Alle Artikel von Holger Wannenwetsch

G-BA verlängert Corona-Sonderregelungen zum Entlassmanagement

In einer Presseerklärung vom 11.06.2021 gibt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bekannt, dass Krankenhausärztinnen und -ärzte weiterhin im Rahmen des Entlassmanagements eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 14 Kalendertage statt bis zu 7 Tage nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus bescheinigen können. Ebenso können sie für bis zu 14 Tage häusliche Krankenpflege, spezialisierte ambulante Palliativversorgung, Soziotherapie sowie Hilfs- und Heilmittel verordnen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der zusätzliche Gang zur Arztpraxis vermieden werden soll. Außerdem können Arzneimittel bei der Entlassung aus dem Krankenhaus wie bisher flexibler verordnet werden.

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Presseerklärung des G-BA 11.06.2021

Jetzt eHBA beantragen – ab 1. Juli droht Honorarabzug

Ärztinnen und Ärzte, die noch keinen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) besitzen, müssen sich beeilen. Denn ab dem 1. Juli 2021 ist das Pflicht. Im anderen Fall müssen sie mit einem Honorarabzug von 1 Prozent rechnen.

Den eHBA produziert D-TRUST, ein Unternehmen der Bundesdruckerei. Wenn die zuständige Landesärztekammer den Antrag auf den eHBA freigegeben hat, kann man ihn direkt auf dem Portal von D-Trust bestellen.

Hier gibt es Informationen und Anleitungen zum Antrag.

Zum Tag der Organspende: BDC-Präsident weist auf die große Bedeutung der Transplantationschirurgie hin

Das bekannte Potenzial der Transplantationschirurgie lässt sich nur dann ausreichend nutzen, wenn auch genügend Spenderorgane zur Verfügung stehen. Darauf macht auch der Präsident des Berufsverbands der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC), Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, nachdrücklich aufmerksam. Deutschland liegt seit längerem bei der Zahl der Organspender in Europa auf einem der hinteren Plätze, was die Statistik der International Registry in Organ Donation and Transplantation (IRODaT) belegt. Am 5. Juni 2021 findet nun der diesjährige Tag der Organspende statt, er steht unter dem Motto „Entscheide dich“.

Unter diesem Aspekt appelliert H.-J. Meyer: „Wir können die Bevölkerung nicht oft genug auffordern, sich mit diesem schwierigen und gesellschaftlich relevanten Thema zu befassen: Treffen Sie ihre persönliche, selbstbestimmte Entscheidung und dokumentieren Sie diese in einem Organspendeausweis. Nur bei einem solchen Nachweis ist die Transplantationschirurgie dann auch in der Lage, effektiver helfen zu können.“

Laut IRODaT steht Spanien im europäischen Vergleich im Jahr 2020 mit 37,4 postmortalen Organspenderinnen und -spendern pro eine Million Einwohner an der Spitze. Deutschland hingegen liegt mit 11,0 fast ganz am Ende. Besser positioniert sind zum Beispiel Österreich (23,9), Tschechien (23,3) oder Italien (21,6). Unabhängig von der teilweise bestehenden Möglichkeit der „Lebendspende“ eines Organs, ist es nach Meinung des Bundesgesundheitsministers als positiv einzustufen, dass die Organspenderzahlen in Deutschland während der Pandemie – im Jahr 2019 waren es 932 Spender, 2020 immer noch 913 – im Gegensatz zu anderen Ländern nahezu stabil geblieben sind. Dies ist sicherlich mitbedingt durch die zur Verfügung stehende Unterstützung der 2019 eingerichteten Koordinationsstelle für die Organspende. Allerdings meldet die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) nun von Januar bis April 2021 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum leichte Rückgänge. Bei den Organspendern sind es 1,8 Prozent, bei den gespendeten Organen 3,3 Prozent und bei den transplantierten Organen 3,5 Prozent.

Eine Steigerung der Spenderzahlen ist also anzustreben, denn mehr als 9.000 Menschen warten in unserem Land auf ein Spenderorgan. „Schwer kranken Patienten könnte durch eine Organtransplantation geholfen werden. Die Transplantationsmedizin hat sich dabei in den letzten Jahren ständig weiterentwickelt. Das kann sich natürlich nur auswirken, wenn auch eine ausreichende Zahl an postmortalen Spenderorganen zur Verfügung steht“, so der BDC-Präsident. Selbst eine negative Entscheidung zur Organspende ist wichtig, denn sie schafft Klarheit für Angehörige und nimmt ihnen im Zweifelsfall eine schwierige Belastung ab. Der Tag der Organspende soll aber nicht nur zu einer Entscheidung aufrufen, vielmehr ist auch allen Organspendern und ihren Familien für ihre Bereitschaft zur Organspende ganz besonders zu danken.

Im Januar 2020 hatte der Deutsche Bundestag die sogenannte doppelte Widerspruchslösung zur Organspende abgelehnt. Es bleibt damit in Deutschland bei der Entscheidungslösung: Eine Organspende ist nach wie vor nur bei Einwilligung zu Lebzeiten oder Zustimmung des nächsten Angehörigen möglich. Allerdings möchte man in Zukunft die Spendenbereitschaft verstärkt und regelmäßiger hinterfragen und vermehrt Informationsmaterial zur Verfügung stellen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) soll zudem ein Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende einrichten. Geregelt ist das alles im Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende. Es tritt am 1. März 2022 in Kraft.

Deutscher Ärztetag 2021

GESUNDHEITSVERSORGUNG ZUKUNFTS- UND KRISENFEST MACHEN

Mit großer Mehrheit beschlossen die Delegierten des 124. Deutschen Ärztetages am 4. und 5. Mai 2021 den Leitantrag der Bundesärztekammer zu den Lehren aus der Corona-Pandemie. Demnach sollten Bund und Länder nun aus den identifizierten Schwachstellen des Gesundheitswesens die Konsequenzen ziehen und die Gesundheitsversorgung zukunfts- und krisensicherer aufstellen. Dazu gehören auch folgende Maßnahmen:

Kommerzialisierung bremsen

„Menschen statt Margen“ – mit diesem Slogan erteilte der Ärztetag einem rein betriebswirtschaftlichen Denken im Gesundheitswesen eine klare Absage. Krankenhäuser seien Einrichtungen der Daseinsvorsorge und keine Industriebetriebe, die sich nur an Rentabilitätszahlen ausrichteten. Im ambulanten Bereich häuften sich die Übernahmen von Arztpraxen durch Fremdinvestoren. Das berge die Gefahr, medizinische Entscheidungen stark an kommerziellen Überlegungen auszurichten. Man müsse die Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens – konkret: die flächendeckende Krankenhausversorgung und die starke ambulante hausärztliche und fachärztliche Versorgung – erhalten und ausbauen, statt es auf reine Kosteneffizienz zu trimmen.

Krankenhausplanung patientengerechter gestalten

Die Corona-Pandemie habe gezeigt, dass Personalressourcen und Reserven in der Krankenhausplanung sachgerechter definiert und finanziert werden müssten. Bedarf und Ressourcen seien prospektiv zu ermitteln und in der Planung zu berücksichtigen. Bei den Investitionen brauche man eine dauerhafte additive Kofinanzierung durch den Bund. Bei den Betriebsmitteln müsse man einen fallzahlabhängigen Vergütungsanteil durch eine erlösunabhängige pauschalierte Komponente zur Deckung fallzahlunabhängiger Vorhaltekosten ergänzen.

Krisenunterstützung von Arztpraxen gesetzlich festschreiben

Konsequenzen durch die Corona-Pandemie zeigten sich insbesondere auch in den veränderten Abläufen der Arztpraxen. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte behandelten die meisten Covid-19-Patienten. Um den ambulanten Sektor leistungsfähig zu erhalten, sei für den Bedarfsfall der eingeführte Schutzschirm dauerhaft im Sozialgesetzbuch V (SGB V) zu verankern.

Digitalisierung sinnvoll vorantreiben

„Mit Sorge“ sehe man bei der Digitalisierung eine „überhastete und vor allem politisch motivierte, viel zu enge Taktung“. Das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG, vom Bundestag am 6.5.2021 beschlossen) sei schon das dritte zur Digitalisierung im Gesundheitswesen in der laufenden Legislatur. Diese Geschwindigkeit berge „die große Gefahr“, Praktikabilität und Patientensicherheit zu vernachlässigen. Vor allem müsse man Sanktionen streichen, die den ärztlichen Bereich betreffen, und Anwendungen verschieben, die nicht direkt der medizinischen Versorgung dienten.

Medizinstudium attraktiver machen

Auch der wachsende Fachkräftemangel im Gesundheitswesen sei bedenklich. Zu einer erfolgreichen Nachwuchsförderung gehörten genügend Studienplätze sowie eine moderne und qualitativ hochwertige Ausbildung. Der Ärztetag befürwortete zwar die Pläne der Bundesregierung, das Medizinstudium mit einer Reform der Ärztlichen Approbationsordnung an sich ständig verändernde Versorgungsstrukturen, die demografische Entwicklung und die Dynamik der Digitalisierung anzupassen. Dies dürfe aber nicht zu einer kontraproduktiven Ausbildungsverdichtung führen. Um junge Ärztinnen und Ärzte nach der Facharztweiterbildung in der kurativen Medizin zu halten, brauche es attraktive berufliche Rahmenbedingungen in Kliniken und Praxen.

Weitere wichtige Entscheidungen des Deutschen Ärztetages betrafen die Streichung des strikten Verbotes der Suizidhilfe aus der Musterberufsordnung und die Einführung einer Facharzt-Weiterbildung „Innere Medizin und Infektiologie“ im Gebiet Innere Medizin. Gerade für Letzteres hatte sich der BDC nachdrücklich ausgesprochen.

Hier können Sie das Beschlussprotokoll zum 124. Deutschen Ärztetag einsehen. www.bundesaerztekammer.de/aerztetag/

G-BA nimmt Eingriff “Amputation beim diabetischen Fußsyndrom” in Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren auf

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seinen Sitzungen am 16. April 2020 und 18. März 2021 beschlossen, die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren um den Eingriff “Amputation beim diabetischen Fußsyndrom” in die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren aufzunehmen. Der Beschluss tritt am 27. Mai 2021 in Kraft.

Damit umfasst die Richtline nun folgende Eingriffe:

Eingriff 1: Mandeloperationen (Tonsillektomien, Tonsillotomien)
Eingriff 2: Gebärmutterentfernungen (Hysterektomien)
Eingriff 3: Arthroskopische Eingriffe an der Schulter
Eingriff 4: Amputation beim diabetischen Fußsyndrom
Eingriff 5: Implantationen einer Knieendoprothese

G-BA-Beschluss RiLi Zweitmeinungsverfahren - Amputation diabetischer Fuß