29.08.2019 Aus- & Weiterbildung
APS und Medizinstudierende fordern feste Einbindung des Themas Patientensicherheit
Im Jahr 2018 haben sich die Ärztekammern mit rund 11.000 potentiellen Behandlungsfehlern auseinandergesetzt – die Dunkelziffer ist weitaus höher. Um diese Zahl nachhaltig zu senken, setzt sich das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) seit vielen Jahren für eine Einbindung des Themas Patientensicherheit in alle medizinischen Studiengänge und Ausbildungsberufe ein. Gemeinsam mit der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) fordert das APS nun in einer Erklärung, Patientensicherheit im Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin (NKLM) umfassend zu berücksichtigen.
Im Rahmen eines Masterplans, der 2020 die Grundstrukturen des Medizinstudiums reformieren soll, dient der NKLM zukünftig als Orientierungshilfe. Zentrales Anliegen von APS und bvmed ist es, dass die Patientensicherheit hier umfassend Eingang findet, um sich auch in der Lehre und letztendlich der Versorgung zu etablieren. „Die Evidenz und Erfahrung der letzten 20 Jahre haben gezeigt, dass trotz intensiver Bemühungen auf dem Feld der Patientensicherheit noch keine angemessene Sicherheitskultur etabliert werden konnte“, sagt Dr. Ruth Hecker, zweite Vorsitzende des APS. Einzelmaßnahmen wie Checklisten oder Fehlermeldesysteme seien alleine nicht ausreichend, um die Patientensicherheit signifikant zu erhöhen. Im APS-Weißbuch, einem Wegweiser für zentrale Verbesserungen der Patientenversorgung, fordert das Aktionsbündnis mit Blick auf die Patientensicherheit einen verstärkten Fokus auf proaktives und individuelles sicherheitsgerichtetes Verhalten.
Hecker, die Leiterin der Stabsstelle Qualitätsmanagement und klinisches Risikomanagement am Universitätsklinikum Essen ist, beschäftigt sich besonders mit der Einbindung des Themas Patientensicherheit als Kernkompetenz an medizinischen Fakultäten. „Wünschenswert wäre es, wenn jeder angehende Arzt und jede angehende Ärztin sich bereits vor ihrer Approbation mit dem Thema Patientensicherheit auseinandergesetzt und als Routine verinnerlicht hat“, fügt Hecker hinzu. Hierfür nimmt sie die Lehre in die Verantwortung: „Idealerweise werden die Studierenden bereits in der Ausbildung dazu befähigt, durch verschiedene Strategien eigene Unsicherheiten zu erkennen und resiliente Handlungsweisen zu entwickeln.“ Dies dient dem Patienten als auch dem Medizinstudierenden und erhöht die Chance, dass junge Ärzte frühzeitig darauf hinweisen, wenn sie unsicheres Handeln erkennen, Risiken erleben oder die Patientenversorgung selbst nicht sicher durchführen können. Ein solches sicherheitsgerichtetes Verhalten kann die Anzahl von Fehlern, die Patientenschäden zur Folge haben können, reduzieren.
Mit der gemeinsamen Erklärung fordern APS und bvmd die frühzeitige Vermittlung von Strategien und Verhaltensweisen zur Patientensicherheit an Medizinstudierende, um sie damit auf die wachsende Komplexität und Dynamik des Arztberufs vorzubereiten. Persönliche Kompetenzen müssen demnach ebenso in die Lehrpläne einfließen wie fachliche. „Patientensicherheit ist keine Fußnote und kein Querverweis, sondern Ziel der Verantwortung von angehenden Ärztinnen und Ärzten, auch als zukünftige Führungskräfte“, fügt Hecker schließend an.
Quelle: Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS), Am Zirkus 2, 10117 Berlin, www.aps-ev.de, 28.08.2019
Weitere Artikel zum Thema
01.02.2018 Aus- & Weiterbildung
Nachwuchsförderungsprogramm der DGCH und des BDC für Studierende
Im Sommer 2017 fand bereits zum fünften Mal in Folge die Veranstaltung „Chirurgische Woche“ in Tübingen statt, an welcher 25 Studenten aus Berlin, Düsseldorf, Greifswald, Marburg, München, Würzburg, Kiel, Köln aber auch Thessaloniki (GRC) und Riga (LVA) teilnahmen. Die „Chirurgische Woche“ ist eine Initiative der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) sowie dem Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) zur Begeisterung Studierender für die Chirurgie und Förderung des chirurgischen Nachwuchses durch enge Einbindung der Assistenten in das Kursprogramm.
20.12.2017 Aus- & Weiterbildung
Studienplatzvergabe teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar
Die bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften über das Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen an staatlichen Hochschulen sind, soweit sie die Zulassung zum Studium der Humanmedizin betreffen, teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute verkündetem Urteil entschieden. Die beanstandeten bundesgesetzlichen Rahmenvorschriften und gesetzlichen Regelungen der Länder über die Studienplatzvergabe für das Fach Humanmedizin verletzen den grundrechtlichen Anspruch der Studienplatzbewerberinnen und -bewerber auf gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot. Außerdem verfehlen die landesgesetzlichen Bestimmungen zum Auswahlverfahren der Hochschulen teilweise die Anforderungen, die sich aus dem Vorbehalt des Gesetzes ergeben. Eine Neuregelung ist bis zum 31. Dezember 2019 zu treffen.
01.10.2017 Aus- & Weiterbildung
Berufspolitische Themen im Fachbereich Thoraxchirurgie
diejenigen unter Ihnen, die bereits Mitglieder im BDC sind, haben offensichtlich im Rahmen einer Entscheidungsfindung erkannt, wie wichtig aktive Berufspolitik ist. Der BDC ist der größte chirurgische Berufsverband in Europa. Da drängt sich zwangsläufig die Frage auf, welche spezifischen Themen im Referat Thoraxchirurgie für eine zahlenmäßig vergleichsweise kleine Berufsgruppe als relevant erachtet werden.
01.09.2017 Aus- & Weiterbildung
Interview mit Christian Reeps – Neues Gesicht in der Nachwuchskampagne
Die BDC-Nachwuchskampagne „Nur Mut! Kein Durchschnittsjob: ChirurgIn“ hat ein neues Gesicht für die Gefäßchirurgie: Prof. Dr. med. Christian Reeps. Auf der Webseite www.chirurg-werden.de werden im Rahmen der Kampagne alle Säulen der Chirurgie von Chirurgen und Chirurginnen vorgestellt, die von ihren persönlichen Erfahrungen in der Chirurgie erzählen.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.