Alle Artikel von Olivia Päßler

Chirurgieverbände stellen Bedingungen für eine gelungene Notfallreform

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) und die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) fordern Nachbesserungen beim Gesetz zur Reform der Notfallversorgung. „Wir begrüßen insbesondere die angestrebte Entlastung der Krankenhausnotaufnahmen und die verbesserte Patientensteuerung. Allerdings muss der Gesetzentwurf in einigen Punkten dringend modifiziert werden, denn in der vorliegenden Form wird die Reform nicht zu realisieren sein“, erklärt BDC-Präsident Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer.

Die verpflichtende Einrichtung von Integrierten Notfallzentren (INZ) als sektorenübergreifende Notfallversorgungsstrukturen, bestehend aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung im oder am Krankenhausstandort und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle (ZES) wird generell als positiv angesehen. Der Gesetzentwurf sieht ferner vor, dass die niedergelassenen Praxen durchgängig (24/7) eine telemedizinische und eine aufsuchende Versorgung bereitstellen.

Eine Erweiterung hin zu einer aufsuchenden Versorgung rund um die Uhr und damit den Aufbau von Doppelstrukturen während der Praxisöffnungszeiten lehnen der BDC und die DGCH strikt ab und fordern, die Öffnungszeiten der Notdienstpraxen in den Integrierten Notfallzentren auf die bisherigen Zeitvorgaben des Notdienstes zu beschränken. „Vor dem Hintergrund des zunehmenden Ärzte- und Fachkräftemangels ist eine durchgängige aufsuchende Versorgung für Patientinnen und Patienten mit eingeschränkter Mobilität – auch unter Zuhilfenahme telemedizinischer Maßnahmen – nicht umsetzbar.“, betont BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe. „Chirurgische Unfallpraxen könnten allerdings optional als Kooperationspraxen der INZ fungieren, wenn der zusätzliche Aufwand für die Akutversorgung durch eine Vorhaltepauschale und eine zusätzliche fallbezogene Vergütung refinanziert werden.“

DGCH und BDC befürworten dabei die Beauftragung des GB-A zur Entwicklung eines rechtssicheren Ersteinschätzungsinstruments für die INZ. Die verpflichtende digitale Fallübergabe in einem interoperablen Datenformat innerhalb eines Integrierten Notfallzentrums wird ebenfalls als positiv angesehen. Mittelfristig müsse eine solche digitale Fallübergabe aber auch an die Kooperationspraxen über die Telematik-Infrastruktur ermöglicht werden. Dies erleichtere die Kooperation erheblich und helfe, Bürokratie einzusparen.

Die angestrebte bundesweit einheitliche Vernetzung der Akutleitstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Rettungsleitstellen, die idealerweise zu einer integrierten Leitstelle („Gesundheitsleitsystem“) für alle Belange der Notfallversorgung führt, werden vom BDC und der DGCH ausdrücklich unterstützt. „Im Ergebnis können durch diese bedarfsgerechte Steuerung sowohl Notaufnahmen als auch Rettungsdienste entlastet werden“, bestätigt DGCH-Generalsekretär Prof. Dr. Schmitz-Rixen. „Eine Umsetzung kann aber nur dann gelingen, wenn vonseiten der Bundesländer gleichzeitig eine gesetzliche Kooperationsverpflichtung für die Rettungsleitstellen auf den Weg gebracht wird. Dies muss normativ unbedingt in der jeweiligen Landesgesetzgebung verankert werden.“ Außerdem seien die Übergangsfristen viel zu kurz und es sei enttäuschend, dass der präklinische Rettungsdienst nicht in die Reformen einbezogen worden sei. In den pädiatrischen INZ sei die Kinder- und Jugendchirurgie nicht in den Notfallstrukturen berücksichtigt.

Die Chirurgie-Verbände kritisieren auch, dass der Aufklärung der Patienten durch Informationskampagnen und Gesundheitserziehung im Gesetzentwurf nichts Konkretes gewidmet ist. „Die Effizienz der Notfallversorgung hängt jedoch ganz wesentlich auch vom Umgang der Betroffenen mit dem System ab“, wie Schmitz-Rixen konstatiert.

Der BDC beim Parlamentarischen Abend des Hartmannbunds

Der Parlamentarische Abend des Hartmannbunds hat am Mittwochabend wieder viele Akteure aus dem Gesundheitswesen zusammengebracht. Der BDC zeigte als Mitveranstalter Präsenz. BDC-Präsident Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer fasste in seiner Einführungsrede zusammen: “Wir befinden uns nicht nur in der letzten Sitzungswoche des Parlaments, sondern auch in der spannendsten Phase der Fußball-Europameisterschaften. Der Teamgedanke mit notwendigem Kampfgeist ist nicht nur im Sport, auch in der Nachspielzeit, von entscheidender Bedeutung, sondern auch in unserem Gesundheitswesen mit derzeitig vielfältigen „Revolutiönchen“. Gehen wir also die Bewältigung derselben gemeinsam an.” ⚽ 🤝 👨‍🔬 👩‍🔬

Danke an den Hartmannbund – Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. für den stimmungsvollen, schönen Abend.

Bilder: BDC, Hartmannbund/CHL PhotoDesign

Strukturabfrage hüftgelenknahe Femurfraktur: Kliniken bekommen mehr Zeit für Korrekturen

Zum Nachweisverfahren für Kliniken, die hüftgelenknahe Femurfrakturen (Oberschenkelhalsbrüche) behandeln, gibt es organisatorische Anpassungen. Mit einem Beschluss von gestern änderte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) dazu seine Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur:

  • Die Korrekturfrist für Angaben zur jährlichen Abfrage zu Strukturanforderungen gegenüber den Landesverbänden der Krankenkassen wurde um zwei Wochen verlängert. Statt bis zum 1. März haben Krankenhäuser nun bis zum 15. März dafür Zeit.
  • Krankenhäuser, die die Strukturvorgaben des G-BA für die Behandlung von hüftgelenknahen Femurfrakturen nicht mehr erfüllen, müssen neben den Landesverbänden der Krankenkassen auch das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) in seiner Funktion als Datenannahmestelle aktiv informieren. Dies ist schriftlich oder elektronisch möglich. Im laufenden Jahr ausgeschiedene Kliniken können auf diese Weise schneller identifiziert werden. Sie werden vom IQTIG dann nicht in der Strukturerhebung erfasst.

Der Beschluss wird derzeit noch vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Quelle: G-BA

BDC schreibt Journalistenpreis 2024 aus

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) schreibt zum inzwischen elften Mal seinen renommierten Journalistenpreis aus. Mit diesem Preis möchte der Verband die journalistischen Beiträge auszeichnen, die die Chirurgie und ihre Facetten auf informative und packende Art beschreibt. Der Preis wird jährlich im Spätherbst verliehen. Das Preisgeld beträgt 1.500 Euro.

Die Auszeichnung ist für journalistische Arbeiten aller Art vorgesehen. Die Beiträge sind in Textform oder für Radio, TV, als Podcast, Online-Video oder im Blogformat willkommen. Sie sollen fachlich fundiert und allgemeinverständlich die Leistungen des Fachs Chirurgie, Entwicklungen auf diesem Gebiet oder die Chirurgie betreffende gesundheitspolitische Aspekte thematisieren. Alle Beiträge müssen den professionellen Standards der journalistischen Arbeit und Sorgfaltspflicht genügen. Jeder Autor beziehungsweise jede Autorin kann einen Beitrag einreichen, Autoren-Teams für jeweils einen Beitrag sind möglich. „Im vergangenen Jahr erreichten uns 25 Einsendungen, die uns in der Wahl der Themen und in ihrer Qualität insgesamt begeistert haben. Wir sind neugierig, welche Themen die Journalistinnen und Journalisten dieses Mal behandeln, zumal im Gesundheitswesen derzeit außerordentlich viel passiert“, erklärt der Präsident des BDC, Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer.

Die Beiträge müssen in einem deutschsprachigen Publikumsmedium im Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2024 erschienen sein oder noch erscheinen. Senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bitte bis spätestens 31. August 2024 bevorzugt per E-Mail an [email protected].

Über die Vergabe des Preises entscheidet der BDC-Vorstand. Der Gewinner oder die Gewinnerin wird schriftlich informiert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Weitere Informationen zum Verfahren, insbesondere zu den Formaten der Beiträge und die bisherigen Preisträger finden Sie auf unserer Themenseite zum Journalistenpreis. Wir freuen uns auf Ihren Beitrag!

 

 

Die DGKCH gratuliert dem Berufsverband der niedergelassenen Kinderchirurgen Deutschlands zum 25. Jubiläum

Im Mai trafen sich die Mitglieder des Berufsverbands der niedergelassenen Kinderchirurgen Deutschlands e.V. (BNKD) zur feierlichen 25. Jahrestagung in Bielefeld. Die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie e.V. (DGKCH), PD Dr. med. Barbara Ludwikowski, gratulierte in ihrer Festrede herzlich zum Jubiläum des kinderchirurgischen Berufsverbands und betonte die gute und wichtige Zusammenarbeit beider Verbände. „Unser gemeinsames Ziel ist eine flächendeckende und finanziell abgesicherte ambulante kinderchirurgische Versorgung. Daran arbeiten wir Hand in Hand – insbesondere in Zeiten des gesundheitspolitischen Wandels“, so Ludwikowski. 

Seit den Neunzigerjahren hat sich die Zahl der ambulanten kinderchirurgischen Praxen vervielfacht. Waren es initial (1993) nur eine Handvoll bundesweit, die sich zunächst in einem „Arbeitskreis niedergelassener Kinderchirurgen Deutschlands“ (ANKID) zusammenschlossen, sind es mittlerweile rund siebzig schwerpunktmäßig ambulant tätige Einrichtungen. Aus dem Arbeitskreis heraus gründete sich dann der „Berufsverband der niedergelassenen Kinderchirurgen Deutschlands e.V. in seiner heutigen Struktur. Die Gremien- und Verbandsarbeit für die ambulante Kinderchirurgie betreibt der heutige BNKD also nunmehr seit mehr als 25 Jahren. „Mit derzeit rund 50.000 ambulanten kinderchirurgischen Eingriffen pro Jahr leisten die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen einen kleinen, aber wichtigen Teil der hochspezialisierten ambulanten chirurgischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland“, erklärt Dr. med. Ralf Lippert, erster Vorsitzender des BNKD.

Auch die Aus- und Weiterbildung des ärztlichen kinderchirurgischen Nachwuchses wird sich zumindest in Teilen in den ambulanten Sektor verlagern müssen. Hier gelte es, gemeinsam gute Strukturen und Bedingungen zu entwickeln, damit das Fach zukunftsfähig werde und bleibe, betont Lippert. Über die berufspolitische und fachliche Arbeit hinaus engagiert sich der BNKD auch sozial, indem er jährlich gemeinnützige Hilfsprojekte mit Spenden unterstützt. Die Fachgesellschaft und den wissenschaftlichen Nachwuchs des kinderchirurgischen Faches bereichert er durch die jährliche Auslobung des Gero-Wesener-Vortragspreises, benannt nach einem der Gründerväter des Berufsverbands. Anlässlich der Jubiläumstagung des BNKD erreichten den Verband Glückwünsche und Grußworte seiner Kooperationspartner, dem Berufsverband der niedergelassenen Chirurgen Deutschlands e.V. (BNC, Jan Henniger), dem Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC, Dr. med. Peter Kalbe), dem Bundesverband ambulantes Operieren e.V. (BAO, Dr. med. Christian Deindl) und dem Berufsverband der Kinder- und JugendärztInnen e.V. (BVKJ, Dr. med. Stefan Trapp), die allesamt eine gut funktionierende Zusammenarbeit im Interesse der ihnen anvertrauten chirurgisch kranken Kinder unterstrichen.

Der BNKD e.V. wird sich auch in Zukunft getreu Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention vom 20. November 1959 und 02. September 1990: Alle Kinder haben ein Anrecht auf eine optimale kindgerechte medizinische Versorgung für seine Patientinnen und Patienten einsetzen. Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie steht dem Berufsverband dabei zur Seite.

Der Berufsverband der niedergelassenen Kinderchirurgen Deutschlands e.V. hat den Ausbau und die Sicherung der freien Berufsausübung des niedergelassenen Kinderchirurgen zum Wohle der Patienten im Kindes- und Jugendalter zum Ziel. Der Berufsverband fordert eine kinderchirurgische Versorgung, die sich am Stand der Wissenschaft orientiert und unter wirtschaftlich und gesundheitspolitisch vernünftigen Bedingungen erbracht werden kann.

Quelle: DGKCH

Mustervorlage – Hygieneplan in der Arztpraxis

Wir möchten unsere Mitglieder darüber informieren, dass die 2. Auflage der „Mustervorlage – Hygieneplan in der Arztpraxis“ durch das Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der KVen und der KBV fertiggestellt wurde. Sie finden den „Musterhygieneplan“ unter diesem Link. Auf Anfrage bei den Hygieneberatern der KVen können Sie auch eine Word-Datei für die praxiseigene Anpassung erhalten.

Ziel des Musterhygieneplans ist es, den Praxen ein Unterstützungs- und Serviceangebot für das Erstellen des eigenen Hygieneplans an die Hand zu geben. Dieser berücksichtigt sowohl den Patienten- als auch den Mitarbeiterschutz. Hintergrundinformationen liefert die Broschüre „Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden“ (3. Auflage; 2023), welche ebenfalls vom Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der KVen und der KBV stammt.

Startschuss für das 15. Brandenburger Viszeralchirurgische Update

Das Brandenburger viszeralchirurgische Update, das heute begonnen hat und zwei Tage lang Raum für Fachliches und Austausch bietet, hat sich inzwischen zu einer Tradition in Brandenburg entwickelt. Dieses Jahr war die Veranstaltung komplett ausgebucht. Zunehmend erscheinen mehr junge Kolleginnen und Kollegen und nutzen die Veranstaltung als „social event“ .

Wie immer geben Brandenburgische Chefärzte Einblick in wichtige Teilgebiete der täglichen chirurgischen und viszeralchirurgischen Arbeit
unter Berücksichtigung der aktuellen Studienlage. Dabei gibt es auch reichlich Zeit für ungezwungene aber notwendige Diskussionen.

Auch diesmal werden die Teilnehmenden fachlich über den Tellerrand blicken und so haben die Veranstalter in gewohnter Manier Themen benachbarter Fachgebiete integriert, die von ausgewiesenen Vertretern präsentiert werden.

Als Gäste begrüßen die wissenschaftlichen Leiter Prof. Dr. med. Stephan Gretschel und Prof. Dr. med. Frank Marusch in diesem Jahr Herrn Professor Dr. Wenzel Schöning aus der Charité sowie Herrn Professor Dr. Wolfgang Schröder aus der Uni Köln.

Mehr zum Programm erfahren Sie auf den Seiten der BDC|Akademie.

DGCH unterstützt Initiative zur Widerspruchslösung bei der Organspende

Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) begrüßt die Bundesratsinitiative zur Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende in Deutschland. „Wir brauchen eine Kultur der Organspende, wie sie in anderen europäi-schen Nachbarländern existiert, aus denen wir Organe zur Transplantation importieren“, erklärt DGCH-Präsidentin Professor Dr. med. Christiane Bruns, Direktorin der Klinik und Poliklinik für Allgemein-, Viszeral-, Tumor- und Transplantationschirurgie der Universität Köln. Mit der Widerspruchslösung erhalte jeder Mensch die Möglichkeit, die Chance zu nutzen, anderen nach dem eigenen Tod zu helfen.

Auf Initiative Nordrhein-Westfalens planen mehrere Bundesländer, am 14. Juni 2024 eine Initiative zur Einführung der Widerspruchslösung in den Bundesrat einzubringen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass künftig jeder Mensch automatisch als Organspendender in Frage kommt, es sei denn, er hat dem zu Lebzeiten schriftlich widersprochen oder einer der nächsten Angehörigen macht dies nach dessen Tod mündlich. Derzeit gilt in Deutschland die Entscheidungslösung, die auf der erweiterten Zustimmungslösung beruht – für die Organentnahme nach dem Hirntod eines Menschen ist demnach die aktive Zustimmung des Betroffenen zu Lebzeiten, die Zustimmung eines engen Angehörigen oder eines Bevollmächtigten nötig.

Um die Zustimmung zur Organspende zu erleichtern, wurde im Jahr 2020 zusätzlich ein elektronisches Organspende-Register beschlossen, in das jeder seine Entscheidung eintragen kann und das am 18. März 2024 schließlich an den Start ging. Bis zum 10. Juni 2024 hatten sich dort mehr als 127.000 Menschen mit einer Erklärung zur Organspende eingetragen. „Das klingt gut, ist aber längst nicht ausreichend und wird vermutlich nicht zum gewünschten Erfolg führen“, sagt DGCH-Generalsekretär Professor Dr. med. Thomas Schmitz-Rixen. Immer noch warten deutschlandweit etwa 8000 Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan, von denen täglich drei auf der Warteliste versterben. 2023 wurden in Deutschland nur knapp 2.900 Organe von 965 Personen gespendet.

Aufgrund der massiven Lücke zwischen gespendeten Organen und Personen, die ein Spenderorgan benötigen, bezieht Deutschland über die internationale Vermittlungsstelle „Eurotransplant“ aus den europäischen Nachbarländern Organe zur Transplantation. In dem überwiegenden Teil dieser Länder gilt die Widerspruchslösung, unter anderem in Frankreich, Irland, Italien, Österreich, den Niederlanden und Spanien. Dort ist das Spendenaufkommen deutlich höher: Während in Spanien die Wartezeit auf eine Spenderniere im Schnitt ein Jahr beträgt, warten Betroffene in Deutschland zwischen acht und zehn Jahre auf ein solches Organ.

„Dieses Missverhältnis ist nicht hinnehmbar, das sollten wir ändern“, betont Bruns. In Staaten mit Widerspruchslösung werde die Organspende als Chance gesehen, anderen Menschen nach dem eigenen Tod zu helfen. „Es stellt sich die Frage, ob wir Lebenschancen vertun – oder ein letztes Mal anderen helfen wollen“, ergänzt Schmitz-Rixen. Zumal fast jeder ein fremdes Organ annehmen würde, wenn er sich in einer solchen Situation befände. „Die Beschäftigung mit diesem Thema, mit der Entscheidung pro oder contra Organspende, ist durchaus zumutbar und nimmt den Druck von den Angehörigen“, so Schmitz-Rixen.

Das bereits existierende Organspende-Register könnte als wichtige Grundlage der Widerspruchslösung dienen. „Organspende-Ausweise werden häufig nicht gefunden“, erläutert Bruns. „Mit dem Register besteht hingegen eine sichere Dokumentationsmöglichkeit, auf die auch Ärztinnen und Ärzte zuverlässig Zugriff haben.“ Bei einer Widerspruchslösung kann man sich entscheiden, auch nur einzelne Organe oder Gewebe zu spenden. Ein Widerspruch gegen eine Organspende muss nicht begründet werden.

Quelle: DGCH

 

Kinderunfälle im Haus vermeiden, damit sie kein Fall für die Kinderchirurgie werden

Anlässlich des deutschlandweiten Kindersicherheitstags am 10. Juni macht die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie auf die Gefahren für kleine Kinder im Haushalt aufmerksam und gibt Tipps für einen sicheren Umgang in den eigenen vier Wänden.

Die Unfallstatistik zeigt: Fast zwei Drittel der Unfälle bei Kindern unter drei Jahren passieren zu Hause und in der unmittelbaren Wohnumgebung. Unter den Alltagsverletzungen stehen Sturzunfälle an erster Stelle. Das höchste Risiko, einen schweren Unfall zu erleiden, haben Säuglinge und Kleinkinder. Eine repräsentative Umfrage der BAG Mehr Sicherheit für Kinder e.V. zusammen mit ihren Kooperationspartnern Ariel und Lenor des Konsumgüterherstellers Procter & Gamble (P&G) unter mehr als 1.000 Eltern hat herausgefunden, dass sich viele Eltern über Kinderunfälle zuhause gut informiert fühlen.

Trotzdem benötigen gerade junge Eltern mit dem ersten Kind immer wieder Tipps zur Sturzprävention, da es ständig zu gefährlichen Situationen kommen kann. Grundsätzlich sollten kleine Kinder niemals alleine bei geöffnetem Fenster oder auf dem Balkon spielen. Fenster und Türen können mit Sicherheitsriegeln oder Schlössern versehen werden. Laufwege und Treppen sollten frei geräumt und gefährliche Ecken abgesichert werden. Eltern sollten mit ihren kleineren Kindern das Treppen steigen trainieren: Erst rückwärts krabbelnd, später mit einer Hand am Handlauf. Es ist wichtig, auf rutschfeste Socken und Schuhe zu achten! Kinder sollten zudem nicht auf Möbel und Regale klettern. Eine weitere Vorsichtsmaßnahme besteht darin, Regale an der Wand zu fixieren.

„Eine Gefahrenquelle sind zudem die bei Familien beliebten Hochbetten. Es ist wichtig zu wissen, dass sie sich erst ab dem Schulalter eignen. Bei jüngeren Kindern sollten Eltern zugunsten der Sicherheit darauf verzichten. Außerdem gilt es darauf zu achten, dass das Hochbett kein Ort zum Toben ist“, betont die Präsidentin Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie PD Dr. med. Barbara Ludwikowski.

Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie ist Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft “Mehr Sicherheit für Kinder” und macht am Kindersicherheitstag auf die große Bedeutung der Unfallprävention im Kindesalter aufmerksam.

dgkch.de