17.06.2024 BDC|News
Mustervorlage – Hygieneplan in der Arztpraxis
Wir möchten unsere Mitglieder darüber informieren, dass die 2. Auflage der „Mustervorlage – Hygieneplan in der Arztpraxis“ durch das Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der KVen und der KBV fertiggestellt wurde. Sie finden den „Musterhygieneplan“ unter diesem Link. Auf Anfrage bei den Hygieneberatern der KVen können Sie auch eine Word-Datei für die praxiseigene Anpassung erhalten.
Ziel des Musterhygieneplans ist es, den Praxen ein Unterstützungs- und Serviceangebot für das Erstellen des eigenen Hygieneplans an die Hand zu geben. Dieser berücksichtigt sowohl den Patienten- als auch den Mitarbeiterschutz. Hintergrundinformationen liefert die Broschüre „Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden“ (3. Auflage; 2023), welche ebenfalls vom Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der KVen und der KBV stammt.
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Rechtsbeistand für BDC-Mitglieder
Nachdem im April 1960 der Berufsverband gegründet war, beschloss acht Jahre später der geschäftsführende Vorstand in Hamburg in seiner Sitzung am 10.02.1968 die Schaffung eines Justitiariats und gleichzeitig die Zusammenarbeit mit dem Justitiar, Prof. Dr. med. h.c. W. Weißauer. Professor Weißauer erklärte sich damals bereit, für die Beratung in grundsätzlichen rechtlichen Fragen, die mit der Berufspolitik zusammenhängen, zur Verfügung zu stehen und zwar in folgenden juristischen Bereichen: Arztrecht, Straf-, Zivil-, Verfassungs- und öffentliches Recht. 1968 hatte der BDC 1.433 Mitglieder, sein Kassenstand betrug 50.158,61 DM.
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