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19.12.2008: In Schleswig Holstein wird ab Januar 2009 ambulantes Operieren nur gegen Zusage der Kostenübernahme erfolgen. Alles andere würde die niedergelassenen Operateure in den Ruin treiben.

Durch Beschluss im Schiedsamt Schleswig-Holstein vom 26.11.2008 wurde der Punktwert für alle operativen Leistungen mit 3,5 Cent festgeschrieben.

sämtliche bestehenden Strukturverträge werden zum Ablauf des Jahres 2008 von den Kassen gekündigt. Damit ergibt sich für die ambulant tätigen Operateure ab dem nächsten Jahr ein Honorarverlust von ungefähr 20%. Der Preis für ambulante Operationen setzt sich zu etwa 80% aus Technik-, Raum- und Personalkosten zusammen. Der ambulant operierende Chirurg erbringt seine hoch qualifizierte operative Leistung ohne eigenes Entgeld.

Diese Situation kann verständlicherweise nicht akzeptiert werden. In einer vom Regionalvertreter Schleswig-Holstein einberufenen Sitzung am 17.12.2008 in Kiel wurde das weitere Vorgehen intensiv diskutiert. Es waren etwa 70% der niedergelassenen Mitglieder im BDC Schleswig-Holstein anwesend, was für einen Flächenstaat eine bemerkenswerte Quote ist. Vom Regionalvertreter Dr. Schmitz wurde das Konzept vorgestellt, das derzeit in Zusammenarbeit mit sämtlichen operativ tätigen Berufsverbänden, der Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände (GFB) sowie der Ärztegenossenschaft Schleswig-Holstein mit Unterstützung der lokalen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) erarbeitet wird. Ziel ist kurzfristig über ein Moratorium von zwei Quartalen den Status quo unter Fortzahlung der Vergütung in Höhe der Strukturverträge zu sichern. Während dieser Zeit soll dann mit allen beteiligten Fachgruppen, Verbänden und Kassenvertretern ein geeignetes und tragfähiges Konzept entwickelt werden. Dieses soll die ambulante Versorgung in Schleswig Holstein auf Dauer sichern.

Sollte es kurzfristig nicht zur Fortsetzung der Strukturverträge über die Jahreswende kommen, so soll ab dem 19.01.2009 ein Patient nur dann ambulant operiert werden, wenn von seiner Krankenkasse eine schriftlich zugesicherte Kostenübernahmeerklärung in Höhe der Preise aus dem Jahr 2008 vorliegt.  Dieses Vorgehen wurde von den anwesenden Mitgliedern in einem Akt bemerkenswerter Solidarität einstimmig angenommen. Der BDC Schleswig-Holstein folgt so der Entscheidung des ANC Schleswig-Holstein vom 03.12.2008.

Bei Rückfragen steht Ihnen gerne Dr. Ralf W. Schmitz, Regionalvertreter BDC Schleswig-Holstein zur Verfügung.

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