04.02.2020 Niederlassung
Änderungen bei der praktischen Umsetzung des „Terminservice-Gesetzes“ (TSVG)
In der Dezemberausgabe der PASSION CHIRURGIE berichteten wir zuletzt über die Änderungen durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) für die niedergelassenen Chirurgen. Dabei hatten wir im vorletzten Absatz über Beanstandungen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) berichtet. Mit Schreiben vom 2. Dezember 2019 hat das BMG nun mitgeteilt, an den Auflagen für die Sachverhalte LANR statt BSNR und Behandlungsfall statt Arztgruppenfall nicht mehr festzuhalten.
Dies hat Auswirkungen auf die praktische Umsetzung, die wir hier kurz darstellen:
- Dringliche Hausarzt-Überweisung:
Es bleibt nunmehr bei der ursprünglichen Festlegung durch den Bewertungsausschuss, dass der vermittelnde Hausarzt die Betriebsstätten-Nummer (BSNR) der Facharzt-Praxis angeben muss, in welche die Vermittlung erfolgte (also nicht die LANR des Facharztes).
- Extrabudgetäre Vergütung für TSVG-Fälle:
Die extrabudgetäre Vergütung betrifft nach Rücknahme der Beanstandung des BMG jetzt doch nur – wie ursprünglich vom Bewertungsausschuss beschlossen – den Arztgruppenfall und nicht den gesamten Behandlungsfall. Dies hat nur Auswirkungen auf fachübergreifende Gemeinschaftspraxen und MVZ.
- TSVG-Aufschläge auch für Ermächtigte Ärzte:
Darüber hinaus wurden auf Intervention des BMG die prozentualen Aufschläge auf die Grundpauschale für die rasche Terminvermittlung (Septemberausgabe der PASSION CHIRURGIE) auch für die beschleunigte Terminvergabe bei ermächtigten Krankenhausärzten freigegeben.
Über Auswirkungen des TSVG werden wir Sie weiter informieren.
Kalbe P: Änderungen und Auflagen zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Passion Chirurgie. 2020 Januar, 10(01): Artikel 04_07.
Autor des Artikels
Dr. med. Peter Kalbe
Vizepräsident des BDCGelenkzentrum SchaumburgStükenstraße 331737Rinteln kontaktierenWeitere Artikel zum Thema
01.09.2019 BDC|News
Umsetzung des TSVG – Konsequenzen für niedergelassene Chirurgen
Der Vizepräsident des BDC, Dr. Peter Kalbe, nimmt Stellung zum TSVG und gibt praktische Tipps.
18.06.2019 Niederlassung
Intersektorale Versorgung – eine Einbahnstraße?
Bedingt durch technischen Fortschritt und demografische Entwicklung verlagert sich Leistungsgeschehen immer mehr in die ambulante Versorgung. Komplexe Prozeduren, die ehemals ausschließlich vollstationär erbracht werden konnten, sind Eingriffe mit allenfalls kurzzeitigen stationären Aufenthalten geworden, sofern sie nicht gänzlich ambulant erbringbar sind. Aus Sicht des Gesetzgebers, aber auch der Fachöffentlichkeit und insbesondere der Krankenhäuser, wird die Ambulantisierung zum Anlass genommen, unter dem Oberbegriff „Intersektorale Versorgung“ echte und vermeintliche Sektorengrenzen einzureißen.
01.05.2019 Niederlassung
Und auch das geht: Einzelpraxis und Belegarzt
Es gibt sie noch, die einzelärztliche chirurgische Praxis, aber es wird immer schwerer sich als einzelner Arzt zu halten. Ich bin seit elf Jahren als Einzelarzt in einer chirurgischen Praxis in Schweinfurt (Unterfranken) niedergelassen und habe trotz erheblicher Konkurrenz ein gutes Auskommen.
01.05.2019 Niederlassung
Editorial: Gemeinsam stark! Sektorenübergreifende Versorgung
In den letzten Jahren gab es unter den niedergelassenen Vertragsärzten reichlich Grund zur Klage wegen ungenügender finanzieller Ausstattung, überbordender Bürokratie und drohender Regressregelungen bei der Verordnung von Medikamenten und Heil- und Hilfsmitteln. Seit einigen Monaten aber ist die Aufregung nun besonders groß und dies bemerkenswerterweise, obwohl vom BMG nun die schon seit Jahren geforderte Entbudgetierung, zumindest teilweise, in Aussicht gestellt wird. Der Hintergrund ist, dass die angebotenen Honorarzuwächse verknüpft werden mit einem erheblichen Eingriff des Staates in die eigentlich freiberufliche Praxisführung, niedergeschrieben im anstehenden Terminservice und Versorgungsgesetz (TSVG). In seltener Einigkeit haben sich die Vertragsärzte und -psychotherapeuten dagegen zur Wehr gesetzt und werden dies auch weiter tun – zum Wohle der Versorgung der uns anvertrauten Patienten.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.