Alle Artikel von Claudia Kunze

Ärztestatistik 2020: Nachwuchsförderung hat höchste Piorität

„Die Corona-Pandemie zeigt, wie wichtig Ärztinnen und Ärzte für ein funktionierendes Gesundheitswesen und damit für unser gesamtes gesellschaftliches Wohlergehen sind. Die konsequente ärztliche Nachwuchsförderung und bessere Ausbildungsbedingungen gehören deshalb dringend auf die politischen Agenden von Bund und Ländern.” Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt anlässlich der Vorstellung der aktuellen Ärztestatistik. Nach den Daten der Bundesärztekammer stieg zwar die Zahl der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte (+1,7%) sowie die der Facharztanerkennungen (+0,6%), jedoch fiel der Zuwachs deutlich geringer aus als in den Vorjahren. Bei den jungen Ärztinnen und Ärzte aus dem Inland, die sich erstmalig bei einer (Landes-)Ärztekammer anmeldeten, verzeichnet die Statistik sogar einen Rückgang um 1,1 Prozent.

„Wir betrachten diese Entwicklung mit Sorge. Denn wir brauchen dringend eine ausreichende Anzahl von Ärztinnen und Ärzten, um die Folgen des anhaltenden Trends zur Teilzeitarbeit, des steigenden Durchschnittsalters der Ärzteschaft und des demografischen Wandels zu bewältigen. Sinkt die Zahl der zur Verfügung stehenden Arztstunden, wird das nicht gelingen”, warnte Reinhardt mit Blick auf den hohen Behandlungsbedarf in einer älter werdenden Gesellschaft. Unabhängig von Corona kommt es in den Praxen zu rund einer Milliarde Arzt-Patienten-Kontakten pro Jahr. Für den stationären Bereich meldet das Statistische Bundesamt für das letzte Erhebungsjahr 2019 rund 19,4 Millionen Behandlungsfälle. Deutschland ist eine der ältesten Gesellschaften der Welt. Und in den kommenden Jahren ist mit einem weiteren Anstieg des Behandlungsbedarfs zu rechnen. Derzeit prognostiziert das Statistische Bundesamt bis zum Jahr 2040 eine Steigerung des Bevölkerungsanteils der über 67-jährigen um bis zu 42 Prozent.

Ein Lichtblick sei immerhin die Anzahl von Ärztinnen und Ärzten bei den Gesundheitsämtern, die im Jahr 2020 um 14 Prozent auf knapp 3.000 anstieg.

Das gebremste Wachstum betrifft fast alle Bereiche der Gesundheitsversorgung: Bei den im Krankenhaus tätigen Ärztinnen und Ärzte gab es ein Plus von 2,3 Prozent (Vorjahr: +2,7%). Die Zahl der ambulant tätigen Ärzte stieg um 1,0 Prozent (Vorjahr: +1,6%). Am stärksten war der Einbruch des Wachstums in sonstigen Tätigkeitsbereichen (+1,3%; Vorjahr: +6,2%).

Auch bei den Facharztanerkennungen fiel der Zuwachs im Jahr 2020 geringer aus. Er stieg lediglich um 0,6 Prozent (Vorjahr: +3,3%) auf knapp 14.000 an.

Für etwas Entlastung konnte die Zuwanderung aus dem Ausland sorgen. So ist die Zahl der in Deutschland gemeldeten ausländischen Ärztinnen und Ärzte im Jahr 2020 um 6,8 Prozent (Vorjahr: +7,9%) auf rund 56.000 Personen gestiegen. Treibende Kraft waren dabei Ärzte aus Ländern außerhalb der EU (+11,1 Prozent; Vorjahr: 11,9%). Bei den Ärzten aus EU-Ländern war ein Plus von lediglich 1,5 Prozent zu verzeichnen (Vorjahr: +3,3%).

Ebenfalls vorteilhaft wirkt sich der deutliche Rückgang der ins Ausland abwandernden Ärztinnen und Ärzte aus. Im Jahr 2020 wanderten mit knapp 1.700 Personen rund zehn Prozent weniger Ärzte ab als noch im Vorjahr. Insbesondere die Abwanderung von Ärzten mit deutscher Staatsangehörigkeit ging um rund 17 Prozent auf rund 900 Personen zurück. Die beliebtesten Zielländer waren, wie in den Vorjahren, die Schweiz und Österreich.

Sorge bereitet weiterhin die Entwicklung des Altersdurchschnitts der deutschen Ärzteschaft. So bestätigen die aktuell erfassten Zahlen die Tendenz zur Stagnation des Anteils der Ärztinnen und Ärzte unter 35 Jahre (19,1%; Vorjahr: 18,9%). Der Anteil der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte, die das 60. Lebensjahr bereits vollendet haben, steigt kontinuierlich an. Knapp 34.000 Ärzte (8,2% aller berufstätigen Ärzte; Vorjahr: 8,0%) erreichten bereits das 66. Lebensjahr und somit das Renteneintrittsalter. Weitere knapp 52.000 berufstätige Ärzte (12,6% aller berufstätigen Ärzte; Vorjahr: 12,2%) sind zwischen 60 und 65 Jahre alt. Der Anteil der Ärzte, die sich mittlerweile im Ruhestand befinden, stieg im Vergleich zum Vorjahr um vier Prozent an.

Weitere Informationen zur Ärztestatistik des Jahres 2020 befinden sich unter: https://www.bundesaerztekammer.de/ueber-uns/aerztestatistik/aerztestatistik-2020/

Quelle: Bundesärztekammer

Pressekonferenz zum Chirurgenkongress: Für Kinder in Not ist immer ein OP-Saal frei

Selbst wenn coronabedingt die Operationskapazitäten mancherorts deutlich gesenkt werden mussten – für wirklich dringende Operationen bei Kindern versuchen Kliniken und Ärzte offenbar stets, vorrangig Platz zu schaffen. Ihm selbst jedenfalls, so erläuterte Uwe Rolle, Direktor der Klinik für Kinderchirurgie und Kinderurologie der Universitätsklinik Frankfurt, sei die Bitte um einen Operationsaal noch nie abgeschlagen worden, wenn er für einen seiner pädiatrischen Patienten einen solchen benötigt hätte. Seine Fachkollegen in anderen Häusern hätten die gleiche positive Erfahrung gemacht, sagte der Präsi­dent der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) anlässlich der Pressekonferenz zum diesjährigen Chirurgenkongress.

Rolle konnte mithilfe aktueller Daten einer repräsentativen Umfrage an 129 deutschen kinderchirurgi­schen Kliniken und Abteilungen nachweisen, dass es in der Zeit des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 bei pädiatrischen Indikationen, die keinen Aufschub dulden, keine Einbrüche bei der chirurgischen Ver­sorgung gegeben hat.

Kindertumore wurden ebenso unverzüglich operiert wie ein akutes Abdomen, eine Hodentorsion, ange­borene Fehlbildungen und Unfälle. Für die Indikation „akut komplizierte Appendizitis“ wurden entspre­chende Ergebnisse bereits publiziert. Verschoben werden mussten hingegen bei den Kindern laut der Umfrage Eingriffe für Brustwand- und Genitalfehlbildungen, Hodenhochstand, Leistenhernien oder die Entfernung von Osteosynthesematerial nach Frakturen. Diese Ergebnisse werden derzeit weiter im Detail ausgewertet und für eine Veröffentli­chung vorbereitet.

Allerdings ließen sich einige der weniger dringlichen Eingriffe nicht beliebig auf die lange Bank schie­ben: „Alle Leitlinien empfehlen zum Beispiel, einen Hodenhochstand möglichst bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres zu behandeln“, erklärte der Kinderchirurg.

Bessere Bilanz für Kinder

Dennoch fällt damit die Bilanz für die jüngsten und kleinsten Patienten der Chirurgen besser aus als für die Erwachsenen. Wolf O. Bechstein, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Viszeral­chirurgie (DGAV), verwies zwar auf der Pressekonferenz auf die ebenfalls beruhigenden Resultate der Chirurgen-Studie zur Appendizitis.

Danach erhielten lediglich jene Patienten keinen Eingriff wegen einer Blinddarmentzündung, deren Wurmfortsatz ohnehin nicht entzündet war. Die hochdringlichen und gefährlichen Appendektomien seien daher lediglich im Verhältnis angestiegen, nicht jedoch in absoluten Zahlen. Dies zeugt von einer Schärfung der Differentialdiagnose bei dieser Indikation.

Dass in Zeiten der Pandemie bevorzugt die unnötigen Blindarmentfernungen unterbleiben, werten iri­sche Chirurgen um Arnold D. K. Hill vom Beaumont Hospital in Dublin in einer jüngsten Publikation denn auch als gelungene Präzisierung der Indikationsstellung. Sie schlagen vor, diese Praxis – die nicht zuletzt mit Hilfe der Bildgebung erzielt wurde – beizubehalten, da sie den Patienten auch Operationen erspare.

Weniger gute Nachrichten gibt es hingegen aus der onkologischen Chirurgie. Hier sank das Operations­volumen beim Darmkrebs um insgesamt 20 Prozent, bei Brustkrebs war der Rückgang vergleichsweise gering und betrug „lediglich“ fünf Prozent, wie aus einer WIdO-Analyse zu Krankenhausbehandlungen in der zweiten Pandemiewelle hervorgeht.

Dies sei nicht zuletzt eine Folge der Angst vor Ansteckung in der Bevölkerung gewesen, hieß es auf der Pressekonferenz. Deshalb hätten die Patienten den Weg in die Arztpraxis und in die Klinik gemieden, in der Folge wurden vermutlich etliche Pathologien nicht diagnostiziert. Als wichtige Botschaft formulierte Bechstein daher, dass solche Befürchtungen nicht der Grund sein soll­ten, ein Beschwerdebild nicht abklären oder eine Vorsorgeuntersuchung nicht vornehmen zu lassen. Viel problematischer sei es, wenn durch unterbliebene Untersuchungen eine chirurgische Therapie ver­schleppt werde.

Zum ausführlichen Pressebericht

Quelle: Deutsches Ärzteblatt

Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 ab dem 7. April in Praxen

Ab dem 7. April starten die Schutzimpfungen gegen SARS-CoV-2 in Arztpraxen. Da anfangs nur eine begrenzte Liefermenge von etwa einer Million Dosen pro Woche an Impfstoffen für die Praxen zur Verfügung steht, sollen zunächst die Hausärztinnen und Hausärzte impfen. In einem nächsten Schritt sollen dann – sofern genügend Impfstoff bereitgestellt werden kann – alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte einbezogen werden. Die Praxen werden einmal wöchentlich über den Großhandel durch die Apotheken mit Impfstoffen beliefert. Für den Impfstart am 7. April sollen Praxen den Impfstoff bis spätestens Dienstag, 30. März, 12.00 Uhr bei der jeweiligen Apotheke bestellen.

Für die COVID-19-Schutzimpfung vorerst in Hausarztpraxen wird voraussichtlich in den ersten beiden Wochen nach Impfbeginn, das heißt vom 7. bis 18. April, ausschließlich der mRNA-Impfstoff Comirnaty von BioNTech/Pfizer zur Verfügung stehen. In den folgenden Wochen werden weitere Impfstoffe wie der Vektorimpfstoff COVID-19 Vaccine von AstraZeneca hinzukommen. Darüber hinaus ist voraussichtlich ab der letzten Aprilwoche mit mehr Impfstoffdosen für die Arztpraxen zu rechnen.

Zum Ablauf, zur Organisation und zur Vergütung finden Sie hier folgende Detailinformationen:

Praxisorganisation und Aufklärung

Abrechnung und Dokumentation

Impfstoffe und Zubehör

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung

Sachverständigenrat mahnt bessere Nutzung der Digitalisierung an

Leben und Gesundheit der Menschen in Deutschland könnten besser geschützt werden, wenn endlich die Möglichkeiten der Digitalisierung im Gesundheitswesen sinnvoll genützt würden. Zu diesem Schluss kommt der siebenköpfige Sachverständigenrat Gesundheit (SVR) in in dieser Woche veröffentlichten Gutachten, das Gesundheitsminister Jens Spahn übergeben und anschließend in der Bundespressekonferenz vorgestellt wurde.

Die Politik habe in den letzten Jahren Schritte in die richtige Richtung getan, es gebe aber noch Fehlentwicklungen. „Ziel muss die Neuausrichtung der Gesundheitsversorgung sein: hin auf ein digitales, ein systematisch lernendes Gesundheitssystem“, betont der SVR-Vorsitzende, Prof. Dr. Ferdinand Gerlach. Gesundheitsdaten müssten in richtige Hände gelangen können. “In Hände, die Leben und Gesundheit schützen wollen.” Die Angehörigen der Heilberufe in Deutschland wollten dies, ebenso die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. “Kluges Misstrauen sollte zu geeigneten Schutzmaßnahmen führen – nicht Hilfe verhindern, denn Daten teilen heißt besser heilen“, so Gerlach.

Ringen um Vergütung gestiegener Hygienekosten

Die Finanzierung der stark gestiegenen Hygienekosten in den Arztpraxen ist  weiterhin ungeklärt. Denn nach wie vor gibt es keine Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) zu den Hygienekosten.

„Es hat sich leider in aller Deutlichkeit gezeigt, dass die Krankenkassen vollkommen unbeweglich sind und an einer angemessenen Erstattung der Aufwände in den Praxen kein Interesse haben. Doch abspeisen lassen wir uns nicht“, erklärte der Vorstandsvorsitzender der KBV, Dr. Andreas Gassen. „Der Zorn der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen wäre sonst groß gewesen. Und das zu Recht!“, kommentierte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV. Das Verhandlungsangebot hätte ein Finanzvolumen von 90 Millionen Euro für Hygieneanforderungen vorgesehen, verknüpft mit 0 Euro für die Folgen der Digitalisierung in den Arztpraxen. Dagegen wehrte sich die KBV.

Die Hygienekosten belaufen sich laut einer Umfrage des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung von 2018 auf durchschnittlich 24.287 Euro pro Praxis. Umgerechnet 900 Euro hätte es im Schnitt für die 100.000 Praxen in Deutschland gegeben, wenn die KBV dem Verhandlungsangebot zugestimmt hätte. „Das ist die vermeintliche Wertschätzung der Krankenkassen dafür, dass die Hausärzte und Fachärzte akribisch gerade in Zeiten einer Pandemie die hohen Hygienestandards erfüllen, zum Schutze ihrer Patienten genauso wie für die Praxisteams und sich selbst“, kritisierte Gassen.

Beide Vorstände forderten den EBA auf, „endlich eine sachgerechte Lösung für das wichtige Thema Hygienekosten zu finden und der Hängepartie ein Ende zu bereiten.“

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung

Studie zu elektiven Eingriffen nach Corona-Infektion: 7 Wochen warten

Operationen, die bis zu sechs Wochen nach einer Infektion mit dem Coronavirus erfolgen, sind mit einer erhöhten Sterblichkeit verbunden. Das zeigen die Ergebnisse einer neuen Studie des Forschungsnetzwerks COVIDSurg, die aktuell in der Fachzeitschrift Anaesthesia erschienen sind. In einer der bislang größten internationalen Beobachtungsstudien hat das Forschungsteam herausgefunden, dass planbare Operationen von auf SARS-CoV-2 positiv getesteten Personen um mindestens sieben Wochen aufgeschoben werden sollten, um das postoperative Sterblichkeitsrisiko zu senken. Demnach liegt bei Patientinnen und Patienten mit positivem Coronavirus-Testbefund während dieses Zeitraums ein mehr als zweieinhalbfach erhöhtes Risiko vor, in Folge einer Operation zu versterben – unabhängig von einer anhaltenden Erkrankungssymptomatik. Für die Studie hat das Forschungsteam unter der Leitung der Universität Birmingham Daten von 140.727 Personen aus 1.674 Kliniken in insgesamt 116 Ländern erhoben und ausgewertet. Zeitpunkt der Erhebung war Oktober 2020. Bereits im Mai 2020 belegten erste Daten des Forschungsnetzwerks COVIDSurg, dass Patientinnen und Patienten mit einer Coronavirus-Infektion bei chirurgischen Eingriffen eine erhöhte Sterblichkeit aufweisen.

Weitere Details zur Studie finden Sie auf der Website der Klinik für Allgemeine, Viszeral- und Transplantationschirurgie des Universitätsklinikums Tübingen: https://www.medizin.uni-tuebingen.de

Der Titel der Originalpublikation lautet:
Timing of surgery following SARS-CoV-2 infection: an international prospective cohort study- COVIDSurg Collaborative; https://doi.org/10.1111/anae.15458

BDC-Webinar am 14.04.2021: Gut vorbereitet in die eigene Niederlassung

Sie wollen genau wissen, wie Sie strukturiert an einen Niederlassungswunsch herangehen können? Dann nutzen Sie das BDC-Webinar um zu erfahren, welche Vorbereitungen zur Umsetzung essentiell sind. Der Fokus wird auf den rechtlichen und  wirtschaftlichen Aspekten liegen.  Mit den beiden Vizepräsidenten des BDC stehen Ihnen langjährig erfahrene Kollegen zur Seite, die dieses Format bisher mit großer Resonanz im Rahmen des Chirurgenkongresses angeboten haben. Seit 2020 bietet der BDC die Beratung digital in Form eines Online-Workshops an.

Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 30 Personen begrenzt, damit die Referenten sich ganz direkt mit Ihnen persönlich austauschen können und insbesondere im digitalen Format der Charakter eines Workshops erhalten bleibt. Sie haben bereits viele Fragen? Stellen Sie diese direkt bei der Anmeldung – sie werden Ihnen dann im Webinar beantwortet.

BDC-Webinar „Beratung zur Niederlassung“

14.04.2021, 13:15 – 14:45 Uhr

Dr. med. Peter Kalbe

Dr. med Jörg-Andreas Rüggeberg

Anmeldung und Einreichung der ersten Fragen unter:

www.bdc-eakademie.de

Im Fokus des Webinars stehen folgende Themen:

  • Strukturen im ambulanten Gesundheitswesen: KV, Ärztekammer, Kassenverbände, BG
  • Rechtliche Grundlagen: Berufsrecht, Vertragsarztrecht, Zulassungsrecht, Sozialrecht
  • Wie komme ich an eine vertragsärztliche Zulassung? Ausschreibungsverfahren, Neugründung, Praxisübernahme, Assoziation, Belegarzt, Zulassung als Angestellter, Zulassung über Sonderbedarf
    D-Arzt-Zulassung
  • Qualifikationsgebundene Zusatzgenehmigungen
  • Gesetzliche Vorgaben für die Einrichtung eines OPs, Hygiene, §115b SGB V
  • Was ist eine chirurgische Praxis wert und welche Erfolgsaussichten bestehen? Goodwill, Wert der Einrichtung, Standort, Wettbewerb, Leistungsspektrum
  • Praxisformen: Welche ist die richtige für mich? Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft, MVZ, (Teil-)Leistungserbringergemeinschaft
  • Verträge: Kaufvertrag, Partnerschaftsvertrag, Arbeitsvertrag, Mietvertrag

Reichen Sie Ihre individuellen Fragen bereits bei der Anmeldung ein

Petition zur Aufwertung der Pflege läuft noch 8 Tage

Mehr als 190.000 Unterzeichner hat die vom Magazin Stern initiierte Bundestags-Petition “Pflege braucht Würde”, die der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. unterstützt.Dabei steht im Fokus, die Arbeitsbedingungen Pflegender nachhaltig und von Grund auf zu verbessern.

Konkret heißt es:
1. Mehr Zeit für Patient:innen. Verlässliche Arbeitszeiten. Entlastung von Bürokratie. Personalschlüssel nach echtem Bedarf. Sofortiges Handeln bei Unterbesetzung
2. Aufwertung des Berufsbildes: höhere Gehälter, Zulagen und Entlohnung von Weiterqualifizierung. Mehr Entscheidungsmöglichkeiten an Patient:innen. Bessere Karrierechancen
3. Konsequente Abkehr von Profitdenken und ökonomischen Fehlanreizen durch eine echte Gesundheitsreform

Noch 8 Tage lang können Interessierte die Petition noch unterschreiben unter www.bundestag.de

Gesundheits-Apps: KV-App-Radar gibt Überblick

Mehr als 3.400 Gesundheits-Apps katalogisiert: Das Zentralsinstitut für die Kassenärztliche Versorgung (Zi ) hat Ende 2020 sein neues Informationsportal für Gesundheits-Apps gestartet. Das kostenfreie Web-Portal www.kvappradar.de bietet registrierten Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zunächst im Testbetrieb die Möglichkeit, sich über sämtliche in App-Stores gehostete Gesundheits-Apps zu informieren und diese auch zu bewerten. Ziel ist langfristig, das Zi-Portal auch für Patientinnen und Patienten zugänglich zu machen.

Die Gesundheits-Apps sind in knapp 60 Themen, von A wie ADHS bis Z wie Zähne, sortiert. Von Lifestyle-Applikationen (Fitness-Tracker, Ernährungs-Apps) über serviceorientierte Apps (Medikamentenerinnerungen, Symptomtagebücher) bis hin zu medizinischen Anwendungen mit Medizinproduktezulassung zur Behandlung von Patienten (z.B. Auswertungen von Blutdruckwerten) spiegelt das KV-App-Radar die gesamte Vielfalt der Gesundheits-Apps. Zu den Top-Themen mit den insgesamt höchsten Downloadzahlen zählen „Menstruation, Verhütung und Schwangerschaft“, „Bewegung und Fitness“ sowie „Ernährung“. Dies zeigt nicht zuletzt, dass der Gebrauch von Gesundheits-Apps primär vom Gedanken der Prävention und Gesundheitsförderung bestimmt wird und eher weniger zur direkten Krankheitsbehandlung eingesetzt wird.

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs)

Der KV-App-Radar enthält auch alle Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs), also Gesundheits-Apps, die das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in das Verzeichnis der zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähigen Medizinprodukte aufgenommen hat. Durch ihre Bewertungen können Vertragsärzte sich hierzu gegenseitig über Erfahrungen sowie Vor- und Nachteile informieren.

Bisher sind folgende DiGAs im KV-App-Radar enthalten:
velibra
Kalmeda mynoise
Vivira
zanadio
somnio
Invirto – Therapie gegen Angst
Elevida
M-Sense Migräne
Selfapys Online-Kurs bei Depression
Rehappy

Quelle: Zentralsinstitut für die Kassenärztliche Versorgung

 

Arztpraxen: Richtlinien zur IT-Sicherheit gelten ab Januar 2021

Die im Zuge des Digitale-Versorgung-Gesetzes durch die Politik geforderte IT-Sicherheitsrichtlinie tritt nun in Kraft. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) haben eine Richtlinie zur Datensicherheit entwickelt. Diese regelt den Schutz sensibler Daten in den Praxen. Klare und verbindliche Vorgaben sollen dazu beitragen, Patientendaten noch sicherer zu verwalten und Risiken wie Datenverlust oder Betriebsausfall zu minimieren.

Für Praxen hat die KBV eine Infoseite eingerichtet mit unterstützendem Material und Online-Schulungen.

Eine weitere Richtlinie tritt in Kraft – die Richtlinie für IT-Dienstleister. Diese regelt die Zertifizierung von Dienstleistern, die die Ärzte in IT-Sicherheitsfragen beraten und die Vorgaben der Sicherheitsrichtlinie umsetzen. Die Zertifizierung wird durch die KBV durchgeführt.

Beide Richtlinien werden im Ärzteblatt am 22. Januar veröffentlicht und gelten rückwirkend ab 01. Januar 2021.

Quelle: Kassenärztlich Bundesvereinigung