24.01.2024 Politik
Ärztliche Zweitmeinung – Zahl registrierter Ärztinnen und Ärzte steigt
Die Zahl der für eine Zweitmeinung zur Verfügung stehenden Ärztinnen und Ärzte wächst stetig an. Besonders viele dieser Expertinnen und Experten stehen zum Thema Schulterarthroskopie (512) und zu Implantationen von Knieendoprothesen (443) bereit. Erheblich stieg die Zahl der Zweitmeinungsgebenden zu Wirbelsäuleneingriffen an. Sie hat sich allein im zweiten Jahr des Bestehens dieses Verfahrens versechsfacht. Bezogen auf alle planbaren Eingriffe, für die es ein Zweitmeinungsverfahren gibt, verteilen sich die registrierten Ärztinnen und Ärzte im Jahr 2022 folgendermaßen:
- Schulterarthroskopie: 512 (Vorjahr 451)
- Implantationen einer Knieendoprothese: 443 (Vorjahr 341)
- Hysterektomie (Gebärmutterentfernung): 417 (Vorjahr 426)
- Eingriffe an der Wirbelsäule: 302 (Vorjahr 50)
- Tonsillektomie (Mandeloperation): 252 (Vorjahr 245)
- Amputation beim diabetischen Fußsyndrom: 106 (Vorjahr 63)
- Herzkatheteruntersuchungen und Ablationen am Herzen: 62 (in 2022 neu)
- Implantation Herzschrittmacher, Defibrillator oder CRT-Aggregat: 82 (in 2022 neu)
Zweitmeinungsleistungen können von ambulant oder stationär tätigen Ärztinnen und Ärzten abgerechnet werden, wenn sie eine entsprechende Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung haben. Ein rechtlicher Zweitmeinungsanspruch besteht seit Ende des Jahres 2018 zu mittlerweile 11 Eingriffen. Zu drei davon (Gallenblasenentfernungen, OPs zum Hüftgelenkersatz und an Aortenaneurysmen) traten die entsprechenden Regelungen aber erst nach 2022 in Kraft, deshalb sind die Zahlen dazu im vorliegenden Bericht noch nicht enthalten.
Beschlusstext auf den Seiten des G-BA
Weiterführende Informationen auf den Seiten der KBV.
Weitere Artikel zum Thema
11.11.2022 Pressemitteilungen
Hybrid-DRGs entscheidend für Überwindung der Sektorengrenzen
Mit der nun von der Koalition gewünschten Einführung einer speziellen sektorengleichen Vergütung für ambulant mögliche, bislang aber überwiegend stationär erbrachte Operationen würde der Gesetzgeber einen entscheidenden Schritt zur Überwindung der Sektorengrenzen im Gesundheitswesen machen.
08.11.2022 BDC|News
BDC in Rheinland-Pfalz unterstützt KV-Forderung nach Inflationsausgleich
In einer Pressemitteilung fordern heute (8.11.2022) die KV Rheinland-Pfalz und 30 ärztliche Berufsverbände - darunter auch der BDC-Landesverband Rheinland-Pfalz - einen Inflationsausgleich für niedergelassene Vertragsarzt- und Vertragspsychotherapeutenpraxen.
07.11.2022 DRG
Finanzierung der deutschen Krankenhäuser soll reformiert werden
Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach erklärte auf der 140. Hauptversammlung
01.11.2022 Politik
Zwei gelebte Projekte stellen sich vor
Presseagentur Gesundheit: Worum geht es bei dem Projekt? Universitätsklinikum Bonn: Ein Ziel der Förderungen im Rahmen des Krankenhauszukunftgesetz (KHZG) ist die verstärkte Einbindung des Patienten in den Behandlungsprozess. Schon zu Beginn soll die Aufnahme des Patienten insbesondere im ambulanten Umfeld deutlich verbessert werden. Wir etablieren daher einen Self-Check-In für die Patienten. Ähnlich wie beim Flughafen-Check-In werden in zentralen Klinikbereichen Patientenkioske aufgestellt, an denen die Patienten die administrative Aufnahme selbst durchführen können: Nach Einlesen der Versichertenkarte, elektronischer Unterschrift unter die Aufnahmedokumente und Einscannen von mitgebrachten Befunden werden die Patienten auf ihren aktuellen Termin hingewiesen und in den Wartebereich der entsprechenden Ambulanz geleitet. Von dort können sie dann direkt über ein ins Krankenhausinformationssystem (KIS) integriertes Aufrufsystem in den Behandlungsraum gerufen werden. Auch der Ruf per SMS ist möglich, sodass die Patienten nicht an den Warteraum gebunden sind.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.