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Bundestagswahl 2021: Wie möchte die Politik das Gesundheitswesen verändern?

Einschätzung der Wahlprüfsteine 2021

Sind Sie noch unentschlossen? Oder wissen Sie schon, für wen Sie sich am 26. September 2021 entscheiden werden?

Eine – insbesondere auch für den Gesundheitsbereich – außergewöhnliche Legislaturperiode geht zu Ende. Sie startete mit einem dynamischen Gesundheitsminister, der nicht nur seine Mitarbeiter im Ministerium, sondern die gesamte Gesundheitsbranche mit einer unvergleichlichen Anzahl an Gesetzen in Atem hielt und wurde dann überschattet von den allgegenwärtigen und andauernden Auswirkungen der Corona-Pandemie. Spätestens im Zuge der Bundestagswahlen wird es dringend Zeit, sich wieder dem gesamten Spektrum der anstehenden Fragen zu widmen. Denn trotz des Gesetzeskonvoluts der aktuellen Legislaturperiode sind noch Punkte offengeblieben.

Der BDC hat anlässlich der Bundestagswahl alle derzeit im Deutschen Bundestag vertretenen politischen Parteien um eine kurze Stellungnahme zu ausgewählten gesundheitspolitischen Fragen gebeten, die im Folgenden eingeordnet werden sollen. Die Antworten im Einzelnen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten dieser Ausgabe. Nicht geantwortet haben, auch auf mehrmaliges Nachfragen, FDP und Linke, so dass sich auch die folgenden Ausführungen auf die Antworten von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90 Die Grünen und AfD beziehen.

Freiberuflichkeit

Prägend für die ärztliche Tätigkeit und die Qualität der Gesundheitsversorgung wird sicherlich der Stellenwert sein, welcher der ärztlichen Freiberuflichkeit als Wert auch in Zukunft beigemessen wird. Daher haben wir die Frage danach auch als BDC-Wahlprüfstein formuliert. Tatsächlich positionieren sich alle Parteien eindeutig für die Freiberuflichkeit. Dabei stellen CDU/CSU noch einmal explizit die ärztliche Therapiefreiheit und Unabhängigkeit als Kern eines freiheitlichen Gesundheitswesens heraus. Die Grünen geben kurz und bündig an, dass diese für Ihre Partei nicht zur Disposition stünde, und die AfD geht spezifisch auf die Trägerschaft von Medizinischen Versorgungszentren ein, welche weiterhin, innerhalb von Personengesellschaften, ausschließlich ärztlicher Leitung unterstehen müssen, um die fachlich unabhängige Tätigkeit auch weiterhin zu ermöglichen. Die SPD führt noch etwas weiter aus dazu, wie der Grundsatz der Freiberuflichkeit durch Rahmenbedingungen unterstützt und bewahrt werden solle und kündigt an, Anreize für gewinnorientierte Entscheidungen zu Gunsten eines sektorenübergreifenden Qualitätswettbewerbs („Pay für Performance“ [P4P]) abbauen zu wollen.

Aus BDC-Sicht ist vordergründig nichts gegen P4P einzuwenden. Jedoch mangelt es auch international an Erfolgsbeispielen für die nachhaltige Einführung solcher Systeme. In der Umsetzung sind diese meist zu komplex und mit zu vielen Fehlanreizen behaftet. Darüber hinaus mangelt es an überzeugenden Qualitätsparametern.

Bürgerversicherung und Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Mit Ausnahme der SPD befürworten alle Parteien den Fortbestand von sowohl gesetzlicher als auch privater Krankenversicherung. Die SPD strebt weiterhin eine Bürgerversicherung unter Abschaffung der GOÄ an. Die AfD führt aus, dass es wichtig sei, auch bei den Versicherungsmodellen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zukünftig mehr Pluralität zuzulassen, beispielsweise für Hausarztmodelle, oder auch, um Leistungen aus dem individuellen Versicherungsportfolio auszuschließen. Insbesondere letzteres lehnt der BDC ab, da dem Basisversicherungsschutz in Deutschland ein zentraler Stellenwert im Rahmen der Daseinsvorsorge zukommt. Die Grünen konkretisieren, dass sie ein integriertes Krankenversicherungssystem als spezifische Form der „Bürger*innenversicherung“ anstreben. In einem solchen System aus gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen beteiligen sich alle Versicherten gleichermaßen an der solidarischen Finanzierung des Gesundheitswesens. CDU/CSU äußern als einzige explizit, dass sie den konsentierten Entwurf der GOÄ nach der Bundestagswahl prüfen und als Rechtsverordnung einbringen werden. Die Würdigung dieses aufwändig erstellten und mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung konsentierten Entwurfs ist aus Sicht des BDC begrüßenswert. Die AfD will sich in Zukunft für einen Inflationsausgleich einsetzen und dafür, die ärztliche gegenüber der technischen Leistung aufzuwerten. Die Grünen wollen den jahrelangen Stillstand bei der Anpassung der GOÄ auch zukünftig nicht mehr hinnehmen und verweisen auf die hohe Bedeutung einer betriebswirtschaftlichen Kalkulation der einzelnen Gebührenordnungspositionen sowie den Vorschlag der Honorarkommission, die GOÄ auf gesetzlicher Grundlage zwischen Bundesärztekammer und PKV-Verband zu verhandeln. Aus Sicht des BDC handelt es sich dabei um sachgerechte Vorschläge.

Optimierung an der Sektorengrenze, zukünftige Krankenhauslandschaft und Versorgung auf dem Land

Die CDU strebt die Kooperation von Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten an und will dafür Potenziale der Digitalisierung einschließlich der Telemedizin nutzen. Konkrete Aussagen zur zukünftigen Krankenhauslandschaft werden umschifft und lediglich Kommunen als Unterstützer bei der Umsetzung von quartiersbezogenen, sektorenübergreifenden Konzepten genannt. Hingegen legen SPD und die Grünen explizite Pläne dar zur Umwandlung kleinerer Krankenhäuser in sektorenübergreifende Zentren für eine wohnortnahe Basisversorgung. Die SPD führt am dezidiertesten zur Weiterentwicklung der Versorgungslandschaft aus, mit regionalen Basiszentren, überregionalen Spezial- sowie Unikliniken und sektoren- und berufsübergreifender Versorgung anhand von integrierten Patientenpfaden für komplexe Krankheitsbilder. Die Grünen stellen eine Reform der Investitionsfinanzierung für Krankenhäuser in Aussicht. Dabei soll der Bund mitfinanzieren und dafür Mitbestimmungsrechte erhalten, z. B. bei der Krankenhausplanung.

Aus Sicht des BDC bleibt die CDU bei den Ausführungen zur sektorenübergreifenden Versorgung am ehesten unklar. Als Beispiel für eine gelungene sektorenübergreifende Vernetzung wird dementsprechend auch das Ersteinschätzungsverfahren bei ambulanten Notfallleistungen angeführt. Hier handelt es sich jedoch eher um eine sektorenübergreifende Perspektive im Management, bzw. in der Zuweisung von Patienten zur Versorgungsebene, nicht aber um Ansätze für eine sektorenübergreifende Versorgung. Ob dies als Vor- oder Nachteil gewertet wird, liegt sicherlich im Auge des Betrachters. Der BDC befürwortet grundsätzlich maßvolle Umstrukturierungen einschließlich Zentrenbildung.

Digitalisierung

Alle Parteien unterstreichen den besonderen Stellenwert der Digitalisierung im Gesundheitswesen. CDU/CSU und die Grünen heben dabei die Bedeutung der elektronischen Patientenakte hervor, CDU/CSU und SPD deren Nutzen für die sektorenübergreifende Versorgung. Während CDU/CSU mehrfach den Stellenwert von Digitalen Gesundheitsanwendungen („Gesundheits-Apps“, „Digas“) betont, ist die AfD diesbezüglich kritisch und fordert randomisiert-kontrollierte Studien zum Wirksamkeitsnachweis ein. Der BDC sieht die allzu niedrigschwellige Einführung von „Digas“, welche Patient:innen unbegrenzt und auch direkt von ihren Krankenkassen erhalten können, kritisch.

Katastrophenschutz/Pande­miebewältigung

Einigkeit besteht darin, dass der öffentliche Gesundheitsdienst aufgewertet werden soll. Die SPD plant zusätzlich, die Vernetzung sowohl mit dem Katastrophenschutz als auch mit Einrichtungen der ärztlichen Regelversorgung zu stärken. Die Grünen fordern mehr Kooperation der vorhandenen Strukturen sowie Koordination auf europäischer Ebene, sowohl im Bereich von Notfallkapazitäten als auch in der Produktion von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Alles in allem sinnvolle, wenn auch noch sehr grundlegende Konzepte.

Zusammenfassung

Die unterschiedlichen Positionen hinsichtlich der Bürgerversicherung bestehen fort. Die Grünen haben dazu einen interessanten Kompromissvorschlag eines Nebeneinanders von GKV und PKV innerhalb einer Bürger*innenversicherung entwickelt, der inhaltlich aber erst bewertet werden kann, wenn konkrete Details dazu vorgelegt werden. Die CDU nimmt als einzige Partei Bezug auf den konsentierten Vorschlag für eine neue GOÄ. Alle Parteien bekennen sich zur ärztlichen Freiberuflichkeit. Innovationspotenzial auf dem Weg zur sektorenübergreifenden Versorgung einschließlich der Umwandlung von Strukturen zu einem gestuften Versorgungssystem sehen insbesondere SPD und Grüne. Die SPD avisiert mit der Einführung eines sektorenübergreifenden Vergütungssystems und der Ergänzung der Vergütung durch P4P besonders umfassende Reformen. Die Parteien eint der Anspruch, die Digitalisierung fördern und den öffentlichen Gesundheitsdienst aufwerten zu wollen.

Der BDC hat anlässlich der Bundestagswahl im September 2021 alle derzeit im Deutschen Bundestag vertretenen politischen Parteien um eine kurze Stellungnahme zu ausgewählten gesundheitspolitischen Fragen gebeten. Die Reihenfolge richtet sich nach den Ergebnissen der Bundestagswahl 2017.

Die Fragen lauteten für alle Parteien:

  1. Wie stehen Sie zur Einführung einer Bürgerversicherung?
  2. An welchen Stellen würden Sie die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) weiterentwickeln?
  3. Wo sehen Sie die freiberufliche Ärzteschaft in Zukunft?
  4. Welche Optimierungen an der Grenze der ambulanten zur stationären Versorgung halten Sie für erforderlich?
  5. Wo sehen Sie weiteren Umstrukturierungsbedarf in der Krankenhauslandschaft?
  6. Wie wollen Sie die ärztliche Versorgung auf dem Land verbessern?
  7. Worauf legen Sie bei der weiteren Digitalisierung im Gesundheitswesen besonders wert?
  8. Was muss sich im Gesundheitswesen unbedingt ändern, um für weitere Pandemien besser gerüstet zu sein

Mit Ausnahme der FDP und der LINKEN haben die Parteien unsere Fragen beantwortet. Den Wortlaut können Sie hier nachlesen.

Ärztliche Approbationen aus Drittstaaten

Vor der Anerkennung liegt ein langer Weg – das muss sich endlich ändern!

Ein typischer Fall

Assistenzärztin für Chirurgie, 31 Jahre, Studium 2009–2015 in Bogotá, Kolumbien, erste Deutschland-Erfahrung im PJ-Tertial Chirurgie am UK Köln, Studienabschluss mit Auszeichnung, danach 3-jährige Tätigkeit als chirurgische Assistenzärztin in Bogotá.

Rückkehr nach Deutschland 2018, September 2018 viszeralchirurgische Hospitation in einer Großstadt in Nordrhein-Westfalen, Oktober 2018 Stellenangebot.

Antrag auf Berufserlaubnis Oktober 2018 – Genehmigung Juni 2019:
Die Bezirksregierung hatte vergessen eine E-Mail zu versenden.

Antrag auf Kenntnisprüfung November 2018 – Termin November 2020:
Ladefrist 14 Tage, Prüfungsinhalt undefiniert, Prüfungsort 222 km entfernt, vorheriger Kontakt mit der Prüfungskommission nicht möglich. 6 von 7 Prüflingen fallen bei fragwürdigen Inhalten durch.

Dieser Weg durch die Instanzen mit dem Ziel der Anerkennung einer Approbation aus einem „Drittstaat“ hat mit dem Antrag auf Erteilung einer Berufserlaubnis im Herbst 2018 begonnen und ist fast drei Jahre später 2021 noch immer nicht abgeschlossen. Fälle wie dieser beherrschen seit Jahren die Kollegengespräche – nicht nur in Kongresspausen –, und die nächste Sitzung behandelt dann wieder Nachwuchssorgen und Vakanzen in der Stellenbesetzung sowie den allgemeinen Ärztemangel. Problematisch ist der Zeit- und Ressourcenaufwand auf allen Seiten.

Dramatisch sind jedoch die Konsequenzen für die Antragstellerin: Eine temporäre Berufserlaubnis gilt für maximal zwei Jahre. Davor ist eine Bezahlung arbeitsrechtlich illegal. Während der Berufserlaubnis ist die Bezahlung nicht tarifgebunden. Die Zukunft der persönlich wie fachlich geschätzten und auch dringend benötigten Kollegin bleibt also seit 2018 und bis auf weiteres prekär. Harsche Kritik an dem Anerkennungsverfahren für Medizinabsolventen aus Drittstaaten hagelt es seit Jahren. Diskutiert wurde viel – über die Migration aus Osteuropa, den Mangel an Fachkräften und die verschiedenen Flüchtlingskrisen – verbessert hat sich wenig. Stattdessen hat das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz („Anerkennungsgesetz“) die bürokratischen Wege zusätzlich verlängert. 2012 wurde der Rechtsanspruch auf Prüfung und ggf. Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen verankert, und noch Jahre später als überragender Meilenstein der Integration gefeiert. Mit dem Gesetz hat sich das gesamte Antragsvolumen aber deutlich erhöht, während die Bearbeitung immer noch hinterherhinkt. Auch zahlreiche Ärztetage haben sich in den Jahren mit dem Thema befasst. Im Mittelpunkt standen dabei immer die gleichen Themen: zu hohe bürokratische Hürden für die Antragsteller:innen, unübersichtliche Verfahrensabläufe, ein zu hoher finanzieller Aufwand, z. B. bei der Anforderung ergänzender Nachweise, keine Differenzierung zwischen den Herkunftsländern sowie mangelnde Einheitlichkeit, Transparenz und Objektivität der regional abweichenden Prüfverfahren.

Eine Lösung ist immer noch nicht in Sicht. Denn die Herausforderungen sind auch aufseiten der viel gescholtenen Behörden deutlich: So ist die personelle Ausstattung der zentralen Gutachterstelle für alle Gesundheitsberufe mit ca. 20 Mitarbeiter:innen angesichts des Auftragsvolumens geradezu lächerlich. Aber auch das Verfahren ist nicht ausreichend geregelt. Mal prüfen die Kammern, mal die Universität. Approbationsbehörden und Ärztekammern haben große Schwierigkeiten eine ausreichende Anzahl Prüfer:innen zu gewinnen, um die Antragswellen abzuarbeiten. Da wundert es nicht, dass manche Juroren die klinische Medizin, die ja das primäre Prüfungsfeld stellen sollte, zuletzt in den 90ern oder noch nie verstärkt haben. Prüfen kann man trotzdem, oder? Man hat doch in Deutschland studiert.

Besonders aufwändig ist zudem die Prüfung von Anträgen aus Krisenregionen, wie Ägypten, Irak oder Syrien. In diesen Fällen stellt schon allein die „Echtheitsprüfung“ der Zeugnisse und Studiennachweise eine erhebliche Hürde dar. Eine herkunftsspezifische Zusammenfassung könnte das verbessern, ist aber nicht angedacht. Stattdessen gibt es nicht einmal eine zentrale Registrierung der Bewerber:innen. Dieser Mangel an Übersicht und Transparenz hat den sogenannten „Prüfungstourismus“ ermöglicht, bei dem Kandidaten synchron oder metachron Anträge in verschiedenen Bundesländern stellen, um irgendwo schon durchzukommen.

Es sind also, wie immer, beide Seiten der Medaille zu betrachten: Während auf der einen Seite die Rechte der Kolleg:innen aus Drittstaaten gewahrt werden müssen, gilt es auf der anderen Seite, ein so hohes Gut wie die Patientensicherheit zu schützen. Zwischen diesen beiden Rechtsgütern einen angemessenen Ausgleich herzustellen und dabei auch angemessene Zeitabläufe zu erreichen, dazu müssen die Behörden in die Lage versetzt werden.

Woran hapert es im Einzelnen?

Auf dem Weg zur Anerkennung der ärztlichen Approbation müssen Medizinabsolventen, die aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums stammen, drei Prüfungen durchlaufen: Den Sprachtest, die Gleichwertigkeitsprüfung und die Kenntnisprüfung. Letztere wird besonders kontrovers diskutiert:

Die Gleichwertigkeitsprüfung ist normativ in der Bundesärzteordnung geregelt und obliegt der jeweiligen Approbationsbehörde auf Landesebene. Geprüft werden Zertifikate und Nachweise ausschließlich nach Aktenlage. Ein Bescheid soll vier Monate nach Vorliegen aller erforderlichen Akten ergehen (Anm. d. Red.: bei unserem Beispiel waren es nach Vorlage aller notwendigen Testate acht). Bis allerdings alle Akten vorliegen, kann es je nach Herkunftsland mitunter dauern. Lassen sich Zweifel an der Echtheit der Unterlagen nicht ausschließen oder die Gleichwertigkeit nicht abschließend beurteilen, kann auch die zentrale Gutachterstelle für Gesundheitsberufe einbezogen werden. Im praktischen Alltag wird auf das Ergebnis der Gleichwertigkeitsprüfung zunehmend verzichtet, da sie sich sehr in die Länge ziehen kann und am Ende mangels Beurteilbarkeit häufig eben trotzdem in der Kenntnisprüfung mündet.

Liefert die Gleichwertigkeitsprüfung kein Ergebnis, folgt eine mündlich-praktische „Kenntnisprüfung“. Diese soll spätestens sechs Monate nach dem Bescheid terminiert werden (Anm. d. Red.: Im Beispielfall dauerte es vom Antrag bis zur Prüfung zwei Jahre). Das Testat kann bis zu zwei Mal wiederholt werden. Verantwortlich sind die Approbationsbehörden. Diese delegieren die Durchführung zu je 50 Prozent an die Landesärztekammern und die Universitäten. Die Inhalte der 30- bis 90-minütigen Kollegialprüfung am Patienten werden in der Approbationsordnung festgelegt. Prüfungsgegenstand sind primär die Fächer Innere Medizin und Chirurgie, die nach Bedarf um unklare Bereiche der Gleichwertigkeitsprüfung ergänzt werden. Eine Ladung ist bis zu fünf Tage vor dem Prüfungstermin möglich. Prüfungs- bzw. Bewertungskriterien werden in der Ordnung jedoch nicht festgelegt. Es gibt auch keine regelhaften Prüferschulungen oder etwa Bewertungsbögen als Feedback für die Prüfer.

Was kann und muss verbessert werden?

Um das Nadelöhr der Gleichwertigkeitsprüfung zu beseitigen, schlägt der BDC vor, diese in ihrem Umfang deutlich zu reduzieren: Kann die Gleichwertigkeit im ersten Prüfdurchlauf nach Aktenlage nicht zweifelsfrei beurteilt werden, erfolgt die direkte Überweisung in die Kenntnisprüfung. Eine solcher Ablauf würde eine deutliche Zeitersparnis bedeuten.

Die Kenntnisprüfung könnten die Antragsteller dann in Analogie zum Dritten Staatsexamen unter den Bedingungen der deutschen Studierenden absolvieren – eine Forderung, die auch der Deutsche Ärztetag bereits aufgestellt hat. Diese Umstellung beinhaltet einen transparenten Leistungskatalog und realistische Ladefristen.

Die normative Umsetzung dieses Vorschlags erfordert nur wenige folgende Anpassungen: zum einen die Verkürzung der Gleichwertigkeitsprüfung gemäß § 3 der Bundesärzteordnung, und zum anderen die inhaltliche Neugestaltung der Kenntnisprüfung gemäß § 37 der geltenden ärztlichen Approbationsordnung, die sich derzeit ohnehin als Entwurf in der parlamentarischen Beratung befindet und zahlreiche Veränderungen erfährt. Es erscheint naheliegend, das laufende Verfahren um diesen Punkt zu ergänzen. Um erstens die Situation von migrationswilligen Kolleg:innen aus Drittstaaten sichtbar zu machen, da zweitens auch chirurgische Kliniken immer mehr auf die Unterstützung ausländischer Kolleg:innen angewiesen sind und um drittens die Rechte unserer Patienten durch die angemessene Erteilung von Zugangsberechtigungen zur ärztlichen Tätigkeit zu wahren, wird der BDC die vorgestellten Vorschläge nach außen vertreten und auch im Vorfeld der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) 2021 auf Länderebene einbringen. Ziel ist es, gemeinsam auf ein schlankes und faires Anerkennungsverfahren hinzuwirken.

Zahlen, Daten, Fakten

Laut Statistik der Bundesärztekammer waren 2017 in Deutschland 392.402 Ärzte tätig. Rund 45.000 (11 Prozent) davon waren ausländische Ärzte, wovon wiederum rund 10.000 Ärzte aus Drittstaaten kamen. 2017 allein wurden in Deutschland 4.300 Verfahren zu Anträgen von ÄrztInnen aus Drittstaaten auf Anerkennung der Approbation beschieden. Ca. 30 Prozent dieser Anträge konnten allein nach Aktenlage beschieden werden (Bundesinstitut für Berufsbildung, BIBB), keine Gleichwertigkeit bestand bei < 1 Prozent.

 

Burgdorf F, Krones CJ: Ärztliche Approbationen aus Drittstaaten. Passion Chirurgie. 2021 Juni; 11(06): Artikel 05_02.

UpDate – KBV schafft Klarheit zur Abrechnung dermatochirurgischer Eingriffe an Kopf und Händen

In der letzten Ausgabe der PASSION CHIRURGIE erläuterten J.-A. Rüggeberg und P. Kalbe zur „Abrechnung der Behandlung von chronischen Wunden im EBM“ folgendes:

„Im Falle der Dermatochirurgie sind nur die OPS-Codes für eine radikale und ausgedehnte Exzision abrechnungsfähig. Das bedeutet, dass die in der Präambel genannten Größendefinitionen Geltung haben (größer 4cm2 resp. größer 1cm3). Alles andere fällt unter die Leistungsziffern 02300 ff. und ist trotz des im Prinzip gleichen Aufwands schlecht und zudem innerhalb des Budgets finanziert. Die Größe des Excidats bestimmt die Frage, ob ein Eingriff unter 31101 oder nur unter 02300-02302 berechnet werden darf.  Ausgenommen von dieser Größenvorgabe sind Eingriffe an Kopf und Händen.“

Jedoch wurde die Ausnahmeregelung für Kopf und Hände von der Größenvorgabe in einigen Kassenärztlichen Vereinigungen lange Zeit unterschiedlich interpretiert. Daher hat nun die Kassenärztliche Bundesvereinigung klargestellt:

„Im Anhang 2 EBM wurden in Zusammenhang mit Exzisionen von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut ausschließlich OPS-Kodes für radikale und ausgedehnte Exzisionen aufgenommen, um eine Abgrenzung zu den Gebührenordnungspositionen für Kleinchirurgische Eingriffe im EBM zu schaffen. Für die Zuordnung sind prinzipiell die u. g. Definitionen klein/groß, kleinflächig/großflächig, lokal/radikal und ausgedehnt zu beachten. Nicht anzuwenden sind sie für die Exzisionen am Kopf und an den Händen. Daraus folgend können an diesen Lokalisationen Exzisionen an Haut und Unterhaut mit den korrespondierenden Leistungen aus Abschnitt 31.2 berechnet werden, auch wenn das Ausmaß der Exzision nicht den Definitionen für radikal und ausgedehnt entspricht.“

Voraussetzung ist aber immer das Vorliegen der Genehmigung zum ambulanten Operieren gemäß §115b SGB V.

Diese Ausnahmeregelung wurde geschaffen, um der erhöhten Komplexität von Eingriffen im Bereich der Hände und des Kopfes im Vergleich zu Eingriffen an anderen Lokalisationen gerecht zu werden.

Auszug aus: Allgemeine Bestimmungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)

4.3.7 Operative Eingriffe

Die Verwendung der Begriffe klein/groß, kleinflächig/großflächig, lokal/radikal und ausgedehnt bei operativen Eingriffen entspricht den Definitionen nach dem vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte herausgegebenen Schlüssel für Operationen und sonstige Prozeduren gemäß § 295 Abs. 1 Satz 4 SGB V: Länge: kleiner/größer 3 cm, Fläche: kleiner/größer 4 cm², lokal: bis 4 cm2 oder bis zu 1 cm³, radikal und ausgedehnt: größer 4 cm² oder größer 1 cm³.

Ergänzend wird in den allgemeinen Bestimmungen zum EBM geregelt:
Nicht anzuwenden ist der Begriff „klein“ bei Eingriffen am Kopf und an den Händen.

Burgdorf F: UpDate – KBV schafft Klarheit zur Abrechnung dermatochirurgischer Eingriffe an Kopf und Händen.
Passion Chirurgie. 2021 März; 11(03): Artikel 04_06.

Intensiver, digitaler, wissenschaftlicher – die neue Approbationsordnung

Langsam nimmt die neue ärztliche Approbationsordnung (ÄApprO) Gestalt an. Auf einen Arbeitsentwurf von Anfang 2020 folgte nunmehr, ein Jahr später, der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums, der zahlreiche sinnvolle Weiterentwicklungen beinhaltet, aber auch weiterhin Stoff für kontroverse Diskussionen liefert. Einige ausgewählte Aspekte im Überblick:

Zentrale Anforderungen aus dem „Masterplan Medizinstudium 2020“ werden im Referentenentwurf umgesetzt, wie etwa die Zusammenführung von grundlagenwissenschaftlichen und klinischen Inhalten, die von medizinischen Berufsverbänden wie auch Fachgesellschaften befürwortet wird. Positiv gesehen wird auch die Stärkung des wissenschaftlichen Arbeitens. Prüfungen und Lehre an den Fakultäten orientieren sich künftig am Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin (NKLM), der ab Inkrafttreten der ÄApprO das Kerncurriculum des Medizinstudiums darstellt. Und angesichts aktueller Erfahren wurden auch digitale Lehrmethoden stärker einbezogen.

Neu geregelt wird auch das Praktische Jahr: Anstatt der Tertiale sollen die Medizinstudierenden zukünftig Quartale absolvieren. Die Pflichtfächer Innere Medizin und Chirurgie bleiben erhalten. Daneben werden zwei Wahlquartale eingeführt. Diese sollen eine gewisse Neigungsorientierung ermöglichen – ein übergreifendes Ziel der neuen ÄApprO. Eingeschränkt sieht der BDC die Auswahlmöglichkeit durch die Vorgabe, eines der sogenannten Wahlquartale in der hausärztlichen Versorgung abzuleisten. Als sinnvoller erachten wir – aufgrund der zunehmenden Therapiemöglichkeiten – ein Quartal innerhalb der ambulanten Versorgung wahrzunehmen. Damit wäre eine echte Wahl- und damit Gestaltungsmöglichkeit in beiden Quartalen gegeben, unter der Prämisse, eines der Quartale im ambulanten Versorgungssetting zu absolvieren. Darüber hinaus sollte die Arbeitsleistung der Studierenden – die zu einer Entlastung des Krankenhauspersonals beiträgt – im PJ mit einer Aufwandsentschädigung abgegolten werden. Der Verzicht auf eine finanzielle Kompensation ist in Zeiten gestiegener Lebenshaltungskosten das falsche Signal.

Ebenfalls reformiert werden sollen Teile des Prüfungswesens. Während die Multiple Choice (MC)-Prüfungen fortbestehen, plant der Gesetzgeber, sowohl im ersten als auch im dritten Teil der ärztlichen Prüfung, sogenannte Parcoursprüfungen einzuführen. Dabei durchlaufen die Prüflinge simultan im Rotationsverfahren mehrere Prüfungsstationen, an denen sie unterschiedliche Aufgaben lösen müssen. Ziel ist eine Standardisierung auch mündlicher Prüfungssituationen.

Dabei ist geplant, das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) mit zusätzlichen Aufgaben auszustatten. Beispielsweise soll es die Stationen und die strukturierten Bewertungsbögen ausarbeiten sowie auch die Schulung der prüfenden Personen und der Simulationspatienten übernehmen. Die Bundeärztekammer gibt zu bedenken, dass die im Rahmen des PJ am realen Patienten erreichte Komplexität und Tiefe der erlernten Kompetenzen weit über das prüfbare Niveau in hochgradig formalisierten Prüfungsstationen an Simulationspatienten hinausgehe und dass daher eine Parcours- gegenüber der praxisnahen Kollegialprüfung keinen Zugewinn bedeute.

Die AWMF bemerkt zudem hinsichtlich der Beauftragung des IMPP, dass die bundesweit gültigen Parcoursprüfungen erstellen soll: Bereits für die MC-Prüfungen fehle im Staatsvertrag eine Fachaufsicht oder definierte Mitarbeit durch Fachgesellschaften und Studiendekanate.

Zusammenfassend würde mit diesen neuen Aufgaben aus Sicht des BDC ein hoher personeller wie finanzieller Ressourcenaufwand bei fraglichem Nutzen betrieben.

Die sogenannte Innovationsklausel sah im Arbeitsentwurf zunächst die Möglichkeit vor, das Medizinstudium auf fünf Jahre zu begrenzen. Dieser Ansatz wurde nunmehr verlassen. Stattdessen beinhaltet das neue Konzept die Möglichkeit, Studiengänge nicht nur international, sondern auch interprofessionell zu verknüpfen. Die Universitäten können so Kooperationen mit anderen Bildungseinrichtungen außerhalb des Geltungsbereichs ihrer Verordnungen schließen. Der BDC teilt die Auffassung der Bundesärztekammer, dass die Verknüpfung wesentlicher Teile der Curricula einer deutschen und einer ausländischen Universität die Ausbildungsqualität nicht in Frage stellen und hiesige Standards unterlaufen darf. In dem Zuge sieht der BDC insbesondere eine Verknüpfung des Medizinstudiums mit Ausbildungen bzw. Studiengängen nicht-ärztlicher Heilberufe mangels Gleichwertigkeit kritisch. Eine engere Kooperation zwischen den Studiengängen der Human- und Zahnmedizin im Rahmen von Innovationsvorhaben wird dagegen befürwortet. Grundsätzlich gilt, dass die Innovationsklausel keinen Ausstieg aus dem schriftlichen Teil des ersten Abschnitts der ärztlichen Prüfung (M1) erlauben sollte. Dieser sollte für alle Studierenden verpflichtend bleiben.

In der Gesamtbetrachtung fällt auf, dass das Regelungsvolumen erheblich steigt. Derzeit beinhaltet die Approbationsordnung 44 Paragrafen plus Anhänge, künftig sollten es 183 sein. Dies spiegelt sich auch in einer erheblichen Verdichtung des Medizinstudiums wider. So sollen Medizinstudierende, neben dem 12-wöchigen Pflegepraktikum, weitere 12 Wochen für Blockpraktika und neuerdings auch 12 Wochen für eine wissenschaftliche Arbeit aufwenden. Durch eine solche Verdichtung würden die Freiräume der Universitäten für Reformstudiengänge erheblich geschmälert sowie Promotionsvorhaben deutlich erschwert. Mindestens das Pflegepraktikum sollte insofern auf sechs bis acht Wochen gekürzt und das Konzept zur Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten überdacht werden.

In der Gesamtbetrachtung wurden etliche Korrekturen gegenüber dem Arbeitsentwurf vorgenommen und wichtige Ziele, u. a. aus dem Masterplan Medizinstudium 2020, umgesetzt. Insbesondere das Regelungsvolumen, die Verdichtung der Studieninhalte und auch die finanziellen Folgen sollten bei der weiteren Arbeit an dem Gesetzesentwurf bis zur geplanten Einführung zum 01.10.2025 in den Fokus genommen werden.

DGCH und BDC stehen dem Gesetzgeber im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens als fachliche Ansprechpartner zur Verfügung – damit auf Basis der reformierten ÄApprO die ChirurgInnen von morgen zukunftsgerecht ausbildet werden können.

Burgdorf F: Intensiver, digitaler, wissenschaftlicher – die neue Approbationsordnung. Passion Chirurgie. 2021 März; 11(03): Artikel 05.

Editorial im Dezember: BDC steuert sicher durch die Corona-Krise

Liebe BDC-Mitglieder,

das Jahr 2020 geht so zu Ende wie es begonnen hat: Die Corona-Pandemie bestimmt unseren Alltag und schränkt unser soziales Leben massiv ein. Ein Ende ist – trotz erster hoffnungsvoller Signale auf einen wirksamen Impfstoff – noch nicht absehbar. Als Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) stehen wir auch im Zentrum des Geschehens. Der erste Lockdown im Frühjahr dieses Jahres hat zu einem massiven Einbruch an planbaren Operationen in den Kliniken geführt. Das darf sich so pauschal möglichst nicht wiederholen.

Es ist unstrittig, dass angesichts der Dynamik des Infektionsgeschehens Kapazitäten für die Behandlung von COVID-Patienten freigehalten und Regelbehandlungen reduziert werden müssen, aber letztere sollten eben nicht vollständig eingestellt werden. Der BDC hat sich in der zweiten Welle öffentlich dafür stark gemacht, dass sogenannte planbare Operationen und Interventionen, insbesondere auch bei malignen Erkrankungen, in erforderlichem Umfang unter strenger Indikationsstellung weiterzuführen sind und bereits im Frühjahr während der ersten Welle haben die DGCH, DGAI, BDC und BDA ein detailliertes Papier vorgelegt, wie mit planbaren Eingriffen unter Corona-Bedingungen umgegangen werden sollte. Konstruktives Abwägen und verantwortliches Mitarbeiten in dieser Pandemie lautet unsere Devise.

Wie so viele Unternehmen und Organisationen im öffentlichen Leben haben auch wir beim BDC einen Digitalisierungsschub absolviert. Präsidiumssitzung, Mitgliederversammlung und weitere, über die Jahre liebgewordenen Zusammenkünfte mit den Kolleginnen und Kollegen fanden in diesem Jahr erstmalig virtuell statt – und haben reibungslos funktioniert! Hierfür auch noch einmal ein herzliches Dankeschön, auch an alle MitarbeiterInnen in der Geschäftsstelle, die daran mitgewirkt und dies ermöglicht haben. Über das große Interesse unserer Mitglieder, sich einzuloggen und digital an den Veranstaltungen teilzunehmen, haben wir uns sehr gefreut. Den in der Mitgliederversammlung neu gewählten MandatsträgerInnen an dieser Stelle noch einmal Gratulation zur Wahl und gutes Gelingen bei der Ausübung des Mandats.

Die BDC-Akademie ist von Corona besonders stark betroffen: Unterjährig mussten zahlreiche Seminare abgesagt werden. Das war nicht nur für das gesamte Team eine belastende Zeit, es hat auch zu relevanten wirtschaftlichen Einbußen für den BDC geführt. Umso erfreulicher ist es, den Start unserer neuen BDC|eAkademie ankündigen zu können. Seit dem 06. November haben wir alle Fortbildungsangebote in der eAkademie zusammengeführt und viele neue Formate wie beispielsweise Podcasts eingeführt. Klicken Sie doch einmal hinein und geben uns Ihr Feedback! Was gefällt, was gefällt nicht? www.bdc-eakademie.de

2020 ist der BDC 60 Jahre alt geworden! Das ist eine ordentliche Wegstrecke und wir haben Anfang dieses Jahres Sie in einer Mitgliederbefragung um Ihre Meinung gebeten. Wir haben viele anerkennende und kon­struktive Rückmeldungen erhalten. Sie sollten im Rahmen einer Strategiesitzung diskutiert werden. Wegen „Corona“ musste diese leider verschoben werden. Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Es werden auch wieder bessere Zeiten kommen.

Bleiben Sie und Ihre Familien weiterhin gesund! Ein frohes Weihnachtsfest und kommen Sie gut in das neue Jahr.

Ihre

Dr. Friederike Burgdorf

Burgdorf F: Editorial: Reminiszenz 2020. Passion Chirurgie. 2020 Dezember, 10(12): Artikel 01.

BDC-Praxistest: Der Bund lockt Kliniken mit Milliarden in die Digitalisierung

Vorwort

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

üblicherweise werden neue gesetzliche, administrative oder medizinische Vorgaben im deutschen Gesundheitswesen nicht mit finanziellen Oboli garniert. Unter der Fahne der neoliberalen „Gesundheitswirtschaft“ bleiben Krankenhäuser und Praxen da eher ihrem eigenen Handeln überlassen. Doch diesmal scheint die Zeche auch der zu bezahlen, der sie bestellt: über 4 Milliarden stellen Bund, Länder und Träger für die Digitalisierung der deutschen Krankenhäuser zur Verfügung. Eine große Summe, die sich in der Fläche aber auch leicht verlieren kann. Um sich ein Stück vom Kuchen zu sichern sollte man die Bedingungen kennen, denn Antragsverfahren und Erfolgskontrolle sind in dem Verfahren inklusive. Da bleibt nur zu hoffen, dass auch die großen Co-Themen der Digitalisierung – Datensicherheit und „gläserner Patient“ – im Investmentgerangel nicht ganz unter den Tisch fallen. Schaun mer mal.

Erhellende Lektüre wünschen

Prof. Dr. med. C. J. Krones und Prof. Dr. med. D. Vallböhmer

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat etwas angestoßen, was im Föderalismus eher selten ist: Mit dem im Oktober in Kraft getretenen Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) greift der Bund den Ländern bei der Krankenhausinvestitionsfinanzierung unter die Arme. Die Sars-CoV-2 Pandemie und damit verbunden das im Juni aufgelegte Konjunkturprogramm machten es möglich: Mehr als 130 Milliarden Euro stellt die Bundesregierung zur Verfügung, um die Wirtschaft, die Länder und die Kommunen durch die Krise zu bringen.

Die Krankenhäuser profitieren mit 4,3 Milliarden aus dem Krankenhauszukunftsfonds, wenn sie in eine moderne Notfallversorgung, die Digitalisierung ihrer Prozesse und ihre IT-Sicherheitsstruktur investieren. Drei Milliarden investiert der Bund. Die Länder bzw. Krankenhausträger steuern noch einmal 1,3 Milliarden Euro bei.

Mit der verpflichtenden Einführung der elektronischen Patientenakte ab dem 01.01.2021 und der damit verbundenen Anbindung der Krankenhäuser an die Telematikinfrastruktur kann das Strukturpaket durchaus als geschickter Schachzug von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gegenüber den Krankenhäusern gewertet werden. Denn die im Digitale-Versorgung-Gesetz geregelte Fristsetzung für Krankenhäuser, bis zum Jahresende 2020 die Vorbereitungen für die Einführung der elektronischen Patientenakte zu treffen und auch die Telematikinfrastruktur anzuschließen, stellt für Kliniken deutschlandweit eine besondere Herausforderung dar.

Positiv ist aus Sicht des BDC, dass Krankenhäuser mit dem Strukturpaket einen wichtigen politischen und finanziellen Impuls erhalten, Digitalisierungsprojekte endlich zu planen und umzusetzen.

Mit den genannten Förderschwerpunkten werden zwei Kernthemen in der Gesundheitsversorgung angegangen, deren hohe Bedeutung gerade während der Pandemie mehr als deutlich geworden ist. Denn nach wie vor besteht ein großer Nachholbedarf in den Krankenhäusern im Bereich der digitalen Infrastruktur sowie bei sektorenübergreifenden Versorgungsangeboten.

Gefördert werden deswegen Digitalisierungsprojekte zur Verbesserung der

  • Abläufe der internen und sektorenübergreifenden Versorgung (insbesondere auch in den Notaufnahmen und durch digitales Medikationsmanagement)
  • Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen
  • IT-Sicherheit
  • Kommunikation
  • Telemedizin
  • Robotik und Hightechmedizin

Damit ermöglicht das KHZG eine hohe Bandbreite an Projekten. Vermisst wird bei dieser Digitalisierungsoffensive nichtsdestotrotz ein Förderschwerpunkt explizit im Bereich Personal. Denn vielerorts fehlt es nicht nur an Technik, sondern vielmehr an geschulten Mitarbeitern für den qualifizierten Einsatz von Innovationen. Obwohl es auch optimistischere Einschätzungen von ganz anderer Seite gibt, wie beispielweise durch den Verband der Ersatzkassen (vdek), der in seiner Stellungnahme zum KHZG konstatiert: „Die Digitalisierung entlastet das Krankenhauspersonal und kann so zur Patientensicherheit beitragen.“

Bis zum 30.11.2020 wird das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) Förderrichtlinien veröffentlichen und diese zum Download bereitstellen: https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/. Es ist zu hoffen, dass viele Krankenhäuser mitziehen und zeitnah entsprechende Anträge stellen. Denn Bundesgesundheitsminister Jens Spahn macht Tempo: Fördermittel, die nicht bis zum 31. Dezember 2021 vollständig ausgeschöpft werden, werden mit Ablauf des Jahres 2023 durch das Bundesamt für Soziale Sicherung an den Bund zurückgeführt.

Das KZHG sieht darüber hinaus eine Erfolgskontrolle der Investitionsentscheidungen in den Krankenhäusern vor. Dafür weisen Kliniken jeweils zum 30. Juni 2021 und zum 30. Juni 2023 mittels strukturierter Selbsteinschätzung ihren digitalen Reifegrad nach. Eine Forschungseinrichtung wird bis zum 28. Februar 2021 mit der Evaluation beauftragt. Ab 2025 gelten dann Sanktionen: So sollen Krankenhäuser und Krankenkassen gemeinsam Abschläge von bis zu zwei Prozent des Rechnungsbetrags für jeden voll- und teilstationären Fall vereinbaren, wenn ein Krankenhaus die förderfähigen Dienste nicht in ausreichendem Maße implementiert hat. Die im Kontext der Digitalisierung gesetzlich verankerten Sanktionsregelungen gegenüber Ärzten bzw. ärztlichen Einrichtungen hält der BDC für kontraproduktiv und lehnt diese auch für den stationären Bereich grundsätzlich ab.

Mit dem Krankenhauszukunftsfonds zeigt der Bundesgesundheitsminister, wie auch schon mit dem Krankenhausstrukturfonds, dass die Kofinanzierung durch Bund und Länder ein Zukunftsmodell werden könnte, um verkrustete Strukturen im Gesundheitswesen aufzubrechen. Dabei vertritt der BDC die Position, dass, wenn zunehmend Steuergelder vom Bund in die Länder fließen, auch rechtlich geprüft werden muss, inwiefern ein solches Modell entsprechend an Mitbestimmungsrechte des Bundes geknüpft werden kann. Auf diese Weise könnte endlich Bewegung in die längst überfällige Neuordnung der Versorgungsstrukturen mit einer Konsolidierung von Krankenhausstrukturen auf der einen Seite und der Schaffung sektorenübergreifender Strukturen auf der anderen Seite, kommen. Letzteres scheiterte bisher regelmäßig an der föderal bestimmten Planung.

Abschließend lassen Sie mit noch auf das gestufte Antragsverfahren in der folgenden Infobox hinweisen. Leider lagen zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Beitrags noch keine konkreten Förderrichtlinien vor. Gerne werden wir deren Praxistauglichkeit aber im Verlauf ganz konkret testen und die Erfahrungen und Schlussfolgerungen aus der Sicht eines antragstellenden Kollegen zur Anschauung für Sie bringen.

Sollten Sie persönlich Interesse daran haben, Ihre Erfahrungen mit der Antragstellung mit den Kollegen und Leserinnen der PASSION CHIRURGIE zu teilen und in einem BDC|Praxistest aufzubereiten, dann melden Sie sich bei uns – die Redaktion der Passion unterstützt Sie gern dabei!

So Beantragen Sie die Fördermittel

Schritt 1: Der Krankenhausträger, ggf. die Hochschulklinik meldet gegenüber dem zuständigen Bundesland seinen Bedarf unter Angabe insbesondere des Vorhabens und der Fördersumme an. Das BAS stellt hierfür in Kürze die entsprechenden Formulare bereit.

 

Schritt 2: Das Land entscheidet innerhalb von drei Monaten, ob das Projekt gefördert werden soll und beantragt dies entsprechend beim BAS. Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich das antragstellende Land bzw. die zu fördernde Einrichtung mit mindestens 30 Prozent der förderfähigen Kosten an dem Vorhaben beteiligt.

 

Schritt 3: Das BAS prüft die Anträge der Länder auf Auszahlung von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsfonds und weist die Mittel zu.

Burgdorf F: BDC-Praxistest: Der Bund lockt Kliniken mit Milliarden in die Digitalisierung. Passion Chirurgie. 2020 November; 10(11): Artikel 05_01.

BDC-Mitgliederbefragung 2020: Herzlichen Dank für Ihre wertvolle Beteiligung!

Wir wollten es wissen – und Sie haben uns geantwortet. Der BDC hat sein diesjähriges 60. Jubiläum zum Anlass genommen, unter seinen Mitgliedern eine ausführliche Befragung durchzuführen. Mit der Befragung wollten wir überprüfen, welche Leistungsangebote des BDC-Portfolios den Mitgliedern am wichtigsten sind, welche Angebote wir weiter ausbauen können und in welchen Bereichen es Verbesserungspotential gibt. Zusätzlich war es dem BDC ein wichtiges Anliegen zu erfahren, welche Erwartungshaltung die Mitglieder an die gesundheitspolitische Interessenvertretung haben und wie der aktuelle Stand eingeschätzt wird. Um möglichst konkrete Ergebnisse zu erzeugen, wurden die Teilnehmer aufgefordert, ihre Themenfelder zu priorisieren, die sie gesundheitspolitisch als relevant erachten. Die Ergebnisse werden in die weitere Ausrichtung des BDC einfließen.

Vorgehensweise

Die umfassende Mitgliederbefragung fand im Zeitraum vom 14. Januar bis 12. Februar 2020 statt und zeigte eine erfreuliche Resonanz von 1337 Teilnehmern. Herzlichen Dank noch einmal dafür!

Grundlage war ein Online-Fragebogen mit insgesamt 73 Detailfragen, die sich auf folgende Themenbereiche konzentrierten:

  1. Zufriedenheit mit den Leistungen und Angeboten des BDC,
  2. Wichtigkeit der Leistungsangebote des BDC,
  3. Wahrnehmung der Öffentlichkeitsarbeit und gesundheitspolitischen Vertretung durch den BDC sowie
  4. Priorisierung der Themenfelder bezüglich der strategischen Ausrichtung des Verbands.

Darstellung der Ergebnisse

Die Gesamtergebnisse der Umfrage zeigen eine positive Grundhaltung der Mitglieder zum BDC. Eine besonders hohe Anerkennung lässt sich am Fort- und Weiterbildungsangebot, an der BDC-Rechtsberatung, den verschiedenen Versicherungsangeboten sowie der Passion Chirurgie erkennen.

Was uns als BDC besonders freut: Unter allen befragten Mitgliedern liegt die Weiterempfehlungsrate an KollegInnen bei über 93 Prozent!

Den individuellen Kommentarfeldern konnten wir beispielsweise entnehmen: „Der BDC kümmert sich um alle Belange“, „Reicht so“, „Bin mit allem zufrieden“.

Die Bewertung unserer Mitglieder zu den einzelnen BDC-Leistungen und -Angeboten fielen in der Interpretation im Schulnotensystem folgendermaßen aus:

  • Seminare zur Facharztvorbereitung: 1,7
  • Seminarangebot der BDC|Akademie: 1,9
  • Enthaltene Versicherungen im BDC-Mitgliedsbeitrag: 1,9
    (z. B. Berufs-Rechtsschutz-, Praxisvertreter-Haftpflicht-Versicherung)
  • Mitgliederzeitschrift PASSION CHIRURGIE: 2,0
  • Persönliche Rechtsberatung: 2,0
  • Beteiligung am Deutschen Chirurgenkongress (DCK): 2,1
  • Logbücher: 2,1
  • Nur-Mut Workshops: 2,1
  • Zufriedenheit mit der Information an die Mitglieder: 2,2

Welche Wünsche und Anregungen haben wir von Ihnen erhalten?

Die Befragung hat verdeutlicht, dass unseren Mitgliedern die Präsenz des BDC in der Öffentlichkeit sowie bei der berufspolitischen Interessenvertretung ein wichtiges Anliegen ist. In diesem Zusammenhang hat die Mehrheit der Befragten eine Intensivierung der externen Kommunikationsarbeit des BDC angeregt.

In der folgenden Darstellung zeigt sich die Priorisierung der Themenfelder für die zukünftige strategische Ausrichtung des BDC. Für die befragten Mitglieder führt das Thema Weiterbildung die Top 5-Liste an:

  1. Weiterbildung
  2. Zusammenarbeit mit anderen Fachgesellschaften und Einheit in der Chirurgie
  3. Nachwuchsarbeit
  4. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
  5. Service für leitende Ärzte: Leitfaden zur praktischen Umsetzung bei neuen Gesetzen

Themenfelder wie digitale Anwendungen, beispielsweise das Telekonsil, aber auch Selektivverträge wurden insgesamt niedriger priorisiert.

Wer waren die TeilnehmerInnen?

Die Mehrheit der Befragten war mit 78 Prozent männlich und entspricht dem Anteil männlicher BDC-Mitglieder (77 Prozent). Der weibliche Anteil betrug 21 Prozent und Teilnehmer mit der Angabe divers machten 0,7 Prozent aus.

Folgende Angaben erhielten wir zur berufliche Situation der Teilnehmenden:

  • Oberarzt 32,20 %
  • Chefarzt 19,63 %
  • Niedergelassener Chirurg in Einzelpraxis oder in Praxisgemeinschaft 14,40 %
  • Rentner 11,08 %
  • Assistenzarzt (Facharzt) 7,68 %
  • Arzt in Weiterbildung 5,24 %
  • Gesellschafter in BAG (Gemeinschaftspraxis) oder im MVZ 3,75 %
  • Angestellter in Praxis, BAG (Gemeinschaftspraxis) oder im MVZ 3,40 %
  • Management/MDK/Öffentlicher Dienst 2,27 %
  • Studierende: 0,35 %

Zusammenfassung der Ergebnisse

Unsere Mitgliederbefragung, durchgeführt vom 14. Januar bis 12. Februar 2020, zeigte mit 1337 Teilnehmern eine erfreuliche Resonanz. Diese sind die wichtigsten Ergebnisse: 93% der Mitglieder würden den BDC im Kollegium weiterempfehlen. Die höchste Zufriedenheit lässt sich am Fort- und Weiterbildungsangebot, an der Passion Chirurgie, an den Versicherungsangeboten und im Bereich der Rechtsberatung erkennen. Die Mehrheit der Befragten wünscht sich eine Intensivierung der externen Kommunikationsarbeit und der berufspolitischen Interessenvertretung und priorisiert diese als Aufgabengebiet in der zukünftigen Ausrichtung des BDC.

Wir danken allen TeilnehmerInnen für Ihr Engagement!

Der BDC – Meine Zukunftsvision

Ein runder Geburtstag bietet Anlass zu feiern, Vergangenes zu würdigen, den Moment zu schätzen und Zukunftspläne zu schmieden. Wo sehen wir uns in den nächsten fünf bis zehn Jahren? Schöpfen wir unser volles Potenzial aus? Am 23. April 2020 wird der BDC 60 Jahre alt – sind wir auch für den 65. Geburtstag gerüstet?

Diese Frage haben wir uns am Beispiel der BDC-Aktivitäten in den Jahren 2019 und 2020 gestellt. Extrapolieren wir diese für die kommenden Jahre, blicken wir sehr zuversichtlich auf die Weiterentwicklung unseres Verbandes. Besonders freut uns: Die Mitgliederzahlen steigen stetig, mittlerweile etwas langsamer, aber dennoch kontinuierlich an. Aktuell bietet der BDC mehr als 17.500 ChirurgInnen ein berufspolitisches Dach.

Eines unserer Aushängeschilder ist die BDC|Akademie. Sie hat 2019 ca. 170 Veranstaltungen mit über 4.800 Teilnehmern ausgerichtet. Möglich gemacht haben dies insbesondere die zahlreichen Kolleginnen und Kollegen, die sich auf fachlich hohem und höchstem Niveau für die Fort- und Weiterbildung der Akademie engagieren. Ihnen allen sei an dieser Stelle herzlich gedankt! Neu in das Angebot 2020 kommen ein Fachseminar zur Robotik, der „Der ökonomische Notfallkoffer für Chirurgen“ und ein Webinar zur Nachlese des Deutschen Chirurgenkongresses (DCK). Der Nachwuchsbereich produziert aktuell Lernvideos zur gezielten Prüfungsvorbereitung, die Website www.chirurg-werden.de wurde hinsichtlich Layout und Technik überarbeitet und nun schrittweise mit neuen Inhalten bestückt. Zusätzlich arbeitet der BDC gerade am Ausbau einer neuen eLearning-Plattform, die noch in diesem Jahr als sogenannte eAkademie an den Start gehen wird. So können künftig Präsenzseminare noch besser durch elektronische Angebote ergänzt werden. Damit greift die Akademie aktuelle und spannende Themen wie Robotik und Digitalisierung, Ökonomisierung wie auch die Bedürfnisse des Nachwuchses durch eLearning konstruktiv auf.

In enger Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner, der Ecclesia med GmbH, erarbeitet der BDC kontinuierlich neue, attraktive Versicherungspakete und Rahmenverträge zu vergünstigten Konditionen für seine Mitglieder. Die Rechts- und Karriereberatung durch die Kanzlei Dr. Heberer erfreut sich seit Jahren höchster Beliebtheit und für Vertragsärzte wird in Kürze ein neuer Rahmenvertrag im Bereich Hygiene hinzukommen – um nur einige interessante Entwicklungen und Angebote aus unserem Verband zu nennen. Seine Mitglieder und die (Fach-)Öffentlichkeit informiert der BDC zielgerichtet und regelmäßig über unterschiedliche Medienkanäle, wie die PASSION CHIRURGIE, die BDC-Website, Newsletter, Pressemitteilungen und Social Media-Plattformen. Als Verband spielen die Lobbyingaktivitäten des BDC eine besondere Rolle: Bei den einschlägigen Körperschaften und Organisationen wie auch beim Gesetzgeber setzt sich der BDC beharrlich für den Erhalt und die Verbesserung der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen seiner Mitglieder ein. Die Erfolge politischen Handelns sind nicht am nächsten Tag sichtbar: Für Lobbyisten zählt deswegen immer die Langstrecke – nicht der Sprint. Unsere Ausgangslage ist also durchaus positiv zu bewerten.

Wählen wir eine andere Perspektive: „Grundlage und Ausgangspunkt eines Konzepts (…) der strategischen Verbandsführung sollte (…) die Einigung auf grundlegende Überzeugungen und Werthaltungen sowie grundsätzliche Ziele des Verbandes sein. Diese Elemente können in einem Grundsatzprogramm (…) dokumentiert werden (…).“, so ist es in der Managementliteratur zu lesen. Auch hier können wir positive Nachrichten vermelden: Das Grundsatzprogramm des BDC findet sich – wie im Editorial dargestellt – prägnant und seit 60 Jahren nahezu unverändert und weiterhin zutreffend in unserer Satzung und den Gründungsstatuten wieder: Im Mittelpunkt aller Aktivitäten des BDC stehen originär die Unterstützung von ChirurgInnen sowie der Erhalt des Fachs Chirurgie. Keine Frage: Der BDC ist und bleibt damit ein wichtiger Akteur im Bereich der Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit, fachlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Interessenvertretung sowie der Fort- und Weiterbildung. Trotzdem muss die Frage erlaubt sein, ob der BDC für die Zukunft strategisch optimal aufgestellt ist.

Lassen Sie uns daher konkreter werden! Es kann also hervorgehoben werden, dass die BDC-Mitglieder, einschließlich Vorstand und Geschäftsführung, eine Wertegemeinschaft bilden, und das ist gut so. Bemerkenswert ist weiterhin, dass diese Werte und Überzeugungen so stabil sind, dass sie seit 60 Jahren im Grundsatz bestehen. Und genau diese Tatsache bietet Chancen und Herausforderungen zugleich. Eine besondere Herausforderung besteht darin, sich bei konstanter Zielsetzung kontinuierlich von innen heraus zu erneuern. Chance hingegen ist, dass wir mit einer stabilen Wertegemeinschaft von über 17.500 ChirurgInnen die Stimme erheben, Stimmungen erzeugen können!

Denn, was sind die drängenden Fragen der Zeit? Wie stellen Sie sich die Versorgung der Zukunft vor? Fühlen Sie sich durch den Gesetzgeber repräsentiert? Was halten Sie von der Politik unseres durchaus umtriebigen Gesundheitsministers? Und was halten Sie davon, dass Jens Spahn agiert und zwar in Bereichen, in denen zuvor Stillstand angesagt war? Soll der BDC weiterhin primär in Serviceangebote investieren (was eine gute Sache ist)? Oder soll sich der BDC stärker in die politische Gestaltung einbringen? Hierzu eine kleine Anekdote. Frisch in der Funktion als Geschäftsführerin des BDC wurde ich nach meinen Vorstellungen gefragt. Meine Antwort lautete: Während meines Großbritannienaufenthaltes an der London School of Economics, wo ich einen Masterstudiengang absolvierte, war in der Presse regelmäßig zu lesen: „Surgeons say (….)“, und was die britischen ChirurgInnen sagen, wird in der Öffentlichkeit wahrgenommen. Das also ist meine Vision für den BDC! Dass wir vermehrt auch in Hinblick auf Politik und Öffentlichkeitsarbeit das Potenzial nutzen, welches dem BDC, welches ChirurgInnen gegeben ist – aufgrund der Wertegemeinschaft, aufgrund der großen Hingabe in Bezug auf Ihre anspruchsvolle Tätigkeit, aufgrund Ihrer Faszination und Passion für Ihr Fach, trotz bestehender Differenzen im Detail! Dass der BDC Gesicht zeigt!

Der BDC besitzt unzweifelhaft die notwendigen strategischen Instrumente, um seine Ziele zu erreichen. Gleichzeitig gilt es, den BDC immer wieder neu auszurichten und auf die aktuellen Rahmenbedingungen und Fragestellungen vorzubereiten. Vor diesem Hintergrund haben sich der erweiterte Vorstand und die Geschäftsführung dazu entschlossen, 2020 einen Strategieprozess einzuleiten, an dessen Ende als Arbeitsergebnis idealerweise eine konkrete Agenda 2025 steht. Ziel ist es, auf Basis des satzungsgemäßen Grundsatzprogramms, neue Handlungsfelder zu identifizieren und die entsprechenden Prioritäten und Maßnahmen abzuleiten.

Deswegen interessiert mich: Was treibt Sie um, wenn Sie in Ihre chirurgische Zukunft blicken? Welche Fragen verlangen nach Antworten? Zweifelsohne gehören dazu Fragen nach dem Umgang mit:

  • dem Nachwuchsmangel,
  • den Problemen in strukturschwachen Regionen,
  • den vielen z. T. kleinen Krankenhäusern in Ballungsgebieten,
  • der zunehmend möglichen ambulanten Versorgung von PatientInnen,
  • der Abwanderung des ärztlichen Nachwuchses in Anstellungsverhältnisse,
  • der zunehmenden Abgabe chirurgischer Praxen an klinikgeführte Medizinische Versorgungszentren aus wirtschaftlichen Gründen,
  • der fortschreitenden Ökonomisierung einschließlich dem Spannungsverhältnis zwischen leitenden Ärzten und Geschäftsführungen
  • der Zunahme IT-technischer Möglichkeiten,

um nur einige zu nennen. All diese Rahmenbedingungen prägen in der einen oder anderen Weise bereits jetzt Ihre chirurgische Tätigkeit und Ihre Wahrnehmung derselben.

In dem geplanten Strategieprozess wird es nun darum gehen zu priorisieren, welcher Handlungsfelder sich der BDC verstärkt annehmen wird. Interessant wird es vor allem werden, wenn es darum geht, den jeweiligen Handlungsfeldern konkrete Maßnahmen zuzuordnen. Eine wichtige Weichenstellung wird dabei sein, ob – wie bereits ausgeführt – der BDC wie bislang primär auf Service-Leistungen setzen will, um Sie als Mitglieder so gut es geht in Ihrer Tätigkeit zu unterstützen, oder ob sich der BDC zukünftig auch politisch und medial stärker einbringen soll, um auf Basis abgestimmter Positionen und Konzepte die politischen Rahmenbedingungen der chirurgischen Tätigkeit noch sichtbarer mitzugestalten und deren Weiterentwicklung zu prägen und einzufordern. Ich plädiere ganz klar für Letzteres! In diesen Diskussionen werden wir uns auch von den Ergebnissen der aktuellen Mitgliederbefragung leiten lassen, an der Sie sich dankenswerterweise so zahlreich beteiligt haben. Die Mitgliederbefragung stellt für uns eine sehr wichtige Arbeitsgrundlage im Strategieprozess dar. Genauso wichtig sind für uns auch die Anregungen, die uns über das Präsidium im November 2019 erreicht haben. Auch hierfür bedanken wir uns sehr herzlich!

Unabhängig von der durch den Strategieprozess initiierten Agenda sind schließlich die Fragen nach der grundsätzlichen Ausrichtung des BDC immer wieder neu zu beantworten: Derzeit erwägt der BDC eine Ausweitung seiner Angebote auch für medizinnahe Berufsbilder. Dies geschieht nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass die Themen Kooperation, Koordination und auch Delegation stetig an Bedeutung zunehmen werden und der BDC diese Entwicklungen konstruktiv begleiten möchte. Auf die Fortschritte der Einheit der Chirurgie, auch im Zuge der Personalunion des Generalsekretärs der DGCH und des BDC-Präsidenten durch Prof. Dr. med. Dr. h.c. Meyer, wurde bereits in diesem Editorial eingegangen. Hieran soll angeknüpft werden. Last but not least wird der Repräsentanz aller Säulen, einschließlich der Orthopädie und Unfallchirurgie, und natürlich des niedergelassenen und des stationären Versorgungsbereichs, deren Grenzen zunehmend unschärfer werden, unter dem Dach des BDC ein unverändert hoher Wert beigemessen und auch zukünftig mit Nachdruck weiterverfolgt und gelebt werden.

Zusammenfassend ist der BDC also solide und zukunftssicher aufgestellt. Gleichzeitig sollten Handlungsfelder und Maßnahmen mit Blick auf aktuelle Entwicklungen priorisiert und angepasst werden. Dabei sollten die Signale klar zu Gunsten von Strategie, Politik und Öffentlichkeitsarbeit gestellt werden. Damit wir die Rahmenbedingungen chirurgischen Handelns wieder mitgestalten und nicht nur Gesicht zeigen, sondern auch Gehör finden. Das ist und wird künftig eine der Hauptaufgaben unseres Berufsverbandes sein!

Burgdorf F: Der BDC wird 60 – wir gratulieren und blicken in die Zukunft! Passion Chirurgie. 2019 März, 9(03): Artikel 07_01.

Editorial: Achtsam, wirksam, maßvoll

„Wir müssen weiter achtsam sein, Infektionsketten früh erkennen und wirksam unterbrechen“, so Jens Spahn bei der Ankündigung des Zweiten Gesetzes „zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, welches am 14. Mai von der Groko gegen die Stimmen der Opposition und mit Zustimmung des Bundesrats verabschiedet wurde. Tatsächlich hat Deutschland die ersten Auswirkungen der Corona-Pandemie im Vergleich zu vielen anderen Staaten bemerkenswert gut überstanden. Und diesen Erfolg gilt es zu bewahren. Es ist uns in Deutschland gelungen, einen Ausbau von Intensivkapazitäten in den Krankenhäusern von fast 28.000 intensivmedizinischen Betten auf mehr als 40.000 zu realisieren. Sechs von sieben Patienten mit Covid-19 wurden erfolgreich im ambulanten Setting behandelt.

Gleichzeitig mehren sich auch kritische Stimmen in Politik und Bevölkerung, und insbesondere Verfassungsrechtler stellten schon früh die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der eingeleiteten Maßnahmen angesichts ihrer weitreichenden sozialen, medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen. Die Debatte um die Verhältnismäßigkeit betrifft uns Ärzte und letztlich den gesamten Gesundheitssektor in besonderem Maße. Und so haben auch den BDC in diesen Wochen zahlreiche Anfragen, Kommentare und Vorschläge zum Umgang mit den Auswirkungen der Corona-Krise erreicht. Als Berufsverband haben wir unsere Aufgabe bei sich täglich ändernden Rahmenbedingungen zunächst in der Information unserer Mitglieder gesehen. Wir haben daher, neben aktuellen Rundschreiben, eine Corona-Website aufgebaut, die wir auch weiterhin regelmäßig erneuern. Informieren Sie sich unter: https://bit.ly/BDC-Corona.

Rede und Antwort standen wir speziell den niedergelassenen BDC-Mitgliedern in einer kurzfristig im April anberaumten Live-Sendung über YouTube. Hintergrund waren zahlreiche individuelle Anfragen, die uns schwerpunktmäßig zu den Themen Schutzausrüstung, wirtschaftliche Rahmenbedingungen, Fortbildungspflichten und Kurzarbeit erreichten. Der Live-Stream wurde mit Stand 22. Mai bereits 568 Mal aufgerufen und wir bedanken uns für das rundum positive Feedback für diese Premiere. In einem gemeinsamen Statement haben sich DGCH, DGAI, BDC und BDA zur Wiederaufnahme von elektiven Operationen in deutschen Krankenhäusern geäußert (Link: https://bit.ly/BDC-Statement-Ops). Gleichzeitig konstatierte das Bundesministerium für Gesundheit: „Eine dauerhafte ausschließliche Priorisierung nur einer bestimmten Patientengruppe unter Ausschluss anderer Gruppen von Erkrankten lässt sich insbesondere aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes nicht rechtfertigen.” Auf diesen Aspekt hatte auch Professor Jähne in seiner Stellungnahme zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie im stationären Bereich hingewiesen, die wir allen BDC-Mitgliedern haben zukommen lassen und auch in dieser Ausgabe der PASSION CHIRURGIE abgedruckt haben.

Schließlich hat der BDC durch Pressearbeit wie auch in Kooperation mit relevanten Vertretern im Gesundheitswesen auf einen angemessenen Umgang mit Schutzausrüstung, insbesondere Masken, hingewirkt und sich flankierend bei den entsprechenden Institutionen für aktuelle Vergütungsregelungen eingesetzt; nicht zuletzt im Bereich der Unfallversicherung und der privaten Krankenversicherung, deren pandemiebedingten Vergütungsregelungen im Vergleich zu der gesetzlichen Krankenversicherung einer gewissen Latenz unterlagen.

Leider war und ist die Arbeit im BDC auch von den Corona-bedingten Absagen zahlreicher Seminare der Akademie geprägt. Dies ist besonders schade, da diese mit viel Engagement auf den Weg gebracht wurden. Wir wünschen uns sehr und arbeiten daran, das Seminar-Programm so schnell wie möglich wieder aufnehmen zu können und danken allen Beteiligten für Ihre maßgebliche Unterstützung!

Damit Sie trotzdem einige Fortbildungspunkte sammeln können, erwartet Sie in der vorliegenden PASSION CHIRURGIE ein CME-Artikel zum Thema „Was gibt es Neues in der endoskopischen Chirurgie?“ von Professor Kähler. Weiterhin finden Sie praktische Tipps zur „Neuregelung im MDK Verfahren – was muss man wissen, um nicht zu verlieren?“ von Professor Krones und das Jubiläumsinterview unseres Präsidenten, Professor Meyer, zum Thema „Mit Arroganz und Ignoranz kann kein Nachwuchs akquiriert werden“. Lesen Sie auch den Kommentar des Generalsekretärs der DGCH und BDC-Präsidenten im DGCH-Teil mit einer Chronik zur Corona-Pandemie und dazu, dass Finnland das glücklichste Land der Welt ist.

Für eine abschließende Bewertung des Umgangs mit der Pandemie, einschließlich der Einschränkungen des öffentlichen Lebens und der staatlichen Hilfeleistungen und – viel wichtiger – für die Ableitung zukunftsrelevanter Erkenntnisse ist es noch zu früh. Prägen sollten wir in Zukunft maßgeblich die Debatte um die Ausarbeitung sachgerechter aktueller Pandemie-Pläne. Gleichzeitig sollten wir auch das Thema „Ökonomisierung der Medizin“ erneut aufgreifen. Schließlich haben die Ärzteschaft und der gesamte Gesundheitssektor in diesen Zeiten einmal mehr bewiesen, dass sie handlungsfähig sind – und dafür benötigen wir angemessene und zukunftssichere Rahmenbedingungen, in denen Ärzte eigenverantwortlich entscheiden können!

Burgdorf F: Editorial: Achtsam, wirksam, maßvoll. Passion Chirurgie. 2020 Juni; 10(06): Artikel 01.

Editorial: Stirb langsam – wird das MDK-Reformgesetz zum Stolperstein für die „kleinen Häuser“?

Nun soll ein neues System der integrierten Notfallversorgung mit den Elementen einer telefonischen Lotsenfunktion und sogenannter Integrierter Notfallzentren an Krankenhäusern helfen, die Vermittlung des richtigen Patienten in die jeweils angemessene Versorgungsstruktur sicherzustellen. So sieht es der Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung aus dem Januar 2020 vor.

Klar ist, dass die Behandlungspfade von Patienten nicht an der Sektorengrenze enden und durchaus nicht immer als optimal zu bezeichnen sind. Fehlsteuerung resultiert nicht nur aus den Patientenströmen in die Notaufnahmen und deren mangelnder Filterfunktion, sondern auch aus der Unterfinanzierung des ambulanten Operierens, stationären Überkapazitäten und der Verweigerungshaltung relevanter Player, wenn es um die Zulassung von intermediären Strukturen wie Praxiskliniken geht. Und bei all dem stehen wir Ärzte nicht im luftleeren Raum, sondern sind Teil dieses funktionellen Systems, dessen Rahmenbedingungen das ärztliche Handeln prägen und daher stetig zu überdenken und zu verbessern sind.

Vor diesem Hintergrund haben die entsprechenden Veröffentlichungen u. a. der Leopoldina, der TU-Berlin, der Bertelsmann-Stiftung und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen für ein gewisses Aufsehen gesorgt, und auch das Ergebnis der Bund-Länder-Kommission zur Neuordnung der Sektorengrenze wird mit Spannung erwartet. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang, und auch schon durch den Bundestag verabschiedet, ist die Änderung des § 115b SGB V – ein kleines Detail im MDK-Reformgesetz. Danach soll der Katalog für ambulante durchführbare Operationen bis Mitte 2021 erweitert werden – nun z. B. auch um stationsersetzende „Behandlungen“ – und eine neue Vergütungsordnung dafür erstellt werden. Zusammen mit den weiteren Vorgaben des MDK-Reformgesetzes, z. B. Abschläge von mindestens 300 Euro je beanstandeter Krankenhausrechnung, wird der Druck auf die Häuser enorm steigen, Eingriffe zunehmend ambulant vorzunehmen. Für Häuser, die einen großen Anteil ihrer Leistungen in diesem Segment mit ambulantem Potenzial erbringen, könnte dies bereits kurzfristig – und auch in Abhängigkeit von der zu überarbeitenden Vergütungsordnung – gravierende Folgen haben.

Hinweis

In einer der folgenden Ausgaben der PASSION CHIRURGIE wird Herr Jochen Metzner, Leiter der Abteilung Gesundheit im Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demographie in Rheinland-Pfalz und Mitglied der Bund-Länder-Kommission, die Beratungsergebnisse der Kommission aktuell für Sie kommentieren.

In der aktuellen PASSION CHIRURGIE stellen wir Ihnen die durchaus positive Einschätzung aktueller Entwicklungen durch den GKV-Spitzenverband vor, der – Obacht – vorsorglich bereits auf künftig mögliche negative (!) Erlöse von Krankenhäusern hinweist und das MDK-Reformgesetz als echte „Chance“ begreift, das „im internationalen Vergleich enorm hohe Ambulantisierungspotenzial in Deutschland endlich zu heben“. Lesen Sie über ein Innovationsfondsprojekt der Universität Hamburg, in dem Gesundheitsökonomen Grundlagen schaffen für eine neue, intersektorale Gebührenordnung und darauf hinweisen, dass in England ambulante Eingriffe genauso gut wie stationäre Eingriffe vergütet werden. Und informieren Sie sich in dieser Ausgabe über den aktuellen Stand des BDC|Pilotprojekts „Hybrid DRG Thüringen – Neue Wege im Gesundheitswesen“ in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) und der Techniker Krankenkasse (TK) unter der Leitung von Herrn Dr. S. Dittrich.

Burgdorf F: Editorial: Stirb langsam – wird das MDK-Reformgesetz zum Stolperstein für die „kleinen Häuser“? Passion Chirurgie. 2019 Fabruar;10(02): Artikel 01.