17.08.2023 BDC|News
D-Arzt Seminare des BDC in Mainz und D-Arzt Forum in Dortmund mit BDC-Beteiligung
Immer öfter gehört es zu den chirurgischen Aufgaben, Gutachten zu erstellen – für private und gesetzliche Versicherungen, Gerichte und Ärztekammern. Für D-Ärzte und -Ärztinnen und BG-Tätigkeiten bestehen zusätzliche Fortbildungspflichten. Neben der Teilnahme an zwei unfallmedizinischen Tagungen und einem „Gutachterseminar“, sind im Fünfjahreszeitraum auch ein Seminar „Kindertraumatologie“ und ein Seminar „Rehabilitationsmedizin/-management“ für D-Ärzte und -Ärztinnen Pflicht. Der BDC hat daher eine neue Veranstaltungsreihe konzipiert, die alle notwendigen Anforderungen abdeckt.
Informationen und Buchungslinks zu den einzelnen Fortbildungen:
Unfallbegutachtung in der gesetzlichen Unfallversicherung am 15. September
Kindertraumatologie für D-Ärzte/-Ärztinnen am 16. September
Rehabilitationsmedizin/-management am 16. September
Die Seminare finden in Mainz statt. Sie sind als Fortbildung im Sinne der Ziffer 5.12 der Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger nach § 34 SGB VII zur Beteiligung am Durchgangsarztverfahren anerkannt.
In diesem Jahr findet vom 7. – 9. September 2023 zudem zum zehnten Mal das D-Arzt-Forum des Bundesverbandes der Durchgangsärzte (bdd) statt. Auch in diesem Jahr werden die von der DGUV geforderten Fortbildungen für Durchgangsärzte und -ärztinnen ein zentraler Inhalt der Tagung sein.
Neben spannenden Vorträgen hochrangiger Referent:innen, darunter BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe, wird auch die soziale Komponente zum gegenseitigen Austausch nicht zu kurz kommen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Weitere Artikel zum Thema
04.05.2017 BDC|News
BDC|Nordrhein: Jahrestagung 2017
Zur Jahreshauptversammlung des Arbeitskreises Ambulantes Operieren und des BDC|Nordrhein möchten wir Sie herzlich einladen. Neues von den Berufsverbänden und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung wird Thema des zweiten Teils der Jahrestagung sein.
01.05.2017 Aus-, Weiter- & Fortbildung
Editorial: „Nach dem Kongress ist vor dem Kongress!“
Diese Erfahrung traf in diesem Jahr besonders zu, denn noch
01.05.2017 Antikorruption
Antikorruptionsgesetz – starke Verunsicherung bei den Kooperations- (Honorar) Ärzten
Das Antikooperationsgesetz hat zu einer starken Verunsicherung bezüglich der Vertragsgestaltung zwischen Krankenhäusern und Kooperationsärzten geführt. Der BDC benutzt hier den Begriff des Kooperationsarztes, um diesen vom reinen Konsiliararzt und dem reinen Honorararzt zu unterscheiden.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.