Alle Artikel von Olivia Päßler

Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Stereotaktische Radiochirurgie zur Behandlung von Hirnmetastasen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 20. Oktober 2022 beschlossen, die Anlage I („Anerkannte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden“) der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung in der Fassung vom 17. Januar 2006 (BAnz. S. 1523), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 19. Mai 2022 (BAnz AT 04.08.2022 B3) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I. In Anlage I „Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden“ wird nach Nummer 40 folgende Nummer 41 angefügt:
„41. Stereotaktische Radiochirurgie zur Behandlung von Hirnmetastasen

§ 1 Beschreibung der Methode
Die einzeitige stereotaktische Radiochirurgie (SRS) ist ein Verfahren der perkutanen Strahlentherapie, bei der ein klar abgrenzbares Zielvolumen präzise mit einer hohen Strahlendosis mittels Linearbeschleuniger oder Kobalt-60-Gamma-Strahlungsquellen in einer Sitzung behandelt wird. Das Ziel der SRS ist das Erreichen einer langdauernden lokalen Tumorkontrolle bei minimaler Nebenwirkungswahrscheinlichkeit.

§ 2 Indikation
Die SRS darf nach begründeter positiver Empfehlung der Tumorkonferenz gemäß § 3 Absatz 5 unter Berücksichtigung der weiteren Therapiealternativen zu Lasten der Krankenkassen bei folgenden Indikationen zur Anwendung kommen:

1. Eine Behandlung mit SRS ist bei Patientinnen und Patienten mit bis zu vier
Hirnmetastasen zulässig, von denen mindestens eine unmittelbar
behandlungsbedürftig ist:
a) als primäre Maßnahme, wenn eine operative Entfernung in der Gesamtschau nicht
in Betracht kommt oder
b) als postoperative Bestrahlung nach einer Resektion.

2. Nach erfolgter Behandlung von Hirnmetastasen ist eine Behandlung mit SRS bei Patientinnen und Patienten mit bis zu vier Metastasen zulässig, von denen mindestens eine
a) zu einer neurologischen Symptomatik führt oder
b) einen Durchmesser von mindestens 1 cm aufweist oderBAnz AT 13.01.2023 B3
c) sich in der unmittelbaren Nähe oder innerhalb von lebenswichtigen Strukturen oder eloquenten Arealen befindet oder
d) lokal erneut progredient ist.

3. Eine größere Anzahl Hirnmetastasen kann behandelt werden, sofern die übrigen Kriterien in Nummer 1 oder Nummer 2 erfüllt sind, eine chirurgische Behandlung nicht möglich und eine Ganzhirnbestrahlung bereits erfolgt ist.

§ 3 Eckpunkte der Qualitätssicherung
(1) Die Leistung nach § 1 kann nur von Fachärztinnen und Fachärzten für Strahlentherapie und Fachärztinnen und Fachärzten für Neurochirurgie zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden. Die Facharztbezeichnungen richten sich nach der (Muster-) Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer und schließen auch diejenigen Ärztinnen und Ärzte mit ein, welche eine entsprechende Bezeichnung nach altem Recht führen.
(2) Voraussetzung für die Erbringung der Leistung nach § 1 durch Fachärztinnen und Fachärzte für Strahlentherapie ist die Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Strahlentherapie nach der Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie gemäß § 135 Absatz 2 SGB V durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung.
(3) Voraussetzung für die Erbringung der Leistung nach § 1 durch Fachärztinnen und Fachärzte für Neurochirurgie ist die Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung. Fachärztinnen und Fachärzte für Neurochirurgie weisen neben der Fachkunde nach § 47 der Strahlenschutzverordnung die erforderliche fachliche Befähigung für die Erbringung der Leistung nach § 1 über ein Kolloquium bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung nach. Diejenigen Trägerorganisationen des G-BA, die auch Partner des Bundesmantelvertrages sind, legen unter Einbeziehung der nach § 140g SGB V für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen durch eine Anpassung ihrer Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und –therapie gemäß § 135 Absatz 2 SGB V die Details der Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung nach Satz 1 durch die Kassenärztliche Vereinigung für Fachärztinnen und Fachärzte für Neurochirurgie zur Ausführung und Abrechnung der Leistung nach § 1 fest. Die Anforderungen in Satz 2 sind hierbei umzusetzen.
(4) Die Durchführung der Leistung gemäß § 1 darf nur mit folgenden Bestrahlungsgeräten erfolgen: dedizierte Linearbeschleuniger zur Durchführung von SRS, stereotaxie-adaptierte Linearbeschleuniger, dedizierte Bestrahlungsgeräte mit Kobalt-60-Gamma-Strahlungsquellen zur Durchführung von SRS. 2 Die Lagekontrolle des Zielvolumens während der SRS erfolgt mittels geeigneter technischer Maßnahmen.
(5) Der Indikationsstellung für die Durchführung der Leistung gemäß § 1 im Rahmen des Gesamtbehandlungskonzeptes hat eine begründete positive Empfehlung einer interdisziplinären Tumorkonferenz unter Einbeziehung je einer Fachärztin oder eines Facharztes für Neurologie, einer Fachärztin oder eines Facharztes für Neurochirurgie, einer Fachärztin oder eines Facharztes für Radiologie, einer Fachärztin oder eines Facharztes für Strahlentherapie und einer Fachärztin oder eines Facharztes für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie sowie einer Fachärztin oder eines Facharztes aus der Fachdisziplin, in deren Zuständigkeit die Behandlung des metastasierenden Primärtumors liegt, unter Berücksichtigung der Prognose der Patientin bzw. des Patienten zugrunde zu liegen.“

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Das ändert sich 2023 für Arztpraxen

Die Neupatientenregelung ist abgeschafft, die AU-Bescheinigung für Arbeitgeber fällt weg und das Kindergeld steigt. Zum Jahreswechsel ändert sich wie immer so einiges für die Arztpraxis. Der Virchow-Bund gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuigkeiten.

→ EBM-Zuschläge ersetzen Neupatientenregelung

Die Zuschläge für Neupatienten aus dem TSVG sind mit Jahresbeginn weggefallen. Stattdessen gibt es neue Zuschläge für eine schnelle Terminvermittlung.

→ eAU jetzt auch für Arbeitgeber Pflicht

Seit 1.1. müssen Arbeitgeber die eAU empfangen können. Praxen müssen keine AU für Arbeitgeber mehr ausdrucken, sondern können sie als eAU digital per Meldung an die Krankenkasse übermitteln.

Allerdings sind viele Arbeitgeber dafür technisch noch nicht ausgerüstet. Praxen dürfen deshalb vorerst selbst entscheiden, ob sie weiterhin die AU-Bescheinigung für den Arbeitgeber ausdrucken.

→ Kindergeld steigt auf 250 Euro

Bislang war das Kindergeld gestaffelt. Für das erste Kind gab es weniger Zuschuss als für das dritte. Jetzt winken pauschal 250 Euro pro Kind.

→ Indexmietverträge: Darauf sollten Sie achten

Sogenannte Indexmietverträge können bei der aktuell hohen Inflation die Kosten in der Arztpraxis in die Höhe treiben. Auf diese Punkte sollten Sie im Praxismietvertrag achten.

→ Notvertretung für Ehepartner ab sofort möglich

Viele Patienten glauben fälschlich, dass eine Patientenverfügung unter Ehegatten nicht nötig ist. Als Arzt können Sie jetzt auf die Ehegattennotvertretung zurückgreifen, wenn ein Patient ohne Patientenverfügung nicht mehr selbst entscheiden kann und vom Ehepartner vertreten werden soll.

Seit 1.1. haben Ärzte auch Einsicht in das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR). Möglich ist das über die Telematik-Infrastruktur. Im ZVR können Bürger ihre Vor­sorgevollmachten und Betreuungsverfügungen sowie Patien­tenverfügungen und Widersprüche gegen das neu eingeführte Ehegattennotvertretungsrecht registrieren.

→ Vordruckvereinbarung für Atteste geändert

Die Vordruckvereinbarung wurde zum 1.1.2023 um mehrere Muster ergänzt.

Quelle: Virchowbund

 

Neustrukturierung der Themenreferate

Zustimmung durch die Mitgliederversammlung erwartet

BDC-Geschäftsführung und erweiterter Vorstand haben im November in der Sitzung der Themenreferate einen Vorschlag für eine neue Struktur und Arbeitsweise der Referate vorgestellt. Zukünftig soll es acht Themenreferate geben, die sich jeweils mit für Chirurginnen und Chirurgen sowie für das Fach Chirurgie relevanten Aufgaben beschäftigen.

Koordinator der Themenreferate ist Professor Dr. Michael Betzler. Die einzelnen Referate definieren eigenständig Themen und legen fest, wofür und in welchem Umfang Aktivitäten geplant und umgesetzt werden sollen. Ausgearbeitete Positionen und Aktionen sollen möglichst mit dem Vorstand und der Geschäftsführung abgestimmt werden. Durch regelmäßige Treffen, auch im digitalen Format, sollen die Mitglieder den Austausch untereinander optimieren. Eine Zusammenarbeit unterschiedlicher Referate ist ausdrücklich erwünscht, zumal es Schnittstellenthemen geben wird, an denen gemeinsam gearbeitet werden wird. Für weiteren Wissenszuwachs können externe Gesprächspartner eingeladen werden. Zudem soll es eine gemeinsame Plattform geben, über die sich die Teilnehmenden themenübergreifend informieren können.

Folgende Themen sind künftig in Referate zusammengefasst:

  1. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  2. Krankenhausstrukturen, sektorenübergreifende Versorgung und Nachhaltigkeit
  3. Niedergelassene
  4. BDC|Akademie
  5. Nachwuchs und Karrieregestaltung
  6. Digitalisierung und technische Innovation
  7. Vergütungssystematik und Leistungsmanagement
  8. Familie und berufliche Perspektiven

Die Vorsitzenden und Mitglieder der Themenreferate sind bereits benannt und werden während der Mitgliederversammlung im April 2023 offiziell gewählt.

BDC bietet umfassende Services für Ärztinnen und Ärzte in Niederlassung

Der BDC versteht sich in erster Linie als Dienstleister für seine Mitglieder. Informieren Sie sich hier über unsere vielfältigen Leistungen und Angebote für alle Chirurginnen und Chirurgen in Niederlassung.

Der BDC bietet Beratungsleistungen

  • zu allen Berufsfragen
  • zum Arztrecht
  • zu Verträgen
  • zu chirurgischen Honoraren

Zur Beratungsübersicht: www.bdc.de/leistungen/beratungen

Versicherungen

Die mit dem Partner Ecclesia med abgeschlossene Vereinbarung beinhaltet

  • einen Versicherungsschutz, der im BDC-Mitgliedsbeitrag enthalten ist: Berufs-Rechtsschutz-Versicherung, Praxisvertreter-Haftpflicht-Versicherung, Gastarzt-Haftpflicht-Versicherung
  • Versicherungen mit Sonderkonditionen für BDC-Mitglieder wie zum Beispiel Berufs-/Betriebs-Haftpflicht-Versicherung, Versicherungsschutz für die Sachwerte der Praxis (Inventar, Elektronik, Medizintechnik), Betriebsunterbrechungs-/Ertragsausfall-Versicherung, Versicherungsschutz für Cyber- und IT-Gefahren, private und betriebliche Krankheits- und Altersvorsorge für die Absicherung der eigenen Arbeitskraft und auch als Mitarbeitenden-Benefit

Weiter- und Fortbildungsangebot mit Fokus auf Niedergelassene

Die BDC|Akademie bietet Seminare speziell für die Bedürfnisse niedergelassener Chirurg:innen an. Abrechnungskurse und die Wirtschaftlichkeit der Praxisführung stehen im Vordergrund. Digitale Fortbildungsangebote finden Sie in der BDC|eAkademie, darunter Webinare, Podcasts oder Angebote on demand.

Alle Informationen finden Sie auf der BDC-Website (www.bdc.de) unter BDC-Akademie und eAkademie.

Repräsentanz der Niedergelassenen in BDC-Gremien

Auf den Sitzungen der Landesverbände werden Regionalvertreter aus den Reihen der niedergelassenen Kolleg:innen gewählt, die auf Bundesebene das Referat NL mit der Arbeitsgemeinschaft Beleg- und Kooperationsärzte im BDC (AG BeKo) bilden. Auch im BDC-Präsidium sind die Niedergelassenen vertreten. Haben auch Sie Interesse, sich zu engagieren? Sprechen Sie uns an!

Stipendium der Wolfgang Müller-Osten-Stiftung

Zweimal im Jahr finanziert der BDC Fortbildungsstipendien für niedergelassene Chirurg:innen, etwa für die Arbeit in einer Klinik. Hier werden Sie finanziell dabei unterstützt, Ihre chirurgischen Kenntnisse zu vervollkommnen und neuere Entwicklungen in der Chirurgie kennenzulernen.

Mehr über das Wolfgang Müller-Osten- Stipendium hier: www.bdc.de/der-bdc/aufgabenziele

Erweitertes BDC-Servicepaket für Niedergelassene zu Sonderkonditionen

Als Arzt und Ärztin sind Sie Expert:innen auf Ihrem Fachgebiet und in Ihrer Rolle als Unternehmer:in lernen Sie regelmäßig dazu. Um Sie bestmöglich in Ihrem Arbeitsalltag zu unterstützen bieten wir Ihnen zusätzlich folgende Dienstleistungen über Rahmenverträge an, die Sie individuell in Anspruch nehmen können:

Arbeitssicherheit und Datenschutz

Der BDC hat eine Kooperationsvereinbarung getroffen, die Ihnen betriebliche Prävention und ein Schutzschild nach außen bietet. Das Angebot umfasst folgende Dienstleistungen:

  • Arbeitssicherheit
  • Arbeitsmedizin
  • Brandschutz
  • Datenschutz
  • Elektrosicherheit

Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW): Alle Mitglieder der BGW erhalten Sonderkonditionen.

Weiterführende Informationen zum Datenschutz-Dienstleistungspaket hier: www.bdc.de/arbeitssicherheit-und-datenschutz

Digitalisierung der Praxisunterlagen

Diese spezifische Software sorgt für eine Arbeitserleichterung durch Digitalisierung der Abläufe in der Praxis. Darunter fallen unter anderem

  • Digitale Anamnesen
  • Patienten digital aufklären mit rechtssicheren Aufklärungsbögen
  • Umfangreiche Vorlagen-Bibliothek
  • Online und offline einsetzbar, z. B. beim externen Operieren
  • Entlastung für das Team (keine manuelle Dateneingabe, einscannen, drucken, heften)

Detaillierte Informationen finden Sie hier: www.bit.ly/AmbulApps

Mit der angebotenen Software können Sie Ihre Praxis-IT effizient ergänzen, egal welche Praxis-EDV Sie aktuell verwenden. Befragen Sie Ihre Patienten mit iPads zu allen Themen. Dokumentieren Sie auch Ihre internen Prozesse, wie beispielsweise OP-Protokolle mit dieser Lösung. Die Daten werden gezielt und strukturiert an die Patientenakte weitergeleitet.

Praxishygiene und Infektionsprävention

Die Beratung der Praxen erfolgt über ein renommiertes Beratungszentrum für Hygiene unter Supervision eines Krankenhaushygienikers und umfasst ein breites Leistungsspektrum:

  • Fachärztliche praxishygienische Beratung
  • Beratung in allen Fragen der Praxishygiene und Infektionsprävention
  • Die Erstellung eines Hygienekonzepts
  • Jährliche Überprüfung vor Ort
  • Reinigungs- und Desinfektionsmanagement
  • Beratung der Praxen im Umgang mit Behörden

Detaillierte Informationen finden Sie hier: https://bit.ly/BDC-Praxishygiene

Praxismarketing/Internetauftritt

Bekanntheit steigern: Für Ihre öffentlichkeitswirksame Internetseite und gezieltes Praxismarketing hat der BDC eine Kooperationsvereinbarung mit einer Spezialagentur getroffen. Deren Leistungen sind unter anderem:

  • Gestaltung Ihres Internetauftritts
  • Marketingmaßnahmen
  • Individuelle Leistungen

Praxisbewertungen und -beratungen

Der BDC hat folgende Leistungen mit einem angesehenen Unternehmen abgestimmt, die BDC-Mitglieder zu Sonderkonditionen erhalten:

  • Praxiswertgutachten
  • KV-Abrechnungs-Check
  • Praxisabsicherung für den Todesfall des Praxisinhabers
Für Fragen rund um unser Servicepaket Niederlassung sind wir gerne für Sie da:
Monika Jaggi, Telefon 030 / 28004 – 150, [email protected]

Päßler O: BDC bietet umfassende Services für Ärztinnen und Ärzte in Niederlassung. 2022 Dezember; 12(12): Artikel 07_03.

Akademie Aktuell: BDC-Podcast Surgeon Talk – die Weihnachtsausgabe

Am 14. Dezember erschien die Surgeon-Talk-Weihnachtsausgabe, eine Spezialausgabe des BDC-Podcasts. PD Dr. Benedikt J. Braun hat hierfür seine Lieblingsartikel aus der Weihnachtsausgabe des British Medical Journals (BMJ) durchgeschaut, einen spannenden ausgewählt und in einem unterhaltsamen „Journal Club“ für die Hörer:innen besprochen. Mit dabei ist PD Dr. Steven Herath, Surgeon-Talk-Gast der ersten Stunde und Organisator der größten unfallchirurgischen Weihnachtsvorlesung in Deutschland.

Die Artikel in der Weihnachtsausgabe des BMJ sind immer humorvoll geschrieben, dabei aber als echte Forschungsprojekte angelegt. So gab es bereits eine Studie, nach der Fachärzt:innen ihrem Parkverhalten zugeordnet werden konnten, eine Interventionsstudie, um die Gewichtszunahme über Weihnachten zu minimieren, oder eine Vergleichsstudie zwischen Chirurg:innen und Anästhesist:innen, die Aufschluss über die Verteilung von Kraft und Intelligenz in beiden Fachbereichen gibt.

Braun und Herath gestalten bereits seit fünf Jahren Weihnachtsvorlesungen für Studierende, in denen sie unter anderem auch amüsante Studien des British Medical Journals vorstellen. „Der Hörsaal ist dann immer voll. Dass wir daraus einen Podcast stricken, war ein logischer Schritt. Wir wollen diese wissenschaftlich wertvollen Erkenntnisse natürlich auch unserer Hörerschaft zugänglich machen und interkollegial diskutieren“, erklärt Braun mit einem Augenzwinkern.

Surgeon Talk ist ein Format der BDC|Akademie. Der etwa 15-minütige Podcast mit Beiträgen zu aktuellen Themen der Chirurgie wird seit Juni 2022 alle zwei Wochen als Interview mit wechselnden Gesprächspartner:innen veröffentlicht. Er erfreut sich seither wachsender Beliebtheit.

Eine neue Podcast-Folge von Surgeon Talk erscheint alle zwei Wochen immer mittwochs ab 8 Uhr auf www.surgeontalk.de sowie auf den Streamingplattformen Spotify und iTunes.

Päßler O: BDC-Podcast Surgeon Talk – die Weihnachtsausgabe. Passion Chirurgie. 2022 Dezember; 12(12): Artikel 04_04.

BDC Gremien kommen drei Tage lang zu verschiedenen Themen zusammen

Mit dem Ziel, die Verbandsarbeit zu reflektieren, zu organisieren und die wichtigen Themen für die nächsten Jahre abzustecken, trafen sich vom 24. – 26. November alle Funktionsträger des BDC im Karl Storz Haus in Berlin.

Die Fotografien geben einen Einblick in die konzentrierte und engagierte Zusammenarbeit aller Teilnehmenden.

Sitzung Themenreferate

Sitzung Landesvertretungen, Präsidiumssitzung, Verleihung WMO-Medaille und BDC-Journalistenpreis

Fotos: BDC

Finanzierung der deutschen Krankenhäuser soll reformiert werden

Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach erklärte auf der 140. Hauptversammlung des Marburger Bundes am 4. November in Berlin, die Finanzierung der deutschen Krankenhäuser grundsätzlich reformieren zu wollen. Das berichtet das Ärzteblatt am 4. November. Lauterbach zufolge sei das Fallpauschalensystem kaputt und müsse überwunden werden. Inzwischen folge die Medizin viel zu stark der Ökonomie. Lauterbach selbst hatte 2003 das System mitentwickelt. Aus der von Lauterbach eingesetzten Experten-Kommission heraus werde man das System der Fallpauschalen komplett überarbeiten und die Abstimmung zwischen stationärer und ambulanter Versorgung verbessern. Die Reform soll von einem „Reißverschluss mit vier Zähnen“, bestehend aus der Krankenhauskommission der Bundesregierung, den Verbänden, den Bundesländern und eben dem Bundesgesundheitsministerium, erarbeitet werden.

Weitere Informationen:

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/138553/Marburger-Bund-Lauterbach-fuer-Ueberwindung-der-Fallpauschalen?rt=eff9a5d71bd0bc2e9e2511c079542fba

https://www.marburger-bund.de/bundesverband/pressemitteilung/bund-und-laender-muessen-bei-krankenhausreform-einem-strang-ziehen

Was tut der BDC für Nachhaltigkeit in der Chirurgie?

Alle können und müssen etwas tun, um den eigenen ökologischen Fußabdruck immer weiter zu verringern – in Verband, Praxis, Klinik oder zu Hause. Die Deutschen Aktionstage Nachhaltigkeit 2022, die vom 20. Bis 26. September stattfinden, erinnern zurzeit verstärkt daran.

Umweltschutz und Nachhaltigkeit sind beim BDC im Leitbild verankert und werden in der Geschäftsstelle vom BDC-Team bereits gelebt.

Seinen Mitgliedern bietet der BDC Sonderkonditionen für die Beschaffung und Implementierung der Software AmbuPRAX, mit der Praxisinhaber:innen ihre Unterlagen digitalisieren und so erheblich Papier einsparen können. Einen Erfahrungsbericht einer Praxis finden Sie hier.

Es sind erste Schritte, die der BDC in Richtung Nachhaltigkeit und Umweltschutz geht. Die Leiter:innen des zukünftig unter anderem für Nachhaltigkeit verantwortlichen BDC-Themenreferats werden im Namen des Verbands und seiner Mitglieder weitere Möglichkeiten und Lösungen erarbeiten, den chirurgischen Alltag Ressourcen schonender zu gestalten. Dies ist nicht nur im Sinne des Erhalts einer gesunden Umwelt: Auch die nachkommenden Generationen an Chirurgen und Chirurginnen achten bei der Wahl ihres Arbeitsorts immer mehr darauf, welchen Stellenwert nachhaltiges Handeln dort genießt.

Tipps für mehr Klimaschutz in der Praxis gibt der Virchowbund auf seiner Website.

Akademie Aktuell: Passion Chirurgie im Gespräch mit dem Moderator:innen-Team von Surgeon Talk

Im Juni startete Surgeon Talk, ein neues Format der BDC|Akademie. Surgeon Talk ist ein etwa halbstündiger chirurgischer Podcast, der zunächst alle zwei Wochen als Interview mit wechselnden Gesprächspartner:innen und Beiträgen zu aktuellen Themen der Chirurgie veröffentlicht wird. Passion Chirurgie hat das Moderator:innen-Team des Podcasts zu einem Interview eingeladen.

PC: Was ist die zentrale Motivation für Surgeon Talk, dem Podcast für Chirurginnen und Chirurgen?
Benedikt Braun: Surgeon Talk ist eine spannende neue Möglichkeit, die Begeisterung für die Chirurgie, die uns alle antreibt, an die nächste Generation von Chirurg:innen in einem kurzweiligen Audioformat weiterzugeben. Gleichzeitig wollen wir über interessante und relevante Themen aus dem Alltag, der Berufspolitik und der Wissenschaft berichten.

Stephan Freys: Der Podcast Surgeon Talk steht für Weiterbildung „next level“: Er ist unkonventionell, auf den Punkt, am Puls der Zeit, von einem breitgefächerten Team produziert. Mit diesem Format erhalten Chirurg:innen relevantes Wissen „to go“.

PC: Warum sollte ich mir Surgeon Talk anhören?
Anna Duprée: Dieser Podcast ist das ideale Medium, um Wissen verschiedener Expert:innen Interessierten näher zu bringen. Ziel ist es, den Zuhörer:innen das Gefühl zu geben, als säßen wir im Gespräch zusammen.

Wolfgang Schröder: Die Podcasts von Surgeon Talk sind perfekt für die kleine Fortbildung zwischendurch, egal wo man gerade unterwegs ist. Surgeon Talk soll einfach Spaß machen, Wissen erweitern und gleichzeitig unterhalten.

PC: Wie kommen Sie auf die Ideen für die einzelnen Themen?
Benedikt Braun: Wir beraten uns innerhalb des Moderationsteams über spannende Themen, sind aber gleichzeitig auch für Fragen und Wünsche unserer Studierenden, Assistenzärztinnen und –ärzte und der Hörer:innen offen. Mein erstes Thema hat sich zum Beispiel aus der Nachfrage einer PJ’lerin im OP ergeben.

Wolfgang Schröder: Unser Moderationsteam arbeitet selbst täglich in der Chirurgie und weiß, welche Themen wichtig sind. Dazu sichten wir alle relevanten Online- und Printmedien aus den verschiedenen Bereichen rund um die Chirurgie.

PC: Was ist das Einzigartige an Surgeon Talk im Vergleich zu anderen medizinischen Podcasts?
Anna Duprée: Wir sind der einzige chirurgische Podcast in dieser personellen Zusammenstellung!

Avi Schotland: Worüber wir reden, muss dabei nicht immer einzigartig sein, aber wir tun es anders. Wir sind ein buntes Team aus Chefärztinnen und -ärzten, Oberärztinnen und -ärzten und Student:innen. Daraus entwickeln sich spannende Ideen und Themen, bei denen für jede und jeden etwas dabei ist!

Stephan Freys: Einmalig ist unsere Zusammenarbeit: Der schnelle Draht im Team, die professionelle Aufbereitung, die generationen- und geschlechterübergreifende Themenwahl, die Unabhängigkeit von Interessenvertretungen und Industrie, kurz: Planung und Präsentation kommen von aktiven Chirurginnen und Chirurgen für alle, die diese Tätigkeit spannend finden.

PC: Was ist Ihr langfristiger Plan für Surgeon Talk?
Anna Duprée: Wir wollen den Podcast ausbauen und natürlich noch mehr Moderator:innen dazugewinnen, um immer facettenreicher zu werden. Surgeon Talk soll für chirurgisch Interessierte und Chirurg:innen eine Institution werden.

Avi Schotland: Wir wollen mit der Entwicklung des Podcasts selbst lernen, wachsen und verstehen, was gut ankommt. In Zukunft soll eine feste Hörer:innenschaft jede neue Folge kaum erwarten können!

PC: Was ist das interaktive Moment bei Surgeon Talk, wie kann die Community das Format aktiv mitgestalten?
Benedikt Braun: Durch eine Website mit allen relevanten Informationen rund um die Podcasts, eine Ansprechbarkeit der Moderator:innen und Austausch über die sozialen Netzwerke. Wir wollen interessante Fragen aus der Hörer:innenschaft aufgreifen und die Fragenstellenden auch mal als Interviewpartner:innen in eine Folge einladen. So geschehen in der Folge „Groß und Stark“.

Stephan Freys: Neben dem Zuhören soll die Community uns folgen, Feedback geben und immer wieder Fragen stellen.

Wolfgang Schröder: Wir haben uns fest vorgenommen, jedem Kommentar, jeder Idee, jeder Anregung, die an uns als Moderator:innen herangetragen werden, nachzugehen und sie in die Podcasts einzubauen. Wir sind sehr gespannt!

Eine neue Podcast-Folge von Surgeon Talk erscheint alle zwei Wochen immer mittwochs ab 8 Uhr auf www.surgeontalk.de sowie auf den Streamingplattformen Spotify und iTunes.

Interviewpartner

Prof. Dr. med. Wolfgang Schröder, wissenschaftlicher Leiter der BDC|Akademie (Köln); Leitender Oberarzt an der Klinik für Allgemein-, Viszeral-, Tumor- und Transplantationschirurgie, Universitätsklinik Köln

 

 

 

 

Prof. Dr. med. Stephan M. Freys, Chefarzt der Chirurgischen Klinik am DIAKO Bremen

 

 

 

 

 

PD Dr. med. Anna Duprée, Oberärztin, Fachärztin für Viszeral- und Thoraxchirurgie am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

 

 

 

 

 

PD Dr. med. Benedikt J. Braun, Geschäftsführender Oberarzt und Sektionsleiter Rekonstruktive Chirurgie der Unfall- und Wiederherstellungschirurgie der BG Klinik Tübingen

 

 

 

 

Avi Schotland, Medizinstudent im Praktischen Jahr an der Asklepios Medical School Hamburg

 

 

 

 

 

Päßler O: Passion Chirurgie im Gespräch mit dem Moderator:innen-Team von Surgeon Talk. Passion Chirurgie. 2022 September; 12(09): Artikel 04_01.

Das Einmaleins der chirurgischen Aufklärung

Neben der Indikationsstellung zur Operation ist eine patientenorientierte und fehlerlose Aufklärung der wichtigste formale Akt vor dem chirurgischen Eingriff. Wer muss die chirurgische Aufklärung durchführen, darf sie delegiert werden? Was ist eine Stufenaufklärung? Wie umfangreich muss die Aufklärung sein, wie muss sie dokumentiert werden? Was bedeutet eine eingeschränkte Einwilligungsfähigkeit des Patienten:in? Du kannst nicht alle Fragen beantworten, bist aber jeden Tag mit dem Problem ,Aufklärung’ konfrontiert? Ein guter Grund, diesen Podcast zu hören – mit jemanden vom Fach, der wirklich weiss, was wichtig ist.

Hören Sie den Podcast hier: www.surgeontalk.de

Zum download auch auf Spotify und Itunes.