10.03.2021 BDC|News
Aktualisierte Corona-Testverordnung tritt in Kraft
Seit dem 8. März 2021 hat jeder Bürger Anspruch auf mindestens einen Schnelltest pro Woche. Das sieht die neugefasste Corona-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor, die in dieser Woche veröffentlicht wurde und rückwirkend zum 8. März in Kraft tritt.
Das Angebot gilt für alle asymptomatischen Personen. Sie können sich nunmehr regelmäßig beispielsweise in einem Testzentrum oder in einer Arztpraxis präventiv testen lassen. Auch Apotheken, Rettungs- und Hilfsorganisationen sowie weitere Einrichtungen dürfen diese PoC-Antigentests anbieten, wenn der Öffentliche Gesundheitsdienst sie damit beauftragt.
Bei einem positiven Antigen-Test hat der Bürger Anspruch auf eine bestätigende Testung mittels eines PCR-Tests nach der Testverordnung (TestV). Fällt auch dieser Test positiv aus und es gibt einen begründeten Verdacht auf das Vorliegen einer Virusvariante, besteht Anspruch auf eine variantenspezifische PCR-Testung.
Die Beauftragung des PCR-Tests im Labor kann durch dieselbe Einrichtung erfolgen, die den Schnelltest durchgeführt hat – also durch das Testzentrum, die Arztpraxis oder die Apotheke. Sie verwendet dazu das Formular OEGD. Es ist über die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) erhältlich.
Die Testung von Mitarbeitenden sowie Patienten und Bewohnern in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt vorrangig den Einrichtungen selber überlassen. Neu ist, dass die Einrichtungen zukünftig für die bestätigende Diagnostik nach einem positiven PoC-Test unmittelbar einen PCR-Test in einem Labor veranlassen können.
Absenkung der Sachkosten zum 1. April
In der Testverordnung ist auch die Höhe der Vergütung der Schnelltests geregelt. Danach erhalten Haus- und Fachärzte sowie Zahnärzte für den Abstrich inklusive Beratung und Ausstellung einer Bescheinigung 15 Euro. Nichtärztlich oder nichtzahnärztlich geführte Einrichtungen, die mit der Testung beauftragt werden, beispielsweise Apotheken, können 12 Euro abrechnen.
Die Sachkosten für den Test werden bis Monatsende unverändert mit bis zu 9 Euro erstattet. Ab April werden höchstens sechs Euro je Test gezahlt. Die KBV hatte in ihrer Stellungnahme zum Entwurf der TestV die Absenkung scharf kritisiert. Sie konnte nun zumindest erreichen, dass die Kostenpauschalen nicht schon zum 8. März reduziert wurden.
Abrechnung aller Testungen über die KVen
Sämtliche Anbieter wie Ärzte, Zahnärzte, Testzentren, aber auch Apotheker rechnen die Testungen und die Sachkosten mit der ortsansässigen Kassenärztlichen Vereinigung ab. Die Kosten übernimmt der Bund.
Um die Leistungen mit der KV abrechnen zu können, ist für Nicht-KV-Mitglieder eine vorherige Registrierung erforderlich. Die Details dazu müssen noch festgelegt werden. Die Testverordnung sieht vor, dass die KBV hierfür ihre Vorgaben zur Abrechnung von Leistungen nach der TestV bis zum 22. März anpasst.
Die KBV muss die Vorgaben mit weiteren Beteiligten abstimmen. Die Inkraftsetzung soll in der kommenden Woche erfolgen.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Weitere Artikel zum Thema
01.06.2019 BDC|News
Prof. Julia Seifert arbeitet weiter mit BDC-Vorstand – Dr. P. Kalbe tritt ihre Nachfolge als Vizepräsident an
Bei der letzten BDC-Mitgliederversammlung beim Chirurgenkongress wurde Dr. Peter Kalbe zum Nachfolger von Prof. Dr. Julia Seifert gewählt. Die bisherige Vizepräsidentin Julia Seifert wird weiterhin – vor allem bei den Themen Hygiene und Weiterbildungsordnung – eng mit dem erweiterten BDC-Vorstand zusammenarbeiten.
01.06.2019 BDC|News
Editorial: Unsere Kongresse: Alle Jahre wieder
Es ist zwar kein gesetzlicher Feiertag, der alljährlich ansteht, unsere wissenschaftlichen Kongresse sind aber für viele von uns eine ebenso feste Größe im Jahreskalender, vor allem für die jeweiligen Präsidenten und die chirurgischen Fachgesellschaften und Verbände. Und auch in diesem Jahr möchte ich die Gelegenheit nutzen, den wissenschaftlichen Leitern und ihren Teams ganz herzlich zu danken. Aus eigener Erfahrung kann ich gut nachempfinden, welche Belastungen und zeitliche Verpflichtungen notwendig sind, einen immer wieder interessanten Kongress bei Berücksichtigung der neuesten Entwicklungen zu planen und durchzuführen.
01.06.2019 BDC|News
Editorial: Drei Monate im Amt – Es gibt viel zu tun
Noch sind die berühmten ersten 100 Tage nicht vergangen und doch hatte ich bereits die Chance, viele von Ihnen, den aktiven Mitgliedern des Berufsverbands der Deutschen Chirurgen e. V. (BDC), persönlich kennenzulernen.
01.06.2019 Akademie aktuell
Bundeskongress Chirurgie: Update Niederlassung
„Ich freue mich, dass wir es geschafft haben, insgesamt 17 Verbände beim Bundeskongress hier in Nürnberg begrüßen zu dürfen“, eröffnete der Kongressleiter Dr. med. Michael Bartsch die Veranstaltung. „Auch dass die Studierenden und junge Ärzte eine eigene Sitzung haben, freut mich sehr.“
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.