01.03.2024 BG- und D- Arzt
Arztpraxis Tipp: Zugang zum D-Arzt-Verfahren für Kinderchirurginnen und -chirurgen
![](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/ebook/129787/OEBPS/images/p33.jpg)
Frage:
Ein Kinderchirurg in einer Kinderklinik mit sehr großer Notaufnahme möchte die Zulassung zum berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren erlangen und möchte gerne wissen, welche Voraussetzungen er dazu erfüllen muss. Dabei möchte er wissen, ob er noch 12 Monate weitere Tätigkeiten an einem SAV(Schwerstverletzungsartenverfahren)- oder VAV(Verletzungsartenverfahren)-Krankenhaus übernehmen müsste.
Antwort:
Für die Kinderchirurgen gelten leicht abweichende Regelungen für den Zugang zum D-Arzt-Verfahren. Mehr Informationen im Dokument Durchgangsarzt – Anforderungen für Kinderchirurgen (www.bit.ly/AnfoDARZT) der DGUV.
Folgende spezielle Bedingungen gelten (noch) für die Zulassung als niedergelassener kinderchirurgischer D-Arzt:
Eine Tätigkeit an einem VAV- oder SAV-Krankenhaus ist gemäß Option 1 nicht vorgeschrieben, wenn man zwei Jahre in einer unfallchirurgischen Abteilung gearbeitet hat, die auch verletzte Kinder behandelt.
Option 1: Mit Zeugnis nachgewiesene vollschichtige Tätigkeit über mindestens zwei Jahre in einer unfallchirurgischen Abteilung zur Behandlung Schwer-Unfallverletzter, in der auch Kinder behandelt werden.
Es ist allerdings anzunehmen, dass derartige unfallchirurgische Krankenhaus-Abteilungen auch zumindest über eine D-Arzt-Zulassung oder sogar das VAV- oder SAV-Verfahren verfügen.
Option 2: Mit Zeugnis nachgewiesene vollschichtige Tätigkeit über mindestens zwei Jahre in einer kinderchirurgischen Abteilung/Klinik mit traumatologischem Aufgabenschwerpunkt an einem von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern zum Verletzungsartenverfahren zugelassenen Krankenhaus.
Aus der Anlage lässt sich entnehmen, dass auch die zeitlichen und strukturellen Vorgaben noch nicht an den Reform-Stand der übrigen D-Arzt-Bedingungen mit dem Stand vom 1. Januar 2024 angepasst wurden. Wir haben dazu mit der DGUV Rücksprache gehalten und diese hat uns zugesichert, dass auch die Bedingungen für die niedergelassenen kinderchirurgischen D-Ärzte im Verlauf des Jahres 2024 an den Reform-Stand für die anderen D-Ärzte angepasst werden sollen.
Hier ist also etwas Geduld geboten. Allerdings ist auch für die Reform anzunehmen, dass ausgiebige Erfahrungen in der Kinder-Traumatologie und im D-Arzt-Verfahren weiterhin Voraussetzungen für eine Zulassung als kinderchirurgischer D-Arzt bleiben werden.
Kalbe, P: Zugang zum D-Arzt-Verfahren für Kinderchirurginnen und -chirurgen. Passion Chirurgie. 2024 März; 14(03/I): Artikel 04_03.
Autor des Artikels
![Profilbild von Kalbe](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/avatars/2489/1716976494-bpfull.jpg)
Dr. med. Peter Kalbe
Vizepräsident des BDCGelenkzentrum SchaumburgStükenstraße 331737Rinteln kontaktierenWeitere Artikel zum Thema
01.05.2011 BG- und D- Arzt
Überleitungsverfahren vom H-Arzt zum D-Arzt
Das Ende des sogenannten H-Arztes, das heißt in bestem Amtsdeutsch des an der „Heilbehandlung beteiligten Arztes“, wird eingeläutet. Dies geht aus der neuen Regelung der Berufsgenossenschaften hervor.
01.05.2011 BG- und D- Arzt
Der Beratungsarzt in der gesetzlichen Unfallversicherung
Für alle Ärzte, die Patienten zu Lasten der gesetzlichen Unfallversicherung behandeln, sind Beratungsärzte (BA) häufig unbekannte Kollegen, deren Tätigkeiten oft als unangenehme Kontrollen angesehen werden. Wer nimmt diese Position ein? Der Beratungsarzt (BA) ist Facharzt für Chirurgie, Unfallchirurgie oder Orthopädie, häufig in der Praxis oder Klinik tätig. Pensionäre scheiden zunehmend aus, angelehnt an die Regelungen der Beendigung der D-Arzt-Tätigkeit mit Ablauf des 68. Lebensjahres.
01.05.2011 Akademie aktuell
Gutachten richtig erstellen kann man lernen – Seminartermine
Bereits mit der Anmeldung zur Facharztprüfung für Chirurgie wird im Katalog der einzureichenden Unterlagen die selbstständige Durchführung von Gutachten verlangt. Beim weiteren Weg zum Arzt für Unfallchirurgie oder Arzt für Orthopädie/Unfallchirurgie muss dann auch wieder eine Anzahl von selbstständig erstellten Gutachten dokumentiert werden. Wo lernt der Kollege in der Ausbildung das Abfassen von Gutachten? Eher selten trifft man junge Kollegen in den angebotenen Gutachtenfortbildungen der Ärztekammern oder der Berufsgenossenschaften.
01.05.2011 BG- und D- Arzt
Der Arzt als Gutachter
Schon im alten Ägypten enthielt die Hieroglyphe für den Arzt einen Salbentopf und einen Schreibgriffel als Ausdruck der Behandlung und der Dokumentation (Herodot 490–420 v. Chr., 450 Ägypten-Reise; Carstensen, Schadewaldt, Vogt; Die Chirurgie in der Kunst, Econ Verlag 1983, S. 52). Seit Jahrhunderten und ins besondere heute ist die Dokumentation der ärztlichen Befunde und Behandlungsmaßnahmen für die Ausübung der Heilkunde aus fachlichen und rechtlichen Gründen zwingend und somit die Erstellung von Attesten und Gutachten eine originäre und primäre ärztliche Aufgabe.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.