09.08.2018 Krankenhaus
328.500 Pflegevollkräfte für 19,5 Millionen im Krankenhaus behandelte Fälle im Jahr 2017
Im Jahr 2017 versorgten 328 500 Pflegevollkräfte knapp 19,5 Millionen stationär im Krankenhaus behandelte Fälle. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, waren das 3 400 Pflegevollkräfte oder 1,0 % mehr als im Jahr zuvor. Bei Vollkräften handelt es sich um die auf die volle tarifliche Arbeitszeit umgerechneten Beschäftigten im Pflegedienst. Rückläufig war dagegen die Zahl der Behandlungsfälle (-77 500 oder -0,4 %). Mehrfachzählungen einer Person sind möglich, wenn Patientinnen und Patienten mehrfach im Jahr behandelt wurden.
In 1 943 Krankenhäusern Deutschlands standen für die stationäre Behandlung der Patientinnen und Patienten insgesamt 497 200 Betten zur Verfügung. Annähernd jedes zweite Krankenhausbett (48,0 %) stand in einem Krankenhaus eines öffentlichen Trägers. Jedes dritte Bett (33,2 %) befand sich in einem freigemeinnützigen Haus. Der Anteil der Krankenhausbetten in Einrichtungen privater Träger betrug 18,8 %. Die durchschnittliche Bettenauslastung lag bei 77,8 %. Der Krankenhausaufenthalt dauerte im Durchschnitt 7,3 Tage.
Rund 909 800 Vollkräfte waren in den Krankenhäusern tätig. Knapp 161 200 Vollkräfte gehörten zum ärztlichen Dienst und 748 600 zum nichtärztlichen Dienst, einschließlich der 328 500 Vollkräfte im Pflegedienst. Die Zahl der Vollkräfte nahm im Vergleich zum Vorjahr im ärztlichen Dienst um 3 000 (+1,9 %) zu, im nichtärztlichen Dienst um knapp 26 300 (+3,6 %).
Circa 2,0 Millionen Fälle wurden im Jahr 2017 stationär in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt. Das waren 18 600 Behandlungsfälle mehr als im Vorjahr (+0,9 %).
In 1 143 Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen standen 163 900 Betten zur Verfügung. Anders als bei den Krankenhäusern sind bei den Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen private Träger die größten Anbieter, auf die fast zwei Drittel aller Betten entfielen (65,6 %). Einrichtungen öffentlicher Träger verfügten über 18,7 % der Betten. Den geringsten Anteil hatten freigemeinnützige Einrichtungen mit 15,7 % des Bettenangebots. Die durchschnittliche Bettenauslastung lag bei 83,8 %. Der Aufenthalt in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung dauerte im Durchschnitt 25 Tage.
Rund 8 800 Vollkräfte im ärztlichen Dienst und 83 900 Vollkräfte im nichtärztlichen Dienst – darunter 21 300 Pflegevollkräfte – versorgten 2017 die vollstationären Patientinnen und Patienten in den Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden, www.destatis.de, 08.08.2017
Weitere Artikel zum Thema
07.01.2022 Krankenhaus
Länder beantragen drei Milliarden Euro Fördermittel für Krankenhäuser
Mehr als 6.000 Anträge mit einem Volumen von über drei Milliarden Euro haben die Bundesländer insgesamt bis zum 31. Dezember 2021 im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) gestellt.
01.01.2022 Krankenhaus
Krankenhäuser: 2020 mehr Überschuss als im Vorjahr, 2021 aber mit negativer Prognose
Im Vergleich zu 2019 ist der Anteil der Allgemeinkrankenhäuser, die im Jahr 2020 einen Jahresüberschuss erwirtschaften konnten, von 46 auf 60 Prozent deutlich angestiegen. Entsprechend ging der Anteil der Häuser mit einem Jahresfehlbetrag im selben Zeitraum von 44 auf 29 Prozent zurück.
17.12.2021 Krankenhaus
G-BA legt für Operationen bei Brust- und Lungenkrebs Mindestmengen fest
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16. Dezember 2021 für Operationen bei Brust- und Lungenkrebs Mindestmengen festgelegt. Wenn ein Krankenhaus bei Operationen von Brust- und Lungenkrebs über Routine und Erfahrung verfügt, sind die Behandlungsergebnisse nachweislich besser.
01.12.2021 Krankenhaus
Anpassung der Mindestmenge Ösophagus: Jetzt Handeln der Zentren, Träger und Länder erforderlich
Am 01.01.2021 trat die novellierte Mindestmengenregelung (Mm-R) für resezierende komplexe Eingriffe am Organsystem Ösophagus für Erwachsene des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in Kraft (§136b Abs. 1 Nr. 2 SGB V für nach §108 zugelassene Krankenhäuser nach Anlage Nr. 3). 26 statt bisher zehn Eingriffe je Standort und Jahr sind nun – nach einer Übergangsphase – ab 2023 erforderlich.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.