17.09.2024 BDC|News
Aktuelle Leitlinie Händehygiene in englischer Sprache
Die öffentlich zugängliche aktualisierte Leitlinie zur Händehygiene ist nun auf Englisch erschienen. Vizepräsident Dr. Peter Kalbe hat an deren Übersetzung maßgeblich mitgewirkt.
Die Konsensus basierte Leitlinie ist in folgende Themen untergliedert: Prävention nosokomialer Infektionen durch hygienische Händeantiseptik, Prävention postoperativer Wundinfektionen durch chirurgische Händeantiseptik, Infektionsprävention in der Bevölkerung durch Händeantiseptik bei epidemischer bzw. pandemischer Situation, Händewaschung aus sozialer und infektionspräventiver Indikation, Auswahl von Alkoholbasierten Händeantiseptika und von Waschlotionen, medizinische Handschuhe und Schutzhandschuhe, Voraussetzungen für die Händehygiene, Hautschutz und Hautpflege, Qualitätssicherung der Umsetzung der Maßnahmen der Händehygiene und rechtliche Aspekte.
Die Leitlinie wurde von der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene in Zusammenarbeit mit 22 Fachgesellschaften, 2 Berufsverbänden, dem Deutschen Pflegerat, der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen, der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt Österreich und der deutschsprachigen Interessengruppe der Fachexperten/innen für Infektionsprävention und Berater für Spitalhygiene erarbeitet.
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„Das Nonplusultra sind die Prüfungssimulationen“
ZUR PERSON Marijke van der Laan hat Ende Juni 2022 die M3-Abschlussprüfung erfolgreich bestanden. Seit Anfang August ist sie Assistenzärztin in der Klinik für Akut- und Notfallmedizin des Mönchengladbacher Krankenhauses Kliniken Maria Hilf. Sie befindet sich in der Weiterbildung zur Fachärztin für Innere Medizin. Allen, die kurz vor der Abschlussprüfung stehen, empfiehlt sie, die für die Approbation erforderlichen Unterlagen (Führungszeugnis, Beglaubigungen des Abiturs und des zweiten Staatsexamens) schon während der Lernzeit rechtzeitig zu beantragen. Bei einem frühen Berufsstart werde es sonst knapp mit der rechtzeitigen Ausstellung der Approbation, die man für den Antritt der Weiterbildungsstelle benötige.
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