Alle Artikel von Holger Wannenwetsch

Zweitmeinungsanspruch zu Wirbelsäulen-OPs in Kraft getreten

Ab heute (19.11.2021) haben Versicherte einen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung vor bestimmten geplanten Operation an der Wirbelsäule. Grundlage ist ein entsprechender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

Damit können ambulant oder stationär tätige Ärztinnen und Ärzte mit passenden  Fachrichtungen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen beantragen, Zweitmeinungen abgeben und gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu dürfen. Dazu gehören auch die Fachrichtungen Orthopädie und Unfallchirurgie, Orthopädie, Chirurgie mit der Schwerpunktbezeichnung Unfallchirurgie und Neurochirurgie. Auf Patientenwunsch prüfen die Ärzte dann, ob eine empfohlene Operation medizinisch notwendig ist und beraten zu möglichen Alternativen.

Das Zweitmeinungsverfahren für planbare Operationen an der Wirbelsäule greift zum Beispiel für die dynamische und statische Stabilisierung (Osteosynthese und Spondylodese), die knöcherne Druckentlastung (Dekompression), für Facettenoperationen, Verfahren zum Einbringen von Material in einen Wirbelkörper, für die Entfernung von Bandscheibengewebe (Exzision) sowie das Einsetzen einer künstlichen Bandscheibe (Bandscheibenendoprothese).

Damit besteht nun Zweitmeinungsanspruch bei folgenden Eingriffen:

  • Amputation beim diabetischen Fußsyndrom
  • Eingriff an Gaumen- oder Rachenmandeln (Tonsillektomie, Tonsillotomie)
  • Eingriff an der Wirbelsäule
  • Gebärmutterentfernung (Hysterektomie)
  • Gelenkspiegelungen an der Schulter (Schulterarthroskopie)
  • Implantation einer Knieendoprothese

Mehr Informationen zum Zweitmeinungsverfahren bei planbaren Eingriffen gibt es auf der Website des G-BA.

Sondierungsgespräche: Wenig Konkretes, viele offene Punkte

In den Sondierungsgesprächen für eine Regierungskoalition haben die möglichen Partner SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zwar viele wichtige gesundheitspolitische Themen angeschnitten. Die Ergebnisse lassen jedoch viele Fragen offen. Insbesondere bei der konkreten Ausgestaltung besteht noch erheblicher Diskussionsbedarf.

So möchte man zwar die Vorsorge und Prävention als Leitprinzip allen Handels zugrunde legen und – als Lehre aus der Corona-Pandemie – insbesondere den öffentlichen Gesundheitsdienst digitalisieren und stärken. Wie das genau geschehen soll, bleibt aber unbestimmt.

Bei der Krankenhausfinanzierung möchte man die Fallpauschalen weiterentwickeln und im Hinblick auf Sektoren wie Geburtshilfe, Notfallversorgung sowie Kinder- und Jugendmedizin anpassen. Die sektorenübergreifende Kooperation und Vernetzung zwischen den verschiedenen Gesundheitseinrichtungen und -berufen soll ausgebaut werden. Dabei bleibt unklar, in welche Richtung sich die DRGs entwickeln sollen und ob die genannten Sektoren aus den Fallpauschalen herausgelöst werden sollen. Wie soll die sektorübergreifende Kooperation künftig aussehen?

In der Pflege ist vorgesehen, der Gewinnung von mehr qualifizierten ausländischen Pflegekräften Priorität einzuräumen. Mit einer Entbürokratisierung und einer besseren Nutzung der Digitalisierung sollen Pflegekräfte mehr Zeit für den Patienten selbst haben. Angestrebt werden zudem klare bundeseinheitliche Vorgaben zur Personalbemessung. Wie auch bei den anderen Maßnahmen, müssen aber auch hier konkrete Vorstellungen für die Umsetzung noch erarbeitet werden.

Die private soll weiterhin neben der gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung erhalten bleiben. Hier bleibt aber unklar, wie das Verhältnis GKV/PKV in Zukunft aussehen soll, zum Beispiel hinsichtlich Wechselmöglichkeiten oder Wahlfreiheit.

Herzlichen Glückwunsch: Dr. Burkhard Lembeck neuer BVOU-Präsident

Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) hat auf seiner Mitgliederversammlung im Rahmen des diesjährigen Deutschen Kongresses für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) 2021 Dr. Burkhard Lembeck mit sofortiger Wirkung zum neuen Präsidenten gewählt. Auch weitere Vorstandsmitglieder wurden bei diesem Anlass neu bestimmt, unter anderem die drei Vizepräsidenten und der Schatzmeister.

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. gratuliert Herrn Dr. Lembeck und dem neu gewählten Vorstand ganz herzlich und freut sich auf die Zusammenarbeit!

DGG-Jahrestagung “Faszination Gefäßchirurgie”: Jetzt anmelden!

Vom 13. bis 16.10.2021 findet im Congress Center Rosengarten in Mannheim die 37. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin statt. Die Tagung erfolgt in Form einer Hybridveranstaltung mit einem direkten wissenschaftlichen Austausch, einem webbasierten Streaming und der Möglichkeit eines On-Demand-Zuganges.

Das Tagungsmotto lautet: „Faszination Gefäßchirurgie: Innovativ und Offen“.

Das Motto spiegelt auch das sich immer weiter ausdehnende, breite Spektrum der Gefäßchirurgie mit endovaskulären Techniken, Hybrideingriffen und offenen Gefäßoperationen wider. Ziel ist es, die Expansion des Wissens und der neuen technischen Möglichkeiten in der Gefäßmedizin und Gefäßchirurgie darzustellen und weiter voranzubringen.

Das Programm zur Veranstaltung finden Sie hier.

Und hier geht’s zur Registrierung.

Bald Anspruch auf ärztliche Zweitmeinung vor Eingriffen an der Wirbelsäule

Wer vor bestimmten planbaren operativen Eingriffen an der Wirbelsäule steht, hat künftig Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Unabhängige und besonders qualifizierte Fachärztinnen und Fachärzte prüfen dann, ob die empfohlene Operation tatsächlich medizinisch notwendig ist.

Die Möglichkeit der ärztlichen Zweitmeinung soll dabei helfen, medizinisch nicht notwendigen Eingriffe zu verhindern. Mit dem Beschluss vom Donnerstag (16.9.2021) ergänzte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seine Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren (Zm-RL) um einen sechsten planbaren Eingriff.

Die Richtlinie umfasst bisher folgende Eingriffe:

Eingriff 1: Mandeloperationen (Tonsillektomien, Tonsillotomien)
Eingriff 2: Gebärmutterentfernungen (Hysterektomien)
Eingriff 3: Arthroskopische Eingriffe an der Schulter
Eingriff 4: Amputation beim diabetischen Fußsyndrom
Eingriff 5: Implantationen einer Knieendoprothese

Hier geht’s zum vollständigen Text der G-BA-Meldung.

G-BA-Beschluss RiLi Zweitmeinungsverfahren - Amputation diabetischer Fuß

GBA verlängert Corona-Sonderregeln bis 31. Dezember 2021

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag (16.9.2021) die Corona-Sonderregeln für die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten, für ärztlich verordnete Leistungen sowie für die telefonische Beratung in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Gründe für die Verlängerung Angesichts sind die leichte Übertragbarkeit der Delta-Variante des Coronavirus und die nur langsam voranschreitende Impfung der Bevölkerung.

Die Verlängerung betrifft die Sonderregeln, deren Geltungsdauer nicht an die epidemische Lage nationaler Tragweite geknüpft ist, sondern vom G-BA befristet beschlossen wurden.

Hier geht’s zur vollständigen G-BA-Meldung.

WINHO-Befragung zu Tumorkonferenzen: Bitte mitmachen!

Das Wissenschaftliche Institut der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen (WINHO) in Köln sucht noch Teilnehmer für seine Online-Befragung zu interdisziplinären Tumorkonferenzen und vergleichbaren Fallbesprechungen.  Die Befragung ist anonym und dauert bis zu 15 Minuten.

Hier geht’s zur Umfrage.

(Falls die Weiterleitung durch Anklicken des Links nicht direkt funktionieren sollte, kopieren Sie den Link bitte in die Adressleiste Ihres Internetbrowsers.)

An wen richtet sich die Befragung?

Die Befragung richtet sich an alle Ärzt*innen, die Patient*innen mit hämatologischen/onkologischen Erkrankungen versorgen, unabhängig von ihrer Fachrichtung, beruflichen Position und wie häufig sie bereits an Tumorkonferenzen teilgenommen haben.

Wir bitten explizit auch Ärzt*innen, die nicht oder unregelmäßig an Tumorkonferenzen und ähnlichen interdisziplinären Besprechungen teilnehmen, sich zu beteiligen.

Warum findet diese Befragung statt?

Interdisziplinäre Fallbesprechungen sind wichtige, aber auch sehr ressourcenintensive Bestandteile der Versorgung krebskranker Menschen. Dennoch gibt es in Deutschland kaum Daten zu Strukturen, Prozessen und Kriterien zur Qualitätssicherung und -verbesserung von Tumorkonferenzen und vergleichbaren interdisziplinären Besprechungen. Die Umfrage wurde in Zusammenarbeit mit Vertreter*innen verschiedener Fach- und Berufsverbände entwickelt. Die Ergebnisse sollen zur Weiterentwicklung qualitätssichernder Maßnahmen verwendet werden. Nur durch eine hohe Beteiligung seitens der Ärzteschaft kann eine aussagekräftige Datengrundlage hierfür geschaffen werden.

Bitte leiten Sie den Link zur Befragung auch an Ihre Kolleg*innen weiter!

Falls Sie Rückfragen zur Befragung haben oder weitere Auskünfte zum Projekt wünschen, stehe ich Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung. Das Projekt wird vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland gefördert.

Wenn Sie den Fragebogen bereits über andere Kanäle erhalten oder schon ausgefüllt haben, bitten wir diese Dopplung zu entschuldigen.

Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Weiterleitung der Online-Befragung!

bvmd mahnt “zeitnahe Umsetzung” der Approbationsordnung an

„Es braucht eine zeitnahe Umsetzung der Approbationsordnung, sonst kann eine zeitgemäße medizini­sche Versorgung der Bürgerinnen und Bürger in Zukunft nicht mehr gewährleistet werden”, sagte bvmd-Vizepräsident für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Philip Plättner, am Dienstag (7.9.21) gegenüber der Presse.

Nur eine hochwertige Ausbildung mit Stärkung der ambulanten Medizin werde auch langfristig die Versor­gung auch in strukturschwachen Regionen und auf dem Land sichern können, so Plättner.

Diese und weitere Herausforderungen lassen sich nach Auffassung des bvmd nur mit einer reformierten Approbationsordnung meistern. Bund und Länder sollen nun die Verhandlungen dazu zu einem Abschluss zu bringen.

Sinnvoll am weiterentwickelten Referentenentwurf sei das interprofessionelle Lernen, der praktisch orientierte Unterricht und eine stärkere Orientierung an der hausärztlichen Versorgung. Kritisch sieht man unter anderem die weitere  Aufsplittung der Staatsexamina in zusätzliche lokale Anteile, was die nationale Vergleichbarkeit der Abschlüsse gefährde.

Hier geht’s zur Pressemitteilung des bvmd vom 7.9.2021

Kodierunterstützung für Arztpraxen ab Januar 2022

Ab Januar 2022 erhalten Arztpraxen über ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) eine digitale Unterstützung beim Verschlüsseln von Diagnosen. Neue Regeln oder Vorgaben gibt es dabei nicht: Die ICD-10-GM ist und bleibt die Basis. Damit kommt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) einem Auftrag aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz nach.

Seit dem Jahr 2000 sind Vertragsärzte und -psychotherapeuten gesetzlich verpflichtet, ihre Diagnosen nach der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems, ICD) in der jeweils gültigen deutschen Fassung zu verschlüsseln.

Details zu Funktionen, Bausteinen und rechtlichen Grundlagen sowie ein Video zur Kodierunterstützung finden sich auf der Website der KBV.

Corona-Sonderregelungen des G-BA gelten nun bis 25. November weiter

Bestimmte Sonderregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu Leistungen betreffend Disease-Management-Programme, das Entlassmanagement von Krankenhäusern, die Kinderuntersuchungen U6 bis U9 und den Krankentransport gelten weiter bis zum 25. November 2021. Dies ist Folge des Bundestagsbeschluss von gestern (25.08.2021),  die „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wegen der Corona-Pandemie erneut um drei Monate zu verlängern.

Hinsichtlich des Entlassmanagements können Krankenhausärztinnen und -ärzte zum Beispiel weiterhin eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 14 Kalendertagen statt bis zu 7 Tagen nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus bescheinigen.

Alle weiterhin geltenden Sonderregelungen finden Sie hier.

Links und Downloads

Beschluss des G-BA 17.06.2021