Alle Artikel von Olivia Päßler

Bedeutendes Ehrenamt für BDC-Mitglied Professor Karl-Heinz Bauer

Der BDC gratuliert seinem Mitglied Professor Dr. Karl-Heinz Bauer, der auf dem wissenschaftlichen Kongress “Viszeralmedizin NRW” in Dortmund von der Niederrheinisch-Westfälischen Gesellschaft für Chirurgie zum ersten Generalsekretär ernannt wurde. Zu ihrem 190-jährigen Bestehen hatte die Gesellschaft ihre Strukturen angepasst und dieses Ehrenamt neu eingerichtet. Bauer, der im Klinikum Westfalen als Ärztlicher Direktor tätig ist, freut sich auf die neue Aufgabe: “Es ist mir eine besondere Freude, als Erster das Ehrenamt des Generalsekretärs der Niederrheinisch-Westfälischen Gesellschaft für Chirurgie ausüben zu dürfen, das sich sowohl mit den organisatorischen und wirtschaftlichen Aspekten der Gesellschaft, als auch mit ihrer Vertretung nach innen und außen befasst. Es ist wichtig, die Gesellschaft wieder sichtbarer und attraktiver für die kommenden Generationen zu gestalten, denn sie sind unsere Zukunft. Dieser Aufgabe nehmen wir uns als Team an, denn nur gemeinsam können wir unsere Ziele erreichen”, erklärte er.

Professor Bauer ist langjähriges Mitglied und ehemaliger Präsident der Niederrheinisch-Westfälischen Gesellschaft für Chirurgie, die auf eine lange Geschichte zurückblicken kann. Als erste regionale Chirurgengesellschaft Deutschlands steht sie seit 1898 für medizinische Innovation und kollegialen Dialog.

Weitere Informationen: Klinikum Westfalen

Seminar Basischirurgie im Juli in Hamburg

Mit hochkarätigen Expertinnen und Experten drei Tage lang geballtes Wissen rund um die Chirurgie erlangen: Das verspricht das dreitägige Seminar Basischirurgie, das vom 4. – 6. Juli in Hamburg stattfindet. Berufseinsteiger:innen erhalten das nötige Grundwissen für den Berufsalltag auf Station, im Nachtdienst und in der Notaufnahme. Die Vorträge sind praxisnah und anschaulich: Vom perioperativen Management, Zugangswegen, Transfusion, chirurgischen Notfällen bis hin zu Verbandslehre und Transplantation lernen und diskutieren die Teilnehmenden intensiv mit den Referent:innen.

Der beliebte eLearning-Teil vor dem Seminar ist fakultativ und stimmt auf das Niveau der Veranstaltung ein. Themen hier sind die ärztliche Aufklärung zur Operation, Wundheilung und Anastomose, was Chirurg:innen über Hygiene wissen müssen und die Thromboseprophylaxe.

Das Seminar gehört zum Curriculum Basischirurgie. Nach Teilnahme an einem basischirurgischen Seminar sowie Durchführung eines weiterführenden Seminars beziehungsweise Workshops verleiht die BDC|Akademie den Teilnehmenden das BDC-Zertifikat Basischirurgie.

Hier geht es zur Anmeldung

Der BDC beim Deutschen Chirurgiekongress 2024

Der DCK 2024, der dieses Jahr in Leipzig stattfand, war wieder Ort der Begegnung für BDC-Vorstand, Mandatsträger und Mitglieder des Verbands. BDC-Mandatsträger nahmen an zahlreichen Sitzungen teil und standen in den Pausen für Diskussionen zur Verfügung. Das Team von Surgeon Talk führte Interviews durch und produzierte vor Ort seinen Podcast DCK kompakt mit einer Zusammenfassung der Highlights des Kongresses. Der BDC-Stand fungierte ingesamt als beliebter Treffpunkt.

Fotos: Sascha Radke; BDC

Im Fokus: Das Online-Facharztseminar Orthopädie/Unfallchirurgie

Herr Professor Palm, warum empfehlen Sie Ihr onlinebasiertes Facharztseminar? Mit welchem Wissen bin ich danach ausgestattet?

Mit unserem Facharztseminar werden wir den Teilnehmerinnen und Teilnehmern gebündelt und systematisch die wichtigsten Themen aus Orthopädie und Unfallchirurgie näherbringen, um eine optimale Rekapitulation vor der anstehenden Facharztprüfung zu ermöglichen.

Für wen ist das Facharztseminar besonders geeignet?

Primäre Adressaten sind natürlich Assistentinnen und Assistenten in den letzten Weiterbildungsjahren, die sich auf ihre anstehende Facharztprüfung erfolgreich vorbereiten wollen. Ich bin aber auch davon überzeugt, dass bereits jüngere Kolleginnen und Kollegen von dem Webinar profitieren, um sich kompakt und – aufgrund des Onlineformates – gut zugänglich Wissen für ihre tägliche Arbeit anzueignen. Das Webinar dient auch als Refresherkurs, z.B. zum Wiedereinstieg nach längerer Pause oder um sich auf den neuesten Stand der Forschungen zu bringen.

Welche thematischen Schwerpunkte setzen Sie?

Wir orientieren uns inhaltlich an den Anforderungen des Facharztkataloges. Dabei gehen wir insbesondere auch auf Inhalte ein, mit denen man seltener in der täglichen Praxis konfrontiert wird und die damit gewisse Befürchtungen vor der Prüfung hervorrufen können. Dazu zählen z. B. die Kinder- und Tumororthopädie.

Wie gestalten Sie das Webinar interaktiv?

Mit Fallbeispielen für klassische Prüfungssituationen möchten wir die Teilnehmenden zur lebendigen Interaktion anregen. Da nicht allen eine mündliche Prüfungssituation liegt, schulen die Falldiskussionen auch hinsichtlich des eigenen, selbstsicheren Auftretens bei der Beantwortung der Fragen.

Was liegt Ihnen bei der Vermittlung orthopädisch-unfallchirurgischen Wissens besonders am Herzen?

Der Großteil der Referentinnen und Referenten entstammt aus meinem Zentrum für Orthopädie und Unfallchirurgie am Klinikum Ingolstadt, unterstützt von hervorragenden Kolleginnen und Kollegen weiterer Fachbereiche. Aufgrund der Größe unseres ärztlichen Teams spielt die Aus- und Weiterbildung eine hohe Rolle. Hinzu kommt, dass wir aufgrund unserer breiten sektoralen Gliederung über Expertinnen und Experten aus der klassischen Orthopädie und Unfallchirurgie, aber auch der Septischen Chirurgie, der Hand- und Plastischen Chirurgie, der Alterstraumatologie und Wirbelsäulenchirurgie verfügen. Mir liegt folglich besonders am Herzen, dass die Teilnehmenden eine fachlich hochkompetente und engagierte Wissensvermittlung erfahren.

Was ist Ihr Hintergrund, was ist Ihr orthopädisch-unfallchirurgisches Steckenpferd?

Ich selbst durfte aufgrund meiner damaligen Tätigkeit als Einsatzchirurg am Bundeswehrkrankenhaus Ulm eine sehr umfassende Facharztausbildung, zunächst zum Facharzt für Allgemeinchirurgie, dann zum Orthopäden und Unfallchirurgen und schließlich Speziellen Unfallchirurgen erfahren. Im Anschluss an die Bundeswehr war ich am Universitätsklinikum Erlangen als Leitender Oberarzt tätig. Seit Juli 2023 leite ich das Zentrum für Orthopädie und Unfallchirurgie am Klinikum Ingolstadt, das aus einem rund 35-köpfigen ärztlichen Team mit 106 Betten besteht und als überregionales Traumazentrum und SAV-Klinik akkreditiert ist. Mein fachlicher Schwerpunkt ist die allgemeine Traumatologie mit besonderer „Liebe“ zur Beckenchirurgie.

Wie haben Sie sich damals auf die Facharztprüfung vorbereitet und was hätten Sie sich damals als Unterstützung gewünscht?

Neben der täglichen klinischen Routine habe ich vor allem Lehrbücher und – punktuell – aktuelle Fachartikel gelesen. Lernkarten haben mir geholfen, akzentuiert Wissenslücken zu schließen. Ein Facharztseminar wie dieses hätte mir aber sehr geholfen, in aktiven Austausch mit erfahrenen Referentinnen und Referenten zu treten und von deren Expertise zu profitieren.

Das nächste Online-Facharztseminar Orthopädie/Unfallchirurgie findet vom 27. – 29. November 2024 statt. Hier geht es zur Anmeldung.

Chirurgieverbände kritisieren die Vorschläge der Regierungskommission zur Überwindung der Sektorengrenzen

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) und die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) warnen vor falschen Maßnahmen, um einen weiteren Facharztmangel zu beheben: Den Vorschlag der Regierungskommission, die fachärztliche Versorgung durch die im Rahmen der Krankenhausreform geplanten Level 1i-Kliniken sicherstellen zu lassen, halten sie für illusorisch. Leisten sollen solche Einrichtungen dies neben den ihnen zugedachten Aufgaben in der Kurzzeitpflege, der hausärztlichen Betreuung bei Unterversorgung, der allgemeinmedizinischen Weiterbildung und der belegärztlichen Behandlung.

„Dieses Konzept ist höchst riskant, denn noch weiß niemand, ob es diese Kliniken in strukturschwachen Gegenden überhaupt geben wird. Viel mehr gibt es heute schon Gegenden in Deutschland, in denen kein Krankenhaus mehr existiert und bereits jetzt niedergelassene Fachärztinnen und -ärzte die Versorgungslücke schließen müssen“, erklärt BDC-Präsident Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer. Neugründungen von derartigen Kliniken seien wenig realistisch und ob bestehende kleine Krankenhäuser nach der Reform in der Peripherie als Level 1i-Klinik wirtschaftlich weiterbetrieben werden können, sei auch zweifelhaft. Eine Verlagerung der fachärztlichen Versorgung an die verbleibenden Krankenhäuser würde somit eine weitere Ausdünnung der Versorgungslandschaft und dadurch eine massive Verschlechterung der Versorgung der ländlichen Gebiete mit medizinischen Leistungen bedeuten. BDC und DGCH sehen diesen Vorschlag daher kritisch, sind aber auch der Meinung, dass in Zukunft jede Personalressource optimal genutzt werden sollte. Dies gelinge nicht durch staatliche Steuerung, sondern möglichst viele Freiheiten in der Kombination von ambulanter und stationärer Berufsausübung.

So gelte es, den existierenden Facharztpraxen das wirtschaftliche Überleben zu sichern und die in vielen Bereichen schon vorhandenen Kooperationen mit den regionalen Krankenhäusern zu fördern. „Die vorgeschlagene sektorenübergreifende Bedarfsplanung ist in dieser Hinsicht sinnvoll und zielführend. Somit könnten im sektorenübergreifenden Verbund und auf Augenhöhe die verbleibenden fachärztlichen Aktivitäten gebündelt und eine ausreichende Versorgung vor Ort sichergestellt werden. „Dazu ist es sicher notwendig, die noch bestehenden Hürden einer kombiniert ambulant-stationären Berufsausübung zu beseitigen“, betont DGCH-Generalsekretär Professor Dr. med. Thomas Schmitz-Rixen.

BDC und DGCH setzen sich deshalb vehement dafür ein, gesetzliche Hürden bei der Zusammenarbeit von Krankenhäusern und Vertragsärzten und bei der fachärztlichen Verbundweiterbildung abzubauen, das Belegarztwesen zu fördern und die Ambulantisierung nicht nur von den Krankenhäusern aus zu denken, sondern auch in diesem Bereich vorhandene vertragsärztliche Strukturen zu berücksichtigen. „Jegliche Bestrebungen in Richtung einer krankenhausbasierten Staatsmedizin sind in dieser Hinsicht kontraproduktiv und würden die letzten engagierten und leistungsbereiten Fachärztinnen und Fachärzte eher von einer Niederlassung abhalten“, warnt BDC-Vizepräsident Dr. med. Peter Kalbe.

Die chirurgischen Verbände reagieren auf die 10. Stellungnahme der Regierungskommission zur Überwindung der Sektorengrenzen im deutschen Gesundheitswesen. Diese liefert eine umfassende Analyse der Schwachstellen und Friktionen an den Schnittstellen zwischen Krankenhäusern und Vertragsärzten. BDC und DGCH teilen die Erkenntnis, dass in naher Zukunft mit einem zunehmenden Facharztmangel zu rechnen ist und sehen dies im Besonderen in den chirurgischen Fächern.

 

Hygienezuschlag für ambulante Eingriffe rückwirkend ab Januar

Die Vereinbarung über einen Hygienezuschlag für ambulante Operationen ist unter Dach und Fach. Ärztinnen und Ärzte können den Zuschlag rückwirkend zum 1. Januar geltend machen. Darauf haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband geeinigt.

Der Hygienezuschlag wird auf alle Eingriffe, die im Abschnitt 31.2 des EBM aufgeführt sind, gezahlt. Ausnahmen bilden Kataraktoperationen (GOP 31350 und 31351) und Gebührenordnungspositionen (GOP), denen derzeit kein OPS-Kode im Anhang 2 des EBM zugeordnet sind. Für die Operationen aus Kapitel 1 – Sterilisation (GOP 01854, 01855) und Abruptio (01904 und 01905) – sind ebenfalls Zuschläge vorgesehen.

Der BDC weist darauf hin, dass mit der regionalen KV geklärt werden sollte, ob diese die Zuschläge automatisch zusetzt oder ob diese in die Abrechnungsketten eingefügt werden müssen.

Mehr Informationen auf den Seiten der KBV.

Berufsverbände an G-BA-Entscheidungen beteiligen

Das Ärzteparlament hat die Einbindung der Berufsverbände an den Entscheidungen des Gemeinsa­men Bundesausschusses (G-BA) angeregt.

Der Gesetzgeber solle die Beteiligung der Interessenvertretungen betroffener ärztlicher Fachgruppen bei Beratungen des G-BA obligatorisch vorsehen, heißt es in einem Beschluss der Delegierten.

Es sei notwendig, dass der G-BA als maßgeblicher rahmenrechtlicher Gestalter der Patientenversorgung eine obligatorische Mitberatung betroffener und sachkundiger Interessenvertretungen nutzt, so das Ärzteparla­ment. Dies sei vor allem vor dem Hintergrund der zunehmenden Ambulantisierung der Versorgung und sektorüber­grei­­fenden Einrichtungen notwendig.

Durch die Umgestaltung des Gesundheitswesens würden neue Berufsbilder und Organisationsformen ge­schaffen, um der sich verändernden Aufgabenverteilung gerecht zu werden.

In den bisherigen Strukturen des G-BA würden die betroffenen und sachverständigen Fachgruppen jedoch noch nicht ausreichend berück­sichtigt, heißt es in dem Beschluss.

Quelle: Ärzteblatt

Fachärztliche Weiterbildung in Gefahr: Offener Brief an Lauterbach

In einem gemeinsamen offenen Brief haben der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC), die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) sowie die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach mit Forderungen zur fachärztlichen Weiterbildung konfrontiert. In dem Schreiben machen die Verbände deutlich, dass ihnen die zukünftige Sicherstellung der ärztlichen Weiterbildung, gekoppelt mit einem sich stetig verschärfenden Fachkräftemangel im ärztlichen Bereich, Sorge im Hinblick auf eine qualifizierte Patientenversorgung in der Zukunft machen. Neben ihren Forderungen machen die Verbände konkrete Vorschläge, wie die Weiterbildung im ärztlichen Bereich zukünftig adäquat abgebildet und finanziert werden kann.

Die Verbände machen darauf aufmerksam, dass die geplanten Reformen, insbesondere die Ambulantisierung, die Rahmenbedingungen für die ärztliche Weiterbildung beeinflussen. Darüber hinaus würde die Finanzierung der Ausbildung junger Kolleginnen und Kollegen nach wie vor eine untergeordnete und wenig differenziert betrachtete Rolle spielen. Die Verbände verlangen eine angemessene finanzielle Unterstützung und strukturelle Maßnahmen, um die Weiterbildungskosten zu refinanzieren und sicherzustellen. Außerdem solle die Weiterbildung in klinischen und ambulanten Einrichtungen gleichermaßen gefördert werden. Es sei wichtig, dass die Kosten transparent und trägerunabhängig refinanziert werden und den Einrichtungen zugewiesen werden, in denen die Weiterbildung tatsächlich stattfindet. Dabei betrachten sie die Weiterbildung junger Ärztinnen und Ärzte als gesamtgesellschaftliche Aufgabe – auch, um den steigenden Behandlungsbedarf einer älter werdenden Gesellschaft zu decken. Sie halten es somit für unerlässlich, zumindest einen Teil der Weiterbildungskosten aus Steuermitteln zu finanzieren.

Zur Umsetzung haben BDC, DGCH, BDA und DGAI konkrete Vorschläge: Zunächst könnten in einer ersten Stufe die Kosten für die ärztliche Weiterbildung durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) in den DRG-Kalkulationskrankenhäusern differenziert erhoben und in einem Fonds abgebildet werden. Die Erlösanteile sollten dann den Kliniken zukommen, die die Weiterbildung durchführen. Ein ähnliches fondsbasiertes System könnte auch für ambulante Weiterbildungsstellen entwickelt werden. Dies würde es ermöglichen, die geplante Vorhaltevergütung für Krankenhäuser um einen Zuschlag zu ergänzen, der nach Anzahl der Weiterbildungsstellen gestaffelt ist und nur Kliniken zugutekommt, die Facharztweiterbildungen anbieten. Für die Förderung der Weiterbildung im vertragsärztlichen Bereich sei es außerdem kurzfristig erforderlich, im § 75a des SGB V in Absätzen 4 und 9 die Begrenzung der finanziellen Förderung auf die grundversorgenden Fachärzte zu streichen und es somit zu ermöglichen, dass auch die zunehmend in den ambulanten Bereich verlagerten einfachen operativen Eingriffe im Rahmen der fachärztlichen Weiterbildung erbracht werden können.
Für Gespräche mit Gesundheitsminister Lauterbach stellen sich alle vier unterzeichnenden Verbände jederzeit zur Verfügung.

Zum offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach

Thüringer orthopädisch- unfallchirurgisches Symposium im Juni

Zum Thüringer orthopädisch- unfallchirurgischen Symposium laden die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen, der Berufsverband der Orthopäden und Unfallchirurgen Thüringen, der Verband Leitender Orthopäden und Unfallchirurgen Thüringen, die Arbeitsgemeinschaft der Niedergelassenen Chirurgen Mitteldeutschland sowie der Verein zur Förderung der Ambulanten Chirurgie Gera ein.

Am 14. und 15. Juni werden namhafte Referenten und Referentinnen Vorträge rund um das Thema “Chirurgie in Praxis und Klinik” halten. Die Veranstalter freuen sich außerdem darauf, mit den Teilnehmenden über die gemeinsame Zukunft der ambulanten und klinischen Medizin in Thüringen zu sprechen.

Für die Teilnahme werden 16 Fortbildungspunkte vergeben.

 

Gut gedacht – schlecht gemacht

Gravierende handwerkliche Defizite des Gesetzgebers und die offenbar nicht ausreichende fachliche Expertise drohen nach Ansicht des Berufsverbands der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) zu einem Scheitern des an sich sinnvollen Vorhabens der Ambulantisierung im Gesundheitssystem zu führen. Letztlich habe die durch eine Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministers versuchte Umsetzung des Gesetzes ihr Ziel verfehlt.

„Was vielen nicht bewusst ist: Die Einführung der sogenannten Hybrid-DRG führt zunächst einmal zu einer gesetzlich verfügten Absenkung einzelner Krankenhausvergütungen. Und ob sie der niedergelassenen Ärzteschaft finanzielle Vorteile bringt, ist derzeit mehr als fraglich“, erläutert Dr. Jörg-A. Rüggeberg, Vizepräsident des BDC. Das Thema war beim diesjährigen Deutschen Chirurgie Kongress, der vergangene Woche in Leipzig stattfand, ein berufspolitischer Schwerpunkt, der vielen Teilnehmenden unter den Nägeln brennt.

Die Situation: Zum Jahresstart 2024 wurden über den §115f SGB V sechs sogenannte Hybrid-DRG eingeführt, über die eine überschaubare Anzahl von Eingriffen zukünftig gleich bezahlt werden, unabhängig davon, ob diese stationär oder ambulant erbracht werden. Diese Eingriffe können in den Kliniken daher nicht mehr zu den besseren Vergütungen der stationären Versorgung abgerechnet werden, wie es bisher der Fall war.

Die Hybrid-DRG gelten auch für den vertragsärztlichen Sektor. Hier wurde versäumt, rechtzeitig Regelungen für die Modalitäten der Abrechnung zu entwickeln. „Die Krankenkassen sehen sich angeblich nicht in der Lage, die EDV-technischen Voraussetzungen vor dem 1. Januar 2025 einzurichten. Für Praxen und MVZ würde das bedeuten, dass das Geld erst bis zu einem Jahr nach der Leistungserbringung fließen würde. Gerade in den wirtschaftlich eher kleineren Einrichtungen der Vertragsärzte bedeutet ein derartiger Aufschub einen massiven Liquiditätsverlust mit existenzbedrohenden Folgen“, so Rüggeberg.

Ebenso unschön: Es soll zwar gesetzlich verankert eine sektorengleiche Vergütung geben, dies führt laut BDC jedoch nicht zu sektorengleichen Kosten: Da eine Hybrid-DRG sämtliche mit dem Eingriff verbundenen Kosten umfasst, sind damit auch die so genannten Sachkosten, insbesondere für im Körper verbleibende Implantate abgegolten. „Diese Sachkosten sind im niedergelassenen Sektor, insbesondere in der Chirurgie, um ein Mehrfaches höher als in den Kliniken und verzehren im Einzelfall mehr als die Hälfte des Honorars. Wenn hier keine sinnvolle Lösung gefunden wird, werden solche Leistungen zukünftig nicht mehr angeboten werden“, prognostiziert Rüggeberg. „Da aber außer den Hybrid-DRG keine andere Abrechnungsmöglichkeit besteht, wird daher möglicherweise ein ganzer Versorgungsbereich wegfallen.“ Sein Fazit: Der im Koalitionsvertrag verankerte Grundsatz einer sektorengleichen Vergütung zur Förderung einer vermehrten Ambulantisierung sei im Ansatz richtig. Aber: „Wer einen Fesselballon aufsteigen lassen will, sollte den Korb nicht vergessen. Sonst steigt niemand ein.“