Alle Artikel von Holger Wannenwetsch

QS-Dokumentation bei hüftgelenknaher Femurfraktur erst später

Heute (8.12.2021) tritt der Beschluss des Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) vom 21.10.2021 in Kraft, wonach sich in der Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur (QSFFx-RL) verschiedene Dokumentationsfristen um ein Jahr nach hinten verschieben.

Die Richtlinie wurde für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser am 22. November 2019 beschlossen. Sie legt Mindestanforderungen an die Struktur- und Prozessqualität fest und definiert zudem den Nachweis der Erfüllung dieser Mindestanforderungen und die Berichtspflichten. Die in der Richtlinie gefassten Mindestanforderungen gelten für die operative Versorgung von traumabedingten, nicht intraoperativ verursachten hüftgelenknahen Femurfrakturen im Erwachsenenalter.

Der vollständige Text zum Beschluss findet sich auf der Website des G-BA ebenso wie seine Begründung.

Hier geht’s zur Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur (QSFFx-RL).

GBA verlängert Corona-Sonderregeln

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute (2.12.2021) verschiedene zeitlich befristete Corona-Sonderregelungen bis Ende März 2022 verlängert.

Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA begründet das wie folgt: „Die vierte Welle der Corona-Pandemie zeigt uns deutlich, was es heißt, zu zögern und zu zaudern, statt vorbeugend entschlossen zu handeln: Es kostet Menschenleben… Mit unseren heutigen Beschlüssen leisten wir unseren Beitrag, um Krankenhäuser sowie Arztpraxen zu entlasten und zugleich Patientinnen wie Patienten zu schützen.”

Dabei geht es um Regelungen zu folgenden Bereichen:

  • Arbeitsunfähigkeit
  • Erleichterte Vorgaben für Verordnungen
  • Verlängerung der Vorlagefrist für Verordnungen
  • Verordnungen nach telefonischer Anamnese
  • Videobehandlung

Der vollständige Text zum Beschluss findet sich auf der Website des G-BA.

Deutscher Ärztetag: Klimaschutz nicht nur predigen, sondern praktizieren

Unter dem Schwerpunktthema „Klimaschutz ist Gesundheitsschutz“ ging am Dienstag (2.11.21) der 125. Deutsche Ärztetag in Berlin zu Ende. Man wolle nun auch in der Ärzteschaft Fakten schaffen, sagte Peter Bobbert, Mitglied im Vorstand der Bundesärztekammer und des Marburger Bundes. Die Zeiten freiwilliger Selbsterklärungen zu diesem Thema seien vorbei. Jetzt sei es Zeit für die Benennung ver­pflich­tender Ziele durch die Ärzteschaft, so Bobbert. Er stellte aber auch klar, dass ein resilientes und klimaneutrales Gesundheitswesen Geld koste, das man nun einfordern müsse.

Ein weiteres Ergebnis des Deutschen Ärztetages war die Ablehnung von Leistungs-, Finanz-, Ressourcen- und Verhaltensvorgaben, die ärztlich verantwortungsvolles Handeln berühren und mit dem ärztlich-ethischen Selbstverständnis unvereinbar sind. Laut Beschluss will man keine Entscheidungen treffen oder medizinische Maßnahmen vornehmen, die aufgrund wirt­schaftlicher Zielvorgaben erfolgten und dabei das Patientenwohl gefährden könnten. Die Politik solle dies als Appell verstehen, diese ärztliche Grundhaltung in der Gesetzgebung zu unterstützen.

Alle Beschlüsse der Delegierten des 125. Deutschen Ärztetages finden Sie hier.

Studie zur Corona-Pandemie: Kliniken regeln Operationsbetrieb autonom am besten

Pressemitteilung des BDC zum Operationsbetrieb in deutschen Kliniken während der Corona-Pandemie

Berlin, den 29.11.2021 – Angesichts der dramatischen Dynamik der SARS-CoV-2-Pandemie wird es unvermeidlich sein, das reguläre Operationsprogramm an den Kliniken zugunsten der Behandlung von Corona-Patienten einzuschränken. Die Betrachtung der bisherigen Wellen zeigt, dass die deutschen Kliniken während der zweiten und dritten Pandemiewelle in Abhängigkeit von den Inzidenzen und von der Dringlichkeit der Eingriffe dies eigenständig absolut situationsgerecht geregelt haben. Dagegen hat die behördlich angeordnete Absage elektiver Eingriffe während der ersten Welle zu einem undifferenzierten pauschalen Fallzahlrückgang in Kliniken geführt. Das ist das Ergebnis einer Studie, die auf einem Benchmarking-Programm des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten (BDA), des Verbandes für OP-Management (VOPM) und des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) beruht.

Die Studie basiert auf einer Analyse der Fallzahlentwicklung in der Allgemein- und Viszeralchirurgie sowie der Unfallchirurgie/Orthopädie während der zweiten (Herbst/Winter 2020/2021) und dritten Welle (Frühjahr 2021) bis zum 31. Mai 2021. „Aktuell müssen wir natürlich alles tun, um schwerer erkrankte COVID-Patienten stationär bestmöglich zu versorgen. Das gilt jedoch ebenso für andere schwerere elektive Krankheitsbilder. Wenn man die Auswahl der Patienten den Kliniken überlässt, erhält man ein sehr gut austariertes, sich selbst steuerndes System, das zeigen unsere Zahlen ganz klar“, sagt Dr. Jörg Rüggeberg, Vizepräsident des BDC. So sei deutlich erkennbar, dass Eingriffe mit hoher Dringlichkeit – die Krebsoperationen als Beispiel aus der Viszeralchirurgie – in der zweiten und dritten Welle nur mäßig rückläufig waren. Dagegen habe man bei Eingriffen, deren Verschiebung erfahrungsgemäß für Patienten mit keinen negativen Folgen verbunden sei, wie zum Beispiel die operative Versorgung von Hernien, deutliche Fallzahlrückgänge beobachtet, so Rüggeberg.

Hoher Fallzahlrückgang bei hoher Inzidenz, geringer Fallzahlrückgang bei niedriger Inzidenz: Auch in der Relation zwischen Operationsfrequenzen und Inzidenz zeigt sich der situationsgerechte Umgang der Kliniken mit der Pandemie. So ging die Fallzahl in den unfallchirurgisch-orthopädischen Hauptabteilungen in Hochinzidenzgebieten während der zweiten Welle um bis zu 40 Prozent zurück. In Niedriginzidenzgebieten lag der Rückgang im selben Zeitraum bei höchstens 18 Prozent. Während der ersten Welle dagegen sank die Fallzahl aufgrund der behördlichen Beschränkung elektiver Eingriffe insgesamt um bis zu 35 Prozent – und das trotz erheblich geringerer Inzidenzen im Vergleich zu den Folgewellen.

„Kliniken müssen immer dazu in der Lage sein, akute schwerere Eingriffe durchzuführen, besonders wenn es um bösartige Erkrankungen geht, um möglichst Folgeschäden für Nicht-COVID-Erkrankte zu minimieren. Niemand will gerne die Verantwortung einer Triage übernehmen, aber letztlich muss die individuelle Indikation der entscheidende Parameter sein. Die Kliniken haben gezeigt, dass sie in der Lage sind, in der Pandemie den Handlungsbedarf nach Dringlichkeit des Eingriffs und aktueller Inzidenzsituation vor Ort flexibel einzuschätzen. Diesen Spielraum darf ihnen die Politik trotz der unzweifelhaft angespannten Lage nicht nehmen“, appelliert Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, Präsident des BDC.

BDC vergibt Wolfgang Müller-Osten-Medaille und Journalistenpreis 2021

Pressemitteilung des BDC zur Vergabe der Wolfgang Müller-Osten-Medaille und des Journalistenpreises 2021

Berlin, den 26.11.2021 – Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) vergibt die Wolfgang Müller-Osten-Medaille in diesem Jahr gleich zweimal: An Prof. Joachim Jähne, Chefarzt der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie am Diakovere Henriettenstift Hannover, und an Dr. Michael Wagner, Facharzt für Chirurgie sowie für Orthopädie und Unfallchirurgie. Die Trägerin des Journalistenpreises der Deutschen Chirurgen 2021 ist Nina Horaczek, Reporterin bei der Wiener Wochenzeitung „Falter“.

Horaczek erhält die Auszeichnung für ihre Reportage „Emma lebt“, erschienen am 10. März 2021 im Falter. Sie handelt von einem kleinen Mädchen, das mit mehreren schweren, genetisch bedingten Fehlbildungen, unter anderem von Herz, Zwerchfell und Bauchwand, zur Welt kommt. Ihre Krankheit heißt „Pentalogie von Cantrell“ und ist extrem selten. Die Reportage schildert eindrücklich, wie Emma am Allgemeinen Krankenhaus Wien durch die fachübergreifende Behandlung von Kinderintensivmedizinern, Kinderchirurgen und Herzchirurgen therapiert wird, so dass sie heute ein einigermaßen normales Leben führen kann. „Gut recherchiert, lebendig beschrieben, laienverständlich dargestellt, das hat die Jury überzeugt“, so Dr. Friederike Burgdorf, Geschäftsführerin des BDC.

Dem ersten Preisträger der Wolfgang Müller-Osten-Medaille (WMO-Medaille) 2021, dem 1959 in Essen geborenen Jähne, gebührt die Auszeichnung vor allem für seinen Einsatz im Rahmen der deutschen Akademie für chirurgische Fort- und Weiterbildung des BDC. Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, Präsident des BDC und Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), ergänzt: „Daneben hat er sich intensiv für bessere Beziehungen zwischen BDC und DGCH engagiert und wichtige Impulse gesetzt.“ Jähne studierte Medizin von 1978 bis 1984 in Düsseldorf, Birmingham (Großbritannien) und an der Johns Hopkins University, Baltimore (USA).

Michael Wagner, zweiter WMO-Preisträger in diesem Jahr, absolvierte sein Medizinstudium von 1969 bis 1975 in Mainz, Heidelberg und München. Er war noch bis 2021 unter anderem aktives Mitglied in Arbeitsgruppen des Institutes für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) und im Arbeitskreis “Krankenhaus- & Praxishygiene” der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF). „Besondere Anerkennung gebührt ihm für seinen Einsatz in Fragen der Hygiene“, sagt H-J. Meyer. Seiner ehrenamtlichen Arbeit sei es mit zu verdanken, dass die Interessen von Chirurginnen und Chirurgen in Klinik und Praxis in nationalen und europäischen Gremien mit Erfolg vertreten waren.

Mit der WMO-Medaille würdigt der BDC seit 1997 Mitglieder, die sich als herausragende Persönlichkeiten mit großem Engagement für die Interessen von Chirurginnen und Chirurgen in Deutschland eingesetzt oder sich besondere Verdienste um den BDC erworben haben.

Koalitionsvertrag: Übergreifende Gesundheitsversorgung nur unter Beteiligung beider Sektoren

Pressemitteilung des BDC zur Vorstellung des Koalitionsvertrages am 24.11.2021

Berlin, den 25.11.2021 – Der im Vertrag der sogenannten „Ampelkoalition“ aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP für den Gesundheitsbereich vorgesehene Ausbau der Versorgung an der Sektorengrenze ist naheliegend und sachgerecht. Die geplanten integrierten Gesundheits- und Notfallzentren eröffnen die Chance, die Versorgung stärker am Bedarf der Bevölkerung auszurichten. „Gerade die Einbeziehung kurzstationärer Leistungen in dieses Konzept sehen wir sehr positiv. Allerdings muss der Gesetzgeber klarstellen, dass Leistungserbringer sowohl aus dem ambulanten als auch dem stationären Sektor in diesem Grenzbereich versorgen dürfen“, sagt Dr. Jörg Rüggeberg, Vizepräsident des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC).

Das soll sich auch im Vergütungssystem widerspiegeln: Die neuen, „ambulantisierten“ Leistungen sollen sektorengleich über sogenannte Hybrid-DRGs vergütet werden. „Im Endeffekt kommt es natürlich darauf an, welche Kalkulation genau man den Hybrid-DRGs zugrunde legt. Die Vergütung durch Hybrid-DRGs sollte man unbedingt dazu nutzen, auch kurzstationäre Aufenthalte in den neuen Versorgungsbereich zu integrieren“, so Dr. Friederike Burgdorf, Geschäftsführerin des BDC. „Allerdings wäre es wünschenswert, sektorübergreifende Versorgung nicht nur bei ambulanten Patienten oder sogenannten Kurzliegern umzusetzen, sondern zusätzlich Wege zu öffnen, institutionelle Grenzen in der Gesamtbehandlung der Patienten zu beseitigen und entsprechende Kooperationsmodelle zu fördern“, erklärt Dr. Rüggeberg.

Den auch in der Krankenhausplanung und -finanzierung gezeigten Reformwillen begrüßt der BDC grundsätzlich. So soll die Planung künftig statt auf Fachabteilungen auf Leistungsgruppen (zum Beispiel Endoprothetik oder Wirbelsäulenchirurgie) und auf Versorgungsstufen (also Primär-, Grund-, Regel-, Maximalversorgung, Uniklinika) basieren und sich zum Beispiel an der Erreichbarkeit und demografischen Entwicklung orientieren. Auch bei der Krankenhausfinanzierung sollen die Versorgungsstufen künftig eine Rolle spielen. Zusätzlich sollen erlösunabhängige Vorhaltepauschalen das System ergänzen. In Bundesländern, die diese „Leitplanken“ umsetzen, übernimmt der Bund dann einen Anteil der Investitionsfinanzierung. Im Gegenzug sollte der Bund nach Auffassung des BDC auch mehr Planungsbefugnisse erhalten, um länderübergreifende Aspekte besser berücksichtigen zu können.

Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, Präsident des BDC, sagt: „Bei alldem müssen wir aber ein gesundes Maß finden. Reformen sind insgesamt gut, wenn der Saldo zwischen Aufwand und Nutzen positiv ist, insbesondere, wenn ein deutliches qualitatives Plus in der Versorgung der Bevölkerung daraus resultiert. Reformen dürfen aber nicht zum Selbstzweck werden. Vor allem dürfen wir die Leistungserbringer nicht mit noch mehr bürokratischen Vorgaben belasten. Nicht zuletzt sieht die Ampelkoalition ja auch ein „Bürokratieabbaupaket“ vor. Dieses Vorhaben muss im Endeffekt auch wirklich umgesetzt werden.“

GBA: Meiste Corona-Sonderregeln gelten weiter

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) weist darauf hin, dass die meisten Corona-Sonderregelungen unabhängig vom Auslaufen der epidemischen Lage nationaler Tragweite morgen (25. 11.2021) weiter gelten. Der G-BA hat diese Regelungen bereits im September bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Dazu zählen

  • die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen
  • die erleichterten Vorgaben für Verordnungen und
  • die telemedizinische Heilmittelbehandlung.

Der vollständige Text zum Beschluss findet sich auf der Website des G-BA.

Die Sonderregelungen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind ebenfalls auf der Website des G-BA zusammengefasst.

Bundesärztekammer appelliert, Entwurf für neue GOÄ endlich umzusetzen

In einem Schreiben an die möglichen Partner einer sogenannten Ampelkoalition spricht sich die Bundesärztekammer (BÄK) nachdrücklich dafür aus, den vorliegenden Entwurf einer neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nun endlich umzusetzen.

Der Entwurf beschreibe das moderne ärztliche Leistungsspektrum inklusive von Innovationen in eigenständigen Gebührenpositionen. Diese umfassende Beschreibung basiere auf der Fachexpertise von 395 fachärztlichen Vertretern der Verbände und Fachgesellschaften und orientiere sich am aktuellen wissenschaftlichen Stand der Medizin. Die Verordnung dieses Entwurfes würde zur Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Rechtssicherheit beitragen und einen erheblichen Rückgang administrativer Kosten ermöglichen.

Die völlige überalterte GOÄ von 1996 führe immer mehr zu intransparenten und nicht nachvollziehbaren analogen Abrechnungen von nicht im Gebührenverzeichnis enthaltenen Leistungen. Dies löse einen erheblichen bürokratischen Aufwand und häufige Rechtsstreitigkeiten aus.

Der BDC unterstützt diese Initiative. Sie schließt auch die Lücke im jüngst publizierten Papier der AG Gesundheit und Pflege, die das Thema explizit nicht anspricht.

Schreiben der Bundesärztekammer 17.11.2021
Argumentationspapier neue GOÄ 10.11.2021

Bund soll Krankenhäuser mitfinanzieren – Ambulantisierung durch Hybrid-DRGs

Nach einem nun fertigstellten Papier der AG Gesundheit und Pflege soll der Bund künftig Krankenhäuser mitfinanzieren. Außerdem möchte man die Ambulantisierung durch Hybrid-DRGs fördern. Die Positionen aus diesem Papier gehen wohl im Wesentlichen in den Vertrag der Ampel-Koalition ein. Mit dessen Veröffentlichung ist in Kürze zu rechnen.

BDC-Geschäftsführerin Dr. Friederike Burgdorf fasst die wesentlichen Eckpunkte des Papiers der AG Gesundheit und Pflege zusammen:

Die Ambulantisierung bislang unnötig stationär erbrachter Leistungen soll künftig durch eine sektorengleiche Vergütung über Hybrid-DRGs gefördert werden. Ferner soll die Versorgung an der Sektorengrenze durch den Ausbau multiprofessioneller, integrierter Gesundheits- und Notfallzentren verbessert werden, die zukünftig eine sowohl ambulante als auch kurzstationäre Versorgung sicherstellen. Grundlage dafür soll eine sektorenübergreifende Versorgungsplanung sein.

Die Krankenhausfinanzierung und -planung sind weitere Kernpunkte des Papiers. Entwickelt werden soll eine auf Leistungsgruppen und Versorgungsstufen basierende Krankenhausplanung. Auch die Krankenhausfinanzierung soll künftig die Versorgungsstufen (Primär-, Grund-, Regel-, Maximalversorgung, Uniklinika) berücksichtigen. Ergänzt werden sollen außerdem erlösunabhängige Vorhaltepauschalen. Bei Umsetzung dieser „Leitplanken“ übernimmt der Bund einen Anteil der Investitionsfinanzierung des Landes. Kurzfristig sieht das Papier eine bedarfsgerechte und auskömmliche Finanzierung für die Pädiatrie, Notfallversorgung und Geburtshilfe vor. Für Krankenhäuser mit Weiterbildungsbefugnis zeichnet sich ein Vorteil ab: Mittel für Weiterbildung in den Fallpauschalen sollen künftig nur an die Kliniken anteilig ausgezahlt werden, die tatsächlich weiterbilden.

Die Notfallversorgung soll zukünftig in integrierten Notfallzentren in Zusammenarbeit von kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und Krankenhäusern erfolgen. Dabei soll den KVen die Option eingeräumt werden, die ambulante Notfallversorgung dort selbst sicherzustellen. Durch eine Verschränkung der Rettungsleitstellen mit den KV-Leitstellen und standardisierten Einschätzungssystemen (telefonisch, telemedizinisch oder vor Ort) will die AG Gesundheit eine bedarfsgerechtere Steuerung erreichen.

Bei der ambulanten Versorgung legt die Ampel einen besonderen Fokus auf strukturschwächere Regionen und Brennpunkte und greift vermehrt Punkte aus dem Programm von Bündnis 90/Die Grünen auf. Attraktiver gestaltet werden sollen zum Beispiel bevölkerungsbezogene Versorgungsverträge für ganze Gesundheitsregionen. In benachteiligten Kommunen und Stadtteilen sollen niedrigschwellige Beratungsangebote, wie zum Beispiel Gesundheitskioske, entstehen. Im ländlichen Raum sollen Gemeindeschwestern und Gesundheitslotsen unterstützen. Bei Unterversorgung wird die Versorgung nach dem Willen der Koalitionäre gemeinsam mit KVen sichergestellt und die Budgetierung der ärztlichen Honorare im hausärztlichen Bereich aufgehoben. Zudem soll die Gründung von kommunal getragenen Medizinischen Versorgungszentren und deren Zweigpraxen erleichtert werden.

Über allem schwebt auch in der neuen Legislaturperiode die fortgeschriebene Digitalisierungsstrategie mit „Fokus auf die Lösung von Versorgungsproblemen und die Perspektive der Nutzer*innen“, man mag es kaum glauben. Telemedizinische Leistungen inklusive Verordnungen, Videosprechstunden, Telekonsile, Telemonitoring und die telenotärztliche Versorgung sollen möglich sein und die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) beschleunigt werden.

Last but not least kündigen die Koalitionäre an: „Wir durchforsten das SGB V und weitere Normen nach überholten Dokumentationspflichten. Durch ein Bürokratieabbaupaket bauen wir Hürden für eine gute Versorgung der Patienten ab.“ – Na, wenn das kein vielversprechender Neustart ist!

AG Gesundheit und Pflege 19.11.2021

GBA: Video-Krankschreibung auch für unbekannte Patienten

Laut Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von heute (19.11.2021) können Vertragsärztinnen und Vertragsärzte künftig auch Patienten per Videosprechstunde krankschreiben, wenn sie ihnen bisher unbekannt waren. Allerdings können solche Versicherten erstmalig nur bis zu 3 Kalendertagen krankgeschrieben werden, für bekannte Versicherte sind es bis zu 7 Kalendertage.

Bereits seit Oktober 2020 können Ärztinnen und Ärzte auch mittels Videosprechstunde die Arbeitsunfähigkeit von Versicherten feststellen. Allerdings gilt dies bislang nur für die Versicherten, die in der Arztpraxis bereits bekannt sind.

Generelle Voraussetzung für die Krankschreibung per Videosprechstunde bleibt, dass sich die Erkrankung für eine Untersuchung per Videosprechstunde eignen muss.

Der vollständige Text zum Beschluss findet sich auf der Website des G-BA.