03.05.2023 Politik
ASV-Angebot zu Knochen- und Weichteiltumoren in Kraft
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat kürzlich bekannt gegeben, dass die aktualisierten Regelungen zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) von Patientinnen und Patienten mit Knochen- und Weichteiltumoren in Kraft getreten sind. Dieses ASV-Angebot war bislang nur als ambulante Leistung im Krankenhaus nutzbar. Ab sofort können sich nun auch niedergelassene Spezialistinnen und Spezialisten beteiligen oder eigene Fachteams dazu gründen. Alle Teams müssen ihre Teilnahme an der ASV bei den erweiterten Landesausschüssen anzeigen. Klinik-Teams, die zu den genannten Indikationen bereits eine ambulante Behandlung im Krankenhaus anbieten, haben per gesetzlicher Übergangsregelung nun drei Jahre Zeit, sich neu zu bilden, um die Anforderungen der ASV-Richtlinie zu erfüllen und gegebenenfalls ambulante Kooperationspartner mit einzubeziehen.
Neu in der ASV: Knochen- und Weichteiltumoren
Mit der Neufassung hat der G-BA den Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert. Einbezogen sind nun auch Erwachsene mit Desmoidtumoren (Diagnoseschlüssel ICD-10-Kode D48 und D48.1 bis 4) oder mit bösartigen Neubildungen des Bindegewebes (Diagnoseschlüssel ICD-10-Kode C49.9). Einige Leistungen wurden in den Behandlungsumfang der ASV neu aufgenommen, zum Beispiel die Beratung zur Sporttherapie. Auf Empfehlung einer fachübergreifenden Tumorkonferenz kann nun auch eine Positronenemissionstomographie (PET/CT) zur Lagebestimmung vor Operationen und zur Diagnosesicherung bei Rezidiven ergänzend verordnet werden. Neu wurden die Fachgruppen Pneumologie sowie Psychotherapie und Psychosomatik in den Kreis der bei Bedarf hinzuzuziehenden Spezialistinnen und Spezialisten aufgenommen.
Hintergrund:
Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) ist ein Angebot für Patientinnen und Patienten mit komplexen, schwer therapierbaren Erkrankungen. Spezialisierte Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachrichtungen arbeiten dabei in einem Team zusammen und übernehmen gemeinsam und koordiniert die Diagnostik und Behandlung. Eine ASV kann von Krankenhäusern sowie niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzten und Medizinischen Versorgungszentren angeboten werden.
Nach dem Gesetz ist eine ASV grundsätzlich möglich für Patientinnen und Patienten mit:
- Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen,
- seltenen Erkrankungen und Erkrankungszuständen mit geringen Fallzahlen sowie für
- hochspezialisierte Leistungen.
Weitere Hintergundinfos zur ASV
Weitere Artikel zum Thema
01.04.2011 Panorama
Radioaktive Stoffe machen krank
Bei einem nuklearen Unfall – zum Beispiel bei einer Kernschmelze im Reaktor oder im Abklingbecken für abgebrannte Elemente – werden radioaktive Stoffe, „Radionuklide“, freigesetzt. Im Folgenden listen wir die bei Atomunfällen am häufigsten in die Biosphäre gelangenden Radionuklide auf und stellen ihre Auswirkungen für die Gesundheit dar.
01.01.2011 BDC|Umfragen
Chirurgie am Limit
Nach einem Jahr intensiver Auswertungsarbeit können wir heute erste zusammenfassende Ergebnisse der vom BDC in Auftrag gegebenen Kosten-Struktur-Analyse chirurgischer Praxen vorlegen. An dieser Stelle möchte ich allen Teilnehmern danken, die sich der zugegeben erheblichen Mühe im Ausfüllen unserer Fragebögen unterzogen haben. Ohne deren aktive Mithilfe wären wir nicht in der Lage, heute hoch repräsentative und nicht anzweifelbare Daten herauszugeben, die für die zukünftige Bewertung chirurgischer Leistungen unverzichtbar sind.
01.07.2010 Politik
Kostenerstattung reloaded: Rösler und Ärzte offensiv
Geht es um Transparenz – oder um Geld und Systemwechsel?
01.07.2010 Politik
Die Reform der Reform der… Betrachtungen aus „Süd-Schweden“
Gerade einmal 18 Monate ist es her, dass die große
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.