Alle Artikel von Olivia Päßler

Treibhausgas-Rechner für Krankenhäuser

Das Kompetenzzentrum für klimaresiliente Medizin und Gesundheitseinrichtungen (KliMeG) hat einen neuen Treibhausgas-Rechner für Gesundheitsinstitutionen online gestellt. Damit können diese ihre Treibhausgasbilanz errechnen.

Laut KliMeG soll der Rechner  die Emissionen einer Einrichtung messen. Er soll detaillierte Einblicke in die Energieverbrauchsprofile von Häusern geben und helfen, mögliche Verbesserungen zu identifizieren. Erstellt wurde der Rechner zusammen mit den Teams der Forschungsprojekte „Klimaschutz in Kliniken durch Optimierung der Lieferketten“ (KliOL) am Universitätsklinikum Heidelberg und „Carbon Footprint im Gesundheitswesen“ am Universitätsklinikum Freiburg (UKF).

Hier geht es zum Treibhausgas-Rechner

    Quelle: Thieme kma Online

    Neue S3-Leitlinie zum perioperativen Management bei gastrointestinalen Tumoren

    Die neue S3-Leitlinie „Perioperatives Management bei gastrointestinalen Tumoren“ erscheint erstmalig. Sie soll das prä-, intra- und postoperative Management bei der Resektion gastrointestinaler Tumoren verbessern und die interdisziplinäre und multiprofessionelle Zusammenarbeit standardisieren und vereinfachen – mit dem Ziel, die Morbidität und Mortalität nach gastrointestinalen Tumorresektionen zu reduzieren.

    „Insbesondere die Malignome des Gastrointestinaltraktes zählen mit circa 112.000 Neuerkrankungen pro Jahr zu den häufigsten Tumorentitäten. Der einzig kurative Therapieansatz ist in der Regel ein viszeralchirurgischer Eingriff mit vollständiger Entfernung des Tumors und der lokoregionären Lymphknoten“, heißt es in der Leit­linie. Jedoch handle es sich häufig um Operationen größeren Ausmaßes, die mit einer signifikanten perioperativen Morbidität und Mortalität sowie einer langen Krankenhausverweildauer einhergingen, so die Autorengruppe.

    Die neue Leitlinie ist eine Konsultationsfassung – Interessierte können bis zum 8. August Verbesserungsvorschläge, Ergänzungshinweise und Korrekturen einreichen. Alle Informationen zur Leitlinie sowie ein Kontakt für das Feedback finden sich im Portal der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF).

      Quelle: Ärzteblatt; AWMF

      Nachhaltigkeits-Projekt „Upcycling: vom Atemkalk zum Obstanbau“

      Seit fast einem Jahr erfolgreich am Universitätsklinikum Bonn

      Narkosegeräte, die Rückatmungstechniken benutzen, erzeugen gefährliche Abfälle: Wenn der Kohlenstoffdioxidanteil in der Luft, die eingeatmet wird, eine bestimmte Grenze überschreitet, muss die Atemkalkkartusche, die das CO2 aus der ausgeatmeten Atemluft des Patienten filtert, gewechselt werden. Erst dann kann die Luft mit Frischgas angereichert und wieder dem Patienten zugeführt werden. Bisher sorgten die verbrauchten Kartuschen für reichlich Sondermüll. Das Universitätsklinikum Bonn (UKB) startete im Sommer 2022 eine Kooperation mit einem Unternehmen, das den CO2-angereicherten Atemkalk aufbereiten und für andere Anwendungen nutzbar machen will.

      Atemkalk zählt zu gefährlichen Abfällen und fällt unter die gleiche Kategorie wie Chemieabfälle mit gefährlichen Eigenschaften wie Säuren, Laugen, Desinfektions- oder Reinigungskonzentraten. Die Kartuschen müssen in für den Transport verschließbaren Tonnen gesammelt und als Sondermüll entsorgt werden. Hierbei ist das UKB verpflichtet, die korrekte Entsorgung dieses gefährlichen Mülls zu gewährleisten. So müssen die Lagerräume eine ausreichende Belüftung aufweisen, die Entsorgung muss über die Sonderabfallverbrennung oder chemisch-physikalische Behandlung erfolgen. Zu all diesen Maßnahmen muss ein aufwendiger Sammel- und Entsorgungsnachweis geführt werden.

      Das UKB benötigt jährlich rund 3.000 Kartuschen, die im verbrauchten Zustand etwa je 1,75 Kilogramm wiegen. Dadurch entstehen allein an diesem Uniklinikum fünf Tonnen Sondermüll, die durch die bisherige Entsorgung zu Emissionen von rund 25 Tonnen CO2 führen. Das UKB möchte – zusammen mit einem Unternehmen – das hohe Aufkommen an gefährlichem Müll durch die „verbrauchten“ Atemkalkkartuschen minimieren: Bei der Reaktion des Atemkalks mit dem CO2 aus der Atemluft entsteht zum einen ätzende, als Reinigungsmittel eingesetzte Natronlauge, zum anderen Calciumcarbonat, also Kalk.

      Kalk ist eine in großen Mengen benötigte Ressource. Er kann unter anderem in der Landwirtschaft als Düngemittel zur Bodenverbesserung und zur Entsäuerung eingesetzt werden. Die Mitarbeiter der Anästhesie sammeln die Kartuschen jetzt in speziellen Behältern auf den Abteilungsfluren. Sind sie ausreichend gefüllt, kann über einen QR-Code das Facility-Management informiert werden, das die Behälter ins Lager der Abfallwirtschaft bringt. Von dort werden sie von der kooperierenden Firma zur Weiterverwertung abgeholt. Das Unternehmen kümmert sich bei dem Pilotprojekt nicht nur um den Abtransport, sondern auch die Aufarbeitung der Plastikkartusche zur thermischen Energiegewinnung und das Aufbereiten des Atemkalks zur Weiternutzung.

      Ihr Pilotprojekt „Upcycling: vom Atemkalk zum Obstanbau“ lässt die Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin (KAI) am UKB wissenschaftlich begleiten. Anhand von Life-Cycle-Analysen soll ein ökologischer wie ökonomischer Vergleich der früheren Entsorgung mit dem Upcycling-Verfahren erfolgen. Die medizinische Fakultät unterstützt die Untersuchung über den Nachhaltigkeitsfördertopf. Die KAI wird das Projekt ein Jahr lang begleiten, um den ökologischen und den ökonomischen Fußabdruck darzustellen, so das UKB. Inzwischen konnten bereits über 1.130 Atemkalk-Kartuschen und damit über 1.900 kg (1,9 Tonnen) gesammelt und über den neuen Entsorgungsweg verwertet werden.

      Quelle: Dräger Medical Deutschland GmbH

      Chirurgie

      Päßler O: Nachhaltigkeits-Projekt „Upcycling: vom Atemkalk zum Obstanbau“. Passion Chirurgie. 2023 Juli/August; 13(07/08): Artikel 03_04.

      Alle Artikel zum Thema „Nachhaltigkeit“ finden Sie auf BDC|Online (www.bdc.de) unter der Rubrik Wissen|Panorama|Nachhaltigkeit.

      Orthotrauma: Versorgungskonzepte und Zugangswege untere Extremität

      An zwei Tagen dreht sich alles um Zugangswege und die Versorgung von Verletzungen der unteren Extremität. Im OP dann haben die Teilnehmer:innen die Möglichkeit, die in Vorträgen besprochenen Zugangswege an einer Leiche selbst praktisch durchzuführen. Ein weiteres Highlight ist die Integration eines Lagerungskurses als praktische Übung und zur Vertiefung vorhandenen Wissens. Nach Teilnahme an diesem Kurs sowie an den beiden Osteosynthese-Workshops Obere Extremität und Untere Extremität erhalten Sie das BDC-Zertifikat Osteosynthese.

      Empfohlen für: Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung und Fachärztinnen/-ärzte der Unfallchirurgie, Orthopädie aber auch anderer chirurgischen Disziplinen

      Wann: 18. – 19. September 2023
      WoJohnson&Johnson Institute
      Hummelsbütteler Steindamm 71
      22851 Norderstedt

      Das Programm und die Anmeldung stehen auf den Seiten der BDC|Akademie bereit.

      Mitglieder des BDC erhalten vergünstigte Teilnahmegebühren.

      BDC|Schnittstelle – im Fokus: Dr. Ralf Schmitz

      Unser Neues Format BDC|Schnittstelle präsentiert ab sofort im monatlichen Turnus Persönlichkeiten aus den BDC|Landesverbänden. Den Anfang macht Dr. Ralf Schmitz, Vorsitzender des Landesverbands BDC|Schleswig-Holstein und Sprecher der Landesverbände.

      1. Herr Dr. Schmitz, welchen Auftrag haben Sie sich für Ihren Landesverband auf die Fahne geschrieben?
      Die medizinische Versorgung ist in Deutschland föderal organisiert. Dies bedeutet, dass sich sowohl die Krankhausstrukturen als auch die vertragsärztliche Versorgung regional in den einzelnen Ländern deutlich unterschiedlich darstellen können. Meine Aufgabe als Landesverbandsvorsitzender des BDC ist es, den Mitgliedern in Schleswig-Holstein die Auswirkungen der Gesundheitspolitik zu kommunizieren und Hilfestellung bei unterschiedlichen Projekten zu geben, wie etwa die Organisation von Weiterbildungsverbünden oder die Gestaltung einer intersektoralen Versorgung. Als Sprecher der Landesverbandsvorsitzenden wiederum fällt es mir zu, die großen Themen der Gesundheitsversorgung und die regional unterschiedliche Ausgestaltung im Rahmen von Veranstaltungen zu thematisieren, zu diskutieren und Leuchttürme zu identifizieren, die als Vorbild für eine verbesserte Versorgung in den übrigen Regionen dienen könnten.

      2. Welches Thema liegt Ihnen für Ihre Region in den nächsten Jahren besonders am Herzen?
      Ganz klar zwei Themenblöcke, die eng miteinander verbunden sind: Zum einen ist es die Ausgestaltung der Weiterbildung unseres chirurgischen Nachwuchses, zum anderen die Verbesserung der medizinischen Versorgung über die Sektorengrenzen hinweg. Ganz konkret geht es mir um eine bessere Vernetzung und Kooperation zwischen Krankenhaus, MVZ und Praxis auf kollegialer Basis.

      3. Wie möchten Sie Ihre Themen mit ihrem Verband anpacken? Was sind die Hürden?
      Auch wenn ich selbst als niedergelassener Vertragsarzt in einem MVZ dem ambulanten Versorgungssektor zugehörig bin, so habe ich immer Wert daraufgelegt, die klinikspezifischen Probleme in gleichem Umfang zu adressieren. Um eine signifikante Verbesserung der intersektoralen Versorgung zu erreichen, braucht es handelnde Personen in den beiden Sektoren, die sich vertrauen und offen sind für Veränderungen. Problematisch wird es immer dann, wenn pekuniäre Interessen im Vordergrund stehen und das Gefühl aufkommt, der andere Sektor will einem etwas wegnehmen. Erfreulicherweise mache ich die Erfahrung, das von beiden Seiten eine engere Kooperation immer mehr gewünscht wird.

      4. Welche Verantwortung und welchen Einfluss auf die Politik haben die Landesvertretungen des BDC aus Ihrer Sicht?
      Die Landesverbände des BDC können und sollen Einfluss in den ärztlichen Standesorganisationen ausüben, also in Ärztekammer, Kassenärztlicher Vereinigung und Krankenhausgesellschaft. Zudem sollte auch immer der Kontakt zu Landespolitikern und Abgeordneten des Bundestages gesucht werden, letztendlich also den politischen Entscheidern. Diese zugegebenermaßen begrenzten Gestaltungsräume gilt es zu nutzen. Nur durch eine solche Art von Lobbyismus besteht die Möglichkeit, Verbesserungen in der medizinischen Versorgung in unserem Sinne zu erreichen.

      5. Was wünschen Sie sich für Ihren Landesverband und die BDC-Landesverbände in den nächsten Jahren?
      Nach innen gilt es mehr denn je zu einer Einheit zu finden. Die Chirurgie ist sehr vielfältig, nicht nur wegen der acht Säulen und einer zunehmenden Zahl an Subspezialisierungen. Es gibt den ambulanten Bereich, den Krankenhaussektor, die Einsatzchirurgie in der Bundeswehr und immer größer werdende intersektorale Versorgungsbereiche. Eine sinnvolle und zielorientierte Ausgestaltung dieser verschieden Felder ist nur möglich, wenn wir uns in der Chirurgie als Einheit begreifen und dies auch nach außen kommunizieren. Nur so werden wir wahrgenommen. Ist dies nicht der Fall kommt der alte Caesar wieder ins Spiel: divide et impera – und damit würde uns die Gestaltungsmöglichkeit genommen.

      6. Warum lohnt sich als BDC-Mitglied ein Engagement in den Landesverbänden? Wer kann für ein Mandat kandidieren?
      Nicht meckern – sondern machen! Das ist meine Devise. Ich kann nur jeder Kollegin und jedem Kollegen empfehlen, die eigene Kreativität und die eigenen Ideen nicht für sich zu behalten, sondern in diversen Gremien publik zu machen und Mitstreiter zu suchen. Das muss nicht immer eine Mitarbeit im Vorstand eines Landesverbandes des BDC, sondern darf auch eine Kandidatur in Ärztekammer oder KV sein. Natürlich bedeutet ehrenamtliches Engagement immer auch eine zeitliche Belastung, und auch eine gewisse Frustrationstoleranz sollte idealerweise mitgebracht werden. Dann aber kann berufspolitisches Engagement durchaus befriedigend sein und zu positiven Veränderungen führen. Nur eins ist sicher: Eine Veränderung in die gewünschte Richtung ist nur mit dem Engagement möglichst vieler möglich, ohne ein solches ist eine Besserung ausgeschlossen!

      Kurzporträt Dr. Ralf W. Schmitz
      Geboren 1962 in Kleve am Niederrhein. Nach dem Abitur 1981 Aufnahme des Medizin-Studiums 1982 in Kiel. 1986 Auslandssemester an der University of Southern California in Los Angeles, USA. Amerikanisches medizinisches Staatsexamen 1987 und deutsches Staatsexamen 1988.
      Beginn der chirurgischen Ausbildung im Kreiskrankenhaus Eckernförde unter Leitung von Dr. O.F. Besch im Jahr 1989. Im gleichen Jahr Promotion zum Doktor der Medizin. 1990 truppenärztliche Tätigkeit im Marinestützpunkt Kiel und Ausbildung zum Taucherarzt am Schifffahrtsmedizinischen Institut der Marine in Kronshagen. 1991 Wiederaufnahme der Weiterbildung in Eckernförde. Über viele Jahre Tätigkeit als Notarzt. 1996 Facharztanerkennung Chirurgie. Ein Jahr später Wechsel in die Unfallchirurgische Klinik der Christian-Albrechts-Universität (CAU) Kiel, heute UKSH. Dort Weiterbildung unter Professor Dr. D. Havemann und Professor Dr. H.-J. Egbers. Anerkennung als Arzt für Unfallchirurgie 1999. 2007 Anerkennung als Facharzt für Orthopädie.

      Dr. Schmitz ist seit Januar 2000 als Vertragsarzt in Kiel niedergelassen und hat 2006 das MVZ Chirurgie mitgegründet. Mit der Unfallchirurgischen Klinik des UKSH Campus Kiel besteht eine enge Kooperation. Es liegt eine gemeinsame Verbundweiterbildungsermächtigung (Modellprojekt Kiel) vor und es besteht eine enge Zusammenarbeit im TraumaNetzwerk Nord.

      Dr. Schmitz engagiert sich stark auf berufspolitischer Ebene. Im BDC ist er seit 2011 der Landesvorsitzende in Schleswig-Holstein. Seit 2019 ist er Sprecher aller Landesverbandsvorsitzenden und leitet zudem das Referat Niedergelassene Chirurgen (RNC). Als solcher ist er Mitglied im erweiterten Vorstand des BDC. Im neuen Themenreferat Krankenhausstrukturen, intersektorale Versorgung und Nachhaltigkeit engagiert er sich für eine bessere Zusammenarbeit über die Sektorengrenzen hinweg.

      Der BDC|Landesverband Schleswig-Holstein
      Der Landesverband Schleswig-Holstein des BDC hat etwas mehr als 500 Mitglieder. Die jährlich stattfindenden Jahrestagungen befassen sich seit vielen Jahren mit den Themen Weiterbildung und Verbesserung der Versorgung über die Sektorengrenzen hinweg. In diesem Zusammenhang wurde schon 2015 mit Unterstützung der Ärztekammer Schleswig-Holstein das Modellprojekt Chirurgische Verbundweiterbildung Kiel implementiert, ein Projekt, dass bundesweit Beachtung gefunden hat. Der Verband wird aktuell geleitet durch den niedergelassenen Unfallchirurgen Dr. Ralf Schmitz und seinen Stellvertreter Dr. Michael Müller, leitender Oberarzt der Klinik für Unfallchirurgie am UKSH Kiel. Die niedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen werden vertreten durch den Handchirurgen Professor Dr. Tobias Kisch, den Viszeralchirurgen Dr. Bertram Wittrin und auch Dr. Schmitz.
      filo

      BMG kündigt Hybrid-DRG für Anfang 2024 an

      Die Hybrid-DRG sollen zum 1. Januar 2024 eingeführt werden. Das geht aus der aktualisierten Arbeits­planung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) hervor, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

      Demnach ist eine Rechtsverordnung für die zweite Jahreshälfte dieses Jahres geplant. Das Ziel ist die Einfüh­rung zum Jahresbeginn 2024.

      Die neue Regelung der speziellen sektorengleichen Vergütung war mit dem Krankenhauspflegeentlastungs­gesetz Ende vergangenen Jahres ermöglicht worden. Dafür hatte der Gesetzgeber einen neuen Paragrafen im Sozialgesetz­buch V eingeführt.

      GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und Kassenärztliche Bundesvereini­gung (KBV) hatten sich aber nicht fristgerecht auf einen Katalog für die Hybrid-DRG einigen können. Das Bundes­gesund­heitsminis­terium ist daher nun am Zug, die Details selbst auf dem Weg der Ersatzvornahme festzulegen.

        Quelle: Ärzteblatt

        Surgeon Talk über Hierarchien in der Chirurgie

        Hierarchien in der Chirurgie sind ein immer wiederkehrendes und spannendes Thema. In der Chirurgie bewegen sich die Akteur:innen heute zwischen althergebrachten und modernen Umgangsformen, die Strukturen des Gesundheitswesens tragen zusätzlich dazu bei. Professor Karl Oldhafer Departmentleiter, Chefarzt und Dekan der Medizinischen Fakultät der Semmelweis Universität am Campus Hamburg kennt viele Seiten der Hierarchie. Mit ihm diskutiert Surgeon Talk Moderator Professor Dr. Stephan M. Freys über menschliche und fachliche Hierarchien.

        Zum Podcast Surgeon Talk

        Klinikreform – Einigung auf Eckpunkte

        Bezüglich der Eckpunkte, die Grundlage für den zu erarbeitenden Gesetzentwurf sind, gibt es mehrheitlich Einigung (Link zum Eckpunktepapier des BMG am Ende des Beitrags). Bayern votierte dagegen, Schleswig-Holstein enthielt sich, alle anderen 14 Bundesländer stimmten der Reform zu.

        Die Pläne sehen im Kern vor, das DRG-Vergütungssystem in Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern, um Krankenhäuser von finanziellem Druck zu immer mehr Fällen zu lösen. Daher sollen sie einen großen Anteil der Vergütung allein schon für das Vorhalten von Leistungsangeboten bekommen.

        Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen genauer definierte Leistungsgruppen der Kliniken sein – also etwa „Kardiologie“ statt grobe Bezeichnungen wie „innere Medizin“. Die
        Leistungsgruppen sollen einheitliche Qualitätsvorgaben etwa bei der Ausstattung, bei Personal und Behandlungserfahrungen absichern. Transparent machen will Lauterbach die Verteilung der Leistungsgruppen auf die Häuser und eine Einteilung in Versorgungsstufen („Level“). Über eine stärker steuernde Funktion der Level gab es keine Einigkeit.

        Große Hoffnung auf dem Weg zu einer sektorenübergreifenden und integrierten Gesundheitsversorgung setzt man auf die Level-Ii-Krankenhäuser. Die Standorte dieser Häuser sollen „wesentlicher Bestandteil in der ärztlichen und pflegerischen Aus- und Weiterbildung sowie weiterer Gesundheitsberufe“ sein. Im Verbund mit anderen Kliniken sollen sie eine zentrale Rolle in der Weiterbildung von Ärzten sowie Pflegepersonal bekommen.

        Level Ii-Krankenhäuser, die auch von Pflegepersonal geleitet werden können sollen, sollen insbesondere durch die Umwandlung bisheriger Krankenhäuser entstehen, könnten sich aber auch aus ambulanten Versorgungsmodellen heraus entwickeln.

        Fachlich-medizinische Entscheidungen würden jedoch ausschließlich ärztlich verantwortet; seitens der pflegerischen Leitung bestehe keine fachliche Weisungsbefugnis gegenüber dem ärztlichen Personal, heißt es in dem Papier weiter.

        Neben der allgemeinen stationären Behandlung (mindestens Allgemeinmedizin oder Geriatrie, zusätzlich können Innere Medizin und Chirurgie vorgehalten werden) sollen Level Ii- Krankenhäuser beispielsweise folgende Leistungen erbringen können:

        – Ambulante Leistungen aufgrund einer vertragsärztlichen Ermächtigung
        – Leistungen des AOP-Katalogs nach § 115b SGB V
        – Leistungen nach 115f SGB V (Hybrid-DRGs)
        – Ausbau der Leistungen von Institutsambulanzen aus strukturellem Grund mit Zustimmung des Landes
        – belegärztliche Leistungen sowie
        – Leistungen der Pflege nach SGB V oder SGB XI (mit Ausnahme der stationären Langzeitpflege), insbesondere Übergangspflege nach § 39e SGB V und Kurzzeitpflege

        Diese Häuser nähmen allerdings nicht an der Notfallversorgung teil und würden damit grundsätzlich nicht vom Rettungsdienst angefahren.

        Für den Anteil, der durch Vertragsärzte erbracht wird, gelte grundsätzlich der mit dem vereinbarten Punktwert bewertete ärztliche Leistungsanteil der jeweiligen EBM-Gebührenordnungsposition. Privatärztliche Leistungen würden durch die niedergelassenen Ärzte auf Grundlage der GÖA berechnet.

        Das Eckpunktepapier: Bundesministerium für Gesundheit

          Quelle: Ärztenachrichtendienst

          Parlamentarischer Abend im Garten des Hartmannbunds Berlin

          Nach einem stürmisch-regnerischen Tag in Berlin verbrachten am 5. Juli die Gäste den Parlamentarischen Abend im Garten des Hartmannbunds bei Sonne und in entspannter Atmosphäre. BDC-Vizepräsident Dr. Jörg-A. Rüggeberg hielt engagiert eine der Eröffnungsreden. Gesprächsthema des Abends waren die Krankenhausreform und die zur gleichen Zeit in Friedrichshafen am Bodensee stattfindenden Gespräche zwischen Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach und den Ministerinnen und Ministern der Länder.

           

           

          Medizinischer Notfall oder nicht? – G-BA definiert Vorgaben für die Ersteinschätzung in Notaufnahmen

          Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat entsprechend seines gesetzlichen Auftrags Vorgaben für ein qualifiziertes und standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren in Notaufnahmen von Krankenhäusern definiert. Er beschloss unter anderem Mindestanforderungen an das Verfahren, das digitale Assistenzsystem und die Qualifikation des beteiligten medizinischen Personals. Mit Hilfe des Ersteinschätzungsverfahrens soll schnell und verlässlich beurteilt werden, wie dringend bei Hilfesuchenden der Behandlungsbedarf ist. Nur wenn ein sofortiger Behandlungsbedarf festgestellt wird, soll die Patientin oder der Patient ambulant im Krankenhaus behandelt oder ggf. auch stationär aufgenommen werden. In allen anderen Fällen soll die Behandlung grundsätzlich in der vertragsärztlichen Versorgung erfolgen. Die Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisiert die Entscheidung. Sie habe zur Folge, dass dass ein wesentlicher Teil von hilfesuchenden Patientinnen und Patienten an Empfang der Notaufnahmen in den Krankenhäusern abgewiesen werden müsse, ohne dass der konkrete Hilfebedarf der Patienten durch eine ärztliche Untersuchung eingeschätzt würde. Aus Sicht der DKG ist dies jedoch notwendig und gesetzlicher Auftrag der Notaufnahmen in den Kliniken.

            Quellen: G-BA, DKG