Alle Artikel von Holger Wannenwetsch

Mehr als eine Million Euro an Spenden für heilberufliche Flutopfer

Nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes beziffern Apobank, Kassenärztliche Vereini­gung Nordrhein (KVNO) und die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz die bisher eingegangenen Spendengelder für die von der Flutkatastrophe betroffenen Arztpraxen und Apotheken in Deutschland auf über eine Million Euro. Davor hatten Bundesärztekammer, Landesärztekammern und verschiedene Ärzteverbände, darunter auch der Berufsverband der Deutschen Chirurgen, Hilfeaufrufe gestartet.

Von der Flut waren in erster Linie Arztpraxen und Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz und Nordhrein-Westfa­len betroffen.

Zum Bericht des Deutschen Ärzteblattes.

Nicht verpassen: “gematik digital” am 25.8. zur Nutzung von KIM

Am 25. August von 17.00 bis 18.30 Uhr geht es in der Online-Reihe „gematik digital“ auch um die Nutzung des sicheren Kommunikationsdienstes KIM (Kommunikation im Medizinwesen). Ziel ist der sichere Austausch sensibler Gesundheitsdaten, wie zum Beispiel von Befunden, Röntgenbildern oder Abrechnungen über die Telematikinfrastruktur (TI). Dazu gibt es online die Möglichkeit, konkrete Hilfestellungen zu bekommen und Fragen zu diskutieren.

Mit der TI können Akteure im Gesundheitswesen über Einrichtungs-, System- und Sektorengrenzen hinweg miteinander kommunizieren.

Hier gibt es weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung.

Aktionsbündnis schreibt Deutschen Preis für Patientensicherheit aus

Das Aktionsbündnis Patientensicherheit hat den Deutschen Preis für Patientensicherheit 2022 ausgeschrieben. Gesucht werden bereits umgesetzte Ideen oder zukunftsweisende Forschungsarbeiten mit dem Ziel einer höheren Patientensicherheit. Bewerben können sich Einzelpersonen oder Teams aus dem Gesundheitswesen, Akteure aller Sektoren und Disziplinen.

Der Preis vergibt das Aktionsbündnis Patientensicherheit gemeinsam mit der Ecclesia Versicherungsdienst GmbH, der Inworks GmbH, der MSD Sharp & Dohme GmbH und der Thieme Gruppe.

Der erste Platz ist mit 10.000 Euro, der zweite mit 6.000 Euro und der dritte Platz mit 3.500 Euro dotiert.

Einsendeschluss ist der 07.11.2021.

Hier gibt’s zur Bewerbung.

Nähen, knoten, gipsen: Chirurgie-Workshop in Mechernich sucht noch interessierte Medizinstudenten

Für den Workshop „Chirurgie zum Mitmachen“ am 25. September 2021 am Kreiskrankenhaus Mechernich sucht der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) noch interessierte Medizinstudentinnen und –studenten. Leiter der Veranstaltung ist Prof. Dr. med. Jonas Andermahr, Chefarzt der Klinik für Unfall-, Hand-, und Wiederherstellungschirurgie. Der Workshop ist Bestandteil der Nachwuchskampagne des BDC „Nur Mut! Kein Durchschnittsjob: ChirurgIn”.

Je 45 Minuten stehen für die verschiedenen Arbeitsstationen zur Verfügung: für den Naht- und Knotenkurs, die minimalinvasive Chirurgie, den Gipskurs und die Osteosynthese. Davor gibt es Referate, die in die jeweiligen Themen einführen oder übergreifenden Charakter haben, wie zum Beispiel ein Vortrag zu den Karrierewegen in der Chirurgie.

Die letzten Veranstaltungen zur Nur Mut!-Reihe erfolgten pandemiebedingt ausschließlich als Online-Unterricht. Mit diesem Workshop nimmt der BDC nach etwa zwei Jahren seine Präsenzveranstaltungen wieder auf.

Ziel von „Chirurgie zum Mitmachen“ ist es, Studentinnen und Studenten das Fach Chirurgie praktisch näherzubringen. Der BDC steht dem chirurgischen Nachwuchs umfassend mit Rat und Tat zur Seite: Während des Studiums, vor der Abschlussprüfung, bei Bewerbung und Weiterbildung unterstützt der BDC mit Informationen, Tipps und praktischen Übungen.

Wann? 25. September 2021, von 9.00 – 16.00 Uhr

Wo? Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH
Zentrum für Orthopädie und Unfallchirurgie
Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie
St.-Elisabeth-Straße 2–6
53894 Mechernich

Zur Anmeldung

Zur Kampagne

eAU-Start mit Übergangsregelung bis 31.12.2021

Arztpraxen, die bis zum planmäßigen Start der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) am 1. Oktober 2021 noch nicht über die nötigen technischen Voraussetzungen verfügen, können übergangsweise bis zum 31.12.2021 das alte Verfahren nutzen. Bis dahin ist auch die Nutzung des „gelben Scheins“ (Muster 1) noch möglich.

Das haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband vereinbart. Mit der eAU sollen Ärztinnen und Ärzte Krankschreibungen digital an die Krankenkassen übermitteln.

PraxisNachrichten der KBV 12.08.2021

Deutscher Chirurgen Kongress 2022: Abstracts gesucht!

Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) bittet darum, für den 139. Deutschen Chirurgen Kongress in Leipzig (06.-08. April 2022) wissenschaftliche Abstracts einzureichen. Damit eröffnet sich für die Einreicher die Chance, an der Gestaltung des Programmes aktiv mitzuwirken. Der Kongress findet unter dem Motto “Gemeinsam lernen und heilen” statt. Geplant sind vor allem Präsenzveranstaltungen, aber auch Online-Formate.

Als Online-Prä-Kongress (28.-30. März 2022) sollen auch wieder Sitzungen der chirurgischen Forschung, Rapid Communications und Postersitzungen veranstaltet werden.

Hier geht’s zur Abstract-Einreichung.

Und hier finden Sie die Kongress-Website.

Noch freie Plätze für KBV-Webinar zu Kommunikationsdienst kv.dox

Die KBV bietet an vier Terminen im September ein einstündiges Webinar zum Kommunikationsdienst kv.dox an. Praxen benötigen spätestens zum geplanten Start der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) am 1. Oktober einen Kommunikationsdienst wie den kv.dox.

Im Fokus des Webinars stehen die Bestellung, Installation und Nutzung des E-Mail-Diensts.

Hier geht’s zu den Terminen und zur Anmeldung.

Unfallversicherung verlängert Corona-Regelungen

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat einseitig die Covid-19-Pauschale für D-Ärzte in Höhe von 4,00 € je persönlichem Arzt-Patientenkontakt zunächst bis 31.07.2021 verlängert. Zusätzlich soll es eine Option auf eine weitere Verlängerung in Abhängigkeit von der Entwicklung des aktuellen Infektionsgeschehens geben. Eine erneute Prüfung und Entscheidung hierzu ist für Mitte Juli vorgesehen.

Weiterhin wurden in einer gemeinsamen Erklärung abweichend vom Vertrag der Ärzte mit den Unfallversicherungsträgern die Regelungen zu den Punkten 2 bis 4 bis zum 30.09.2021 verlängert.

G-BA verlängert Sonderregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit

Der G-BA hat die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie aufgrund der COVID-19-Epidemie wie folgt angepasst: Die bundesweiten Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit per Telefon oder Videotelefonie wird bis zum 30. September 2021 verlängert. Diese Verlängerung tritt zum 1. 7. 2021 in Kraft und schließt sich somit direkt an die bisherige Regelung (Befristung bis zum 30.6.2021) an.

Links und Downloads

Beschluss des G-BA 17.06.2021