01.05.2022 Politik
KV-Vertreterversammlung: Wie man hineinkommt und was es bringt
![](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/ebook/110392/OEBPS/images/10-750x460.jpg)
In diesem Jahr wählen die Mitglieder vieler Kassenärztlicher Vereinigungen die nächste Vertreterversammlung (VV) für die Legislatur von 2023 bis 2028. Wer sich dort neu als Delegierte:r engagieren und zur Wahl stellen möchte, spricht am besten zunächst mit einem amtierenden Mandatsträger oder einem sonstigen erfahrenen Kollegen in seiner Region, der sich schon auskennt. Das bedeutet zwar Aufwand, aber auch die Möglichkeit, die Arbeit im einem sehr wichtigen Gremium der Selbstverwaltung mitzugestalten und gesundheitspolitische ärztliche Themen im Sinne der Fachgruppe voranzutreiben. Mit diesem Fazit schloss eine Informationsveranstaltung mit Experten des BDC und des Berufsverbandes Niedergelassener Chirurgen (BNC) am 23. Februar 2022 unter der Moderation von BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe.
Wahlberechtigte und wählbare Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigungen sind die niedergelassenen Vertragsärzte und -psychotherapeuten, die bei Vertragsärzten oder Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) angestellten Ärzte sowie die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden ermächtigten Krankenhausärzte.
Was genau macht die Vertreterversammlung?
Die VV wird oft auch als „Parlament“ der in ihrem Bereich ansässigen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte bezeichnet. Die Wahlen der Delegierten finden alle sechs Jahre statt, so lange dauert eine Amtszeit. Die VV trifft alle wichtigen Entscheidungen für die Körperschaft. Sie wählt den Vorstand, vertritt die Mitglieder gegenüber dem Vorstand und überwacht ihn. Zu den wesentlichen Aufgaben der VV gehört der Beschluss der Satzung, die Festlegung des Haushaltsplans und die Aufstellung des Honorarverteilungsmaßstabs. Außerdem bildet die VV mehrere Ausschüsse, unter anderem den Hauptausschuss, der sie bei der Wahrnehmung ihrer Kontrollaufgaben unterstützt.
Die Wahlen zur VV erfolgen laut Sozialgesetzbuch nach den Grundsätzen der Verhältniswahl aufgrund von Listen- und Einzelwahlvorschlägen. Die Wahlvorschläge müssen von einer Mindestzahl von Wahlberechtigten unterschrieben sein. Die Wahlordnungen unterscheiden sich in den einzelnen KVen und werden übrigens von den jeweiligen Vertreterversammlungen beschlossen. Teilweise ähnelt der Wahlmodus dem der Bundestagswahl: Die eine Hälfte der Stimmen erhalten somit die direkt gewählten Kandidaten eines Wahlkreises, die andere Hälfte entfällt auf die Kandidaten auf den Wahllisten. In anderen KVen kommt das d‘Hondt-Verfahren zur Anwendung.
Wie komme ich als Chirurgin/Chirurg auf eine Wahlliste?
Wer bisher noch keine Gremienarbeit geleistet hat, sich aber gut vorstellen kann, für die VV zu kandidieren, sollte sich zunächst beim zuständigen Berufsverband grundsätzlich informieren. Auch ein Mandat beim Berufsverband, zum Beispiel als Regionalvertreter:in des BDC, kann für eine Kandidatur zur VV von Vorteil sein. Oder aber man spricht einfach die aktuellen Vertreter für seine Fachgruppe in der VV an. Erfahrene Gremienteilnehmende können als Türöffner dienen und jungen ärztlichen Kolleginnen oder Kollegen dabei helfen, Licht ins Dunkel der Gremienarbeit zu bringen.
Hinsichtlich der VV-Wahl ist die Aufstellung gemeinsamer Facharztlisten am erfolgversprechendsten, das heißt, im Falle von Chirurgen, von Listen mit verwandten oder ähnlichen Fachgruppen, auf jeden Fall aber mit Fachärzten. So können zum Beispiel Jüngere nachrücken, wenn ältere, in den Listen weiter oben platzierte Kolleginnen oder Kollegen, ausscheiden. Nicht zu vergessen: Auch ermächtigte Ärzte sind stimmberechtigt. Gerade weil in diesem Bereich die Chirurgen (ähnlich wie die Internisten) stark vertreten sind, haben die chirurgischen Stimmen dieser Ärztegruppe ein besonderes Gewicht.
Warum sollte ich für die VV kandidieren?
Zugegeben: Gremienarbeit ist nicht immer einfach. Und sie kostet Zeit. Sitzungen finden oft am Mittwoch- oder Freitagnachmittag oder am Samstagvormittag statt. Allerdings bietet die Wahl in die Vertreterversammlung die Möglichkeit, die gesundheitspolitische Agenda für sich und die eigene Facharztgruppe mitzugestalten und die Verhältnisse im gewünschten Sinne zu beeinflussen. Auch gibt es Aufwandsentschädigungen, die zumindest so hoch sind, dass das Ganze kein Zuschussgeschäft wird. Alles in allem: Es ist auf jeden Fall den Versuch wert!
Auf der BDC-Website sind alle aktuellen Mandatsträger der BDC-Landesbände mit ihren Kontaktdaten aufgeführt.
Die Vorsitzenden der regionalen Arbeitsgemeinschaften Niedergelassener Chirurgen (ANC) unter dem Dach des BNC finden Sie mit ihren Kontaktdaten auf der Website des BNC.
Die Experten der gemeinsamen Informationsveranstaltung von BDC und BNC am 23. Februar 2022 stehen für nähere Auskünfte und Beratungen zur Kandidatur bereit:
Für den BDC:
- Dr. Peter Kalbe, Vizepräsident des BDC
- Dr. Jörg-Andreas Rüggeberg, Vizepräsident des BDC
- Dr. Björn Ackermann, Regionalvertreter des BDC|Bremen
- Dr. Ralf Schmitz, Vorsitzender des BDC|Schleswig-Holstein
Für den BNC:
- Jan Henniger, Vorsitzender des BNC und 2. Vorsitzender des HCV (Hessen)
- Dr. Christoph Schüürmann, ehemaliger Vorsitzender des BNC
Wannenwetsch H: KV-Vertreterversammlung: Wie man hineinkommt und was es bringt. Passion Chirurgie. 2022 Mai; 12(05): Artikel 04_05.
Autor des Artikels
![Profilbild von](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/avatars/32175/1660313544-bpfull.jpg)
Holger Wannenwetsch
Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitBerufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) kontaktierenWeitere Artikel zum Thema
13.11.2019 Politik
Keine Experimente: Moderne Vergütung statt Einheits-Bürokratie
In einer gemeinsamen Erklärung erläutern die Bundesärztekammer, der Verband der Privaten Krankenversicherung und der Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen, wie dieses Ziel des Koalitionsvertrages in der Praxis am besten erreicht werden kann.
11.11.2019 Krankenhaus
Zi-Broschüre: „Zahlen zur ambulanten Notfallversorgung in Deutschland“
Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung hat aktuelle Daten zur ambulanten Notfallversorgung sowie zum ärztlichen Bereitschaftsdienst ausgewertet und in einer Informationsbroschüre zusammengefasst.
08.11.2019 Politik
Bundestagsentscheidungen zu den neuen Gesetzen
Am 07.11.2019 hat sich der Bundestag mit drei Gesetzesentwürfen aus dem BMG befasst: Ausbildungsregeln für ATA/OTA, Digitale-Versorgungs-Gesetz und das MDK-Reformgesetz.
08.11.2019 Politik
Krankenkassen fordern eine Abspaltung vom Medizinischen Dienst
Der Medizinische Dienst wird künftig organisatorisch von den Krankenkassen gelöst und als unabhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts ausgestaltet. Zudem wird die Prüfung der Krankenhausabrechnung einheitlicher und transparenter gestaltet. Strittige Kodier- und Abrechnungsfragen sollen systematisch vermindert werden. Dies regelt das "Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen - MDK-Reformgesetz", was der Deutsche Bundestag am 07.11.2019 in 2./3. Lesung beschlossen hat.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.