Alle Artikel von Olivia Päßler

Lauterbach zum Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Medizin

„Es wird bald Programme geben, bei denen ein Patient Symptome, Befunde und bisherige Behandlungen mündlich erklärt und dann von der KI eine Einschätzung seiner Krankheit und sogar mögliche Therapievorschläge bekommt“, sagte Lauterbach am vergangenen Sonntag den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

ChatGPT und andere KI-Programme seien extrem attraktiv für Patienten, wenn sie für medizinische Anwendungen entwickelt seien. „Meine Sorge ist, dass sich auf diese Weise im Netz ein wildes Angebot entwickelt, das komplett unreguliert ist“, so Lauterbach.

Laut Lauterbach müssen die Anwendung von KI-Systemen im Gesundheitsbereich unbedingt reguliert werden. „Sie müssen geprüft werden und zuverlässig sein“, so der Minister. Es müsse zudem sichergestellt sein, dass die Daten nicht missbraucht werden könnten.

Auch der Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) sieht die KI Systeme zur Zeit noch nicht patientenfähig. “Patienten können inzwischen eigene Diagnosen mit KI stellen, die Fehldiganosen sein können. Diese Gefahr ist relativ hoch, wie ich stichpunktartig geprüft und erfahren habe”, warnt er.

Gesundheitsminister Lauterbach erklärte weiterhin, dass Künstliche Intelligenz bereits jetzt manchmal besser sein könne als ein geübter Facharzt. „Die besten Ergebnisse erzielt aber die Kombination aus künstlicher Intelligenz und einem Arzt.“

Quelle: Ärztezeitung

Hybrid DRG – Systematik nicht überfrachten, sondern sinnvoll und mit Maß planen

Berlin, den 24.04.2023 – Angesichts einer drohenden Ersatzvornahme durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Einführung sektorengleicher Fallpauschalen nach §115 f SGB V mahnt der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) eine sorgfältige Auswahl geeigneter Prozeduren sowie eine nachvollziehbare und wirtschaftlich realistische Kalkulation dieser Prozeduren an.

Das Vorhaben, Hybrid-DRGs ins Leben zu rufen, war mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz Ende vergangenen Jahres ermöglicht worden. Der Gesetzgeber hatte die drei Akteure der Selbstverwaltung, den GKV-Spitzenverband (GKV-SV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beauftragt, einen Katalog zukünftig zu erbringender bisher überwiegend stationär durchgeführter Leistungen zu definieren und einen Mischpreis aus stationärem DRG und ambulanter EBM-Vergütung festzulegen. Nachdem die bis zum 31. März 2023 geforderte Einigung nicht erzielt wurde, sieht das Gesetz nunmehr eine Ersatzvornahme durch das BMG vor.

„Es überrascht nicht, dass die Verhandlungen gescheitert sind,“ erklärt Dr. med. Jörg-Andreas Rüggeberg, Vizepräsident des BDC. „Die DKG verteidigt ihren stationären Sektor und benennt nur extrem wenige Eingriffe, die KBV hofft auf eine Stärkung ihres vertragsärztlichen Bereichs und bringt einen extrem umfangreichen Katalog ins Spiel, während der GKV-SV ausschließlich Kosten sparen will. Da kann es keine Einigung geben.“

Der BDC plädiert daher in der Anfangsphase für einen moderaten Katalog definierter Eingriffsgruppen wie die Hernienchirurgie, einzelne Krampfadereingriffe sowie definierte Leistungen aus der Handchirurgie und der Proktologie. „Man darf auch nicht außer Acht lassen, dass es sich bei der Ambulantisierung um eher kleine und damit typische Weiterbildungseingriffe handelt, deren Herausnahme aus dem Klinikbetrieb ohne gleichzeitige Bildung von geeigneten Weiterbildungsverbünden fatale Konsequenzen auf die praktische Ausbildung zukünftiger Chirurgengenerationen hätte,“ betont der Präsident des BDC, Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer.

Erschwerend kommt hinzu, dass es sich bei den gesetzlich vorgesehenen Fallpauschalen für die angedachten Eingriffe um eine völlig neue Systematik handelt, die weder der von Kliniken genutzten DRG-Abrechnung noch erst recht dem EBM im niedergelassenen Bereich entspricht. Im Gesetz steht durchaus sinnvoll, dass ein gewichteter Mittelwert zwischen stationärem DRG und bisheriger ambulanter Vergütung angesetzt werden soll. „Welche Leistungen sind konkret in den DRGs eingepreist und welche Einzelleistungen des EBM stehen dem gegenüber?“, fragt Rüggeberg. „Hier werden im wahrsten Sinne des Wortes Äpfel mit Fischstäbchen vermixt und noch eine Prise Chili in Form von Sachkosten dazugegeben, um am Ende ein halbwegs genießbares Produkt zu erhalten.“

Damit ist klar, dass die neuen Pauschalen unter Berücksichtigung dieser Problematik sorgfältig kalkuliert und adäquat vergütet werden müssen. „Ein Grund mehr, zunächst mit überschaubaren Prozeduren zu beginnen und nicht im Übereifer das Kind mit dem Bade auszuschütten,“ so Rüggeberg.

 

Die Krankenhausreform muss eine hochwertige Weiterbildung in der Chirurgie ermöglichen

Berlin, den 21.04.2023 – Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) fordert, dass die Reformpläne und die Steigerung ambulanter Eingriffe im sektorenübergreifenden Konzept die Qualität der chirurgischen Weiterbildung nicht gefährden dürfen. Eine kompetenzbasierte Weiterbildung muss an den Kliniken auch in Zukunft zwingend gewährleistet sein. 

Bei der mittlerweile durch alle Landesärztekammern eingeführten aktuellen Weiterbildungsordnung erweist sich die Umsetzung für das Gebiet Chirurgie in praxi als schwierig. Die Ursachen sind vielfältig: So besteht ökonomischer Druck in den Krankenhäusern, die Arbeitsverdichtung steigt, technische Innovationen nehmen zu, ebenso die Ambulantisierung, die Vorgaben durch das Arbeitszeitgesetz werden strenger und die nachkommende Generation neigt zu Teilzeitkonzepten. Chirurgische Weiterbildung ist zeit- und kostenintensiv, sodass manche Krankenhausträger primär Fachärzte einstellen oder oftmals nur ein „learning by doing“ möglich ist.

Die nun vorgesehenen Reformpläne für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung und die Steigerung ambulanter Eingriffe im sektorenübergreifenden Konzept stellen weitere große Herausforderungen im Vergleich zur bisherigen chirurgischen Weiterbildung dar. „Zweifelsfrei ist in der jetzigen Situation des deutschen Gesundheitswesens eine Reform der Krankenhausversorgung dringend notwendig. Aber auch wenn die einzuführenden Leistungsgruppen in den verschiedenen Leistungsbereichen der Krankenhäuser mit unterschiedlichen Leveln sich vor allem an der Weiterbildungsordnung orientieren, befürchten wir, dass eine mögliche Abnahme der Krankenhausstandorte zu einem Engpass an Weiterbildungsplätzen führt, besonders in den grundversorgenden Fächern,“ erklärt der Präsident des BDC, Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer. Da bei vorgesehener Zentralisierung zukünftig nicht jedes Krankenhaus alles anbieten kann, wird das Weiterbildungsspektrum der jeweiligen Kliniken eingeschränkt und ein Wechsel der Weiterbildungsstätten mit entsprechenden persönlichen Veränderungen notwendig werden. „Dieses Szenario könnte gegebenenfalls auch dazu führen, dass immer weniger Fachärzte ausgebildet werden können“, betont Meyer. Ein Wechsel der Krankenhäuser sei somit absolut notwendig, um in anderen Kliniken fehlende Weiterbildungsinhalte erwerben zu können. Als realistischer Lösungsansatz ergebe sich somit, wie auch in Nordrhein-Westfalen vorgesehen, eine notwendige Vernetzung der Kliniken mit der Bildung von Weiterbildungsverbünden und zwar als standort- und trägerübergreifende Kooperation.

Bezüglich der Ambulantisierung seien zudem weitere gemeinsam ausgeübte Verbundweiterbildungen, etwa zwischen einem medizinischen Versorgungszentrum und Kliniken, notwendig. „Zur Realisierung dieser Konzepte bedarf es aber weiterer, vor allem rechtssicherer Klärung bezüglich der Gestaltung der Arbeitsverträge bei trägerübergreifenden Verbünden und planmäßigen Rotationen in alle Weiterbildungsabschnitte. Letztlich stellt sich auch in der Chirurgie inzwischen die Frage zur Erweiterung des klinischen Stellenplans oder der Vergütung einer Weiterbildung“, so Meyer.

Der BDC unterstützt nachdrücklich die Bemühungen um eine qualitativ hochwertige chirurgische Weiterbildung im Rahmen der vorgesehenen Reformstruktur der Krankenhausversorgung, besonders auch im Sinne eines reibungslos funktionierenden Verbundsystems, sowohl zwischen Krankenhäusern verschiedener Level als auch in der Verbindung des ambulanten vertragsärztlichen mit dem stationären Sektor. Daneben bietet die Akademie des BDC verschiedene Weiterbildungsseminare, -kurse sowie Workshops an, um die Möglichkeiten zu einer Qualitätssteigerung während der Weiterbildung ständig zu erweitern.

 

Patientenbeauftragter der Bundesregierung übernimmt Schirmherrschaft für das Infoportal Hautkrebs

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze übernimmt die Schirmherrschaft für das seit fast zwei Jahren bestehende Infoportal Hautkrebs. Das auf Initiative der NVKH ins Leben gerufene Informationsportal Hautkrebs soll einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Patientenorientierung durch die Bereitstellung geprüfter medizinischer Informationen leisten. Trotz stetiger Verbesserungen in der Prävention und Versorgung von Hautkrebs sterben jährlich immer noch mehr als 3.000 Menschen in Deutschland an dieser Erkrankung. Das Risiko an Hauttumoren zu erkranken, steigt seit Jahren kontinuierlich an. Der Bedarf nach seriösen, aktuellen und patientengerecht aufbereiteten Informationsangeboten nimmt dementsprechend zu.

Das Infoportal Hautkrebs leistet mit einem umfassenden und wissenschaftlich fundierten Informationsangebot einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Orientierung und Gesundheitskompetenz im Themenbereich Hautkrebs und ist das erste Angebot dieser Art in Deutschland.

Zum Infoportal Hautkrebs stellt die NVKH einen Flyer zum Download zur Verfügung.

Mehr Informationen finden Sie in der Pressemitteilung.

Allianz Deutscher Ärzteverbände unterstützt GOÄ-Vorstoß der Bundesärztekammer

Berlin, den 31.03.2023 – Die in der Allianz zusammengeschlossenen Ärzteverbände unterstützen ausdrücklich die Initiative der Bundesärztekammer unter Führung ihres Präsidenten Dr. Klaus Reinhardt, den Novellierungsprozess der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) voranzutreiben. Die dringend notwendige Reform muss endlich umgesetzt werden.

Seit mehr als 30 Jahren ist die Gebührenordnung für Ärzte weitgehend unverändert mit gleichen Honoraren versehen und damit völlig entkoppelt von den in diesem Zeitraum erfolgten allgemeinen Preissteigerungen. Die Leistungsbeschreibungen bilden in keiner Weise mehr den Stand der modernen Medizin ab. So gibt es Fachgruppen, die überhaupt erst nach der Einführung der geltenden GOÄ eingerichtet worden sind und demzufolge überhaupt keine Leistungen ihres Fachs in dieser GOÄ wiederfinden. Das führt zu teilweise skurrilen Analogbewertungen und damit zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit für die Ärzteschaft und Verunsicherung für die Patientinnen und Patienten.

Die Ärzteschaft hat inzwischen ein modernes Leistungsverzeichnis erstellt und dieses mit betriebswirtschaftlich unterlegten Daten bepreist. Mit der privaten Krankenversicherung ist dieses Verzeichnis bis auf einige wenige Einzelpreise konsentiert.

Da es sich am Ende um ein staatliches, durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit verordnetes Regelwerk handelt, ist es erforderlich, dass Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach endlich handelt, zumal ihm die aktuelle Version der neuen GOÄ seit Längerem vorliegt.

Bedauerlicherweise verweigert der Minister aus rein ideologischen Gründen eine Befassung mit diesem Thema und lässt damit die betroffenen Patienten und Patientinnen weiter in Unsicherheit und abgeschnitten vom medizinischen Fortschritt der letzten 30 Jahre.

„Steuerberater, Rechtsanwältinnen, Architekten, und alle anderen Freiberufler erfahren in regelmäßigen Abständen eine Anpassung ihrer Gebührenordnungen, nur nicht die Ärzteschaft“, erklärt Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg, turnusmäßiger Sprecher der Allianz. „Das zeugt von einer unerträglichen Missachtung eines ganzen Berufsstandes.“

Daher unterstützt die Allianz Deutscher Ärzteverbände ausdrücklich die jetzt angelaufene Kampagne der Bundesärztekammer, mit der die betroffenen Patienten und Patientinnen für die Problematik sensibilisiert werden sollen.

Zur Pressemitteilung der Bundesärztekammer

Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg

Sprecher der Allianz Deutscher Ärzteverbände

Präsident Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände e.V.

Vizepräsident des Berufsverbands der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)

 

ALLIANZ DEUTSCHER ÄRZTEVERBÄNDE

BERUFSVERBAND DEUTSCHER INTERNISTINNEN UND INTERNISTEN (BDI) * BUNDESVERBAND DER ÄRZTEGENOSSENSCHAFTEN * GEMEINSCHAFT FACHÄRZTLICHER BERUFSVERBÄNDE (GFB) * HARTMANNBUND – VERBAND DER ÄRZTINNEN UND ÄRZTE DEUTSCHLANDS * MEDI GENO DEUTSCHLAND * VIRCHOW-BUND – VERBAND DER NIEDERGELASSENEN ÄRZTINNEN UND ÄRZTE DEUTSCHLANDS * SPITZENVERBAND FACHÄRZTE DEUTSCHLANDS (SPIFA)

c/o Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände (GFB)
Luisenstr. 58/59, 10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 – 28004203
E-Mail: [email protected]

 

Landesverband BDC|Baden-Württemberg lädt ein zur Mitgliederversammlung

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

zur Mitgliederversammlung und Wahl des Vorstandes laden wir Sie herzlich ein. Die Mitgliederversammlung findet im Rahmen der Seminarreihe Basischirurgie in der Aesculap Akademie Tuttlingen statt.

Datum: Montag, 22. Mai 2023
Uhrzeit: 18:00 Uhr
Ort: Aesculap Akademie, Am Aesculap-Platz, 78532 Tuttlingen

Wir bitten um Anmeldung bis spätestens 10.05.23 per E-Mail an: [email protected]

Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme!

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. med. Michael Schäffer
Vorsitz

Einladung
Anmeldung

Unikliniken in Bayern beklagen ungerechte Bewertung durch AOK-Gesundheitsnavigator

Auf dem Online-Portal „AOK-Gesundheitsnavigator“ sortiert das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) die Behandlungsqualität von Krankenhäusern in drei Kategorien: Unterdurchschnittlich, durchschnitt­lich und überdurchschnittlich.

Für die Bewertung verarbeitet das Institut Millionen von Abrechnungsdaten von AOK-Patienten, aus denen auch hervorgeht, ob nach einer Operation beispielsweise eine Nachbehandlung nötig wurde. Bei Vertretern von Unikliniken in Bayern stoßen die Ergebnisse zum Teil auf Unverständnis. Die Kliniken kritisieren, wie das WIdO die sogenannte Risikoadjustierung einsetzt. Mit ihr wird bei einer Qualitätsprüfung statistisch herausgerechnet, welche Vorerkrankungen und Gesundheitsrisiken Patienten mitbringen.

Beim Wissenschaftlichen Institut der AOK hält man die Kritik der Unikliniken dagegen für nicht stichhaltig. Beim „Gesundheitsnavigator“ würden hohes Alter oder Begleiterkrankungen nach medizinisch anerkannten Standards einkalkuliert. Die AOK könne Abrechnungsdaten von 27 Millionen Versicherten verarbeiten und damit ein klares Bild der Behandlungsqualität zeichnen.”Die Bewertungen im AOK Gesundheitsnavigator stehen einmal mehr in Diskussion bei den Uniklinika mit den bekannten Argumenten”, kommentiert der Präsident des BDC, Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer.

Quelle: Ärzteblatt

 

Brandenburg plant eine eigenständige medizinische Universität mit 200 Studienplätzen

Für die geplante Medizinerausbildung in Cottbus soll eine eigenständige medizinische Universität entstehen. Das sagte Brandenburgs Wissenschaftsministerin Dr. Manja Schüle (SPD) am Dienstag nach der Sitzung des Landeskabinetts.

Zuvor hatten Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke (SPD) und seine Minister einstimmig die von Schüle vorgelegten Leitlinien der Landesregierung für das Konzept zum Aufbau des Innovationszentrums Universitätsmedizin Cottbus (IUC) beschlossen. Das Konzept soll Ende März an den Wissenschaftsrat zur Begutachtung übergeben werden. Sollte das Gutachten des Wissenschaftsrates positiv ausfallen, könnte die Universität Mitte 2024 – also noch vor den nächsten, im Herbst 2024 in Brandenburg anstehenden Landtagswahlen – gegründet werden.

Der Generalsekretär der DGCH Professor Thomas Schmitz-Rixen sieht große Chancen für die Entwicklung der Lausitz und hofft, dass mit dem Chirurgen Professor Eckhard Nagel im Entwicklungsteam chirurgische Forschung in den Mittelpunkt gerückt wird.

Mehr dazu im Beitrag des RBB

Quelle: Ärztezeitung

 

Gemeinsame Stellungnahme zur Qualitätssicherung-Vereinbarung zur Interventionellen Radiologie

Die Fachgesellschaften Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin (DGG e.V.), Deutsche Gesellschaft für Angiologie, Gesellschaft für Gefäßmedizin (DGA e.V.) sowie die Berufsverbände, Berufsverband der Deutschen Chirurgie (BDC e.V.), Arbeitsgemeinschaft der Niedergelassenen Gefäßchirurgen (ANG e.V.), Berufsverband der Angiologinnen und Angiologen Deutschlands (BVAD e.V.), Berufsverband für Ambulantes Operieren (BAO e.V.) und der Berufsverband der Niedergelassenen Chirurgen (BNC e.V.) haben eine gemeinsame Stellungnahme zur Qualitätssicherung-Vereinbarung zur Interventionellen Radiologie nach § 135 SGB V herausgegeben.

Die Unterzeichner betonen, dass ein relevantes Hindernis für eine Weiterentwicklung von ambulanten Eingriffen/Interventionen in der Gefäßmedizin die QS-Vereinbarung zur Interventionellen Radiologie nach § 135 SGB V aus dem Jahr 2010 darstellt. Diese Richtlinie wurde zu einem Zeitpunkt erstellt, als interventionelle Verfahren in der Gefäßmedizin kaum im ambulanten Bereich durchgeführt wurden. Gemäß dieser Richtlinie gibt es keine Möglichkeit für Gefäßchirurgen und Angiologen, im ambulanten (EBM gesteuerten) Bereich, diese Behandlungen anzubieten. Seither haben sich jedoch mehrere entscheidende Änderungen in der Gefäßmedizin und Gesundheitspolitik ergeben, die eine dringende Überarbeitung der QS-Vereinbarung zur Interventionellen Radiologie erfordern.

Die derzeitigen Einschränkungen der Facharztgruppen in der QS-Vereinbarung sind laut den Verbänden ein relevantes Hindernis für die weitere Ambulantisierung von interventionellen Gefäßeingriffen, da Ärztinnen und Ärzte, die nach dem AOP-Vertrag behandeln, gemäß §15 des AOP-Vertrages die Vereinbarungen nach § 135 SGB V einhalten müssen. Eine zielorientierte Lösungsmöglichkeit wäre eine der gesundheitspolitischen und medizinischen Entwicklung folgende sinnvolle Anpassung und Weiterentwicklung der QS-Vereinbarung zur interventionellen Radiologie, die auch Fachärzt:innen für Gefäßchirurgie und Fachärzten für Angiologie eine Genehmigung nach § 2 der Vereinbarung ermöglicht und damit eine qualitativ hochwertige und effiziente ambulante oder transsektorale Versorgung von Gefäßpatient:innen in der Zukunft garantiert.

Die QS-Vereinbarung interventionelle Radiologie hat nach den Unterzeichnern also relevante Auswirkungen auf die Entwicklung der interventionellen Behandlung von peripheren Gefäßerkrankungen, die Struktur- und Qualitätsvorgaben ebenso betreffen, wie ambulante und stationäre Vergütungsfragen, wesentliche Bereiche der ärztlichen Weiterbildung und die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung von Patienten mit peripheren Gefäßerkrankungen. Sie halten deshalb eine lösungs- und zielorientierte Diskussion aller Partner für sinnvoll und notwendig.

Stellungnahme

Qualität und Sicherstellung der Versorgung durch Empfehlung eines Facharztes für Notfallmedizin in Gefahr

Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung formuliert in ihrer vierten Stellungnahme Empfehlungen für eine Reform der Notfall- und Akutversorgung.

Die zugrundeliegende, differenzierte Analyse und die daraus abgeleiteten Forderungen, insbesondere zu Aufbau und Organisation flächendeckender integrierter Leitstellen sowie integrierter Notfallzentren in Krankenhäusern unterstützen die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI), der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA), die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) sowie der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) nachdrücklich.

Im Gegensatz dazu ist die darin ebenfalls enthaltene Empfehlung zur Einrichtung eines eigenständigen Facharztes für Notfallmedizin aus Sicht der unterzeichnenden Fachgesellschaften und Verbände nicht geeignet, um die gewünschte Qualität der Patientenversorgung sicherzustellen.

Für die Versorgung von Notfallpatientinnen und -patienten auf hohem Niveau ist ein Team aus Expertinnen und Experten verschiedenster Fachgebiete notwendig und auch gelebte Praxis. Die aktuelle Weiterbildungsordnung baut bewusst auf eine ergänzende, während und nach einer abgeschlossenen Facharztweiterbildung zu erwerbende notfallmedizinische Zusatzqualifikation auf. Ein eigenständiger Facharzt für Notfallmedizin kann die notwendige fachliche Tiefe, wie sie in den Fächern Anästhesiologie, Chirurgie, Innere Medizin, Neurologie, etc. vermittelt wird, nicht erreichen und würde in jedem Teilbereich nur einen kleinen fachlichen Ausschnitt abdecken. Die Einführung eines eigenständigen Facharztes für Notfallmedizin würde somit nicht nur die Qualität der Versorgung reduzieren, sondern auch die persönliche Weiterentwicklung der Kolleginnen und Kollegen deutlich einschränken, da weitere, mit einem originären Facharzt verbundene berufliche Perspektiven in anderen Betätigungsfeldern ausgeschlossen würden.

DGAI, BDA, DGCH und BDC sprechen sich daher weiterhin und ohne Einschränkung für das Konzept einer notfallmedizinischen Zusatzqualifikation aus, die die Weiterbildung zum Facharzt ergänzt, aber nicht ersetzt. Die Schaffung eines neuen Facharzttitels würde zudem eine flächendeckende notärztliche Versorgung in Deutschland aufgrund des sich hieraus ergebenden Mangels an entsprechend weitergebildetem ärztlichen Personal im Kern gefährden und so auch aus diesem Grund die notfallmedizinische Versorgungsqualität verschlechtern.

Quellen: Bundesgesundheitsministerium, Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und lntensivmedizin e.V. (DGAI)