.218

240.560

539.644

G71Z

34

G67C

40

5

3-603/4/5/6/7/8

Arteriographie I

76.778

156.018

309.098

F59F

38

F59D

50

6

5-139/142/144/149

Andere Operationen an Sklera/Linse/Extrakapsuläre Extraktion/Kapsulotomie/…

73.715

132.877

162.454

C08B

86

C20B

60

7

5-385

Unterbindung […] Varizen

66.592

101.200

105.367

F39B

87

F39A

70

8

8-137

Einlegen […] Ureterschiene

59.146

152.022

241.874

L64B

42

L20B

80

9

5-452

Lokale Exzision […] Dickdarm

45.621

96.964

172.581

G71Z

73

G67A

90

10

5-787

Entfernung Osteosynthesematerial.

42.661

70.559

107.653

I23B

51

I23C

100

11

1-444

Endoskopische Biopsie

36.916

94.216

212.157

G71Z

32

G67C

110

12

8-836

(Percutan) transluminate Gefäßintervention

35.167

68.066

109.540

F59F

56

F59D

120

13

1-672

Diagnostische Hysteroskopie

28.976

44.806

51.695

N10Z

45

N25Z

130

14

1-661

Diagnostische Urethrozystoskopie

27.922

71.833

131.109

L64B

31

L06C

140

15

5-690

Therapeutische Kürettage

25.330

36.346

41.822

O04C

59

N10Z

150

16

5-611/624/631/640

Operation Hydrozele testis /Präputium/Orchidopexie/Exzision Epididymis

24.698

39.014

46.462

M04D

55

M04C

160

17

1-471/2

Biopsie o. Endometrium /Cervix u.

24.543

33.680

38.828

N10Z

38

N09B

170

18

5-513/526

Endoskopische OP Galle/Pankreas

23.283

51.953

159.503

H41E

55

H41D

180

19

5-490/2/3

Inzision […] Perianalregion/Analkanal/OP Hämorrhoiden

22.176

38.586

46.022

G26B

93

J09B

190

20

5-562

Ureterotomie

21.882

61.645

83.929

L20C

45

L20B

200

21

5-214/5

Subm. Resektion/OP Nasenseptum/-muschel

20.963

91.236

121.693

D38Z

67

D06C

210

22

5-200

Parazentese [Myringotomie]

19.991

34.068

43.204

D13B

66

D30B

220

23

5-285

Adenotomie (o. Tonsillektomie)

19.720

31.648

35.923

D13B

66

D30B

230

24

5-788

OP Metatarsale […] des Fußes

19.023

73.825

98.324

I20F

71

I20F

240

25

5-790

Geschlossene Reposition Fraktur

19.893

35.069

42.674

I59Z

37

I32F

250

26

1-640/1/2

Diagnostische Retrogr. Darstellung Galle/Pankreas

16.503

33.766

93.811

H41E

64

H41D

260

27

3-600/1/2

Arteriographie II

13.705

28.512

71.977

B70.I

47

B81B

270

28

5-399

Andere OP. Blutgefäße

13.691

27.966

75.121

J11B

15

F75C

280

29

5-056/7

Neurolyse/Dekompression Nerv

13.038

28.214

46.464

B05Z

42

B7E

290

30

5-897

Exzision […] Sinus pilonidalis

13.025

20.386

22.473

J09B

95

J09A

300

Summe

1.375.615

2.872.719

4.598.290

¹ Von Belegärzt:innen erbrachte Leistungen wurden für diese Betrachtungen ausgeschlossen.

² Alle Fälle mit einer Verweildauer von einem Tag.

³ Alle Fälle mit einer Verweildauer von 1-3 Tagen.

Alle Fälle mit allen Verweildauern (inklusive Fälle mit 1-3 Tagen)

Für die Gefäßchirurgie bedeutsam wurden die OPS-Codes 3-603/4/5/6/7/8 (Arteriographie), 5-385 (Unterbindung … Varizen), 8-836 ([Percutan-]transluminale Gefäßintervention), 3-600/1/2 (Arteriographie) und 5-399 (Andere Operationen an Blutgefäßen) identifiziert [16]. Mit Auslaufen der gesetzlich vorgegebenen Frist konnten der GKV-Spitzenverband, die DKG sowie die KBV keinen Konsens für eine vollständige Vereinbarung zur Einführung der speziellen sektorengleichen Vergütung gemäß § 115f SGB V erzielen [23].

Diskussion

Über die Notwendigkeit einer strukturellen Veränderung des Gesundheitssystems bei Zunahme von Erkrankungen im Zuge des demographischen Wandels und damit knapper werdenden Ressourcen und Fachkräften in allen Bereichen sind sich alle Verantwortlichen im Gesundheitswesen einig. Die Verlagerung stationärer Leistungen in den ambulanten Sektor kann in Anlehnung an die Erfahrungen anderer europäischer Länder ein gangbarer Weg sein. Jedoch sollten zunächst die Strukturen, ökonomische Voraussetzungen und ausreichend Anreize geschaffen werden, um die Ambulantisierung erfolgreich voranzutreiben. Das (vorübergehende) Scheitern der Verhandlungen zu den Hybrid-DRGs bedeutet erneut eine Verzögerung in der Umsetzung der Bemühungen.

Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, in Zukunft weiter Netzwerkstrukturen zu etablieren. Hier sollte insbesondere bundesweit auf die „integrierte Versorgung (IV-Struktur)“ gesetzt werden. Der Gesetzgeber hat mit dem § 140a des SGB die Möglichkeit geschaffen, dass die Krankenkassen Verträge mit den in Absatz 3 genannten Leistungserbringern über eine besondere Versorgung abschließen können, die eine leistungssektorenübergreifende oder interdisziplinär fachübergreifende Versorgung sowie besondere Versorgungsaufträge unter Beteiligung der Leistungserbringer oder deren Gemeinschaften ermöglichen [24]. Durch die IV-Struktur wird zwar für den Patienten die freie Arzt- und Klinikwahl durch geplante und vertraglich geregelte Abläufe eingeschränkt, jedoch wird eine klare Prozessstruktur und Patientensteuerung geschaffen, sodass der niedergelassene Arzt, das Krankenhaus, die Rehabilitationseinrichtungen und die Krankenkassen koordiniert und partnerschaftlich zusammenarbeiten können [25]. Dadurch kann ebenfalls die teils entstandene Doppelversorgung durch strikte Trennung von ambulanter und stationärer Behandlung besser überwunden werden, welche zusätzlich den vorhandenen Fachärztemangel verschärft.

Der Einsatz der Telemedizin im Sinne der Tele-Prämedikation oder des Tele-Monitorings kann gerade in ländlichen Regionen eine Möglichkeit sein, ambulante Operationen auszuweiten, sofern die entsprechende digitale Struktur vorhanden ist.

Als schwierig ist das ambulante Potenzial der perkutanen transluminalen Interventionen zu bewerten, da die Rate an Komplikationen nach perkutanen Interventionen zwischen 2,4 und 18,1 % beträgt und auch in bis zu 25 % nach einem Zeitfenster von drei bis vier Stunden nach stattgehabter Intervention beobachtet werden. Die Rate von Komplikationen hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist somit für jeden Patienten individuell zu evaluieren [26]. In Anlehnung an die französischen Leitlinien zum Management ambulanter endovaskulärer Prozeduren sollten auch für Deutschland entsprechende Behandlungsempfehlungen erarbeitet werden, um eine größtmögliche Sicherheit für die/den Patient:in zu gewährleisten und der/m Behandler:in Rechtssicherheit zu geben. Zudem sind die lokalen Gegebenheiten zu beachten. Im ländlichen Bereich mit einer schwachen Sozial- und Infrastruktur sind gerade in der postoperativen Situation ambulante operative Behandlungen im Ausmaß einer peripheren endovaskulären Intervention ungleich schwerer zu organisieren. Dies wird gerade auch bei den geforderten tagesstationären Behandlungen in dieser Patientenklientel aus Sicht der Autoren eher zurückhaltend angenommen, da die Fahrtkosten hier von der Krankenkasse nicht übernommen werden. Weiterhin zu bedenken sind die mitunter hohen Materialkosten in der endovaskulären Therapie, die natürlich auch ambulant kostendeckend abgebildet werden müssen. Deshalb ist im ersten Schritt die Schaffung kostendeckender Hybrid-DRGs sinnvoll, um Anreize zur Ambulantisierung dieser Leistung zu schaffen.

Aktuell können ambulant durchgeführte Interventionen nur von ambulant tätigen interventionellen Radiolog:innen abgerechnet werden. Um jedoch Therapiekonzepte aus einer gefäßmedizinisch versierten Hand zu ermöglichen, ist diese Leistungsabrechnung auch durch vaskuläre Chirurg:innen und Spezialist:innen zu fordern. Eine Eingrenzung dieser Leistungen nur durch Radiolog:innen reduziert die Bereitschaft zur Ambulantisierung chirurgischer Leistungen sowie die Möglichkeiten gesamtheitlicher Behandlungskonzepte und einer entsprechenden Nachsorge.

Auch die beträchtliche Zunahme an Patient:innen, die auf Antikoagulantien eingestellt werden, sind in die Betrachtungen zur Ambulantisierung miteinzubeziehen. Die zunehmende Verwendung neuer oraler Antikoagulantien macht das Handling dieser Medikamente sicherlich leichter, jedoch ist die Durchführung des prä- und postoperativen Bridgings immer in Patientenhand und damit von dessen Compliance abhängig.

Zusätzlich ist die von der Bundesregierung geplante Veränderung der Krankenhausstruktur zu beachten. So ist die Abstufung in drei Krankenhauslevel geplant, wobei Level I und III nochmals differenziert werden. Während im Level-I-Krankenhaus die besondere Verzahnung von ambulanter und stationärer Krankenhausbehandlung hervorgehoben wird, kommt dem universitären Level IIIU eine Sonderrolle mit erweitertem Leistungsspektrum und Zusatzaufgaben zu, insbesondere bei der Koordination der regionalen Versorgung und der Unterstützung der anderen Krankenhäuser über Zentren und Telemedizin [27] (Abb. 1).

Abb. 1: Organigramm zu bundesweit einheitlichen Stufen der Krankenhausversorgung [27]

Insofern sind natürlich hier dann die Bedingungen, Strukturen und die Kostendeckung einer Ambulantisierung an Universitätskliniken zu prüfen. Petersen et al. konnten bereits 2013 für ambulante Hernienoperationen und i.v.-Portimplantationen am Universitätsklinikum Magdeburg A. ö. R. keine Kosteneffektivität nachweisen [28]. Deshalb müssten dann ambulant durchführbare Leistungen der Universitätskliniken an Krankenhäuser mit niedrigerem Level, die sich eher auf eine ambulante Behandlung spezialisieren, abgegeben werden, was die Notwendigkeit der Koordination der regionalen Versorgung und Unterstützung peripherer Krankenhäuser durch die Universitätskliniken unterstreicht.

Zusammenfassung

Das Potenzial, stationäre Leistungen ins ambulante Setting der Leistungserbringung umzuwandeln, ist in der Gefäßchirurgie in den Kernbereichen Varizenchirurgie, Shuntchirurgie und periphere interventionelle Prozeduren unter spezifischen Voraussetzungen umsetzbar. Unbedingt zu fordern sind rechtssichere Behandlungsempfehlungen, eine entsprechende Kostendeckung und langfristige Übergangsphasen zur Etablierung entsprechender Strukturen. Es wird notwendig sein, ambulante Operationszentren zu installieren, die Integrierte Versorgung in der Breite umzusetzen und neue digitale Lösungen mit in Anwendung zu bringen. Gerade in strukturschwachen Gebieten mit mangelnder Verkehrs- und Infrastruktur sind individuelle Lösungen für die Krankenhäuser zu suchen. Tagesstationäre Behandlungen von gefäßchirurgischen Patient:innen werden eher die Ausnahme bilden. Auch wenn noch viele unkalkulierbare Variablen vorhanden sind, sollte eine frühe und breite Debatte unter den Gefäßchirurg:innen geführt werden, um Fehlentwicklungen zu vermeiden und um aktiv an der Gestaltung der Ambulantisierung teilzunehmen und damit ihre Grenzen sukzessive und kosteneffizient auszuloten. Dabei ist nicht außer Acht zu lassen, dass letztlich Instrumente und „Tools“ der klinischen Versorgungsforschung zur wissenschaftlichen Klärung relevanter offener Fragen (z. B. Qualitätskriterien) aktiv zu nutzen sind.

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[12] Kodierungsbrowser. https://diego.one/ebm

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[22] Innovationsfondprojekt, Einheitliche, Sektorengleiche Vergütung, gefördert durch den G-BA Innovationsfond-Förderkennzeichen:01VSF19040. https://www.zi.de/fileadmin/images/content/PMs/MI_ESV-Tagung_2022-09-20_Expertise.pdf. Zugriff am 30.12.2022

[23] Kohrs J (17.04.2023). Unversöhnliche Positionen zu den Hybrid-DRG. KMA online. https://www.kma-online.de/aktuelles/politik/detail/verhandlungen-ueber-hybrid-drg-gescheitert-49676. Zugriff 18.04.2023

[24] Sozialgesetzbuch (SGB V), Fünftes Buch, Gesetzliche Krankenversicherung, Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 28.6.2022 I 969, § 140a SGB V Besondere Versorgung, https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/140a.html. Zugriff am 19.08.2022

[25] Lobmann R, Rümenapf G, Lawall H et al. Interdisziplinär versorgen. ProCare 2018; 23(3): 20-25

[26] Heller A, Meisenbacher K, Dovzhanskiy D et al. Lokale und systemische Komplikationen nach perkutanen Interventionen in der Therapie der peripheren arteriellen Verschlusskrankheit. Gefässchirurgie 2021; 26(3): 219-224

[27] Dritte Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/K/Krankenhausreform/3te_Stellungnahme_Regierungskommission_Grundlegende_Reform_KH-Verguetung_6_Dez_2022_mit_Tab-anhang.pdf. Zugriff am 12.01.2023

[28] Petersen M, Meyer F, Lippert H. Ist ambulante Chirurgie im Krankenhaus wirtschaftlich sinnvoll? Eine Kosten-Nutzen-Analyse ausgewählter chirurgischer Operationen. Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 2013; 24(4): 52-58

Korrespondierender Autor:

Prof. Dr. med. habil. Frank Meyer

Klinik für Allgemein-, Viszeral-, Gefäß- und Transplantationschirurgie

Universitätsklinikum Magdeburg A. ö. R.

[email protected]

Dr. med. Udo Barth

Arbeitsbereich Gefäßchirurgie

Klinik für Allgemein-, Viszeral-, Gefäß- und Transplantationschirurgie

Universitätsklinikum Magdeburg A. ö. R.

Leipziger Straße 44

39120 Magdeburg

Dr. med. Martin Lehmann

Chefarzt

Arbeitsbereich Gefäßchirurgie

Klinik für Allgemein-, Gefäß- und Viszeralchirurgie

Helios Klinik Jerichower Land, Burg

PD Dr. med. habil. Jörg Tautenhahn

Klinik für Gefäßchirurgie

Klinikum Magdeburg gemeinnützige GmbH

Prof. Dr. med. habil. Zuhir Halloul

Arbeitsbereich Gefäßchirurgie

Klinik für Allgemein-, Viszeral-, Gefäß- und Transplantationschirurgie

Universitätsklinikum Magdeburg A. ö. R.

Gesundheitspolitik

Barth U, Lehmann M, Tautenhahn J, Meyer F, Halloul Z: Ambulante und stationsersetzende Eingriffe in der Gefäßchirurgie. Passion Chirurgie. 2024 Mai; 14(05): Artikel 05_03.

BDC-Praxistest: Mindestmengen in der kolorektalen Chirurgie – Welchen Einfluss hätten sie auf die Weiterbildung?

Vorwort – Mindestmengen kolorektale Chirurgie

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Einführung von Mindestmengen vor allem in operativen Fächern durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) segelt immer unter der Flagge der Qualitätsverbesserung. Das Argument ist so schlagend wie auch sakrosankt. Doch wer sich mit der deutschen Variante der Mindestmengen-Diskussion genauer beschäftigt, dem fallen schnell die zu einseitigen Betrachtungen, argumentativen Fehler und der Anspruch auf die absolute Deutungshoheit auf. Wir ringen seit Jahren, doch wir werden nicht besser. An einer zu niedrigen Menge an Diskussionen liegt das nicht. Was nahtlos zur operativen Mindestmenge zurückführt, die sich seit Jahren ernsthaft auf den Zusammenhang von Masse und Qualität reduziert. Ein Vergleich zum Fußballsport: Natürlich kann man einen Freistoß besser platzieren, wenn man das vielfältig praktiziert. Und trotzdem beeinflusst Talent das Ergebnis und die Lernkurve ganz erheblich. Und wenn dann nur noch die im Häufigen Geübten vor die Kugel treten dürfen, dann lernt es auch gar keiner mehr. Moment – war Konkurrenzdruck nicht auch ein politisch gewolltes Prinzip der Qualitätssteigerung? Na, was denn jetzt?

Qualität setzt sich natürlich aus weit mehr zusammen als nur der reinen Menge, die als Argument der Zentrierung alles zusammenschießt. Wir täten gut daran, dass endlich in unseren Diskussionen zu berücksichtigen. Vielleicht hilft da wieder mal ein Blick über den Tellerrand, z. B. nach Schweden. Die dortigen Kollegen drehen die Zentrierung jetzt wieder etwas zurück, weil man überzeugt ist, übertrieben zu haben. Andernfalls freuen wir uns auf die Mindestmengen für Schilddrüsen, Nabelhernie und den Sinus pilonidalis. Da ist sicher auch was zu holen. Alles eine Frage der Grenzziehung. Aber jetzt geht es erstmal um das Kolon.

Lehrreiche Lektüre wünschen

Prof. Dr. med. C. J. Krones

und

Prof. Dr. med. D. Vallböhmer

Am 16. Juni 2022 hat der Gemeinsame Bundesausschuss gemäß 8. Kapitel § 15 Abs. 6 der Verfahrensordnung beschlossen, den Unterausschuss Qualitätssicherung mit der Durchführung eines Beratungsverfahrens zur Festlegung einer Mindestmenge in der kolorektalen Chirurgie bei Darmkrebs zu beauftragen. Nach Analyse der aktuell verfügbaren Daten hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) am 15.03.2023 einen Rapid Report zum Zusammenhang zwischen Leistungsmenge und Qualität der chirurgischen Behandlungsergebnisse bei kolorektalen Karzinomen veröffentlicht [1]. Die Autor:innen kommen zu der Schlussfolgerung, dass bei 9 von 13 verwertbaren Zielgrößen ein Zusammenhang zwischen der Leistungsmenge und den Behandlungsergebnisse zugunsten von Krankenhäusern mit höheren Leistungsmengen abgeleitet werden kann. Diese betreffen u. a. die Mortalität, die Gesamtkomplikationen, die Häufigkeit von postoperativem Nierenversagen und die Re-Interventionsrate.

Seither sind keine weiteren offiziellen Verlautbarungen zum weiteren Umgang mit diesen Ergebnissen publiziert worden, es gilt aber als hochwahrscheinlich, dass diese Daten nun in der Folge als Grundlage für die Einführung einer Mindestmengenregelung bei kolorektalen Karzinomoperationen in deutschen Krankenhäusern herangezogen werden.

Einfluss auf die chirurgische Weiterbildung

Um abschätzen zu können, welchen Einfluss die Einführung dieser Mindestmengenregelung auf die chirurgische Weiterbildung in Deutschland hätte, müssten grundsätzlich zunächst die folgenden Fragen beantwortet werden:

Wird sich die Mindestmenge ausschließlich auf maligne Diagnosen beziehen (diagnosebezogene Mindestmengenregelung) wie z. B. bei den bereits geltenden Lungenmalignom-Prozeduren oder auf alle Eingriffe am Organsystem Kolorektum (organbezogene Mindestmenge) wie etwa bei Pankreas- und Ösophagusresektionen?

Welche Anzahl von Prozeduren wird bei diagnosebezogener Mindestmengenregelung gefordert?

Wird der Einfluss auf die Inhalte der aktuellen Weiterbildungsordnung (WBO) bezogen?

Welche Zeitachse wird betrachtet?

In diesem Artikel beziehen sich die Annahmen auf die nach derzeitigem Kenntnisstand wahrscheinlichste Variante einer Mindestmenge von 30 Kolon- und 20 Rektumkarzinom-Prozeduren (analog DKG-Zertifikat für Darmkrebszentren). Angenommen wird eine zunächst unveränderte Weiterbildungsordnung (WBO 2011) für den Facharzt für Viszeralchirurgie und die Zusatzweiterbildung Spezielle Viszeralchirurgie. Ferner wird davon ausgegangen, dass die Einführung zeitlich und numerisch gestaffelt umgesetzt wird.

Zu erwartende Versorgungssituation in Deutschland vor diesem Hintergrund

Laut Aussagen der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) gibt es derzeit 310 Krankenhäuser in Deutschland, die als Darmkrebszentrum zertifiziert sind. Diese Zertifizierung beinhaltet u. a. eine operative Mindestmengenanforderung, die bei 30 Kolonresektionen und 20 operativen Rektumprozeduren festgelegt ist. Nach Einschätzung der DKG ist die Anzahl der Kliniken, die diese Mindestmenge erreicht oder überschreitet und noch nicht zertifiziert ist, relativ gering [2]. Ferner wird davon ausgegangen, dass in etwa 1000 Kliniken in Deutschland kolorektale Resektionen bei Malignomen durchgeführt werden, die diese Zahlen nicht erreichen. Diese Einschätzung wird unterstützt durch eine populationsbasierte Kohortenstudie von Trautmann und Mitarbeiter:innen anhand von Krankenkassendaten zwischen 1/2010 und 12/2015. Es ergab sich hier eine Verteilung von 34,3 % von Patient:innen, die in zertifizierten Einrichtungen versorgt wurden zu 65,7 % von Patient:innen, die in nichtzertifizierten Zentren behandelt wurden [3].

Nach Einschätzung der DKG würde die Einführung einer Mindestmenge für kolorektale Karzinomoperationen nach obengenannten Kriterien zu folgenden Effekten führen:

1.Die Fallzahl in den bereits vorhandenen zertifizierten Zentren würde sich deutlich erhöhen.

2.Neue Zentren würden etabliert

3.Im Ergebnis würde an etwa 400-500 Zentren in Deutschland kolorektale Karzinomchirurgie zugelassen sein.

Nicht berücksichtigt bei diesen Annahmen sind die weiteren politischen Entwicklungen zur deutschen Krankenhausreform und mögliche regionale Sondergenehmigungen zur Leistungserbringung trotz Mindestmengenunterschreitung.

Perspektive der chirurgischen Weiterbildung unter Mindestmengenregelung

Für die Weiterbildung zum Facharzt für Viszeralchirurgie ist eine Richtzahl von 30 Eingriffen am Kolon festgelegt. Diese gelten unabhängig von der zugrunde liegenden Diagnose und sind daher formal auch mit Resektionen aufgrund benigner Grunderkrankungen, Anlagen von Stomata, Korrekturen etc. erreichbar. Es ist daher für den „Viszeralchirurgen“ davon auszugehen, dass die Einführung einer Mindestmengenregelung kurzfristig keinen wesentlichen Einfluss auf die Anzahl der Weiterbildungsstätten und die Qualität der Weiterbildung hätte.

Im Rahmen der Zusatzweiterbildung Spezielle Viszeralchirurgie sind 50 Eingriffe am Kolon sowie 30 Eingriffe am Rektum als Richtzahl gefordert. Zwar ist auch hier formal keine Verknüpfung mit der zugrunde liegenden Diagnose vorhanden. Es ist aber schwer vorstellbar, dass diese Zahlen ohne Karzinomresektionen erreichbar wären. Bei unveränderter WBO wäre daher diese Zusatzweiterbildung nur noch an Zentren möglich, die die Mindestmengvorgaben erfüllen.

Diskussion

Der Zusammenhang zwischen der Frequenz einer erbrachten Leistung und dem Outcome ist nicht nur eine allgemeingültige Erfahrung nach dem Motto „Übung macht den Meister“, sondern längst auch für viele Entitäten des chirurgischen Portfolios statistisch nachgewiesen [4]. Spätestens seit der Erkenntnis, dass Patient:innen in zertifizierten Darmkrebszentren besser behandelt werden [5,6], drängt sich zunehmend die Frage auf, warum in Deutschland nicht, wie beispielsweise in den USA oder den Niederlanden, diesbezügliche Mindestmengen eingeführt werden.

Insofern ist der Beginn des Prozesses durch den G-BA nur folgerichtig und wird wohl kurzfristig in der politischen Entscheidung münden, diese Mindestmenge in Deutschland einzuführen. Nach Ansicht des Verfassers ist es sehr wahrscheinlich, dass diese, ähnlich wie bei Pankreas und Lunge, schrittweise über einen gewissen Zeitkorridor eingeführt werden. Als sehr unwahrscheinlich darf angenommen werden, dass Fragen der chirurgischen Weiterbildung in diesem Kontext mitgedacht werden. Eine deutliche Erschwerung der ärztlich-chirurgischen Aus- und Weiterbildung muss ohne weitere Maßnahmen daher befürchtet werden [7].

Es wird also an uns liegen, die Weiterbildung unter diesen neuen Voraussetzungen zu restrukturieren und zu reorganisieren. Dies ist sicherlich eine Herausforderung, man kann es aber auch als Chance verstehen, denn es darf wohl als unwahrscheinlich angenommen werden, dass in Kliniken, in denen kolorektale Karzinomchirurgie unterhalb der Mindestmenge betrieben wird, eine fundierte und solide onkologisch-chirurgische Weiterbildung am Kolorektum stattfindet.

Die Weiterbildung zum Facharzt für Viszeralchirurgie würde nach Einführung kolorektaler Karzinommindestmengen kurzfristig wenig beeinflusst. Mittel- bis langfristig ist zu befürchten, dass auch die Frequenz von elektiven Kolonresektionen bei benignen Diagnosen in einer Klinik abnimmt, die keine kolorektalen Karzinome mehr operieren darf. Spätestens dann ergäbe sich für diese Kliniken neben dem „Weiterbildungsproblem“ auch ein zunehmendes Personal- und Versorgungsproblem, zumindest in den Flächenländern [8].

Für die Zusatzweitbildung „Spezielle Viszeralchirurgie“ werden sich die größten Veränderungen ergeben. Schon durch die aktuelle Anhebung der Mindestmenge bei Pankreasresektionen wird sie schon 2025 an vielen Kliniken nicht mehr möglich sein, eine Mindestmenge kolorektale Karzinomresektionen verstärkt das Problem.

Mögliche Lösungsansätze könnten beinhalten:

1.Kooperative Kliniknetzwerke mit Ausbildungs- und Versorgungsrotationen.

2.Anpassung der Weiterbildungsordnungen, ggf. Teilschrittkonzeptionen [9].

3.Intensivere Integration von Simulation in die Weiterbildung.

Eine Rotation von Weiterbildungsassistent:innen in das zentrale Krankenhaus mit Gegenrotation von Fachärzt:innen zur Versorgung in die Peripherie wäre in Flächenländern inhaltlich denkbar. Ob solche Netzwerkverbünde vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Situation vieler Krankenhäuser tatsächlich umsetzbar wären und ob man junge Mitarbeiter:innen mit innovativen Konzepten von solchen Rotationen überzeugen kann, hängt maßgeblich von den weiteren politischen Entscheidungen und insbesondere auch von der Zeitachse ab. Mit ausreichend Zeit und klaren politischen Rahmenbedingungen könnte sicherlich vieles lokal und regional neugestaltet werden.

Eine Anpassung der WBO würde nicht das erste Mal der praktischen Erkenntnis folgen, dass die von Fachgesellschaften geforderten Richtzahlen in realitas nicht erbracht werden können. Letztmalig hat eine solche „Katalogbereinigung“ zur Einführung der Zusatzweiterbildung „Spezielle Viszeralchirurgie“ geführt [4]. Mit zunehmender Einführung von Mindestmengen und ggf. auch Leistungsgruppen im Rahmen der Krankenhausreform wird eine Anpassung unumgänglich sein.

Inwieweit IT/KI/VR unsere Aus- und Weiterbildung zukünftig beeinflussen wird, ist derzeit schwer abschätzbar, Simulatortraining wird aber sicher an Bedeutung zunehmen [10].

Fazit

Die Mindestmenge kolorektale Karzinomresektion wird kommen.

Eine zahlenmäßige Analogie zum DKG-Zertifikat ist wahrscheinlich.

Die Anzahl von Kliniken, die dann diese Eingriffe anbieten dürfen, wird sich deutlich verringern.

Der Einfluss auf die Facharztausbildung Viszeralchirurgie wird zunächst überschaubar bleiben.

Die Zusatzweiterbildung Spezielle Viszeralchirurgie wird nur noch an großen Zentren möglich sein.

Mittelfristig müssen chirurgische Aus- und Weiterbildungen angepasst und reorganisiert werden. Zeitlicher Vorlauf und klare Rahmenbedingungen sind dafür wichtige Voraussetzungen.

Literatur

[1]   Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) Rapid Report V22-02 Im Internet www.iqwig.de

[2]   Persönliche Kommunikation Deutsche Krebsgesellschaft

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[10] Plum PS, Mehdorn M, Gockel I Kollaboratives VR-Teamtraining ist dem individuellen Lernen für die Durchführung komplexer offener Operationen überlegen. Chirurgie 2024; 95:238-239

Prof. Dr. med. Stephan Timm

Chefarzt der Klinik für Chirurgie

Ärztlicher Direktor

Malteser Krankenhaus
St. Franziskus-Hospital

Waldstraße 17

24939 Flensburg

[email protected]

Timm S: BDC-Praxistest: Mindestmengen in der kolorektalen Chirurgie: Welchen Einfluss hätten sie auf die Weiterbildung? Passion Chirurgie. 2024 Mai; 14(05): Artikel 05_01.

Weitere Praxistest-Artikel finden Sie auf BDC|Online (www.bdc.de).

Personalia im Mai 2024

Prof. Dr. med. Manuel Besendörfer ist seit April 2024 neuer Chefarzt der Kinderchirurgie im Uniklinikum Erlangen. Der Facharzt für Chirurgie und für Kinderchirurgie ist seit 2009 am Universitätsklinikum Erlangen und seit 2017 Leitender Kinderchirurg der Kinderchirurgischen Abteilung. Seine klinischen Schwerpunkte sind neben der Thorax- und der Tumorchirurgie vor allem die neonatale und der koloproktologische Chirurgie.

PD. Dr. med. Gabriele Böhm übernahm im April 2024 im Stiftungsklinikum PROSELIS gGmbh – Standort Prosper-Hospital Recklinghausen den Posten der Chefärztin der Koloproktologie. Sie wechselte vom Klinikum Bremen-Mitte, wo sie Oberärztin der Allgemeinen-, Viszeral- und Onkologischen Chirurgie gewesen ist.

Dr. med. Constanze Bohl wechselte als Chefärztin der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie sowie Allgemeinchirurgie an der Rotkreuzklinik Wertheim im April 2024 in ihre neue Wirkungsstätte, dem Klinikum Bad Hersfeld wo sie die Leitung der Unfallchirurgie und Orthopädie übernahm.

Prof. Dr. med. Attila Dubecz ist seit Anfang April 2024 neuer Chefarzt der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie und Leiter des viszeralonkologischen Zentrums des Helios Klinikums Erfurt. Der Facharzt für Chirurgie mit der Zusatzbezeichnung spezielle Viszeralchirurgie und Facharzt für Thoraxchirurgie ist Spezialist des oberen Gastrointestinaltrakts und der robotischen Chirurgie.

Prof. Dr. med. Claus F. Eisenberge seit 2011 als Chefarzt bei den Kliniken der Stadt Köln beschäftigt, hat die Leitung der Standort-übergreifenden Klinik für Viszeral-, Tumor-, Transplantations- und Gefäßchirurgie (Klinikum Merheim und Krankenhaus Holweide) im Zentrum für Interdisziplinäre Viszeralmedizin übernommen. Er war zuvor seit 2011 Chefarzt am Standort Holweide und seit 2018 gemeinsam mit Prof. Heiss in kollegialer Leitung der Gesamtklinik tätig.

Dr. med. Stephan Endres ist seit April 2024 Chefarzt der Klinik für Unfall- und Wiederherstellungschirurgie des St. Bernhard-Hospital in Kamp-Lintfort. Dr. Endres wechselte aus dem Orthopädiezentrum der Schön-Klinik Düsseldorf, wo er als Oberarzt tätig gewesen ist.

Dr. med. Nicola Jansen ist neue Chefärztin der Abteilung Orthopädie und Unfallchirurgie der Asklepios Klinik in Burglengenfeld. Die ehemalige Oberärztin des St. Marienhospital Vechta war dort langjährige Hauptoperateurin von Endoprothesen und hat Expertise in der Handchirurgie.

Dr. med. Jürgen Ropers ist seit Anfang April 2024 neuer Chefarzt der Klinik für Wirbelsäulen-Chirurgie und Skoliosezentrum der Schön Klinik Neustadt. Er kam von der Paracelsus-Klinik Henstedt-Ulzburg, wo er zuletzt als Chefarzt und Ärztlicher Direktor tätig war.

Robotik in der Adipositaschirurgie. Sinnvoll oder nice to have?

CHIRURGIE
Robotik in der Adipositaschirurgie. Sinnvoll oder nice to have?

Anne-Sophie Mehdorn, Florian Richter, Jan Henrik Beckmann

In den letzten Jahrzehnten hat die Viszeralchirurgie einen Wandel zu minimalinvasiven/laparoskopischen Operationszugängen erfahren, die sowohl Vorteile für die Patientinnen/Patienten als auch für die Operateurin/den Operateur haben. Die aktuellste Weiterentwicklung minimalinvasiver Operationsverfahren sind Roboter-assistierte Operationsverfahren, die sich zunehmend durchsetzen und das chirurgische Armamentarium erweitern [1]. Über 20 Jahre wurde der Markt vom Roboter-System DaVinci der Firma Intuitive (Sunnyvale, CA, USA) dominiert, bis seit Kurzem einige der Kernpatente abgelaufen sind und auch andere Hersteller den Markt für sich beanspruchen und wandeln [2].

Roboter-Systeme kombinieren die Vorteile der Laparoskopie – kleine Zugangswege sowie präzise Sicht per Videoübertragung – mit moderner Technik, die die Nachteile der konventionellen Laparoskopie ausgleichen kann. So können mithilfe der Roboter/Computersysteme Tremor, Fulcrum-Effekt und gröbere Bewegungen kupiert werden und feineres, präziseres Arbeiten bei 3D-Sicht wird ermöglicht [3].

Der Nutzen der Roboter-assistierten Chirurgie im Rahmen bariatrischer Operationen wird allerdings weiterhin kontrovers diskutiert [2, 4].

Methoden

Gemäß der Eingangsfrage: „Robotik in der Adipositaschirurgie: Sinnvoll oder nice to have?“ sollen in diesem Artikel die verschiedenen Perspektiven hinsichtlich des Nutzens der Robotik bei bariatrischen Operationen für die unterschiedliche Interessengruppen dargestellt werden. Dabei werden aktuelle Literatur und eigene Erfahrungen zusammengefasst und berücksichtigt.

Verschiedene robotische Systeme

In den letzten 20 Jahren wurde die Roboter-assistierte Chirurgie durch das DaVinci-System der Firma Intuitive Surgical (Sunnyvale, CA, USA) geprägt. Diese Monopolsituation hat zu hohen Kosten und relativ langsamer Innovation geführt. Außerdem beziehen sich die meisten publizierten Studien auf das DaVinci-System. Nachdem ein Teil der Kernpatente abgelaufen sind, treten zunehmend neue Hersteller auf den Plan. Bereits in Deutschland zugelassene Systeme sind das Hugo™-System von Medtronic (Medtronic, Dublin, Irland), das Dexter Robotic System™ von Distalmotion (Épalinges, Schweiz) und das Versisus®-System der Firma CMR Surgical (Cambridge, England) [5–7]. Sie stellen vielversprechende Alternativen zum Da Vinci-System von Intuitive Surgical dar und bereichern ihrerseits den Markt. Allerdings sind noch nicht alle Systeme für bariatrische Operationen zugelassen.

Das Hugo-System bietet gegenüber dem DaVinci-System verschiedene Vorteile, darunter eine offene Konsole, individuell bewegliche Arme an vier separaten, individuell platzierbaren Armcarts und dadurch eine bessere Mobilität und Flexibilität. Die 3D-Sicht auf den OP-Situs wird für alle im Saal per 3D-Brille und entsprechenden Bildschirmen ermöglicht. Es hat jedoch auch Einschränkungen, wie das Fehlen der integrierten Nahinfrarotlichtquelle und robotischer Klammernahtgeräte. Insgesamt ist das Hugo™-System sehr raumeinnehmend [7].

Das Dexter Robotic System™ ist ebenfalls eine modulare Plattform mit offener Konsole, dreidimensionaler Sicht auf den Situs für alle, die eine 3D-Brille tragen. Allerdings verfügt das System zusätzlich zu einem kameraführenden Arm nur über zwei individuell bewegliche Arbeitsarme. Ein innovatives Merkmal des Dextersystems ist die Fähigkeit, nahtlos zwischen laparoskopischen und robotergestützten Verfahren zu wechseln. Außerdem besteht die Möglichkeit, in der Klinik bereits vorhandene Geräte, wie Kamera und Zubehör oder Stromgeräte, zu integrieren. Trotzdem gibt es auch beim Dextersystem einige Nachteile wie die Beschränkung auf nur drei Arme und die Nichtzulassung für Patienten mit einem BMI > 40 kg/m2 [5].

Ähnliche Vorteile bietet das Versius®-System der Firma CMR Surgical (Cambridge, England). Es besteht aus einer offenen Konsole über die Kamera und bis zu vier frei stehende, mobile Arme gesteuert werden können. Die Arme sind ebenfalls in sieben Freiheitsgraden mobil. Hier wird durch die offene Konsole eine einfache Kommunikation durch Operateurin/Operateur und Assistenzpersonal ermöglicht und klinikinternes Material kann verwendet werden. Der Umstieg von Roboter-assistierter zu laparoskopischer Chirurgie ist hierbei problemlos möglich [6].

Weitere bereits zugelassene, teils einmodulare Systeme sind das Asensus Surgicals Senhance®-System Quantum, das Surgicals Epione®– und das japanische hinotoriTM-System von Medicaroid-Systems, die zunehmend den Markt erobern werden, sodass hier spannende Entwicklungen zu beobachten sind.

Bedeutung der Robotik für Patientinnen/Patienten

Für Patientinnen/Patienten, insbesondere für kranke Patientinnen/Patienten, die sich mit Komorbiditäten präsentieren, sind schonende Operationsverfahren als günstig zu bewerten. Durch die kleineren Zugangswege der minimalinvasiven Chirurgie kommt es zu geringeren Operationstraumata und reduzierten Inzidenzen postoperativer Komplikationen, wie Wundinfektionen, Narbenbrüchen oder Einschränkungen durch Wundschmerzen.

Die robotischen Systeme haben durch ihre Fähigkeiten insbesondere in unübersichtlichen Situs eine besondere Bedeutung [4]. Allerdings stehen auch trotz der Weiterentwicklung noch immer nicht alle aus der offenen oder laparoskopischen Chirurgie bekannten Instrumente für robotische Operationen zur Verfügung, sodass auch hierdurch Nachteile für Patientinnen/Patienten entstehen können, wenn ein gewohntes Instrument nicht verfügbar ist und ein Kompromiss eingegangen werden muss. Mittlerweile haben sich auch die Narkoseverfahren so entwickelt, dass die Anlage des Capnoperitoneums auch für kranke Patientinnen/Patienten kein primäres Operationshindernis mehr darstellt [8].

Fast alle Operationen lassen sich somit unter Zuhilfenahme der Robotersysteme durchführen; dies schließt auch die mittlerweile häufigsten bariatrischen Operationen, die Sleevegastrektomie (SG) und den Roux-Y-Magenbypass (RYGB), mit ein [3, 9–13]. Anhand eigener Erfahrung bei der Durchführung von 536 Roboter-assistierten proximalen Roux-Y-Magenbypässen (RYGB) über einen Zeitraum von knapp sieben Jahren bei Patientinnen/Patienten mit einem durchschnittlichen BMI von 46,2 kg/m2 konnten wir feststellen, dass die Operationen unter Nutzung des DaVinci-Systems komplikationsarm durchführbar sind (Tabelle 1). Insgesamt konnten wir bei der Durchführung Roboter-assistierter RYGB kürzere Operationszeiten, weniger Komplikationen und kürzere Krankenhausaufenthalte als bei laparoskopischen RYGB feststellen [3, 14]. Diese Erkenntnisse decken sich mit einer weltweit durchgeführten Benchmark-Analyse robotischer bariatrischer Verfahren [15]. Raffaelli et al. berichteten außerdem erste Erfahrungen bei HUGOTM-RAS-System-assistierten RYGB [13].

SG sind ebenfalls mit dem Robotersystem machbar. Dennoch sehen wir hier das laparoskopische Verfahren als Verfahren der Wahl, da der Eingriff problemlos laparoskopisch durchführbar ist und viele Vorteile der Robotersysteme nur bedingt Anwendung bei diesem Eingriff finden [15]. Dies deckt sich mit den Ergebnissen der New York State experience, in der Burstein et al. von einer höheren Konversionsrate und längeren Krankenhausaufenthalten bei Roboter-assistierten SG berichten [12].

Tabelle 1: Übersicht über die durchgeführten Roboter-assistierten Roux-Y-Magenbypässe und die Roboter-assistierten Revisionsoperationen am Referenzzentrum für Adipositaschirurgie in der Klinik für Allgemeine, Viszeral-, Thorax-, Transplantations- und Kinderchirurgie, UKSH, Campus Kiel unter Nutzung des DaVinci-Xi-Roboters Intuitive (Intuitive, California, USA) im Zeitraum von August 2017 bis Februar 2024 GI: gastrointestinal, RYGB: Roux-Y-Magenbypass

Roboter-assistierte
proximale RYGB

Roboter-assistierte
Revisionsoperationen

ReDo RYGB

Anzahl (n)

536

103

Alter (Jahre)

42 (19-68)

47 (23-72)

Geschlecht (m/w)

144/392

27/76

BMI (kg/m2)

46,7

OP-Zeit (h:min)

1:43 (1:12-4:57)

2:00 (1:12-4:57)

Dauer

Krankenhausaufenthalt

(Tage)

3,4

(2-40)

3,9 (2-8)

Keine Komplikationen

(n, %)

487; 91,0

92; 89,3

Komplikationen nach

Clavien-Dindo (n, %)

Clavien-Dindo I

28; 5,2

4; 3,9

Clavien-Dindo II

7; 1,3

3; 2,8

Clavien-Dindo IIIA

6; 1,1

2; 1,9

Clavien-Dindo IIIB

7; 1,3

2; 1,9

Clavien-Dindo IV

1; 0,2

0

Clavien-Dindo V

Ein maßgeblicher Faktor für den Therapieerfolg der Patientinnen/ Patienten ist der Gewichtsverlust, der unabhängig vom gewählten Operationsverfahren von entscheidender Bedeutung ist. Diesbezüglich konnten wir keinen Unterschied zwischen Roboter-assistierten und laparoskopischen Verfahren feststellen [3].

Über einen Zeitraum von August 2017 bis Februar 2024 haben wir in unserem Exzellenzzentrum für bariatrische Chirurgie außerdem 103 Roboter-assistierte bariatrische Revisionsoperationen mit gutem Erfolg durchgeführt (Tabelle 1). Wir würden die Roboter-Assistenz im Moment vornehmlich für primäre RYGB und Revisionsoperationen empfehlen und sehen hierbei den größten Nutzen für die Patientinnen/Patienten [16].

Bedeutung der Robotik für Operateurinnen/Operateure

Einige der Vorteile, die sich für Patientinnen/Patienten ergeben, wie die präziseren Bewegungen sowie die bessere Sicht, sind auch für und aus Sicht der Operateurin/des Operateurs sinnvoll, da sie feineres Arbeiten ermöglichen. Zusätzlich sind die robotischen Systeme so konfiguriert, dass die Operateurin/der Operateur ergonomisch sitzt und Operationen dadurch körperlich weniger anstrengend sind [17]. Durch die Haltearme des Roboter-Systems wird außerdem ein Teil der Rückstellkräfte der Bauchdecke abgefangen und die Operation wird für die Operateurin/den Operateur und die Assistentin/den Assistenten auch physisch weniger anstrengend. Durch die dreidimensionale Sicht auf den Situs ist Roboter-assistiertes Operieren dem offenen Operieren und der Realität näher und somit intuitiver als laparoskopisches Operieren [18]. Durch die Computeroberflächen der robotischen Systeme wäre auch die Integration präoperativ erhobener Bilder oder von künstlicher Intelligenz in Zukunft denkbar [17, 19–21].

Die Computer-basierten Systeme ermöglichen die einfachere Simulation von Operationen, sodass vor Durchführung der eigentlichen Operation vermehrt geübt werden kann und die Lernkurve bereits vor Durchführung der ersten Operationen und nicht erst beim Operieren an der Patientin/am Patienten beginnt [18, 22, 23]. Teilweise ermöglichen Doppelkonsolen die Übernahme von Teilschritten im Rahmen Roboter-assistierter Operationen wesentlich einfacher als bei anderen Operationen [24–26]. Außerdem schult die Durchführung von Roboter-assistierten Routineeingriffen sowohl für die Durchführung weiterer komplexer, (onkologische) Oberbaucheingriffe als auch für die Durchführung bariatrischer Revisionseingriffe.

Zusätzlich zur Operateurin/zum Operateur ist es bei allen Roboter-assistierten Operationen notwendig, eine Tischassistenz zu haben, die wichtige Schritte der Operation unterstützend durchführt und außerdem so an die Operation herangeführt werden kann [26]. Andererseits gibt es auch das Ein-Roboter-Ein-Roboterchirurg-Paradigma, das besagt, dass eine Operateurin/ein Operateur viel operiert und wenig Freiraum oder Zeit zum Lernen für neue Operateurinnen/Operateure besteht [24]. Die hohe Arbeitsbelastung in Krankenhäusern führt auch hier dazu, dass die Ausbildung mitunter erschwert wird. Ein weiterer fortbestehender, nicht zu vernachlässigender Nachteil robotischer Operationssysteme ist das fehlende haptische Feedback, das der Operateurin/dem Operateur einen wesentlichen Sinneseindruck im Rahmen der Durchführung der Operation vorenthält [25, 27, 28]. Dieser Nachteil ist jedoch wesentlicher Bestandteil der aktuellen Weiterentwicklung und findet bereits im neuen Robotersystemen DaVinci 5 (Intuitive surgical Inc., Sunnyvale, CA, USA) Anwendung.

Zum jetzigen Zeitpunkt sind auch noch nicht alle Roboter-assistierten Systeme für bariatrische Patienten zugelassen.

Bedeutung der Robotik für das Gesundheitssystem/die Krankenhäuser?

Aktuell gibt es für die Verwendung von Robotersystemen keine Erstattung seitens des Diagnose Related Group (DRG-)Systems, wenngleich der operationsspezifische Code (OPS-Code) 5-987.0 zur Anwendung eines komplexen OP-Roboters kodiert werden kann. Komplex bedeutet in diesem Fall, dass mindestens sieben Freiheitsgrade oder drei Roboterarme vorhanden und eine 3D-Bildübertragung auf eine Computerkonsole möglich sein müssen. Alternativ stehen die OPS-Codes für einen Roboterarm (5-987.1) bzw. zwei Miniaturarme zur Verfügung. Demgegenüber stehen die vergleichsweise hohen Anschaffungskosten der Roboter-Systeme, welche zunächst durch die Krankenhäuser selbst getragen werden müssen [29].

Beim gängigen DaVinci-System kommen neben den initialen Anschaffungskosten außerdem Kosten für Einmal- oder gering begrenzt nutzbare Instrumente sowie hohe Wartungskosten hinzu [4, 31]. Die Anschaffungs- und auch Wartungskosten können bei geteilter Roboter-Nutzung durch verschiedene Abteilungen umgelegt und dadurch reduziert werden. Außerdem kommt es bei initial neuen Systemen zu längeren Operationszeiten im Rahmen der Lernkurve, die ebenfalls höhere Kosten nach sich ziehen [29]. Es muss zudem nicht nur die Operateurin/der Operateur und die Assistenz entsprechend ausgebildet sein, sondern auch das Pflegepersonal im OP.

Demgegenüber stehen teilweise geringere Komplikationsraten, sicherlich auch aufgrund der Vorteile des Roboter-Systems, sodass die postoperativen Folgekosten als geringer erachtet werden können [29]. King et al. kamen in einer vergleichenden Analyse sogar zu geringeren Materialkosten und aufgrund kürzerer Krankenhausaufenthalte auch auf geringere Kosten insgesamt, sodass sie die Anschaffungs- und Unterhaltskosten nicht als generellen Hinderungsgrund für Roboter-assistierte RYGB sehen [30].

Fazit

Zusammenfassend steht mit den neuen robotischen Unterstützungssystemen ein weiteres Instrument im chirurgischen Armamentarium zur Verfügung, das präziseres und schonenderes Operieren ermöglicht. Insbesondere in der bariatrischen Chirurgie stellen die robotischen Operationssysteme eine deutliche Hilfe und Erleichterung dar, wobei wir davon ausgehen, dass der Nutzen des Roboters sich proportional zur Komplexität des Eingriffs verhält. Roboter-assistierte bariatrische Operationen können bereits jetzt standardisiert, effizient und technisch sicher durchgeführt werden, sodass die Anzahl an robotisch assistierten Operationen in den nächsten Jahren deutlich zunehmen wird. Anhand unserer Erfahrungen rechnen wir ebenfalls mit einer Ausweitung Roboter-assistierter bariatrischer Operationen, eventuell unter Zuhilfenahme der neueren Operationssysteme.

Literatur

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Korrespondierende Autorin:

Dr. med. Anne-Sophie Mehdorn

Klinik für Allgemeine, Viszeral-, Thorax-, Transplantations- und Kinderchirurgie

UKSH, Campus Kiel

Kurt-Semm-Zentrum für laparoskopische und Roboter-assistierte Chirurgie

Universitätsklinikum Schleswig-Holstein

Campus Kiel

[email protected]

Korrespondierende Autor:

Dr. med. Florian Richter

Klinik für Allgemeine, Viszeral-, Thorax-, Transplantations- und Kinderchirurgie

UKSH, Campus Kiel

Kurt-Semm-Zentrum für laparoskopische und Roboter-assistierte Chirurgie

Universitätsklinikum Schleswig-Holstein

Campus Kiel

[email protected]

PD Dr. med. Jan Henrik Beckmann

Stellvertretender Klinikdirektor, Leitender Oberarzt

Leiter des Referenzzentrums für Adipositaschirurgie

Klinik für Allgemeine, Viszeral-, Thorax-, Transplantations- und Kinderchirurgie

UKSH, Campus Kiel

Kurt-Semm-Zentrum für laparoskopische und Roboter-assistierte Chirurgie

Universitätsklinikum Schleswig-Holstein

Campus Kiel

[email protected]

Chirurgie

Mehdorn A-S, Richter F, Beckmann J H: Robotik in der Adipositaschirurgie. Sinnvoll oder nice to have? Passion Chirurgie. 2024 Mai; 14(05): Artikel 03_03.

Hernien als Zufallsbefund im Rahmen einer adipositaschirurgischen Operation

Eine Adipositas stellt aufgrund einer durch sie bedingten Erhöhung des intraabdominellen Drucks einen der stärksten Risikofaktoren für verschiedene abdominelle Hernien dar [1]. Da eine Hernien-bedingte Symptomatik oft unspezifisch und eine klinische Untersuchung im Falle einer ventralen Bauchdeckenhernie aufgrund des subkutanen Fettgewebes eingeschränkt sein kann, bleiben diese oftmals unentdeckt. So ist eine Hernie als Zufallsbefund im Rahmen einer bariatrischen OP keine Seltenheit. Während eine präoperativ diagnostizierte Hernie mittels CT genauer eingeschätzt werden und eine OP-Planung präzise erfolgen kann, stellt ein Zufallsbefund Chirurg:innen vor die Frage, inwieweit eine Hernie simultan während des bariatrischen Eingriffs versorgt werden kann bzw. soll.

Auf der einen Seite stehen dabei eine möglichst langfristige Versorgung mit Ersparung eines Zweiteingriffs und einer durch Adipositas sowie deren assoziierte Komorbiditäten risikobehafteten Narkose. Auf der anderen Seite gilt es jedoch, ein Risiko für Komplikationen einer simultanen Hernienreparation (Rezidiv, Infektion, erhöhte Morbidität) so gering wie möglich zu halten.

Im Folgenden soll die Entscheidung einer begleitenden intraoperativen Versorgung bei der primärer Bauchwandhernie, der Narbenhernie sowie bei der Hiatushernie genauer beleuchtet werden.

Primäre Bauchwandhernie, Narbenhernie

Prävalenz und Beschwerden

Bei etwa 8 % der Patient:innen mit einem BMI > 30 findet sich eine primäre ventrale Bauchwandhernie. Auch die Inzidenz für Narbenhernien nach einer Laparoskopie oder Laparotomie ist bei Adipositas deutlich erhöht. In Studien finden sich je nach erfolgter Diagnostik und Nachbeobachtungszeitraum stark unterschiedliche Zahlen: Für Narbenhernien nach einer Laparoskopie werden Prävalenzen von über 20 %, nach Laparotomien sogar bis über 50 % genannt [2].

Die klinischen Symptome dieser Hernien reichen von Schwellungen und Schmerzen bis hin zu den Zeichen einer Inkarzeration. Es können jedoch auch sehr unspezifisch Beschwerden geäußert werden oder die Hernie bleibt asymptomatisch mit einem nachfolgenden intraoperativen Zufallsbefund.

Eine Indikation zur Hernienreparation besteht prinzipiell bei symptomatischen Hernien sowie einer Inkarzerationsgefahr. Während das klinische Beschwerdebild bei einem Zufallsbefund nicht in die Entscheidung mit einbezogen werden kann, sollte das Inkarzerationsrisiko anhand bestimmter Charakteristika eingeschätzt werden. Als Hernien mit niedrigem Inkarzerationsrisiko konnten unter anderem Hernien mit Omentum-haltigem Bruchinhalt sowie kleine oder besonders große Bruchlücken identifiziert werden. Ein erhöhtes Inkarzerationsrisiko besteht hingegen bei Defektgrößen von etwa 2-7 cm [3].

Intraoperativ präsentieren sich primäre ventrale Bauchwandhernien größtenteils mit einem Durchmesser < 4 cm. Aufgrund ihrer Lokalisation eignen sich epigastrische oder umbilikale Hernien für eine simultane Versorgung während einer bariatrischen OP. Narbenhernien weisen hingegen eine erheblich größere Variabilität in Bezug auf die Größe und Lokalisation im Bereich der Bauchdecke auf.

Intraoperatives Vorgehen

Als operative Optionen stehen für beide Hernienarten während eines bariatrischen Eingriffs eine Versorgung mittels Direktnaht oder eine laparoskopische Netzimplantation in IPOM-Position bzw. retroperitonealer Lage zur Verfügung.

Empfehlung

Obwohl zur Thematik Adipositas und Hernienversorgung mehrere große Meta-Analysen und Handlungsempfehlungen existieren, werden dort ausschließlich bereits präoperativ diagnostizierte Bauchwandhernien eingeschlossen. Studien bezüglich intraoperativen Zufallsbefunden, auch im Rahmen anderer laparoskopischer Eingriffe, gibt es hingegen kaum.

So scheint bei der Metanalyse von Lo Menzo et al. eine simultane Versorgung einer Bauchwandhernie während eines bariatrischen Eingriffs vertretbar zu sein, da sich in mehreren Studien keine Häufigkeit der aufgrund einer möglichen intraoperativen Kontamination gefürchteten Netzinfekte im Vergleich zu einem zweizeitigen Verfahren nachweisen ließ [4].

Trotz dieser Erkenntnis ist eine Netzimplantation aus unserer Sicht kaum vertretbar. Obowhl diese bei Adipositas schon bei primären Bauchwandhernien unter 2 cm und bei Narbenhernien unabhängig von der Größe empfohlen wird, können schwerwiegende Komplikationen im Krankheitsverlauf der Patient:innen nicht ausgeschlossen werden, was mit einer Erhöhung der Morbidität einhergeht. Schwer wiegt zudem, dass die wenigsten Patient:innen hierüber aufgeklärt wurden, wenn ein zufallsbefundlich erhobener Bauchdeckendefekt vorliegt.

Aus unserer Sicht ist daher lediglich eine Direktnaht dieser Hernien möglich, auch wenn dabei ein erhöhtes Rezidivrisiko besteht. Empfehlungen, für welche Herniengrößen eine Direktnaht möglich ist, können nicht gegeben werden.

Bei Petermann et al. [5] wird auch auf die Möglichkeit eines zweizeitigen Vorgehens eingegangen. So kann von einer Risikoreduktion durch die anzunehmende Gewichtsabnahme profitiert werden und eine Hernienreparation, ggf. auch im Rahmen einer Abdominoplastik, mit einem optimalen Verfahren durchgeführt werden. Hierbei darf jedoch das bis zur Hernienversorgung weiterhin bestehende Inkarzerationsrisiko nicht außer Acht gelassen werden.

Hiatushernie

Prävalenz und Beschwerden

Adipositas ist ein Risikofaktor zur Ausbildung einer Hiatushernie (HH). Die Prävalenz einer HH wird mit bis zu 40 % der Adipositaspatient:innen angegeben [6]. Obwohl in der klinischen Anamnese häufig keine Beschwerden dokumentiert werden, muss von einer erhöhten Rate an gastroösophagealer Refluxerkrankung (GERD) unter den Adipositaspatient:innen ausgegangen werden.

Zumeist wird ein Verdacht oder die Diagnose HH bereits präoperativ im Rahmen der Ösophagogastroduodenoskopie (OGD) gestellt. Somit kann ein angepasstes OP-Verfahren indiziert und mit dem Patienten/der Patientin besprochen werden.

Der Magenbypass (GB) gilt als antirefluxives Verfahren, während nach Magenschlauchanlage (SG) gehäuft mit Reflux gerechnet werden muss. De-Novo-Reflux bzw. ein Aggravieren der Symptome fand sich in der SM-Boss-Studie bei 31,8 % der Patient:innen nach SG und lediglich bei 6,2 % nach Roux-en Y Gastric Bypass (RYGB) [7].

Eine einheitliche Empfehlung hin zur Anlage eines GB bei Adipositaspatient:innen mit HH kann hieraus jedoch nicht abgeleitet werden. Begleiterkrankungen wie Morbus Crohn, Voroperationen mit zu erwartenden intraabdominalen Adhäsionen, technischen Schwierigkeiten und nicht zuletzt der Patient:innen-Wunsch und die Präferenz des Operateurs/der Operateurin beeinflussen entscheidend die Wahl des Operationsverfahrens.

Um Reflux zu vermeiden, gehen immer mehr Chirurg:innen dazu über, bestehende Hiatushernien intraoperativ darzustellen und bereits im Rahmen der bariatrischen Primäroperation mitzuversorgen.

Intraoperatives Vorgehen

Intraoperativ kann die Hernie bei ausgeprägtem Fettgewebe um die Cardiaregion zunächst gar nicht sichtbar sein. Es sollte die Präparation des gastroösophagealen Übergangs und His-Winkels erfolgen mit Darstellung des Crus laterale des Hiatus oesophagei. Zur Bestätigung einer Hiatushernie erfolgt dann die Präparation des Crus mediale und die dorsale sowie ventrale Darstellung mit Befreien der distalen Ösophagusanteile.

Bei spannungsfreier Lage der distalen 3-5 cm des Ösophagus infradiaphragmal kann die Hiatusplastik erfolgen.

Empfehlung

Es gibt Konsensus über das methodische Vorgehen, aber für eine evidente Empfehlung reicht die Datenlage unseres Erachtens nach derzeit nicht aus.

Kamal Mahawar et al. verglichen in ihrem systematischen Review eine begleitende Versorgung der HH bei SG und RYGB. Hier zeigte sich bei RYGB-Patient:innen kein sichtbarer Unterschied in der Reoperationsrate mit oder ohne HH-Verschluss. Bei der SG hingegen zeigte sich eine höhere Reoperationsrate ein bzw. drei Jahre nach Primäroperation zuungunsten einer begleitenden Versorgung der HH. Beide Operationsvarianten SG und RYGB zeigten zudem ein höheres postoperatives Risiko einer endoskopischen Intervention, wenn die HH intraoperativ mitversorgt wurde [8].

Die Meta-Analyse von Henry Mills et al. konnte zeigen, dass eine begleitende HH-Versorgung mit SG oder RYGB sicher durchgeführt werden kann, ohne die Mortalität zu erhöhen. HH und SG führen zu einer Reduktion der postoperativen GERD. HH und RYGB reduzieren die Gefahr einer Pouchmigration nach intrathorakal [9]. Nach diesen Ergebnissen wird für eine Empfehlung zur intraoperativen Versorgung einer Hiatushernie geschlossen.

Wir schließen uns diesen Ausführungen an, möchten aber bemerken, dass bei präoperativ nach gewiesenem GERD eine erweiterte Diagnostik mittels Manometrie und pH-Metrie durchgeführt werden sollte, um eine bessere Indikationsstellung für den Patienten/die Patientin zu erreichen.

Die Indikation zur Einlage eines Netzes als Verstärkung des Hiatus bei HH als Zufallsbefund ist kritisch bei präoperativ meist ungenügender Aufklärung der Patient:innen.

Zusammenfassung

Bei Narbenhernien und primären ventralen Bauchdeckenhernien ist eine simultane Versorgung der Hernien laut Studienlage zwar möglich, aufgrund von fehlender Diagnostik und meist nicht vorliegender Aufklärung kann keine Empfehlung, vor allem nicht zur Netzimplantation, gegeben werden.

Inwieweit eine Direktnaht bei kleineren Hernien durchgeführt werden kann, ist anhand der Studienlage unklar. Trotz des bestehenden Inkarzerationsrisikos ist ein zweizeitiges Verfahren mit Hernienversorgung nach erfolgter Gewichtsabnahme vor allem bei einem größeren oder komplexeren Befund zu befürworten. Es bleibt jedoch zu empfehlen, bereits im Rahmen der bariatrischen Indikationsstellung während der Anamnese gezielt nach einer möglichen Herniensymptomatik zu fragen, vor allem bei Voroperationen oder weiteren Risikofaktoren wie Diabetes mellitus oder Steroidtherapie. In diesen Fällen sollte eine gezielte Diagnostik durchgeführt werden, um Zufallsbefunde zu vermeiden und Therapieoptionen für die Hernie mit den Patient:innen besprechen zu können.

Selbst wenn die Studienlage Vorteile in einer simultanen Versorgung einer Hiatushernie zur Verhinderung einer Refluxsymptomatik sieht, ist auch hier eine Netzeinlage ohne adäquate Aufklärung der Patient:innen kritisch zu hinterfragen. Im Gegensatz zur Symptomatik von Bauchwandhernien spielen die Refluxerkrankung und deren Symptome bereits während der Indikationsstellung der bariatrischen OP eine wichtige Rolle und eine Routinediagnostik präoperativ mittels ÖGD ist dringend zu empfehlen. Bei auffälliger Anamnese oder auffälliger ÖGD kann bereits präoperativ die Diagnostik um funktionelle Untersuchungen erweitert werden. Zudem können bereits hier mögliche Optionen im Falle eines Zufallsbefunds während der bariatrischen OP angesprochen und im Aufklärungsgespräch entsprechend aufgeklärt werden.

Literatur

[1]   J. Esteban Varela, Marcelo Hinojosa, and Ninh Nguyen, ‘Correlations between Intra-Abdominal Pressure and Obesity-Related Co-Morbidities.’, Surgery for Obesity and Related Diseases : Official Journal of the American Society for Bariatric Surgery, 5.5 (2009), 524–28 <https://doi.org/10.1016/j.soard.2009.04.003>.

[2]   C. J. Wehrle and others, ‘Incisional Hernia Rates Following Midline Laparotomy in the Obese Patient: A Retrospective Review.’, Hernia : The Journal of Hernias and Abdominal Wall Surgery, 27.3 (2023), 557–63 <https://doi.org/10.1007/s10029-022-02688-6>.

[3]   Frederik Helgstrand and others, ‘Outcomes after Emergency versus Elective Ventral Hernia Repair: A Prospective Nationwide Study.’, World Journal of Surgery, 37.10 (2013), 2273–79 <https://doi.org/10.1007/s00268-013-2123-5>.

[4]   Emanuele Lo Menzo and others, ‘American Society for Metabolic and Bariatric Surgery and American Hernia Society Consensus Guideline on Bariatric Surgery and Hernia Surgery.’, Surgery for Obesity and Related Diseases : Official Journal of the American Society for Bariatric Surgery, 14.9 (2018), 1221–32 <https://doi.org/10.1016/j.soard.2018.07.005>.

[5]   Diana E. Peterman and Jeremy A. Warren, ‘Ventral Hernia Management in Obese Patients.’, The Surgical Clinics of North America, 101.2 (2021), 307–21 <https://doi.org/10.1016/j.suc.2020.12.014>.

[6]   Fredrick Che and others, ‘Prevalence of Hiatal Hernia in the Morbidly Obese.’, Surgery for Obesity and Related Diseases : Official Journal of the American Society for Bariatric Surgery, 9.6 (2013), 920–24 <https://doi.org/10.1016/j.soard.2013.03.013>.

[7]   Ralph Peterli and others, ‘Effect of Laparoscopic Sleeve Gastrectomy vs Laparoscopic Roux-En-Y Gastric Bypass on Weight Loss in Patients With Morbid Obesity: The SM-BOSS Randomized Clinical Trial.’, JAMA, 319.3 (2018), 255–65 <https://doi.org/10.1001/jama.2017.20897>.

[8]   Kamal K. Mahawar and others, ‘Simultaneous Sleeve Gastrectomy and Hiatus Hernia Repair: A Systematic Review.’, Obesity Surgery, 25.1 (2015), 159–66 <https://doi.org/10.1007/s11695-014-1470-0>.

[9]   Henry Mills and others, ‘Outcomes of Concurrent Hiatus Hernia Repair with Different Bariatric Surgery Procedures: A Systematic Review and Meta-Analysis.’, Obesity Surgery, 33.12 (2023), 3755–66 <https://doi.org/10.1007/s11695-023-06914-7>.

Korrespondierende Autorin:

Prof. Dr. med. Silke Mertmann

Klinikum Landkreis Tuttlingen

Zeppelinstraße 21

78532 Tuttlingen

[email protected]

Dr. med. Seraphina Doll

Schwarzwald-Baar-Klinikum
Klinikstr. 11

78052 Villingen-Schwenningen

[email protected]

Chirurgie

Mertmann S, Doll S: Hernien als Zufallsbefund im Rahmen einer adipositaschirurgischen Operation. Passion Chirurgie. 2024 Mai; 14(05): Artikel 03_02.

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