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Nach Ansicht der Ärzteschaft ist die Einwilligung nach Aufklärung eine der wesentlichen Bedingungen der ethischen Zulässigkeit jeder medizinischen Behandlung und Forschung. Nicht jeder sei gleichermaßen in der Lage, dieses Recht für sich wahrzunehmen, beispielsweise Kinder und Jugendliche, psychisch Kranke oder Menschen mit geistigen Behinderungen. Der 119. Deutsche Ärztetag forderte die politischen Entscheidungsträger auf, diesen Anspruch der Patienten strukturell und finanziell zu unterstützen. Richtungsweisend sollte die im Deutschen Ärzteblatt vom 15.04.2016 bekannt gemachte Stellungnahme “Entscheidungsfähigkeit und Entscheidungsassistenz in der Medizin” der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer sein. Die Delegierten befassten sich auch mit der medizinischen Indikation von medizin-fremden Erwägungen und Einflüssen. Sie sprachen sich dafür aus, diese davon freizuhalten und ihre Bedeutung als Kernelement der ärztlichen Tätigkeit und Identität sowie als normatives Korrektiv zu stärken. Die medizinische Indikation als wesentliches Instrument für eine evidenzbasierte, sichere und effiziente Patientenversorgung sei unabdingbare Voraussetzung für ärztliches Handeln und Kernelement der ärztlichen Tätigkeit. Neben der Einwilligung des Patienten stelle sie eine zentrale Voraussetzung ärztlicher Maßnahmen dar.

In einer weiteren Entschließung wurde die Bundesregierung aufgefordert, Sorge zu tragen, dass operative Eingriffe bei Neugeborenen, Säuglingen und Kindern grundsätzlich nur unter effektiver Sedierung und Schmerzausschaltung durch einen Arzt durchgeführt werden dürfen.

Zudem sprach sich das Ärzteparlament für bessere Bedingungen für Hausärzte bei der allgemeinen ambulanten palliativen Versorgung aus. Im Mittelpunkt aller Bemühungen zur Verbesserung der Palliativversorgung müsse der Patient stehen, der selbstbestimmt entscheide, wo er die letzte Lebensphase verbringen möchte. “In der Regel werden Patienten den Wunsch haben, in der häuslichen bzw. vertrauten Umgebung zu sterben”, stellten die Delegierten fest. Aus diesem Grund sei es notwendig, die Versorgungsmöglichkeiten im ambulanten Bereich insbesondere durch Hausärzte auszubauen.

Verbesserungsbedarf konstatierte die Ärzteschaft auch bei der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV). Hier müssten die Hausärzte neben den Palliativmedizinern und spezialisierten Pflegediensten obligatorisch als Netzwerkpartner eingebunden werden. Um den Patienten möglichst wenig Versorgerwechsel zuzumuten, müsse der Hausarzt auch in der stationären oder teilstationären palliativen Versorgung weiterhin Ansprechpartner bleiben können.

Außerdem forderten die Abgeordneten bessere strukturelle Rahmenbedingungen für die Versorgung von Menschen mit Varianten/Störungen der Geschlechtsentwicklung (DSD). Besonderer Bedarf bestehe bei der Etablierung und Finanzierung von Kompetenzzentren für DSD. Solche Zentren könnten eine somatische und psychische Beratung, Diagnostik und Behandlung in einem speziell dafür qualifizierten, interdisziplinären Team sicherstellen. Der Ärztetag begrüßte ausdrücklich die Initiative der Bundesregierung, in einer interministeriellen Arbeitsgruppe regulatorische und strukturelle Maßnahmen für eine bessere Versorgung von Menschen mit DSD auf den Weg zu bringen.

Und schließlich hat das Ärzteparlament Erfurt als Austragungsort für den 121. Deutschen Ärztetag vom 8. Bis 11. Mai 2018 bestimmt.

Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, http://www.bundesaerztekammer.de, 27.05.2016.

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