Alle Artikel von Olivia Päßler

Startschuss für das 15. Brandenburger Viszeralchirurgische Update

Das Brandenburger viszeralchirurgische Update, das heute begonnen hat und zwei Tage lang Raum für Fachliches und Austausch bietet, hat sich inzwischen zu einer Tradition in Brandenburg entwickelt. Dieses Jahr war die Veranstaltung komplett ausgebucht. Zunehmend erscheinen mehr junge Kolleginnen und Kollegen und nutzen die Veranstaltung als „social event“ .

Wie immer geben Brandenburgische Chefärzte Einblick in wichtige Teilgebiete der täglichen chirurgischen und viszeralchirurgischen Arbeit
unter Berücksichtigung der aktuellen Studienlage. Dabei gibt es auch reichlich Zeit für ungezwungene aber notwendige Diskussionen.

Auch diesmal werden die Teilnehmenden fachlich über den Tellerrand blicken und so haben die Veranstalter in gewohnter Manier Themen benachbarter Fachgebiete integriert, die von ausgewiesenen Vertretern präsentiert werden.

Als Gäste begrüßen die wissenschaftlichen Leiter Prof. Dr. med. Stephan Gretschel und Prof. Dr. med. Frank Marusch in diesem Jahr Herrn Professor Dr. Wenzel Schöning aus der Charité sowie Herrn Professor Dr. Wolfgang Schröder aus der Uni Köln.

Mehr zum Programm erfahren Sie auf den Seiten der BDC|Akademie.

DGCH unterstützt Initiative zur Widerspruchslösung bei der Organspende

Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) begrüßt die Bundesratsinitiative zur Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende in Deutschland. „Wir brauchen eine Kultur der Organspende, wie sie in anderen europäi-schen Nachbarländern existiert, aus denen wir Organe zur Transplantation importieren“, erklärt DGCH-Präsidentin Professor Dr. med. Christiane Bruns, Direktorin der Klinik und Poliklinik für Allgemein-, Viszeral-, Tumor- und Transplantationschirurgie der Universität Köln. Mit der Widerspruchslösung erhalte jeder Mensch die Möglichkeit, die Chance zu nutzen, anderen nach dem eigenen Tod zu helfen.

Auf Initiative Nordrhein-Westfalens planen mehrere Bundesländer, am 14. Juni 2024 eine Initiative zur Einführung der Widerspruchslösung in den Bundesrat einzubringen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass künftig jeder Mensch automatisch als Organspendender in Frage kommt, es sei denn, er hat dem zu Lebzeiten schriftlich widersprochen oder einer der nächsten Angehörigen macht dies nach dessen Tod mündlich. Derzeit gilt in Deutschland die Entscheidungslösung, die auf der erweiterten Zustimmungslösung beruht – für die Organentnahme nach dem Hirntod eines Menschen ist demnach die aktive Zustimmung des Betroffenen zu Lebzeiten, die Zustimmung eines engen Angehörigen oder eines Bevollmächtigten nötig.

Um die Zustimmung zur Organspende zu erleichtern, wurde im Jahr 2020 zusätzlich ein elektronisches Organspende-Register beschlossen, in das jeder seine Entscheidung eintragen kann und das am 18. März 2024 schließlich an den Start ging. Bis zum 10. Juni 2024 hatten sich dort mehr als 127.000 Menschen mit einer Erklärung zur Organspende eingetragen. „Das klingt gut, ist aber längst nicht ausreichend und wird vermutlich nicht zum gewünschten Erfolg führen“, sagt DGCH-Generalsekretär Professor Dr. med. Thomas Schmitz-Rixen. Immer noch warten deutschlandweit etwa 8000 Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan, von denen täglich drei auf der Warteliste versterben. 2023 wurden in Deutschland nur knapp 2.900 Organe von 965 Personen gespendet.

Aufgrund der massiven Lücke zwischen gespendeten Organen und Personen, die ein Spenderorgan benötigen, bezieht Deutschland über die internationale Vermittlungsstelle „Eurotransplant“ aus den europäischen Nachbarländern Organe zur Transplantation. In dem überwiegenden Teil dieser Länder gilt die Widerspruchslösung, unter anderem in Frankreich, Irland, Italien, Österreich, den Niederlanden und Spanien. Dort ist das Spendenaufkommen deutlich höher: Während in Spanien die Wartezeit auf eine Spenderniere im Schnitt ein Jahr beträgt, warten Betroffene in Deutschland zwischen acht und zehn Jahre auf ein solches Organ.

„Dieses Missverhältnis ist nicht hinnehmbar, das sollten wir ändern“, betont Bruns. In Staaten mit Widerspruchslösung werde die Organspende als Chance gesehen, anderen Menschen nach dem eigenen Tod zu helfen. „Es stellt sich die Frage, ob wir Lebenschancen vertun – oder ein letztes Mal anderen helfen wollen“, ergänzt Schmitz-Rixen. Zumal fast jeder ein fremdes Organ annehmen würde, wenn er sich in einer solchen Situation befände. „Die Beschäftigung mit diesem Thema, mit der Entscheidung pro oder contra Organspende, ist durchaus zumutbar und nimmt den Druck von den Angehörigen“, so Schmitz-Rixen.

Das bereits existierende Organspende-Register könnte als wichtige Grundlage der Widerspruchslösung dienen. „Organspende-Ausweise werden häufig nicht gefunden“, erläutert Bruns. „Mit dem Register besteht hingegen eine sichere Dokumentationsmöglichkeit, auf die auch Ärztinnen und Ärzte zuverlässig Zugriff haben.“ Bei einer Widerspruchslösung kann man sich entscheiden, auch nur einzelne Organe oder Gewebe zu spenden. Ein Widerspruch gegen eine Organspende muss nicht begründet werden.

Quelle: DGCH

 

Kinderunfälle im Haus vermeiden, damit sie kein Fall für die Kinderchirurgie werden

Anlässlich des deutschlandweiten Kindersicherheitstags am 10. Juni macht die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie auf die Gefahren für kleine Kinder im Haushalt aufmerksam und gibt Tipps für einen sicheren Umgang in den eigenen vier Wänden.

Die Unfallstatistik zeigt: Fast zwei Drittel der Unfälle bei Kindern unter drei Jahren passieren zu Hause und in der unmittelbaren Wohnumgebung. Unter den Alltagsverletzungen stehen Sturzunfälle an erster Stelle. Das höchste Risiko, einen schweren Unfall zu erleiden, haben Säuglinge und Kleinkinder. Eine repräsentative Umfrage der BAG Mehr Sicherheit für Kinder e.V. zusammen mit ihren Kooperationspartnern Ariel und Lenor des Konsumgüterherstellers Procter & Gamble (P&G) unter mehr als 1.000 Eltern hat herausgefunden, dass sich viele Eltern über Kinderunfälle zuhause gut informiert fühlen.

Trotzdem benötigen gerade junge Eltern mit dem ersten Kind immer wieder Tipps zur Sturzprävention, da es ständig zu gefährlichen Situationen kommen kann. Grundsätzlich sollten kleine Kinder niemals alleine bei geöffnetem Fenster oder auf dem Balkon spielen. Fenster und Türen können mit Sicherheitsriegeln oder Schlössern versehen werden. Laufwege und Treppen sollten frei geräumt und gefährliche Ecken abgesichert werden. Eltern sollten mit ihren kleineren Kindern das Treppen steigen trainieren: Erst rückwärts krabbelnd, später mit einer Hand am Handlauf. Es ist wichtig, auf rutschfeste Socken und Schuhe zu achten! Kinder sollten zudem nicht auf Möbel und Regale klettern. Eine weitere Vorsichtsmaßnahme besteht darin, Regale an der Wand zu fixieren.

„Eine Gefahrenquelle sind zudem die bei Familien beliebten Hochbetten. Es ist wichtig zu wissen, dass sie sich erst ab dem Schulalter eignen. Bei jüngeren Kindern sollten Eltern zugunsten der Sicherheit darauf verzichten. Außerdem gilt es darauf zu achten, dass das Hochbett kein Ort zum Toben ist“, betont die Präsidentin Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie PD Dr. med. Barbara Ludwikowski.

Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie ist Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft “Mehr Sicherheit für Kinder” und macht am Kindersicherheitstag auf die große Bedeutung der Unfallprävention im Kindesalter aufmerksam.

dgkch.de

Wir suchen Verstärkung in der Finanzbuchhaltung!

Ab sofort suchen wir zur Verstärkung unseres Teams eine:n Finanzbuchhalter:in (m/w/d)
(35-40 Stunden)

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) in Berlin ist mit rund 17.000 Mitgliedern die größte europäische Vereinigung auf diesem Gebiet. Er vertritt in Deutschland die berufspolitischen Interessen der Chirurginnen und Chirurgen in Klinik und Praxis.

Deine Aufgaben:
• Du bearbeitest eigenverantwortlich die laufende Buchhaltung sowie den internen und externen Zahlungsverkehr.
• Du bist verantwortlich für das Rechnungswesen inkl. Kostenstellenrechnung und überwachst die offenen Posten.
• Du erstellst die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen.
• Du führst die Anlagenbuchhaltung und bereitest die Jahresabschlüsse weitestgehend für das externe Steuerbüro vor.
• Du erstellst eigenständig Monats- und Quartalsabschlüsse und übernimmst die Finanzberichterstattung an die Geschäftsführung
• Du bist verantwortlich für das Controlling und bereitest entsprechende Übersichten für die Abstimmung mit der Geschäftsführung vor.
• Du unterstützt die Geschäftsführung bei der Budget- und Liquiditätsplanung.
• Du übernimmst die Kommunikation mit dem externen Steuer- sowie dem Lohnbüro und übermittelst alle erforderlichen Unterlagen.
• Du unterstützt bei administrativen Prozessen und sorgst für deren reibungslosen Ablauf.

Dein Profil:
• Du verfügst über eine kaufmännische Ausbildung mit Zusatzqualifikation zum Bilanzbuchhalter (w/m/d) oder Steuerfachwirt (w/m/d) oder eine vergleichbare Qualifikation.
• Du bringst eine mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Rechnungswesen/Bilanzbuchhaltung/ Steuerwesen mit.
• Du bist sicher im Abschluss nach HGB.
• Du verfügst über fundierte IT-Kenntnisse (MS Office, Sage/Datev).
• Du hast Interesse an einer (weiteren) Digitalisierung/Verschlankung bestehender Prozesse.
• Du hast Interesse an strategischen Fragen der Budgetplanung.
• Du hast die Geduld, in einem heterogenen Team alle wichtigen Zahlen zusammenzutragen und für die Geschäftsführung aufzubereiten
• Du bist kommunikationsstark und gehst dabei souverän mit unterschiedlichen Anspruchsgruppen um.
• Du arbeitest gerne im Team
• Du arbeitest systematisch, selbstständig und gewissenhaft und verlierst nie das große Ganze aus den Augen.

Das bieten wir Dir:
• vielseitige Aufgaben in einem Spitzenverband des deutschen Gesundheitswesens
• umfassende Gestaltungsmöglichkeiten
• ein angenehmes Arbeitsumfeld in einem motivierten Team
• eigenverantwortliches Arbeiten in geregelten Zeiten, mobiles Arbeiten möglich
• ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
• Teamevents
• Kostenfreie kalte/warme Getränke
• Heiligabend/Silvester zusätzliche freie Tage

Deine Bewerbung
Wir freuen uns auf deine aussagekräftige Onlinebewerbung bis zum 5. Juli 2024 an [email protected]. Deine Fragen beantwortet dir unsere Geschäftsführerin Dr. Friederike Burgdorf gerne vorab: 030/28004-180

Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)
Luisenstraße 58/59
10117 Berlin
E-Mail: [email protected]

Weitere Informationen über den BDC findest du auf unserer Homepage www.bdc.de

 

Referentenentwurf zur Notfallversorgungsreform liegt vor

Eine sogenannte notdienstliche Akutversorgung soll künftig zum Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) gehören. So sieht es der Referentenentwurf zur Notfallversorgungsreform vor, der aktuell kursiert. Die KVen sollen demnach verpflichtet werden, „24 Stunden an sieben Tagen in der Woche sowohl eine telemedizinische als auch eine aufsuchende notdienstliche Versorgung bereitzustellen“.

Mit dem Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (kurz: Notfallgesetz) wird nun also ein neuer Begriff eingeführt, und zwar die „notdienstliche Akutversorgung“. Damit erfolgt eine Konkretisierung des Sicherstellungsauftrags der KVen. Die notdienstliche Akutversorgung „umfasst die vertragsärztliche Versorgung in Fällen, in denen eine sofortige Behandlung aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Die notdienstliche Versorgung ist durchgängig, das bedeutet 24 Stunden täglich, sicherzustellen.

Die Sicherstellung der notdienstlichen Akutversorgung soll laut Gesetzentwurf darüber hinaus umfassen, dass die KVen sich an den ebenfalls im Zuge der Notfallreform geplanten Integrierten Notfallzentren (INZ) beteiligen sowie 24 Stunden täglich einen „aufsuchenden Dienst“ anbieten müssen. Für letzteren soll jedoch auch „qualifiziertes nichtärztliches Personal“ eingebunden werden dürfen.

Kernstück des INZ soll laut Gesetzentwurf die zentrale Ersteinschätzungsstelle sein. Von dort aus sollen die Patientinnen und Patienten der richtigen Struktur innerhalb des INZ zugewiesen werden. Geplant ist, dass dies in Zukunft über eine standardisierte, qualifizierte und digitale Ersteinschätzung geschieht.

Auch über die geplanten Mindestöffnungszeiten für die ans INZ angebundenen Notdienstpraxen gibt der Gesetzentwurf bereits Auskunft: Diese sollen an Wochenenden und Feiertagen mindestens von 9 Uhr bis 21 Uhr, mittwochs und freitags mindestens von 14 Uhr bis 21 Uhr und montags, dienstags und donnerstags mindestens von 18 Uhr bis 21 Uhr geöffnet sein.

Ebenfalls steht schon seit Längerem fest, dass im Zuge der Notfallversorgungsreform die Nummer der Terminservicestellen der KVen (116 117) mit der Nummer der Rettungsleitstellen (112) vernetzt werden soll. Konkret geplant ist nun, dass die 116 117 in Terminservicestellen und sogenannte Akutleitstellen aufgeteilt wird.

Des Weiteren macht der Gesetzentwurf konkrete Vorgaben zur Erreichbarkeit der Akutleitstellen. Diese sollen „24 Stunden täglich und spätestens innerhalb von drei Minuten in 75 Prozent der Anrufe und zehn Minuten in 95 Prozent der Anrufe unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer (…) und 24 Stunden täglich über digitale Angebote erreichbar“ sein.

Zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung

Quelle: Ärztenachrichtendienst

Umfrage zum Bundesklinikatlas unter Chirurginnen und Chirurgen

Eine Umfrage der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) unter leitenden Chirurginnen und Chirurgen zum Bundes-Klinik-Atlas (B-K-A) zeigt ein hohes Maß an Unzufriedenheit mit der Qualität des Online-Tools. Zugleich beurteilt eine Mehrheit der Befragten die Einrichtung eines unabhängigen Klinikatlas grundsätzlich als positiv, wenn die publizierten Ziele tatsächlich umgesetzt würden.

„Wir raten dazu, die aktuelle Fassung des Klinikatlas als Beta-Version zu bezeichnen und die Daten in enger Zusammenarbeit mit den Fachgesellschaften nachzubessern“, meint DGCH-Generalsekretär Professor Dr. med. Thomas Schmitz-Rixen. „Neben der Korrektur fehlerhafter Daten muss eine laienverständliche Sprache das Ziel der Fortentwicklung sein, wenn das Verzeichnis wirklich eine Hilfe für Patientinnen und Patienten darstellen soll“, ergänzt Professor Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgie e.V (BDC).

Der Bundes-Klinik-Atlas (B-K-A), ein Kernelement des Krankenhaustransparenzgesetzes, ist am 17. Mai 2024 online gegangen. Das Online-Portal soll es Patientinnen und Patienten sowie Zuweisern künftig ermöglichen, durch nachvollziehbare Informationen eine Entscheidung zur Auswahl eines geeigneten Krankenhauses treffen zu können. Wie das Bundesministerium für Gesundheit zum Start des B-K-A erklärte, sollen weitere Daten „nach und nach hinzugefügt“ werden.

Eine Woche nach dem Go-Live starteten die DGCH und ihre assoziierten Fachgesellschaften am 24. Mai 2024 per Mail eine Umfrage unter leitenden Ärztinnen und Ärzten chirurgischer Kliniken zum neuen Portal. Im Schnitt machten 360 Befragte Angaben. Die Umfrage-Teilnehmenden gehörten zu 37 Prozent einem Krankenhaus der Regelversorgung, zu 25 Prozent einer Klinik der Maximalversorgung und zu 22 Prozent einem Universitätsklinikum an. Auch Ärztinnen und Ärzte von Fachkliniken haben geantwortet. Die Teilnehmer gaben an, zu jeweils 22 Prozent in der Allgemein- oder Viszeralchirurgie tätig zu sein, gefolgt von Unfallchirurgie (12 Prozent) und orthopädischer Chirurgie (12 Prozent), Neurochirurgie (8 Prozent) sowie den anderen Fachgebieten (Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin, Kinderchirurgie, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie, Thoraxchirurgie, Herzchirurgie)

Ein Anteil von 36 Prozent beurteilte die Einrichtung des Atlas mit „gut, wenn die publizierten Ziele umgesetzt“ würden; zu einem grundsätzlich positiven Votum kamen insgesamt 58 Prozent. Demgegenüber fanden 43 Prozent den Klinik-Atlas in der vorliegenden Form „schlecht“, „nicht praktikabel“ oder „überflüssig“. Deutliche Kritik wurde am Umgang mit den Daten geübt: 84 Prozent finden das Leistungsportfolio ihrer Klinik oder Abteilung „sehr schlecht“ oder „schlecht“ abgebildet, 73 Prozent gaben an, die zurzeit im Atlas angegebenen quantitativen Daten stimmten „sehr schlecht“ oder „schlecht“ mit den Qualitätsberichten ihrer Kliniken überein. 83 Prozent halten die Differenzierung zwischen diagnostischen und therapeutischen Leistungen für „sehr schlecht“ oder „schlecht“. Eine überwiegende Mehrheit von 90 Prozent bezweifelt, dass der B-K-A in der Lage ist, die angestrebte Patientensteuerung bei komplexen Leistungen zu liefern. Dieses Votum spiegelt sich auch in den Freitext-Kommentaren wider: „Zahlen stimmen nicht“, „Zertifikate fehlen“, „Fachabteilungen sind nicht erwähnt“, „keine Qualitätsdaten abrufbar“, „unvollständig“, „irreführend für Patientinnen und Patienten“.

Insgesamt liegt die Zufriedenheit mit dem Atlas laut Umfrage auf einer Skala von bis zu optimal fünf Sternen bei 1,41. „Es gibt also ein hohes Maß an Unzufriedenheit“, bilanziert Dr. med. Peter Kalbe, Vizepräsident des BDC. „In der Konsequenz plädiert eine Mehrheit von 63 Prozent für eine sofortige Rücknahme aus dem Netz, verbunden mit einer Korrektur und Wiedereinstellung nach Beta-Testung durch Fachgesellschaften und Patientenvertreter“, ergänzt Meyer. Konkret sollte nach Auffassung von DGCH und BDC eine sinnvolle Zusammenführung von Diagnosen und Therapie gefunden werden, von ICD-10- und OPS-Codes. Auch sei nicht zielführend, die Anzahl der Behandlungsfälle extra aufzuführen. „Es genügt, wenn diese Zahl als Qualitätsparameter in die Tachometerdarstellung einfließt“, meint Schmitz-Rixen. Auf die Angabe des Gesamtpflegepersonals eines Krankenhauses sollte ebenfalls verzichtet werden. „Eine solche Zahl ist nicht aussagekräftig, sie müsste sich auf einzelne Abteilungen beziehen, was die bisherige Datenerfassung nicht hergibt“, erläutert der DGCH-Generalsekretär.

Hintergrund: Die Grundlage des B-K-A sind ICD (10) und OPS-Codes; diese sind vornehmlich zu Abrechnungszwecken und genauer Codierung nach exakter Diagnosestellung und nach Therapie entwickelt worden und ausgesprochen divers. „Diese Diversität kann von Patientinnen und Patienten und auch teilweise von Hausärztinnen und Hausärzten nicht beurteilt werden, um vor einem stationären Aufenthalt die geeignete Einrichtung zu wählen“, sagt Schmitz-Rixen. Auch eine zwischenzeitlich – etwa in der Mitte der Befragung – stattgefundene Reduzierung der Diversität habe nicht zu einer signifikant besseren Beurteilung geführt.

Die DGCH empfiehlt daher eine intensive Zusammenarbeit mit den Fachgesellschaften, um bei dem Portal nachzubessern. „Bisher ist alles gut gemeint, aber aufgrund noch fehlender Informationen für Suchende nicht sinnvoll benutzbar“, bilanziert Schmitz-Rixen. „Die Motivation der Kolleginnen und Kollegen, das Verzeichnis auf solide Füße zu stellen, ist jedenfalls hoch. Schließlich beurteilt die Mehrheit der Befragten die Einrichtung eines neutralen Klinik-Atlas als positiv.“

Quelle:  DGCH

Interview mit den Leitenden der Gemeinsamen Weiterbildungskommission Chirurgie

Das Interview führte Olivia Päßler.

PASSION CHIRURGIE (PC) Welche Auswirkungen wird die Krankenhausreform auf die fachärztliche und damit die chirurgische Weiterbildung haben?

Prof. Meyer (HJM) In den nächsten Jahren werden sich das Gebiet Chirurgie und seine Subspezialitäten mit erheblichen Herausforderungen auseinandersetzen müssen. Dies betrifft zum einen den weiter zu erwartenden Mangel an chirurgischen Fachkräften, zum anderen den dringend notwendigen Strukturwandel durch die angestrebte Krankenhausreform. Das erste Problem ergibt sich aus der fast in der gesamten westlichen Welt zu beobachtenden Abnahme der Attraktivität der beruflichen Tätigkeit im Gebiet Chirurgie. Diese Entwicklung resultiert unter anderem aus einer weiterhin bestehenden schwierigen Work-Life-Balance generell, teilweise noch vorhandener steiler Hierarchie, kaum vorhandenen eindeutig formulierten Curricula in der Weiterbildung und unzureichender Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. notwendiger Kinderbetreuung. Obwohl die Mehrzahl der Medizinstudierenden mittlerweile weiblich ist, ist der Anteil von Frauen, die sich um eine chirurgische Weiterbildung bewerben, nur gering. Auch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) kann sich auf diese Situation noch weiter negativ auswirken. Bei geplanter flächendeckender Versorgungsgarantie soll durch Zentralisierung und Spezialisierung vor allem die Qualität der bisherigen medizinischen Versorgung verbessert werden. Daraus folgt, dass zukünftig nicht das gesamte Spektrum von Erkrankungen, also „alles“, in jedem Krankenhaus behandelt oder operiert werden darf. Ferner soll die Ambulantisierung mit sektorenübergreifender Versorgung deutlich ausgeweitet werden. Folglich können nicht mehr alle Weiterbildungsinhalte bzw. -kompetenzen im Gebiet Chirurgie an einer Klinik oder einem Ort erlangt werden. Auch unter dem Aspekt der geplanten Zuordnung von Leistungsgruppen in den verschiedenen Kliniken sind somit intersektorale Verbünde zwischen ambulanten und stationären Einrichtungen absolut notwendig, auch wenn in den Kliniken unter Umständen vermehrt die Durchführung ambulanter Eingriffe vorgesehen ist. Um aber insgesamt eine qualitativ hochwertige chirurgische Weiterbildung garantieren zu können, müssen für die Weiterzubildenden lokale und regionale Verbundmodelle eingerichtet werden, um realistische und zeitentsprechende Rotationsmöglichkeiten anbieten zu können. Dafür sind auch rechtssichere, länger befristete Arbeitsverträge, Angleichung der Gehälter, auch bei Weiterbildung im ambulanten Sektor, sowie eindeutige Klärung der notwendigen Berufshaftpflicht unabdingbar, vor allem bei Wechseln zu unterschiedlichen Klinikträgern bzw. Praxen oder medizinischen Versorgungszentren. Bei nicht sicheren Rotationsmöglichkeiten bzw. Wechseln zu Krankenhäusern mit höherer Versorgungsstufe sind zudem Verlängerungen der Weiterbildungszeit möglich. Letztendlich bleibt aber abzuwarten, wie die Strukturreformen der Krankenhäuser wirklich umgesetzt werden können, da der jetzt vorliegende Referentenentwurf inhaltlich sicherlich selbst noch reformbedürftig ist.

PC     Welche Forderungen haben Sie als Gemeinsame Weiterbildungskommission Chirurgie was die Weiterbildungspläne betrifft?

Prof. Seifert (JS) Die Weiterbildung muss an die strukturellen Gegebenheiten der Kliniken- und Praxislandschaft in Deutschland angepasst werden. Diese befindet sich, wie jedermann weiß, gerade in einem erheblichen Umbruch. Das bedeutet konkret, dass die rechtlichen Bedingungen eines Arbeitsplatzwechsels für ein oder zwei Jahre vereinfacht werden müssen. Ich beziehe mich hier u. a. auf das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das dem bisher im Wege steht.
„Mehr Mobilität“ wird wohl das Stichwort zukünftiger Weiterbildung sein, um alle Inhalte der Weiterbildung abzudecken. Eine enorme Herausforderung für die Weiterbilder und Weiterzubildenden!

PC     Welche Bedingungen/Anreize braucht es für diejenigen, die weiterbilden (könnten und wollen)?

Prof. Schmitz-Rixen (TSR) Die künftige Weiterbildung wird mit und ohne Reformen von der Zentralisierung von komplexen Leistungen und der Ambulantisierung von weniger komplexen Leistungen charakterisiert sein. In der Folge wird kein Krankenhaus mehr das gesamte Spektrum der Weiterbildung anbieten können. Die folgerichtige Struktur ist eine Verbundweiterbildung, deren Organisation in ärztlicher Hand bleiben muss. Hierzu müssen übergeordnete Strukturen gebildet werden, die unabhängig von den Trägern der Einrichtungen und transparent gegenüber den Weiterzubildenden agieren müssen. Idealerweise entscheiden die Weiterbilder in einem Verbund gemeinsam über Anstellungen und den jeweiligen Fortschritt und damit den Wechsel der Einrichtung. Die Finanzierung der Weiterbildung muss eindeutig und transparent geregelt sein, denn Weiterbildung bedeutet in der Regel Mehrausgaben; dies muss endlich sozialgesellschaftlich akzeptiert werden.

PC     Welche Lösungen stellen Sie sich für die Finanzierung der chirurgischen Weiterbildung vor?

Dr. Kalbe (PK) Die Weiterbildung von Fachärztinnen und Fachärzten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und muss daher solidarisch finanziert werden. Zunächst einmal muss allgemein anerkannt werden, dass die Weiterbildung Geld kostet. Die bisherige Refinanzierung für die Kliniken über einen DRG-Anteil ist von der Höhe her unzureichend und ungerecht, weil diese Finanzmittel auch ausgeschüttet werden, wenn gar keine Weiterbildung durchgeführt wird. Zielführend wäre dagegen ein relevanter finanzieller Zuschlag auf die mit der Krankenhausreform einzuführende Vorhaltevergütung, den ausschließlich Kliniken erhalten, die fachärztliche Weiterbildung durchführen. Dies möglichst auch gestaffelt nach der Anzahl der Weiterbildungsstellen. Dazu muss der vorliegende Referentenentwurf dringend um den Aspekt der Weiterbildungsförderung ergänzt werden. Mittelfristig könnte ein steuerfinanzierter Weiterbildungsfonds eine Lösung darstellen.
Für die chirurgischen Praxen muss die finanzielle Unterstützung von Weiterbildungsstellen nach § 75a des SGB V dringend auch auf operativ tätige Praxen erweitert werden, weil weiterbildungsrelevante Operationen durch die Ambulantisierung immer mehr in diesen Sektor verlagert werden. In allen KV-Bereichen muss das Gebiet Chirurgie in den Kreis der förderungsfähigen Fächer aufgenommen werden.

PC     Wer ist Ihrer Meinung nach in der Pflicht, die Strukturen und Regeln für die fachärztliche Weiterbildung im Blick zu haben und voranzutreiben?

JS    In der Pflicht sind die Ärztekammern der Länder und die Bundesärztekammer. Sie sind die Institutionen, die u. a. die Qualität und die Inhalte der Weiter- und Fortbildung festlegen. Dies erfolgt durch die gewählten Vertreter:innen der Ärzteschaft. Wir müssen vermehrt darauf achten, dass sich hier nicht fremde Interessengruppen (Klinik-/Praxiskonzerne, Feuerwehr) oder das CEN (European Committee for Standardization: europäisches Normierungsinstitut)) einmischen. Die ärztliche Weiterbildung ist ein hohes Gut im Gesundheitswesen. Die Ärzteschaft sollte sich bewusst sein, dass hier Gefahr droht, die Hoheit darüber zu verlieren.

PC     Wie wollen Sie gewährleisten, dass die klinische Forschung weiterhin ein integraler Bestandteil der ärztlichen Tätigkeit an den Kliniken bleibt?

HJM  Bevor man sich mit dieser Frage beschäftigt, muss angemerkt werden, dass es weiterhin keine allgemein anerkannte, exakte Definition für klinische Forschung vorliegt. Am ehesten kann man sich an der vor vielen Jahren vorgeschlagenen Differenzierung der Deutschen Forschungsgemeinschaft orientieren, die zwischen Grundlagen-, der eigentlichen krankheits- und der patientenorientierten Forschung unterscheidet. Ein Zusammenspiel aller drei Forschungsrichtungen wäre ideal, jedoch liegt das eigentliche Problem in dem weiter bestehenden Spagat zwischen Grundlagenforschung und Krankenversorgung. Dieses wird zudem verstärkt durch weitere Herausforderungen, wie spezielle methodische Kenntnisse, die überschaubare Anzahl klinischer Forschungseinrichtungen und Physician Scientists, oftmals ungenügender finanzieller Förderung sowie Überlastung der Ärztinnen und Ärzte bei gleichzeitiger klinischer Tätigkeit: Es findet sich in kaum einem offiziellen Stellenplan eine entsprechende Personalbemessung für die klinische Forschung! Solche Aktivitäten während der Weiterbildung werden zudem bisher nicht von allen Landesärztekammern mit einem entsprechenden Zeitraum anerkannt. Der kürzlich im Kabinett beschlossene Entwurf des Medizinforschungsgesetzes (MFG) trägt dabei auch nicht zur Verbesserung der derzeitigen Situation bei und wird sogar teilweise als „reines Gesetz für die Pharmaindustrie“ bezeichnet. Die akademische Forschung oder die sogenannten Non-Non-Studien, zum Beispiel Untersuchungen zu unterschiedlichen Nahttechniken in der Chirurgie, werden im Vergleich von Studien zu Arzneimitteln und Medizinprodukten gar nicht angeführt.
Eine angemessene Forschungskultur ist jedoch nicht nur für die wissenschaftliche und praktische Weiterentwicklung der Chirurgie notwendig, sondern auch für eine Steigerung der Attraktivität dieses Gebiets generell; somit könnten sich solche Aktivitäten gegebenenfalls positiv auf die Akquise und Förderung der nachkommenden Medizinergeneration auswirken. In fast allen Versorgungsstufen der Krankenhäuser und besonders natürlich in den Universitätskliniken könnten dann vermehrt verschiedenste klinische Studien, gegebenenfalls auch in Kooperation mit der Grundlagenforschung, unter Umständen realisiert werden. Eine Garantie für die Umsetzung eines solchen Konzepts zu geben, ist derzeit aber schwierig bzw. kaum möglich.

PC     Welche weiteren Hürden neben den finanziellen müssen im Bereich der Niederlassung überwunden werden?

PK     Für die niedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen muss es attraktiver werden, sich in der chirurgischen Weiterbildung zu engagieren. Dazu gehört neben der finanziellen Förderung vor allem eine Entbürokratisierung des Antrags auf eine Weiterbildungsbefugnis bei der zuständigen Ärztekammer. Bei allem Verständnis für die Anforderungen an die Qualität der Weiterbildung sollten die Voraussetzungen für die Befugnis mit Augenmaß festgelegt werden. So dürfte es in chirurgischen Praxen etwa kaum möglich sein, einem Weiterbildungsassistenten dauerhaft ein eigenes Zimmer zur Verfügung zu stellen.
Teilweise unklar und zukünftig rechtlich eindeutig zu regeln ist auch noch die Abrechenbarkeit von Tätigkeiten der Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten gegenüber den verschiedenen Kostenträgern. Wir müssen uns dazu wahrscheinlich vom Dogma des Facharztstatus verabschieden und auf qualitativ einwandfreie Leistungen nach dem Facharztstandard abheben.

PC     Welche gesellschaftlichen Entwicklungen beeinflussen die fachärztliche Weiterbildung und welche Forderungen bzw. Lösungsansätze haben Sie hier?

TSR  Das Arbeitsverhalten – und das meine ich ganz neutral – der Generation in Weiterbildung hat sich geändert. Ihre Ansprüche an die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, wozu auch die Elternzeit gehört, bedingen Flexibilität und Ausfallzeiten in der Weiterbildung. Wir müssen diese Bedürfnisse akzeptieren und akkommodieren. Auch in der Chirurgie sind angepasste Dienstpläne und Teilarbeitszeitverträge ohne Qualitätsverlust in der Klinik und in der Weiterbildung möglich. Der Träger kann sich mit arbeitsfreundlichen und ausreichenden Kita-Plätzen und Einkaufsmöglichkeiten als familienfreundliche Einrichtung profilieren. Auch können wir das Bedürfnis nach einer strukturierten Weiterbildung durch Pläne und ein Feedback-System ohne großen Aufwand erfüllen. Lücken in der Patientenversorgung könnten durch einen Pool von Senior Consultants ausgeglichen werden. Weiterzubildende dürfen nicht länger als preiswerte Arbeitskräfte, sondern müssen als Investition in die Zukunft betrachtet werden. Dies muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begriffen werden.

Die Gemeinsame Weiterbildungskommission Chirurgie (WBK) setzt sich aus Expertinnen und Experten des Berufsverbands der Deutschen Chirurgie (BDC), der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU), des Berufsverbands der niedergelassenen Chirurgen und Chirurginnen (BNC) sowie allen chirurgisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften zusammen.

Die WBK setzt sich auf allen Ebenen und in der Zusammenarbeit mit den Landesärztekammern und der Bundesärztekammer für eine qualitativ hochwertige Weiterbildung zum Chirurgen und zur Chirurgin ein. Dabei vertritt sie sowohl die Interessen des chirurgischen Nachwuchses als auch die der Weiterbilder. Die Kommission möchte mit ihrer Arbeit dazu beitragen, eine optimale chirurgische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

Die WBK tagte im März 1972 zum ersten Mal und führt seither ein- bis zweimal jährlich Sitzungen durch. Federführend sind der Berufsverband der Deutschen Chirurgie (BDC) und die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH). Darüber hinaus sind alle wiss

Gesundheitspolitik

Päßler O: Interview mit den Leitenden der Gemeinsamen Weiterbildungskommission Chirurgie. Passion Chirurgie. 2024 Juni; 14(06/II): Artikel Passion Chirurgie. 2024 Juni; 14(06/II): Artikel 05_02.

Bedeutendes Ehrenamt für BDC-Mitglied Professor Karl-Heinz Bauer

Der BDC gratuliert seinem Mitglied Professor Dr. Karl-Heinz Bauer, der auf dem wissenschaftlichen Kongress “Viszeralmedizin NRW” in Dortmund von der Niederrheinisch-Westfälischen Gesellschaft für Chirurgie zum ersten Generalsekretär ernannt wurde. Zu ihrem 190-jährigen Bestehen hatte die Gesellschaft ihre Strukturen angepasst und dieses Ehrenamt neu eingerichtet. Bauer, der im Klinikum Westfalen als Ärztlicher Direktor tätig ist, freut sich auf die neue Aufgabe: “Es ist mir eine besondere Freude, als Erster das Ehrenamt des Generalsekretärs der Niederrheinisch-Westfälischen Gesellschaft für Chirurgie ausüben zu dürfen, das sich sowohl mit den organisatorischen und wirtschaftlichen Aspekten der Gesellschaft, als auch mit ihrer Vertretung nach innen und außen befasst. Es ist wichtig, die Gesellschaft wieder sichtbarer und attraktiver für die kommenden Generationen zu gestalten, denn sie sind unsere Zukunft. Dieser Aufgabe nehmen wir uns als Team an, denn nur gemeinsam können wir unsere Ziele erreichen”, erklärte er.

Professor Bauer ist langjähriges Mitglied und ehemaliger Präsident der Niederrheinisch-Westfälischen Gesellschaft für Chirurgie, die auf eine lange Geschichte zurückblicken kann. Als erste regionale Chirurgengesellschaft Deutschlands steht sie seit 1898 für medizinische Innovation und kollegialen Dialog.

Weitere Informationen: Klinikum Westfalen

Seminar Basischirurgie im Juli in Hamburg

Mit hochkarätigen Expertinnen und Experten drei Tage lang geballtes Wissen rund um die Chirurgie erlangen: Das verspricht das dreitägige Seminar Basischirurgie, das vom 4. – 6. Juli in Hamburg stattfindet. Berufseinsteiger:innen erhalten das nötige Grundwissen für den Berufsalltag auf Station, im Nachtdienst und in der Notaufnahme. Die Vorträge sind praxisnah und anschaulich: Vom perioperativen Management, Zugangswegen, Transfusion, chirurgischen Notfällen bis hin zu Verbandslehre und Transplantation lernen und diskutieren die Teilnehmenden intensiv mit den Referent:innen.

Der beliebte eLearning-Teil vor dem Seminar ist fakultativ und stimmt auf das Niveau der Veranstaltung ein. Themen hier sind die ärztliche Aufklärung zur Operation, Wundheilung und Anastomose, was Chirurg:innen über Hygiene wissen müssen und die Thromboseprophylaxe.

Das Seminar gehört zum Curriculum Basischirurgie. Nach Teilnahme an einem basischirurgischen Seminar sowie Durchführung eines weiterführenden Seminars beziehungsweise Workshops verleiht die BDC|Akademie den Teilnehmenden das BDC-Zertifikat Basischirurgie.

Hier geht es zur Anmeldung