01.08.2018 BG- und D- Arzt
Abschläge wegen Nichtteilnahme zur Notfallversorgung für Belegkrankenhäuser
Durch den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die Erstfassung der Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß § 136c Absatz 4 SGB V, § 5 Abs. 2 vom 19.04.2018 werden die Belegkrankenhäuser von der Teilnahme an der Notfallversorgung grundsätzlich ausgeschlossen und stattdessen verpflichtet, einen Abschlag für die Nichtteilnahme an der Notfallversorgung hinzunehmen.
Bei einem angenommenen und inzwischen teilweise praktizierten Abschlag i. H. v. 50 Euro je Fall verlieren Belegkrankenhäuser je nach Leistungsspektrum ca. zwei bis drei Prozent ihres Erlösbudgets. Dieses ist eine kritische Größe für die wirtschaftliche Stabilität der Belegkrankenhäuser in einer Zeit, in der gerade das Belegarztwesen und damit die Zukunft der Belegkrankenhäuser gefährdet ist.
Weitere Informationen und Antworten der DKG und des GKV-Spitzenverbandes:
- Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen 01/2018: „Über- und Fehlversorgung in deutschen Krankenhäusern: Gründe und Reformoptionen“
- Schreiben von 8 Belegkrankenhäusern in Schleswig-Holstein und Hamburg an den Gemeinsamen Bundesausschuss
- Antwort der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft DKG
- Antwort des GKV Spitzenverbandes
Autor des Artikels
Dirk Farghal
Stellv. Regionalvertreter des BDC|Landesverband BayernVorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Beleg- und Kooperationsärzte (AG BeKo) im BDCStellv. Vorsitzender RNC im BDCÄrztlicher Leiter MVZ Rothenburg o.d.T. kontaktierenWeitere Artikel zum Thema
20.12.2021 BG- und D- Arzt
Mehr Geld für BG-Gutachten ab 01. Januar 2022
In der gesetzlichen Unfallversicherung steigen zu Jahresbeginn die Gebühren für Gutachten. Damit können Ärzte unter anderem höhere Gebühren für Rentengutachten und freie Gutachten abrechnen. Das hat die Ständige Gebührenkommission beschlossen.
01.11.2021 BG- und D- Arzt
Anpassungen der ambulanten D-Arzt-Versorgung
Die Attraktivität des D-Arzt-Verfahrens lässt scheinbar nach. Parallel dazu zeigt die Statistik rückläufige D-Arzt-Zahlen in der Niederlassung. Darüber hinaus berichten Kolleginnen und Kollegen aus ländlichen Bereichen und vor allem aus Einzelpraxen, dass es keine oder kaum Interessenten für die Übernahme einer D-Arzt-Praxis gäbe.
01.10.2021 BG- und D- Arzt
Neue Abrechnungspositionen in der UV-GOÄ für die Befundung anderenorts angefertigter Bildgebung durch den Durchgangsarzt
Seit Jahren hat sich der Berufsverband Deutscher Chirurgen (BDC) bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) dafür eingesetzt, den erheblichen Aufwand für die Auswertung von Röntgenbildern und Bildgebung durch CT und MRT durch den behandelnden Durchgangsarzt zusätzlich zu vergüten. Zum 1.7.2021 sind nunmehr nach einem jahrelangen Diskussionsprozess mit den Gebührenpositionen 35 und 36 entsprechende GO.-Nrn. in die UV-GOÄ aufgenommen.
16.07.2018 BG- und D- Arzt
Abschläge bei Notfallversorgung für Belegkrankenhäuser
Durch den G-BA-Beschluss über die Erstfassung der Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß § 136c Absatz 4 SGB V, § 5 Abs. 2 vom 19.04.2018 werden die Belegkrankenhäuser von der Teilnahme an der Notfallversorgung grundsätzlich ausgeschlossen und stattdessen verpflichtet, einen Abschlag für die Nichtteilnahme an der Notfallversorgung hinzunehmen.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.