Alle Artikel von Olivia Päßler

Die DGKCH informiert: Den Sonnenbrand bei Kindern vermeiden – für eine ungetrübte Ferienzeit

Berlin, den 28. Juni 2023 – Die Ferienzeit steht vor der Tür. Viele Familien planen eine schöne Zeit – am Badesee, im Park, oder auch einen Urlaub – an der See, am Strand in den Bergen. Aber Achtung! Die Gefahr des Sonnenbrands wird unterschätzt.

Katrin Scherwatzki ist Wundexpertin und spezialisierte Pflegekraft für thermische Verletzungen in der Verbrennungssprechstunde am Katholischen Kinderkrankenhauses Wilhelmstift in Hamburg. Täglich berät sie Eltern, wie diese ihre Kinder vor Verbrennungen, unter anderem der Sonne, schützen können. „Jedes Jahr nehmen wir Kinder stationär auf, die eine Wundversorgung in Narkose erhalten müssen, weil sie einen schweren Sonnenbrand erlitten haben. Durch Vorsorgegespräche möchten wir den Familien dieses Leid ersparen“, erklärt sie. In einem interdisziplinären Team werden jedes Jahr mehr als 500 kleine Patientinnen und Patienten mit Brandverletzungen ambulant oder stationär versorgt.

„Die Haut von Kindern ist viel dünner als die von Erwachsenen und daher viel empfindlicher gegenüber Sonnenstahlen“, so Dr. med. Joachim Suß, Chefarzt der Abteilung für Kinderchirurgie und ausgewiesener Spezialist für Verbrennungen im Kindesalter. „Daher benötigt zarte Kinderhaut einen besonderen Schutz. Auch Hautpartien, die zuvor eine thermische Verletzung durch heiße Flüssigkeiten oder Feuer erlitten haben, sind extrem empfindlich und sollten – bei Erwachsenen übrigens auch – unbedingt vor der Sonne geschützt werden.“

Wundexpertin Scherwatzki berät in der Sprechstunde Eltern und Kinder sorgfältig, wie die empfindliche Haut von Babys und Kleinkindern bis ins Schulalter vor der Sonne geschützt werden kann. Hierzu eignen sich Sonnencremes mit einem sehr hohen Lichtschutzfaktor (LSF 30 oder 50), Kopfbedeckung und der Aufenthalt möglichst im Schatten. Oftmals gibt sie auch die Empfehlung zu einer speziellen UV-Kleidung, etwa für längere Aufenthalte im Freibad, Strand oder besonders für Urlaube in südlicheren Regionen. Kinder unter einem Jahr sollten möglichst gar nicht der direkten Sonnen ausgesetzt werden. „Die Eltern, die wir aufklären, sind sehr dankbar für unsere Hinweise“, so Scherwatzki.

Wenn Eltern und Kinder diese Regeln beachten, können sich alle auf eine ungetrübte Ferien freuen. Mehr Infos hier: www.kindergesundheit-info.de

 

Der BDC beglückwünscht Dr. Jörg Heberer für Auszeichnung der DGCH

Herr Dr. Jörg Heberer hat für seine besonderen Verdienste durch die langjährige Beratung und Zusammenarbeit mit der DGCH das Siegel der chirurgischen Fachgesellschaft erhalten. Herr Professor Dr. Andreas Seekamp und Herr Professor Dr. Thomas Schmitz-Rixen überreichten ihm die Auszeichnung bei der Festveranstaltung des Deutschen Chirurgie Kongresses 2023. Der BDC gratuliert Herrn Dr. Heberer als langjährigen Justiziar des Berufsverbands recht herzlich.

Wiedereröffnung des Berliner Medizinhistorischen Museums der Charité

Nach großem Umbau öffnet das Berliner Medizinhistorische Museum heute erstmals wieder seine Türen. Als öffentliches Museum der Charité mit regulären Öffnungszeiten gewährt das Berliner Medizinhistorische Museum seinen Besuchern und Besucherinnen faszinierende Einblicke in die Entwicklung der Medizin der letzten dreihundert Jahre. In seiner Dauerausstellung zeigt es vor allem eine etwa 750 Objekte umfassende Sammlung pathologisch-anatomischer Feucht- und Trockenpräparate sowie Modelle und Abbildungen aus zentralen medizinischen Aktionsräumen: dem Anatomischen Theater, dem Anatomischen Museum, dem Labor sowie dem Krankensaal.

Derzeit sind zwei Sonderausstellungen zu sehen: “Das Gehirn in Wissenschaft und Kunst“, unter anderem in Zusammenarbeit mit der Bundeskunsthalle Bonn, sowie “Da ist etwas. Krebs und Emotionen“.

Quelle: Berliner Medizinhistorisches Museum

Siehe auch: Dem Leben auf der Spur. Das neue Medizinhistorische Museum der Charité

„Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden“ in der 3. Auflage erschienen

Der Hygieneleitfaden ist bereits als kompaktes Unterstützungs- und Nachschlagewerk bundesweit in Arztpraxen etabliert und weit über diesen Kreis hinaus auf breites Interesse gestoßen. Nun liegt er als 3. Auflage in der bewährten Kapitelstruktur vor. Die erwähnten Neuerungen zu rechtlichen Grundlagen, dem Arbeitsschutz sowie zum Hygiene- und Medizinproduktemanagement wurden in die bestehenden fünf Kapitel eingearbeitet. Dabei wurden auch Themen wie Hygiene bei immunsupprimierten Patienten neu aufgenommen. Weiter informiert der Hygieneleitfaden über das digitale Procedere zu meldepflichtigen Krankheitserregern oder zu Vorkommnissen mit Medizinprodukten bei der Übermittlung an die zuständigen Behörden.

Damit möglichst viele Interessierte von der Broschüre profitieren können, steht der Leitfaden sowohl auf der Homepage des Kompetenzzentrums Hygiene und Medizinprodukte als auch auf den Homepages der einzelnen KVen zum Download bereit. Neben dem Leitfaden hat das Kompetenzzentrum viele weitere Veröffentlichungen, Musterdokumente und Unterstützungsangebote für Arztpraxen erarbeitet und auf der Homepage unter www.hygiene-medizinprodukte.de bereitgestellt. Für die praxis-individuelle Unterstützung rund um das Hygienemanagement finden sich auf der Homepage auch die Kontaktdaten der Hygieneberaterinnen und -berater der KVen.

Quelle: Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte

BDC fordert sektorenübergreifende Rotation und geregelte Finanzierung für die chirurgische Weiterbildung

Berlin, den 12.06.2023 – Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) fordert, dass die Weiterbildung zum Facharzt für Chirurgie auch zukünftig gesichert sein muss. „Die Gesundheitslandschaft verändert sich durch die steigende Zahl der ambulant vorgenommenen Eingriffe in Klinik und Praxis. Diesem Trend muss nun dringend auch das System der chirurgischen Weiterbildung angepasst werden, damit diese weiterhin stattfinden kann und für den Nachwuchs attraktiv bleibt“, erklärt der BDC-Präsident Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer.

Eine Lösung ist laut BDC die Förderung einer sektorenübergreifenden Rotation. „So können die Ärzte und Ärztinnen in Weiterbildung alle erforderlichen Etappen meistern, auch wenn ihr Klinikum manche fachlichen Bereiche nicht abdeckt“, so der BDC-Präsident. „Ohne ausreichende Refinanzierung kann es aber keine Verbundweiterbildung geben.“

Die finanzielle Förderung der fachärztlichen Weiterbildung in den chirurgischen Praxen durch die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) findet bisher nicht flächendeckend statt. „Das Gebiet Chirurgie muss in allen KV-Bereichen in die regionalen Vereinbarungen zur Förderung der fachärztlichen Weiterbildung eingeschlossen werden“, fordert der BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe. In den Kliniken sollten die Kosten der Weiterbildung im Rahmen der anstehenden Krankenhausreform bei der Strukturpauschale berücksichtigt werden. „Für die Krankenhäuser, die Weiterbildung durchführen, muss diese entsprechend höher sein“, so Kalbe.

Der BDC rechnet damit, dass es aufgrund der demografischen Entwicklung spätestens in zehn Jahren vor allem in der Fläche einen Mangel an Chirurginnen und Chirurgen geben wird. „Es ist höchste Zeit, die Weiterbildung für die Chirurgie zu sichern, wenn wir nicht bald mit unbesetzten OPs und Wartelisten für Operationen rechnen wollen”, erklärt BDC-Präsident Meyer.

 

Klinikreform – Länder: Vorhalte­finanzierung und Leistungsgruppen ja, Level nein

Nach den Beratungen mit den Bundesländern vergangenen Mittwoch steht laut Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach die Grundstruktur der geplanten Krankenhausreform. Die Kernpunkte in Kürze:

Vorhaltepauschalen: Geplant ist – nach einer mehrjährigen Übergangsphase – 60 Prozent der Betriebskostenfinanzierung über Vorhaltepauschalen und 40 Prozent über diagnosebezogene Fallpauschalen (DRG) abzüglich der Pflegepersonalkosten zu berechnen. Das Pflegebudget soll künftig in der Vorhaltefinanzierung enthalten sein.

Leistungsgruppen: Die Leistungsgruppen sollen sich nach den bereits erarbeiteten Leistungsgruppen aus Nordrhein-Westfalen richten. Laut Lauterbach haben Modellierungen der Abschätzung von den Unternehmen Oberender und Bindoc gezeigt, dass 98 bis 99 Prozent der bereits erbrachten Fälle im stationären Bereich den Leistungsgruppen aus Nordrhein-Westfalen (NRW) zugeordnet werden können.

Versorgungsstufen/Levels: Bei diesem Punkt besteht nach wie vor keine Einigkeit. Bezüglich der Levels wird der Bund allerdings eine Transparenzübersicht gestalten, die als Deutschlandkarte Patienten zeigen soll, welche Kliniken welche Leistungsgruppen anbieten können, kündigte Lauterbach an. „Wir werden als Bund Qualitätsunterscheide von Klinik zu Klinik transparent machen“, so der Minister. Diese Übersicht soll die Kliniken auch in die drei geplanten Levels einstufen, auch wenn die Bundesländer nach der Reform nicht von diesen sprechen oder die Stufen anders benennen sollten. Neu ist auch, dass es erstmals eine niedergeschriebene konkrete Formulierung hinsichtlich der Ausnahmeregelungen bei den Leistungsgruppen gibt. „Neben der Zuordnung von Leistungsgruppen verbleiben Möglichkeiten für Länder, in der Fläche eine bedarfsnotwendige stationäre Versorgung sicherzustellen. So werden bundesweit einheitliche Kriterien entwickelt, nach denen Planungsbehörden Optionen erhalten, bedarfsnotwendige Leistungen auch Kliniken zuzuweisen, die nicht alle Vorgaben der Leistungsgruppe erfüllen“, heißt es in dem aktuellen BMG-Papier.

    Quelle: Ärzteblatt

    Berufspolitischer Nachmittag beim BCH mit Akteuren und Akteurinnen aus dem Gesundheitswesen

    Zum Berufspolitischen Nachmittag hatte der Berufsverband Niedergelassener Chirurgen e.V. (BNC) am ersten Tag des Bundeskongresses Chirurgie (BCH) eingeladen, der am 10. und 11. Februar 2023 in Nürnberg stattgefunden hat. Der stellvertretende Vorsitzende des BNC, Dr. med. Frank Sinning, hielt die Einstiegsrede und führte kompetent und charmant durch die Veranstaltung. Zur Teilnahme an der Diskussionsrunde waren folgende Akteur:innen aus dem Gesundheitssektor eingeladen:

    • Dr. med. Wolfgang Bärtl, niedergelassener Orthopäde und Vorstand Bayerischer Fachärzteverband BFAV (Neumarkt)
    • Amelie Kraaz, Medizinstudentin im Praktischen Jahr (Nürnberg)
    • Hannelore König, Verband Medizinischer Fachangestellter VMF (Hammah)
    • Gerlinde Mathes, Patientenfürsprecherin am Klinikum Nürnberg
    • Dr. med. Tanja Baumgarten, Oberärztin am Klinikum Darmstadt und aktiv im Verein „Die Chirurginnen“ (Darmstadt)

    Zu folgenden Fragen wurde Stellung genommen:

    Was war in der Vergangenheit der größte Fehler in Ihrem Bereich?

    • Baumgarten: In der Klinik herrscht eklatanter Personalmangel. Grund: Die Klinik ist nicht attraktiv wegen der Arbeitsbedingungen, des Gehalts und des Klimas.
    • Bärtl: Wir haben uns gegen die Budgetierung des damaligen Bundesgesundheitsministers Horst Seehofer nicht gewehrt. Die Budgetierung muss abgeschafft werden. Wir haben die falsche GOÄ-Strategie gewählt. Und drittens war die Bereitschaftsdienstordnung in Bayern ein Fehler.
    • König: Die Versorgung ist schlecht: Es wurden viele Fehler gemacht und die demografische Entwicklung verpasst. Die Leistungen der Medizinischen Fachangestellten (MFA) in der Pandemie wurden nicht gesehen. Dabei wurden 90 Prozent aller Covid-Patienten ambulant versorgt, nicht stationär!
    • Kraaz: Was uns belastet: Student:innen werden wegen Personalmangels in der Pflege eingesetzt, es gibt keine Zeit für die Ausbildung.

    Welche Stellschraube in der Politik müsste gedreht werden?

    • Baumgarten: Wir brauchen mehr Personal, mehr Geld, und wir müssen als Krankenhaus ein attraktiver Arbeitgeber werden.
    • Kraaz: Es braucht mehr Arbeitszeitmodelle, Modelle für Familienplanung, Freizeitmodelle. Eine vernünftige Ausbildung muss gewährleistet sein. Außerdem muss das Zulassungsverfahren für Studierende der Medizin geändert werden.
    • Mathes: Wir brauchen die Elektronische Patientenakte!
    • König: Digitalisierung ist wichtig. Es braucht ein gutes Entlass-Management. Notfalldaten retten Leben. Doch durch das geplante Opt-out-Verfahren bei der EPA werden die MFA wieder zusätzlichen medizinischen Aufwand haben. Wichtig: Die Gehälter der MFAs müssen angepasst werden. Wir brauchen mehr Netto vom Brutto.
    • Bärtl: Wir brauchen für die Patienten den Zugang zum Facharzt. Mindestens die chirurgische Grundversorgung muss aus dem Budget ausgenommen werden. Chirurg:innen, die sechs Jahre Weiterbildung haben, sollten davon auch ein Jahr in der Niederlassung arbeiten. Konservative Chirurgie, Orthopädie etc. lernt man nur in der Niederlassung. Das würde den Nachwuchs sichern.

    Mit welchen Maßnahmen kann man nachhaltig eine Verbesserung erreichen?

    • Baumgarten: Wir benötigen mehr Medizinstudienplätze und einen besseren Zugang zum Studium. Sinnvoll wäre eine Vernetzung in der Facharztweiterbildung zwischen Krankenhausmedizin und ambulanter Medizin. Das System wird besser, wenn wir vernetzt arbeiten.
    • Kraaz: Das Zulassungsverfahren zum Medizinstudium ist nicht an den Beruf angepasst, Medizinstudienplätze sind Mangelware.
    • Mathes: Mehr Zeit in der Pflege für und mit dem Patienten durch mehr Personal.
    • Bärtl: Für die Patienten wichtig sind Zeit und Zuwendung. Wir müssen allerdings die grenzenlose Inanspruchnahme medizinischer Leistungen eindämmen. Daher brauchen wir eine sozialverträgliche Eigenbeteiligung.
    • König: Wir brauchen eine moderne, neue Ausbildungsordnung für medizinische Pflegeberufe. Es muss mehr berufliche Perspektiven, mehr Vielfalt und mehr Eigenverantwortung geben. Wir brauchen gute Angebote im Bereich Praxismanagement. Die Ausbildung muss akademisiert werden. Außerdem muss eine ausreichende Finanzierung der ärztlichen Regelversorgung gesichert sein, damit die Ärzt:innen angemessene Gehälter zahlen können. Wir fordern einen Inflationsausgleich von 1.500 Euro und 15 Prozent Lohnerhöhung.

    Wenn wir uns in 2 bis 3 Jahren treffen, was wird erreicht sein?

    • Baumgarten: Wir wünschen uns medizinisches Personal in allen Berufsgruppen (MFA, Anästhesieassistenten, Ärzte), das in unserem Krankenhaus bleibt, und dass die Digitalisierung positiv weitergeht.
    • König: Es gibt jetzt schon ein Grundrauschen. Politisch sollen in allen Bundesländern die Rolle der medizinischen Fachangestellten gefördert werden. Die Zukunft der Praxis wird sein, dass das Team eine wesentliche Rolle einnimmt. Die Aufgaben werden clever aufgeteilt werden. Die Digitalisierung wird laufen müssen. Bestenfalls wird die Bundesregierung beim Vorhaben der Entbürokratisierung die MFA mit einbinden.
    • Kraaz: PJ-ler wünschen sich eine faire, gesicherte Bezahlung und eine gesicherte Ausbildung. Ärzt:innen sollen den Studierenden wieder mehr praxisnahe Tätigkeiten beibringen und die angehenden Ärzt:innen sollen weniger mit Bürokratie belastet sein.

    Zum Abschluss der Veranstaltung hielt der Staatsminister des Landes Bayern und Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Klaus Holetschek, eine kurze Ansprache, in der er unter anderem die Entbudgetierung der fachärztlichen Tätigkeit forderte.

    Insgesamt wurden von den Teilnehmern auf dem Podium die bekannten berufspolitischen und aus der Sicht der eigenen Klientel nachvollziehbaren Positionen und Forderungen vertreten. Die Resonanz der Zuhörer hielt sich in Grenzen. Die Forderung nach einer grundsätzlichen Entbudgetierung fachärztlicher Leistungen fand lebhafte Zustimmung.

    Päßler O: Berufspolitischer Nachmittag beim BCH mit Akteuren und Akteurinnen aus dem Gesundheitswesen. Passion Chirurgie. 2023 Juni; 13(06): Artikel 03_04.

    Tag der Organspende am 3. Juni – ein Appell für die eigene Entscheidung

    Die meisten Menschen in Deutschland finden Organspenden sinnvoll und gut. Laut aktuellen Studienergebnissen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stehen 8 von 10 Befragten der Organspende positiv gegenüber. Dennoch fehlt oft der letzte Schritt, die eigene Entscheidung auch zu dokumentieren. Doch genau darauf kommt es laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation an.

    Warum es an diesem so wichtigen Punkt nicht hapern sollte, zeigen aktuelle Analysen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO): Einer der maßgeblichen Gründe, warum im Jahr 2022 mögliche Organspenden nicht durchgeführt werden konnten, war die fehlende Zustimmung. Nur in rund 15 Prozent der Fälle lag eine schriftliche Entscheidung der verstorbenen Person vor. Und wenn dann Angehörige allein nach ihren eigenen Wertvorstellungen entscheiden mussten, gaben sie – vermutlich aus Unsicherheit – in rund 80 Prozent der Fälle keine Einwilligung.

    Damit es Angehörige in diesen Situationen leichter haben und der persönliche Wille bei einer möglichen Organspende auch sicher umgesetzt wird, ist die eigene – und auch dokumentierte – Entscheidung zu Lebzeiten die beste Voraussetzung. Diese lässt sich ganz einfach in einem Organspendeausweis festhalten. Wichtig ist außerdem, das Thema mit der Familie und nahestehenden Menschen zu besprechen.

    Die Antworten zu den häufigsten Fragen gibt die Deutsche Stiftung Organtransplantation:

    Wird alles für mich getan, wenn ich lebensbedrohlich erkranke und einen Organspendeausweis habe?
    Ja. Das Ziel aller medizinischen Maßnahmen im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls ist es immer, das Leben eines Menschen zu retten. Notärztinnen und -ärzte, Rettungsteams und Intensivmediziner, die sich dafür einsetzen, haben nichts mit der Organentnahme und Transplantation zu tun. Manchmal kann einer Patientin oder einem Patienten trotz aller Bemühungen nicht mehr geholfen werden, Krankheit oder Unfallfolgen sind zu weit fortgeschritten. Mitunter tritt der Tod dabei durch den unumkehrbaren Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms ein. Beim so genannten Hirntod können Kreislauf und Atmung nur noch künstlich durch Beatmung und Medikamente aufrechterhalten werden. Lediglich bei dieser kleinen Gruppe Verstorbener stellt sich die Frage einer Organspende.

    Ab einem bestimmten Alter ist es vermutlich gar nicht mehr sinnvoll Organe zu spenden, oder?
    Doch. Es gibt keine Altersbegrenzung für eine Organspende. Was zählt, ist die jeweilige Funktionsfähigkeit der Organe. Diese hängt nur bedingt vom jeweiligen Lebensalter ab. Ob ein Organ transplantiert werden kann, entscheiden medizinische Voruntersuchungen und die Ärztin oder der Arzt zum Zeitpunkt der Entnahme. In Deutschland war die bisher älteste Organspenderin 98 Jahre alt und ihre Leber konnte erfolgreich transplantiert werden.

    Unter welchen Umständen ist eine Organspende überhaupt möglich?
    Für eine Organspende müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Einerseits muss der Tod durch den Nachweis des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls, der so genannte Hirntod, zweifelsfrei nach den Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt worden sein. Dazu führen zwei dafür qualifizierte Ärztinnen oder Ärzte unabhängig voneinander mehrere Untersuchungen durch. Sie dürfen weder an der Entnahme oder an der Übertragung der Spenderorgane beteiligt sein, noch der Weisung eines beteiligten Arztes unterstehen. Andererseits muss eine Einwilligung zur Organspende vorliegen, z. B. schriftlich in einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung. Ebenso kann eine bestimmte Person, der die Entscheidung übertragen wurde, der Entnahme zustimmen. Andernfalls werden die Angehörigen um eine Entscheidung gebeten: nach dem mündlichen oder mutmaßlichen Willen des Verstorbenen. Ist der Wille unbekannt, müssen sie nach eigenen Wertvorstellungen zustimmen oder ablehnen.

    Ist es noch sinnvoll, einen Organspendeausweis auszufüllen, wenn es im Jahr 2024 ein Online-Register gibt?
    Ja. Der Organspendeausweis behält auch dann seine Gültigkeit. Das gilt ebenso für den Vermerk in einer Patientenverfügung. Ein Eintrag im künftigen Organspende-Register ist unabhängig davon ebenfalls sinnvoll und zu empfehlen.

    Ist der Organspendeausweis rechtlich verbindlich oder können Angehörige noch eine andere Entscheidung treffen?
    Der Wille der verstorbenen Person hat immer Vorrang. Ist z. B. ein Einverständnis in einem Organspendeausweis dokumentiert, so ist eine Organentnahme rechtlich zulässig. Die Angehörigen werden also nicht um eine Entscheidung gebeten, sie müssen jedoch darüber informiert werden. Nur wenn der Wille der oder des Verstorbenen weder schriftlich vorliegt noch in einem Gespräch erwähnt oder mitgeteilt wurde, werden die Angehörigen gebeten, zunächst nach dem mutmaßlichen Willen oder – in letzter Konsequenz – nach ihren eigenen Wertvorstellungen zu entscheiden. In den meisten Fällen erfolgt dann keine Zustimmung. Ein möglicher Grund: Angehörige sind sich unsicher und möchten nichts falsch machen. Zudem kann die Situation sehr belastend sein. Daher ist es ratsam, zu Lebzeiten eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen und mit den persönlich wichtigsten Menschen darüber zu sprechen.

    Wo bekomme ich einen Organspendeausweis?
    Den Organspendeausweis gibt es z. B. in Apotheken, Arztpraxen, Behörden oder bei Krankenkassen. Eine kostenfreie Bestellung des Ausweises sowie von Infobroschüren ist bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) jederzeit möglich. Ebenso kann dort der Organspendeausweis online ausgefüllt und ausgedruckt werden. Hier erhalten Sie den Organspendeausweis (organspende-info.de)

    Gibt es noch andere Möglichkeiten die Entscheidung zur Organspende zu dokumentieren, z. B. mit einer App oder als Tattoo?
    Bei einer App bzw. einem digitalen Organspendeausweis ist möglicherweise nicht überprüfbar, ob die Eingabe bzw. Erklärung tatsächlich von der betreffenden Person vorgenommen wurde. Insofern ist eine solche digitale Erklärung keine rechtlich verbindliche Dokumentationsform der Entscheidung für oder gegen eine Organspende.
    Sie kann lediglich als Anhaltspunkt für Angehörige dienen, wenn diese nach dem mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person eine Entscheidung treffen müssen.

    Das gilt auch für ein Tattoo, das vor allem als eine Art Zeichen bzw. Statement für Organspende gewertet werden kann und den Angehörigen im Fall der Fälle eine Orientierung gibt. Eine Dokumentation der Entscheidung ist aber in einem Organspendeausweis wesentlich differenzierter möglich. Man kann z. B. die Spende auf bestimmte Organe oder Gewebe beschränken, einer Person die Entscheidung übertragen und vor allem, man kann die Entscheidung jederzeit ändern und bei Bedarf einfach einen neuen Organspendeausweis ausfüllen. Deswegen ist es hilfreich, zusätzlich einen Ausweis auszufüllen und – ebenso wichtig – die Angehörigen zu informieren.

    Quelle: Deutsche Stiftung Organtransplantation

    Ab 1. Juli kann die GOP 01645 bei paarigen Organen oder Körperteilen je Seite abgerechnet werden

    Eine Abrechnungsbestimmung für die Aufklärung und Beratung im Zusammenhang mit einem ärztlichen Zweitmeinungsverfahren nach der Gebührenordnungsposition (GOP) 01645 ist angepasst worden. Ab dem 1. Juli 2023 können indikationsstellende Vertragsärztinnen und -ärzte die GOP 01645 im Krankheitsfall je Indikation sowie bei paarigen Organen oder Körperteilen je Seite abrechnen. Bisher war das grundsätzlich nur einmal im Krankheitsfall möglich.

    In den Allgemeinen Bestimmungen wurde unter der Nr. 4.3.9.1 ein zweiter Absatz aufgenommen: „Zweitmeinungsverfahren für Indikationen an paarigen Organen oder Körperteilen sind je Seite berechnungsfähig. Der ICD-10-Kode der jeweiligen Indikation ist mit dem Zusatzkennzeichen für die Seitenangabe zu versehen.“

    Hier geht es zum Patientenmerkblatt “Zweitmeinungsverfahren bei geplanten Eingriffen” des G-BA

    Quellen: Ärztenachrichtendienst, KBV

    Klinikreform – Bund und Länder treffen sich zur Besprechung des Eckpunktepapiers

    Bei der geplanten Krankenhausreform kommt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Ländern weiter entgegen, insistiert aber bei den Leistungsgruppen auf einheitliche Standards. Das geht aus dem Eckpunktepapier des BMG hervor.

    Die Level-Einteilung ist laut dem BMG-Eckpunktepapier bei der Krankenhausreform keine absolute Bedingung mehr. Richtig eindeutig werden die Verfasser jedoch nicht. Sie schreiben einerseits, dass alle zugelassenen Krankenhäuser bundeseinheitlichen Leveln zugeordnet werden und andererseits: „Die Länder haben die Möglichkeit, anstelle einer Zuordnung zu den bundeseinheitlichen Leveln eine Zuordnung zu äquivalenten Versorgungsstufen vorzunehmen.“

    Zu den Level-li-Krankenhäusern gibt es ebenfalls eine Neuerung: „Fachlich-medizinisch stehen laut der Eckpunkte-Autor:innen die Level-Ii-Krankenhäuser weiterhin unter ständiger ärztlicher Leitung“. Die Idee, auch besonders geschulten Pflegekräfte fachlich-medizinische Leitungsfunktionen zu geben, wäre damit ad acta gelegt. Level-Ii-Häuser sollen mindestens die allgemeine stationäre Versorgung (Innere Medizin, Chirurgie oder Allgemeinmedizin) vorhalten. Hinzukommen sollen Leistungen, die unter Hybrid-DRGs fallen sowie Leistungen aus dem Katalog für ambulant durchführbare Operationen (AOP) sowie Pflegeleistungen. Auch ärztliche Aus- und Weiterbildung findet dort laut der Eckpunkte statt. Der konkrete Leistungsgegenstand wird nach Vorstellungen des BMG auf Ortsebene ausgehandelt. Aber: „Level-Ii-Krankenhäuser nehmen nicht an der Notfallversorgung im Sinne des G-BA-Notfallstufenkonzepts teil und werden damit grundsätzlich nicht vom Rettungsdienst angefahren.

    Das Eckpunkte-Papier war Basis für das Kamingespräch zwischen Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach und den Ländern am 23. Mai. Medienberichten zufolge hat Lauterbach die Länder in Sachen Klinikreform dort ein wenig befrieden können. Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) sprach von „sachorientierten und guten Gesprächen“, sogar sein Amtskollege aus Bayern, Klaus Holetschek (CSU), bekannt für seine Dauer-Kritik an der Bundes-Gesundheitspolitik, sieht „Fortschritte“.

    Quellen: OPG – Operation Gesundheitswesen, Ärztenachrichtendienst