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Anspruch auf Zweitmeinung bald auch bei Herzschrittmachern und Defibrillatoren

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 19. Mai 2022 beschlossen, die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren auf den Einsatz von Herzschrittmachern und Defibrillatoren auszudehnen. Damit können ambulant oder stationär tätige Ärztinnen und Ärzte bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigungen eine Genehmigung beantragen, Zweitmeinungen abgeben und gegenüber der GKV abrechnen zu dürfen. Der Beschluss ist noch nicht in Kraft getreten.

Herzschrittmacher und Defibrillatoren kommen zum Beispiel bei Herzrhythmusstörungen und einer verminderten Herzfunktion (Herzinsuffizienz) zum Einsatz. Diese Geräte können den Herzrhythmus stabilisieren und auch Todesfälle aufgrund eines Herzstillstandes verhindern.

Die Herzchirurgie ist – neben bestimmten Ausrichtungen der Inneren und der Kinder- und Jugendmedizin – eine für die Abgabe einer Zweitmeinung für den Einsatz von Herzschrittmachern und Defibrillatoren geeignete Fachrichtung.

Damit umfasst die Richtline zum Zweitmeinungsverfahren künftig folgende Eingriffe:

  • Mandeloperationen (Tonsillektomien, Tonsillotomien)
  • Gebärmutterentfernungen (Hysterektomien)
  • Arthroskopische Eingriffe an der Schulter
  • Amputation beim diabetischen Fußsyndrom
  • Implantationen einer Knieendoprothese
  • Eingriff an der Wirbelsäule
  • Einsatz von Herzschrittmachern und Defibrillatoren

Pressemitteilung des G-BA vom 19.5.2022

Zweitmeinungsverfahren bei planbaren Eingriffen

Deutscher Ärztetag legt Schwerpunkt auf Versorgung Älterer

In einer Woche startet der 126. Deutsche Ärztetag. Ein Schwerpunkt wird dieses Mal auf dem ärztlichen Versorgungsbedarf “in einer Gesellschaft des langen Lebens” liegen. Dabei soll es vor allem um die Gesundheitsversorgung älterer Menschen gehen. Der zweite Schwerpunkt befasst sich mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Kinder und Jugendliche. “Gerade Kinder und Jugendliche haben in besonderer Weise unter der Pandemie gelitten, im wesentlichen unter der sekundären Krankheitslast, also den Folgen aufgrund von Schulschließungen und sozialer Isolation,” erklärte Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt in einer Vorab-Pressekonferenz.

Der Deutsche Ärztetag wird dieses Mal vom 24.-27.5.2022 in Bremen stattfinden. Dabei sein wird unter anderem auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Die Veranstaltung erfolgt in Präsenz, kann aber auch online verfolgt werden.

Hier geht’s zur Tagesordnung.

Und hier finden Sie die Anmeldung zum Livestream.

Neue Arztzahlen: Leichter Anstieg, aber keine Entwarnung

Die Anzahl der bei den Landesärztekammern gemeldeten berufstätige Ärztinnen und Ärzte ist 2021 im Vergleich zum Vorjahr um 1,7 Prozent beziehungsweise um rund 7.000 Personen gestiegen. Zum 31.12.2021 waren alles in allem 416.120 Ärztinnen und Ärzte gemeldet. Das geht aus der jetzt veröffentlichten Ärztestatistik der Bundesärztekammer hervor.

Dieser leichte Zuwachs reiche aber bei weitem nicht aus, um den Behandlungsbedarf einer Gesellschaft des langen Lebens auf Dauer zu decken. Dieser besorgniserregenden Entwicklung dürften Bund und Länder nicht länger tatenlos zusehen. Was jetzt nötig wäre, sei eine konsequente Nachwuchsförderung und bessere Ausbildungsbedingungen im ärztlichen Bereich, kommentierte Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK).

Trotz leicht gestiegener Ausbildungsplatzkapazitäten an Deutschlands medizinischen Fakultäten dürfe man bezweifeln, ob das deutsche Bildungssystem eine ausreichende Zahl an Ärztinnen und Ärzten hervorbringe, so die BÄK weiter.

Die Zuwachsraten bei den berufstätigen Chirurginnen und Chirurgen bewegen sich in einem vergleichbaren Rahmen: Zum 31.12.2021 waren insgesamt 40.194 gemeldet, das entspricht einem Zuwachs von 1,8 Prozent gegenüber dem 31.12.2020. Davon entfallen 12.939 (+ 1,5%) auf den ambulanten und 24.448 (+ 1,7 Prozent) auf den stationären Bereich. Den Rest bilden Chirurginnen und Chirurgen in Behörden, Körperschaften oder sonstigen Bereichen.

Zur Meldung der BÄK.

Zur Ärztestatistik 2021.

Lauterbach dämpft Erwartungen an GOÄ-Reform

In einem Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach den Erwartungen an eine zügige Umsetzung der neuen GOÄ noch in dieser Legislaturperiode – sobald durch Bundesärztekammer, PKV und Beihilfe vereinbart – einen herben Dämpfer versetzt:

Wir werden in dieser Legislaturperiode nichts machen, was das Verhältnis von PKV zur Gesetzlichen Krankenversicherung, also zur GKV, verschiebt. So haben wir es im Koalitionsvertrag beschlossen. Und daran halte ich mich. Natürlich ist es kaum möglich, eine Reform der GOÄ vorzunehmen, die dieses Verhältnis nicht berühren würde. Trotzdem erwarte ich mit Spannung das gemeinsame Ergebnis von Bundesärztekammer und PKV”, so Lauterbach. 

Damit würde die Umsetzung einer zentralen Forderung der Ärzteschaft weiter auf die lange Bank geschoben.

Lauterbach äußert sich in dem Interview unter anderem auch zur Reform des DRG-Systems und der ambulanten Versorgung sowie zur Corona-Pandemie. Das komplette Interview finden Sie hier.

BDC|Sachsen-Anhalt: Jahresversammlung 2022

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

der BDC|Landesverband Sachsen-Anhalt freut sich, seine Mitglieder am 01.06.22 zur jährlichen Mitgliederversammlung als Präsenzveranstaltung einladen zu dürfen.

Wir wollen das Gutachten des IGES Institutes zur Ambulantisierung nach § 115b Abs. 1a SGB V, welches zu einer großen Diskussion führte, zum Hauptthema dieser Mitgliederversammlung machen. Es ist uns gelungen, die Autoren der Studie nach Magdeburg einzuladen.

Im zweiten Teil der Veranstaltung möchten wir den neuen Landesvorstand wählen. Der Landesvorstand ist erfreut darüber, dass Dr. M. Krüger (bisheriger 2. Stellvertreter des Landesvorsitzenden), die Funktion des Landesvorsitzenden übernehmen möchte und sich zur Wahl stellt. Ich würde mich über Ihre Unterstützung des Wahlvorschlages sehr freuen.

Zur besseren Planung der Veranstaltung bitten wir – gern mit dem anhängenden Formular – um Rückmeldung bezüglich Ihrer Teilnahme bis zum 06.05.2022.

Ich würde mich sehr freuen, wenn ich Sie in Magdeburg begrüßen dürfte und verbleibe mit vielen Grüßen

Ihr
Prof. Dr. Karsten Ridwelski
Vorsitzender BDC|Sachsen-Anhalt

Jahresversammlung 2022
am 1. Juni 2022 von 17:00 bis 20:00 Uhr
im Intercity Hotel Magdeburg
Bahnhofstraße 69
39104 Magdeburg
Flyer Jahresversammlung 2022
Teilnahme Jahresversammlung 2022

Nachwuchs: Jetzt anmelden zur Chirurgischen Woche!

Wer sich für eine Laufbahn als Chirurg oder Chirurgin interessiert, braucht in erster Linie ein fundiertes, medizinisches Wissen und die Kenntnis therapeutischer Optionen. Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen und die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie laden Medizinstudentinnen und -studenten daher ganz herzlich zur 10. Chirurgischen Woche vom 25.-30. September 2022 nach Mönchengladbach ein.  Neben Lerninhalten aus den verschiedenen chirurgischen Teildisziplinen, wie zum Beispiel der endokrinen Chirurgie oder der chirurgischen Onkologie, wird es auch wieder um fächerübergreifende Themen gehen, so unter anderem um die Instrumentenlehre und Operationsprinzipien. Dazu gehört auch die Vorstellung und Diskussion von Karrierewegen und der chirurgischen Aus- und Weiterbildung.

Dabei bleibt es selbstverständlich nicht bei der blanken Theorie: In Workshops und Übungen geht es darum, praktische Fähigkeiten unter Beweis zu stellen, wie zum Beispiel beim Üben von Naht- und Knotentechniken oder bei der flexiblen Endoskopie.

Wie auch immer: Engagierte chirurgische Kolleginnen und Kollegen unterschiedlicher Fachrichtungen und Ausbildungsstufen referieren zu einem spannenden und hochaktuellen Programm.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und hoffen, Sie bald in Mönchengladbach zur 10. Chirurgischen Woche begrüßen zu dürfen. Es stehen 35 Plätze zur Verfügung. Wer sich erfolgreich bewirbt, nimmt gratis daran teil.

Alle wesentlichen Informationen finden Sie kompakt auf dem Veranstaltungsflyer

Zur Bewerbung

Hier finden Sie einen Erfahrungsbericht zur letzten Chirurgischen Woche

G-BA will mehr Effizienz bei Qualitätssicherung

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen befürwortet die jüngste Initiative des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die datengestützte Qualitätssicherung für Krankenhäuser und Arztpraxen einfach zu gestalten. Ein entsprechendes Eckpunktepapier hat der G-BA Ende April (21.4.2022) vorgelegt.

Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA, fasst das Ziel des Papiers so zusammen: “Aufwand und Nutzen bei der Qualitätssicherung müssen zusammenpassen. Nur so können wir alle an der Qualitätssicherung Beteiligten mitnehmen und tatsächlich für mehr Patientensicherheit in der Gesundheitsversorgung sorgen.”

Um dieses Ziel zu erreichen, soll es Anpassungen vor allem in den folgenden Bereichen geben:

  • Reduzierter Aufwand bei der Datenerfassung
  • Bessere Ausschöpfung von Qualitätspotenzialen
  • Verbesserung der Methodik beim IQTIG

Zur Meldung des G-BA vom 21.4.2022.

Zum Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung der datengestützten gesetzlichen Qualitätssicherung des G-BA.

KV-Vertreterversammlung: Wie man hineinkommt und was es bringt

In diesem Jahr wählen die Mitglieder vieler Kassenärztlicher Vereinigungen die nächste Vertreterversammlung (VV) für die Legislatur von 2023 bis 2028. Wer sich dort neu als Delegierte:r engagieren und zur Wahl stellen möchte, spricht am besten zunächst mit einem amtierenden Mandatsträger oder einem sonstigen erfahrenen Kollegen in seiner Region, der sich schon auskennt. Das bedeutet zwar Aufwand, aber auch die Möglichkeit, die Arbeit im einem sehr wichtigen Gremium der Selbstverwaltung mitzugestalten und gesundheitspolitische ärztliche Themen im Sinne der Fachgruppe voranzutreiben. Mit diesem Fazit schloss eine Informationsveranstaltung mit Experten des BDC und des Berufsverbandes Niedergelassener Chirurgen (BNC) am 23. Februar 2022 unter der Moderation von BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe.

Wahlberechtigte und wählbare Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigungen sind die niedergelassenen Vertragsärzte und -psycho­therapeuten, die bei Vertragsärzten oder Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) angestellten Ärzte sowie die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden ermächtigten Krankenhausärzte.

Was genau macht die Vertreterversammlung?

Die VV wird oft auch als „Parlament“ der in ihrem Bereich ansässigen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte bezeichnet. Die Wahlen der Delegierten finden alle sechs Jahre statt, so lange dauert eine Amtszeit. Die VV trifft alle wichtigen Entscheidungen für die Körperschaft. Sie wählt den Vorstand, vertritt die Mitglieder gegenüber dem Vorstand und überwacht ihn. Zu den wesentlichen Aufgaben der VV gehört der Beschluss der Satzung, die Festlegung des Haushaltsplans und die Aufstellung des Honorarverteilungsmaßstabs. Außerdem bildet die VV mehrere Ausschüsse, unter anderem den Hauptausschuss, der sie bei der Wahrnehmung ihrer Kontrollaufgaben unterstützt.

Die Wahlen zur VV erfolgen laut Sozialgesetzbuch nach den Grundsätzen der Verhältniswahl aufgrund von Listen- und Einzelwahlvorschlägen. Die Wahlvorschläge müssen von einer Mindestzahl von Wahlberechtigten unterschrieben sein. Die Wahlordnungen unterscheiden sich in den einzelnen KVen und werden übrigens von den jeweiligen Vertreterversammlungen beschlossen. Teilweise ähnelt der Wahlmodus dem der Bundestagswahl: Die eine Hälfte der Stimmen erhalten somit die direkt gewählten Kandidaten eines Wahlkreises, die andere Hälfte entfällt auf die Kandidaten auf den Wahllisten. In anderen KVen kommt das d‘Hondt-Verfahren zur Anwendung.

Wie komme ich als Chirurgin/Chirurg auf eine Wahlliste?

Wer bisher noch keine Gremienarbeit geleistet hat, sich aber gut vorstellen kann, für die VV zu kandidieren, sollte sich zunächst beim zuständigen Berufsverband grundsätzlich informieren. Auch ein Mandat beim Berufsverband, zum Beispiel als Regionalvertreter:in des BDC, kann für eine Kandidatur zur VV von Vorteil sein. Oder aber man spricht einfach die aktuellen Vertreter für seine Fachgruppe in der VV an. Erfahrene Gremienteilnehmende können als Türöffner dienen und jungen ärztlichen Kolleginnen oder Kollegen dabei helfen, Licht ins Dunkel der Gremienarbeit zu bringen.

Hinsichtlich der VV-Wahl ist die Aufstellung gemeinsamer Facharztlisten am erfolgver­sprechendsten, das heißt, im Falle von Chirur­gen, von Listen mit verwandten oder ähnlichen Fachgruppen, auf jeden Fall aber mit Fachärzten. So können zum Beispiel Jüngere nachrücken, wenn ältere, in den Listen weiter oben platzierte Kolleginnen oder Kollegen, ausscheiden. Nicht zu vergessen: Auch ermächtigte Ärzte sind stimmberechtigt. Gerade weil in diesem Bereich die Chirurgen (ähnlich wie die Internisten) stark vertreten sind, haben die chirurgischen Stimmen dieser Ärztegruppe ein besonderes Gewicht.

Warum sollte ich für die VV kandidieren?

Zugegeben: Gremienarbeit ist nicht immer einfach. Und sie kostet Zeit. Sitzungen finden oft am Mittwoch- oder Freitagnachmittag oder am Samstagvormittag statt. Allerdings bietet die Wahl in die Vertreterversammlung die Möglichkeit, die gesundheitspolitische Agenda für sich und die eigene Facharztgruppe mitzugestalten und die Verhältnisse im gewünschten Sinne zu beeinflussen. Auch gibt es Aufwandsentschädigungen, die zumindest so hoch sind, dass das Ganze kein Zuschussgeschäft wird. Alles in allem: Es ist auf jeden Fall den Versuch wert!

Auf der BDC-Website sind alle aktuellen Mandatsträger der BDC-Landesbände mit ihren Kontaktdaten aufgeführt.

Die Vorsitzenden der regionalen Arbeitsgemeinschaften Niedergelassener Chirurgen (ANC) unter dem Dach des BNC finden Sie mit ihren Kontaktdaten auf der Website des BNC.

Die Experten der gemeinsamen Informationsveranstaltung von BDC und BNC am 23. Februar 2022 stehen für nähere Auskünfte und Beratungen zur Kandidatur bereit:

Für den BDC:

  • Dr. Peter Kalbe, Vizepräsident des BDC
  • Dr. Jörg-Andreas Rüggeberg, Vizepräsident des BDC
  • Dr. Björn Ackermann, Regionalvertreter des BDC|Bremen
  • Dr. Ralf Schmitz, Vorsitzender des BDC|Schleswig-Holstein

Für den BNC:

  • Jan Henniger, Vorsitzender des BNC und 2. Vorsitzender des HCV (Hessen)
  • Dr. Christoph Schüürmann, ehemaliger Vorsitzender des BNC

Wannenwetsch H: KV-Vertreterversammlung: Wie man hineinkommt und was es bringt. Passion Chirurgie. 2022 Mai; 12(05): Artikel 04_05.

Zweitmeiner brauchen Weiterbildungsbefugnis

Viele Anträge auf eine Genehmigung als Zweitmeiner scheitern daran, dass neben der Vorlage eines gültigen Fortbildungsnachweises die erforderliche Weiterbildungsbefugnis nicht vorhanden war. Das geht aus dem zweiten Bericht zum Genehmigungsgeschehen hervor, den die Kassenärztliche Bundesvereinigung über das Jahr 2020 erstellt und der Gemeinsame Bundesausschuss in dieser Woche veröffentlicht hat. Der Bericht bezieht die Indikationen Mandeloperation (Tonsillektomie/Tonsillotomie), Gebärmutterentfernung (Hysterektomie) und Schulterarthroskopie ein und zeigt unter anderem auf, wie viele Anträge im Berichtsjahr auf eine Genehmigung als Zweitmeiner gestellt, genehmigt und abgelehnt wurden. Zweitmeinungsleistungen können seit 2018 von ambulant oder stationär tätigen Ärztinnen und Ärzten abgerechnet werden, die eine Genehmigung dazu von der Kassenärztlichen Vereinigung erhalten haben.

Zu den notwendigen Qualifikationen von Zweitmeinern hat der G-BA gegenüber dem BDC auf Nachfrage wie folgt Stellung genommen:

Die in § 7 der Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren festgelegten Anforderungen an die Zweitmeiner gelten eingriffsunabhängig für alle in Absatz 1 genannten Ärztinnen und Ärzte. Bei den Anforderungen an die Qualifikation geht es in Absatz 3 darum, neben der langjährigen fachärztlichen Expertise ausdrücklich auch „Kenntnisse über den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung zur jeweiligen Diagnostik und Therapie einschließlich Therapiealternativen“ sicherzustellen. Diese Kenntnisse gelten als nachgewiesen, wenn neben den Fortbildungspunkten auch eine Weiterbildungsbefugnis oder eine akademische Lehrbefugnis vorliegt.

In den Tragenden Gründen zur Erstfassung der Richtlinie (siehe S. 7) werden die Anforderungen gemäß Absatz 3 wie folgt näher begründet:

„Absatz 3 ergänzt die in Absatz 2 gestellten Anforderungen an Zweitmeiner und konkretisiert die gesetzliche Erfordernis einer angemessenen Qualifikation und besonderen Expertise als Voraussetzung für das Tätigwerden des Zweitmeiners.

Absatz 3 Satz 1 der Richtlinie nennt Kenntnisse über den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung zur jeweiligen Diagnostik und Therapie einschließlich Therapiealternativen, welche als vorliegend gelten, wenn die Voraussetzungen nach Buchstabe a (Fortbildungsverpflichtung) und zusätzlich entweder Buchstabe b (Weiterbildungsbefugnis) oder Buchstabe c (akademische Lehrbefugnis) erfüllt sind.

Diese Regelung zielt darauf ab, eine dem Spektrum der Arbeitsorte der Zweitmeiner und auch dem Spektrum der Zweitmeinungsthemen angemessene Nachweisführung über die vorhandene Expertise und die Qualifikation zu ermöglichen.

Der Nachweis der geltenden Fortbildungsverpflichtung gemäß § 95d oder § 136b SGB V stellt sicher, dass sich Zweitmeiner so fachlich fortbilden, wie es zur Erhaltung und Fortentwicklung ihrer erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist.

Der Nachweis der Befugnis zur Weiterbildung erfolgt über ein Zertifikat der Landesärztekammer. Da weiterbildungsbefugte Ärztinnen und Ärzte den Erfordernissen der medizinischen Entwicklung in besonderem Maße Rechnung tragen müssen, ist davon auszugehen, dass diese über eine besondere medizinische Expertise verfügen, welche gemäß § 27b Absatz 2 Satz 2 SGB V beim Zweitmeiner vorliegen soll. Der Nachweis der Lehrbefugnis (venia legendi) erfolgt über die entsprechende Urkunde einer Hochschule.“

BDC-Mitglieder bestätigen Vorstand 

Pressemitteilung des BDC zur Mitgliederversammlung am 8.4.2022: Kontinuität beim BDC – Mitglieder bestätigen kompletten Vorstand

Berlin, den 08.04.2022 – „Die Mitglieder des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) haben bei den Wahlen heute eindrucksvoll gezeigt, wie zufrieden sie mit der Arbeit von Vorstand und erweitertem Vorstand in der nun fast vergangenen Amtsperiode sind. Sie haben alle Repräsentanten in ihren Ämtern bestätigt und damit den kontinuierlichen berufspolitischen Einsatz für Chirurginnen und Chirurgen im niedergelassenen Bereich und im Krankenhaus gewürdigt“, so Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, wiedergewählter BDC-Präsident, im Anschluss an die Wahlen auf dem Deutschen Chirurgenkongress (DCK) am Freitag (08.04.2022) in Leipzig. Die neuen Amtszeiten starten zum 1.7.2022.

Neben H.-J. Meyer bestätigten die Mitglieder auch die beiden Vizepräsidenten, Dr. Jörg-A. Rüggeberg und Dr. Peter Kalbe. Präsident und Vizepräsidenten bilden den Vorstand des BDC.

Dass sich kontinuierliche Arbeit bezahlt macht, zeigt sich aber nicht nur beim Führungstrio: Auch alle Repräsentanten des erweiterten Vorstandes behalten ihre Funktion für weitere vier Jahre: So wählten die Mitglieder Dr. Hubert Mayer erneut zum Schatzmeister, Prof. Dr. Wolfgang Schröder wieder zum Leiter der BDC|Akademie sowie Prof. Dr. Carsten Krones und Prof. Dr. Michael Betzler zu Beisitzern. In ihren Funktionen bleiben auch Dr. Ralf Schmitz als Referatsleiter Niedergelassene und Prof. Dr. Julia Seifert als ständiger Gast.

Zusätzlich zum Vorstand und erweiterten Vorstand wurden auf der Mitgliederversammlung auch die Mitglieder des Ehrenrates und die Leiter der Fachreferate in ihren Ämtern bestätigt oder neu gewählt. „Wir freuen uns sehr darauf, mit allen Mandatsträgern die begonnenen Arbeiten kompetent und erfolgreich fortzusetzen. Gleichzeitig möchten wir unsere Mitglieder ermuntern, bei Interesse für ein bestimmtes Mandat in einem BDC-Gremium sich am besten vor Ort bei erfahrenen Kolleginnen und Kollegen zu informieren. Die gemeinsame Arbeit macht sehr viel Spaß und bietet eine effektive Möglichkeit, auf die Gestaltung der Berufs- und Arbeitsbedingungen in der Chirurgie aktiv Einfluss zu nehmen“, sagt H.-J. Meyer.