Alle Artikel von Holger Wannenwetsch

Bundesschiedsamt gewährt Praxen Extra-Vergütung für Digitalisierung – KBV enttäuscht

Das Bundesschiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung hat den niedergelassenen Arztpraxen am 18. Juli für ihre digitale Ausstattung zulasten der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung fast 400 Millionen Euro zugesprochen. Das berichtet der GKV-Spitzenverband heute (20.7.) gegenüber der Presse.

Jede Praxis bekomme pauschal 2.300 Euro für den Austausch des Konnektors, der die Praxissoftware mit dem Internet verbinde. Voraussetzung für den Tausch sei eine  Laufzeit des Sicherheitszertifikats im Konnektor von maximal sechs Monaten.

Hinzu kämen weitere Pauschalen, unter anderem für die Nutzung der elektronischen Patientenakte. Alles in allem würden diese Ausgaben zusätzlich zur regulären Vergütung für alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte knapp 400 Millionen Euro betragen.

Die KBV reagierte enttäuscht, berichtet der Ärztenachrichtendienst. Der Betrag sei zwar deutlich höher als das Angebot der Krankenkassen. Dennoch entspräche das Ergebnis nicht der Forderung nach einer vollumfänglichen Finanzierung der Kosten, die sich an dem vom Hersteller verlangten Preis orientiert hat“, so KBV Vorstandsmitglied Thomas Kriedel. Nun müsse die Industrie ihre Preise senken. Beim Konnektoren-Austausch dürften die Praxen nicht auf einen Teil der Kosten sitzenbleiben.

KV-Wahlen: Unterstützen Sie die BDC-Kandidaten!

In diesem Jahr – meist im Sommer oder Herbst – finden im Bereich sehr vieler Kassenärztlicher Vereinigungen wieder Wahlen zu den Vertreterversammlungen statt. Viele BDC-Mitglieder haben uns ihre Kandidatur dazu mitgeteilt. Bitte unterstützen Sie – in den Regionen, in denen die Wahlen noch anstehen – unsere Kolleginnen und Kollegen dabei, in die Vertreterversammlungen gewählt zu werden. Nur wenn wir ausreichend repräsentiert sind, können wir dem Fachbereich Chirurgie einen größeren Stellenwert in diesen Gremien verschaffen.

Allen Kandidatinnen und Kandidaten wünschen wir viel Erfolg für die Wahl und – im positiven Fall – alles Gute bei der Ausübung ihres Amtes!

Wer sich künftig für die Wahl zur KV-Vertreterversammlung aufstellen lassen möchte und unter Umständen noch wenig oder keine Erfahrung in der Gremienarbeit hat, findet in der Maiausgabe unserer Verbandszeitschrift Passion Chirurgie einen Beitrag mit vielen Informationen, Tipps und Ansprechpartnern.

Folgende BDC-Mitglieder haben uns ihre Kandidatur für die jeweilige KV-Vertreterversammlung im Jahr 2022 gemeldet:

KV Baden-Württemberg:

  • Andreas Schmitt, Hockenheim
  • Dr. Matthias Szabo, Tuttlingen (auch BNC)
  • Dr. Michael Schneider, Eppingen (auch BNC)

KV Bayerns:

  • Dr. Markus Zoller, Rothenburg ob der Tauber
  • Dr. Frank Sinnig, Nürnberg (auch BNC)
  • Dr.  Karl Ulrich Kratzer, Hemau

KV Berlin:

  • Dr. Volker Lacher, Berlin

KV Brandenburg:

  • Dr. Björn Matthies, Lübbenau (auch BNC)
  • Dr. Hartmut Rohde, Schwedt (auch BNC)
  • Dr. Ralf Greese, Wittstock (auch BNC)

KV Bremen:

  • Dr. Björn Ackermann, Bremen

KV Hamburg:

  • Dr. Michaela Rothe, Hamburg (auch BNC)
  • Dr. Florian Giensch, Hamburg (auch BNC)

KV Hessen:

  • Jan Henniger, Frankfurt/Main (auch HCV Hessen)
  • Dr. Jörg Schrödter, Frankfurt/Main (auch HCV Hessen)
  • Dr. Andreas Hahold, Frankfurt/Main (auch HCV Hessen)
  • Dr. Peter Schwalbach, Bensheim

KV Mecklenburg-Vorpommern:

  • Dr. Andreas Oling, Schwerin
  • Sebastian Koch, Bad Doberan
  • Dr. Thomas Nowotny, Anklam (auch BNC)
  • Dr. Michael Domanetzki (auch BNC)

KV Niedersachsen:

  • Dr. Florian Barth, Rinteln

KV Nordrhein:

  • Dr. Siamak Pourhassan, Meerbusch

KV Rheinland-Pfalz:

  • Prof. Dr. Martin Seemann, Bad Kreuznach
  • Dr. Jörg Fischböck, Haßloch (auch BNC)
  • Dr. Ulrich Glatzel, Germersheim
  • Dr. Andreas Herzog, Bad Kreuznach
  • Dr. Christopher Thomas, Edenkoben

KV Sachsen:

  • Prof. Dr. Jörg Hammer, Leipzig (auch BNC)

KV Schleswig-Holstein:

  • Dr. Ralf Wilhelm Schmitz, Kiel (auch BNC)

KV Thüringen:

  • Dipl.-Med. Ingo Menzel, Weimar (auch BNC)
  • Tobias Wüstefeld, Erfurt

KV Westfalen-Lippe:

  • Dr. Holger Brinkmann, Soest (auch BNC)
  • Prof. Dr. Michael Aufmkolk, Ahaus (auch BNC)
  • Dr. Kai Neumeuer, Paderborn (auch BNC)
  • Dr. Christoph Tacke, Hagen (auch BNC)
  • Dr. Gabriele Sbrisny, Horn-Bad Meinberg

Einigung von KBV und GKV-SV zu ambulanten Operationen: Erster Schritt in die richtige Richtung

Pressemitteilung des BDC zur Einigung von KBV und GKV-SV zu ambulanten Operationen:
Erster Schritt in die richtige Richtung, aber noch Klärungsbedarf

Berlin, den 24.06.2022 – Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) begrüßt grundsätzlich die Einigung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) darüber, für einen ersten Teilbereich ambulant erbringbarer Operationen eine gemeinsame Vergütung festzulegen. Allerdings besteht vor der Erweiterung des OP-Kataloges noch Klärungsbedarf zu den patientenindividuellen Kontextfaktoren und zum gewünschten Facharztstatus für die Leistungserbringung. Zudem steht eine Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) noch aus, die als Vertragspartner für dreiseitige Vereinbarungen erforderlich ist.

Die Verhandlungspartner reagieren damit auf das Anfang April veröffentlichte IGES-Gutachten, das eine umfassende Ambulantisierung in Deutschland empfiehlt. Aktuell ist noch nicht bekannt, welche Eingriffe konkret definiert werden. „Es ist in jedem Fall sinnvoll, zunächst mit einer überschaubaren Anzahl von Operationen zu beginnen, anstatt pauschal und undifferenziert zu agieren,“ erklärte der Vizepräsident des BDC, Dr. Jörg-A. Rüggeberg. Man könne dann die zu erwartenden Verschiebungen gezielt evaluieren und darauf aufbauen.

Wichtig sei es, die sogenannten Kontextfaktoren rechtsverbindlich festzulegen, die vor allem auf die individuelle Situation der Patientinnen und Patienten ausgerichtet sind. „Wegen Begleiterkrankungen, fehlender Compliance oder mangelndem sozialen Umfeld ist nicht jeder für einen gefahrlosen Eingriff ohne eine kurzfristige stationäre Überwachung geeignet, selbst wenn es sich nur um einen kleineren Eingriff handelt“, so Rüggeberg.

Im Übrigen muss auch die gewünschte Leistungserbringung durch Fachärzte mit abgeschlossener Weiterbildung auf den Prüfstand. „Bei den ambulanten Eingriffen handelt es sich häufig um typische Weiterbildungsoperationen, die zwar unter Aufsicht eines Facharztes, aber letztlich vom Weiterbildungsassistenten erbracht werden,“ erläutert Prof. Dr. Dr. H.-J. Meyer, Präsident des BDC.

„Wenn dies durch die Verschiebung in den ambulanten Bereich nicht mehr möglich sein sollte, besteht eine ernste Gefahr, die Weiterbildung in der Chirurgie in der dafür vorgesehenen Zeit nicht mehr absolvieren zu können“, so Prof. Meyer.

Daher bedarf es vor Erweiterung des OP-Kataloges einer zwingenden und verbindlichen Klärung dieser beiden Punkte.

Umfrage zur operativen Weiterbildung: Jetzt teilnehmen!

Umfrage zur operativen Weiterbildung: Klassischer OP-Atlas oder doch lieber ein OP-Video?

Wie bilden sich Assistenzärzte heute neben der praktischen Ausbildung im OP-Saal theoretisch weiter?

Welchen Einfluss haben Generationseffekte, Digitalisierung und die zunehmende Verbreitung des WWW mit allen sozialen und beruflichen Kanälen auf unsere operative Weiterbildung?

Die Doktorandin Malgorzata Szczerbinska, Fachärztin für Viszeralchirurgie an der Klinik für Allgemeinchirurgie, Viszeral-, Thorax-, Kinder- und Endokrine Chirurgie des Johannes Wesling Klinikums Minden, Universitätsklinikum der Ruhr-Universität Bochum unter der Leitung von Prof. Dr. B. Gerdes beschäftigt sich wissenschaftlich mit diesem spannenden Thema und hat erste Ergebnisse einer Pilotstudie hierzu bereits auf dem Deutschen Chirurgenkongress in Leipzig 2022 vorgestellt.

Dr. U. Fetzner, geschäftsführender Oberarzt an der gleichen Klinik, betreut die Arbeit. Weitere Mitarbeitende an dem Projekt sind Dr. L. Uekermann (Chirurg) und Frau A. Kleß (Psychologische Psychotherapeutin).

Wenn Sie sich derzeit in der operativen Weiterbildung befinden, beteiligen Sie sich bitte an der Umfrage im Rahmen des Dissertationsprojektes der Ruhr-Universität Bochum unter folgendem Link:

https://www.surveymonkey.de/r/7W58QX5

Vielen Dank!

Corona-Sonderregelungen bei Unfallversicherung laufen aus

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat am 21. 06.2022 das Auslaufen von Corona-Sonderregelungen bei der DGUV zum 30.06.2022 mitgeteilt.

Das betreffe konkret folgenden Regelungen:

  • Die Aussetzung der Verlegungspflicht nach Rücksprache mit den Ärzten aus den BG-Unfallkliniken.
  • Die Zahlung einer Hygienepauschale von 4,00 € (Covid-19-Pauschale) für Arzt-Patienten-Kontakte.
  • Das Abweichen von den Berichtsfristen in besonderen Versorgungssituationen.
  • Corona-bedingte Sonderregelungen zur den unfallärztlichen Bereitschaftszeiten.
  • Die Möglichkeit der telefonischen Anforderung von wiederkehrenden Verordnungen für Heil-/Arzneimittel

Eine Ausnahme gelte für die Durchführung einer Videosprechstunde: Die Möglichkeit dazu solle bis zu einer endgültigen Regelung mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (voraussichtlich zum 01.01.2023) bestehen bleiben unter den folgenden Voraussetzungen:

  • begründete Ausnahmefälle
  • Beachtung berufsrechtlicher Vorgaben sowie
  • Beachtung der nach Anlage 31b zum Bundesmanteltarif V-Ä aufgestellten Anforderungen an Praxen und Videodienstanbieter zur Durchführung von Videosprechstunden.

BDC|Brandenburg: Frank Marusch weiter Vorsitzender

Der BDC-Landesverband Brandenburg hat am 18. Juni seinen Vorsitzenden, Prof. Dr. Frank Marusch vom Klinikum Ernst von Bergmann in Potsdam als Vorsitzenden bestätigt. Neuer Stellvertreter ist Dr. Mario Liese vom Oder-Spree Klinikum in Beeskow. Er löst Prof. Dr. Kruschewski ab, der aus dem Vorstand ausscheidet. Regionalvertreter Niedergelassene bleibt Dr. Christian Federlein aus Frankfurt/Oder.

Allen Amtsträgern herzlichen Glückwunsch zur Wahl und alle Gute für die kommende Legislatur! Vielen Dank an Prof. Kruschewski für die geleistete Arbeit und viel Glück und Erfolg, privat wie beruflich!

Leopoldina will ärztliche Wissenschaftskompetenz stärken

In einem kürzlich veröffentlichten Diskussionspapier macht die Leopoldina – nationale Akademie der Wissenschaften in Halle – Vorschläge, wie die wissenschaftliche Kompetenz von Ärztinnen und Ärzten während der gesamten Berufstätigkeit sichergestellt werden kann. Das Papier trägt den Titel “Ärztliche Aus-, Weiter- und Fortbildung – für eine lebenslange Wissenschaftskompetenz in der Medizin“. Für Patientinnen und Patienten sei derzeit nicht transparent, ob behandelnde Ärztinnen und Ärzte auf dem aktuellen Stand der Medizin seien. Eine optimale Gesundheitsversorgung setze dies aber voraus.  

Die Coronavirus-Pandemie habe verdeutlicht, wie wichtig die Fähigkeit zu wissenschaftsbasiertem ärztlichem Denken und Handeln sei. Und sie habe Schwachstellen aufgezeigt, zum Beispiel im Umgang mit wissenschaftlichen Erkenntnissen, deren kritischer Einordung, aber auch bei der Kommunikation mit Politik und Öffentlichkeit. Eine Ursache dafür sei der aktuell unzureichende Stellenwert der Wissenschaftskompetenz in der ärztlichen Aus-, Weiter- und Fortbildung.

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Aussagen des Papiers findet sich in der Pressemitteilung der Leopoldina vom 15.6.2022.

Mindestmenge für Darmkrebs-OPs?

Ist die Festlegung einer Mindestmenge bei Darmkrebs-Operationen sinnvoll? Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute (16.06.2022) beschlossen, die Beratungen zu dieser Frage aufzunehmen und in den kommenden Monaten zu untersuchen, ob bei diesen Eingriffen ein Zusammenhang zwischen Behandlungsroutine und Ergebnisqualität besteht.

Nur im positiven Fall wäre das Festlegen einer Mindestmenge möglich, würde der G-BA eine jährliche Mindestanzahl von Eingriffen je Krankenhausstandort und/oder Ärztin/Arzt festlegen. Ein Beratungsergebnis soll Ende 2023 vorliegen.

In Deutschland ist Darmkrebs eine häufig auftretende Tumorerkrankung, die meist den Dickdarm (Kolon) oder den Mastdarm (Rektum) betrifft. Laut Krebsregister gab es 2018 in Deutschland 26.710 bösartige Neuerkrankungen bei Frauen und 33.920 bei Männern. Bei Darmkrebs wird meist versucht, mittels einer Operation den Tumor vollständig zu entfernen. 

Es gehört zum gesetzlichen Auftrag des G-BA , planbare stationäre Leistungen mit Zusammenhang zwischen Behandlungshäufigkeit und -qualität zu benennen. Die Mindestmengenregelungen des G-BA definieren, wann ein Krankenhaus eine mindestmengenrelevante Leistung erbringen darf.

BDC-Journalistenpreis 2022: Jetzt bewerben!

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) schreibt nun zum neunten Mal seit 2014 seinen Journalistenpreis aus. Dieser Preis möchte die Faszination der Chirurgie in der Publikumsberichterstattung fördern. Er wird jährlich während der Präsidiumssitzung des BDC im Spätherbst verliehen. Das Preisgeld beträgt 1.500 Euro.

Die Auszeichnung ist für Beiträge in Print, Funk und Fernsehen sowie für Podcasts, Videos und Blogs auf hohem journalistischen Niveau vorgesehen. Die Beiträge sollen – fachlich fundiert und dennoch allgemeinverständlich – die Leistungen des Fachs Chirurgie, Entwicklungen auf diesem Gebiet oder die Chirurgie betreffende gesundheitspolitische Auswirkungen thematisieren. Natürlich müssen alle Beiträge den professionellen Standards der journalistischen Sorgfaltspflicht genügen. Jeder Autor kann nur einen Beitrag einreichen, Autoren-Teams für jeweils einen Beitrag sind möglich.

Die Beiträge müssen in einem deutschsprachigen Publikumsmedium im Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022 erschienen sein oder noch erscheinen. Senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bitte bis spätestens 31. August 2022 bevorzugt per E-Mail an [email protected].

Über die Vergabe des Preises entscheidet der BDC-Vorstand. Der Gewinner oder die Gewinnerin wird schriftlich informiert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Weitere Informationen zum Verfahren, insbesondere zu den Formaten der Beiträge, und die bisherigen Preisträger finden Sie auf unserer Themenseite zum Journalistenpreis.

Wir freuen uns auf Ihren Beitrag!

BDC|Sachsen-Anhalt: Matthias Krüger neuer Vorsitzender

Neuer Vorsitzender des BDC|Landesverbandes Sachsen-Anhalt ist Dr. Matthias Krüger. Die Delegierten wählen den bis dahin stellvertretenden Vorsitzenden im Rahmen der diesjährigen Mitgliederversammlung am 1. Juni. Krüger ist Nachfolger von Prof. Dr. Carsten Ridwelski, der aus dem Vorstand ausgeschieden ist.

Neu im Vorstand ist Prof. Dr. Martin Stockmann als zweiter stellvertretender Vorsitzender. Er leitet als Chefarzt die Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie am Evangelischen Krankenhaus Paul-Gerhardt-Stift in der Lutherstadt Wittenberg. Prof. Dr. Jörg Fahlke bleibt erster stellvertretender Vorsitzender, Dr. Dirk Arbter bleibt Regionalvertreter Niedergelassene.

Wir gratulieren allen Mandatsträgern zur Wahl und wünschen ihnen für ihre Amtszeit viel Glück und Erfolg!

Neben der Wahl zum Landesvorstand stand die Diskussion des lange erwarteten IGES-Gutachtens zur Ambulantisierung nach § 115b Abs. 1a SGB V im Mittelpunkt der Veranstaltung.

Flyer Jahresversammlung 2022