01.03.2024 BG- und D- Arzt
Arztpraxis Tipp: Zugang zum D-Arzt-Verfahren für Kinderchirurginnen und -chirurgen
![](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/ebook/129787/OEBPS/images/p33.jpg)
Frage:
Ein Kinderchirurg in einer Kinderklinik mit sehr großer Notaufnahme möchte die Zulassung zum berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren erlangen und möchte gerne wissen, welche Voraussetzungen er dazu erfüllen muss. Dabei möchte er wissen, ob er noch 12 Monate weitere Tätigkeiten an einem SAV(Schwerstverletzungsartenverfahren)- oder VAV(Verletzungsartenverfahren)-Krankenhaus übernehmen müsste.
Antwort:
Für die Kinderchirurgen gelten leicht abweichende Regelungen für den Zugang zum D-Arzt-Verfahren. Mehr Informationen im Dokument Durchgangsarzt – Anforderungen für Kinderchirurgen (www.bit.ly/AnfoDARZT) der DGUV.
Folgende spezielle Bedingungen gelten (noch) für die Zulassung als niedergelassener kinderchirurgischer D-Arzt:
Eine Tätigkeit an einem VAV- oder SAV-Krankenhaus ist gemäß Option 1 nicht vorgeschrieben, wenn man zwei Jahre in einer unfallchirurgischen Abteilung gearbeitet hat, die auch verletzte Kinder behandelt.
Option 1: Mit Zeugnis nachgewiesene vollschichtige Tätigkeit über mindestens zwei Jahre in einer unfallchirurgischen Abteilung zur Behandlung Schwer-Unfallverletzter, in der auch Kinder behandelt werden.
Es ist allerdings anzunehmen, dass derartige unfallchirurgische Krankenhaus-Abteilungen auch zumindest über eine D-Arzt-Zulassung oder sogar das VAV- oder SAV-Verfahren verfügen.
Option 2: Mit Zeugnis nachgewiesene vollschichtige Tätigkeit über mindestens zwei Jahre in einer kinderchirurgischen Abteilung/Klinik mit traumatologischem Aufgabenschwerpunkt an einem von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern zum Verletzungsartenverfahren zugelassenen Krankenhaus.
Aus der Anlage lässt sich entnehmen, dass auch die zeitlichen und strukturellen Vorgaben noch nicht an den Reform-Stand der übrigen D-Arzt-Bedingungen mit dem Stand vom 1. Januar 2024 angepasst wurden. Wir haben dazu mit der DGUV Rücksprache gehalten und diese hat uns zugesichert, dass auch die Bedingungen für die niedergelassenen kinderchirurgischen D-Ärzte im Verlauf des Jahres 2024 an den Reform-Stand für die anderen D-Ärzte angepasst werden sollen.
Hier ist also etwas Geduld geboten. Allerdings ist auch für die Reform anzunehmen, dass ausgiebige Erfahrungen in der Kinder-Traumatologie und im D-Arzt-Verfahren weiterhin Voraussetzungen für eine Zulassung als kinderchirurgischer D-Arzt bleiben werden.
Kalbe, P: Zugang zum D-Arzt-Verfahren für Kinderchirurginnen und -chirurgen. Passion Chirurgie. 2024 März; 14(03/I): Artikel 04_03.
Autor des Artikels
![Profilbild von Kalbe](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/avatars/2489/1716976494-bpfull.jpg)
Dr. med. Peter Kalbe
Vizepräsident des BDCGelenkzentrum SchaumburgStükenstraße 331737Rinteln kontaktierenWeitere Artikel zum Thema
01.02.2024 BG- und D- Arzt
Arztpraxis Tipp: Durchgangsarztbericht nach älteren oder abgeschlossenen Behandlungen
Auf verschiedenen unfallmedizinischen Tagungen und auch anderweitigen Fortbildungen wurde seitens der Unfallversicherungsträger der Wunsch/die Empfehlung ausgesprochen, dass auch bei älteren beziehungsweise zunächst abgeschlossen Behandlungen im Unfallzusammenhang mit nachfolgender Wiedervorstellung länger als drei Monate nach der letzten Behandlung ein Durchgangsarztbericht (F1000) erstellt werden sollte.
29.01.2024 BG- und D- Arzt
Reform der D-Arzt-Versorgung – Was tut sich, und was ist weiter notwendig?
Die Anzahl der tätigen Durchgangsärzte ist sowohl in den Krankenhäusern als auch in den Praxen seit Jahren rückläufig. Der BDC macht sich gemeinsam mit den anderen Berufsverbänden u. a. in der Gemeinsamen BG-Kommission (GBK) für eine stetige Verbesserung der Bedingungen der D-Ärzte stark, um diesen Trend aufzuhalten und die Tätigkeit attraktiv zu gestalten.
23.01.2024 BG- und D- Arzt
Reform der D-Arzt-Bedingungen seit 1. Januar 2024
Auch durch das Engagement des BDC ist es in mehrjährigen Gesprächen mit der DGUV gelungen, wesentliche Verbesserungen zu erreichen.
01.09.2023 BG- und D- Arzt
DALE-UV – Einbahnstraße der digitalen Kommunikation
Alle Durchgangsärztinnen und -ärzte kennen das DALE-UV-Verfahren. Seit 2007 ist der digitale Versand von D-Arzt- und Verlaufsberichten, Ergänzungs- und Abschlussberichten (F2222) sowie der Gebühren-Rechnungen eine der Bedingungen für die Teilnahme am Durchgangsarzt-Verfahren (Unterpunkt 5.5. der D-Arzt-Bedingungen).
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.